Protokoll der Sitzung vom 17.07.2014

Frau Abgeordnete Siegesmund, Sie haben zunächst das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gern absolviere ich heute noch die Premiere, erstmals als Berichterstatterin des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zu dem Bündnisgrünen-Antrag „Netzneutralität endlich gesetzlich festschreiben“ vorzutragen.

Mit dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wird die Landesregierung aufgefordert, eine Bundesratsinitiative zur gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität zu initiieren, um sich auf europäischer Ebene für eine entsprechende gemeinsame Regelung einzusetzen. Darüber hinaus soll sich der Landtag für mehr Transparenz bei Volumenpaketen mit anschließender Drosselung aussprechen, damit diese nicht mehr als Flatrate verkauft werden dürfen. Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE fordert eine Verankerung der Netzneutralität im Thüringer Landesmediengesetz. Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat den Antrag in seiner 45. Sitzung am 2. Juli 2013, in seiner 49. Sitzung am 12. November 2013, in seiner 53. Sitzung am 11. März 2014 und in seiner 55. Sitzung am 13. Mai 2014 aufgerufen. Eine inhaltliche Beratung wurde mehrmals verschoben, um zunächst die Ergebnisse des Koalitionsvertrages auf Bundesebene, dann die Debatte auf europäischer Ebene und schließlich die Beratungen zum Thüringer Landesmediengesetz abzuwarten. In seiner 57. Sitzung am 8. Juli 2014 erklärte der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit die Punkte II und III des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE für erledigt. Mit Hinweis auf die knappe Zeit bis zum Ende der Legislatur empfiehlt der Ausschuss mehrheitlich, den verbleibenden Punkt I des Antrags „Netzneutralität endlich gesetzlich festzuschreiben“ abzulehnen.

Ich eröffne die Aussprache. Es hat für die CDUFraktion der Abgeordnete Dr. Voigt das Wort.

(Minister Dr. Poppenhäger)

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ein Antrag aus dem letzten Jahr. Netzneutralität war damals eine Debatte über die Ankündigung der Telekom, neue Tarife aufzusetzen, künftig keine Flatratetarife mehr für das Internet anzubieten, sondern neue Tarifstrukturen aufzurufen. Darüber ist viel hier im Thüringer Landtag und auch im Bundestag diskutiert worden. Die Diskussion um Netzneutralität hat sowohl auf europäischer als auch auf Bundesebene im letzten Dreivierteljahr wichtige Beschlüsse gesehen: Erstens im September 2013 einen Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission, dann den Koalitionsvertrag CDU/SPD, Einhaltung der Netzneutralität beschlossen, bisher aber noch nicht in eine konkrete Rechtsverordnung gegossen und dann Punkt Nummer 3 - jetzt im April 2014 eine Entschließung im Europäischen Parlament. Im Zusammenspiel mit der Bundesnetzagentur als zuständige Regulierungsbehörde können wir feststellen, dass die CDU und die Koalition im Bund das Prinzip der Netzneutralität schon gesetzlich verankert haben. So heißt es im Telekommunikationsgesetz in § 41 a - Netzneutralität -, dass die Bundesregierung ermächtigt wird, eine Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates gegenüber Unternehmen etc. herbeizuführen. Insofern ist der Impuls, der sich im Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN findet, schon längst aufgegriffen und es bedarf keiner Bundesratsinitiative mehr. Vielmehr noch, wir haben als Land Thüringen mit der Novellierung des Landesmediengesetzes in der letzten Parlamentssitzung auch dafür Sorge getragen, dass wir Netzneutralität auch in unseren Landesgesetzen wieder auffinden und das vor allen Dingen auch zum ersten Mal konkret festgeschrieben im Vergleich zu anderen Bundesländern. Es war ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen und ich darf daraus noch einmal zitieren: „Bei der Verbreitung von Rundfunk und Telemedien im Zuständigkeitsbereich der Länder über öffentliche Telekommunikationsrechte ist Netzneutralität zu gewährleisten.“ Für uns geht es da auch um die Gleichbehandlung aller Daten im Internet, unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Anbieter, Herkunft oder Ziel. Insofern sehen Sie, dass wir auch diesen zweiten Punkt Ihres Antrags schon vollumfänglich erfüllt und das Ganze trotzdem auch mit Augenmaß betrieben haben, denn wir müssen natürlich auch darauf achten, dass telekommunikationsrechtliche Anwendungen besonders bundesgesetzlich geregelt sind. Es betrifft insbesondere die Individualkommunikation über Internet und auch ECommerce-Angebote. Und last, but not least haben wir auch dafür Sorge getragen, dass die Managed Services, die im Änderungsantrag der Oppositionsfraktion drin waren, dort sensibel aufgegriffen wurden, weil wir natürlich nicht wollten, dass Anbieter von IPTV-Plattformen, wie zum Beispiel T-Enter

