Protokoll der Sitzung vom 18.07.2014

Es ist mittelfristig keine Änderung der Thüringer Schulordnung für die Berufsfachschulen (dreijährig) geplant. Eine generelle Absenkung der Klassenmesszahlen in den Bildungsgängen der Wahlschulformen ist nicht vorgesehen. Zulassungen erfolgen als Einzelfallentscheidungen durch das TMBWK. Im Übrigen werden in beiden nachgefragten Bildungsgängen seit Jahren unterfrequentierte Klassen durch das TMBWK genehmigt, so auch für das Schuljahr 2014/2015.

Es gibt keine Nachfrage. Dann kann ich als letzte Anfrage die des Herrn Abgeordneten Kummer, Fraktion DIE LINKE, in der Drucksache 5/8021 aufrufen.

Vielen Dank.

Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes unterhalb des Bergsees Ratscher

Der Bergsee Ratscher wurde als Hochwasserrückhaltebecken an der Schleuse errichtet. Die größte Gefahr in seinem Einzugsgebiet geht von starken Niederschlägen in Verbindung mit der Schneeschmelze aus. Auf einer Veranstaltung des Thüringer Landesverwaltungsamtes am 10. Juli 2014 in Schleusingen zur Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes unterhalb des Bergsees wurde mitgeteilt, dass bei einer Erhöhung des Grundablasses auf 20 Kubikmeter pro Sekunde aus der Talsperre ein Schutz vor einem hundertjährigen Winterhochwasser (HQ 100) gewährleistet werden kann.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wieso soll trotz geplanter Erhöhung des Grundablasses auf 20 Kubikmeter pro Sekunde, welche die Ortslage Ratscher gefahrlos passieren können, ein Überschwemmungsgebiet in Ratscher ausgewiesen werden?

2. Sollte der Bergsee aufgrund des Einstaus im Sommer nicht in der Lage sein, ein HQ 100 aufzunehmen, wie weit müsste der Grundablass erhöht werden, um unter diesen Bedingungen den Schutz vor dem HQ 100 zu erreichen?

3. Welche Schutzmaßnahmen wären in der Folge unterhalb der Talsperre nötig, um diesen erhöhten Ablass zu verkraften?

4. Um wie viele Meter wäre der Sommerwasserstand der Talsperre alternativ abzusenken, um das HQ 100 bei einem Grundablass von 20 Kubikmetern pro Sekunde aufzunehmen?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Richwien.

(Abg. Hitzing)

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer zur Ausweisung eines Überschwemmungsgebietes unterhalb des Bergsees Ratscher beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer Frage 1: In der Schleuse ist ein signifikantes Hochwasserrisiko vorhanden, das bedeutet, dass auftretende Hochwasser entsprechend hohe Schäden verursachen. Daher wurde die Schleuse zwischen dem Bergsee Ratscher und der Mündung in die Werra gemäß § 73 Wasserhaushaltsgesetz als Risikogebiet ausgewiesen. Für die Hochwasserrisikogebiete sind nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Dies ist eine der grundlegenden Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Rahmen der Flächenvorsorge. Die ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete sind im Rahmen der Landes-, Regional- und Bauleitplanung zu berücksichtigen. Ziel ist das Freihalten der für den Hochwasserabfluss erforderlichen Flächen und damit einhergehend die Verringerung und Vermeidung von Schäden bei Hochwasserereignissen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat Ende 2013 das Überschwemmungsgebiet der Schleuse erst einmal vorläufig gesichert. Derzeit wird das förmliche Rechtsverordnungsverfahren zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes eingeleitet. Dabei erfolgt auch eine intensive Beteiligung der Betroffenen.

Eine Ad-hoc-Aussage zu den Fragen 2, 3 und 4 ist derzeit nicht möglich. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die derzeit in Bearbeitung befindlichen konzeptionellen Überlegungen für die Schleuse. In diesem Zusammenhang werden die von Ihnen dargelegten Fragen betrachtet und hinsichtlich ihrer Wirkung und des Nutzens bewertet.

Es gibt eine Nachfrage.

Ja, bloß die Frage, innerhalb welcher Frist denn mit einer Bewertung dieser Fragen zu rechnen ist.

Das hängt auch damit zusammen, wie viele ihre Stellungnahmen im Verfahren abgeben. Wir sind immer gehalten, dass wir so schnell wie möglich zum Ergebnis kommen.

Damit kann ich die Fragestunde schließen. Ich kann auch feststellen, wir haben jetzt 15 Anfragen und Antworten geschafft und alle Fragen, die als

Mündliche Anfragen eingegangen sind, sind bearbeitet worden. Respekt!

