Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist soeben schon viel Richtiges gesagt worden und manchmal muss man in der Tat zurückblicken. Und, sehr geehrte Frau Präsidentin, ich hoffe, Sie gestehen mir jetzt zu, zu zitieren, nämlich die Finanzministerin Birgit Diezel im Jahr 2005. Damals hat sie die Kritik der Landtagsopposition am Mietvertrag für die erste Thüringer Spielbank zurückgewiesen. Zitat: „‚Bei einer gebotenen Gesamtbetrachtung liegt auch keine Verschwendung von Steuermitteln vor‘, sagte sie am Donnerstag im Landtag in Erfurt. Der Haushalt werde später entlastet und nicht weiter belastet. ‚Abgerechnet wird nach einigen Jahren.‘ Die SPD sieht ein finanzielles Risiko, die PDS sprach von einem ‚faulen Kompromiss.‘“ So weit dieses Zitat aus einer dpaMeldung von 2005.
Was aber ist inzwischen passiert? Auch wir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, sagen, es ist gut so, dass sich diese Spielbank im wahrsten Sinne des Wortes ausgespielt hat, denn gebracht hat sie nie, was sich von ihr versprochen wurde. Es war in der Tat ein Projekt, das ein Stück weit schillerte, das einen Glanz bringen sollte, der mindestens fragwürdig war und welcher vielen die Dollarzeichen in die Augen brachte. Auch hier gestatten Sie mir ein Zitat vom damaligen CDU-Abgeordneten Wolfgang Wehner aus dem Jahr 2005. Er nämlich rechnete mit Einnahmen von mindestens 2,5 Mio. € pro Jahr - Zitat, wie der Abgeordnete damals sagte, „wenn die Thüringer alle gar keine Zocker wären“. Diese 2,5 Mio. € sollen der Stiftung Ehrenamt zugute kommen, die bisher aus dem Etat gespeist wird. Für 2005 waren dann im Haushalt Kasinoeinnahmen von 600.000 € vorgesehen. Wenn wir es ernst meinen damit, dass nach einigen Jahren abgerech
net und bilanziert wird, dann müssen wir uns einmal anschauen, was diese Spielbank tatsächlich gebracht hat. Sie hat nicht einmal ein Zehntel der Erwartungen, die der CDU-Abgeordnete Wehner hier vollmundig verkündet hatte, erfüllt. Deshalb sagen auch wir, es ist in der Tat gut so, dass diese Spielbank zum Jahresende schließt.
Erinnern wir uns aber auch an einen anderen Punkt zurück: Hier wurden Mietverträge gemacht, bei denen nur ein Drittel der Miete vom Betreiber gezahlt wurde. Herr Barth - an der Stelle muss ich Ihnen einmal recht geben - hat tatsächlich richtig formuliert, hier ist nur der Betreiber entlastet worden. Aus unserer Sicht jedenfalls gab es hier ein weiteres Großprojekt der CDU, was lediglich verschleiern sollte - was leider nicht richtig gelang -, nämlich dass wir in Thüringen gar nicht die Grundlage für eine solche Spielbank haben. Wenn wir uns anschauen, welches Problem hinter einer Spielbank steht, nämlich ein ernstes Problem, die Sucht, dann wissen wir, dass eine Spielbank dagegen nicht hilft. Die Menschen, die spielsüchtig sind, gehen ganz bestimmt nicht in die Erfurter Spielbank, sondern spielen an anderen Stellen; beispielsweise sehr unkontrolliert im Internet, sie verzocken zum Teil ihr gesamtes Vermögen und noch viel mehr, sie verschulden sich. Zu glauben, man könnte das staatlich in einer Spielbank kontrollieren, das war ein ganz klarer Fehler.