tain der Deutschen Telekom, in Thüringen natürlich auch weiterhin Nutzer bleiben wollen und sollen. Insofern haben wir bei den Managed Services, glaube ich, einen ganz guten Kompromiss gefunden. In allem gesehen kann ich sagen, Ihr Antrag hat damals im Juni 2013 einen wichtigen Punkt aufgegriffen, aber es ist alles in Ruhe schon erledigt worden mit hoher Solidität und Augenmaß. Insofern kann ich Ihnen sagen, dass sich der Antrag damit auch erledigt hat. Schönen Dank.

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Meyer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Herr Voigt, wer hat Ihnen das auf- geschrieben?)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat der Abgeordnete Meyer das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, für das prompte Aufrufen. Also Herr Voigt, wirklich!

(Heiterkeit DIE LINKE)

Sie haben sich selbst widersprochen, heute und vor vier Wochen. Das ist ja grauenvoll.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Der wider- spricht sich nie.)

Der widerspricht sich nie - ja, das ist klar, Generalsekretäre widersprechen sich nie. Das ist klar, logisch. Man kann es wirklich nicht glauben.

Ich fange mal mit dem größten Problem an. Ich habe „nur“ 6 Minuten, anders als Sie, halbe Redezeit.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das reicht auch für Sie.)

Das reicht mir schon aus, ich kann prägnant formulieren. Vielen Dank dafür.

Das größte Argument, mit dem Sie versucht haben, das Thema totzumachen, heißt: Wir haben jetzt keine Zeit mehr. Darauf ist hingewiesen worden. Wir haben daraus gelernt, mit der CDU kann man nicht vernünftig Sachthemen verhandeln. Wir haben im April letzten Jahres diesen Antrag gestellt. Wir haben ihn freundlicherweise dreimal verschoben. Zuerst musste der Koalitionsvertrag auf Bundesebene abgewartet werden. Man weiß ja nie, was da drinsteht. Daran muss man sich ja halten auf Landesebene, man ist hier also abhängig von der Bundesebene. Dann wollte man eine Entscheidung der Europäischen Union abwarten und zum allerschlimmsten Fall war dann noch die Debatte im Landesmediengesetz. Und da, Herr Voigt, wird es

dann richtig ärgerlich. Da muss ich mir von Ihnen hier vorn zweimal sagen lassen: Herr Meyer, wir definieren Netzneutralität, aber bitte nur so, wie es im Landesgesetz gebraucht wird, und wir werden auf gar keinen Fall über Geräte und solche schönen Sachen mit Ihnen reden. Jetzt machen wir einen Bundesratsinitiativenvorschlag, darin steht als letzter Satz: „Insbesondere sollen Nutzerinnen und Nutzer die freie Wahl über den Inhalt und die von Ihnen verwendete Hard- und Software haben.“ Sie sagten gerade selbst, das ist Bundesangelegenheit. Und was schreiben wir hier rein? Wir wollen auf Bundesratsebene eine Initiative machen. Warum? Weil der Bund eben gerade nicht das tut, was Sie behauptet haben. Er wartet nämlich einfach nur ab. Typisches Verhalten: Vogel Strauß, ich hör‘ dir trapsen. Das macht die CDU bei dem Thema gern. Die sind immer hintendran, wenn es darum geht, der Wirtschaft auch mal Grenzen aufzuzeigen, die die Verbraucher dringend brauchen. Alles das tun Sie nicht und dann sagen Sie: Danke für den schönen Antrag, der vor einem Jahr vielleicht interessant gewesen wäre; jetzt ist er es nicht mehr, denn wir haben schon so lange abgewartet, manches erledigt sich dadurch, schlimmstenfalls durch Neuwahlen. Das will ich nur hoffen, dass die Debatte sich hier mit Mehrheit durch Neuwahlen dann verändert.

(Beifall DIE LINKE)

Dass Ihr Koalitionspartner dann mit zusammengebissenen Zähnen dann dasitzen muss, weil er feststellt, dass in Schleswig-Holstein die SPD zusammen mit den Grünen und den Piraten genau diese Initiative auch gestartet hat, das sei nur nebenbei erwähnt. Mal schauen, was die Kolleginnen und Kollegen von der SPD gleich zu dem Thema sagen.