(Beifall im Hause)

Ich rufe nun auf den Tagesordnungspunkt 13

Vorliegen des vollständigen „Fusionsvertrages zwischen der Kali+Salz AG Kassel, der Mitteldeutschen Kali AG und der Treuhandanstalt“ vom 13. Mai 1993 bei der Thüringer Landesregierung, deren Umgang und das verfassungsgemäße Informations- und Kontrollrecht des Thüringer Landtags hier: Nummer II Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/7457 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz - Drucksache 5/7985

Herr Abgeordneter Kummer steht schon bereit, denn er erhält jetzt das Wort zur Berichterstattung aus dem Ausschuss.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Mit Beschluss des Landtags vom 19. März dieses Jahres ist dieser Tagesordnungspunkt federführend an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und mitberatend an den Wirtschaftsausschuss, den Haushalts- und Finanzausschuss sowie den Justizausschuss überwiesen worden.

Der federführende Ausschuss hat sich sechsmal mit diesen Fragen beschäftigt, eine mündliche und schriftliche Anhörung dazu durchgeführt. Auch die anderen Ausschüsse beschäftigten sich zum Teil mehrfach mit dem Thema. Es wurden rund 150 schriftliche Fragen aus den Ausschüssen an die Landesregierung gestellt, die inzwischen alle beantwortet wurden, obwohl zum Teil das Problem auftrat, dass Unterlagen aus der Zeit nicht mehr vorhanden waren, dass Unterlagen von damals nicht digitalisiert wurden. Man musste also in Archiven wühlen. Es ist auch nicht auszuschließen, dass sich das eine oder andere noch findet.

Es gab, den Fragen zu entnehmen, unter anderem keine Anhaltspunkte zur Sittenwidrigkeit des Kalifusionsvertrags. Es wurde festgestellt, dass es sich beim Kalifusionsvertrag nicht um einen öffentlichrechtlichen Vertrag handeln würde. Außerdem war ein Ergebnis der Fragen in diesem Zusammenhang, dass auch keine Zahlungen auf Basis des

Kalifusionsvertrags vom Freistaat Thüringen geleistet wurden.

Wir konnten Unterlagen, die uns die Landesregierung im Zusammenhang mit dem Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht Meiningen zur Verfügung stellte, entnehmen, dass Kali+Salz im Zusammenhang mit der Altlastensanierung der Kaliindustrie der DDR im Thüringer Bereich mit Gesamtkosten von bis zu 4,6 Mrd. € rechnet - bis zu -, wenn denn aufgrund der fehlenden Möglichkeiten, die Grube Springen und die dort auftretenden ungesättigten Wasserzutritte anderweitig zu sanieren, wirklich Ewigkeitskosten greifen sollten.

In der mündlichen Anhörung erhielten wir eine Reihe wertvolle Hinweise. Ich danke hier dem Umweltministerium, dass Sie dem ehemaligen Staatssekretär Illert bereitwillig Unterlagen zur Verfügung gestellt haben, um sich auf diese Anhörung vorzubereiten. Er hat dann auch hilfreiche Hinweise geben können, zum Beispiel zu der Frage, dass Thüringen mit anderen Bundesländern gleichbehandelt werden muss, was den Generalvertrag zur Sanierung der ökologischen Altlasten angeht, den Thüringen als erstes Bundesland abgeschlossen hatte und wo andere Bundesländer folgten. Da ist damals festgehalten worden, dass Thüringen daraus kein Schaden entstehen soll, wenn wir eine schlechtere Vertragsgestaltung haben, als das später anderen Bundesländern ermöglicht wird.

Wenig hilfreich waren die Belehrungen der Staatskanzlei gegenüber den anderen Anzuhörenden, die früher Mitglieder der Landesregierung waren. Leider ist diesen ehemaligen Mitgliedern der Landesregierung auch mitgeteilt worden, dass sie in Vorbereitung der Anhörung keine Unterlagen erhalten würden; das fanden zumindest Teile des Ausschusses bedauerlich.

Wir bekamen von Dr. Dewes unter anderem den Hinweis, dass es durchaus berechtigte Chancen gäbe, dass Thüringen im Zusammenhang mit der Altlastensanierung eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen könnte. Wir bekamen vom Thüringer Rechnungshof die Aussage, dass bisher leider keine Prüfung der Altlastensanierung im Bereich der Kaliindustrie durchgeführt werden konnte, weil der Rechnungshof dazu keine ausreichenden Ressourcen hätte.

Die Anzuhörenden malten ein Bild von der Situation einmal um 1993, zu der Entstehungszeit des Kalifusionsvertrags, und der Zeit, wo das Bergwerk in Bischofferode geschlossen wurde, das sich, glaube ich, sehr drastisch eingebrannt hat bei denjenigen, die teilgenommen haben. Es waren sehr emotionale Momente. Ich muss aber auch dazu sagen, dass die Frage der Aufbereitung der Schuld, die in der Vergangenheit einzelne Handelnde auf sich geladen haben, nicht Aufgabe unseres Fachausschus

ses sein konnte. Wir waren kein Untersuchungsausschuss.

