Zu Frage 3: Von den Interessenten wird ein Nutzungskonzept und ein Finanzierungsnachweis verlangt. Nutzungskonzept und Finanzierungsnachweis dienen der Beurteilung der Seriosität und Solvenz des Erwerbers und des beabsichtigten Vorhabens.
Zu Frage 4: Das Bündnis für gutes Wohnen in Thüringen wurde am 19. Juni 2014 gegründet. Die Entscheidung zum Verkauf der Liegenschaft wurde bereits im Jahr 2012 im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2013/2014 getroffen. Die Verkaufsverhandlungen begannen im Jahr 2013. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts wurde zudem eine entsprechende Veranschlagung des Verkaufserlöses als Ausgabemittel für den Studentenwohnheimbau bis zu einer Höhe von 1.800.000 € aufgenommen. Infolge dieser haushaltsrechtlichen Bindung kann die Liegenschaft kein Bauland im Sinne der oben genannten Vereinbarung sein. Vonseiten der Stadt Jena wurde bei Abgabe ihrer in der Antwort zu Frage 1 genannten Angebote nicht die Absicht geäußert, das Grundstück für sozialen Wohnungsbau zu nutzen. Im Übrigen steht es der Stadt Jena frei, mit dem Erwerber Absprachen zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus zu treffen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Während das Land eine Liegenschaft in der Nähe des Beutenberges für Forschungszwecke zum Bodenrichtwert erwarb, wird hier dieses Grundstück in Zwätzen im Bieterverfahren meistbietend veräußert. Wie erklärt das Ministerium die unterschiedliche Verfahrensweise bei Kauf und Verkauf von Liegenschaften?
Den zweiten Fall kenne ich nicht, deshalb muss ich die Antwort schuldig bleiben, würde ich nacharbeiten.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Nur eine kurze Nachfrage: Gibt es generell eine Art Vorkaufsrecht für Kommunen beim Kauf von Landesliegenschaften, die sich auf ihrem Territorium befinden?
Vielen herzlichen Dank. Dann rufe ich jetzt die nächste Frage auf. Es handelt sich hierbei um die Anfrage der Abgeordneten Leukefeld von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/7973. Für die Landesregierung wird das Innenministerium antworten. Frau Leukefeld.
In Suhl wurde kurzfristig eine Außenstelle des Aufnahmelagers Eisenberg eingerichtet. Seit dem 7. Juli 2014 sind auf dem Neuen Friedberg ca. 100 Asylbewerber untergebracht.
Wie die Tageszeitung „Freies Wort“ am 8. Juli 2014 vermeldete, stammen die Flüchtlinge aus den ostafrikanischen Staaten Eritrea und Somalia. Sie seien nur übergangsweise in Suhl untergebracht, bevor sie auf die regulären Unterkünfte in den Thüringer Landkreisen und kreisfreien Städten verteilt werden. Selbstverständlich ist die Stadt Suhl gern bereit, Asylbewerber und Flüchtlinge unterzubringen. Da es sich bei der Unterbringung um eine Landesaufgabe handelt, gab es jedoch Unverständnis über die Kurzfristigkeit der Entscheidung und ent
sprechende Benachrichtigung darüber, die keine gute Vorbereitung und Information an die Bürgerinnen und Bürger ermöglichte.
1. Wann und durch wen wurde kurzfristig entschieden, eine Außenstelle der Landesaufnahmestelle Eisenberg in Suhl einzurichten und zu eröffnen?
2. Wann, wie und durch wen wurde die Stadtverwaltung Suhl informiert und auf die Unterbringung der Flüchtlinge vorbereitet?
3. Welche Anforderungen und Aufgaben ergeben sich aus Sicht der Landesregierung für die Stadt Suhl in Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen, insbesondere hinsichtlich der sozialen, medizinischen und kulturellen Betreuung?
