Protokoll der Sitzung vom 26.06.2014

Ein Großteil unserer Vorschläge ist umgesetzt, meine Damen und Herren. Es wirkt. Die Bürger merken, dass es wirkt, bzw. sie merken es nicht, weil zum Beispiel eben keine Sanierungsanordnung kommt, die zur Umrüstung auf vollbiologische Kleinkläranlagen verpflichtet.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Doch, im Landkreis Gotha.)

Leider haben aber nicht in allen Regionen die Verantwortlichen den Knall gehört. Im Umland von Erfurt gibt es gerade richtig Ärger, da hier die Forderungen nach der Umrüstung auf vollbiologische Kleinkläranlagen mit einer Trinkwasserschutzzonenerweiterung zusammenkommen, die nur Erfurt begünstigt. Das geht gar nicht, dass die Einwohner im Erfurter Umland oder auch die in den Erfurter Ortsteilen, die im Einzugsgebiet der Trinkwasserschutzzonen liegen, derart große Einschränkungen und auch finanzielle Belastungen hinnehmen sollen, nur um in Erfurt theoretisch die Möglichkeit der Grundwassernutzung zu sichern.

(Beifall CDU, SPD)

Solidarität hat auch Grenzen. Für mich ist hier die Grenze überschritten. Es wäre doch viel besser, wenn sich Erfurt ausschließlich aus Fernwasser versorgt. Das ist möglich und das Problem im Um

land würde so gar nicht entstehen. Ich finde es schlimm, wenn der Erfurter Oberbürgermeister das Wasserwerk Möbisburg nur dafür nutzt, um in den Preisverhandlungen mit der Fernwasserversorgung ein Druckmittel in der Hand zu haben. So ist das nämlich. Ich erinnere nur daran, dass wir einen Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD hier im Landtag abgeschlossen haben und vereinbart haben, stabile, einheitliche und wettbewerbsfähige Fernwasserpreise für alle zu sichern. Der Hintergrund war damals Erfurt, als wir das abgeschlossen haben. Wir haben auch einiges in den Verhandlungen, wie Sie wissen aus den Tagungen hier im Landtag, erreicht. Trotzdem ist hier der Druckpunkt immer für Erfurt nach wie vor da, und das ist unsolidarisch, dass so gehandelt wird. Aber was interessiert ein Koalitionsvertrag einen SPD-Oberbürgermeister der Stadt Erfurt! Er führt damit seine eigenen Genossen vor, denn hier im Landtag hatten wir eigentlich etwas anderes vorgesehen. Schade, dass das so ist.

Aber noch einmal: Für mich ist nicht klar, ob wir diese Trinkwasserschutzzone in dieser Form überhaupt brauchen. Die zuständigen Behörden sollten deshalb noch einmal genau prüfen, erstens, ob die Erweiterung der Trinkwasserschutzzone überhaupt erforderlich ist, zweitens, ob die Beschränkungen in dieser Schärfe und diesem Ausmaß erforderlich sind, und drittens, ob wirklich die in dem Verordnungsentwurf genannten Fristen angemessen sind. Wir haben einige Gespräche in den letzten Tagen dazu geführt, auch mit den Kollegen aus der Fraktion Marion Walsmann und Jörg Kellner, die da direkt betroffen sind. Wir wollen, dass das alles noch einmal genau überprüft wird.

(Beifall DIE LINKE, SPD)

Wir wollen, dass jeder - und ich sage jeder - Betroffene seine Einwendungen auch wirklich geltend machen kann. Dazu braucht es Zeit, die sollten die Behörden auch tatsächlich geben und die Frist für Einwände verlängern. Ich gehe davon aus, dass das Landesverwaltungsamt diese Frist bis zum Jahresende verlängert. Bis dahin kann jeder Stellung nehmen und bis dahin wird auch klarer, ob die Bürger im Erfurter Umland tatsächlich wie beabsichtigt mit überzogenen Forderungen gequält werden müssen. Ich sage nochmals Nein. Aber selbst damit ist nicht alles vom Tisch. Der Stand der Technik - so schreibt es das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes vor - ist nun mal die vollbiologische Kleinkläranlage, wenn keine zentrale Kläranlage gebaut wird. Wird sie aber. Nach dem Abwasserbeseitigungskonzept ist ein zentraler Anschluss voraussichtlich 2020 vorgesehen.

