Protokoll der Sitzung vom 17.07.2014

Dass dem nicht so ist, lässt sich übrigens auch an einem ganz anderen Beispiel festhalten. Das werde

(Abg. Baumann)

ich höchstwahrscheinlich in den nächsten Tagen immer wieder erzählen, hier vorne, bei Freunden oder in Gesprächen, mit wem auch immer ich die habe. Wir hatten einmal den Antrag für ein Modellprojekt für kostenfreies WLAN hier in Thüringen. Damals wurde von Herrn Emde, seines Zeichens parlamentarischer Geschäftsführer der CDU-Fraktion, gesagt, das wäre der Kommunismus, der dann ausbrechen würde. Die CSU fordert mittlerweile ein komplettes kostenfreies, zugängliches WLAN für Gesamtbayern und Edmund Stoiber, den ich nun wirklich nicht für den netzkompetentesten Menschen halte, aber scheinbar ist er das zumindest innerhalb der CDU/CSU, ruft dazu auf, endlich die Digitalisierung zu meistern. Das wünsche ich mir auch von der CDU-Fraktion. Von der SPD-Fraktion zumindest erhoffe ich es mir; da weiß ich, dass Frau Marx auch zum Teil sehr andere Positionen vertritt, als Sie hier als Koalition darstellen. Ansonsten kann ich nur sagen, natürlich ist es notwendig, dem Punkt I des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zuzustimmen und was ist das denn für ein Argument, es gibt keine Bundesratssitzung mehr. Im Verschleppen sind Sie Meister, nämlich wenn Sie über ein Jahr warten, um überhaupt das Ganze noch zu thematisieren.

Wir werden zumindest diesem Punkt der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen, weil wir der Meinung sind, das, was im Landesmediengesetz zum Thema Netzneutralität steht, reicht noch lange nicht aus, wir wollen die Digitalisierung meistern, wir wollen eine wirkliche Netzneutralität und dafür muss man heute auch entsprechend abstimmen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Ich habe keine weiteren Redemeldungen aus den Fraktionen. Für die Landesregierung Herr Wirtschaftsminister Höhn.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte mir eigentlich vorgenommen, mich bei meinen Ausführungen so kurz zu halten, damit ich die vereinbarte kurze Redezeit nicht unnötig verlängere, obwohl ich es könnte, aber wenn ich mir hier doch die eine oder andere Wortmeldung von diesem Pult aus noch mal zu Gemüte führe, dann bleibe ich trotzdem bei meiner Linie.

Lieber Herr Meyer, ich weiß auch nicht, was mit Ihnen los ist. Ihnen merkt man offenkundig die Frustration darüber an, dass das jetzt offenkundig Ihre letzte Landtagssitzung ist. Es tut mir wirklich leid für Sie, ich hätte Sie gerne länger hier gesehen,

(Zwischenruf Abg. König, DIE LINKE: Das ist Kompetenz, was er vorgetragen hat.)

weil ich Sie als kompetenten Kollegen schätzen gelernt habe. Aber Ihre Ausführungen, die Sie nun hier mit einer Vehemenz vorgetragen haben, werden dem Thema, so wie es sich derzeit darstellt, auch Thüringen und der Thüringer Landesregierung darstellt, nun weiß Gott nicht gerecht. Zu Frau König: Ja, natürlich, auch Oppositionen machen gute Vorlagen. Das will ich nicht weiter vertiefen. Das soll tatsächlich vorkommen. Es gibt aber eben auch Zeitabläufe und es gibt Ereignisse, die selbst gute Vorlagen ab einem bestimmten Zeitpunkt zumindest obsolet erscheinen lassen. Das ist ein Punkt, den wir hier erreicht haben.

(Zwischenruf Abg. Hausold, DIE LINKE: War das in Monaten oder Jahren?)

Es ist schon daran erinnert worden, und im Übrigen, das mache ich nicht aus Gefälligkeit, da bin ich nicht bekannt dafür, aber Herr Kollege Voigt hat die Dinge jedenfalls auch aus meiner Sicht so dargestellt, wie sie tatsächlich sind. Ich darf noch einmal daran erinnern, am 26.06. haben wir hier im Thüringer Landtag mit der Novellierung des Landesmediengesetzes auch eine Regelung zur Netzneutralität beschlossen. Ich will Ihnen mal eine kleine Begebenheit sagen, Herr Kollege Meyer, das ist vor allen Dingen an Sie gerichtet, weil Sie sagen, es wäre ein zahnlose Tiger, was wir da beschlossen hätten. Parallel - also fast parallel, zeitlich an diesem Tag, dafür konnte ich nichts, das waren alte Planungen - fand der sogenannte Breitbandgipfel statt. Ich weiß nicht, ob Sie selbst dort waren, gleichzeitig war ja hier Plenum. Ungefähr zwei Stunden vor der Abstimmung hier über das Landesmediengesetz mit dieser Regelung zur Netzneutralität hat mich der Regionaldirektor oder der Regionalleiter der Telekom angesprochen und war im höchsten Maße aufgeregt, diese Regelung ginge also viel zu weit und würde sie in ihrer unternehmerischen Freiheit - ich überspitze jetzt, um das Problem deutlich zu machen - beschränken. Das zeigt, dass diese Regelung, die wir hier für Thüringen in unserem Mediengesetz gefunden haben, sehr wohl wirkt. Sie wirkt aber so, dass Angebote, so wie sie von Herrn Voigt beschrieben worden sind - es ist nicht nur Entertain, es gibt mittlerweile auch noch andere Angebote auf diesem Sektor, so viel zum Werbeblock -, dass das also auch noch möglich ist. Das zeigt mir, dass wir und die anderen Länder mit dieser gefundenen Regelung durchaus auf dem richtigen Weg sind. Vielleicht ist es auch für den Bund eine kleine Blaupause.

