Elke Holzapfel
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, erst kürzlich hatte ich darauf verwiesen, dass Politik nach einem Zitat von Kurt Schumacher immer „mit der Betrachtung der Wirklichkeit“ beginnt. Das gilt natürlich auch für diesen Tagesordnungspunkt, der bereits viermal geschoben wurde, vom Plenum März bis in den Juli. Da sage ich mir immer, so wichtig kann das gar nicht sein.
Ja, die Wirklichkeit hat sich verändert.
Ausgehend von einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 22. April 2009, mit dem bereits vor fünf Jahren klar definiert wurde, was unter einem sittenwidrigen Lohn zu verstehen ist, haben Sie, die Fraktion DIE LINKE, am 7. November des vergangenen Jahres bei der Landesregierung nachgefragt, wie sie den Begriff „sittenwidriger Lohn“ definiert. Sie haben sicher nicht ernsthaft geglaubt, dass die Landesregierung etwas anderes antwortet als das Bundesarbeitsgericht. Weiterhin haben Sie die Landesregierung gefragt, welche Kenntnis sie darüber hat, ob in Thüringen sittenwidrige Löhne gezahlt werden und wenn ja, was sie dagegen unternimmt. Die Antwort vom 17. Dezember des ver
gangenen Jahres lautete - Frau Präsidentin, ich zitiere: „Der Landesregierung wurden bislang keine Einzelfälle von Lohnwucher vorgetragen. Verdienststrukturdaten, welche einen Schluss auf das Vorliegen sittenwidriger Löhne in bestimmten Branchen zulassen, sind nicht vorhanden.“
Natürlich ist es gut zu hören, Herr Staatssekretär, dass in Gera Kontrollen durchgeführt wurden und man auf sittenwidrige Löhne gestoßen ist. Das sollte man natürlich weitertragen in andere BAs, Jobcenter oder wer auch dafür zuständig ist.
Die Kleine Anfrage im Dezember 2013 hat ergeben, dass in Thüringen keine Fälle bekannt sind, außer jetzt - die Welt hat sich verändert - in Gera,
welche in einem Zusammenhang zwischen aufstockender Leistung nach dem Sozialgesetzbuch II und der Zahlung von sittenwidrigen Löhnen stehen. Das sind alles Dinge, die sich in der Vergangenheit zugetragen haben, gefragt und beantwortet wurden.
Zur politischen Wirklichkeit gehört die Tatsache, sofern Sie das bitte wahrnehmen wollen, dass wir mit der Einführung eines flächendeckenden Mindestlohns, über den wir sehr froh sind, zumindest 98 Prozent, der Öffnung des Arbeitnehmerentsendegesetzes für weitere Branchen und der Erleichterung von Allgemeinverbindlichkeitserklärungen nach dem Tarifvertragsgesetz sowie der Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eine Vielzahl von geeigneten gesetzlichen Maßnahmen getroffen haben, um auch für die Zukunft sittenwidrige Löhne zu verhindern. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. Wir lehnen den Antrag ab.
Nein.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, ich habe großes Verständnis, Frau Leukefeld, das Thema „Gute Löhne auch in Thüringen stärken“ in die Aktuelle Stunde zu bringen, nachdem nun zum dritten Mal Ihr Antrag zu sittenwidrigen Löhnen auf der Tagesordnung steht und es bei dieser Fülle der Ta
gesordnung immer noch nicht absehbar ist, ob er überhaupt aufgerufen wird. Allerdings halte ich den zweiten Teil des Titels Ihres Antrags „Schluss mit der Niedriglohnstrategie“ für fragwürdig.
Das Wort „Niedriglohnstrategie“ ist für unsere mittelständischen Betriebe und Handwerksbetriebe ehrabschneidend.
Richtig ist, dass für gute Arbeit auch guter Lohn gezahlt werden muss.
Richtig ist, dass in Thüringen neben MecklenburgVorpommern immer noch die niedrigsten Löhne gezahlt werden. Ich weigere mich hier aber von einer Strategie zu sprechen.
Richtig ist, dass wir von einer Arbeitslosenquote von 11,4 Prozent 2009 zu einer Quote von 7,8 Prozent gekommen sind. Das gehört auch dazu. Wir sind hier auf einem guten Weg. Jede Stunde wird in Thüringen ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz geschaffen.
Wir haben in Thüringen seit zehn Jahren die höchste wirtschaftliche Wachstumsrate. Und wie Frau Gleicke gestern im Fernsehen kundtat, der Tag war gestern wirklich sehr interessant, und was der gestern veröffentlichte Industrialisierungsatlas zur Wirtschaftsentwicklung der neuen Länder sagt, wirken die Folgen - schön zuhören! -, wirken die Folgen der wirtschaftlichen Umbrüche 1989/90 und die Folgen der sozialistischen Planwirtschaft bis heute immer noch nach.
Thüringen ist aber auf einem guten Weg. Das sieht auch die IHK so und das TMWAT plant bei der GRW-Förderung neue Kriterien einzuführen, wie die Einführung eines Mindestjahresentgelts von 25.000 € brutto pro Jahr für alle mit der GRW-Förderung neu zu schaffenden Arbeitsplätze. Bei arbeitsplatzsichernden Investitionen mithilfe von GRW-Fördermitteln soll ein Lohnsteigerungskriterium für die gesicherten Arbeitsplätze eingeführt werden. Eine sehr gute Entscheidung! Diese Entwicklung ist auch für unsere Wirtschaftsunternehmen le
bensnotwendig, da der Ruf nach Facharbeitern und generell nach Arbeitskräften wie der Ruf in der Wüste verhallen wird. Der gesetzliche Mindestlohn Frau Leukefeld hat ihn hier noch einmal ausgebreitet - ist bereits in die parlamentarische Beratung gekommen. Bestätigen kann man nur, wieder erlesen aus der „Wirtschaftswoche“, dass also hier ein großer Aufbau im Zoll erfolgen wird, nämlich, wir brauchen zusätzlich 2.000 Arbeitskräfte, die das Ganze dann kontrollieren. Ja, aber mit dem Mindestlohn, das ist ganz einfach zu sagen, ist der Einstieg auch für unsere Forderung „Gute Arbeit, guter Lohn!“ erfüllt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Position zum Handwerk hat sich seit der letzten Plenardebatte im April nicht geändert. Wir sehen nach wie vor im Handwerk und vor allem im Meisterbrief einen hohen Garant für die Qualität der Arbeit. Deswegen haben wir uns für den Erhalt des Meisterbriefes sowie für die Meisterpflicht eingesetzt und werden dies auch weiter tun,
egal wie viele Anträge von woher auch immer kommen werden. Das hat auch die EU-Kommission erkannt und Abstand von Änderungen am Meisterbrief genommen.
Meine Damen und Herren, ein Aspekt Ihres Antrags zielt auf eine mögliche Abschaffung des Handwerkerbonus ab. Auch von dieser Position wurde bereits Abstand genommen. In Bezug auf die Evaluierung der Handwerksnovelle haben Sie bereits erfahren, dass sie sich aktuell im Evaluierungsprozess befindet. Daher haben wir im Ausschuss dafür plädiert, den Antrag nicht abzuschließen, sondern uns über den Prozess der Evaluierung berichten zu lassen.
Grundsätzlich stehen wir Ihrem Ansinnen auch weiterhin aufgeschlossen gegenüber, dennoch haben wir, die Koalitionsfraktionen, uns zusammengesetzt und darüber beraten, wie wir die Intention Ihres Antrags weiterentwickeln können, und sind zu dem Schluss gekommen, einen Alternativantrag zu erarbeiten, welcher noch andere Aspekte aufgreift und gleichzeitig eine Thüringer Lösung anstrebt. In unserem Alternativantrag greifen wir auch Ihren Vorschlag zur Einführung eines Meisterbonus auf. Dennoch sind wir der Auffassung, dass wir erst abwarten sollten, bis verwertbare Ergebnisse in Bayern vorliegen. Falls diese sich als positiv erweisen, soll die Landesregierung eine entsprechende Prüfung zur Umsetzung des Meisterbonus in Thüringen durchführen. Des Weiteren möchten wir mit unserem Alternativantrag erreichen, dass die Landesregierung die Handlungsempfehlungen aus der „Potenzialanalyse Handwerk Thüringen“ auf ihre Umsetzung prüft, zum Beispiel wie das Handwerk im ländlichen Raum unterstützt werden kann und gleichzeitig die ländlichen Regionen stärkt. Darüber hinaus forcieren wir den Einsatz erneuerbarer Ener
gien im Gebäudebereich, deren Verwendung auch dem Handwerk zugutekommt. Hierbei denke ich an den Sanierungsbonus, welcher im Koalitionsvertrag des Bundes vereinbart wurde. Er soll einen gezielten Anreiz zur Erhaltung und Schaffung von energetisch hochwertigem Wohnraum bieten. Gerade im Bereich der energetischen Sanierung verbirgt sich viel Potenzial für unsere Handwerksunternehmen.
Meine Damen und Herren, wir als CDU-Fraktion setzen uns dafür ein, dass die Thematik der Unternehmensnachfolge stärker in den Focus der Öffentlichkeit rückt und die Politik für die Nachfolgeproblematik sensibilisiert wird. Wie bereits in der Begründung des Antrags erwähnt, stehen in den nächsten vier Jahren 2.800 Unternehmensnachfolgen an. Allein 40 Prozent der betroffenen Unternehmen haben noch keine Lösung parat. An diesen Unternehmen hängen 40.000 Beschäftigte. Diese Beschäftigten sollen auch nach 2018 einen Job in ihrem Unternehmen haben. Deswegen plädieren wir für die Stärkung des Unternehmertums. Die Attraktivität der Selbstständigkeit und das Ansehen des Unternehmers müssen gesteigert werden. Nur wenn den jungen Menschen in der beruflichen Ausbildung das Unternehmertum nähergebracht und als echte Alternative aufgezeigt wird, können wir es schaffen, dass die Gründergeneration zu Beginn der 90er-Jahre einen passenden Nachfolger findet. Gerade in der Meisterausbildung muss vermehrt und intensiver auf die Möglichkeit, unternehmerisch in der Handwerksbranche tätig zu sein, eingegangen werden.
Meine Damen und Herren, damit können wir zur Beschäftigungssicherung in Thüringen beitragen und zudem können wir mehrere junge kreative Unternehmer in der Handwerksbranche mit neuen Ideen vertragen.
Meine Damen und Herren, verehrte Fraktionen, wir werden der Beschlussempfehlung des Ausschusses nicht folgen, weil wir der Auffassung sind, dass unsere Alternative einen Thüringer Ansatz verfolgt und keine Bundesgesetze ändern will, denn wir brauchen Lösungen vor Ort. Der Entschließungsantrag von den Grünen - inhaltlich zielt er im Wesentlichen in dieselbe Richtung wie unser Antrag. Nur in Nuancen ist er etwas anders. Unser Alternativantrag stellt eine Weiterentwicklung des ursprünglichen Antrags der FDP-Fraktion dar und ist ein Antrag, der Zukunftsperspektiven aufzeigt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es hätte sich angeboten, am 21.03. im Anschluss an die Große Anfrage der FDP „Situation und Perspektive des Thüringer Handwerks“ - leider sind wir da nicht mehr aufgenommen worden. Das heißt, wir standen in der Tagesordnung, aber die Zeit war vorüber. Ich will nur mal erinnern, vom 28.02. auf den 21.03. - und das Thema ist so wichtig, dass wir es gerade heute noch durchbekommen. Es drängt sich bei diesem Thema auf, mit einem Vers von Friedrich Schiller zu beginnen. Ich bitte um Ihre Genehmigung, Frau Präsidentin: „Festgemauert in der Erden, steht die Form aus Lehm gebrannt. Heute muss die Glocke werden. Frisch Gesellen, seid zur Hand. Von der Stirn heiß, rinnen muss der Schweiß.
Soll das Werk den Meister loben, doch der Segen kommt von oben.“
Sie sind wie gestern also unübertroffen, können Sie das hier von sich geben.
Die restlichen Verse erspare ich mir.
Dann sitzen wir um eins noch hier. Sie sind den allermeisten hier im Haus geläufig - wir haben es eben gehört - oder noch aus der Schulzeit in guter Erinnerung. Kaum besser als mit dem „Lied von der Glocke“ von unserem Dichterfürsten kann man deutlicher machen, wie sehr der Begriff und damit auch die Bedeutung der Berufsbezeichnung des Meisters zu unserem Kulturgut zählt. Diese Verse zeigen, dass zu Schillers Zeiten und bereits vielen Generationen zuvor dem Meister ein ganz besonderes Können innerhalb seines Berufszweigs abverlangt wird. Diese Verse zeigen aber auch, dass der Meister nicht nur Meister, sondern auch der Beste seines Faches sein musste. Er muss auch Lehrer und Ausbilder für seine Gesellen sein, damit diese ebenfalls die Meisterfähigkeiten erlangen können. Letztlich zeigen diese Verse auch, dass der Meister nicht nur über ein hohes Fachwissen und eine eigene Kreativität in seinem Fach verfügen muss, sondern auch die erforderlichen Managementfähigkeiten besitzen muss, um im Schweiße seines Angesichts mit allen Problemen der Führung eines Betriebes fertig zu werden, um sich, seiner Familie und seinen Gesellen das tägliche Auskommen zu sichern. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Deshalb denkt auch niemand ernsthaft darüber nach, den Meisterbrief in unserem Land abzuschaffen.