Meine Damen und Herren, es ist doch absurd, zuvor die Forderung nach Vollbiologie aufzustellen bis 2018 und zwei Jahre später ist der Anschluss fertig. Das ist den Menschen doch nicht vermittelbar.

(Beifall CDU, DIE LINKE)

Der ländliche Raum darf nicht mehr benachteiligt und schon gar nicht abgehängt werden, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP)

Bitte schön, lasst die Bürger nicht zweimal zahlen für das Abwasser. Wenn sich alle Verantwortlichen nur einmal unser Positionspapier anschauen würden und das, was die Landesregierung zur Umsetzung dieser Forderung unternommen hat. Ich will daran erinnern, wir haben gefordert, dass eine Priorisierung nach Wichtigkeit vorgenommen wird. In einem Schreiben des Umweltministers vom Oktober 2012 an die unteren Wasserbehörden heißt es: Sanierung lediglich der Kleinkläranlagen, die als Dauerlösung vorgesehen oder bis zur Funktionsuntauglichkeit desolat sind. Ja, bitte schön, hier will der Verband keine Dauerlösung.

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: So ist das.)

Zwei Jahre später soll der Anschluss fertig sein. Die Zeit, meine Damen und Herren, ist dann auch noch da.

Meine Damen und Herren, Herr Weber hat das Beitragsbemessungsgesetz von 2005 angesprochen. Eine Unverschämtheit, was Sie dazu sagen. Haben denn die heutigen Kritiker die schiere Verzweiflung vieler kleiner Hauseigentümer zur damaligen Zeit offenbar schon vergessen?

(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Die CDU war das damals.)

Ich nehme an, Sie haben sie gar nicht mitbekommen damals, wo auch immer Sie beruflich zu dieser Zeit tätig gewesen sind. Ich will es Ihnen noch mal erklären. Bei uns in der CDU herrschte damals wie heute Einvernehmen darüber, dass wir insbesondere bei den Eigentümern übergroßer und unbebauter Grundstücke hinsichtlich der Anschlussbeiträge im Wort sind. Die Befriedung der unhaltbaren Situation in den Jahren 2004 und 2005 ist ein hohes Gut und eine Frage der Gerechtigkeit, denn die solidarische Finanzierung der Abwasserentsorgung entlastet die Bürger, die nicht allein für die Erneuerung einer Jahrzehnte vernachlässigten Infrastruktur herangezogen werden können. Herr Weber, wer mit Blick auf die Abwasserinfrastrukturfinanzierung von Wahlgeschenken spricht, hat die Verzweiflung der vielen kleinen Hauseigentümer vergessen und ist sozial längst abgehoben.

(Beifall CDU)

Ich erinnere an den gewaltigen Investitionsbedarf Anfang der 90er-Jahre, der von Straßen über Wasserver- und Abwasserentsorgung bis hin zur Sanierung der Häuser selbst reichte. Eigentümer waren bei oft kleinen Einkommen bis an die Grenze des fi

nanziell Darstellbaren und darüber hinaus belastet. 40 Jahre sozialistische Misswirtschaft durften nicht auf dem Rücken der heutigen Eigentümergeneration abgeladen werden. Richtig ist auch, dass es vor Ort in den Zweckverbänden natürlich auch Fehler gab. Anfang dieses Jahrhunderts hatte die Politik daher lediglich die Wahl, die Kosten bei den vielfach überlasteten Eigentümern zu belassen oder sie steuerfinanzierend auf die Allgemeinheit umzulegen. Wenn Sie das ändern wollen, Herr Weber, dann sagen Sie es auch, dann sagen Sie es auch laut, dass es jeder hört, wenn Sie es ändern wollen, nicht nur hier mal leise,