4. Welche Angebote sollte es mit Blick auf die Bedürfnisse der Flüchtlinge hinsichtlich ihres Gesundheitszustandes, ihrer kulturellen Identität, einer sprachlichen Ausbildung und einer möglichen Integration/Inklusion geben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Zahl der in Deutschland um Asyl nachsuchenden Menschen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Während im Jahr 2011 noch rund 52.000 Personen einen Asylantrag in Deutschland stellten, lag die Zahl der Asylantragsteller im Jahr 2013 bereits bei etwa 127.000 Personen. Die Tendenz ist weiterhin steigend. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge rechnet für dieses Jahr mit insgesamt ca. 200.000 Asylantragstellern. Thüringen ist verpflichtet, entsprechend dem sogenannten Königsteiner Schlüssel etwa 2,8 Prozent der Asylbegehrenden aufzunehmen. Im Jahr 2013 wurden in der Landesaufnahmestelle in Eisenberg insgesamt 3.084 ausländische Flüchtlinge aufgenommen. Sofern die Prognose des Bundesamts zutrifft, ist in diesem Jahr mit einem Zuzug von rund 5.600 Asylbewerbern nach Thüringen zu rechnen. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden Zugangszahlen war auch für Thüringen absehbar, dass die 521 Unterbringungsplätze der Landesaufnahmestelle in Eisenberg nicht mehr ausreichen. Deshalb sucht das Land seit Monaten ein Objekt, das als Außenstelle von Eisenberg geeignet ist. Ein Krankenhausgebäude in Rudolstadt
kommt hierfür in Betracht. Es wird jedoch erst im nächsten Jahr freigezogen. Zur Überbrückung hat das Land das Objekt in der Weidbergstraße in Suhl gemietet. Es soll zunächst für einen Zeitraum von neun Monaten genutzt werden.
Zu Frage 2: Am 30. Juni 2014 telefonierte Herr Innenminister Geibert mit Herrn Oberbürgermeister Dr. Triebel, um ihn über die Planung des Landes zur Unterbringung von Asylsuchenden in SuhlFriedberg zu informieren. Am 4. Juli 2014 fand eine gemeinsame Begehung mit Vertretern des Thüringer Liegenschaftsmanagements und der Stadt Suhl statt. Ziel der Begehung war die brandschutzrechtliche Prüfung des Objekts. Sie wurde bestätigt.
Zu Frage 3: Die in Suhl eingerichtete Außenstelle der Landesaufnahmestelle Eisenberg ist eine Einrichtung des Landes. Das Land ist damit auch für die medizinische Versorgung und die soziale Betreuung der aufgenommenen Asylbewerber zuständig.
Zu Frage 4: Die in der Außenstelle Suhl aufgenommenen Asylbewerber werden bereits nach einem Aufenthalt von mehreren Wochen auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Dennoch ist beabsichtigt, den in Eisenberg mit großem Erfolg angebotenen Erstorientierungskurs kurzfristig auch in der Außenstelle Suhl einzuführen.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es Nachfragen? Ich sehe zunächst eine Nachfrage durch die Fragestellerin.
Herzlichen Dank. Ich habe zwei Nachfragen. Die erste: Wenn Sie sagen, als Landeseinrichtung ergeben sich für die Stadt gar keine Aufgaben und gar keine Kosten, würden Sie das so bestätigen, weil Sie in dieser Stadt leben und ich ein bisschen bezweifle, dass sich gar keine Aufgaben daraus ergeben? Das wäre die eine Nachfrage und die zweite, vielleicht ein bisschen umfassendere: Herr Staatssekretär, Sie haben dargelegt, dass mehr Flüchtlinge nach Deutschland respektive dann auch nach Thüringen kommen. Das sehe ich auch so, wenn man so den Blick in die Welt richtet. Gibt es denn ein Konzept der Landesregierung, wie strategisch mit einer wachsenden Anzahl umzugehen ist, auch unter dem Gesichtspunkt, dass sie nur drei Monate maximal in der Erstaufnahmeeinrichtung bleiben und dann, sofern sie hier in Thüringen verbleiben, auf Landkreise und kreisfreie Städte verteilt werden? Es geht, glaube ich, um eine humanitäre Flüchtlingsaufnahme und eine gemeinsame Aufgabe, die da zu lösen ist. Also gibt es ein solches Konzept oder ist das in Arbeit?
Ich fange erst einmal an mit der Frage, wer verantwortlich ist für die Ausländer in Suhl. Das ist in erster Linie das Land. Auf die Stadt Suhl kommen, von der Zuständigkeit her betrachtet, auch Aufgaben zu, aber nur im geringeren Maße. Also zum Beispiel die melderechtliche Erfassung der Personen, die untergebracht sind, ist Aufgabe der Stadt Suhl. Sie sehen daran, das ist eher eine periphere Aufgabe, die die Stadt Suhl nur in geringem Maße in Anspruch nimmt und fordert.