Insoweit, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, ist Ihr heutiger Antrag schon ein wenig schlitzohrig. Sie wissen ganz genau, dass wir Ihren Antrag dem Grundsatz nach nicht einfach ablehnen können, weil sie die Grundhaltung der Christdemokraten in dieser Frage kennen. Sie kennen auch den Inhalt des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD - er wurde bereits erwähnt -, in dem ein klares Bekenntnis zum Meisterbrief festgeschrieben wurde. Aber auf das Schlitzohr komme ich später noch einmal zu sprechen.
Manches, was an Meldungen in die Welt gesetzt wird, ist falsch und bleibt auch falsch, selbst wenn es ständig wiederholt wird. Weder die Regierungsparteien in Berlin oder unsere Regierung in Thüringen noch die EU stellen die besondere Bedeutung des Meisterbriefs infrage. Die Europäische Kommission plant auch keine Gesetzesinitiative zur Abschaffung von Zugangsschranken bei reglementierten Berufen oder gar einen Eingriff in die seit Jahrhunderten erfolgreich funktionierende Handwerks
ordnung in Deutschland. Eine Ausnahme waren hier in dem Fall diejenigen, die unsere Bäder …,
die Fliesenleger. Trotzdem haben wir erlebt, auf der letzten Meisterfeier waren zwei Meisterfliesenleger, die erfolgreich ihren Abschluss gemacht haben.
Man hat sich darauf verständigt, dass der deutsche Meisterbrief im europäischen Qualifikationsrahmen auf der Stufe 6 von insgesamt acht Stufen einzuordnen ist. Damit steht der deutsche Meisterbrief im europäischen Vergleich mit dem Bachelor auf gleicher Stufe. Allerdings wird die bestehende Zugangsberechtigung zu deutschen Universitäten davon nicht berührt. Hier bleibt es dabei, dass ein Meisterbrief zu einem Bachelor-Studium berechtigt, jedoch nicht zu einem Master-Studium. Aber allein aus diesem Sachverhalt ergibt sich schon, dass der Meisterbrief gerade keine ungerechtfertigte regulatorische Beschränkung ist, sondern - im Gegenteil ein klares Bekenntnis zu mehr Bildung und den Zugang auf eine höhere Bildungsebene öffnet. Der Meisterbrief selbst ist jedoch auch ein unverzichtbarer Garant für die Nachwuchsausbildung von jungen Menschen mit einem hohen Qualitätsstandard, denn der Meister seines Faches vermittelt sein meisterliches Können und seine Erfahrungen eins zu eins auf die nächste Generation.
Für die CDU-Fraktion ist es deshalb klar, es bedarf derzeit keiner grundlegenden Deregulierung der Handwerksordnung durch den Gesetzgeber. Die deutsche Handwerksordnung hat sich seit Generationen entwickelt und zu einem starken Faktor in unserem Gemeinwesen herangebildet. Diese Tatsache sollten wir erkennen und den erschaffenen Meisterbrief nicht leichtfertig aufs Spiel setzen.
Friedrich Schiller sagte dazu in einem Vers, Frau Präsidentin: „Das ist‘s ja, was den Menschen zieret, und dazu ward ihm der Verstand, dass er im innern Herzen spüret, was er erschafft mit seiner Hand.“
Sie sehen, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen, das Ansinnen der FDP-Fraktion und unsere Grundhaltung zum deutschen Meisterbrief sind einfach identisch.
Erlauben Sie mir noch einen Hinweis auf das Schlitzohr. Zu Schillers Zeiten war die Wanderschaft von Handwerksgesellen, und zwar durch ganz Europa, eine Selbstverständlichkeit und guter Brauch, um sich Bildung und fachliches Können anzueignen. Das soziale Netzwerk der jeweiligen Zunft funktionierte. Die Meister mussten ihnen Arbeit, Unterkunft und Essen gewähren. Die Wandergesellen waren mit einem Ohrring zum Zeichen ihres Standes geschmückt. Dem jungen Gesellen,
der sich nicht gut benahm, vielleicht weil ihm die Meisterin so gut gefallen hat oder weil er andere Standesgesetze gebrochen hatte, wurde der Ohrring herausgerissen. Er konnte seine Wanderschaft fortsetzen, aber war als Schlitzohr gekennzeichnet und in den meisten Fällen von seinem weiteren Weg zum Meister seines Faches ausgeschlossen. Dieses wünsche ich der FDP-Fraktion in diesem Haus allerdings nicht.
Ich bitte Sie alle, sich an die letzte Meisterfreisprechung in der Thüringenhalle zu erinnern. 261 junge Menschen erhielten hier ihren Meisterbrief. Und wer sie erlebt hat, wie sie freudig die Urkunde erhalten haben - da kann man nur sagen: Herzlichen Glückwunsch, weiter so! Und wir hoffen, dass noch viele Gesellinnen und Gesellen diesen Weg gehen.
Gleichzeitig weise ich darauf hin, dass demnächst, in absehbarer Zeit - wir haben ja sicher alle schon die Einladung bekommen -, auch in Gera der Meisterbrief ausgegeben wird. Auch da freue ich mich auf die jungen Menschen, die hier einen Weg gegangen sind, der nicht immer einfach ist. Mitteilen möchte ich Ihnen auch noch, dass im Wahlprogramm der CDU der Meisterbonus festgeschrieben wurde, nämlich mit einem Betrag von 1.000 €.
Lassen Sie mich mit Schiller schließen, Frau Präsidentin: „Zum Werke, das wir ernst bereiten, geziemt sich wohl ein ernstes Wort; wenn gute Reden sie begleiten, dann fließt die Arbeit munter fort.“ Hier möchte ich an Ihre Neufassung anknüpfen, die uns gestern alle in unserer Post erreicht hat. Da möchte ich sagen, in diesem Sinne werden wir uns zu beiden Anträgen im Ausschuss wiedersehen. Ich beantrage hiermit eine Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Technologie oder wie es auch heißt: Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Siegesmund, Ihnen ist etwas gelungen, was ganz selten mit mir passiert. Sie haben mich für Sekunden sprachlos gemacht.
Sprachlos haben Sie mich gemacht mit Ihrem Einwand, dass unser Antrag darin wurzelt, billige Arbeitskräfte in die Katastrophengebiete zu schicken. Dagegen verwahre ich mich auf das Äußerste.
Dagegen verwahrt sich natürlich auch die CDUFraktion. Das musste vorher noch einmal sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Politik beginnt mit der Betrachtung der Wirklichkeit. Herr Präsident, ich bitte,
- nein, es sagt jemand anderes. Ich bitte um Ihre freundliche Genehmigung und zitiere einen Satz des Sozialdemokraten Kurt Schumacher: „Die Wirklichkeit zu betrachten, bedeutet, sich der Mühe zu unterziehen, die Dinge in ihren Einzelheiten zu bewerten, vom Kleinen zum Großen zu denken und die unterschiedlichen Perspektiven zu einem Gesamtbild zusammenzuführen.“ Das gehört dazu.
Kurt Schumacher.
Doch, doch, den kennen Sie alle.
Wirklichkeit ist, dass die Arbeitslosenquote im Januar 2014 in der Bundesrepublik 7,3 Prozent beträgt. Es tut mir leid, dass hier alle noch einmal mit den Zahlen aufwarten müssen, denn dieser Redebeitrag oder alles, was wir hier heute zu Protokoll geben, stammt aus dem Dezember. Wenn ich mich recht erinnere, war dieser Punkt im Dezember, im Januar und im Februar schon auf der Agenda und jetzt müssen sich alle noch einmal die Zahlen anhören. Sie hat also damit zum zweiten Mal in Folge den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 erreicht. Im europäischen Vergleich nehmen wir damit hinter Österreich den zweiten Platz ein. Wirklichkeit ist auch, meine Damen und Herren, dass unser Land mit aktuell 8,6 Prozent im Vergleich zu allen anderen - ich sage jetzt - ostdeutschen Ländern, die im Durchschnitt eine Arbeitslosenquote von 11 Prozent ausweisen, mit Abstand den ersten Platz einnimmt. Damit liegt Thüringen auf dem Niveau von Nordrhein-Westfalen und in der Jugendarbeitslosigkeit sogar deutlich davor. Im Vergleich zu allen 16 Bundesländern befinden wir uns zu Beginn des Jahres 2014 wieder in einem starken Mittelfeld und damit im 25. Jahr nach dem Mauerfall auf Augenhöhe mit unseren westlichen wie auch unseren östlichen Nachbarn in der Bundesrepublik. Schauen wir in die aktuelle Berichterstattung der von uns so sehr geschätzten Medien, so nehmen wir zur Kenntnis, dass sich Thüringen zu einer Jobmaschine entwickelt hat. Hierbei freut es mich besonders, dass ich bei der Jugendarbeitslosigkeit auf eine im Bundes- und besonders auch im internationalen Vergleich absolut niedrige Quote von ca. 6 Prozent verweisen kann.
Niemand von Ihnen, meine Damen und Herren, wird ernsthaft bestreiten wollen, dass dabei auch unser Bildungssystem eine wichtige Rolle spielt. In diesem Bereich liegen wir in Thüringen nun schon seit Jahren in der Spitzengruppe. Für das Jahr 2014 werden nach einer Quelle des Wirtschaftsministeriums ca. 2.000 Stellen neu erwartet. Aber auch die Fachwelt ist sich einig, IWF und Deutsche Bank sowie die Wirtschaftsverbände und der Rat der Wirtschaftsweisen geben eine positive Prognose für die Jahre 2014 und 2015 ab. Weiterhin hören wir von der Bundesagentur für Arbeit, dass sich die seit 1990 aufgebaute hohe Sockelar
beitslosigkeit erfolgreich abbaut und bereits 2013 wieder den Stand von 2008 erreichte. Auch diesen Weg werden wir 2014 fortsetzen.
Diese Wirklichkeit ist nicht wie ein Sternenregen vom Himmel gefallen und hat unser Land einfach mal so beglückt. Nein, diese Wirklichkeit ist vielmehr einer seit 1990 in unserem Land durchgeführten und konsequent an der sozialen Marktwirtschaft ausgerichteten Arbeitsmarktpolitik aller Landesregierungen zu verdanken und natürlich auch den vielen fleißigen Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern, die in der schweren Zeit der Wirtschaftsund Finanzkrise keine oder moderate Lohnforderungen gestellt haben. Dass diese Politik auch parteiübergreifend erfolgreich sein kann, stellt die jetzige Koalitionsregierung gerade beeindruckend unter Beweis. Selbstverständlich kann man auch, wie dem Antrag der Fraktion DIE LINKE offenkundig zu entnehmen ist, darauf verzichten, bei der Betrachtung der Wirklichkeit nach rechts und links zu schauen und sich ausdrücklich auf seinen eigenen Ausschnitt der Wirklichkeit begrenzen. Aber gerade wir, eine Generation, die in der Mehrzahl den Sprung von der sozialistischen Planwirtschaft in das Modell der sozialen Marktwirtschaft erleben und manchmal auch erleiden mussten, sollten gelernt haben, wie gefährlich es ist, wenn Zusammenhänge nicht erkannt oder missachtet werden, wenn der Blick für das Ganze ausgeblendet wird und nur bestimmte Einzelpunkte als heilbringende Lösung verkauft werden. Die in Ihrem Antrag behauptete Sorge, die Landesregierung könnte die Situation von Langzeitarbeitslosen und Arbeitslosengeld-IIEmpfängern aus dem Auge verlieren, wird von der CDU-Fraktion nicht geteilt. Die Beantwortung Ihrer Fragen unter Teil I des vorgelegten Antrags finden Sie zum überwiegenden Teil in den statistischen Unterlagen der Landesagentur für Arbeit zugänglich für jedermann im Internet. Ganz konkrete Details, die einer Nachfrage bedürfen, können problemlos bei den Arbeitsagenturen vor Ort besprochen werden. Ich persönlich empfehle hierzu die Möglichkeit, dass Mandat auszuschöpfen und den regelmäßigen Kontakt mit den Amtsleitern und Sachbearbeitern in Arbeitsagenturen Ihres Wahlkreises zu pflegen.
In Teil II Ihres Antrages fordern Sie die Landesregierung auf, sich zu Entscheidungen zu positionieren, die überhaupt noch nicht getroffen wurden. Hier rege ich einmal an, in Ruhe abzuwarten, was die Bund-Landes-Arbeitsgruppe unter der Führung des Bundesarbeits- und Sozialministeriums empfehlen wird.