Insoweit sage ich auch ganz deutlich - wir haben es der Zeitung entnommen, der Betreiber zieht sich nach zehn Jahren endlich zurück -, das Trauerspiel hat ein Ende. Das ist auch gut so, meine sehr geehrten Damen und Herren. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, im März 2011 haben wir hier in diesem Raum letztmalig über das Spielbankgesetz debattiert. Ich darf aus meinem eigenen Redebeitrag einiges hinzufügen. Ich habe die Frage gestellt: „Braucht man denn überhaupt eine Spielbank in Thüringen?“ und weiter geantwortet, Zitat: „Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich brauche sie nicht. Aber wenn man davon ausgeht, dass Menschen dem Spiel nachgehen wollen, dann bin ich der Meinung, dass das sicherlich erlaubt sein soll, aber unter staatlicher Aufsicht.“ Meine Damen und Herren, meine Meinung zu diesem Thema hat sich seitdem nicht geändert. Geändert hat sich jedoch die Wirtschaftlichkeit der einzigen Thüringer Spielbank; sie
ist schlechter geworden. Der Zuspruch der Besucher ist seit der Gründung des Erfurter Kasinos stetig zurückgegangen. Bereits 2011 war die Situation schwierig, weshalb wir auch eine Befristung des Gesetzes auf fünf Jahre beschlossen haben. Nun lässt der derzeitige Betreiber noch vor Ablauf der Befristung die Konzession auslaufen. Über die Gründe für diese Entwicklung kann man lang und breit diskutieren. Die Konkurrenz durch die privat betriebenen sogenannten Spielotheken oder durch Angebote wie Onlinepoker spielt bestimmt eine große Rolle. Fakt ist auch, das Aus für das Kasino Erfurt bestätigt auch einen bundesweiten Negativtrend bei Spielbanken. Im vergangenen Sommer schlossen die Spielbanken in Warnemünde und Schwerin. Die von den Betreibern in MecklenburgVorpommern genannten Gründe, wie vergleichsweise strenge Zugangskontrollen im Vergleich zu Spielotheken oder privat betriebenen Spielhallen, die vermehrten Spielersperren, die Konkurrenz durch das Internet und illegale Spielangebote, sind natürlich auch Themen, die hier immer wieder genannt wurden und die sicherlich auch für Erfurt zutreffen. Aber die Entwicklung macht auch vor Standorten nicht halt, die dem Spielkasino Erfurt in puncto Prestige und Historie um einiges voraus sind und waren. So schloss vor Jahren das Spielkasino in Travemünde, eine der ältesten Spielbanken in Deutschland.
Meine Damen und Herren, allerdings ist der Betrieb einer Spielbank kein Selbstzweck. Für mich war das Hauptargument für das Kasino Erfurt die Schaffung einer staatlich beaufsichtigten Konkurrenz zum illegalen Glücksspiel. Wenn man das unter wirtschaftlich gesunden Bedingungen nicht mehr betreiben kann, wenn das nicht möglich ist, dann muss der Betrieb eingestellt werden. Genau das geschieht. Vielen Dank.
Danke schön. Ich sehe keine Wortmeldung seitens der Abgeordneten mehr. Will die Landesregierung sprechen? Bitte schön, Herr Innenminister.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Konzession zum Betrieb einer Spielbank in Erfurt ist bis zum 31. Dezember 2014 befristet, und das ohne Verlängerungsoption. Ebenso ist der Mietvertrag der ersten Thüringer Spielbankgesellschaft mit dem Hotelinvestor bis zum 31. Dezember 2014 befristet. Es war also notwendig, über das weitere Vorgehen in Sachen Spielbank zu entscheiden. Dies hat das Kabinett in seiner Sitzung am 24. Juni 2014 getan. Maßgeblich ist hier insbesondere, dass auf der Grundlage des geltenden Glücksspielstaatsvertra
ges sowie des Thüringer Spielbankgesetzes keine glücksspielrechtliche Pflicht, das Angebot einer Spielbank in Thüringen vorzuhalten, besteht. Ob in Thüringen zur Kanalisierung des Spieltriebes der Bevölkerung eine Spielbank notwendig ist, steht daher im pflichtgemäßen Ermessen der Landesregierung. Dies ist bei anderen Glücksspielen, insbesondere den Lotterien, anders. Hier besteht ein sogenannter Sicherstellungsauftrag der Länder, zur Kanalisierung des Spieltriebs der Bevölkerung entsprechende Angebote mit bestimmten Standards zu gewährleisten.