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Das hat er doch gemacht.)

die CDU hat falsche Positionen und es war alles schlimm. Sagen Sie es den Bürgern, Sie wollen es ihnen auflasten. Sagen Sie es ihnen doch, das hilft uns ungemein in der Diskussion. Und was Sie zur Landwirtschaft mit den Einträgen gesagt haben, danke schön dafür, wir haben demnächst Veranstaltungen mit den Bauernverbänden in den einzelnen Kreisen, wo die Wahlprüfsteine von uns allen abgefragt werden. Danke schön dafür, dass Sie die Landwirtschaft dann nun auch wieder belasten wollen. Es ist wirklich nicht mehr zu glauben, es tut mir eigentlich leid, dass ich das sagen muss. Wir haben eigentlich fünf Jahre jetzt eine Legislaturperiode hinbekommen und haben so viel umgesetzt, so viel geschafft. Alles, was wir uns im Koalitionsvertrag im Bereich Umwelt, im Bereich Landwirtschaft vorgenommen haben, haben wir abgearbeitet und darüber sind wir eigentlich stolz.

(Zwischenruf Abg. Dr. Scheringer-Wright, DIE LINKE: Aber Abwasser nicht.)

Frau Scheringer-Wright, Sie haben davon eh keine Ahnung. Aber ich muss Ihnen sagen, das, was wir da geschafft haben, ist so gigantisch gut und da finde ich es unmöglich, dass wir zum Ende der Legislaturperiode uns gegenseitig noch irgendetwas zuschammerieren und zuschimpfen, das hatten wir eigentlich nicht nötig. Das wäre eigentlich auch harmonisch weitergegangen bis zum Schluss.

Danke schön dem Minister für die Arbeit, die Sie sich gemacht haben mit dieser Großen Anfrage,

(Beifall CDU)

über 100 Seiten, das muss man erst einmal bringen, die Daten, die da sind, die leuchten das ganze Problem aus. Es hat viel, viel Arbeit gemacht. Es sind einige Leute für Wochen blockiert worden für andere vernünftige Tätigkeiten, aber es war wichtig, dass wir diese Erkenntnisse kriegen. Wir werden darauf aufbauen. Schönen Dank noch einmal dafür, Herr Minister, an Ihre Mitarbeiter und ich danke Ihnen, dass Sie mir zugehört haben. Danke schön.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Primas. Als Nächster hat jetzt das Wort der Abgeordnete Dr. Frank Augsten für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, an den unterschiedlichen Reden hat man schon gemerkt, dass man an so eine Große Anfrage ganz verschieden herangehen kann. Es ist auch nicht verwunderlich bei 108 Seiten, die vor uns liegen. Auch ich will gar nicht den Versuch unternehmen, da in epischer Breite in die Details zu gehen, weil das gar nicht möglich ist. Ich glaube, mir obliegt es als Vertreter der Fraktion, die diese Große Anfrage eingereicht hat, zumindest noch einmal einen Überblick zu geben über die Themen, die wir ansprechen wollten, vor allen Dingen für Leute, die draußen zuhören und hoffentlich dann auch interessiert in diese Große Anfrage bzw. in die Antwort hineinschauen.

Aber ich möchte mich am Anfang gleich dem Dank der beiden Vorredner anschließen. Das gilt also auch für unsere Fraktion. Nicht nur deshalb, weil ich da viele Leute, die damit befasst sind, persönlich kenne und man dann immer beim ersten Gang im Ministerium, wenn man so eine Große Anfrage eingereicht hat, mit gemischten Gefühlen über die Gänge läuft und denkt, wenn jetzt einer herauskommt, was wird man da zu hören bekommen. Es war wieder so wie bei der Großen Anfrage zum ländlichen Raum, dass es sogar viel positive Resonanz gab, so nach dem Motto, bei den vielen kleinen Broschüren, die wir machen, jetzt haben wir mal so eine Bestandsaufnahme über das gesamte Paket hinweg. Also das hat mich auch gefreut, dass wir da selbst bei denen, die die Arbeit hatten, und dafür möchten wir uns bedanken, sehr viel Zustimmung bekommen haben.