Und wenn Sie mit Ihrem dritten Teil des Antrags die Landesregierung auffordern, die Weiterführung
bzw. Neuauflage des Bundesprogramms „Bürgerarbeit“ durchzusetzen, dann wissen Sie genau, dass es hierfür keine Zuständigkeit der Landesregierung gibt. Dieses Programm betrifft nach vorliegenden Informationen 2.400 ALG-II-Empfänger und wird über die Bundesanstalt für Arbeit finanziert. Wenn Sie mit Ihrem Antrag die Erarbeitung eines Thüringer Programms zur Integration Langzeitarbeitsloser mittels eines öffentlichen Beschäftigungssektors fordern, dann wissen Sie ebenfalls ganz genau, dass es mit der CDU-Fraktion keine Wiederauflage von ABM-Maßnahmen, finanziert durch den Freistaat, geben wird.
Allein richtig bleibt, dass sich das Augenmerk unserer Politik auch in Zukunft weiter auf die Langzeitarbeitslosen konzentrieren wird, um mögliches Fachkräftepotenzial identifizieren zu können. Im Übrigen ist die Langzeitarbeitslosigkeit in der Zeit von 2009 bis 2013 um 20,6 Prozent gesunken. Die Arbeitsagenturen haben bereits alle Hände voll zu tun, um die Nachfrage der Wirtschaft zu befriedigen. Sehr interessant und passend zu diesem TOP war die Veranstaltung des Ministeriums - Herr Minister, Ihres Ministeriums - am 6. März, und zwar „Herausforderung an die Arbeitsmarktpolitik auf Bundesund Landesebene“. Ich war leider die einzige Abgeordnete, die an dieser…
Dann könnten doch hier viel mehr mitreden.
Hier wird doch über etwas geredet, wo wenig Substanz da ist. Ich habe mich zum Beispiel gefreut über Ihre Referenten, Heinrich Alt Vorstand Grundsicherung der BA - „Abbau von Langzeitarbeitsleistungsbezug und Langzeitarbeitslosigkeit Herausforderung für gezielte Förderstrategien und Instrumente“. Gleichzeitig dagegen der Vortrag von Prof. Dr. Stefan Sell von der Hochschule Koblenz „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren und nachhaltig integrieren - wie kann öffentlich geförderte Beschäftigung dazu beitragen?“ Das war hier die große Frage. Wo waren Sie denn, Frau Leukefeld? Da hätten Sie mitdiskutieren können.
Beide Ausführungen hinterließen einen sehr guten Eindruck.
Zur Betrachtung der Wirklichkeit gehört auch, dass es weiterhin einen Bereich in der Arbeitslosenquote gibt, der gemeinhin als Sockelarbeitslosigkeit bezeichnet wird. Aber auch diesen Sockel werden wir
nicht aus den Augen verlieren und deshalb, das wussten Sie schon vorher, lehnen wir Ihren Antrag ab. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, nun ist ja dieser Antrag wie alle, die heute Abend oder am späten Nachmittag kommen, auch schon wieder ein paar Tage alt. Es hat sich auch in der Zwischenzeit einiges getan, zumindest in Berlin, und das muss man hier auch beachten. Trotzdem möchte ich versuchen, Ihren Antrag, den Antrag der Fraktion DIE LINKE, Stück für Stück hier abzuarbeiten. Sie fordern die Landesregierung auf:
1. sich im Bundesrat für eine Lohnuntergrenze für Auszubildende einzusetzen - schade, es ist keiner mehr auf der Tribüne, es ist ja auch wichtig, den jungen Leuten mehrere Meinungen hier zu präsentieren -,
2. fordern Sie eine Neufassung der Richtlinie „Zuschüsse an Berufsschüler für die Ausbildung in Bundesund Landesfachklassen bzw. anderen überregionalen Fachklassen während des Blockunterrichts“ und
3. transparente Rahmenbedingungen für die Förderung von Ausbildungsverbünden.
Ihr Ersuchen begründen Sie aber dann damit, dass der Anteil der benachteiligten Bewerberinnen und Bewerber, die in keine berufsqualifizierende Ausbildung integriert werden können, nicht rückläufig ist, trotz eines Angebotsüberhangs an betrieblichen Ausbildungsplätzen. Beim Punkt 3 kann man das anhand Ihrer Begründung irgendwie noch nachvollziehen, aber bei den Punkten 1 und 2 erschließt sich uns, der CDU-Fraktion, der Zusammenhang nicht.
Meine Damen und Herren, die Begründung - Sie können es sich schon denken - für die Ablehnung des Antrags fällt relativ eindeutig aus. Den im Punkt 1 geforderten Mindestlohn für Auszubildende lehnen wir ab. Wir werden einen flächendeckenden Mindestlohn bekommen, aber dennoch stehen wir der Forderung nach einem Mindestlohn für Auszu
bildende kritisch gegenüber. Wir sind der Auffassung, sich auf eine Summe festzulegen, ist nicht zielführend, sondern zum jetzigen Zeitpunkt kontraproduktiv. Vor mir liegt ein Gutachten - Frau Präsidentin, gestatten Sie bitte, auszugsweise hier etwas vorzutragen! Es ging ja bei der Geschichte um den Mindestlohn darum, dass die Wirtschaft Ausnahmen möchte, und es gibt rechtliche Bedenken, dass hier Ausnahmen gestattet sind, außer - jetzt zitiere ich: „Arbeitsministerin Andrea Nahles (...) wandte sich indes gegen Ausnahmen, wie sie Wirtschaftsverbände auch für Langzeitarbeitslose, Taxifahrer oder Jugendliche fordern. Rechtlich unproblematisch sind laut Bundesgutachten“ - es gibt also auch schon ein Bundesgutachten - „Ausnahmen bei ehrenamtlich Tätigen, Auszubildenden oder Praktikanten in der Ausbildung, weil es sich hierbei nicht um Arbeitnehmer handelt.“ Da könnte man noch ein Stückchen anderer Meinung sein, aber so ist das Gutachten. Dass für diese Gruppe der Mindestlohn nicht gelten soll, ist in der Koalition mittlerweile unumstritten. Es gibt noch einen Fakt, und zwar in dem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes wird darauf hingewiesen, dass Ausnahmen bei Jugendlichen und jungen Arbeitnehmern gerechtfertigt sein könnten, um falsche Anreize zu vermeiden. Jugendliche sollten mit der Absicht auf eine Entlohnung nach Mindestlohn nicht verleitet werden, auf eine Berufsausbildung zu verzichten. Das könnte in einem solchen Fall passieren. Gerade wo die Unternehmen händeringend nach Auszubildenden suchen und sich einer wachsenden Konkurrenzsituation ausgesetzt sehen, sollte sich dies selbstregulierend positiv auf die Ausbildungsvergütung niederschlagen. Herr Minister, Sie haben vorhin Zahlen genannt und wer auch mal überregionale Zeitungen sich zu Herzen nimmt oder die Zeit aufbringt, diese dicken Zeitungen zu lesen, ich möchte darauf hinweisen - Frau Präsidentin, ich bitte nochmals um Genehmigung -, am 11.01.2014, es ist also erst ein paar Tage alt, schrieb „Die Welt“ genau das, was Sie hier vorgetragen haben.
Sie haben es nicht abgeschrieben, es ist fast wörtlich. Sie haben aber damit recht gehabt. Wenn Sie es nicht abgeschrieben haben, haben Sie recht gehabt.
Entschuldigung, Sie heißen nicht Guttenberg, gut. Ich möchte aber noch einmal darauf hinweisen und damit sollten sich vielleicht die Linken noch mal ein bisschen befassen -: Allein der Unterschied der Abschlüsse zwischen Ost und West, schon das ist ein Angriff, wo man sagen müsste, jetzt ist Schluss
damit, zumindest bei den Auszubildenden. Da sitzen Tarifpartner, da sitzt unter anderem auch die Gewerkschaft. Darauf muss man doch auch mal Einfluss nehmen und muss sagen, liebe Leute, ich bezahle bei euch hier meinen Beitrag - ich nicht mehr -, jetzt sorgt auch dafür, dass meine Kinder oder meine Enkelkinder den gleichen Lohn als Azubi bekommen wie die Jugendlichen und Kinder in den alten Ländern. Das war zu den Löhnen oder zu den Ausbildungsgeldern. Wir nehmen also Abstand von einem weiteren Eingriff in den Markt.
Punkt 2, die Forderung nach einer Neufassung der Richtlinie, unterliegt in Ihrem Vorschlag einer zeitlichen Begrenzung, die auf 30 Minuten taktiert ist schon wieder so eine starre Zahl. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Jeder Berufsschüler, der vom Wiesenhügel mit der Straßenbahnlinie 4 zur Berufsschule am Hauptfriedhof fährt, hat Anspruch auf einen Zuschuss zu den Fahrtkosten. Ist das in Ihrem Sinne? Gleichzeitig möchte ich darauf hinweisen, dass für Schüler und Azubis die Möglichkeit besteht, eine spezielle Abo-Karte beim VMT zu beantragen. Für das gesamte Stadtgebiet in Erfurt kostet ein solches Ticket 35,20 €. Zudem - und das ist jetzt in nächster Zukunft - wird es auch weiterhin eine Richtlinie geben, welche die Fahrtkostenzuschüsse an Berufsschüler regelt. Übrigens ist die bestehende Mittelausstattung ausreichend.
Der Punkt 3 in Ihrem Antrag zielt auf die Schaffung von transparenten Rahmenbedingungen für die Förderung von Ausbildungsverbünden ab. Die Ausbildungsverbünde sind in Thüringen flächendeckend vorhanden und wir wissen, dass diese eine sehr gute Arbeit leisten, sonst würden nicht bei der IHK Erfurt allein schon heute für das kommende Ausbildungsjahr 2014 mehr als 700 Ausbildungsstellen zur Verfügung stehen. Außerdem wird bereits im Rahmen der nächsten Förderperiode an entsprechenden Rahmenbedingungen gearbeitet, die gewährleisten sollen, dass die Verbünde weiterhin ihre bisher sehr gute Arbeit fortsetzen können.
Sehr geehrte Damen und Herren, dies zeigt uns, dass sich die Ausbildungssituation in Thüringen für Jugendliche sehen lassen kann. An dieser Stelle bietet es sich an, eine Zahl zu nennen, die auch vorhin der Herr Minister nannte, nämlich 11.000 Jugendliche, bei ihm waren es etwas mehr, haben 2013 eine Ausbildungsstelle gefunden. Damit dies auch in Zukunft so bleibt, arbeiten wir gemeinsam mit den Kammern und der Bundesagentur für Arbeit zusammen, um den jungen Menschen schon möglichst früh eine Perspektive aufzuzeigen und sie gezielt an die Unternehmen heranzuführen. „BERUFSSTART plus“ steht für eine solche erfolgreiche Zusammenarbeit. Mit diesem Projekt wird zum einen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, sich in der Arbeitswelt zu orientieren. Zum anderen können sie von den Unternehmen auf ihrem Weg in eine Ausbildung langfristig begleitet
werden. Somit geben wir den Fachkräften von morgen die Möglichkeit, sich optimal auf den Schritt in das Berufsleben vorzubereiten.
Meine Damen und Herren, es kann immer möglich sein, aus welchen Gründen auch immer, dass ein Schüler keine betriebliche Ausbildung findet. Dann ist der Staat gefragt. Hierfür stehen verschiedene Instrumentarien zur Verfügung, damit die Betroffenen eine Ausbildung erhalten. Ein Beispiel hierzu ist eine über- oder außerbetriebliche Ausbildung. Dort sollen sie eine Chance erhalten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu positionieren. Wir lassen unsere jungen Leute nicht allein.
Die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass auch der Alternativantrag der FDP keine Mehrheit bei uns findet. Wie bereits erwähnt, gibt es im Freistaat Instrumentarien, die zu einer besseren Berufsorientierung beitragen. Inwieweit es einen unnötigen Wettbewerb zwischen Schule und Wirtschaft gibt, erschließt sich uns nicht und wird auch in Ihrem Antrag nicht klar herausgestellt. Eine Berufsschulnetzplanung sollte sich an den Schülerzahlen der jeweiligen Berufsgruppen orientieren. So ist es verständlich, dass spezielle Ausbildungsberufe nicht an jeder berufsbildenden Schule angeboten werden können. Man kann nur schwer für eine kleine Zahl von Schülern einen ganzen Berufszweig an einer Berufsschule vorhalten, nur, damit eine wohnortnahe Beschulung möglich ist. Auch meine Heimatstadt, Mühlhausen, mit einem exzellenten Berufsschulstandort ist betroffen.
Manche Entscheidungen sind bitter - da weise ich auf das Beispiel von Herrn Hausold hin - und daher muss es zu Kooperationen kommen. Die entsprechende Richtlinie wird von den Schulträgern und dem Ministerium geprüft.
Abschließend möchte ich dennoch sagen, dass die Idee, Herr Minister, eines flächendeckenden Azubitickets nicht uninteressant klingt
jetzt kommt es -, aber der Pendelbedarf ist ein anderer als der von Studenten. Aus vorgenannten Gründen, ich sagte es schon, lehnen wir auch den Alternativantrag der FDP ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
von der Krone, Klaus; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemb, Wolfgang; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Lukasch, Ute; Lukin, Dr. Gudrun; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Metz, Peter; Meyer, Carsten; Möller, Dirk; Mohring, Mike; Mühlbauer, Eleonore; Nothnagel, Maik; Pelke, Birgit; Pidde, Dr. Werner; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Recknagel, Lutz; Reinholz, Jürgen; Rothe-Beinlich, Astrid; Scherer, Manfred; Scheringer-Wright, Dr. Johanna; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Voigt, Dr. Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank; Wetzel, Siegfried; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold.
