Siegfried Wetzel

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Ich bedanke mich, Frau Präsidentin, für die Namensnennung.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, werte Gäste, gestatten Sie mir, bei der Beratung des Abschlussberichts, den wir jetzt als Tagesordnungspunkt behandeln, mit einem Zitat des dritten Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika, Thomas Jefferson, zu beginnen. Frau Präsidentin? „Ich betrachte die große Masse meiner Landsleute wirk
lich mit tiefem Mitleid: Sie lesen die Zeitungen“ - ich füge jetzt hinzu, schauen TV, twittern und facebooken - „und leben und sterben in dem Glauben, sie hätten etwas von dem erfahren, was zu ihren Lebzeiten auf der Welt geschah.“ Man möge nun darüber nachdenken.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, aus einem persönlichen Bedürfnis heraus möchte ich in meinem Namen und im Namen meiner Fraktion ganz herzlich danken und die Gelegenheit wahrnehmen, den Mitgliedern des Untersuchungsausschusses 5/2 und nicht zuletzt auch unserer Vorsitzenden Evelin Groß Dank und Anerkennung für eine fruchtbare, ausdauernde und zugleich akribische Zusammenarbeit im Ausschuss auszusprechen.
Wie die Vorsitzende des Ausschusses bereits ausführte, sind im Ausschuss alle zu fassenden Beschlüsse einstimmig ergangen. Nun ist es in Untersuchungsausschüssen, die gemeinhin als politisches Kampfinstrument der Opposition bezeichnet werden, keinesfalls üblich, dass verfahrensleitende Beschlüsse, Beschlüsse, die die Durchführung der Beweisaufnahme und die den inhaltlichen Untersuchungsbericht betreffen, einstimmig gefasst werden. Dass dies vorliegend trotzdem der Fall war, beweist, dass es ein fraktionsübergreifendes, gemeinsames Anliegen aller Ausschussmitglieder war, bei einem derart sensiblen Untersuchungsgegenstand für größtmögliche Transparenz zu sorgen. Dies ist dem Ausschuss, wie ich meine, weitestgehend gelungen.
Die Ergebnisse der Beweisaufnahme, die der Ausschuss in 26 Sitzungen gewonnen hat, hat die Vorsitzende in ihrem Bericht heute aus meiner Sicht umfassend und auch zutreffend zu allen Untersuchungsfragen dargestellt und, meine Kolleginnen und Kollegen, die vor mir gesprochen haben, ebenfalls Ihr Dazutun gebraucht.
Lediglich auf zwei Ergebnisse der Beweisaufnahme will ich hier noch speziell eingehen. Einmal betrifft es die Frage der Art und Weise und des Umfangs der Prüfung der persönlichen Eignung der Quelle Trinkaus durch das Landesamt für Verfassungsschutz und zum anderen die Frage, ob das Landesamt bei den vom Ausschuss festgestellten Warnungen von Politikern und Fraktionen, Vereinen und sonstigen Institutionen willkürlich einen unterschiedlichen Maßstab angelegt und einseitig Politiker der CDU bevorzugt hat. Aus meiner Sicht ist festzustellen, dass die Parteizugehörigkeit für das Landesamt als Kriterium für eine Warnung potenziell betroffener Opfer keine Rolle gespielt hat, sondern dass das Landesamt immer dann Warnungen ausgesprochen hat, wenn dies noch einen Sinn machte. Zumindest war das die Aussage des Präsidenten. Von der großen Mehrzahl der festgestellten Fälle erfuhr jedoch das Landesamt erst nach der
Durchführung der Aktionen durch Trinkaus oder seine Helfershelfer. Auch ein Indiz dafür, dass er selbstständig arbeitete ohne eigentlichen Auftrag des Amtes und dann das Amt informierte, nachdem er gehandelt hatte. Schon allein daran ist zu erkennen, dass er nie hätte bestellt werden dürfen. Einzig bei einer geplanten Fotoaktion zulasten vom ExKollegen Dittes wäre eine Warnung möglich gewesen. Hier ist aber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme festgestellt worden, dass es zu der Aktion gar nicht gekommen ist. Es kann also aus meiner Sicht nicht ausgeschlossen werden, dass dem Amt bekannt geworden war, dass es zu solch einer Aktion nicht kommen werde, so dass sich für das Amt damit eine Warnung erübrigte. Im zweiten Punkt, der Art und Weise und des Umfangs der Prüfung der Geeignetheit und Zuverlässigkeit der Zielperson Trinkaus und zu den Verstößen des Landesamtes und bei dessen Werbung, Verpflichtung und Führung, hat die Vorsitzende zutreffend vorgetragen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, ich möchte, dass Sie in diesem Zusammenhang Ihr besonderes Augenmerk auf einen Umstand richten, den die Beweisaufnahme im Fall Trinkaus nicht eindeutig aufklären konnte, der aber auch für künftige Fälle geklärt werden muss. Es geht hier neben der Frage, ob Trinkaus als mutmaßlicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit geworben, verpflichtet und geführt werden durfte, auch gerade um die Klärung allgemein, ob ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit oder Offiziere der bewaffneten Organe der ehemaligen DDR grundsätzlich als Quellen für das Landesamt geführt werden dürfen.
Aufgrund der Vielzahl der vom Ausschuss festgestellten Verstöße gegen Dienstvorschriften ist klar, dass Trinkaus als V-Mann vom Landesamt nie hätte geworben, verpflichtet und geführt werden dürfen. Für besonders bedenklich halte ich, dass das Landesamt bei den Ermittlungen zum persönlichen Hintergrund von Trinkaus einen abgeänderten Forschungsbogen verwendet hat, bei dem die normalerweise vorgesehenen Karteiüberprüfungen nicht im Formular auftauchen, so insbesondere die BStU-Anfrage. Die Beweisaufnahme vor dem Ausschuss hat eine Vielzahl von Indizien, die dem Landesamt hätten bekannt sein können, ergeben, die dafür sprechen, dass Trinkaus für das MfS gearbeitet hat. Der letzte Beweis dafür konnte jedoch nie geführt werden. Ein starkes Indiz dafür stellt bereits das Anlegen von Kaderakten des MfS zum Ende der Schulzeit von Trinkaus, kurz vor dessen Verpflichtung zum Berufsoffizier sowie die spätere Vernichtung der Akten durch das MfS dar. Dieses Indiz wird verstärkt durch die bekannt gewordenen, sich widersprechenden Gründe, die zum Ausscheiden von Trinkaus aus der Armee führten. Hinzu kommt,
das Trinkaus bereits während seiner Offiziersausbildung eine Zusage für eine sehr gut dotierte Stelle beim Rat der Stadt Erfurt für den Bereich Öffentliche Versorgungswirtschaft vorlag. Indiziell wirkt auch, dass Trinkaus nach kurzer Zeit diese Stelle kündigte und dass er dann sofort weiter beim Rat der Stadt im Bereich der Erziehung kriminell gefährdeter Bürger eingesetzt wurde, und das alles in den Jahren 88/89, also vor der Wende. Nicht zuletzt muss sein Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt mit den zu der Zeit bei der Stadt laufenden Überprüfungen auf eine Stasi-Belastung in Zusammenhang gebracht werden und kann somit auch als Indiz gesehen werden. Aus der Zusammenschau all dieser Gründe, meine Damen und Herren, gehe ich davon aus, dass Trinkaus zumindest zeitweise für dieses Amt gearbeitet hat. In § 3 des heute noch gültigen Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ist geregelt, dass hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des MfS sowie Personen im Offiziersrang der ehemaligen bewaffneten Organe der DDR nicht für Aufgaben des Verfassungsschutzes herangezogen werden dürfen. § 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes ist allerdings auf V-Leute des ThLfV, die ehemals Mitarbeiter des MfS gewesen sind, nicht anzuwenden. Es steht also fest, dass der Anwerbung und Führung von derart belasteten V-Leuten durch das TLfV keine gesetzlichen Hindernisse entgegenstanden. Gerade aus diesem Grund ist eine politische Debatte über die Zulässigkeit des Einsatzes, meine Damen und Herren, derartiger Personen dringend erforderlich. Dies umso mehr, als die Beweisaufnahme ergeben hat, dass in der Sammlung der Dienstvorschriften des TLfV unter der Überschrift „Regelungen im TLfV zum Einsatz von Quellen“ ein Vermerk des Controllers vom 3. April 2002 zu finden ist, nach dem am 13. Februar 2002 in der Sitzung der Parlamentarischen Kontrollkommission des Thüringer Landtags zu einem künftigen Einsatz von Quellen, die früher hauptamtlich für das MfS tätig gewesen sind, keine Einwände von der Kommission erhoben worden sein sollen. Man beachte bitte meine Wortwahl! An dieser Stelle ist aus meiner Sicht zu klären, ob der Präsident des Landesamtes das, was in dem Vermerk niedergelegt ist, richtig verstanden und zutreffend wiedergegeben hat. Selbst wenn dies der Fall wäre, ist aus meiner Sicht auf breiter parlamentarischer Basis zu dieser Frage zu debattieren und ggf. ein Konsens herbeizuführen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die in Berlin öffentlich gewordene sogenannte Dreksler-Affäre im Herbst 1998, als der damalige Berliner Innensenator Schönbohm zugegeben hatte, das Landesamt für Verfassungsschutz arbeitet mit weniger als einem halben Dutzend ehemaliger MfS-Mitarbeiter zusammen. Der damalige stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Herr Rupert Scholz, hat damals in der Presse - ich zitiere, Frau Präsidentin -, in der Zeitung vom 17.09.98 gesagt: „Die
ser Vorfall ist politisch nicht tragbar. Da kann auch eine Einzelfallprüfung nichts ändern.“ Das war Rupert Scholz 1998. Auch die SPD und die Opposition haben sich damals im Tagesspiegel vom 1. Januar 2000 und am 24. März 2000 zu Wort gemeldet und dieses Vorgehen als gruselige Vorstellung gebrandmarkt. Vor einer ins Auge gefassten Anmerkung einer belasteten V-Person sollte daher politisch geklärt sein, ob aus grundsätzlichen Erwägungen auf solche nachrichtendienstlichen Quellen verzichtet oder einer Informationsgewinnung um nahezu jeden Preis der Vorzug gegeben werden soll. Diese Debatte erscheint mir heute umso wichtiger, als der ehemalige § 3 des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes sich im Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften nicht mehr wiederfindet.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch auf etwas hinweisen: Der Fall Trinkaus gibt aus meiner Sicht auch Anlass, die politische Debatte über die künftig in § 4 Abs. 5 des Thüringer Gesetzes zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften beschriebene Aufgabe, frühere fortwirkende, unbekannte Strukturen und Tätigkeiten der Aufklärungs- und Abwehrdienste der ehemaligen DDR im Geltungsbereich dieses Gesetzes aufzuklären, wieder aufzunehmen. In den Verfassungsschutzberichten der vergangenen Jahre finden sich keine Informationen des Landesamtes, ob überhaupt und - wenn ja - mit welchem sachlichen und personellen Einsatz und welcher Intensität hier überhaupt Ermittlungen zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung geführt worden sind. Aus meiner Sicht sollte erneut über die Gründe und Ursachen dafür debattiert werden. Auch im Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission vom 14. April dieses Jahres ist in diesem Hohen Haus nichts über die Aufgabenerfüllung zu diesem Thema berichtet worden. Die Tatsache, dass die Aufgabe der Beobachtung der sogenannten fortwirkenden Strukturen vom Verfassungsschutz auch in das neue Thüringer Gesetz zur Änderung sicherheitsrechtlicher Vorschriften übernommen wurde, deutet darauf hin, dass auch die Landesregierung vom Vorhandensein solcher Strukturen ausgeht.