Jetzt zu der Frage des Konzepts: Das ist eine große Frage für eine Mündliche Anfrage. Ich will einmal versuchen, darauf zu antworten. Man muss die Personengruppen, um die es geht, trennen. Es gibt Personen, die werden aus humanitären Gründern aufgenommen, siehe die Syrer. Wir hatten bisher zwei Kontingente von jeweils 5.000, die nach Deutschland kommen konnten. Jetzt hat die Innenministerkonferenz beschlossen, dass ein weiteres Kontingent aufgelegt wird von 10.000. Diese Personen bekommen von vornherein eine Aufenthaltserlaubnis und haben damit alle Möglichkeiten der Integration in Deutschland, auch der Sprachkurse, die etwa das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anbietet. Dann haben wir hier die Erstaufnahmeeinrichtung. Da muss man immer sehen, die Menschen sind nur für kurze Zeit in der Erstaufnahmeeinrichtung. Das geht von vier, fünf, sechs Wochen bis drei Monate. Dann ist die Befragung durch die Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abgeschlossen und sodann werden sie verteilt auf die Landkreise und kreisfreien Städte. Dennoch haben wir vor einem guten Jahr Erstorientierungskurse angeboten, um sie ein Stück vorzubereiten auf ihr Leben in Deutschland. Das ist sehr gut angenommen worden in Eisenberg. Es ist eine Vorbereitung für die schulpflichtigen Kinder auf die Schule. Aber auch die Eltern sollen darüber informiert werden, was Schule in Deutschland bedeutet. Und schließlich haben wir die große Gruppe der anderen, die also die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben und auf die Kreise verteilt sind. Und für die haben sich ja die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erheblich verbessert. Wenn Sie bedenken, dass es vor Jahren geltendes Recht war, dass Asylbewerber über mehrere Jahre nicht arbeiten durften und heute die Frist auf neun Monate verkürzt ist, dann ist das eine deutliche Verbesserung und ermöglicht natürlich auch, sich schneller während des laufenden Asylverfahrens einzufinden in die deutsche Gesellschaft. So weit vielleicht im Rahmen einer Mündlichen Anfrage. Ansonsten gibt es da solche Packen an Konzepten.
Ich habe zwei, wenn Sie gestatten, Frau Präsidentin. Herr Rieder, mich würde interessieren, ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das ja eine Regionalstelle in Hermsdorf hat, in Suhl auch eine Regionalstelle eröffnet, bzw. wie gesichert wird, dass das Asylverfahren zum Beispiel mit dem Interview ablaufen kann.
Meine zweite Frage: Sie hatten im Innenausschuss vorige Woche von zwei Sozialarbeiterinnenstellen gesprochen, die es dort gäbe. Unmittelbar nach der Sitzung habe ich gehört, dass die potenziellen Sozialarbeiterinnen, die sich dort bewerben sollen, erst angeschrieben würden durch das Arbeitsamt. Deswegen frage ich Sie: Wie ist die soziale Betreuung derzeit dort abgesichert?
Zur ersten Frage: Die Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist in Eisenberg. Sie wird auch dort bleiben. Die medizinische Prüfung ist abgeschlossen. Aber das eigentliche Befragungsverfahren der Menschen, die jetzt in Suhl sind, muss noch durchgeführt werden. Und dafür wird man eine Lösung finden, sei es, dass jemand aus Eisenberg nach Suhl fährt, sei es, dass die Menschen jetzt aufgefordert werden, nach Eisenberg zu fahren. Das muss man sehen, das weiß ich nicht genau, wie es abgewickelt wird.
Und ansonsten, zur zweiten Frage: Es ist richtig, dass die soziale Betreuung durch Sozialarbeiterinnen übernommen werden soll. Ich muss einmal schauen, ob ich das jetzt in meinen Unterlagen hier habe, dann kann ich es Ihnen gleich beantworten. Ansonsten würde ich es Ihnen nachreichen.
(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Und das hätte man im Innenausschuss nicht schon sagen können?)
Wir kommen zur Anfrage vom Abgeordneten Carsten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/7978.
Die Landesregierung hat kürzlich die Strategie für E-Government und IT des Freistaats Thüringen beschlossen. Darin wird festgestellt, dass die Transparenz des Haushalts und das Management der ITHaushaltsmittel durch die bisher uneinheitliche Veranschlagung der Mittel nicht gewährleistet sind.
1. Ist es zutreffend, dass die IT-Titel der gesamten Landesverwaltung unter Einbeziehung des Landtags im Zuge der Umsetzung der Strategie für EGovernment und IT des Freistaats Thüringen in einem Einzelplan zusammengefasst werden sollen?
2. Wenn ja, wie begründet die Landesregierung die Einbeziehung der IT-Titel des Landtags in die zentrale Veranschlagung?
3. Wie wird gewährleistet, dass die Arbeits- und Funktionsfähigkeit des Landtags als Verfassungsorgan sichergestellt ist?
Für die Landesregierung antwortet das Finanzministerium, vertreten durch Herrn Staatssekretär Diedrichs.