Dann darf ich darauf verweisen, ganz formal, wie hier die Abläufe im Thüringer Landtag sind, meine Damen und Herren, der Ausschuss - das ist von der Berichterstatterin dargelegt worden - hat sich nun, ich habe es nicht mitgezählt, etliche Male da

(Abg. König)

mit befasst. Nach der erfolgten Entwicklung hat der Ausschuss zwei Forderungen des Antrags nebst Änderungsantrag schon mal für erledigt erklärt, mit einem Teil hätte man sich nicht mehr befassen müssen. Das sind genau die Regelungen oder die Forderungen, dass der Landtag sich für EU-einheitliche Regelungen und für mehr Transparenz bei entsprechenden Internetangeboten einsetzen möge. Erledigt, Haken dran. Die Forderung, wir - also die Landesregierung - sollten im Bundesrat eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes initiieren, damit auch dort die Netzneutralität gesetzlich fortgeschrieben wird, hat der Ausschuss abgelehnt. Ich nehme das zur Kenntnis, aber er hat es abgelehnt, meine Damen und Herren. Damit, für mich jedenfalls, erkennt der Ausschuss zumindest die Tatsache an, dass die Bundesnetzagentur den Entwurf einer Transparenzverordnung für Telekommunikationsdienstleistungen vorgelegt hat und die tritt auch in den nächsten Wochen in Kraft. Der Ausschuss hat meiner Ansicht nach mit dieser Ablehnung einer Initiative auch anerkannt, dass das EU-Parlament mittlerweile ein sogenanntes Telekom-Paket, wie sagt man so schön, in der Pipeline hat. Es ist zwar noch nicht in Kraft, das ist wahr, aber das neue Parlament fängt nun hoffentlich auch seine Arbeit an und auch da ist eine Beschlussfassung in Sicht. Dann haben wir bzw. die Bundesrepublik die Aufgabe, das in nationales Recht hier umzusetzen. Deshalb, muss ich sagen, begrüße ich ausdrücklich die Entscheidung des Wirtschaftsausschusses des Thüringer Landtags, wegen der - das kann man nun nicht bestreiten - durchaus grenzüberschreitenden Wirkung des Internets, dass eine europaweite oder europäische Regelung auf diesem Sektor allemal angezeigter ist, als wenn jeder Mitgliedstaat oder vielleicht auch jedes Bundesland oder jede Region seine eigene Regelung macht. In diesem Sinne, denke ich, ist dieses Thema, jedenfalls für die Thüringer Landesregierung, für erledigt zu erklären. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Ich schließe jetzt die Aussprache. Wir kommen direkt zur Abstimmung über die Nummer I aus dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/6013. Wer dieser seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich frage nach Gegenstimmen. Das sind die Stimmen aus der SPD- und CDU-Fraktion. Ich frage nach Stimmenthaltungen. Das sind die Stimmen aus der FDPFraktion. Damit ist die Nummer I aus diesem Antrag in der Drucksache 5/6013 mehrheitlich abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 8.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9

Mietobergrenzen als Mittel der Marktregulierung Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/6184 - Neufassung hier: Nummer II dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr - Drucksache 5/7977

dazu: Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/8037

Der Abgeordnete Wetzel hat die Berichterstattung aus dem Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr übernommen. Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! So einfach kann ich es nicht machen, lieber Fraktionsvorsitzender, das wäre zu einfach. Wir haben

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Das ist kein einfaches The- ma.)

heute die Neufassung der Drucksache 5/6184 vom 12.06.2013 zu beraten - das ist auch schon ein paar Tage her. Nun könnte man meinen, es wäre im Ausschuss - wie bezeichnen wir das gern - dritte Garnitur. Das war es nicht, sondern wir haben im Ausschuss insgesamt - und das will ich gern deutlich machen - in der 46. Sitzung am 11. September 2013, in der 47. Sitzung am 9. Oktober 2013, in der 48. Sitzung am 13. November 2013, in der 50. Sitzung am 15. Januar 2014, in der 52. Sitzung am 12. März 2014, in der 53. Sitzung am 14. Mai 2014 und in der 55. Sitzung am 9. Juli darüber beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.