Meine Damen und Herren, ich will zumindest erst einmal die Komplexe vorstellen, damit man sich auch vorstellen kann, was wir dort abgefragt haben. Also erstens europäische Wasserrahmenrichtlinie als die Leitschnur für das Handeln auch hier in Thüringen. Der zweite Komplex, der Hochwasserschutz in Thüringen, worauf der Kollege Weber schon eingegangen ist, dann die Abwasserbehandlung. Erwartungsgemäß das, was Kollege Primas hier noch einmal dargelegt hat, weil das sicher auch im Wahlkampf eine große Rolle spielt. Wasserentnahmegeld, das ist sicher so eine Randerscheinung, die dann auch mit in die Abwasserbehandlung hineinfällt. Dann Wasserspeicher, sicher ein wichtiges Thema gerade angesichts der Frühjahrstrockenheit, die wir hinter uns gebracht haben gestern, und dann das Wassergesetz. Ich möchte auch mit dem Wassergesetz anfangen, weil man als die Fraktion,

die diese Anfrage eingebracht hat, sicher auch gefragt ist bei der Gesamtbewertung einer solchen Beantwortung und ich denke, es gibt drei Teile.

Das eine ist ein ganz breiter Bereich von Analyse, von Statistik, von Zahlen, gerade interessant für Menschen, die vielleicht auch mal wissen wollen, wie sieht es bei mir vor Ort aus. Der zweite Bereich, das sind dann Antworten, wo man das Gefühl hat, gute Antworten, aber es passt nicht zu dem, was die Landesregierung in den letzten fünf Jahren gemacht hat. Darüber muss man reden. Und dann gibt es natürlich noch die dritte Rubrik und da fange ich mal mit dem Wassergesetz an, wo man sich in wenigen Seiten und dann vor allen Dingen auch in kurzen Zeitabschnitten so stark eigentlich gar nicht widersprechen kann, wie in dem Bereich, und ich zitiere aus der Antwort zum Wassergesetz deshalb, weil da noch einmal klar wird, dass da in den letzten beiden Jahren in Thüringen ganz viel auch nicht gelaufen ist, was auf der Tagesordnung stand.

Also Wassergesetz, zum Hintergrund: Die Bundesregierung hat die Bundeswassergesetzgebung novelliert. Daraus ergibt sich ein Novellierungsbedarf für die Länder, auch für Thüringen. Andere Bundesländer haben das mittlerweile erledigt. In Thüringen war es dann so, dass man sich offensichtlich in der Koalition nicht einigen konnte und deshalb hat man auf ein Vorschaltgesetz abgezielt. Dieses Vorschaltgesetz wurde am 12. März 2012 vorgelegt. Wir haben das dann auch im Ausschuss beraten und ich zitiere mal aus diesem Vorschaltgesetz, um auch noch einmal klarzumachen, worum es da geht. Also Zitatanfang: „Da eine umfassende Anpassung des Thüringer Wassergesetzes (ThürWG) in der Fassung vom 18. August 2009 (…) noch zeitintensiver Abstimmungen bedarf, müssen insbesondere Zuständigkeitsbestimmungen, aber auch dem geltenden Wasserhaushaltsgesetz widersprechende Regelungen zunächst in einem Vorschaltgesetz neu geregelt werden. So kann Rechtsunsicherheiten im wasserrechtlichen Vollzug begegnet werden.“ Das war auch damals unsere Auffassung. Deswegen haben wir als Opposition auch darauf gedrängt, das Vorschaltgesetz schnell zu beraten, damit wir in Thüringen eine Rechtssicherheit bekommen. Wenn man dann in die Antwort auf die Große Anfrage hineinschaut, wo wir noch einmal nachgefragt haben, müssen wir doch mit Erstaunen feststellen, dass dort eingeschätzt wird, dass die Landesregierung keine Auswirkungen auf den wasserrechtlichen Vollzug sieht. Das widerspricht aber nun ganz klar dem, was wir da bei dem Vorschaltgesetz gelesen haben. Könnte wahrscheinlich unter der Rubrik laufen: „Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern“.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, ich will in einige dieser Punkte noch etwas tiefer einsteigen, so wie das