Ich habe noch mehr als drei Minuten und will wenigstens für das Protokoll deutlich machen, Herr Mohring, was wir eigentlich fordern, damit vielleicht mal irgendwann, wenn der nächste Skandal zum Thema Netzneutralität auftaucht und die lächerliche Frage, ob denn auch die Telekom in unserem großen Flächenland irgendwelche Managed Services anbietet oder nicht, dass es dann noch einmal wieder herausgezogen werden kann. Wir wollten eine Verpflichtung der Anbieter, alle übermittelten Datenpakete gleichberechtigt zu behandeln - nach wie vor aktuell. Wir wollen ein Verbot der Packet Inspection. Auch darüber haben wir beim letzten Mal schon geredet, dass die Anbieter nicht wissen sollen, was in den Daten verschlüsselt transportiert wird. Wir wollen Ausnahmen nur dann zulassen, wenn sie technisch oder rechtlich unbedingt notwendig sind. Wir sind gar nicht so vermessen zu behaupten, dass es nicht begründete Ausnahmen geben kann. Wir wollen den Bereich des mobilen Internets ausdrücklich mit einbeziehen und eine Aufsichtsbehörde einrichten, die eine wirksame Rechtsdurchsetzung gewährleistet. Denn ein so

schönes Mediengesetz, wie wir das letzte Mal hier diskutiert haben, ist so lange nichts wert, solange man es nicht durchsetzt. Sie sind zurzeit noch nicht mal ein zahnloser Tiger. Sie sind maximal eine zahnlose Stubenkatze, wenn es um die Durchsetzung der Netzneutralität in Thüringen geht. Das wissen Sie auch. Jede Methode, das zu verhindern, nutzen Sie, um sich Zähne wachsen zu lassen. Das wollen Sie nicht, noch nicht einmal Milchzähne. Sie wollen weiterhin Brei schlürfen und darauf hoffen, dass andere für Sie die Arbeit machen und dafür aufpassen, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher irgendwann einmal wirklich vor dem Problem geschützt sind, dass die Netzneutralität auch wirklich durchgesetzt werden kann. Schade eigentlich, Herr Voigt, schade. Ich hätte echt gedacht, man könnte mit Ihnen das Thema Internet ein bisschen anders diskutieren hier in diesem Raum. Das hat sich fünf Jahre nicht bewahrheitet. Viel Spaß in der Zukunft. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die SPD-Fraktion hat der Abgeordnete Baumann das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Ursache hatte der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Ankündigung der Deutschen Telekom vor über einem Jahr, die Netze drosseln zu wollen. Damit einher ging auch relativ schnell eine Diskussion um die gleichberechtigte Übertragung von Daten. Ich will jetzt den ganzen Hergang der vergangenen Monate nicht noch einmal wiederholen. Mein Kollege Mario Voigt hat das ausgiebig erläutert. Ich will nur so viel dazu sagen, dass eine Bundesratsinitiative dieser Landesregierung jetzt eher unwahrscheinlich ist. Ich glaube, bis zum 14. September findet gar kein Bundesrat mehr statt. Von daher fällt dieser Punkt schon allein wegen Nichtumsetzbarkeit eigentlich weg. Das nur zum Organisatorischen.

Die Argumentation des Unternehmens Telekom ist einfach, es gibt immer mehr Datenverkehr und der Ausbau kommt nicht hinterher beziehungsweise er ist zu teuer. Das war die Argumentation. Der nächste Schritt wäre eine Differenzierung nach Dienstanbietern und Kunden gewesen. Das wäre natürlich in der heutigen Zeit fatal gewesen. Gleichzeitig würde eine Aufhebung der Netzneutralität unternehmerische Innovation unterbinden. Denn, da wären auf der einen Seite die großen Konzerne, die bereits ihre Dienste anbieten und auf schnelles Internet setzen können. Auf der anderen Seite gäbe es kleine Start-Ups, die sich durch ein langsameres Netz durchkämpfen müssten und dann wahrscheinlich relativ schnell sterben werden. Ich darf auch

(Abg. Meyer)

wiederholen, was mein Fraktionsvorsitzender Werner Pidde heute Morgen schon sagte: Schnelles Internet schafft Innovation. Ein schneller Internetanschluss ist ein Standortfaktor für Unternehmensansiedlung in der Fläche. Der Herausforderungen nehmen wir uns an. Deswegen investieren wir auch in Thüringen in leistungsfähige Netze. Im Rahmen der Breitbandstrategie 2020, insbesondere für den ländlichen Raum, werden Gemeinden seit 2012 systematisch mit Breitband-Internetanschlüssen versorgt, wo sie noch fehlen. Seit dem Start konnten 57.000 Privathaushalte und 6.600 Unternehmen in fast 300 Ortschaften angeschlossen werden. Dieses Programm war und ist erfolgreich. Wir werden das auch nach der Landtagswahl fortsetzen.

