4. Wie steht Thüringen als Mitglied im Netzwerk gentechnikfreier Regionen vor dem Hintergrund der Einführung der Opt-out-Regelung zu Initiativen zur Kennzeichnung von Produkten von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter versorgt wurden sowie zur Aufnahme der Gentechnikfreiheit in den Kriterienkatalog des Regionalzeichens Thüringer Qualität?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz. Herr Minister Reinholz, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
In dem Einführungsteil der Mündlichen Anfrage wird die Kritik einiger Umwelt- und Ökoverbände dargestellt, dass zum Beispiel ein Anbauverbot nur im Einvernehmen mit dem Gentechnikkonzern erwirkt werden kann. Zur Klarstellung sei hier darauf hingewiesen, dass der Kompromissvorschlag zum OptOut nach derzeitigem Stand der Konsultation folgendes Verfahren zum Verhängen nationaler Anbauverbote vorsieht - kann man auch unter Wikipedia nachlesen -: Die Kommunikation zwischen dem Mitgliedstaat und dem antragstellenden Unternehmen erfolgt ausschließlich über die EU-Kommission. In der ersten Verfahrensphase teilt die Kommission dem Antragsteller den Wunsch derjenigen Mitgliedstaaten mit, die keinen Anbau auf ihrem Territorium möchten. Der Antragsteller hat dann die Gelegenheit, diesem Wunsch freiwillig zu entsprechen und das Gebiet aus dem Antrag herauszunehmen. Falls dies nicht geschieht, kann der Mitgliedstaat nach der in den Richtlinien festgelegten Regeln das Anbauverbot verhängen. Von der in Absatz 3 der Einführung geäußerten Befürchtung, die Zustimmung von gentechnikfreundlichen Mitgliedstaaten zur Opt-out-Lösung sei mit der Ankündigung gentechnikkritischer Mitgliedstaaten erkauft worden, ihren Widerstand gegen die Zulassung mehrerer gentechnisch veränderter Pflanzen aufzugeben, ist der Landesregierung nichts bekannt.
Nun zu Frage 1: In der Vergangenheit hatte die Bundesregierung stets eine ablehnende Haltung zum Opt-Out vertreten und entsprechende Vorschläge der EU-Kommission jahrelang blockiert. Die Landesregierung begrüßt, dass die Bundesregierung in dieser Frage einen Kurswechsel vollzogen hat. Die Landesregierung wertet die Zustimmung der Bundesumweltministerin Barbara Hendricks zum Opt-out-Vorschlag Griechenlands als konsequenten Schritt, dem Willen der Verbraucher zu entsprechen, die in der Mehrzahl gentechnisch veränderte Produkte ablehnen.
Zu Frage 2: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am 22. Mai 2014 sich auf eine nationale Lösung verständigt. Danach soll der Ausstieg aus dem GVO-Anbau durch eine Opt-out-Regelung ermöglicht werden. Die Landesregierung sieht, wie auch die Mitglieder des Bundestages,
noch einige ungelöste Probleme. Da muss auf der Basis des jetzt vorliegenden Vorschlags weiter verhandelt werden. Verhandlungsgegenstand müssen dabei insbesondere die derzeitige Stellung der Gentechnikkonzerne, das Verfahren zum nationalstaatlichen Verbot und natürlich die Rechtssicherheit des Vorschlags sein.
Zu Frage 3: Die Frage, ob es eine bundeseinheitliche Regelung zum Opt-Out, wie dies auch vom Bundesrat vorrangig unterstützt wird, oder eine Umsetzung auf Länderebene geben wird, das ist noch offen. Vor diesem Hintergrund kann die Landesregierung zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen zu den Konsequenzen des Opt-out-Vorschlages für Thüringen treffen.
Zu Frage 4: Unabhängig von der Mitgliedschaft im Netzwerk gentechnikfreier Regionen und der Einführung der Opt-out-Regelung ist es ein Ziel der Landesregierung, dass die Verbraucher selbst zwischen Produkten mit bzw. ohne GVO entscheiden können. Neben den europäisch vorgegebenen Kennzeichnungsregelungen gibt es in Deutschland bereits die Möglichkeit der freiwilligen „Ohne-Gentechnik“-Kennzeichnung, die sogenannte Negativkennzeichnung. Sie bietet über die gesetzliche Kennzeichnungspflicht hinaus die Möglichkeit, tierische Produkte zu kennzeichnen, bei denen die Tiere nicht mit gentechnisch veränderten Futtermitteln versorgt wurden. Eine Überarbeitung der derzeitigen Güte- und Prüfbestimmung für das Thüringer Qualitätszeichen wird in Kürze vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz in Auftrag gegeben. Im Rahmen dieser Überarbeitung ist vorgesehen, dass das Regelwerk in Bezug auf die besonderen, über den gesetzlichen Rahmen liegenden produktspezifischen und wertsteigernden Qualitätskriterien überprüft wird. Dabei ist grundsätzlich auch die Einführung des Qualitätsmerkmals „gentechnikfrei“ denkbar.
Die Einhaltung der Kriterien muss jedoch mit angemessenem Aufwand kontrollierbar sein und darf die Betriebe nicht mit unmäßiger Bürokratie belasten. Den Nachweis für Gentechnikfreiheit zu erbringen, ist gerade bei Futtermitteln oft sehr schwierig. Insofern kann zurzeit noch keine Aussage zu der Frage getroffen werden, ob man sich für die Aufnahme des Kriteriums Gentechnikfreiheit in die Güte- und Prüfbestimmungen entscheiden muss.
Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt den Wunsch auf Nachfrage durch den Fragesteller. Bitte, Herr Dr. Augsten.
Herr Minister, ich frage jetzt nicht, warum sich das Ministerium bei Wikipedia schlaumacht, wenn es doch den Gesetzentwurf im Internet gibt, wo im Prinzip das drinsteht, was ich in meiner Frage auch formuliert habe.
Ich habe gleich zwei Fragen, wenn gestattet. Zum einen: Die deutsche Geflügelwirtschaft hat gerade ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben oder auch das Ergebnis auf den Tisch bekommen zur Gentechnikfreiheitkennzeichnung, in dem auch verkündet wird, dass man dagegen klagen wird und dass das quasi vor dem Aus steht. Haben Sie davon Kenntnis und wie bewerten Sie das?
Und das Zweite, noch mal Wettbewerbsfähigkeit: Es hat mal jemand so schön zusammengefasst: Die Opt-out-Klausel ist ein Ergebnis dessen, dass man sich in Europa nicht einigt. Das sieht man ja auch bei den Abstimmungen zu einzelnen Pflanzen. Nun ist zu erwarten, dass es Länder gibt, die das anbauen, andere, die das verbieten. Sie als Landwirtschaftsminister, Sie wissen ja, dass gerade der Bauernverband immer wieder darauf hinweist, Wettbewerbsregeln in Europa, Wettbewerbsverzerrungen, wenn es unterschiedliche Bedingungen gibt für die Landwirte. Haben Sie da nicht Sorge, dass, wenn wir als Thüringen das zum Beispiel verbieten würden, dass in Nachbarländern Gentechnikanbau erlaubt wird und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Thüringer Landwirtschaft nicht mehr gewährleistet ist?
(Zwischenruf Abg. Dr. Augsten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Da müssen Sie aber auch sagen, dass es Spaß war, ernsthaft!)
Geflügelwirtschaft - muss ich bekennend sagen, ist mir nicht bekannt, ist mir auch noch nicht zu Ohren gekommen, mag aber durchaus sein. Wenn es denn an unser Ohr dringt, werden wir auch darauf entsprechend reagieren.
Wettbewerbsverzerrung befürchte ich eigentlich nicht. Die Diskussion gibt es an anderen Stellen auch, zum EEG, zum Strompreis, überall gibt es die Diskussion „Wettbewerbsverzerrung“. Aber wir haben hier im Landtag einen ganz klaren Beschluss gefasst. Dazu stehe ich auch, dazu steht mein Haus und den werden wir auch umsetzen. Ich denke mal, selbst wenn es eine geringfügige Verzerrung gibt, marginal - wir sind im Moment dabei, auch bedingt durch den Anbau von Leguminosen Soja abzulösen und damit auch eventuell genverseuchten, sage ich mal, Soja nicht mehr in den
Handel kommen zu lassen. Wir sind da schon auf einem ganz klaren Weg. Da haben Sie uns auch an Ihrer Seite.
Vielen Dank, Herr Minister. Wir kommen jetzt zur Mündlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Berninger in der Drucksache 5/7908. Bitte, Frau Abgeordnete.
Nach einer zweiten Aufnahmeanordnung für syrische Flüchtlinge im Dezember 2013 konnte von 5.000 aufzunehmenden syrischen Flüchtlingen ein Großteil durch die Bundesländer vorgeschlagen werden. In Thüringen wurden allein 1.639 Anträge für das auf Thüringen entfallende Aufnahmekontingent von 97 Personen gestellt. Der Flüchtlingsrat Thüringen e.V. kritisierte in einem offenen Brief die Zufälligkeit der Bewilligungen nach Posteingang als auch die fehlende Information der Antragstellerinnen und Antragsteller über den Verfahrensstand sowie über bewilligte oder abgelehnte Anträge.
Im Juni 2014 beschloss die Innenministerkonferenz die Aufnahme weiterer 10.000 Flüchtlinge aus Syrien. Flüchtlingsorganisationen kritisierten diese Entscheidung und verwiesen auf die bundesweit allein zum Familiennachzug gestellten 76.000 Anträge. Insgesamt haben in Syrien über 9 Mio. Menschen auf der Flucht vor dem Bürgerkrieg ihren Herkunftsort verlassen müssen, 2,8 Mio. Menschen suchen außerhalb Syriens eine sichere Zuflucht.
1. Nach welchen Kriterien wurde über die 1.639 gestellten Anträge zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Anordnung vom 23. Dezember 2013 entschieden und 97 der Anträge bewilligt?
2. Wie und in welchem Zeitraum erfolgte die Information der Antragstellerinnen und Antragsteller über Bewilligung bzw. Ablehnung der gestellten Anträge?
3. Welche Position vertrat die Landesregierung im Rahmen der Verhandlungen der Innenministerkonferenz angesichts der Situation in Syrien und vor dem Hintergrund der Anzahl der bereits bislang gestellten Anträge hinsichtlich der Anzahl der weiteren Aufnahme von Flüchtlingen aus Syrien sowie der zugrunde liegenden Kriterien, beispielsweise Verwandtschaftsverhältnis, Lebensunterhaltssicherung usw.?
4. Nach welchen Kriterien wird über die Anträge zur Gewährung eines Aufenthaltsrechts für die durch Thüringen aufgrund des Beschlusses der Innenministerkonferenz aufzunehmenden syrischen Flüchtlinge entschieden?
Vielen Dank. Für die Landesregierung antwortet das Innenministerium. Es antwortet Herr Staatssekretär Rieder.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Berninger beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Aufnahmekriterien ergeben sich aus der Aufnahmeanordnung des Bundesministerium des Innern vom 23. Dezember 2013. Für die Auswahl wird vorrangig das Kriterium verwandtschaftlicher Beziehungen zu in Deutschland lebenden Familienangehörigen berücksichtigt. Außerdem können weitere, insbesondere humanitäre Kriterien berücksichtigt werden. Aufnahmebehörde und somit Entscheidungsträger ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Zu Frage 2: Im Falle einer positiven Entscheidung werden die Flüchtlinge über die zuständigen Auslandsvertretungen informiert. Zudem erhalten die betroffenen Ausländerbehörden eine Mitteilung über die erteilte Aufnahmezusage durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die Frage einer Information in den anderen Fällen muss noch geklärt werden.
Zu Frage 3: Im Rahmen der Innenministerkonferenz setzte sich der Thüringer Innenminister für die Aufnahme weiterer Flüchtlinge ein. Hinsichtlich der Aufnahmekriterien werden ähnliche, wie bereits in der Bundesaufnahmeanordnung vom 23. Dezember 2013 enthalten, für sachgerecht erachtet.
Zu Frage 4: Die Aufnahmeanordnung wird durch das Bundesministerium des Innern erlassen. Diese liegt bislang noch nicht vor, so dass konkrete Kriterien derzeit nicht benannt werden können.
Zunächst eine Nachfrage. Herr Rieder, aus welchen Landkreisen wurden wie viele von wie viel innerhalb der Frist gestellten Anträgen bewilligt?
Sie haben schon in Ihrer Anfrage gesagt, wie viele Anträge bis zum 28. Februar dieses Jahres gestellt wurden. In der Sprache des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wird von „Vorschlägen“ gesprochen, die die Ausländerbehörden an das Bundesamt für Migration weitergeleitet haben. Mir ist bekannt, dass bisher etwas über 50 bewilligt wurden, und zwar für Benennungen aus dem Eichsfeld-Kreis.
Im Prinzip würde ich die erste gern noch einmal stellen und ich würde die Präsidenten bitten, die Landesregierung anzuhalten, die Frage auch zu beantworten.
Ich fragte: Aus welchen Landkreisen wurden wie viele von wie viel innerhalb der Frist gestellten Anträgen bewilligt? Herr Rieder, bitten antworten Sie auf meine Frage.
Nein, ich sehe ein, wie vergeblich das ist, und stelle fest, dass die Frage nicht beantwortet wurde.
Meine zweite Nachfrage ist: Wie und durch wen wurde entschieden, welche Anträge aus den Landkreisen in Nürnberg beim Bundesamt landen und dort zur Bewilligungsentscheidung anstehen?
Die Ausländerbehörden der kommunalen Gebietskörperschaften, also der kreisfreien Städte und der Landkreise, haben die Benennungen, vor allen Dingen geht es ja um Familienangehörige, weitergereicht an das Bundesamt für Migration und Flücht