meine Vorredner getan haben. In der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gibt es den ersten Komplex Oberflächenwasserkörper, das ist hochwissenschaftlich, das versteht, glaube ich, nur jemand, der Wasserwirtschaft studiert hat. Für die, die das interessiert: Es geht um erheblich veränderte Wasserkörper. Das kann man nachlesen, dazu will ich jetzt nichts sagen.

Der zweite Komplex Gewässerstruktur und Gewässerdurchgängigkeit, auch hier nur so viel: Da geht es um die Altlasten, die Kollege Weber auch schon zum Teil beschrieben hat. Hier skizziert die Landesregierung einen großen Handlungsbedarf. Das sehen wir genauso. Deshalb hat die Landesregierung 2009 auch einen Maßnahmeplan mit 598 Einzelmaßnahmen vorgelegt. Wie wir lesen konnten in der Antwort zur Großen Anfrage, sind von diesen fast 600 Einzelmaßnahmen mit Stand 2012 erst 15 Prozent umgesetzt, aber immerhin - auch das war zu lesen - bis 2015 möchte man von diesen Maßnahmen 45 Prozent umgesetzt haben. Nun wird der Minister noch sprechen. Da Mitte 2014 an 2015 näher liegt als an 2012, könnte man interessiert nachfragen, wie denn der Stand ist, ob wir uns jetzt auf die 45 Prozent zubewegen, so wie es vor Kurzem in der Antwort noch formuliert wurde.

Meine Damen und Herren, dritter Komplex: Wasserkraftanlagen. Sie können sich vorstellen, dass wir als Grüne da in einer besonderen Bredouille sind. Es gibt drei große Akteure - die Angler, die Naturschützer und auf der anderen Seite kann man sagen die Wasserkraftnutzer. Alle drei meinen, in uns einen starken Partner zu haben. Bei den Fischern und bei den Anglern und bei den Naturschützern ist das vielleicht nachvollziehbar, aber auch die Menschen, die Wasserkraftanlagen bewirtschaften, sagen, ihr seid doch als Grüne die Pioniere der erneuerbaren Energien, wieso tut ihr euch so schwer, wenn wir neue Anlagen bauen wollen? Wir bleiben dabei, wir haben uns das nicht einfach gemacht, aber für uns gilt das oberste Gebot: Alles das, was im Wasserkraftbereich läuft auch das, was schon gebaut wurde - muss einer Umweltverträglichkeitsprüfung standhalten können. Da können wir in der Antwort der Großen Anfrage nachlesen, dass dort sehr viel nachzuholen ist. Also noch einmal: Wasserkraft ja, aber nur unter den Bedingungen, dass dort mindestens eine FFH-Umweltverträglichkeitsprüfung gemacht wird und dass diese Wasserkraftanlage diesen Anforderungen auch standhält.

Meine Damen und Herren, ich bin schon auf das Thema angesprochen worden, vierter Komplex Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft: Nun ist dieses Thema ziemlich hochgekocht in den letzten Wochen, weil es diese berühmte Karte gibt mit den Nitrateinträgen oder Nitratbelastungen deutschlandweit, die auch in den Medien sehr oft gezeigt wurde. Fakt ist eins in Deutschland: Im Durchschnitt