Wir haben vor drei Wochen, auch das wurde schon gesagt, das Landesmediengesetz neu gefasst. Den Regierungsentwurf haben wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens angepasst und in dieses haben wir explizit die Netzneutralität mit aufgenommen. Wir haben Netzneutralität im Gesetz definiert. Ich erlaube mir zu zitieren „Netzneutralität: die Gleichbehandlung aller Daten im Internet, unabhängig von Inhalt, Dienst, Anwendung, Anbieter, Herkunft oder Ziel“. Und wir haben in § 37 Abs. 2 festgeschrieben, dass die Internetdienstanbieter bei der Datenübertragung verschiedener Dienste nicht differenzieren dürfen. Ich gehe deswegen davon aus, dass unter anderem mit dem Beschluss der Novelle des Landesmediengesetzes ihr Antrag erledigt ist. Dementsprechend sehen wir auch keinen Grund mehr dafür, Ihrem Antrag zuzustimmen. Die anderen Punkte, ich hatte es bereits gesagt, betrachten wir als erledigt. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU, SPD)

Für die Fraktion DIE LINKE hat Frau Abgeordnete König das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen und Kolleginnen, in den Reden von Herrn Dr. Voigt waren viele große Wörter, die höchstwahrscheinlich die Wenigsten verstehen. Ich weiß nicht, ob Sie das alles so verstanden haben, Herr Voigt, was Sie hier vorne dargestellt haben. Herr Baumann hat das erzählt, was Frau Marx normalerweise erzählen würde, wenn sie denn anwesend sein könnte.

(Zwischenruf Abg. Baumann, SPD: Gesagt, nicht erzählt.)

Inwieweit Sie selbst die ganzen einzelnen Punkte, die ganzen einzelnen Beratungen dazu auf dem Schirm haben, weiß ich nicht. Grundsätzlich kann ich nur eins sagen, das war der Versuch, so zu tun, als ob die CDU bzw. die Koalition diejenigen wären,

die hier in Thüringen für die Netzneutralität gesorgt hätten, und das ist eine Lüge. Alles andere hier zu behaupten, wäre falsch.

(Beifall DIE LINKE)

(Unruhe CDU, SPD)

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stammt von April 2013. Mittlerweile haben wir Juli 2014. Vielleicht erkläre ich Ihnen einmal kurz ein paar Jahreszeitabläufe. Natürlich, ein Jahr und zwei, drei Monate später hat sich das erledigt. Es hat sich aber nicht erledigt, weil Sie so viel dafür getan haben, sondern es hat sich erledigt, weil aus der Opposition a) von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, b) aber auch von der Fraktion DIE LINKE und c) auch von der Fraktion der FDP immer wieder die Hinweise und die Forderungen nach der Verankerung von Netzneutralität gekommen sind.

(Beifall DIE LINKE)

Letztendlich sollten Sie auch einmal anerkennen, dass es aus der Opposition gute Vorlagen gibt, gute Anträge gibt, die man dann auch entsprechend übernimmt, anstelle sich alles anzueignen, womit Sie meinen, positive Presse oder positive Resonanz erhalten zu können. Das bekommen Sie nicht, denn wir kennzeichnen das als Lügen, was Lügen sind.

Ich möchte ein Zitat von einem Ihrer Netzexperten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bringen, der nämlich jetzt erst letzte Woche, am 07.07., gesagt hat: „Wir wollen kein Einheitsinternet.“ Das stellt das dar, was die CDU/CSU-Fraktion unter Netzneutralität versteht, nämlich Sie wollen keine wirkliche Netzneutralität, Sie wollen in der Konsequenz Netzneutralität für diejenigen, die es bezahlen können. Hier versuchen Sie, sich irgendwie drum herumzuwringen, drum herumzureden und versuchen so zu tun, als ob Sie diejenigen wären, die Netzneutralität im Landesmediengesetz verankert hätten. Vielleicht schauen Sie sich einmal

(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Wer denn?)

entsprechende Änderungsanträge und die Daten auf den Änderungsanträgen an, um festzustellen, aus welchen Fraktionen wann entsprechende Forderungen gekommen sind

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und stellen sich nicht hier hin und tun so, als ob Sie die innovativste Fraktion oder Fraktionen und die Innovativsten und netzpolitisch Kompetentesten in Thüringen wären. Dem ist nämlich nicht so.

(Unruhe CDU)

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Dass dem nicht so ist, lässt sich übrigens auch an einem ganz anderen Beispiel festhalten. Das werde