Meine Damen und Herren, liebe Frau Präsidentin, eine letzte Bemerkung: Wer den Verfassungsschutz abschaffen will, ist blauäugig.
Doch, lieber Bodo Ramelow. Der Verfassungsschutz dient unserer Verfassung und damit unserer Freiheit.
Der große Physiker und Philosoph Friedrich von Weizsäcker sagte einmal - Frau Präsidentin, ich
darf zitieren -: Die Verfassung ist das höchste Gut, das alle anderen Güter zu genießen erlaubt.
Die Frage ist, mit welchen V-Leuten man arbeitet. Da sind Controlling und Sachverstand von größter Wichtigkeit. Fehler sollten dazu dienen, aus ihnen zu lernen und in Zukunft besser zu sein. Gleich nach der Auflösung des Verfassungsschutzes zu rufen, ist typisch für manche politischen Strömungen in unserem Land. Ein Unternehmer, meine Damen und Herren, schließt seine Firma auch nicht, nur weil ein Sicherheitsdienst versagt hat. Wenn er dies erkennt, wechselt er allenfalls die Leute aus und sucht nach Mängeln im System. Da bin ich bei Herrn Koppe, der im Moment nicht im Raum ist, der nämlich sagte: Stellt die Mängel schnellstens ab!
Meine Damen und Herren, ich hätte gern noch zwei, drei Minuten Zeit für ein Wort in eigener Sache, Frau Präsidentin. Es war mir vergönnt, ein Vierteljahrhundert Thüringer Parlamentarismus, deutschen Parlamentarismus zu erleben. Dies ist meine letzte Rede in diesem Hohen Hause. Es macht mich besonders stolz, gerade über diesen Punkt reden zu dürfen, meine Meinung äußern zu dürfen und auch auf die Dinge hinzuweisen, die uns auch künftig in unserem Lande beschäftigen werden. Es ist mir eine unheimlich große Ehre gewesen, seit einem Vierteljahrhundert für die deutsche Einheit gearbeitet zu haben, sie mit herbeizuführen, mitzuarbeiten am Aufbau unseres Freistaats. Ich denke, dafür bin ich meinem Herrgott ganz dankbar, dass er mich in diesem, meinem Leben an diese Stelle gestellt hat. Ich darf mich herzlich bei allen Kolleginnen und Kollegen bedanken, die mich 20 Jahre ertragen haben, geduldet, erduldet. Ich würde mich freuen, so denn in meinen Adern die nächsten 20 Jahre noch etwas Blut fließt, manche Begegnung zu haben. Es war immer wieder eine angenehme Berührung, Begegnung in unserem Haus.
Danke schön. Da ich noch genau 1 Minute habe, habe ich noch ein Zitat.
2 Minuten? Dann geht die Uhr falsch.
Bei Bodo Ramelow habt ihr auch 18 Minuten gesagt. So geht es los.
Ich hätte noch ein Zitat, mit dem ich Sie dann nicht allein lassen möchte, sondern Sie sollen darüber nachdenken, was ein Mann, der 400 Jahre vor Christus gelebt hat und Plato hieß, mit auf den Weg gegeben hat: „Diejenigen, die hinter die Schatten blicken können und die Lügen ihrer Kultur erkennen, werden von der Masse nie verstanden werden, geschweige denn, dass man ihnen glaubt.“ Wer es noch einmal hören möchte, ich sitze dann im Feininger und trinke noch einen Kaffee und bin gern bereit. Herzlichen Dank. Alles, alles Gute!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! So einfach kann ich es nicht machen, lieber Fraktionsvorsitzender, das wäre zu einfach. Wir haben
heute die Neufassung der Drucksache 5/6184 vom 12.06.2013 zu beraten - das ist auch schon ein paar Tage her. Nun könnte man meinen, es wäre im Ausschuss - wie bezeichnen wir das gern - dritte Garnitur. Das war es nicht, sondern wir haben im Ausschuss insgesamt - und das will ich gern deutlich machen - in der 46. Sitzung am 11. September 2013, in der 47. Sitzung am 9. Oktober 2013, in der 48. Sitzung am 13. November 2013, in der 50. Sitzung am 15. Januar 2014, in der 52. Sitzung am 12. März 2014, in der 53. Sitzung am 14. Mai 2014 und in der 55. Sitzung am 9. Juli darüber beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt.
Meine Damen und Herren, so viel zur Einbringung. Danke.
Frau Präsidentin, Entschuldigung, ich wollte fertig werden.
Wir sind ja kurz vor 19.00 Uhr. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr in der Drucksache 5/7977 liegt uns ebenfalls vor. Die Beschlussempfehlung lautet: Die Nummer II des Antrags wird abgelehnt. Danke schön.
Man könnte das als Mobbing bezeichnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gegenstand des jetzigen Tagesordnungspunkts ist die Drucksache 5/6184. Es ist ein Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Begriff „Mietobergrenzen als Mittel der Marktregulierung“. Der Antrag, ich sagte das schon, wurde am 12. Juli 2013 an den Bauausschuss überwiesen und dort bereits siebenmal beraten. Mit dem Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, von der seit Mai 2013 durch das Mietrechtsänderungsgesetz bestehenden Möglichkeit einer Senkung der Kappungsgrenze bei Bestandsmieten in den Städten Erfurt, Jena und Weimar Gebrauch zu machen. Zudem soll die Landesregierung aufgefordert werden, sich im Bundesrat für die Schaffung weiterer marktregulierender Instrumente auf dem Wohnungsmarkt einzusetzen.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, gestatten Sie mir zunächst ein paar allgemeine Bemerkungen zur Wohnraumsituation in Thüringen. Nach Angaben des Statistischen Landesamtes und auch nach dem Wohnungsmarktbericht, den wir im vergangenen Jahr, Mai/Juni, hier in diesem Hohen Haus beraten haben, hat die Entwicklung der Mietpreise in den vergangenen 15 Jahren unterhalb der Inflationsrate in Thüringen gelegen. Für die CDUFraktion steht eines fest: Wohnen muss auch künftig in Thüringen bezahlbar bleiben,
denn Wohnen ist das sozialste Gut, was wir uns letztendlich in Deutschland, denke ich, erarbeitet haben. Ich sage das heute bestimmt zum zwanzigsten Mal hier an diesem Ort, das mit dem „sozialsten Gut“. Das ist also nichts Neues. Der Wohnungsmarktbericht 2012 hat eigentlich deutlich gezeigt, dass kein flächendeckender Anstieg der Mietpreise in Thüringen droht, sondern in vielen Regionen zukünftig mit einem wachsenden Leerstand zu rechnen sei.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, ich darf aus der Landespresse zitieren,
Weil es eigentlich schön ist, was da drinsteht. Es wird deutlich, über was wir hier reden.
Herr Minister, es ist ungewöhnlich, dass man mich hier von der Ministerbank mit Zwischenrufen stört.
Meine Damen und Herren, da hat zum Beispiel in der Presse vorgestern gestanden, in Thüringen gebe es keine Wohnungsnot, sondern in allen Städten noch Wohnungsleerstand. Das sagte der Direktor des Verbandes der Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V., Hans-Joachim Ruhland. Bis zum Jahr 2030 müssten daher im Freistaat mindestens noch 80.000 Wohnungen vom Markt genommen werden. Eine Mietpreisbremse mache für so große Städte wie München oder Berlin Sinn, sagte Herr Ruhland, dessen Verband 194 Wohnungsunternehmen in Thüringen vertritt - also nicht irgendjemand, sondern jemand, der sich in Thüringen eigentlich auskennt. Dann sage ich dazu, wir haben in den letzten 14 Jahren bereits 48.000 Wohneinheiten vom Markt genommen, um bestimmte Situationen des Leerstands und damit Konkurrenzfähigkeiten von Wohnungsunternehmen am Markt erhalten zu können. Ich denke, das ist uns in Thüringen bisher ganz gut gelungen.
Um jetzt aber deutlich zu machen, um was es eigentlich geht, da gibt es auch die andere Meldung, die da heißt: Die Mietpreisbremse muss kommen, forderte der Mieterbundvorsitzende Frank Warnecke. Wir haben Beispiele, dass Miete bei einer Neuvermietung von 3,50 € pro Quadratmeter auf 7,00 € angehoben wurde.
Nun kennen wir die Situation und die Aussagen des Wohnungsmarktes in Thüringen speziell vom Verband der Thüringer Wohnungswirtschaft, der da sagt: Wenn wir in den nächsten Jahren energetisch sanieren, dann wird eine Miete von etwa 10,00 € erreicht werden. Im Moment haben wir in Thüringen eine Durchschnittsmiete von 5,00 €, 5,20 €, 5,25 €, 5,30 € in Erfurt und Umgebung. Natürlich gibt es auch andere Größenordnungen. Das ist doch ganz
klar. Aber die Masse der Thüringer Mieten liegt bei Weitem auf einem Tiefpunkt.
Meine Damen und Herren, in den Städten, wo dennoch eine angespannte Wohnungslage herrscht, ist der Wohnungsnotstand zumeist auf mangelhafte Bautätigkeit zurückzuführen. Damit steigen natürlich auch die Mietpreise, das ist auch daher bedingt. Der Ball liegt also bei den Kommunen, sie müssen als Investor oder mit einem Investor zusammen tätig werden, um neuen Wohnraum zu schaffen. Das wäre der logischste Schluss, um einer Mietexplosion entgegenzuwirken. Die Landesregierung kann dabei eigentlich nur unterstützend tätig werden. Als Beispiele könnte man nennen: erstens Wohnungsbauvermögen schaffen und zweitens die bestehenden Förderinstrumentarien, die genannt werden, völlig ausschöpfen. Wir sind der Auffassung, dass in Thüringen kein regulierender Eingriff in den Wohnungsmarkt notwendig ist, so wie es im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert wird. Sie wollen durch die Einführung einer flächendeckenden Mietobergrenze marktregulierend tätig werden. Das wahrscheinliche Ergebnis staatlich verordneter Mietpreise wird sein: weniger Investitionen in neuen Wohnraum.