Im Hinblick auf die rückläufige Entwicklung der Besucherzahlen der Spielbank Erfurt, die negative Entwicklung der Bruttospielerträge in den letzten Jahren sowie die allgemeine Entwicklung des Spielbanksektors in Deutschland ist es derzeit nicht zweckmäßig, ein neues Konzessionsverfahren einzuleiten. In seiner Prüfungsmitteilung vom April bzw. Mai 2013 hat auch der Thüringer Rechnungshof ausgeführt, dass der Vergleich von Einnahmen und Ausgaben deutlich mache, dass sich die Erwartungen zum Betrieb einer Spielbank in Erfurt nicht erfüllt haben. Das Geschäftsmodell der Spielbanken befindet sich im Umbruch. Das Internet mit seinen legalen und leider auch illegalen Angeboten hat sich in den letzten Jahren als sehr starke Konkurrenz zu den etablierten Spielbanken entwickelt; hinzu kommt das Angebot der Spielhallen. Auch andere Spielbankstandorte leiden unter Besucherrückgang und wirtschaftlichen Problemen. Hinzu kommt gerade in Thüringen, dass in den angrenzenden Bundesländern, zum Beispiel in Bad Harzburg und Bad Pyrmont in Niedersachsen, Kassel in Hessen, Leipzig im Nachbarland Sachsen sowie in Bad Kissingen und Bad Steben in Bayern, ein entsprechendes Spielbankangebot für Spielwillige aus Thüringen verkehrstechnisch gut zu erreichen ist. Vor diesem Hintergrund hat sich die WestSpielGruppe entschieden, den Betrieb am Standort Erfurt einzustellen. Mit dieser Entscheidung geht aber selbstverständlich auch eine soziale Verantwortung einher. Ich erwarte deshalb, dass die WestSpielGruppe ihre Verantwortung für die in Erfurt beschäftigten Arbeitnehmer auch wahrnimmt. Wie die WestSpiel-Gruppe bereits selbst in den Medien angekündigt hat, werden den betroffenen Arbeitnehmern Ersatzarbeitsplätze angeboten. Die Landesregierung hat daher nach Abwägung aller Gesichtspunkte entschieden, vorerst keine neue Spielbankkonzession auszuschreiben. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
b) Aktuelle Stunde auf Antrag der Fraktion DIE LINKE zum Thema: „Gute Löhne auch in Thüringen stärken - Schluss mit der Niedriglohnstrategie“ Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 5/7910
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Thema ist gesagt: „Gute Löhne auch in Thüringen stärken - Schluss mit der Niedriglohnstrategie“. Ich erkläre Ihnen gleich, warum uns das wert war, dieses Thema für eine Aktuelle Stunde aufzurufen, denn aktuell im übertragenen Sinne ist das Thema eher weniger, weil wir uns hier pausenlos damit auseinandersetzen, auseinandersetzen müssen. Wenn es auch nicht den Durchreißer gab, aber doch sind wir auch einen Schritt nach vorn gekommen. Der Hintergrund, das kann ich Ihnen sagen, war die Wartburger Erklärung der wirtschaftspolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen von CDU und CSU vom 16. Juni in diesem Jahr, wo - ich darf das vielleicht zitieren - erneut Ausnahmen beim gesetzlichen Mindestlohn gefordert werden. Hier wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, „dass es dringend notwendig ist, im Gesetzgebungsverfahren durch Ausnahmen negative Beschäftigungswirkungen zu vermeiden“. Dort wird gefordert, hinsichtlich des Mindestalters von 21 Jahren Ausnahmen zu machen, bei nicht zeitabhängiger Entlohnung - zum Beispiel bei Zeitungsträgern oder Taxifahrern, bei Praktikanten im Studium, bei Saisonkräften usw. Ausnahmeregelungen zu sichern.