Meine Damen und Herren, so viel zur Einbringung. Danke.

Wollten Sie noch das Ergebnis aus der Beschlussempfehlung bekannt geben?

(Heiterkeit DIE LINKE)

Wollten Sie in der Berichterstattung das Ergebnis noch bekannt geben?

Frau Präsidentin, Entschuldigung, ich wollte fertig werden.

(Minister Höhn)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Wir sind ja kurz vor 19.00 Uhr. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr in der Drucksache 5/7977 liegt uns ebenfalls vor. Die Beschlussempfehlung lautet: Die Nummer II des Antrags wird abgelehnt. Danke schön.

Ich möchte jetzt die Fraktionen der CDU und der SPD fragen, ob es gegebenenfalls eine Begründung des Alternativantrags geben soll. Das scheint nicht der Fall zu sein.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Ab welchem Alkoholspiegel ist denn Reden im Saal verboten?)

So eröffne ich die Aussprache und als Erstes hat das Wort

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Nicht schon wieder.)

für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Wetzel.

(Heiterkeit DIE LINKE, SPD)

Man könnte das als Mobbing bezeichnen.

(Heiterkeit CDU)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gegenstand des jetzigen Tagesordnungspunkts ist die Drucksache 5/6184. Es ist ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Begriff „Mietobergrenzen als Mittel der Marktregulierung“. Der Antrag, ich sagte das schon, wurde am 12. Juli 2013 an den Bauausschuss überwiesen und dort bereits siebenmal beraten. Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, von der seit Mai 2013 durch das Mietrechtsänderungsgesetz bestehenden Möglichkeit einer Senkung der Kappungsgrenze bei Bestandsmieten in den Städten Erfurt, Jena und Weimar Gebrauch zu machen. Zudem soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich im Bundesrat für die Schaffung weiterer marktregulierender Instrumente auf dem Wohnungsmarkt einzusetzen.

Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, gestatten Sie mir zunächst ein paar allgemeine Bemerkungen zur Wohnraumsituation in Thüringen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes und auch nach dem Wohnungsmarktbericht, den wir im vergangenen Jahr, Mai/Juni, hier in diesem Hohen Haus beraten haben, hat die Entwicklung der Mietpreise in den vergangenen 15 Jahren unterhalb der Inflationsrate in Thüringen gelegen. Für die CDUFraktion steht eines fest: Wohnen muss auch künftig in Thüringen bezahlbar bleiben,

(Beifall CDU, DIE LINKE)

denn Wohnen ist das sozialste Gut, was wir uns letztendlich in Deutschland, denke ich, erarbeitet haben. Ich sage das heute bestimmt zum zwanzigsten Mal hier an diesem Ort, das mit dem „sozialsten Gut“. Das ist also nichts Neues. Der Wohnungsmarktbericht 2012 hat eigentlich deutlich gezeigt, dass kein flächendeckender Anstieg der Mietpreise in Thüringen droht, sondern in vielen Regionen zukünftig mit einem wachsenden Leerstand zu rechnen sei.

Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich darf aus der Landespresse zitieren,

(Zwischenruf Höhn, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie: Warum eigentlich?)

(Heiterkeit DIE LINKE)

Weil es eigentlich schön ist, was da drinsteht. Es wird deutlich, über was wir hier reden.

Herr Minister, es ist ungewöhnlich, dass man mich hier von der Ministerbank mit Zwischenrufen stört.

Meine Damen und Herren, da hat zum Beispiel in der Presse vorgestern gestanden, in Thüringen gebe es keine Wohnungsnot, sondern in allen Städten noch Wohnungsleerstand. Das sagte der Direktor des Verbandes der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V., Hans-Joachim Ruhland. Bis zum Jahr 2030 müssten daher im Freistaat mindestens noch 80.000 Wohnungen vom Markt genommen werden. Eine Mietpreisbremse mache für so große Städte wie München oder Berlin Sinn, sagte Herr Ruhland, dessen Verband 194 Wohnungsunternehmen in Thüringen vertritt - also nicht irgendjemand, sondern jemand, der sich in Thüringen eigentlich auskennt. Dann sage ich dazu, wir haben in den letzten 14 Jahren bereits 48.000 Wohneinheiten vom Markt genommen, um bestimmte Situationen des Leerstands und damit Konkurrenzfähigkeiten von Wohnungsunternehmen am Markt erhalten zu können. Ich denke, das ist uns in Thüringen bisher ganz gut gelungen.

Um jetzt aber deutlich zu machen, um was es eigentlich geht, da gibt es auch die andere Meldung, die da heißt: Die Mietpreisbremse muss kommen, forderte der Mieterbundvorsitzende Frank Warnecke. Wir haben Beispiele, dass Miete bei einer Neuvermietung von 3,50 € pro Quadratmeter auf 7,00 € angehoben wurde.