Stattdessen brauchen wir ein breit gefächertes, der differenzierten Nachfrage entsprechendes Wohnungsangebot. Zudem ist eine deutliche Erhöhung von Investitionen in Neubau und Sanierung bezahlbaren Wohnraums nötig.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, das Ziel meiner Fraktion ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, das Wohnungsangebot in den nächsten Jahren bedarfsgerecht weiterzuentwickeln und die Investitionen für sozialen Wohnungsbau deutlich zu verstetigen. Deshalb begrüßen wir in unserem gemeinsamen Alternativantrag das geschlossene „Bündnis für gutes Wohnen in Thüringen“.
Meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, mit dem Bündnis, das zwischen dem Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr und den Städten Erfurt, Jena, Gera und Weimar sowie dem Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft e.V. geschlossen wurde, sollen geeigneten Maßnahmen zur Verbesserung der Wohnraumsituation ergriffen werden. Konkret bedeutet das:
1. die Gründung einer Arbeitsgruppe „Gutes Wohnen in Thüringen“;
2. die Erarbeitung einer Fortschreibung kommunaler Maßnahmepakete durch die Stadt selbst;
3. der Verzicht auf Mieterhöhungen über 15 Prozent in Bestandswohnungen und neu vermieteten
Wohnungen in den nächsten drei Jahren bei kommunalen Wohnungsunternehmen;
4. die Bereitstellung von mindestens 50 Mio. € aus dem Thüringer Wohnungsbauvermögen in den nächsten drei Jahren, vorrangig für den sozialen Wohnungsbau in Thüringer Städten mit angespannter Wohnungsmarktlage;
5. die bedarfsorientierte Bereitstellung von Bauland für den sozialen Wohnungsbau durch die Kommunen sowie Straffung der Genehmigungsverfahren;
6. die Erhaltung und Stärkung der Finanzkraft der kommunalen Wohnungsunternehmen;
7. die Aufstellung eines Mietspiegels, qualifizierten Mietspiegels oder auch einer Mietdatenbank, das möge den Städten überlassen sein;
8. die Evaluierung zum 31. Dezember 2015 und die Prüfung der Notwendigkeit ordnungsrechtlicher Eingriffe in die regionalen Wohnungsmärkte.
Mit dieser Vereinbarung bekennen sich die Beteiligten klar zu einem Grundprinzip der sozialen Marktwirtschaft, nämlich: Investitionen haben Vorrang vor marktregulierenden Eingriffen. Nur so gelingt es, die Aufwärtsentwicklung beim Um- und Neubau fortzuführen und die Mietpreise in Thüringen weiterhin bezahlbar zu halten, weshalb meine Fraktion Punkt II des vorliegenden Antrags ablehnt.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir bitten unserem gemeinsamen Alternativantrag zuzustimmen. Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste, für die beiden Drucksachen, speziell der von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Neufassung der Drucksache 5/6184 als auch für die Drucksache 5/6256, hat meine Fraktion mich beauftragt, den Punkt I mit der Annahme zu bestätigen und II mit der Ablehnung.
Wir haben - das hat der Minister in seinem Sofortbericht eigentlich deutlich gesagt - den FDP-Antrag vor wenigen Wochen mit dem Titel „Wohnen muss bezahlbar bleiben“ in der Drucksache 5/5841 hier, denke ich, ausgiebig diskutiert. Die Drucksachen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN gleichen sich in etwa, speziell in II. Lediglich bei meinen Kollegen der LINKEN gibt es zwei Punkte, nämlich g und h mehr bei dem Thema, wozu man die Landesregierung auffordert.
Das Ganze, meine Damen und Herren, klingt sehr vernünftig, wenn man weiß, dass Wohnungsbau in Deutschland immer einer ungeheuren Sinuskurve folgt. Einmal gibt es wenig Wohnungen, da wird gebaut, dann entstehen Baubetriebe. Und dann plötzlich sinkt das auch wieder ab und wir haben auch hier im Moment genau in den Zentren Erfurt, Wei
mar und Jena sicherlich nach 23 Jahren, meine Damen und Herren, endlich Markt.
Liebe Heidrun Sedlacik, wenn Sie sagen, dass Erfurt, Weimar und Jena ganz wenig Leerstände haben, dann hat es ja einen Grund. Wir haben mit vielen Millionen Euro Fördergeld und eigenem Geld diese Wohnungsgesellschaften vor der sicheren Pleite durch Stadtumbauprogramme gerettet,
damit die Leerstände nicht gegen den Weiterbestand der Wohnungsunternehmen letztendlich auch auflaufen. Doch, das ist so, glauben Sie es mir. Wir hatten in einigen Wohnungsgesellschaften über 15 Prozent Wohnungsleerstände. Dort ging es automatisch, wäre es infolge gegen die Wand gegangen für die Wohnungsgesellschaft.
Nein, nein, ich habe nicht ein anderes Problem dargelegt. Versuchen Sie mich einfach nur zu verstehen.
Nein, nein. Was Sie wollen, ist eine Mietdeckelung, die bei Bestandswohnungen einsetzt und nicht bei Wohnbau. Das mag Sie ja noch trennen von dem NRW-Antrag. Der NRW-Antrag sieht ja auch die Deckelung bei Neubauten vor. In Jena haben wir das Problem der Universität und der Studenten. Sonst gäbe es das Problem mit der Wohnraumenge in Jena wahrscheinlich gar nicht. Warum, da bin ich mir ja mit meiner Fraktion auch einig. Wir werden den Antrag oder die beiden Anträge auch an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr überweisen.
Wir werden die beiden Anträge überweisen. Ja, bitte.
Ja, bitte.
Ja, sicher. Aber sie hat diese Kompetenz an die Länder abgetreten. Und nun wollen Sie mir doch nicht erklären, dass wir in Thüringen das gleiche Problem wie in NRW oder in München haben. Wir haben 23 Jahre lang versucht, einen Markt zu erzeugen, der ein relativ homogener und gesunder Markt wird. Was wir tun, ist immer nur der Versuch, den Spitzen entgegenzusteuern. Wir haben im Stadtumbauprogramm die letzten zehn Jahre ganz explizit gegengesteuert
gegen hohe Leerstände, damit unsere Wohnungsgesellschaften wieder in vernünftige betriebswirtschaftliche Fahrwasser kamen.
Und jetzt kommen Sie und sagen, weil in Jena 30 Prozent - das ist eine Behauptung,
ich habe es bisher nicht kontrolliert -, 30 Prozent bei Neuvermietung ohne energetische, ohne Renovierung möglich ist, ich sage es noch einmal, 30 Prozent von was? Es ist ein Unterschied, wenn ich in München 20 Prozent mehr für Vermietung verlange, ohne dass ich etwas an der Wohnung gemacht habe, oder für 20 Prozent mehr vermiete, wenn ich in Erfurt oder in Saalfeld oder in Altenburg für 20 Prozent mehr vermiete.
Wenn es den Vermieter gibt und wenn es den Mieter gibt, warum denn nicht. Warum wollen Sie den Sozialismus wieder einführen?
Ich kann Ihnen das auch gerne noch versuchen deutlich zu machen. 55 Ostmark hat die Wohnung gekostet, und wenn der Mieter nicht da war, wenn die Miete kassiert wurde, dann ist er wieder gegangen. Die Stadt Dresden hatte 1984 5 Mio. Mark,
Ostmark, Schulden, Mietschulden, weil es noch nicht einmal pfändbar war.
Es fehlt eigentlich im Antrag der LINKEN nur noch ein Punkt und dieser eine Punkt müsste heißen Punkt i: Das heiße Wasser darf bei leichtem Träufeln wieder kostenfrei von 6 bis 18 Uhr laufen zum Zwecke des Kartoffelkochens in der Badewanne.
Und so war es. Wohin wollen wir denn kommen, meine Damen und Herren?
In meinem privaten Haus und da habe ich immer sehr viel Geld investieren müssen und meine lieben sozialistischen Mieter haben 55 Mark dafür bezahlt für jeden Monat. Ja, was glaubst du, was mein Haus gekostet hat über die DDR-Zeit, ohne Zement und Kalk?
Aber ich will mich jetzt nicht weiter ereifern. Es fehlt eigentlich dieser eine Punkt.
Ein alter Freund von mir, meine Damen und Herren, hat mir immer von dem Begriff Kommunisten gesagt: Das ist so mit den Kommunisten, die kommen und nisten.
Und hier, meine Damen und Herren, kommen sie und nisten, und das auch noch mit Mietpreisregelung. Ich finde es toll. Dem können wir eigentlich nicht auflaufen. Ich bin aber trotzdem dafür, dass wir uns im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr über die nächsten Tage, Wochen, zumindest nach der Sommerpause über das Thema gerne weiter unterhalten. Danke.
Liebe Frau Präsidentin, ich habe nicht vor, bis morgen früh zu reden, weil wir ja seit 15 Minuten wenigstens unterwegs sein könnten, wollen wir aber nicht.
Liebe Frau Dr. Schubert, Ihr Antrag wird natürlich durch das lange Reden nicht besser, aber wir reden im Ausschuss darüber. Einverstanden?
Wir reden im Ausschuss darüber, aber ich habe vorhin einen Fehler begangen, nein, weittragenden Fehler, da muss ich mich wirklich entschuldigen. Wir überweisen die Drucksache 5/6184 an den
Ausschuss und die Drucksache 5/6256 lehnen wir ab. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen und Kolleginnen. Drucksache 5/5841, FDP-Antrag „Wohnen muss bezahlbar bleiben!“ vom 13. März. Ich betone das Datum deshalb, weil es nun heute das dritte Mal auf der Tagesordnung steht. Meine Damen und Herren, Wohnen ist und bleibt das sozialste Gut, das es wohl in unserer Gesellschaft überhaupt gibt. Es ist und bleibt eine äußerst wichtige, aber auch kommunale Aufgabe, die durch die Bundesregierung, die Landesregierung zu unterstützen ist, was auch getan wird. Ich denke auch, dass in Zukunft durch diese Art und Weise der Finanzierung, der Unterstützung Wohnraum bezahlbar bleibt und gestaltbar ist. Es ist und bleibt eine kommunale Planungshoheit und auch eine kommunale Planungsverfügbarkeit. Aus dem Grund ist mir beim ersten Mal Lesen des Antrags so ein bisschen in den Sinn gekommen, die FDP, könnte man annehmen, hat der Landesregierung eine gewisse Untätigkeit vorgehalten, was man nun eigentlich wirklich nicht behaupten kann. Beim zweiten Blick könnte man glauben, die Freie Demokratische Partei, ich betone das „Frei“, wünscht sich die Bezirksplankommission wieder auf den Plan.