Krone, Klaus von der; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemb, Wolfgang; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Lukasch, Ute; Lukin, Dr. Gudrun; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Metz, Peter; Meyer, Carsten; Möller, Dirk; Mohring, Mike; Mühlbauer, Eleonore; Nothnagel, Maik; Pelke, Birgit; Pidde, Dr. Werner; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Recknagel, Lutz; Reinholz, Jürgen; Rothe-Beinlich, Astrid; Scherer, Manfred; Scheringer-Wright, Dr. Johanna; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Voigt, Dr. Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank; Wetzel, Siegfried; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold.
von der Krone, Klaus; Kubitzki, Jörg; Künast, Dagmar; Kummer, Tilo; Kuschel, Frank; Lehmann, Annette; Lemb, Wolfgang; Leukefeld, Ina; Lieberknecht, Christine; Lukasch, Ute; Lukin, Dr. Gudrun; Marx, Dorothea; Matschie, Christoph; Meißner, Beate; Metz, Peter; Meyer, Carsten; Möller, Dirk; Mohring, Mike; Mühlbauer, Eleonore; Nothnagel, Maik; Pelke, Birgit; Pidde, Dr. Werner; Primas, Egon; Ramelow, Bodo; Recknagel, Lutz; Reinholz, Jürgen; Rothe-Beinlich, Astrid; Scherer, Manfred; Scheringer-Wright, Dr. Johanna; Schröter, Fritz; Schubert, Jennifer; Sedlacik, Heidrun; Siegesmund, Anja; Skibbe, Diana; Stange, Karola; Tasch, Christina; Taubert, Heike; Untermann, Heinz; Voigt, Dr. Mario; Walsmann, Marion; Weber, Frank; Wetzel, Siegfried; Worm, Henry; Wucherpfennig, Gerold.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Herr Dr. Augsten, das war sehr wortgewaltig, was Sie hier wieder vorgetragen haben. Ich sage jetzt meine Meinung: Nicht einen Millimeter Risiko, wirklich nicht einen Millimeter Risiko, die Sicherheit ist das Wichtigste für die Patienten.
Der Gleichstellungsausschuss hat sich in den letzten Wochen intensiv mit dem Ausschluss homosexueller Männer von der Möglichkeit zur Blutspende auseinandergesetzt und mit Experten verschiedene Möglichkeiten eines veränderten Verfahrens diskutiert. Das haben alle festgestellt, wir hatten das auch schon im Ausschuss so gesagt. Im Ergebnis zeigt sich, dass das Spannungsfeld zwischen dem Schutz vor gruppenbezogener Diskriminierung und der höchstmöglichen Sicherheit bei der Vermeidung von Infektionsrisiken durch Blutkonserven nicht gänzlich auflösbar ist. Spenderrückstellungen und generelle Ausschlüsse von Spendergruppen bei der Blutspende resultieren aus Richtlinien der Bundesärztekammer, die auf Empfehlung des Paul-EhrlichInstituts erlassen worden sind. Einen Menschen allein wegen seiner sexuellen Orientierung, seines Geschlechts oder seines sexuellen Verhaltens von der Blutspende auszuschließen, ist zweifellos diskriminierend. Jedoch weisen medizinische Studien bei den genannten Gruppen statistisch auf ein um ein Vielfaches höheres HIV- oder Hepatitis-Risiko hin. Zwar wird das Blut jeder einzelnen Spende auf Infektionen untersucht und vielfach getestet, jedoch ist zum Beispiel eine HIV-Infektion erst ca. zwei Wochen nach der Infektion durch diese Testverfahren feststellbar. Aufgrund dieses Diagnosefensters kann es durchaus zu einer HIV-Infektion durch eine Blutkonserve kommen, obwohl jede einzelne Spende getestet wird. Das Ziel, die Versorgung der Patienten mit sicheren Blutprodukten, muss an vorderster Stelle stehen. So werden auch andere Gruppen aus diesen Sicherheitserwägungen heraus von der Blutspende ausgeschlossen. Die gibt es auch, das haben wir gehört.
Insgesamt darf es meines Erachtens nicht darum gehen, Diskriminierung durch Inkaufnahme höherer Risiken für alle Patienten, die auf eine Blutspende angewiesen sind, abzubauen. Insofern ging es der CDU-Fraktion darum, den Diskriminierungstatbestand so weit wie möglich abzubauen, das haben Sie gemerkt, ohne jedoch das Infektionsrisiko zu er
höhen. Mit den Experten wurden verschiedene Möglichkeiten diskutiert, zum Beispiel eine zielgenauere Erhebung von Risikoverhalten im Spenderfragebogen, von dem hat hier überhaupt noch keiner gesprochen, womit man von einer gruppenbezogenen Dimension auf das individuelle Risikoverhalten hätte abstellen können. Die Erfahrungen der Blutspendedienste mit einem entsprechend auf das individuelle Sexualverhalten abzielenden Fragebogen hatten jedoch gezeigt, dass die Spender nicht bereit seien, derart detaillierte Angaben zu ihrem Sexualverhalten zu tätigen, und das betrifft alle. Insofern müsse man, um das statistisch umso vieles höhere Risiko einer HIV-Infektion bei homosexuellen Männern auszuschließen, weiterhin auf diese Merkmale zurückgreifen. Bei einer Abkehr von Dauerausschlüssen zugunsten von zeitlichen Rückstellungen sprachen sich die Experten ausdrücklich für ein konservatives Vorgehen aus, welches im Zweifelsfalle eher eine großzügig bemessene Rückstellfrist einräumt. Denn die zeitlichen Rückstellfristen müssen sich grundsätzlich an den Inkubationszeiten der möglicherweise übertragenen Erreger orientieren und auch Inkubationszeiten bisher noch nicht bekannter Erreger müssen in der Risikobetrachtung eine Rolle spielen.
Auf der Grundlage dieser Anhörungsergebnisse wurde von den Koalitionsfraktionen ein Alternativantrag erarbeitet, der die Auffassungen der Experten widerspiegelt und von einem generellen Ausschluss homosexueller Männer zu einer zeitlichen Rückstellung Spendenwilliger von einem Jahr kommt. Dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der auch eine Rückstellung von einem Jahr als diskriminierend ansieht und für eine Rückstellungsfrist von vier Monaten plädiert, konnten wir aus den genannten Gründen nicht zustimmen. Es wäre auch interessant gewesen - und das haben wir nicht verlangt -, wenn Betroffene dort zu Wort gekommen wären, nämlich Betroffene, die durch Blutkonserven infiziert wurden. Das haben wir ja auch gehört, dass es das gibt.
Wir lehnen daher den Antrag von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab und bitten um die Annahme des Alternativantrags der Koalitionsfraktionen. Danke.
Frau Präsidentin, guten Morgen meine Damen und Herren, herzlich willkommen auch die Gäste auf der Tribüne!
Es ist heute der dritte Anlauf zu diesem Tagesordnungspunkt. Gott sei Dank, es hat noch geklappt.
Wir alle kennen das geflügelte Wort „Generation Praktikum“. Dieser Ausdruck ist negativ belegt. Junge, gut ausgebildete Menschen hangeln sich von Praktikum zu Praktikum in der Hoffnung auf eine feste Anstellung. Das ist nicht Sinn und Zweck eines Praktikums. Mein Faktencheck hierzu hat Folgendes ergeben: Praktikantinnen und Praktikanten sind Personen, die sich im Zusammenhang mit einer schulischen oder akademischen Ausbildung praktische Kenntnisse in einem Unternehmen oder in einer Verwaltung aneignen. Herr Staatssekretär, Sie haben dazu ausführlich berichtet. Da kann man gar nichts hinzufügen. Diese Erkenntnisse sollen der Vorbereitung, Unterstützung oder der Vervollständigung der Ausbildung für einen späteren Beruf dienen. Der § 7 Abs. 2 SGB IV schreibt verbindlich vor, dass ein Praktikum, welches dazu dient, Erkenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen in Betrieben und Verwaltungen zu erlangen, grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Das Schülerpraktikum ist von der Sozialversicherungspflicht ausgenommen, da diese Art von Praktikum mit einer schulischen Veranstaltung vergleichbar ist. Im weitesten Sinn wird der Unterrichtsort in einen Betrieb oder in eine öffentliche Verwaltung verlegt. Die Geringverdienstgrenze für Praktikanten beträgt bundeseinheitlich 325 €. Übersteigt das Entgelt nicht die Schwelle von 325 €, so trägt der Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Dies gilt aber nicht für Studenten. Sie unterliegen der Versicherungspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung als private Absicherung während ihrer Studienzeit. Mein Check hat aber auch ergeben, dass Praktika von Studenten in vielen Ländern der EU leider nicht geregelt sind. Es fehlen Regularien
für allgemeine Arbeitsbedingungen ebenso wie für die Bezahlung, Urlaubsanspruch und - wichtig - oftmals fehlen auch Lerninhalte. Somit waren dem Missbrauch von Praktika und somit auch einer „Ausbeutung“ der Praktikantinnen und Praktikanten Tor und Tür geöffnet.
Seit 2012 hat genau aus diesem Grund die Europäische Kommission einen Qualitätsrahmen für Praktika verabschiedet. Dass dieser Qualitätsrahmen, wie die Fraktion DIE LINKE richtigerweise festgestellt hat, mit den Leitlinien des DGB korrespondiert, spricht sicherlich nicht gegen den Beschluss der Europäischen Kommission. Insoweit brauche ich das Nein meiner Fraktion zu Ihrer Forderung nach einer Bundesratsinitiative durch die Landesregierung nicht weiter zu begründen.
Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Bundesregierung bemüht sein wird, die Beschlüsse der Europäischen Kommission in das nationale Recht umzusetzen. Die geltenden EU-Verträge verlangen es, ich wiederhole, eine Bundesratsinitiative ist mit uns nicht auf den Weg zu bringen. Gleichwohl bestehen keine Bedenken unsererseits, wenn die Landesregierung mit ihren Ministerien, Landesbetrieben und nachgeordneten Einrichtungen auf dem Gebiet mit gutem Beispiel vorangeht.
Des Weiteren möchte ich, dass die Mehrheit dieses Hauses beschließt, die Landesregierung zu verpflichten, die in Thüringen bestehenden Förderrichtlinien zu überarbeiten und zu ergänzen, damit die Fördermittelempfänger an die Einhaltung der Kriterien für ein faires Praktikum gebunden werden. Dabei verlieren sie das Ziel und den Gegenstand von Förderungen aus den Augen. Es geht darum, dass durch die Ausreichung von Fördermitteln sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Ich bin mir sicher, Sie folgen mir bei der Einschätzung, dass Praktika nicht dazugehören.
Zusätzlich zu den im Qualitätsrahmen geforderten Leitlinien fordern Sie, einen Mindestlohn für Praktika einzuführen. Wir sind der Ansicht, dass dies nicht zielführend ist. Denn in erster Linie dient ein Praktikum dazu, Praxiserfahrung bzw. Berufserfahrung zu sammeln und sich neues Wissen anzueignen. Wenn der Praktikant dafür noch eine Entschädigung oder eine Vergütung erhält, ist dagegen nichts einzuwenden. Aber einen Mindestlohn vorzuschreiben, halten wir für bedenklich, da dies zu weniger Praktikaplätzen führen wird und wir der Meinung sind, dass dies nicht im Sinne derjenigen ist, die ein Praktikum für dessen Inhalte und nicht der Vergütung wegen absolvieren möchten.
Im öffentlichen Bereich gibt es übrigens eine Richtlinie zur Praktikantenvergütung. Diese wurde von der Tarifgemeinschaft deutscher Länder vereinbart.
Sie regelt die Vergütungsansprüche für Praktikanten. Auch das hat der Staatssekretär ausgeführt.
Wir haben uns entschieden, einen kompakten Alternativantrag gemeinsam mit unserem Koalitionspartner hier und heute im Plenum einzubringen. Wir sind der Auffassung, Praktika dürfen nicht zu Missbräuchen führen. Das bedeutet, sie sollen keine regulären Beschäftigungen verdrängen oder gar ersetzen. Das bedeutet aber auch, dass jede Praktikantin oder jeder Praktikant in Thüringen gegenüber seinem Arbeitgeber gewisse Rechte und Pflichten hat.
Wir sind auch der Meinung, dass Praktikantinnen und Praktikanten einen Anspruch auf Entschädigung haben sollten, aber eben keinen verbindlichen Mindestlohn.
Die Politik sollte hierbei nicht regulierend eingreifen, sondern ein Signal an alle beteiligten Akteure senden. Dabei setzen wir auf eine moderate Lösung, indem wir die Landesregierung bitten, entsprechende Durchführungshinweise für die Anwendung der Praktikantenrichtlinie, welche sich an den Forderungen in unserem Antrag orientieren sollen, zu erarbeiten. Zusätzlich soll im Rahmen einer gemeinsamen Aktion zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern die Thematik „Bedingungen für faire Praktika“ beraten werden. Wir sind der Überzeugung, nur wenn alle Akteure in den Diskussionsprozess eingebunden werden, kann eine vernünftige Lösung erzielt werden. Politik muss auch manchmal moderieren und gerade in diesem Bereich sehen wir es als äußerst sinnvoll an.