werden immer noch 75 Prozent des Trinkwassers aus Grundwasser genutzt. Daher wahrscheinlich auch die Aufgeregtheit bzw. die Sorge vieler Menschen. In Thüringen haben wir eine andere Situation, nicht nur, was die Herkunft des Trinkwassers anbetrifft, sondern vor allen Dingen auch, wenn es um Tiere, also um Viehdichte der Landwirtschaft geht, um die Dichte von Biogasanlagen. Wir haben da schon andere Strukturen hier in Thüringen. Es gibt da regionale Unterschiede. Aber es bleibt dabei und ich zitiere mal jemanden, der sehr unverdächtig ist, in einer WISO-Sendung im ZDF, einem Magazin am Dienstagabend. In einer WISO-Sendung wurde in einer Anmoderation zu dem Thema „Hohe Nitratbelastung im Grundwasser“ bei vier Ländern ein besonders großer Handlungsbedarf gesehen. Das waren Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Also wenn man dann genannt wird als Land, in dem es einen großen Bedarf gibt, da kann man sich vorstellen, das kommt nicht vom BUND und nicht von irgendeiner Umweltorganisation, sondern Journalisten haben festgestellt, dass Thüringen dort auch betroffen ist.

Ich habe da in verschiedenen Diskussionen - ich hatte mehrmals Gelegenheit in den letzten Wochen, mit Vertretern des Bauernverbandes im Podium zu sitzen - immer wieder gehört, dass es alles nicht so schlimm wäre und dass man dann der Landwirtschaft auch Zeit geben müsse. Das stimmt, wir reden über Zeiträume. Wenn ich heute etwas verändere, dann kann man nicht erwarten, dass das nächstes Jahr oder in zwei Jahren schon zu Buche schlägt, sondern wir haben da mit ganz langen Zeiträumen zu tun. Das aber im Umkehrschluss dazu zu nutzen und zu sagen, wir müssen nichts ändern, das ist eine völlig falsche Schlussfolgerung.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Insofern bleibt es bei unserer Kritik. Wenn im Zukunftsatlas 2020 Thüringen unter anderem auf einen Export von tierischen Produkten setzt, also exportorientierte Landwirtschaft, die aber jetzt schon ein Problem hat zum Beispiel bei der Nitratund Phosphorbelastung unserer Gewässer, dann ist es mit Sicherheit der falsche Weg, mit Futter aus Südamerika, was wir nicht mehr selbst anbauen, auch noch Tiere hierher zu stellen, die wir dann woanders verkonsumieren wollen, und hier die Belastungen der Tierhaltung letzten Endes auch Auswirkungen auf das Wasser haben.

Vielleicht noch etwas zum KULAP, dem Kulturlandschaftsprogramm, in dem auch die Umwelt- und Agrarmaßnahmen Niederschlag finden. Die werden hier in dieser Antwort mit einer ziemlich ernüchternden Bilanz dargelegt. Ich will darauf hinweisen, es gab im letzten halben Jahr intensive Diskussionen, wie es mit dem neuen KULAP ab 2014/2015 ausse

hen kann. Ich bin hoffnungsfroh, dass die Anreize für die Betriebe, hier mehr zu tun, in dem neuen KULAP vorhanden sind. Insofern hoffen wir, dass bei einer nächsten Auswertung der Agrarumweltprogramme dieses Kulturlandschaftsprogramm nicht so schlecht abschneidet.

Meine Damen und Herren, Gewässerrandstreifen hat auch Kollege Weber schon angesprochen. Hier einfach noch einmal der Hinweis und dort kann ich mir die Kritik an der SPD nicht ersparen. Es gibt Antworten, die einem runtergehen wie Öl, da gehört unter anderem die Antwort zu Gewässerrandstreifen dazu, wo nämlich festgestellt wird, dass generell mit der Abnahme des Behandlungsabstands das Risiko von Einträgen steigt. Wer hätte das gedacht? Selbstverständlich. Das ist etwas, was wir genau als Begründung dafür genommen haben, in der Legislaturperiode zu fordern, dass man die Abstände zu den Pflanzenschutzmitteln oder den Düngemitteln ausdehnt

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)