Doch! Beim dritten Mal …
Beim dritten Blick ist eigentlich festzustellen, sie hat den Wohnungsmarktbericht gelesen, der nun mittlerweile seit einem Jahr auf dem Markt ist und hat daraus Erkenntnisse gezogen, Feststellungen. Meine Damen und Herren, seit 1999 ist der eingeschlagene Weg der thüringischen Landesregierung im Bereich der Städtebauförderung richtig und wird auch ständig auf den neuesten Entwicklungsstand angepasst. Um die Damen und Herren zu meiner Linken nicht ganz aus der Verantwortung zu lassen, im letzten Plenum hätte dieser Redebericht eigentlich besser hingepasst, weil Sie der Landesregierung und uns als regierungstragender Fraktion vorgehalten haben, wir haben das Geld verplempert und haben 16 Mrd. Schulden gemacht und wir wären an allen diesen bösen Schulden auch noch Schuld.
Da habe ich hier mal freundlicherweise ein altes Bild gefunden von der Stadt Görlitz.
Das ist in Sachsen, stellen Sie sich das vor, lieber Bodo Ramelow. Aber auch in Thüringen gab es solche Bilder, ich habe nur keines gefunden, farbig muss das nämlich sein, schwarz-weiß hätte ich gehabt. Aber an diesem farbigen Bild ist der Wartburg mit seinem Blau eigentlich das schönste an Farbe, der Rest ist nur noch Erschrecken und „Ruinen schaffen ohne Waffen“. Das war der Zustand 1989.
In dieses Programm Städtebau sind Milliarden von D-Mark und dann auch Euro letztendlich schon geflossen, zum Wohle unserer Menschen in den neuen Bundesländern.
Hören wir jetzt auf mit Sachsen oder in Thüringen in den neuen Bundesländern.
Sehr geehrter Herr Ramelow, über das Thema müssen wir jetzt nicht debattieren, denn dabei käme heraus, dass in Sachsen die Landesregierung und das Land wesentlich weniger verschuldet sind, aber die Kommunen wesentlich höher.
Aha, also ein kleines Aha-Moment haben wir schon erzielt, das ist doch schon viel wert heute Abend.
Meine Damen und Herren, der Minister hat in seinem Sofortbericht eigentlich schon einen ganz klaren Weg abgesteckt, wohin auch künftig die Wohnungsbauförderung und die Städtebauförderung in Thüringen gehen sollen und werden. Einmal a) das Instrument der sozialen Wohnraumförderung zu nutzen, b) das Thüringer Wohnungsbauvermögen finanziell abzusichern, c) die vom Land erlassenen Städtebauförderrichtlinien mit Zielen und Rahmen abzustecken. Unter a) zählen natürlich die KfWProgramme des Bundes und der Thüringer Aufbaubank, 2. und 3. Programme des TMBLV zur Innenstadtsanierung und -modernisierung. Meine Damen und Herren, unter b) wäre festzuhalten, dass das Thüringer Wohnungsbauvermögen mit einer finanziellen Absicherung ausgestattet sein muss und dass ab dem 1. April das Thüringer Wohnraumfördergesetz in Kraft getreten ist. Dieses Gesetz regelt die inhaltliche Ausgestaltung der Wohnraumförderung in Thüringen.
c) Die vom Land erlassene Städtebauförderrichtlinie mit - erstens - dem Programm „Genial Zentral“, das Städtebau und Förderinstrument darstellt, und zweitens - das Programm zur Innenstadtsanierung und hier, meine Damen und Herren, hat der Herr
Minister richtig schon zum Ausdruck gebracht, dass wir dort unterstützen und dort bauen und helfen, wo sich die Menschen das allein auch selbst nicht leisten können, aber Angebot und Nachfrage bestimmen auch hier einen Teil unseres Wohnungsmarkts. Wir haben nicht umsonst an die 48.000 Wohneinheiten in den letzten zehn Jahren rückgebaut, sondern das war letztendlich auch ein Stück Wohnungsmarkt überhaupt herstellen. Es gab keinen Wohnungsmarkt 1990 und in den Anfangsjahren der 90er-Jahre. Drittens ist der energetische Stadtumbau Thema bis 2025. Auch hier sind die Ziele klar abgesteckt, aber auch hier sollte es durchaus sein, dass es bezahlbares Wohnen bleiben muss, wenn wir schon energetisch umbauen, und dass der Wohnungseigentümer, der Hauseigentümer, dies, was wir an Regelungen und Richtlinien im Lande erlassen, auch umsetzen kann. Wir können nicht Menschen zwingen, Dinge zu tun, die sie letztendlich ihr Eigentum verlieren lassen. Das heißt also, wir sagen Ja zur energetischen Sanierung, aber nicht um jeden Preis.
Auch der Minister hat richtig auf das Entflechtungsgesetz und die Bundesmittel für soziale Wohnraumförderung hingewiesen, auf das Jahr 2014 bis 2019. Wir haben also bis inklusive dieses Jahr vom Bund regelmäßig einen Anteil von 29 Mio. € erhalten und darauf kommt es eigentlich an, dass wir von 2014 bis 2019 diesen Betrag auch festschreiben, dass der Bund zu diesen 518,2 Mio. € steht bis 2019.
Meine Damen und Herren, es ist festzustellen anhand des Berichts, des Sofortberichts des Ministers und anhand der Vorlage der FDP, dass die Landesregierung in Thüringen keine konzeptionslose Wohnungsbaupolitik betreibt. In unserem neuen Wohnraumfördergesetz und den Erkenntnissen des Wohnungsmarktberichts werden wir die kleine Erfolgsstory, wie sie die Thüringer Wohnungswirtschaft vor vielen Jahren benannt hat, auch in den kommenden Jahren fortsetzen können. Der Minister hat schon klar zum Ausdruck gebracht und hat dazu Stellung genommen, wie viele Städte, nämlich 43, sich im Moment an dem Thema Initiative „Genial Zentral“ beteiligen und wie viele über ein aktuelles Brachflächen- und Baulückenkataster verfügen, um eine Zukunft für die Thüringer Wohnungsmarktentwicklung sicherzustellen.
Noch einmal abschließend meine Worte: Wohnen und Planen sind kommunale Planungshoheiten und auch Verfügbarkeitsgewalt der Kommunen und diese gilt es, mit unseren Mitteln und mit den Förderrichtlinien, die wir erlassen, auch künftig auf dem Stand zu halten, den wir hoffentlich so jetzt schon erreicht haben, aber auch in den nächsten zehn Jahren noch haben werden. Ich bedanke mich.
Frau Präsidentin, ich habe noch etwas Wichtiges vergessen.
Wir lehnen den Antrag der FDP ab.
Verehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, als Berichterstatter zum Thüringer Wohnraumfördergesetz darf ich Folgendes mitteilen: Wir haben von der Landesregierung am 05.10. vergangenen Jahres die Drucksache 5/5061 erhalten. Am 19.10. vergangenen Jahres haben wir in der Plenarberatung diese überwiesen. Beantragt war eine Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Das wurde vom Hohen Haus abgelehnt. Überwiesen wurde an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Die Ausschussberatung, die nicht öffentlich durchgeführt wurde, fand am 19.10. vergangenen Jahres statt. Dort wurde gemäß § 79 der Geschäftsordnung eine schriftliche Anhörung mit 12 anzuhörenden Parteien beschlossen; dazu lagen die Vorlagen 5/2895 von CDU/SPD vom 17.10., von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Vorlage 5/2894 vom 18.10., ein weiterer Antrag der FDP-Fraktion in Vorlage 5/2896 und von den LINKEN in Vorlage 5/2891 vor. Die Ausschussberatung war nicht öffentlich im Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr am 04.11.2012. Es gab einen Änderungsantrag in der Vorlage 5/3096 von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und einen Änderungsantrag der LINKEN in Vorlage 5/3081 vom 19.12., einen Änderungsantrag der FDP und einen Änderungsantrag der CDU-SPD-Koalitionsfraktionen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr in der Drucksache 5/5485 ist am 16.10. dieses Jahres beschlossen und mehrheitlich angenommen worden mit der Empfehlung der Annahme des Gesetzentwurfs hier im Hohen Haus. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich weiß, ich habe noch nicht gearbeitet heute früh.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir sprechen heute hier in zweiter Lesung über das Wohnraumfördergesetz Thüringens. Meine Damen und Herren, vielleicht vorweg, es ist das erste junge Bundesland, das ein eigenständiges Wohnraumfördergesetz auf den Weg gebracht hat. Darauf, denke ich, können wir auch stolz sein. Es hängt mit der Föderalismusreform zusammen, das wurde heute schon mehrfach erwähnt, die im Bund stattgefunden hat, und wir führen mehrere Bundesgesetze zusammen zu einem Gesetz. Wir entbürokratisieren letztendlich auch ein Stück diese Gesetzestafel.
Meine Damen und Herren, bevor ich in das Gesetz einsteige, möchte ich Frau Schubert gern die Frage stellen, wie sie das verwirklichen will,
dass sie für ein neues Eigenheim sicherstellen will, dass es nicht an Wert verliert. Das ist mir zu hoch. Wenn also das Eigenheim 25 Jahre alt ist, steht garantiert eine Grundsanierung ins Haus, die eine Größenordnung umfasst. Wenn Sie das nicht durchführen und verkaufen ihr Häuschen, dann können Sie davon ausgehen, dass das auf jeden Fall den Wertverlust darstellt, den das Haus einmal hatte gegenüber einem neuen Wert. Das sind so Gedankengänge, die bei meinen Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Raum stehen. Die erinnern mich nicht einmal an die Zeit vor
1989, das ist etwas ganz Neues. Aber vielleicht muss man auch mit etwas ganz Neuem leben.
Meine Damen und Herren, Frau Sedlacik hat in der letzten Sitzung in der ersten Lesung am 19. Oktober einmal von einem Taschenspielertrick gesprochen von dem Gesetz. Gott sei Dank hat sie das heute nicht noch einmal erwähnt, sonst hätte ich noch einmal explizit darauf eingehen müssen. Das ist es nun wirklich nicht, ein Taschenspielertrick, sondern dieses Gesetz ist eine sinnvolle Zusammenführung mehrerer Gesetzeswerke aus Bund und Land, um auch wirklich entbürokratisierend zu wirken in unserem Land.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen war das letztendlich auch ein Teil des Koalitionsvertrags, dass wir dieses Gesetz auf den Weg bringen. Das wollen wir auch mit dem heutigen Tag positiv erledigen. Es soll, und das haben wir in den letzten Sitzungen auch im Wohnungsmarktbericht immer wieder festgestellt und vermerkt, dass hier eine enge Verzahnung auch stattfand zwischen Wohnungsmarktbericht und Wohnraumfördergesetz oder Wohnungsfördergesetz, weil der Wohnungsmarktbericht und das Wohnraumfördergesetz letztendlich miteinander kommunizierende Säulen darstellen. Das wird im Gesetz auch deutlich. Das beginnt schon allein bei der Berücksichtigung der Folgen der demografischen Entwicklung in unserem Lande und damit auch ein Stück Aufwertung unserer Innenstädte und Lückenschließungen in den Innenstädten.
Die Anforderungen an Barrierefreiheit und Klimaschutz sind selbstverständlich zu berücksichtigen und sind auch im Gesetz berücksichtigt. Die Bezahlbarkeit von Mieten, denke ich, ist selbstredend. Ich will nicht noch mal wiederholen, was 1990/91 durch das Land geisterte. Wir haben einen kleinen, denke ich, Glücksfall und auch eine kleine Erfolgsstory in den letzten 22 Jahren im Wohnungsbereich in Thüringen erreicht. Dafür danke ich den in der Landesregierung verantwortlichen Abteilungen, auch dem Landesverwaltungsamt, aber auch den Kommunen und Städten und Landkreisen, die daran mitgearbeitet haben,
dass wir heute ein so, denke ich doch, bezahlbares, aber modernes Wohnungssystem in unserem Freistaat Thüringen haben dürfen.
Die städtebaulichen Aspekte, meine Damen und Herren, sind auch in diesem Gesetz geregelt. Auch das war ein Anlass für dieses Gesetz überhaupt. Die Schwerpunkte des Gesetzes - wohin geht die Reise? Meine Damen und Herren, die Förderung von Mietwohnungen zur Versorgung der Bürger mit solidem und preiswertem Wohnraum, die Förderung des selbst genutzten Wohneigentums, die Modernisierung von Wohnraum, der Erwerb von Belegungsrechten, die Harmonisierung von Wohn
raumförderung und Wohngeldrecht, die Anlehnung der Einkommensermittlung an die Wohngeldberechnung führt zu Einsparungsmöglichkeiten bei den zuständigen Behörden und auch da wiederum ein Stück Entbürokratisierung in unserem Land.
Zum parlamentarischen Ablauf, meine Damen und Herren: Es gab eine schriftliche Anhörung, das hat der Berichterstatter vorhin schon erwähnt. Quintessenz der Anhörung war, der Gesetzentwurf wurde von allen Anzuhörenden grundsätzlich positiv bewertet. Deshalb brauchen wir uns jetzt, denke ich, auch in der zweiten Lesung gar nicht unbedingt so heißreden und aufregen. Kritik gab es an den Themen, soziale Wohnraumförderung nur durch Wohnraumförderung zu ersetzen. Ich denke, die soziale Zielstellung des Gesetzes kommt dadurch nicht zum Ausdruck, wenn ich nur Wohnraumfördergesetz, sondern soziales Wohnraumfördergesetz schreiben würde. Die Aufnahme von Studenten als Zielgruppe war in der Anhörung erwähnenswert, in der Aufzählung bereits auch in anderen Gruppen, denke ich, sind diese Zielgruppen zugeordnet. Anhand der derzeitigen Tätigkeiten der Studenten kann nicht auf das künftige Einkommen geschlossen werden. Diese Aufgaben sind anderen Trägern, denke ich, im Land zuzuordnen und auch von denen zu erbringen.
Aufnahme von Gemeinden als Fördermittelempfänger sollte explizit Erwähnung finden, meine Damen und Herren. Wenn Kommunen Grundstückseigentümer sind, dann, denke ich, sind sie ohnehin Empfänger von Fördermitteln, das braucht man nicht noch mal extra im Gesetz niederzuschreiben. Die Ergänzung dazu, denke ich, ist entbehrlich.
Aufnahme einschlägiger DIN-Normen im Gesetz: Ich denke, die Förderrichtlinie, die für dieses Gesetzeswerk existiert, regelt die DIN-Normen in jeglicher Hinsicht. Damit kann zeitnah auch auf aktuelle Entwicklungen, denke ich, reagiert werden und das Gesetz wird nicht überfrachtet mit übermäßig hohen Anforderungen und Zahlenwerken.
Die Einkommensgrenze sei zu niedrig angesetzt, war auch ein Punkt. Die Einkommensgrenze liegt bei 20 Prozent über denen des Wohnungsfördergesetzes des Bundes. Entsprechend den Obergrenzen der Förderrichtlinie, denke ich, haben sich auch die Einkommensgrenze, die wir in Thüringen festgelegt haben, bewährt.
Abschluss von Mietverträgen durch zuständige Stellen für die sozial Bedürftigen, denke ich, ist ein Eingriff in die Rechte der Bürger, auch ein Eingriff in die Vertragsfreiheit, wenn wir das im Gesetz explizit festschreiben. Ebenso Hartz-IV-Bescheide als Wohnberechtigungsschein zu nutzen, ist, denke ich, ein Datenschutz bei Hartz-IV-Bescheiden und Wohnberechtigungsscheinen unterschiedlich und zeigt auch, dass die Berechtigung für Wohnen und andere Größen hier nichts zu suchen hat. Auf
Hartz-IV-Bescheide, offenbar auch persönliche Umstände des Datenschutzes, denke ich, muss man noch mal verweisen.
Erhöhung der finanziellen Obergrenze bei Strafen, bei Verstößen gegen das Gesetz: Meine Damen und Herren, zuständigen Stellen wird damit größerer Spielraum bei der Ahndung von Verstößen eingeräumt. In der Stellungnahme der Anhörung und der Änderungsantrag der CDU und der SPD, denke ich, gab es weiterhin Kritik des Verbandes der Thüringer Wohnungswirtschaft und Immobilienwirtschaft e.V., nämlich keine Regelung zu bisher ruhend gestellten Belegungsbindungen im Gesetz festzuschreiben. Das ist im Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen aufgegriffen und geregelt worden. Auch in § 15 zusätzlich junge Ehen und Lebenspartnerschaften in die Freibetragsgrenzen aufzunehmen, ist klar und deutlich geregelt. Frau Doht ist heute auch schon darauf eingegangen, das kann ich mir jetzt sparen. Wichtig und interessant daran war nur, dass wir auch die Fördersätze für diese jungen Ehepaare und Lebenspartnerschaften erhöht haben, und zwar dem bayerischen Niveau angeglichen haben. Ich denke, wir haben genügend Berührungspunkte zu Franken, Mittel- und Unterfranken und Oberfranken, dass wir da wenigstens ein Stück auch mit unseren Möglichkeiten den demografischen Faktor positiv für Thüringen in Betracht gezogen haben, denn die CDU-Fraktion - das will ich an dieser Stelle sagen - bekennt sich damit auch klar zu Ehe und Familie.
Lassen Sie mich noch ein bisschen eingehen auf die Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen. Meine Damen und Herren, die Ablehnung im Ausschuss für Bau und Verkehr möchte ich vielleicht im Einzelnen kurz begründen. Im Änderungsantrag der FDP-Fraktion war das Streichen von Kindern bei der Zielgruppe Familien mit Kindern, Aufnahme von Azubis und Studenten als Zielgruppe. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels, denke ich, ist besonders begrüßenswert, Familien mit Kindern als Zielgruppe der Förderung zu benennen, Auszubildende und Studenten hingegen nicht, weil diese bei den anderen Gruppen bereits enthalten sind. Anhand ihrer derzeitigen Tätigkeit kann nicht auf ihr Einkommen rückgeschlossen werden.
Nächster Punkt war die Aufnahme einschlägiger DIN-Normen - ich habe dazu bereits meine Äußerung getan -, das wird in Förderrichtlinien geregelt. Das, denke ich, ist dort auch in richtiger Form angebracht statt im Gesetz. Damit kann zeitnah auf aktuelle Entwicklungen reagiert werden, ohne das Gesetz zu überfrachten oder Gesetzesänderungen herbeiführen zu müssen.
Die Änderungsanträge der GRÜNEN - drei wichtige Punkte daraus: Die Fokussierung der Förderung auf den Innenbereich in Städten und Kommunen, da die Empfehlung aus dem Wohnungsmarktbe
richt. Ich denke, der Gesetzentwurf folgt der Realität der kommunalen und städtebaulichen Konzepte. Eventuelle Verengungen ausschließlich auf Innenbereiche werden in Förderrichtlinien des Freistaats klar und deutlich geregelt und sind damit im Gesetz entbehrlich. Das wäre auch, denke ich, ein falsches Signal, ein Ausschlusskriterium im Gesetz zu regeln.
Aufnahmen von Bauherrengemeinschaften - auch das hat Frau Schubert noch mal in Erwägung gezogen - als Empfänger der Förderung: Bauherrengemeinschaften sind Gesellschaften des bürgerlichen Rechts und aufgrund dieser unüberschaubaren Rechtsform auch mit finanziellen Ausfallrisiken verbunden, damit auch ein erhöhtes Risiko für Steuergeld bzw. Geld der öffentlichen Hand, das dabei nicht beigebracht werden kann. Aus dem Grunde schließen wir das aus.
Verpflichtende Erstellung von kommunalen Stadtund Wohnungsmarktentwicklungskonzepten - „verpflichtende Erstellung“, bitte noch mal deutlich -: Ich denke, zusätzlicher Verwaltungsaufwand sollte nicht betrieben werden. Auch aus dem Gesetz heraus Eingriffe in die Entscheidungskompetenz der Kommunen wäre die Folge. Laut Gesetz - und Frau Doht hat das vorhin ebenfalls noch mal richtig geschildert - geschieht das ohnehin alles aufgrund von Stadtentwicklungskonzeptionen in unserem Freistaat.
Der Änderungsantrag der LINKEN beinhaltet hauptsächlich die Kritik an der eigenen Wohnraumförderung. Ich denke, für alle Thüringer Bürger sind die eigenen vier Wände ein wichtiges Lebensziel und die Wohneigentumsquote ist in Thüringen extrem hoch, explizit extrem hoch, zumindest was die mitteldeutschen Bundesländer angeht. Die Einzigen, die uns dabei noch übertreffen, sind wohl BadenWürttemberg und auch ein Stück Bayern.
Die CDU setzt sich weiter für die Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums als Bestandteil der Altersvorsorge ein, weil privates Wohneigentum nun einmal die sozialste Form des Wohnens darstellt, weil privates Wohneigentum sehr nachhaltiger Altersvorsorge dienlich ist und weil Bindung an eine Stadt bzw. an den Freistaat und damit der Begegnung des demografischen Wandels entgegengewirkt wird.
Natürlich die Dörfer auch, Franka, ich will dies hier explizit noch mal erwähnen. Ich habe das noch nie gesagt, aber an der Stelle könnte ich es mal sagen. Ich meine - das ist eine kleine Ausflucht, Frau Präsidentin, entschuldigen Sie -, die Pößnecker sind ja keine Kreisstadt, sondern im Saale-Orla-Kreis ist Schleiz die Kreisstadt geworden und Schleiz ist ja bekanntlicherweise die zweitkleinste Kreisstadt
Deutschlands und die Pößnecker sagen dann immer Seven-Village-Town, das Kreisdorf, und Seven-Village-Town heißt: Sieben-Dörfer-Stadt und so viele gehören halt auch zu der Stadt Schleiz. Herr Bergner lachen Sie nicht, Sie haben auch hin und wieder mit dieser Stadt gute Zusammenarbeit.
Meine Damen und Herren, Förderung von Neubau, auch ein Teil des Antrags der LINKEN, soll ausgeschlossen werden, wenn Leerstand besteht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bedarf an Wohnraum, ich denke, den kann man nicht gleichsetzen mit dem Angebot an Leerstand, sondern man muss hier explizit auf bestimmte Dinge, auch auf den Wohnungsmarktbericht, reagieren. Es kann nicht sein, dass, wenn ich einen halb leerstehenden Block habe, ich keinerlei Veränderungen des Neubaus in meiner Stadt oder in meinem Dorf vornehmen kann, weil Wohnungen leer stehen, die vielleicht überhaupt nicht dem Wohnungsmarkt angeglichen und angepasst sind, vor allem auch nicht der Nachfrage. Zum Beispiel muss er barrierefrei sein, aber der Bestand ist es eben nicht. Ich kann also aus einem bestehenden Altbau nicht unbedingt ein barrierefreies Gebäude errichten. Oder Wohnungssuchende werden dann, wenn wir dem nicht gut, besser als bisher oder vielleicht schlechter als bisher entgegenwirken, wird Wegzug aus unserem Freistaat die Folge sein und das wollen wir ja verhindern.
Der letzte Punkt bei der Fraktion DIE LINKE war, die Hartz-IV-Bescheide als Wohnberechtigungsschein zu nutzen. Auch hier wieder der Verweis auf den Datenschutz, bei Hartz IV die Bescheide und Wohngeldberechtigungsscheine sind unterschiedlich und lediglich die Berechtigung für Wohnflächengröße wird durch den Wohnberechtigungsschein angezeigt.
Zum Schluss, meine Damen und Herren, die Abstimmung oder wo ich um Zustimmung bitte, die Landesregierung nutzt für den Freistaat die Möglichkeit der eigenen Gestaltung im Bereich der Wohnraumförderung. Die Eigeninitiative wird sehr begrüßt. Die Landesregierung setzt sich damit ein Ziel aus dem Koalitionsvertrag, das hiermit auch umgesetzt wird. Die Landesregierung stellt sich den Herausforderungen der Zukunft, auch weiterhin geförderten Wohnraum im Freistaat zur Verfügung zu stellen, und zwar nach dem Angebot, nach der Nachfrage und nicht nach dem, was wir glauben bauen zu müssen, um auf den demografischen Wandel und den Klimaschutz auch ordnungsgemäß und positiv zu reagieren.
Meine Damen und Herren, im Namen meiner Fraktion bitte ich um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss in der Drucksache 5/5485 und die Annahme des Gesetzes in der Drucksache 5/5061. Danke schön.
Wo fangen wir denn eigentlich an jetzt? Frau Präsidentin, jetzt haben Sie mich so verwirrt, das ist ja toll.
Liebe Frau Dr. Jennifer Schubert,
Wenn schon dann Wetzel, nicht Weetzel. Der Schemmel saß mal hier oben und hat gerufen, Herr Weetzel, da habe ich gesagt, wenn Sie noch einmal Weetzel rufen, rufe ich Schemel, und dann hat er sich das für alle Zeiten gemerkt.
So, meine Damen und Herren, Frau Präsidentin, ja, ich rede jetzt zu diesem Thema, die Stellungnahme der Drucksache 5/5341, das betrifft das Landesentwicklungsprogramm. Meine Damen und Herren, es ist uns als Landtag zugeleitet worden am 12. Juli vergangenen Jahres. Ich denke, eine genügende Zeit, um uns damit zu befassen und auch alle Fraktionen in die Meinungsfindung einzubinden. Insofern, denke ich, hat es nach eineinhalb Jahren Fug und Recht, heute die Möglichkeit zur abschließenden Beratung und Zustimmung des Landtags der Drucksache 5/5341 zu enden.
Meine Damen und Herren, an 60 Stellen in Thüringen bei den Landkreisen, kreisfreien Städten, Mittelzentren und Landesplanungsbehörden wurde der Entwurf ausgelegt und zudem an alle Thüringer Gemeinden mit der Bitte um Stellungnahme versandt. Parallel zum formellen Verfahren haben vier Regionalforen in den Planungsregionen stattgefunden. Alle eingegangenen Stellungnahmen zum LEP 2025 sind den Mitgliedern des Ausschusses für Bau, Landesentwicklung und Verkehr am 20. Juli dieses Jahres zur Kenntnis gegeben worden. Der Ausschuss hat sich seit Oktober 2011 in vier Sitzungen mit dem Entwurf zum LEP beschäftigt. Meine Damen und Herren, die Öffentlichkeitsbeteiligung noch transparenter zu gestalten, ist schon schier fast nicht mehr möglich.
Lassen Sie mich ein paar Schwerpunkte der Kritik aufgreifen und darauf eingehen. Großen Unmut gab es, wie auch nicht anders zu erwarten, über die geplante Reduzierung der Grundzentren. Viele Städte und Gemeinden haben sachlich fundiert ihre jeweilige Bedeutung für ihre Region bzw. ihren jeweiligen Raum gelegt und haben mehrheitlich sehr vernünftig argumentiert. Sie fordern, ihren Status, wie er gegenwärtig in den Regionalplänen festgeschrieben ist, nicht zu ändern. Zudem sollte ein Grundzentrum nicht einzig an seiner Erreichbarkeit festgemacht werden, sondern durch weitere Kriterien Ergänzung finden. Eines vorweg: Für diese Kri
tik hat meine Fraktion volles Verständnis und teilt diese auch. Thüringen ist nicht durch große Metropolen oder Balancezentren charakterisiert, nein, Thüringen ist ländlicher Raum und vom ländlichen Raum geprägt. Das ist Tatsache und dem gilt es auch letztendlich Rechnung zu tragen.
Weitere Kritik an den Stellungnahmen bezog sich u.a. auch auf folgende Punkte: Zu viele Grundsätze, aber zu wenige Ziele im LEP 2025 seien verankert. Kritik an Raumstrukturtypen, insbesondere die Unterteilung im verdichteten und ländlichen Raum. Stärkere Beschränkung des Flächenverbrauchs wurde angemahnt. Eine Reduzierung der Mittelzentren, das Factory Outlet am Hermsdorfer Kreuz schwächt die Oberzentren oder Entwicklungskorridore seien nicht erforderlich oder Dominanz des Straßenverkehrs sei nicht sachgerecht oder, oder.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir nun, auf die Stellungnahme der Koalitionsfraktionen einzugehen und die eben genannten Kritikpunkte aufzugreifen.
Ländlicher Raum: Die Entwicklungsperspektiven für den ländlichen Raum sollen stärker als im vorliegenden Entwurf hervorgehoben werden. Durch eine Weiterentwicklung des Zentrale-Orte-Systems wollen wir auch künftig die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum sichern. Lieber Heinz Untermann, hier trifft es den FDP-Antrag, der dann auch noch mal von mir Erwähnung finden soll.
Erhalt von Grundzentren: Bei der Weiterentwicklung des LEPs stehen wir für den Erhalt der Grundzentren als wichtige Ankerpunkte und Impulsgeber zur Stärkung des ländlichen Raums. Die zahlreichen Stellungnahmen zum ersten LEP-Entwurf machen deutlich, dass sowohl die Zahl der Grundzentren als auch die Konzentration auf die Erreichbarkeit als Auswahlkriterium zu korrigieren sind, und in Bezug auf die erst kürzlich in Kraft getretenen Regionalpläne ist Planungssicherheit für die Grundzentren unerlässlich.
Stärkung der Mittelzentren - auch aus der Sicht der Koalitionsfraktionen: Die Kooperationen und Partnerschaften zwischen Städten und Dörfern, insbesondere in den Stadt-Umland-Räumen, sind unerlässlich für die Sicherung der Daseinsvorsorge und gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen. Dazu gehört auch die Stärkung der Mittelzentren und deshalb sollte dieser Aspekt im LEP eine besondere Rolle spielen.
Entwicklungskorridore: Die Entwicklungskorridore bedeuten einen wichtigen Beitrag für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Thüringens. Insofern wird die Bestimmung weiterer Korridore unter Einbeziehung der Autobahnen in Thüringen gefordert.
Soziale und wohnungsnahe Infrastruktur: Die Sicherung der sozialen und wohnungsnahen Infra
struktur stellt eine besondere Herausforderung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels dar und einer immer älter werdenden Gesellschaft. Im LEP sollten diese Belange noch stärker als bisher berücksichtigt werden.
Meine Kollegin Doht hat vorhin richtigerweise schon den Begriff Leitplankenfunktion erwähnt. Ich will das hier auch noch einmal tun. Das LEP soll eine Leitplankenfunktion haben, mehr und weniger aber auch nicht.
Zur Kritik und zur Stellungnahme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lassen Sie mich gern noch einige Worte verlieren. Zunächst begrüßen wir Ihren Einsatz für den ländlichen Raum, Frau Dr. Schubert. Einen Flächenverbrauch von Netto-Null zu erreichen, ist mit Sicherheit ein hohes, ambitioniertes Ziel. Ich glaube, das ist schier unmöglich, was Sie da eigentlich fordern. Sie würden selbst Wohngebiete und Unternehmen und Gewerbegebiete letztendlich verhindern.
Ja bitte, wenn es nicht von meiner Redezeit abgeht. Fragen Sie erst die Präsidentin.
Dann bitte, vielleicht zum Schluss.
Entschuldigung, Herr Präsident. Wenn es von meiner Redezeit, Herr Präsident, abgeht, dann würde ich sagen, wir warten bis zum Schluss. Wenn dann noch Zeit übrig ist, können wir darüber nachdenken.
Gut. Doch, ich denke, diesen Netto-Null-Verbrauch durch eine verbindliche Vorgabe festzuschreiben, würde jegliche Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten eigentlich unmöglich machen. FactoryOutlet-Center nur in Thüringens Oberzentren zu ermöglichen, würde Thüringen Wettbewerbsnachteile im Verhältnis zu Sachsen und Sachsen-Anhalt bringen. Die barrierefreie Mobilität, also die Mobilität ohne Pkw, zu ermöglichen, ist keine Aufgabe, die im LEP geregelt werden muss. Des Weiteren ist eine Quote bei der Gebäudesanierung von 2 Prozent einerseits nicht zielführend und darüber hinaus auch nicht Aufgabe eines LEPs. Für uns als CDUFraktion steht die Freiwilligkeit vor der Pflicht zur
energetischen Gebäudesanierung. Zu guter Letzt, 2 Prozent der Landesfläche für Windenergieanlagen, Windenergieerzeugung im Wald zu ermöglichen, oder Windenergieanlagen im Umfeld von Kulturdenkmalen zuzulassen, möchte ich nur eines sagen, Höhenbeschränkung kann im Einzelfall notwendig sein. Eine zweiprozentige Vorgabe ist nicht sachgerecht. Sie ist nicht mit der Thüringer Kulturlandschaft vereinbar und die Mengenziele im LEP ermöglichen 45 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien bis 2020. Wenn bereits heute zu viel Energie produziert wird, die teilweise nicht einmal mehr eingespeist werden kann in die Mittelspannungsnetze, da diese überlastet sind, dann muss und kann ich nur sagen, der Stromkunde kann dafür doch nicht zusätzlich noch bezahlen. Deshalb sind wir für einen Ausbau mit Augenmaß.
Kritik zur Stellungnahme der LINKEN: Den ÖPNV im ländlichen Raum attraktiver machen, ÖPNV soll Pkw-Verkehr in Städten ersetzen, das ist nicht Aufgabe des LEPs, vielleicht im ÖPNV-Gesetz, dafür sind die Landkreise und kreisfreien Städte wiederum zuständig. Für unrealistisch und nicht finanzierbar würde ich das Ganze abtun wollen.
Ein dezentrales Landesenergiesystem, meine Damen und Herren, höret die Ziele oder höret die Warnungen, ich kann darin nur erkennen eine Vergesellschaftung der Produktionsmittel. Davor warne ich. Was das bedeutet, wissen wir letztendlich alle.
Steuerung der Windenergieanlagen durch Regionalplanung abschaffen, völlig ungesteuerte und willkürliche Einrichtungen von mehreren oder einzelnen Windenergieanlagen in Thüringen, Regelungen - durch jede Gemeinde erforderlich, erhebliche Beeinträchtigung der Kulturlandschaft, die Trinkwasserversorgung neu strukturieren, Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung verringern, ist wiederum nicht Aufgabe des LEPs,
sondern fachgesetzlich geregelt, Frau ScheringerWright. Und Einigungskataster für Tierhaltungsanlagen, denke ich, ist auch nicht Aufgabe des LEPs.
Zum Antrag der FDP: Auch hier die Worte meiner Kollegin Doht, der Antrag in Drucksache 5/5360 gilt, denke ich, als entbehrlich. Die Begriffe, die die Kulturlandschaft betreffen, sind nicht Dinge des LEPs, sondern eigentlich Begriffe der Raumordnung. Das sollte man nicht miteinander vermischen.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sind Sie tatsächlich davon überzeugt, dass Raum- (Abg. Wetzel)
ordnung und Landesplan überhaupt nichts miteinander zu tun haben?)
Ich bitte, meine Damen und Herren, im Namen meiner Fraktion um Zustimmung zur Drucksache 5/ 4341. Danke.
Haben wir denn noch Zeit? Na dann.
Wie viele Minuten?
Bitte.
Sie wollen mich jetzt locken, schätze ich mal, dass ich gegen die Landesregierung jetzt ins Feld ziehe. Wenn das so ist, dass das so drinsteht, warum streiten wir beide uns dann hier? Ich sage Ihnen jetzt schon, Netto-Null ist ein tolles Ziel. Ich habe Ihnen doch vorhin gesagt, ambitioniertes, tolles Ziel. Schauen wir mal, wo wir bis 2020 hinkommen. Meinen Segen haben Sie. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich gehe einmal davon aus, dass wir heute nicht nur über irgendwelche Gesetze reden, die in der Pipeline sind, wie das Wohnraumfördergesetz,
sondern wir reden über den Wohnungsmarktbericht. Deshalb wollen wir auch nicht ausschweifen, sondern über den Bericht sprechen.
Lieber Kollege Heinz Untermann, ich will mal bei Ihnen anfangen. Ich denke, Kollegin Doht hat relativ ausführlich das Thema des Antrags der CDU- und der SPD-Fraktionen begründet und auch die ablehnende Haltung zum FDP-Antrag in der Drucksache 5/4515 erläutert. Sie ist auch sehr eindeutig in die Auswertung des Wohnungsmarktberichtes zum Thema „Ländliche Räume“ eingestiegen. Wir kön
nen nur sagen, von Europa aus betrachtet sind 85 Prozent Thüringens ländlicher Raum. Was wollen wir dann also mit einem Wohnungsbericht, wenn wir wüssten, es geht nur um 15 Prozent. Es kann also nicht sein, sondern dieser Wohnungsmarktbericht beinhaltet letztendlich den Freistaat Thüringen in seiner Gesamtheit. Wenn wir nun schon mal über Anträge reden, ich habe mir mal die Mühe gemacht und beide Anträge Wort für Wort durchgelesen. Sie sind identisch Wort für Wort, nur in dem Antrag der FDP steht Fraktion der FDP und bei dem anderen CDU und SPD. In II sind zwei Punkte - e und f - dazugekommen, und da geht es darum, den Bedarf in urbanen und ländlichen Räumen genauer zu betrachten. Deshalb kam auch der Beschluss zustande im Ausschuss, der Drucksache 5/4475 die Zustimmung zu geben und darüber auch den Beschlussantrag an das Plenum, das Hohe Haus, wieder zurückzuüberweisen und die Drucksache 5/4515 abzulehnen.
Ja, gern.
Lieber Kollege Untermann, ich bin jetzt nicht befugt, über den Ausschuss irgendwo einen neuen Beschluss herbeizuführen. Der Ausschuss hat eindeutig beschlossen, dass wir uns heute im Plenum über die Drucksache 5/4475 unterhalten und auch das Plenum bitten, diesem Beschluss und auch der Beschlussempfehlung zu folgen. Aus dem Grunde, denke ich mal, ist in dem Wohnungsmarktbericht, wenn es um Thüringen im Wohnungsmarktbericht geht und wenn es denn von Europa aus gesehen in Thüringen 85 Prozent ländlicher Raum ist, kann der ländliche Raum gar nicht ausgeschlossen sein, sondern der ist einfach beinhaltet. Mehr will ich dazu gar nicht sagen. Da muss ich noch nicht mal den
urbanen Raum extra benennen oder den ländlichen Raum. Es ist der Wohnungsmarktbericht Thüringens in seiner Kompaktheit mit Beobachtungen und Ausblicken, ich denke, sehr gut getroffen, und zwar für den gesamten Freistaat. Alle Bemühungen der Verantwortlichen in Thüringen, ob Landesregierung, ob im Hohen Hause oder auch in den Wohnungsgesellschaften und bei den privaten Wohnungsbauern, sprich in den Kommunen, denke ich, haben in den letzten 22 Jahren die richtige Richtung eingeschlagen, nämlich wir wollten Markt schaffen. Es war ein Wohnungsmarkt, der sich so nannte, aber nie einer war. So langsam entsteht in wichtigen Räumen Thüringens eine Marktsituation. Ich sage nur Jena, auch in Erfurt entsteht ein Markt, durchaus in Weimar, in Gotha und auch in Eisenach. Dazu, meine Damen und Herren, waren in den letzten 22 Jahren auch durchaus Rück- und Umbau erforderlich. Mit all den Maßnahmen, die der Freistaat Thüringen und seine Verantwortlichen eingeleitet haben, sind insofern 48.000 Wohnungen vom Markt genommen worden, um damit auch einer kritischen Leerstandsquote für die einzelnen Wohnungsunternehmen wirklich positiv zu begegnen. Das geht bis hin in betriebswirtschaftliche Abläufe der Wohnungsgesellschaften. Ich glaube, da ist in den letzten 22 Jahren eine entscheidende gute Weichenstellung geschehen und passiert. Bei den Fallschirmspringern würde man sagen, es war eine Punktlandung. Wir haben in Thüringen nicht an einer einzigen Stelle wirklich mit Mitteln geschludert und Wohngebäude saniert, die dann anschließend abgerissen wurden. Das ist in den anderen neuen Bundesländern durchaus passiert, weil bestimmte Dinge in der Stadtentwicklungskonzeption nicht richtig beachtet wurden, weil der demographische Faktor nicht ordentlich berücksichtigt worden ist und weil ganz andere Prämissen 1990, 1991 und 1992 in den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften vorherrschten an Gedanken und Visionen, wohin denn die Reise in den nächsten 20 Jahren gehen wird im gemeinsamen deutschen Vaterland.
Meine Damen und Herren, aber zurück zu dem Wohnungsmarkt selbst. Seit März liegt dieser Wohnungsmarktbericht nun vor. Ich denke, er zeigt ein regional sehr differenziertes Bild von Thüringen. Er zeigt aber nicht nur ein differenziertes Bild, sondern stellt auch eine echte erste belastbare Planungsgrundlage dar. Der Bericht betrachtet die demographische Entwicklung, die Entwicklung von Angebot und Nachfrage und den Bedarf auf dem Thüringer Wohnungsmarkt relativ exakt. Anlass dieses Berichts waren eben diese Herausforderungen, die vor uns stehen, wie demographischer Wandel, die Gestaltung der Energiewende oder die Anpassung an mögliche finanzielle Risiken und Zukunftschancen unserer Wohnungseigentümer und auch unserer Mieter. Das Ziel der Landesregierung sollte und muss eigentlich sein, alle drei Prozesse in sozialer,
ökologischer und wirtschaftlicher Augenmaßhöhe ordentlich zu bearbeiten und auch zu gestalten. Deshalb, denke ich, ist in der 51. Sitzung des Thüringer Landtags am 22.06. bereits über diesen Antrag von CDU und SPD ausführlich gesprochen worden und ich muss darauf nicht noch einmal extra eingehen.
Zu Nummer II unseres Antrags hat Minister Carius auch bereits seinen Sofortbericht für die Landesregierung gegeben. Der Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Nummern I und III unseres Antrags in seiner 32. Sitzung am 1. Juli, 34. Sitzung am 10. Oktober, 36. Sitzung am 14. November, 34. Sitzung am 10. Oktober in einer mündlichen Anhörung in öffentlicher Sitzung auch durchgeführt. Angehört wurde das Institut Empirica, ein unabhängiges wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Beratungsunternehmen, anerkannt in Deutschland.
Meine Damen und Herren, die zentrale Aussage der Stellungnahme war und ist: Mehr Alte im Freistaat und weniger Junge. Das ist eigentlich die dramatische Entwicklung, die wir alle seit Jahren beobachten. Mit dieser Entwicklung geht nicht nur der einfache demographische Begriff Demographie, sondern mit dieser Entwicklung ist auch ein Stück Intelligenzverlust in unserem Lande verbunden. Das sollten wir uns immer bewusst machen. Zunahme von Singlehaushalten...
Entschuldigung, ich weiß nicht, ob Sie mich jetzt richtig verstehen oder mich bewusst falsch verstehen wollen, Frau Kollegin. Wenn ich mein Studium 1979 beendet habe, dann war das eine wissenschaftliche Wertigkeit, die 1979 Standard war oder 1989. Wenn ich mein Studium jetzt beende, dann ist das die wissenschaftliche Standardquote von jetzt. Ich weiß nicht, ob Sie sich vorstellen können, wenn jemand seinen Bachelor oder Master gemacht hat und in Ilmenau, Jena oder Erfurt studiert hat, und innerhalb von wenigen Wochen schon verschwunden ist aus unserem Land. Ich weiß nicht, ob Sie begreifen, was ich damit meine, mit Intelligenzverlust.
Zunahme der Singlehaushalte, Schrumpfung auf ca. 1 Mio. Wohneinheiten bis in das Jahr 2025, jedoch eine Erhöhung der Nachfrage nach barrierefreiem, altersgerechtem, behindertengerechtem Wohnraum. Als Empfehlung wird eine Stärkung der zentralen Orte und der erhaltenswerten Stadtzentren gegeben. Ich denke, auch das ist wichtig, darüber zu reden, denn 1990 bis 1992 begann eine gewisse Stadtflucht in die Vororte der Städte. Jetzt beginnen aber so langsam wieder, nachdem die Innenstädte saniert sind und ordentlich aussehen, die Rückzüge, weil unsere Alten auch das Gefühl haben, wenn ich jetzt in die Straßenbahn steige, bin
ich in 2, 3 Minuten bei meinem Arzt, bei meinem Zahnarzt, bei meinem Augenoptiker und brauche nicht mehr das Auto, wo ich vielleicht gar keine Fahrerlaubnis mehr habe.
Die Verstetigung der Städtebauförderung ist wichtig. Die Stadtbauförderung ohne finanzielle Kürzungen sollte fortgeführt werden auch nach 2013, finanzielle Mittel für den Abriss von Schrottimmobilien sollten nach wie vor auch vorhanden sein, also Rückbau, und finanzielle Mittel für die Schließung von Baulücken sollten auch bereitstehen. Eigenmittel können durch Dritte bzw. Wohnungsunternehmen übernommen werden. Fördermodalitäten sind zu flexibilisieren. Die Anzahl der Instrumente von Städtebau- und Wohnungsbauförderung reduzieren und besser kombinieren. Ich denke, in dieser Legislatur ist allein in diesem Bereich auch schon viel geschehen, zu kompensieren und zu kombinieren. Die knappen Mittel an den Förderprogrammen auf Innenstädte sind zu konzentrieren und die Innenstadtstabilisierungsprogramme sind fortzuführen, wobei das Stadtbild erhalten bleiben sollte und Baulücken in erhaltenswerten Stadtzentren wirklich erschlossen werden sollten.
Frau Präsidentin, ich habe ihn schon gesehen. Ich habe auf Ihre Frage schon gewartet. Ja, danke.
Ich habe jetzt diese Frage nicht...
Herr Kollege Untermann, mir ist bekannt, wenn ich heutzutage neu bauen will als Bauherr, wenn ich weiß, dass Empirica mir sagt, wir werden demnächst weiter Singlehaushalte und die möglichst barrierefrei und altersgerecht benötigen, wenn ich die nicht so baue, wäre ich ja als Bauherr bescheuert. Da geben Sie mir recht? Unsere Altbauten, die unsere Stadtzentren aber ausmachen, sollen letztendlich auch für alte und behinderte Menschen wieder interessant und wichtig und notwendig werden. Deshalb ist ganz speziell hier drin der Umbau der alten Wohnungen, der vorhandenen Wohnung in altersgerechte Wohnungen bedacht. Das andere bringt der Markt von sich aus. Es käme kein Wohnungsbauinteressent auf die Idee, altersgerecht und behindertengerecht nicht neu zu bauen. Der wäre wirklich verrückt und würde gar keine Mieter bekommen.
Ja, logisch. Wenn ich bauen will, gehe ich in mein Ministerium, gehe ich zu meinem Landratsamt, gehe ich in mein Landesverwaltungsamt und schaue nach, was bekomme ich denn an Förderung.
Wenn man das natürlich alles hineinschreiben will aber, Herr Kollege, der Tatbestand, dass es so ist, ist so. Ich muss es nicht extra reinschreiben. Als Bauherr wäre ich wirklich bescheuert, wenn ich das nicht beachten würde. Aber lassen Sie mich fortfahren. Ich versuche, das noch schnell abzuarbeiten, was uns Empirica mit auf den Weg gegeben hat.
Private Investoren sind zu mobilisieren. Ich hoffe, das trifft Ihre Fraktion ganz speziell und ganz besonders. Davon rede ich schon seit acht Jahren. Private Investoren sollten im Freistaat mehr zum Zuge kommen können. Wenn Sie in meinen Reden nachlesen, kommen Sie dahinter, Herr Kollege. Bitte keine Zwiesprache, sonst bekommen wir sofort Ärger hier. Ich sage es dir dann. Anreize für Investoren mit niedrigerem Steuersatz sollten wir schaffen. Aber darüber muss man nachdenken. Da gehe ich auch mit. Deswegen treffe ich Ihre Intention
auch. Auf Mietpreisbindungen sollte möglichst verzichtet werden, weil der freie Markt regelt es viel gescheiter und viel klüger, ohne dass ich noch einen Haufen Aufwand im verwaltungstechnischen Bereich bekomme. Die Initiative GENIAL zentral sollte unbedingt fortgesetzt werden. Auch über die Konzeption des betreuten Wohnens in Thüringen wurden Aussagen getroffen. So wird empfohlen, altersgerechte Wohnanlagen mit Angeboten in der Tagespflege bzw. ambulanter Pflege zu kombinieren. Förderung von Marktsegmenten. Betreutes Wohnen - da haben wir es. Zuschüsse für altengerechten Umbau - da haben wir es. Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht wahrnehmen. In Thüringen ist bisher noch kein Entwurf dazu da. Vielleicht sollte man darüber auch einmal nachdenken. Aber das sind jetzt Dinge, die uns Empirica geraten hat.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich noch zur konkreten Forderung unseres Antrags etwas sagen. Die Landesregierung soll „geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Wohnungsangebot in den verschiedenen Regionen Thüringens durch landesspezifische Förderinstrumente weiter zu optimieren und die Verknüpfung von Städte- und Wohnungsbau fortzuführen.“ Zweiter Anstrich: „Fördermaßnahmen und Programme zum Umbau altersgerechter oder barrierefreier Wohnungen zu verstärken.“ Dritter Anstrich: „Instrumente weiterzuentwickeln, die den eingeschlagenen Weg einer Energieoptimierung bei der Gebäudesanierung, unter Beachtung der wirtschaftlichen und sozialen Zumutbarkeit, im Eigenheim- und Mietwohnungsbau forcieren.“ Vierter Anstrich: „Rahmenbedingungen zu verbessern..., um die Wohneigentümer bei den erforderlichen Anpassungsprozessen auch zu unterstützen“. Zudem fordern wir die Landesregierung auf, im Juli 2014 über die Umsetzung der getroffenen Maßnahmen einen Bericht abzugeben.
Meine Damen und Herren, ich habe anfänglich bereits gesagt, der Ausschuss hat die Drucksache 5/4515 abgelehnt und der Drucksache 5/4475 die Zustimmung erteilt und mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/5212 bitte ich das Hohe Haus im Auftrag meiner Fraktion und der Koalitionsfraktion, unseren Antrag, den gesamten Freistaat in unserem Antrag im Blick zu behalten, zu unterstützen und bitte um Ihr Votum. Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich bin jetzt fertig.
Frau Präsidentin, darf ich noch zwei, drei Worte verlieren in eigener Sache?
Ich wollte auf den gestrigen Tag zurückkommen, weil mich das die ganze Nacht über eigentlich sehr beschäftigt hat.
Ich war fast auf den Tag genau vor 25 Jahren zur Haushaltseinbringung im Wasserwerk in Bonn und habe da Theo Waigel erlebt, wie er den Haushalt eingebracht hat, und wir haben uns gestern hier gefetzt, die Fetzen sind geflogen.
Die Opposition hat ihre Meinung gesagt und ich finde es ganz toll, dass wir in einer Demokratie angekommen sind, wo wir das tun können, ohne dass uns von hinten jemand auf die Schultern klopft und sagt, kommen Sie mal mit, wir haben da ein Problem mit Ihnen.
Das wollte ich Ihnen zumindest mal mit auf den Weg geben.
Ich fand die gestrige und vorgestrige Debatte ganz hervorragend und, ich denke, auch der heutige Tag wird in diesem Zeichen stehen können.
Aber zurück zu dem Tagesordnungspunkt 7, der Drucksache 5/5061. Die CDU-Fraktion wird die Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr heute beantragen und wird, Frau Dr. Lukin, die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nicht mittragen können, wenn Sie damit leben können. Aber ich denke, wir können im Ausschuss über alle möglichen Dinge auch im sozialen Bereich und Wohnungsbau nachdenken.
Die Grundlage für dieses Gesetz ist die Föderalismusreform I, die im Bund stattgefunden hat, woraufhin das Grundgesetz geändert wurde und den Ländern die ausschließliche Gesetzgebungskom
petenz im Bereich Wohnungswesen übertragen worden ist. Mit diesem Gesetz, denke ich, werden die Bundesgesetze Wohnraumförderung und Wohnraumbindung inhaltlich sehr eng und gut zusammengefasst. Und wer immer sagte, wir haben eine zu große Flut von Förderprogrammen und von Gesetzen, denke ich, muss damit eigentlich sehr zufrieden sein, dass wir hier etwas ganz Wesentliches in einem Gesetz jetzt zusammenbündeln.
Der Inhalt dieses Gesetzes, denke ich, ist, die Maßnahme der Unterstützung von Haushalten bei der Versorgung mit angemessenem Wohnraum zu fördern und die Zweckbindung einschließlich auch des sozialen Wohnungsbestands zu regeln. Wenn wir uns noch mal vielleicht zurückerinnern an die letzten 18 Jahre, die Plattenbauwohnungen, die wir saniert haben, waren ja keine sozialen Wohnungen, sondern die Sozialwohnungen hatten eigene Standards und der Standard einer Sozialwohnung lag wesentlich höher als der einer Plattenbauwohnung. Das war schon allein eine relativ große Diskrepanz, die in diesen letzten Jahren auch im Thüringer Wohnungswesen immer wieder mal eine Rolle spielte. Aber ich denke, wir haben im Bereich Wohnung in Thüringen doch eine kleine Erfolgsstory zu verzeichnen. Ich bin auch froh darüber, dass wir unsere Wohnsituation in Thüringen doch gravierend geändert haben, wenn auch, meine Damen und Herren, die einzelnen Wohnungsgrößen besser angepasst werden müssen an die demographische Entwicklung. Das, denke ich, wird hier in diesem Gesetz auch mit Erwähnung finden und ein Instrument auch für künftige Wohnraumentwicklungen in Thüringen sein, nämlich mit den Mitteln der sozialen Wohnraumbauförderung dies auch zeitgemäß zu unterstützen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte des Gesetzes sind die Förderung von Wohneigentum. Ich bin immer noch der festen Überzeugung, dass privates Wohneigentum die sozialste Form des Wohnens darstellt.