Ich habe es schon eingangs gesagt, wir werden den Antrag der Fraktion DIE LINKE ablehnen. Zum Antrag der FDP muss ich sagen, unserer ist der weitestgehende, also weitergehend als Ihrer, und ich bitte Sie einfach, unserem Antrag zuzustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Punkt 2 der Aktuellen Stunde, wir befassen uns auf Wunsch der Fraktion DIE LINKE mit dem bundespolitischen Thema „Erhebliche Zunahme von ‚Zwangsverrentungen’ nach § 12 a SGB II in Thüringen“. Die Regelungen des SGB II obliegen der Bundesgesetzgebung. Natürlich bietet es sich vor Bundestagswahlen an, hier auch eine Profilierungsplattform zu nutzen. Die CDU-Fraktion wird sich an einer solchen Debatte nicht beteiligen.
Wir werden diese Thematik sachlich, argumentativ und objektiv darstellen und schließen uns nicht der kollektiven Empörung an, sondern wir wollen gemeinsam konstruktiv mit den betroffenen Menschen einen Weg finden, der sie nicht zwangsläufig in die Verrentung treibt.
Aus diesem Grund habe ich das Jobcenter im Unstrut-Hainich-Kreis besucht und die Mitarbeiter mit Ihrem Antrag konfrontiert. Die Situation stellt sich demnach wie folgt dar: Im Jahr 2008 - Frau Stange sagte es schon - wurde von der Großen Koalition im Deutschen Bundestag eine Änderung im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches vorgenommen und § 12 a in das SGB II hinzugefügt. Dieser hatte zur Folge, dass Leistungsberechtigte verpflichtet sind, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit beiträgt. Für Menschen, die das 63. Lebensjahr vollendet haben, bedeutet dies, dass sie einen Antrag auf eine vorzeitige Verrentung stellen müssen. Kommen sie dem nicht nach, so darf das zuständige Jobcenter nach § 5 Abs. 3 SGB II die Betroffenen dazu auffordern. Wird dem nicht Folge geleistet, also verweigern sie ihre Mitwirkung, ist das Jobcenter berechtigt, einen Antrag auf Verrentung zu stellen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Menschen, die ihre Altersrente in Anspruch nehmen müssen, aus dem Leistungsbezug herausfallen oder das Jobcenter je nach Rentenhöhe nur noch für die Aufstockung zur Grundsicherung zuständig ist. Tritt eine Person mit 63 Jahren in die Rente ein, so muss diese mit Abschlägen von 0,3 Prozent pro Monat rechnen. So weit die Gesetzeslage.
Die Frage ist doch: Wie gehen die einzelnen Jobcenter mit dem § 12 a SGB II in der Praxis um? Viel zu kurz kommt in dieser Debatte, dass es bei der gesetzlichen Regelung Ausnahmen gibt, bei denen von einer vorgezogenen Altersrente abgesehen wird.
Der § 13 Abs. 2 SGB II sieht vor, dass per Rechtsverordnung Personen von der Verpflichtung entbunden werden, vorzeitig ihre Rente in Anspruch zu nehmen, wenn folgende Kriterien greifen:
1. wenn dies zu einem Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld I führen würde,
2. eine abschlagsfreie Rente in nächster Zukunft in Anspruch genommen werden kann,
3. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder gleichwertige Erwerbstätigkeit ausgeübt oder in nächster Zeit aufgenommen wird.
Im Jobcenter des Unstrut-Hainich-Kreises besteht eine Arbeitsgruppe „50 Plus“. Die Mitarbeiter dieser Gruppe beschäftigen sich mit jeder Person, die sich der Altersgrenze nähert, ganz individuell. Zu den drei vorher genannten Punkten wird im Haus auch nach einer Ermessensentscheidung gesucht, die zugegebenermaßen schwierig ist.
In der „Bad Blankenburger Erklärung“ tritt die CDUFraktion dafür ein, dass der Erfahrungsschatz älterer Fachkräfte noch stärker genutzt werden muss und wir gemeinsam mit der Wirtschaft Strategien
entwickeln wollen, damit ältere Bürger wieder eine Chance erhalten, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Damit möchte meine Fraktion dafür sorgen, dass ältere Menschen Perspektiven, Chancen und Möglichkeiten haben, um volle Rentenbezüge zu erhalten. Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Erst letzte Woche wurden in einem Artikel der „Thüringer Allgemeinen“ Zahlen veröffentlicht, die belegen, dass in Thüringen noch nie so viele ältere Menschen …
… einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind. Dies zeigt einmal mehr, meine Damen und Herren,
dass die Erfahrung der älteren Generation wieder gefragt ist. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fürchte, es ist heute kein guter Tag für die FDP-Fraktion.
Der Abbau von Bürokratie ist eine anscheinend nie aufhörende Forderung, mit der sich jede Generation von Neuem und nahezu in allen Bereichen auseinandersetzen muss. Klappt irgendetwas in unserem Gemeinwesen nicht, kennen wir alle den Ruf, da muss die Politik eine Entscheidung treffen oder das muss amtlich geregelt werden. Wird dann eine Entscheidung getroffen oder eine neue Regelung eingeführt, ist dies meistens leider nicht ohne einen bürokratischen Aufwand umzusetzen. Das wiederum ruft die Gegner, Interessenvertreter und selbst ernannten Experten auf den Plan, die alle bereits vorher wussten, dass es eine bessere Lösung gegeben hätte, doch sie wurden ja nicht gefragt.
All dieses, meine Damen und Herren, kennen wir jeder aus seinem eigenen Verantwortungsbereich zur Genüge. Als am 3. August 2005 durch die damals von der SPD geführte Bundesregierung im Rahmen des Rentenentlastungsgesetzes der Beschluss auf den Weg gebracht wurde, die Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge für Unternehmen vorzuziehen, war diese Maßnahme angesichts der leeren Kassen bei den Sozialversicherungsträgern aus damaliger Sicht notwendig. Aus heutiger Sicht ist diese Entscheidung auch richtig gewesen, denn das Ergebnis ist bekannt. Durch diese Entscheidung wurde die Liquidität der Sozialversicherungen gesichert. Doch Achtung! Bevor man den Ruf nach Rücknahme dieses Beschlusses in die Welt hinausposaunt, um das wohl gesonnene Publikum damit zu begeistern, sollte sorgsam geprüft werden, ob es sich wirklich um ein herausragendes bürokratisches Problem handelt, das die Innovationskraft des Thüringer Mittelstandes hemmt und auch den gewünschten Effekt bringt. Hierzu bedarf es entsprechend der Gepflogenheiten dieses Hauses und des guten parlamentarischen Brauchs zumindest im Vorfeld einer Anhörung von Kammern der Arbeitge
ber- und Arbeitnehmervertreter sowie der Sozialversicherungsträger. Unbestritten ist, und da haben Sie recht, dass es Forderungen vonseiten der Unternehmerverbände, insbesondere auch durch den Thüringer Handwerkstag, gibt. Handwerksbetriebe klagen zum Teil berechtigt über erhöhten Bürokratieaufwand. Doch ist noch längst keine klare Linie zu erkennen, die eine angemessene und sachbezogene Bewertung der Rücknahmeforderungen zulässt.
Unbeschadet des notwendigen Klärungsbedarfs, meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, müssen Sie sich in der Tat Folgendes fragen lassen: Warum wollen Sie die Thüringer Landesregierung so vor Ihren Karren spannen, obwohl Ihre Partei doch selbst in Berlin am Kabinettstisch sitzt und sogar das wichtige Ressort des Wirtschaftsministeriums innehat? Kollege Baumann hat das schon anklingen lassen.
Ist es nicht viel effektiver und auch richtig, den direkten Weg innerhalb der Partei zu wählen und Ihr Anliegen, dessen Inhalt ich persönlich positiv gegenüber stehe, dort durchzusetzen, wo es hingehört? Nehmen Sie sich ein Beispiel am Koalitionspartner in Berlin - das sind wir.
In unserer Fraktion wird laut Parteitagsbeschluss dieses Thema intensiv diskutiert. Vorrang hat, die Sozialkassen stabil zu halten. Es muss vermieden werden, die geschaffene Liquidität aufs Spiel zu setzen. Es handelt sich hierbei immerhin um 20 Mrd. Mehreinnahmen durch diese Umstellung.
Meine Damen und Herren, für eine Politik durch die Hintertür ist die Thüringer CDU-Fraktion nicht zu haben. Sie sitzen in der ersten Reihe wie bei ARD und ZDF. Wir lehnen Ihren Antrag ab, beide Teile. Ich danke für ihre Aufmerksamkeit.
Herr Bärwolff, alles in Ehren, was Sie sagen. Es geht hier rein, da raus, aber Sie wissen schon, wenn Sie die Leute als Schnüffler bezeichnen, die hier Kontrolle ausüben - ich sage mal Kontrolle ausüben, trifft auch nicht auf alle zu -, Sie wissen aber doch, dass die nach dem Steuergeld aller schauen und das ist schon in Ordnung so, denn das sind unsere Steuergelder.
Sie wissen schon, ich habe gefragt. Sie wissen schon oder wissen Sie?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, ganz so hart gehe ich mit Ihnen nicht um. Das Tor, welches Sie mit Ihrem Antrag bei uns aufstoßen wollten, steht bereits seit vielen Jahren weit offen. Sicherlich ist es gut und richtig, anlässlich des vergangenen Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen auch an das uns leider ständig begleitende Problem der häuslichen Gewalt zu erinnern. Dieses Problem hat vielfältige Erscheinungsformen. Sie reichen von subtilen Formen der Gewaltausübung durch Verhaltensweisen, die Bedürfnisse und Befindlichkeiten der Geschädigten zu ignorieren, über Demütigungen, Beleidigungen und Einschüchterungen sowie psychischen, physischen und sexuellen Misshandlungen bis hin zur Vergewaltigung und immer mehr hören wir von Tötungen. Diese Erscheinungsformen sind an keine Zeit und an keinen Ort gebunden und stellen zweifellos ein gesellschaftliches Gesamtproblem dar. Ein Problem, das uns täglich vor Augen geführt wird, egal ob wir Zeitung lesen, fernsehen oder im Internet unterwegs sind. Deshalb bedarf es zur Beratung in diesem Hause auch nicht der besonderen Symbolkraft eines Internationalen Erinnerungstages. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen wird fast jede vierte Frau einmal im Leben durch ihren Lebenspartner gefährdet und der häuslichen Gewalt ausgesetzt. Häusliche Gewalt, meine Damen und Herren, in welcher Form auch immer, ist keine private Angelegenheit, sondern eine Straftat. Gewalt im familiären Bereich kann von der Gesellschaft nicht akzeptiert werden, sondern muss möglichst unmittelbar die staatlichen Sanktionen für den Täter nach sich ziehen. Ich nehme an, dass der Bericht, den uns das Ministerium geben wird, auch einschließt, wie ernst dieses Problem in unserem Land genommen wird. Seit 2002 fasst die Thüringer Landesregierung alle Schritte der einzelnen Ressorts gegen häusliche Gewalt in einem Maßnahmepaket zusammen und hat damit ein deutliches Zeichen gesetzt. Das Paket beinhaltet ein weit gefächertes Spektrum an Maßnahmen aus den Bereichen Polizei, Straf- und Zivilrecht, Schule, Gesundheit und Familienpolitik. Es bezieht die Arbeit des Ausländerbeauftragten sowie des Behindertenbeauftragten und der Beauftragten für Gleichstellung von Mann und Frau ebenso ein, wie die Koordinierungsstelle zur Prävention von häuslicher Gewalt. Den Hinweis auf die guten Mitarbeiterinnen in den Frauenhäusern, den Frauenzentren, in den Interventionsstellen und den Hilfsvereinen, die in diesem so schwierigen Bereich eine unschätzbare
wertvolle Arbeit für unsere Gesellschaft leisten, will ich an dieser Stelle nicht verschweigen. Ihnen allen, meine Damen und Herren, gehört unser ganz besonderer Dank.
Insgesamt, liebe Kollegen von der SPD, ist die Intention Ihres Anliegens natürlich zu befürworten. Da der Gleichstellungsausschuss sich ständig und auch erst kürzlich, Kollegin Pelke sagte es, im Mai, intensiv mit diesem Thema befasst hat und insbesondere auch die Interventionsstellen angehört wurden, sehen wir keinen unmittelbaren Anlass, Ihren Antrag zu unterstützen. Das wesentliche Ziel Ihres Antrags ist bereits damit erfüllt, da durch das Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit in einem bzw. bei allen sich bietenden Gelegenheiten über alle Maßnahmen berichtet wurde. Aus diesen Berichten ist aus Sicht der CDU-Fraktion überaus deutlich geworden, dass die Landesregierungen, auch die vergangenen, in diesem Bereich seit Jahren sehr viel tun. Natürlich, und das möchte ich hier auch noch einmal betonen, war der Gleichstellungsausschuss hier äußerst aktiv und wird es natürlich auch in Zukunft sein. Insoweit bedarf es an dieser Stelle keiner zusätzlichen Aufforderung.
Meine Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, zu Ihrem Alternativantrag - Drucksache 5/5356 -, der gestern im Postfach lag, möchte ich Folgendes sagen: Auch hier kann ich Ihnen nur sagen, wir haben alles getan, wir werden alles tun und es wird nie genug sein. Auch hier lehnen wir diesen Antrag ab. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, herzlich Willkommen die Besucher auf der Tribüne! Schaffung einer zentralen Koordinierungsstelle für Mädchen- und Jungenarbeit in Thüringen, mit dieser Forderung, so hat es den Anschein, versuchen Sie, den Menschen weiszumachen, dass das Land Thüringen plan- und ziellos diesem Thema gegenübersteht. Nun müssten Sie sich vielleicht mit der Arbeit der Gleichstellungsausschüsse der vergangenen Legislaturperioden befassen. Sie würden zu Ihrem Erstaunen feststellen, dass zu diesem Thema hervorragend bereits parteiübergreifend - möchte ich das einmal nennen - gearbeitet wurde.
Mädchen- und Jungenarbeit ist im Landesjugendförderplan 2012 bis 2015 verankert und muss bei den Trägern von Jugendarbeit unbedingt berücksichtigt werden. In der Begründung Ihres Antrags schreiben Sie, dass die wenigen Träger, die derzeit Projekte bezüglich Mädchen- und Jungenarbeit in Thüringen anbieten, eine thüringische Vernetzung nicht leisten können. Das halte ich für ein Gerücht. Diese wenigen Träger müssen ermutigt werden, sich nicht nur auf regionale Zusammenhänge zu beschränken. Sie sind der Meinung, wie ebenfalls in Ihrer Begründung dargelegt, dass zwei Fachtage der Evangelischen Akademie Thüringen im Verbund mit dem Landesjugendamt und der Fachgruppe Jugendarbeit in Thüringen zu wenig sind, um das für sie bestehende Problem der Vernetzungsarbeit zu lösen. Da muss man doch auf die Verantwortlichen zugehen und weitere Zusammenkünfte
fordern bzw. thematisieren. Dazu braucht man meines Erachtens keine Koordinierungsstelle, sondern einfach gut funktionierende Kommunikationsmittel. Immer stehen auch hier die Gleichstellungsbeauftragten in den Städten und für den ländlichen Raum in den Landratsämtern zur Verfügung. Auch die Jugendausschüsse bieten sich hierfür auf kommunaler Ebene an. Ihr Antrag läuft darauf hinaus, doppelte Strukturen zu schaffen, wo am Ende womöglich die rechte Hand nicht weiß, was die linke tut.
Ihre Forderung, wonach Benachteiligungen von Mädchen und Jungen abzubauen sind, die gleichberechtigungsfördernd ist, sind Bestimmungen des SGB VIII. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe - und ich betone es noch einmal, unsere gemeinsame Aufgabe -, auf die Einhaltung zu achten. Wir lehnen, wie es schon meine Vorrednerin sagte, Ihren Antrag ab, er ist unnötig.
Hier möchte ich noch einmal auf Herrn Kemmerich zugehen. Es ist interessant - und das werden wir wohlwollend begleiten -, was gestern zu dieser Kinder- und Jugendkommission gesagt wurde. Wenn sie angegliedert wird, dann ist das okay, aber keine Doppelstrukturen. Also dagegen sind wir, das geht nicht.
Vielleicht auch noch einmal zur Information: Der Gleichstellungsausschuss hatte ja einmal im Sinn gehabt, sich angemaßt, in das Wunderland Norwegen zu fahren, um dort in Erfahrung zu bringen, wie geht es da mit gendern, was ist denn da los, wieso erziehen Norweger, norwegische Mütter und Väter anders als wir hier - wieso? Eine interessante Frage. Leider ist diese Fahrt abgelehnt worden und ich weiß auch, aus Ihrer Fraktion hat man da wenig Liebe für diese Fahrt entwickelt. Aber vielleicht nehmen wir Sie mal mit oder wir kümmern uns mal alle gemeinsam darum, was ist denn jetzt in Norwegen passiert.
Wenn man hört, dass man 56 Mio. € streicht für die Genderforschung in Norwegen und Jungen und Mädchen ihre eigenen Wahlberufe wieder aufnehmen, dass Mädchen wieder Friseurin werden, Kindergärtnerin usw., dann ist doch interessant, einmal nachzuforschen, was ist denn in Norwegen passiert? Wieso ist die Genderforschung auf der Strecke geblieben? Mich würde es sehr interessieren, ich muss deshalb nicht nach Norwegen fahren, das sollte man aber von hier aus mal eruieren. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen ab heute Nachmittag ein schönes Wochenende.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, auch ich möchte diesen Tagesordnungspunkt nicht unnötigerweise strapazieren,
trotzdem habe ich einiges zu sagen.
Es ist bereits beim Einbringen des Antrags von Regierungsseite, insbesondere durch den Herrn Justizminister Dr. Poppenhäger und auch durch die CDU-Fraktion, deutlich gemacht worden, dass derzeit keine Notwendigkeit gesehen wird, die bestehende Insolvenzordnung zu novellieren. Auch die Beratung im Ausschuss hat zu keinem anderen Ergebnis geführt.
Auf meinen Ärger über Ihre populistische Antragsbezeichnung hatte der Kollege Hausold bereits in der 79. Plenarsitzung am 24. Februar reagiert und mir gegenüber etwas bescheiden erklärt, dass DIE LINKE sehr wohl weiß, dass es sich hierbei - bei dem Insolvenzrecht - um Bundesrecht handelt und somit auch keine anderen Bundesländer bessergestellt sind oder bessergestellt sein können als unser Land Thüringen. Dabei will ich es mit meiner Kritik belassen.
Trotz unserer eindeutigen Bewertung der derzeitigen Insolvenzordnung, hatten wir uns dennoch auf eine Beratung des Antrags der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss eingelassen und dürfen feststellen, dass die aus dieser Beratung gewonnenen Erkenntnisse nachvollziehbar und überzeugend unsere bisherige Auffassung bestätigen.
Die heutige Insolvenzordnung hat sich gegenüber der vorhergehenden Konkursordnung hinsichtlich des Schutzes der Beschäftigten in den vergangenen Jahren grundsätzlich bewährt. Hier ist anders als bei der ehemaligen Konkursordnung der Kern zugrunde gelegt, dass die verbleibenden Mittel des Gemeinschuldners eben allen Gläubigern und damit auch den Arbeitnehmern zustehen. Für einen möglichen Rückgriff des Insolvenzverwalters auf die bereits gezahlten Löhne hat der Gesetzgeber bewusst eine sehr hohe Hürde gesetzt und diese in § 130 Abs. 2 verankert. So muss der Arbeitnehmer z.B. über eine vollständige Kenntnis für die tatsächliche Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens zum
Zeitpunkt, an dem die Lohnzahlung an ihn erfolgt ist, verfügen. Es ist jedem verständigen Menschen klar, dass jemand, der zahlungsunfähig ist, zumindest auf legalem Wege auch keinen Lohn zahlen kann. Damit ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung klargestellt, so die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Februar 2009, dass legal erfolgte Gehaltszahlungen durch den Insolvenzverwalter nicht zurückgefordert werden können. Entsprechend hat auch das Landesarbeitsgericht Thüringen in dem von Ihnen aufgegriffenen Fall entschieden.
Zum Erkenntnisgewinn der vorausgegangenen Beratungen, zumindest für einige Kollegen und Kolleginnen, meine Damen und Herren, gehört auch der Hinweis, dass die Insolvenzordnung für Arbeitnehmereinkünfte in § 123 Abs. 2 einen besonderen Schutz enthält. Verbindlichkeiten aus einem nach der Verfahrenseröffnung erstellten Sozialplan sind qualifizierte Massenverbindlichkeiten, die gemäß § 53 der Insolvenzordnung vorab aus der Masse zu befriedigen sind. Sofern die Masse nicht ausreicht, darf in diesem Zusammenhang auch auf § 183 des SGB III für Arbeitsentgeltansprüche aus den letzten drei Monaten vor der Insolvenzeröffnung verwiesen werden, mit dem ein Insolvenzgeld zu gewähren ist.
Um ganz sicher zu gehen, erlaube ich mir, noch auf den § 55 Abs. 1 Nr. 2 der Insolvenzordnung zu verweisen, nachdem alle nach einer Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig werdenden Arbeitsentgeltansprüche zu den sogenannten Masseverbindlichkeiten zählen, die vorab aus der Insolvenzmasse zu befriedigen sind. Insoweit sieht die CDU-Fraktion wie die Landesregierung auch keinen sachlichen Grund, derzeit über eine Bundesratsinitiative oder sonst einen Weg den Bundesgesetzgeber aufzufordern, eine Novellierung der Insolvenzordnung im Sinne des uns vorliegenden Antrags der Fraktion DIE LINKE vorzunehmen. Die CDU-Fraktion lehnt deshalb Ihren Antrag ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, meine Meinung, Herr Dr. Augsten, ist hier keine andere als in den beiden Ausschüssen Wirtschaft, Arbeit und Technologie oder im Gleichstellungsausschuss. Das werden Sie gleich hören. Zu diesem Tagesordnungspunkt beziehe ich mich auch noch einmal auf den Sofortbericht der Landesregierung, den Herr Staatssekretär Staschewski
am 4. Mai an dieser Stelle abgegeben hat. Die Landesregierung hat unmissverständlich dargestellt jetzt sind wir uns wieder einig -, dass die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen, wie sie bedauerlicherweise trotz des Gleichbehandlungsgesetzes auch in Thüringen immer noch vorzufinden sind - jetzt verwende ich die Worte des Herrn Staatssekretärs -, absolut inakzeptabel sind. Da ändert sich auch meine Meinung nicht.
Gleichzeitig hat der Sofortbericht auf die speziellen Probleme des Landes sowie auf die drohende Abkopplung des Lohnniveaus im Verhältnis zu den anderen Bundesländern hingewiesen, wobei die Signale - so habe ich das empfunden und die Gedanken sind ja Gott sei Dank frei - deutlich bei der Wirtschaft angekommen sind. Zu begrüßen wäre - das gebe ich der Wirtschaft mit auf den Weg - die Einführung eines freiwilligen Lohntests, wie er bereits in der Schweiz existiert, um hier Transparenz zu schaffen.
Allerdings enthält der Bericht auch eine Vielzahl von Maßnahmen, Aktivitäten, Programmen, Konzepten und Ideen, die helfen sollen, der Ungleichbehandlung entgegenzuwirken. Das war auch zu hören und nachzulesen. Insbesondere haben wir zur Kenntnis genommen, dass die Landesregierung den Entschließungsantrag aus Baden-Württemberg, auf den sich Ihr Antrag in Punkt 4 bezieht, meine Damen und Herren, wohlwollend prüfend und unterstützend begleiten wird. Das heißt nichts anderes, als dass die Landesregierung selbstverständlich auf Bundesebene ihren Beitrag dazu leisten wird, damit alle an einem Strang ziehen, um einer Lösung des Problems näher zu kommen.
Um Ihre Zeit nicht zu strapazieren - und das haben Sie richtig gesagt, Herr Dr. Augsten - verweise ich auf meinen Redebeitrag, nachzulesen im Plenarprotokoll 5/85 vom 4. Mai. An der seinerzeit von mir aufgezeigten Komplexität dieses Themas hat sich auch nach der Beratung im Gleichstellungsausschuss nichts geändert. Durch einen Parlamentsbeschluss ohne konkrete Lösungen und Konzeptionen für die Vielzahl der einzelnen Probleme werden wir keinen Beitrag zur Verbesserung bei der Entgeltdiskriminierung leisten können.
Meine Damen und Herren, um ein erfolgreiches Entgeltdiskriminierungsgesetz auf den Weg zu bringen, bedarf es einer gemeinsamen Lösung, die durch den Deutschen Bundestag beschlossen werden muss. Auch meine Fraktion, und das gebe ich hier ausdrücklich noch mal zur Kenntnis, arbeitet in Berlin an einer Lösung. Hierzu verweise ich auf den Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 3. März 2009, die Ursachen der Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern zu bekämpfen. Dem Ergebnis des Gleichstellungsausschusses habe ich
nichts hinzuzufügen. Wir lehnen den Antrag ab. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Herr Staatssekretär, Ihrem Sofortbericht gibt es nichts hinzuzufügen, kann man sagen, ich könnte es fast unterschreiben, nicht alles, aber fast alles.
„Du wirst dich nähren deiner Hände Arbeit; wohl dir, du hast es gut.“ Diese kleine Zeile aus dem Alten Testament ist einer der Grundwerte, auf den sich die christliche Soziallehre stützt. Es ist unser aller festes Streben, dass die Menschen in unserem Land arbeiten und von dieser Arbeit auch leben können. Ich will hier nicht auf juristische Sachfragen eingehen, sondern die inhaltliche Frage Ihres Antrags beleuchten.