weil Sie von der CDU immer und immer wieder Ängste schüren. Das, was Sie hier fordern, ist arbeitnehmerinnenfeindlich, das ist rückwärts gewandt und es ist auch die Frage legitim, wie viel Ihnen eigentlich das in Thüringen entwickelte und hochgepriesene eigene Mindestlohnmodell in der Realität wert ist. Ich sage Ihnen, dieses Schüren von Ängsten, dieses bürokratische Herangehen, jetzt wieder mit Ausnahmeregelungen zu kommen, wo Sie doch sonst immer für Entbürokratisierung sind, das wollen wir nicht mittragen, das muss hier noch einmal angeprangert werden. Übrigens auch aus dem zweiten Grund, denn seit gestern hat unsere Aktuelle Stunde noch einmal an aktueller Bedeutung gewonnen, denn - Sie haben das sicherlich verfolgen können - das Statistische Bundesamt hat bundesweit bescheinigt, dass das Land Thürin
gen wieder die rote Laterne bei den Bruttoarbeitslöhnen hat. 15,02 € in Thüringen, während das Brutto im Durchschnitt bundesweit bei 19,65 € liegt. Deshalb: Jawohl, wir müssen weiter vorankommen bei einem Mindestlohn ohne Ausnahme. Jetzt ist er mit 8,50 € ein bisschen halbherzig festgelegt. Wir fordern diese 10 € als ersten Schritt, dabei bleibt es auch.
Genau. Das ist erst einmal der erste Schritt. Wir fordern natürlich auch - und das möchte ich an der Stelle auch sagen
- jetzt würde ich gern hier reden, Frau Präsidentin -, die Linke will, dass die Durchsetzung kontrolliert wird, meine Damen und Herren. Ansonsten wird das noch mit Tausend Ausnahmen untermauert und das bloß ein zahnloser Tiger bleiben. Deswegen möchten wir gern, dass auch die personelle Stärkung des Zolls - so, wie auch angekündigt durchgesetzt wird. Und wir wollen auch eine anonyme Hotline beim Zoll oder hier im Land Thüringen, um schwarzen Schafen hier das Handwerk zu legen. Wir wollen flächendeckend einen Mindestlohn, gesetzlich für alle ohne Wenn und Aber und ohne Ausnahme. Ich sage Ihnen auch noch, warum das so wichtig ist, auch auf diesem Weg jetzt wirklich weiterzugehen, weil selbst die 8,50 € nicht die Altersarmut verhindern. Wir wissen genau, was da auf uns zukommt. Ich sage Ihnen, die Bundesregierung plant schon die Aufstockung der Grundsicherung im Alter um 2 Mrd. €, weil die das schon genau wissen. Deswegen ist es besser, für gute Arbeit guten Lohn zu zahlen, mit dem Mindestlohn einen Riegel nach unten einzuziehen, den zügig in der vorgeschlagenen Art und Weise mit den Tarifpartnern aufzustocken und fortzuschreiben, um endlich auch im Land Thüringen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen deutlichen Schritt nach vorn zu kommen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich habe großes Verständnis, Frau Leukefeld, das Thema „Gute Löhne auch in Thüringen stärken“ in die Aktuelle Stunde zu bringen, nachdem nun zum dritten Mal Ihr Antrag zu sittenwidrigen Löhnen auf der Tagesordnung steht und es bei dieser Fülle der Ta
gesordnung immer noch nicht absehbar ist, ob er überhaupt aufgerufen wird. Allerdings halte ich den zweiten Teil des Titels Ihres Antrags „Schluss mit der Niedriglohnstrategie“ für fragwürdig.
Das Wort „Niedriglohnstrategie“ ist für unsere mittelständischen Betriebe und Handwerksbetriebe ehrabschneidend.
Richtig ist, dass in Thüringen neben MecklenburgVorpommern immer noch die niedrigsten Löhne gezahlt werden. Ich weigere mich hier aber von einer Strategie zu sprechen.
Richtig ist, dass wir von einer Arbeitslosenquote von 11,4 Prozent 2009 zu einer Quote von 7,8 Prozent gekommen sind. Das gehört auch dazu. Wir sind hier auf einem guten Weg. Jede Stunde wird in Thüringen ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen.