Die anderen V-Leute, die nicht nur in Thüringen, sondern auch in anderen Bundesländern und vom Bundesamt geführt wurden, betrifft es doch genauso. Es ist doch nicht so, dass wir hier in Thüringen von der Ausnahme reden, wenn wir über die geführten V-Leute reden, sondern wir reden von der Regel, und wenn es um die Regel geht, kann es doch in der Konsequenz nicht bei dem bleiben, was schon war. Das ist leider das, was ich dem Gesetzentwurf der CDU und der SPD in Bezug auf die VLeute entnehme. Beim Gesetzentwurf der Grünen ist es anders und ich möchte zumindest einige Beispiele dafür bringen, nämlich Thomas Dienel, der unter anderem wegen Holocaust-Verleugnung, wegen Volksverhetzung - wenn Sie sich mal eine Rede von Thomas Dienel angehört haben, die gibt es heute noch online verfügbar auf YouTube, dann sollten Sie erkennen, es betrifft nicht nur Brandt, es betrifft nicht nur Trinkaus, es betrifft genauso Thomas Dienel, der übrigens im Anschluss nach seiner V-Mann-Tätigkeit mit einem weiteren V-Mann, Andreas Rachhausen, versucht hat, gestohlene Akten der Thüringer Polizei an das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz zurückzuverkaufen. Das zu den V-Leuten, die geführt wurden. Ebenso in anderen Bundesländern, Carsten Szczepanski, der versucht hat, Steve Erenhi, einen Asylbewerber, mit weiteren mehr als zehn Neonazis umzubringen, der in einer Diskothek erst von denen zusammengeschlagen wurde, dann von diesen Neonazis an einen See gezerrt wurde, wo versucht wurde, ihn anzuzünden. Als das nicht funktioniert hat, weil Steve Erenhi eine Lederjacke anhatte, hat man ihn in den See hineingeworfen. Es ist pures Glück gewesen, dass Steve Erenhi überlebt hat.
Dass V-Mann Carsten Szczepanski, alias Piatto, immerhin eine Information zum NSU-Trio mit geliefert hat, die aber hier in Thüringen a) nicht angekommen, b) nicht verwertet und überhaupt nicht eingeordnet wurde,
weil man eben den Rechtsterrorismus, der sich in den 90er-Jahren entwickelt hat, nicht sehen, nicht erkennen und nicht damit umgehen wollte. Ihre Konsequenz ist: Beibehaltung des V-Leute-Systems. Konsequenz der Grünen ist zumindest die Abschaffung auf Zeit. Aber wir sind noch nicht fertig. Enrico R., ich glaube, seinen Nachnamen darf ich zumindest derzeit nicht aussprechen, auch wenn er den Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses bekannt sein dürfte, der wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, we
gen Maschinengewehren, die er in einer Diskothek in Sonneberg zwischengelagert hat, vom Thüringer Verfassungsschutz vor den Ermittlungen durch die Thüringer Polizei beschützt wurde.
Egal, über welchen V-Mann in Thüringen wir reden, egal, über welchen V-Mann wir bundesweit reden, ich könnte mit Thomas Richter, alias Corelli, weitermachen, oder auch mit Michael See, alias Tarif, der zusammen mit einem weiteren Neonazi, Marco Polzius, einen Menschen in seiner Wohnung aufgesucht und zusammengeschlagen hat, so dass der mehrere Tage im Krankenhaus lag. Das sind die VLeute, die Sie beibehalten wollen. Das ist die VMann-Regelung, die Sie beibehalten wollen. Ich frage mich schon, wie viel Konsequenzen Sie denn wirklich aus dem, was über die beiden Untersuchungsausschüsse 5/1 und 5/2 herausgearbeitet wurde, ziehen.
Herr Fiedler, wir haben nicht vergessen, warum wir einen Verfassungsschutz brauchen. Umgekehrt, ich habe heute zumindest kein Argument gehört, warum ein Verfassungsschutz überhaupt nötig ist. Ich höre immer wieder tradierte Linien, ich höre immer wieder, weil es schon immer so war, weil wir einen Verfassungsschutz brauchen. Ich höre immer wieder die Frage: Wer soll denn sonst die Verfassung schützen? Das sind die Fragen, die Sie immer wieder stellen. Bringen Sie mir doch mal ein Argument, warum der Verfassungsschutz in Thüringen eine Notwendigkeit hat.
Ich sage Ihnen, das von Ihnen gebrachte Argument, ISIS, da bin ich ganz an Ihrer Seite, vor diesen habe ich auch Angst. Aber, Herr Fiedler, wenn man schon in der Logik der Notwendigkeit von Geheimdiensten bleibt, meinen Sie nicht, für ISIS, eine ausländische Organisation, wäre der Bundesnachrichtendienst zuständig? Zumindest so viel Verständnis unterstelle ich Ihnen und glaube, dass das vorhin nur ein rhetorischer Fehler war, und hoffe das auch.
Zuletzt: Der Verfassungsschutz hat nicht nur vorbestrafte und weiter straftätige Neonazis geführt, der Verfassungsschutz hat auch versucht, Gewährspersonen, V-Frauen, in dem Fall handelt es sich um die ehemalige Lebensgefährtin von Ralf Wohlleben, Juliane Walther, in die Neonaziszene hineinzuführen, um weitere Informationen zu bekommen. Nach all dem, was ich Ihnen jetzt gesagt habe, erklären Sie mir einmal kurz mit Argumenten und nicht mit Traditionen, warum es den Verfassungsschutz benötigt. Vielleicht kommen wir dann in eine wirkliche Debatte, die sich an Argumenten, Sachen und Fakten abarbeitet. Eine gesellschaftliche Entwicklung,
Herr Adams, ist, glaube ich, nicht mit der Beibehaltung des Verfassungsschutzes und mit der Beibehaltung von V-Leuten, sei es auf Probeabschaffung oder konsequente Beibehaltung, wie es der Gesetzentwurf CDU/SPD fordert, möglich, sondern ist nur möglich, indem wir dem Verfassungsschutz die Überwachung, die Kontrolle, die unkontrollierte Kontrolle, das liegt nämlich einem Geheimdienst zugrunde, abschaffen. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Vielen Dank, Frau König, für die Möglichkeit der Zwischen- oder abschließenden Frage. Ich frage Sie wirklich: Nur weil Sie die 100-prozentige Abschaffung des Verfassungsschutzes nicht durchbekommen, wollen Sie die V-Leute, eine schlechte Dokumentation, falsche Übertragungsrichtlinien und eine ungenügende Benachrichtigung von Bürgerinnen und Bürgern beibehalten?
Nein, Herr Adams, das wollen wir nicht und das habe ich auch nicht gesagt, sondern ich habe Ihnen begründet, warum wir es für notwendig halten, den Verfassungsschutz abzuschaffen. Eine Notwendigkeit, den Verfassungsschutz abzuschaffen, ist, dass Bürgerinnen und Bürger nicht informiert werden, ist, dass der Verfassungsschutz unkontrolliert kontrolliert, und zwar wen er will, wann er will, ohne Argumentation, und dass es leider zu häufig, auch in den letzten Jahren, in der Parlamentarischen Kontrollkommission überhaupt keine, ich nenne es mal, Kontrolle durch die PKK gegeben hat, auch an Stellen, wo es sie hätte geben können. Danke schön.
Ich habe noch 10 Minuten, wenn es darauf ankommt. Ich bin nur hiervorgegangen, Frau Kollegin König, um eindeutig zurückzuweisen, dass die Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission auf die Dinge nicht eingehen. Sie sitzen nicht drin, Sie wissen nicht, was dort gesprochen wird und was wir dort machen. Fragen Sie Ihren Kollegen, soweit er Ihnen etwas sagen darf und kann, dass
wir, die PKK, uns aber sehr, sehr intensiv mit den Dingen beschäftigt haben. Es gab nicht umsonst auch die Gutachter, die Stellung bezogen haben. Wir haben einen eigenen Gutachter eingesetzt, da muss ich auf die fast 100 Seiten hinweisen, die wir als Bericht der PKK gemacht haben. Ich weise das zurück, weil es einfach nicht stimmt.
Danke, Herr Abgeordneter Fiedler. Ich schaue noch einmal in die Runde. Jetzt liegen mir keine Wortmeldungen der Abgeordneten mehr vor. Das Wort hat Herr Innenminister Geibert.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, in der heutigen Sitzung des Landtags steht eine entscheidende Abstimmung im Hinblick auf die notwendige Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Thüringen auf der Tagesordnung. Der Thüringer Verfassungsschutz wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt; seine rechtlichen Rahmenbedingungen werden dabei umfassend neu justiert. Als gesellschaftliches Frühwarnsystem wird der Verfassungsschutz in Thüringen noch weiter in der Mitte der Gesellschaft verankert werden.
Der Gesetzentwurf setzt insbesondere auch die Ergebnisse der Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder zum NSU-Komplex sowie der diversen Sachverständigenkommissionen, die auf Landes- und Bundesebene hierzu eingesetzt worden sind, in konkretes Recht um. Aber nicht nur die Erkenntnisse im Zusammenhang mit dem Verhalten der Sicherheitsbehörden im Zusammenhang mit der Beobachtung und der Fahndung nach dem Zwickauer Trio bilden die Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs. Auf Landesebene war insbesondere auch zu berücksichtigen, welche Konsequenzen aus dem Untersuchungsausschuss 5/2 sowie dem Gutachten von Herrn Dr. Engel für die Parlamentarische Kontrollkommission zur Führung eines ehemaligen NPD-Funktionärs als Vertrauensperson des Verfassungsschutzes in den Jahren 2006 und 2007 zu ziehen sind. Gerade der Abschlussbericht dieses Untersuchungsausschusses des Thüringer Landtags hat defizitäre Verwaltungsabläufe im Bereich des Verfassungsschutzes bei der Werbung und Führung einer Vertrauensperson offenbart.
Ein weiterer wesentlicher Punkt war auch die ungenügende Dokumentation. Diese Fehler hätten durch ein funktionierendes Controlling bemerkt werden müssen. Auch der Umgang mit Informationen ist
kritisch zu sehen, denn Quellenschutz darf nicht als Selbstzweck angesehen werden. Diesen Erkenntnissen trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung.
Lassen Sie mich kurz noch einmal die wesentlichen Eckpunkte des vorliegenden Entwurfs benennen: Eine intensivere parlamentarische Kontrolle des Verfassungsschutzes durch differenzierte Kontrollmechanismen der PKK wird die demokratische Legitimation des Verfassungsschutzes stärken. Eine strukturierte und permanente innerbehördliche Kontrolle durch eine unabhängige Stabsstelle Controlling wird die Recht- und Zweckmäßigkeit der Tätigkeit des Verfassungsschutzes gewährleisten. Umfassende Dokumentations- und Berichtspflichten im Hinblick auf den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel werden zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Verwaltungsabläufe beitragen. Die präzise Umschreibung und Aufzählung der erlaubten nachrichtendienstlichen Mittel schafft die notwendige Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Die gesetzliche Normierung der Voraussetzungen für den Einsatz von V-Leuten gewährleistet, dass künftig klare Grenzen beachtet werden. Eine Präzisierung der Übermittlungsvorschriften an Polizei und Staatsanwaltschaften stellt klar, ob und welche Informationen beim Vorliegen von Anhaltspunkten für Straftaten an die Strafverfolgungsbehörden übermittelt werden müssen. Die Eingliederung des Verfassungsschutzes als selbstständige Organisationseinheit in das Innenministerium hat sich in anderen Ländern bewährt. Auch die Vorbeugungsaufgabe des Verfassungsschutzes wird nunmehr ausdrücklich gesetzlich normiert. Wie bisher schon und wie es in allen anderen Bundesländern übliche Praxis ist, gehört es auch zum Aufgabenspektrum des Verfassungsschutzes, die Öffentlichkeit über extremistische Bestrebungen aus allen Phänomenbereichen frühzeitig und umfassend zu informieren. Die Stärkung der Vorbeugungsaufgabe des Verfassungsschutzes ist im Übrigen ein Anliegen, das die Innenministerkonferenz im Rahmen der Diskussion über die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes übereinstimmend hervorgehoben hat. Auch die gesetzlichen Neuregelungen in anderen Ländern für den Bereich des Verfassungsschutzes betonen die Aufgabe des Verfassungsschutzes als gesellschaftliches Frühwarnsystem in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik. Ich verweise hier ausdrücklich auf die gesetzliche Neuregelung etwa in NordrheinWestfalen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, es ist eine Binsenweisheit, dass ein Gesetzentwurf ein Parlament nie so verlässt, wie er eingebracht wurde, so auch bei dem Ihnen vorliegenden Entwurf. Dennoch kann ich mit einiger Zufriedenheit feststellen, dass die Grundkonzeption des Entwurfs, wie sie im Innenministerium erarbeitet wurde, auch nach intensiven Diskussionen innerhalb
der Landesregierung und innerhalb des parlamentarischen Raumes unangetastet geblieben ist. Ich möchte an dieser Stelle die Beiträge im Rahmen des Anhörungsverfahrens von Herrn Dr. Körting, dem ehemaligen Berliner Innensenator, von Herrn Dr. Engel, dem Sachverständigen der PKK, sowie von Herrn Dr. Schäfer, der vom Innenministerium mit einer entsprechenden Analyse der Strukturen und der Arbeitsweise des Landesamtes für Verfassungsschutz beauftragt war, hervorheben. Die Sachverständigen haben in nachdrücklicher Weise die Bedeutung des Verfassungsschutzes in der Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik Deutschland betont und sich differenziert mit den vorliegenden Gesetzentwürfen auseinandergesetzt. Sie haben gleichzeitig unmissverständlich die Auffassung der Landesregierung und der Koalitionsfraktionen bestätigt, dass ein effizient aufgestellter Verfassungsschutz unverzichtbares Instrument einer wehrhaften Demokratie ist. Ich bin insbesondere den Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission für die im Rahmen des Anhörungsverfahrens vorgebrachten Änderungsvorschläge dankbar, die größtenteils Eingang in den Antrag der CDU- und SPD-Fraktion gefunden haben. Es sind nicht zuletzt ihre zahlreichen Vorschläge, die in das Gesetz aufgenommen werden, die dem Verfassungsschutz einen zukunftsweisenden rechtlichen Rahmen geben und seine Akzeptanz in der Bevölkerung als ein parlamentarisch kontrolliertes Sicherheitsorgan stärken werden.
Ich bitte Sie daher um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen herzlichen Dank, Herr Minister. Meine Damen und Herren, ich komme jetzt zum Abschluss der Debatte und möchte Ihnen als Erstes noch mal ganz deutlich sagen, dass wir in dem vorhergehenden Teil der Debatte die zweite Beratung zum Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in der Drucksache 5/7327 abgeschlossen hatten. Ich schließe jetzt die Beratung und die gemeinsame Aussprache zur dritten Beratung des Gesetzes zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in der Drucksache 5/7327 und die zweite Beratung der Gesetzentwürfe in den Drucksachen 5/7328 und 5/7452.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen, Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/7327 -, in dritter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Fraktionen
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Auflösung des Landesamtes für Verfassungsschutz und Neufassung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes in der Drucksache 5/7328. Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der eine Neufassung des Gesetzentwurfs enthält, ab. Dieser Änderungsantrag hat die Drucksachennummer 5/8034. Wer für diesen Änderungsantrag stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, CDU, SPD und DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen zur Entscheidung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/7328 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften in Drucksache 5/7452. Wir stimmen zuerst über die Beschlussempfehlung ab. Das ist die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/8007. Wer sich dieser Beschlussempfehlung anschließt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? Die Gegenstimmen kommen aus den Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 5/7452 in zweiter Beratung, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung der Beschlussempfehlung in Drucksache 5/8007. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der CDU und der SPD. Wer dagegen stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gibt es Enthaltungen? Die sehe ich nicht. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Da das so ist, kommen wir zur Schlussabstimmung. Meine Damen und Herren, wenn Sie dem Gesetzentwurf zustimmen, dann bitte ich Sie, sich jetzt von Ihren Plätzen zu erheben. Das sind die Stimmen, danke schön, der CDU und der SPD, wie vorher
schon signalisiert. Wer gegen den Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Herrschaften der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Meine Damen und Herren, wir haben es jetzt 17.55 Uhr. Der Landkreistag wartet auf unser Erscheinen. Ich denke, es ist möglicherweise auch in Ihrem Sinne, dass wir die Landrätinnen und Landräte nicht noch eine Stunde warten lassen. Deshalb
schließe ich an dieser Stelle den heutigen Tag und wir sehen uns morgen wieder, wenn es keine massive Gegenrede gibt. Die sehe ich nicht. Vielen Dank.