Die CDU-Fraktion steht für eine Politik guter Arbeitspositionen und Arbeitsbedingungen, starker Tarifpartner, eine starke Tarifbindung, die Einhaltung sozialer Standards, gute Löhne für gute Arbeit und keine Lohnunterschiede zwischen Ost und West. All dies sind wesentliche Bestandteile einer modernen Politik im Arbeitsrecht. Besser wird diese Politik nicht durch die Schaffung eines Arbeitsgesetzbuchs. Moderne Arbeitsmarktpolitik heißt auch, dass man sich den Entwicklungen am Markt und auch auf dem Arbeitsmarkt stellt und nicht die Augen davor verschließt. Seit über einem Jahr haben wir in Thüringen eine Arbeitslosenquote unter 10 Prozent und sind damit klarer Spitzenreiter in den neuen Bundesländern, siehe auch die heutigen Zahlen. Thüringen orientiert sich in seiner Entwicklung schon lange an wirtschaftsstarken Regionen.
Wenn Sie in Ihrem Antrag die Festschreibung eines Mindestlohns von 10 € fordern, dann verweise ich auf die Aktuelle Stunde des letzten Plenums und die heutigen vorangegangenen Diskussionen. Wir setzen uns für leistungsgerechte Löhne und ein Ende der Lohnunterschiede zwischen Ost und West ein. Daran knüpfen wir auch 2012 an und fordern die Tarifpartner auf, eine einheitliche Lohnuntergrenze für ganz Deutschland zu vereinbaren. Die Lohnangleichung in Ost und West ist ein Thema, welches von Ihnen aus meiner Sicht vernachlässigt wird. Mehr als 20 Jahre nach der deutschen Einheit sind die Lohnunterschiede nicht mehr zu begründen und müssen endlich angeglichen werden. Wenn es gelingt, Lohnunterschiede zwischen Ost und West anzugleichen, dann brauchen wir über einen gesetzlich verordneten Mindestlohn nicht
mehr zu streiten. Für die Forderung nach einem gesetzlich verordneten, flächendeckenden Mindestlohn bleibt es bei unserer Meinung. Es ist nicht Aufgabe von Politik, Einigungsprozesse der Tarifparteien vorwegzunehmen und damit in die Tarifautonomie einzugreifen. An dieser Stelle ist die Haltung meiner Partei, die auf freie und soziale Marktwirtschaft setzt, unverrückbar.
Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich ein paar Zeilen aus dem Programm der CDU: „Die CDU hält es für notwendig, eine allgemein verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tariflich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tarifvertraglich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn.“ Dieser Beschluss entspricht der Linie, die auch die CDUFraktion dieses Hauses hier vertritt. Die angestrebte Lohnuntergrenze wird von einer Lohnuntergrenzenkommission festgelegt. Diese Kommission wird als ständige Kommission der Tarifpartner eingeführt und besteht aus jeweils sieben Vertretern der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite. Grundsätzlich ist festgelegt, dass Tarifverträge der Lohnuntergrenze vorgezogen werden und deren Nachwirkung auf 18 Monate festgeschrieben werden soll. Die bisher bestehenden branchenbezogenen Mindestlöhne bleiben bestehen. Das klare Bekenntnis zur Tarifautonomie unterstreicht die Eigenverantwortung der Tarifparteien und nimmt diese dadurch entsprechend in die Pflicht, höhere Tarifabschlüsse für Ost und West gleichermaßen als die Lohnuntergrenze zu verhandeln.
Weiter fordern Sie ein Verbot der Leiharbeit. Meine Damen und Herren, ohne Frage gibt es im Sektor der Leiharbeit schwarze Schafe. Aber die Leiharbeit zu verbieten, ist ein absurder Ansatz. Ohne die Leiharbeit hätten wir in Deutschland und auch in Thüringen die wirtschaftlich schwierige Zeit nicht so gut überstanden.
Grundsätzlich kann man sagen, es gibt in jedem Betrieb Situationen, in denen der Einsatz von Leiharbeitern sinnvoll ist, etwa wenn ein Unternehmen kurzfristig oder kurzzeitig auf eine veränderte Auftragslage oder Arbeitsausfälle beim eigenen Personal reagieren muss. In solchen Fällen können mit Leiharbeitnehmern entstehende Engpässe abgemildert werden. Leiharbeitnehmer genießen in Deutschland mittlerweile einen hohen arbeitsrechtlichen Schutz. Durch die zum 01.01.2003 mit dem Ersten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt beschlossenen Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz wird die Gleichbehand
lung des Leiharbeitnehmers gegenüber vergleichbaren Arbeitnehmern gesetzlich verankert. Dies wurde insgesamt weiterentwickelt und so gibt es für die Leiharbeitsbranche inzwischen auch eine entsprechende Lohnuntergrenze. Und wem ist das unter anderem zu verdanken? Natürlich starken Gewerkschaften,
die hier den Finger in die Wunde gelegt haben und ihre Tarifautonomie gewahrt haben. Ein Verbot der Leiharbeit ist der falsche Ansatz.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will noch auf einen dritten Punkt Ihres Antrags kommen, den besseren Schutz von Arbeitnehmern bei Insolvenz des Arbeitgebers. Die Rechtsprechung zur Anfechtung von Gehaltszahlungen, also dem wesentlichen Problem von Arbeitnehmern bei der Insolvenz ihres Arbeitgebers, ist eindeutig und stellt einen massiven Schutz der Beschäftigten im Insolvenzverfahren dar. Soweit Gehaltszahlungen von Arbeitnehmern in den letzten drei Monaten erbrachten Arbeitsleistungen dienten, unterliegen diese laut dem Bundesarbeitsgericht als Bargeschäft gemäß § 142 Insolvenzordnung nicht der Anfechtung, da der hierfür erforderliche enge Zusammenhang von Leistung und Zahlung bestand. Auch eine Kenntnis des Arbeitnehmers von Gehaltsrückständen steht dieser Rechtsauffassung nicht im Weg, da in einem solchen Fall nicht zwingend von der bevorstehenden Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens ausgegangen werden kann. Die Anfechtung von Gehaltszahlungen ist also rechtlich möglich. Die von mir aufgezeigten Beispiele machen deutlich, dass die Rechtskultur in unserem Land sich den Lebensbedingungen anpasst und damit die bestehenden Rechtsgrundlagen, insbesondere auch im Arbeitsrecht im Moment ausreichend sind. Das höchste deutsche Arbeitsgericht mit Sitz in unserer Landeshauptstadt ist ein Garant für das Recht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir lehnen Ihren Antrag ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Gleichberechtigung von Mann und Frau ist dank Elisabeth Selbert in Artikel 3 des Grundgesetzes fest verankert. Damit ist zweifelsfrei klargestellt, eine geschlechtsbezogene Benachteiligung ist verboten.
Seit 2006 haben wir in Deutschland auf der Grundlage des Amsterdamer Vertrags, mit dem sich unser Land 1997 verpflichtet hat, die Entgeltgleichheit herzustellen, das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Nach diesem Gesetz ist die Entgeltdiskriminierung verboten. Dennoch müssen wir feststellen der Herr Staatssekretär hat es bereits erwähnt -, dass die Lebenswirklichkeit in unserer Arbeitswelt immer noch einen Lohnunterschied zwischen Männern und Frauen aufweist, der mit 23 Prozent deutlich über dem europäischen Durchschnitt von ca. 18 Prozent liegt. Dass dieser Sachverhalt von uns nicht akzeptiert werden darf und kann, ist völlig klar. Aber - und das steht auch außer Zweifel - der Handlungsbedarf ist erkannt.
Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich seit dem 16.03.2011 mit einem Antrag, in dem die Bundesregierung aufgefordert ist, einen Gesetzentwurf zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit vorzulegen. Über diesen Antrag hat der Deutsche Bundestag in seiner Sitzung am 07.04. beraten und die Überweisung an den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung sowie dem Innenausschuss, dem Ausschuss für Wirtschaft und Technologie und dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zur Mitberatung überwiesen. Insoweit dürfen wir feststellen, dass sich der zuständige Gesetzgeber mit diesem - ich sage es jetzt einmal in Anführungsstrichen - „schweren Problem“ bereits aktiv befasst. Deshalb haben weder ich noch meine Fraktion Zweifel daran, dass sich die Kolleginnen und Kollegen des Deutschen Bundestages ernsthaft um eine Lösung bemühen. Ich bin überzeugt davon, dass am Ende des Beratungsprozesses eine Gesetzesvorlage entstehen wird, deren Beschlussfassung von einer Zustimmung des Bundesrates abhängig sein wird und damit auch die Interessen unseres Freistaats gewahrt bleiben. Erlauben Sie mir, an dieser Stelle noch einmal darauf zu verweisen, dass es nicht zuletzt den vielen Frauen zu verdanken ist, die in Vereinen, Verbänden, ja auch in kirchlichen Organisationen alljährlich im März am Equal Pay Day die Ungerechtigkeit der Entlohnung in das öffentliche Bewusstsein rücken. Und da ist es auch angekommen.
Nun lassen Sie mich bitte noch einige Anmerkungen zu Ihrem Antrag machen. Unter Wiederholung der Begründung der Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg, Drucksache 129/12 vom 07.03.2011, beantragen Sie sinngemäß, dass unser Parlament die Landesregierung beauftragt, es der Landesregierung Baden-Württemberg gleichzutun. Mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, zitiere ich aus der Bundesratsvorlage: „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, schnellstmöglich einen Gesetzentwurf einzubringen, der sicherstellt, dass die nach wie vor bestehenden, auf Diskriminierung von Frauen beruhenden Entgeltungleichheiten im Arbeitsleben beseitigt und künftig verhindert werden.“ Die weitere Begründung der Bundesratsvorlage ist sinngleich identisch mit dem Inhalt des Antrags, der derzeit im Deutschen Bundestag beraten wird, nachzulesen in der Drucksache 17/5058. Den Ausschüssen des Bundestages, die sich mit dem Antrag zur Vorlage eines Gesetzentwurfs zur Durchsetzung von Entgeltgleichheit beschäftigen, gehören meines Wissens auch Bundestagsabgeordnete Ihrer Fraktion an. Wenn Ihnen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Deutsche Bundestag nicht schnell genug arbeitet, so ist dieses zunächst ein Problem. Zumindest ist dieses nicht ein Problem des Thüringer Landtags und schon gar nicht der Landesregierung, sondern in erster Linie das der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Deshalb empfehle ich Ihnen, sich diesbezüglich an die Bundestagsfraktion Ihrer Partei zu wenden.
Meine Damen und Herren, es hilft einer sachdienlichen und effizienten Parlamentsarbeit nicht weiter, wenn wir uns ständig mit Anträgen beschäftigen, deren Wirkung von vornherein nur einen rhetorischen Charakter haben. Und auch das muss ich an dieser Stelle anmerken, die Lohndifferenz allein ist kein Beleg dafür, dass diese sich ausschließlich auf eine permanente Diskriminierung zurückführen lässt.
Kann ich drauf verzichten. Zwischenzeitlich ist
wissenschaftlich belegt, dass circa 80 Prozent des Lohnunterschieds von Männern und Frauen auf objektive Ursachen zurückzuführen sind. Auch da hat der Staatssekretär schon eingehakt. Hierbei beziehe ich mich auf eine Studie des DIW für die zurückliegenden zwei Jahre. Ich gehe davon aus, dass auch Ihnen diese Studie bekannt ist. Frauen wählen überwiegend Berufe und Branchen, in denen weniger gezahlt wird. Frauen arbeiten deutlich häufiger in Kleinbetrieben, die im Vergleich zu großen Unternehmen ein niedrigeres Lohnniveau haben. Frauen haben vor allen Dingen häufiger Berufsunterbrechungen aufgrund familiärer Verpflichtungen. Zu einer der häufigsten Ursachen der Entgeltun
gleichheit gehört immer noch das bestehende Rollenmuster in unserer Gesellschaft. Nach wie vor gewichten Paare zum Beispiel bei Wohnortwahl die Karrierechancen des Mannes höher als die der Frau. Krankheit und Pflege des Kindes oder der Eltern werden allein der Frau zugewiesen. Dadurch kommt es zu Halbtags- und 400-€-Jobs. Frauen stellen zwei Drittel aller Beschäftigten im Niedriglohnsektor.
Dass der Lohnunterschied in den neuen Ländern geringer ausfällt als in der restlichen Bundesrepublik, hat unter anderem auch mit den geringeren Löhnen, die hier gezahlt werden, zu tun. Allerdings liegt die Erwerbsunterbrechung bei der Geburt eines Kindes deutlich unter der in Westdeutschland. Das ist kein Geheimnis, das ist dem guten Kinderbetreuungsangebot besonders in Thüringen zu verdanken. Die gute Betreuungssituation hat auch dazu geführt, dass in den neuen Ländern 40 Prozent der Frauen Führungspositionen wahrnehmen können, während das in den alten Ländern nur 28 Prozent der Frauen können.
Nur an wenigen Beispielen habe ich aufgezeigt, wie komplex dieses Thema Entgeltungleichheit ist. Zu deren Beseitigung bedarf es eines aktiven Mitwirkens aller gesellschaftlichen Gruppierungen. Zuerst nenne ich die Arbeitgeber, deren oberstes Interesse es sein muss, die Zukunftsaufgaben - hier denke ich an ca. 200.000 fehlende Arbeitskräfte in der Zukunft - in absehbarer Zeit zu lösen, und zwar gerecht. Hier werden Frauen eine ausschlaggebende Rolle spielen.
Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine Zukunftsaufgabe auch für die Arbeitgeber. Sie müssen sich schnellstens mit diesem Thema befassen. Sie sitzen mit im Boot, ja, sie steuern es auch, wenn es um Erwerbslücken bei Frauen geht. Teilzeit darf nicht vorrangig als Instrument zur Arbeitszeitreduzierung benutzt werden. Sie muss einer Brückenfunktion gerecht werden, zum Beispiel beim Wiedereinstieg in den Beruf oder zeitweises Aussetzen der Ganztagsarbeit bei Pflege.
Ich nenne die Frauen als Arbeitnehmerinnen, die aus ihrem Rollenklischee herauskommen müssen. An dieser Stelle kann ich es fast nicht glauben und das ist jetzt ein Hinweis an den Gleichstellungsausschuss -, dass norwegische oder schwedische Männer anders ticken als Männer hier in Deutschland. Vielleicht aber erziehen nordische Mütter anders als deutsche Mütter. Ich nenne die Sozialverbände, die Frauenorganisationen, die Kirchen und alle, die schon Jahre auf die Missstände aufmerksam machen, dabei aber auch die eigene Arbeitsweise nicht aus den Augen verlieren dürfen.
Zusammenfassend, meine sehr verehrten Damen und Herren, wird klar, dass es zu einem erfolgreichen Entgeltgleichheitsgesetz einen ganzen Korb voll Probleme zu betrachten gibt, die als gemeinsa
me Lösung und nicht nur für Thüringen in eine Beschlussfassung des Deutschen Bundestags einfließen müssen. Diese Lösung ist aus Ihrem Antrag nicht ersichtlich, aber wir haben uns damit beschäftigt.
Für die CDU-Fraktion bitte ich um Überweisung an den Gleichstellungsausschuss. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist richtig, 10 Jahre Gewaltschutzgesetz sind Anlass genug, den Frauen und Männern zu danken, die maßgeblich daran beteiligt waren, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen. Als Frauenpolitikerin habe ich von hier gesehen von außen die Debatten und Diskussionen aufmerksam begleitet. Anfang des Jahres haben wir im Gleichstellungsausschuss die vier Interventionsstellen des Freistaats gehört. Rund 1.000 Frauen und Kinder, davon 450 Frauen und fast 500 Kinder, suchen in jedem Jahr in Thüringen Unterkunft und Schutz in unseren Frauenhäusern. Wie die Prognosen voraussagen, ist die Tendenz steigend. Die neuesten Zahlen zeigen, dass wir das Thema sehr ernst nehmen müssen. Es darf auf keinen Fall bagatellisiert werden. Zu den vorgenannten Zahlen kommen ca. 3.000 Polizeieinsätze bei Streitigkeiten, in deren Folge Wegweisungen nach dem Gewaltschutzgesetz sowie die Arbeit in den Interventionsstellen des Landes, die im aktuellen Fall auch PRO AKTIV tätig wurden. Mit im Boot sind unsere Frauenhäuser. Thüringen hat die Frauenhäuser im Chancengleichheitsfördergesetz, in Artikel 2 des Familienfördergesetzes dem Grunde nach verankert und damit als bisher einziges Land in der Bundesrepublik ein wichtiges Zeichen gesetzt und mit einer wissenschaftlichen Studie „Perspektiven der Frauenhausarbeit in Thüringen“ untermauert.
Sie fordern, meine Damen und Herren, zu beiden Punkten Berichte, die bei mir den Eindruck erwecken - nach dem Motto, wer schreibt, der bleibt. Die Anhörung im Gleichstellungsausschuss war auch im Rahmen von mehreren Anfragen stichhaltig und aufschlussreich. Um noch einmal auf Ihren Punkt 2 c einzugehen, muss ich Ihnen sagen, dass Sie bewusst oder unbewusst die Öffentlichkeit ein Stück verunsichern. Von der 20-prozentigen Bewirt
schaftungsreserve brauchen wir nicht mehr zu reden, sie ist längst vom Tisch. Inzwischen hat sich die geltende Rechtsverordnung zur Finanzierung der Frauenhäuser durchaus bewährt und etliche Länder beneiden uns darum. Allein durch Leistungs-, Finanzierungsund Prüfvereinbarungen nach dem SGB XII entsteht Sicherheit, aber auch eine deutlich engere Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Frauenhäuser und den Kommunen. Die durch das Land finanzierte Stelle in den Frauenhäusern dient der Qualitätssicherung und ich weiß, dass die Gleichstellungsbeauftragte, Frau Arenhövel, darauf achtet, dass die geforderten Leistungen auch erfüllt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben uns im Gleichstellungsausschuss und im Rahmen von mehreren Anfragen nun wirklich detailliert mit der Thematik auseinandergesetzt. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Frauenhäuser hat uns dazu gern zugearbeitet. Jetzt ist es an der Zeit, die Träger und die LAG wirklich in der Sache arbeiten zu lassen. Wir verbessern den Schutz nur dann, wenn wir in die Mitarbeiterinnen der Frauenhäuser und Interventionsstellen Vertrauen setzen und die Rahmenbedingungen mit ihnen gemeinsam gestalten. Die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Frauenhäuser empfindet den Aktionismus der Fraktion DIE LINKE nicht immer als hilfreich, wie wir aus vielen Gesprächen wissen.
Jetzt komme ich noch einmal auf meine Einleitung zurück: Das Bohren dicker Bretter hat sich gelohnt. Bedanken möchte ich mich bei den Kolleginnen meiner Fraktion in den vorherigen Arbeitskreisen der Gleichstellung, insbesondere bei Christina Tasch und Johanna Arenhövel. Bedanken möchte ich mich auch bei Frau Guntau, die die Interventionsstellen begleitet hat. Der Auftrag ist erfüllt und die Regierung wird uns sehr gern auf Anfrage im Ausschuss berichten. Ansonsten lehnen wir aber diesen Antrag ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist alles gesagt,
nur noch nicht von mir, Sie haben recht.
Anlässlich dieses Plenums wird uns natürlich dieses Thema auch öfter wieder einholen. Ich möchte gern zur Genese des Maifeiertages sprechen. Ich bekenne, ich habe gestern auf keiner Demonstration gesprochen.
Ja, ich sage Ihnen eindeutig, ich habe den Maifeiertag, den ich zum 21. Mal in Freiheit und in Einheit erleben durfte, im Kreise meiner Freunde verbracht. Wir sind weder an einer Tribüne vorbeimarschiert, noch haben wir Winkelemente getragen. Auch einem Bestechungsversuch mit Freibier und Rostwurst waren wir gestern nicht erlegen. Wir haben diesen Tag gefeiert mit Gedanken und Erinnerungen u.a. an unsere gemeinsame Vergangenheit, so wie wir diesen Tag erlebt haben. Es ist vielleicht auch wichtig für unsere Zuschauer, dass sie es noch einmal ein Stückchen miterleben.
Erlauben Sie mir trotzdem einen kurzen Rückblick in die Geschichte, bevor ich auf das Gewerkschaftsmotto 2012 eingehe, dem diese Aktuelle Stunde heute gewidmet ist. Als am 1. Mai vor 126 Jahren in Nordamerika die Beschäftigten aus über 11.000 Betrieben in einen mehrtägigen Streik traten, um die Einführung des 8-Stunden-Tages in ihre Verträge zu fordern, konnte sich wohl kaum jemand vorstellen, welche Bedeutung diesem Tag einmal zukommt. Anlass hierfür, und das sagte der Kollege Koppe gerade, war eine gewalttätige Auseinandersetzung, die drei Tage später auf dem Haymarket in Chicago ein blutiges Ende nahm. Das Ziel, den 8-Stunden-Tag einzuführen, wurde nicht erreicht. Den Einsatz dafür haben mehr als 30 Menschen mit ihrem Leben bezahlt. Die Zweite Internationale rief auf ihrem Gründungskongress vier Jahre später in Paris zum Gedenken an die Opfer den 1. Mai zum Kampftag der Arbeiterbewegung aus. Trotz der geringen Streikneigung im damaligen deutschen Kaiserreich und dem noch geltenden Sozialistengesetz, mit dem Sozialdemokraten verfolgt und politische Versammlungen verboten waren, beteiligten sich bereits ein Jahr später am 1. Mai 1890 über 100.000 Arbeiterinnen und Arbeiter an den sogenannten Mai-Spaziergängen. Wer weiß das hier?
Sehr schön. Vornehmlich wurden diese in den großen Städten wie Berlin, Dresden und Hamburg durch die Gewerkschaften organisiert. In Hamburg entwickelte sich daraus ein Arbeitskampf um einen 9-Stunden-Tag, der sich bis zum Spätsommer ausdehnte. Zwar konnten sich die Gewerkschaften nicht durchsetzen, dennoch gilt dieser Arbeitskampf als erfolgreich, denn er war die Geburtsstunde des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Aus der Erfahrung heraus, dass Einigkeit stark macht, wurde der erste Dachverband gegründet. Fortan wurde am ersten Sonntag im Mai überall dort, wo es nicht möglich war, am Datumstag zu streiken oder der Arbeit fernzubleiben, mit Umzügen und Festen, die im Freien stattfanden, gefeiert. Der Versuch, den 1. Mai als einen gesetzlichen Feiertag verbindlich festzulegen, erfolgte 1919 erstmals durch die Weimarer Nationalversammlung. Hier funktionierte nicht die Parole „Einigkeit macht stark“; es konnte nicht durchgesetzt werden. Als gesetzlicher Feiertag wurde der 1. Mai erst ab 1933 durch die Nationalsozialisten eingeführt und gründlich missbraucht. Bereits am 2. Mai 1933 wurden die Gewerkschaften in Deutschland verboten. Eine Ungeheuerlichkeit! Aus dem Feiertag der nationalen Arbeit wurde der nationale Feiertag. Dieser war geprägt von Aufmärschen und Leistungsschauen sowie Massenauftritten der Nazis. Damit war der 1. Mai als Tag der Arbeit völlig entwertet. Und wie das zu DDR-Zeiten vor sich ging, das hatte ich Ihnen schon gesagt. Ich sehe, meine Zeit läuft hier weg. Ich könnte noch sehr viel über die Geschichte
schade - des 1. Mai sagen. Ich möchte nur sagen, dass mir besonders das Bundesland NordrheinWestfalen gefällt. Dort wurde der 1. Mai festgelegt als Tag des Bekenntnisses zur Freiheit, zu Frieden, Völkerversöhnung und Menschenwürde. Das ist eine sehr gute Geschichte. Für alle Menschen, die auf dem Boden unserer Verfassung stehen, ist die Würde unantastbar.
Dazu gehören selbstverständlich auch gute Arbeit, gerechte Löhne und soziale Sicherheit. Ansonsten kann ich den Vorrednern zu 90 Prozent zustimmen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, damit kein Zweifel aufkommt, auch ich und mit mir die CDU-Fraktion sind für einen Mindestlohn oder so, wie wir sagen, Festlegung von einer allgemeinverbindlichen Lohnuntergrenze. Hätten wir eine andere Haltung, so könnten Sie uns mit Ihrem Antrag auch heute nicht an unsere Koalitionsvereinbarung erinnern. Der Mindestlohn - und das muss man immer wieder deutlich sagen - ist weder Teufelszeug noch ist er Heilsbringer, aber er ist eine notwendige Ergänzung der sozialpolitischen Ziele in der freien Marktwirtschaft, um den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine höhere Teilhabe an der Gemeinschaftsleistung eines funktionierenden Marktes zu gewähren und ihnen eine höhere finanzielle Unabhängigkeit zu ermöglichen. Und damit unterscheiden wir uns schon deutlich von Ihren Zielsetzungen. Sie wollen einen staatlich verordneten, einheitlichen Mindestlohn, flächendeckend, in gleicher Höhe für alle Bürgerinnen und Bürger, ohne Ansehen der Personen und ohne Rücksicht auf die ausgeübte Tätigkeit für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Sie wollen, dass die Höhe des Mindestlohns durch den Staat bestimmt wird. Ich bin deshalb nicht erstaunt, meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, denn erstens kenne ich dieses Modell aus eigener Erfahrung - ja, natürlich - und zweitens entspricht es Ihrem sozialistischen Verständnis von einem staatlich regulierten Arbeitsmarkt.
Jetzt kommt es.
Unsere Vorstellungen von einem Mindestlohn sehen allerdings anders und vor allem aber differenzierter aus. Wir wollen, dass ein Mindestlohn keine Arbeitsplätze vernichtet, sondern dass er ausbalanciert ist.
Wir wollen, dass mit einem Mindestlohn niemand aus dem Arbeitsmarkt verdrängt wird. Und wir wollen, dass der Mindestlohn den sozialpolitischen Zielen dient, damit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch tatsächlich etwas mehr an finanzieller Unabhängigkeit ermöglicht wird.
Nein, die gestatte ich nicht. Ich habe nur wenig Zeit.