In dem Zusammenhang muss man auch feststellen, dass es sehr bedauerlich war, dass von den damals auf Bundesseite verantwortlich Handelnden niemand bereit war, unserem Fachausschuss Rede und Antwort zu stehen. Alle zur mündlichen Anhörung Geladenen erschienen leider nicht.

Wir konnten aber trotzdem ein Bild entnehmen, was deutlich machte, welcher Druck damals auf dem Freistaat Thüringen lastete, weil der Bund an allen möglichen Stellen Sanierungen blockierte, den Geldabfluss verhinderte, und das alles mit dem Hinweis: Schließt doch einen Generalvertrag mit uns ab, wo die Kaliindustrie Mitbestandteil ist, damit das in Zukunft leichter zu regeln ist, damit also Thüringen das Heft des Handelns alleine im Blick und in der Hand hat. Das war sicherlich ein wesentlicher Anteil, warum Thüringen den Generalvertrag so in der Art, wie er vorliegt, abgeschlossen hat.

Unser Ausschuss hat nach all diesen Beratungen, auch nach dem Lesen von ca. 3.500 Seiten an Landtagsdokumenten, die uns die Landtagsverwaltung zur Verfügung gestellt hat, nach dem Zurverfügungstellen vielfältiger Unterlagen aus dem Bereich des Umweltministeriums eine Beschlussempfehlung hier auf den Tisch gelegt, die Ihnen heute allen vorliegt, die vorwärtsgewandt ist.

Es ging uns in unserer Arbeit darum, darzustellen, wie die Landesregierung und auch ein künftiges Parlament Wege beschreiten können, um aus der Kostenfalle der Altlastensanierung, die nach gegenwärtiger Auffassung des Bundes allein vom Freistaat Thüringen zu bezahlen ist, herauszukommen. Wir haben deshalb empfohlen, die Gleichbehandlung Thüringens mit anderen Bundesländern einzufordern, und das auf der Basis der Kostenverteilung 75 Prozent Bund, 25 Prozent Land. Dahin gehend soll es Verhandlungen mit dem Bund geben. Sollten diese Verhandlungen nicht erfolgreich sein, soll der Klageweg beschritten werden. Und wenn der normale Klageweg nicht hilft, dann soll geprüft werden, inwieweit eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den Bund Sinn macht.

Wir möchten einen regelmäßigen Bericht zu Maßnahmen, Kosten und Zeiträumen der Altlastensanierung, zur Abgrenzung zwischen Maßnahmen unter Tage, die der Altlastensanierung dienen, und Maßnahmen, die dem Gewinnungsbetrieb dienen. Wir möchten ebenfalls einen Bericht über die im Moment noch laufenden Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Meiningen, aber auch in Bezug auf eventuell noch dazutretende weitere Klageverfahren. Dabei soll geprüft werden, inwieweit man die Herausgabe der Anhänge zum Kalifusionsvertrag, welche uns leider immer noch nicht zur Verfügung stehen, zur Not per Klage durchsetzen kann.

Der Ausschuss möchte ebenfalls, dass der Rechnungshof die Landesregierung und den Landtag bezüglich der Weiterführung der Altlastensanierung im Kalibereich beraten soll. Eigentlich wollten die Mitglieder des Ausschusses die Bitte auf Prüfung der bisher durchgeführten Maßnahmen; durch Beratung der Landesregierung wurden Grenzen der Möglichkeit des Landtags, den Rechnungshof zu bitten, dargestellt. Wir können hier nur feststellen, dass der Rechnungshof natürlich von Amts wegen selbstständig tätig werden kann und das bei Anhaltspunkten von Unregelmäßigkeiten und rechtlichen Verstößen erst recht tun sollte. Wie gesagt, die Möglichkeiten der Bitte des Parlaments sind begrenzt.

Ich möchte zum Abschluss noch den Hinweis geben, dass der Ihnen vorliegende überarbeitete Antrag natürlich an diese Legislatur gebunden ist. Es gab Versuche in der Formulierung, die Diskontinuität zu überschreiten. Das ist uns leider nicht gelungen. Deshalb möchte ich diesen Tagesordnungspunkt auch als Bitte an diejenigen nehmen, die in der kommenden Legislatur im Thüringer Landtag sind, sich weiterhin mit dieser Frage intensiv zu beschäftigen, denn es geht nach wie vor ein hohes Finanzrisiko von den Fragen der Altlastensanierung im Kalibergbau für den Freistaat Thüringen aus.

Ich glaube, das Ergebnis unserer Arbeit, das in sehr kurzer Zeit zustande kam, ist eine gute Grundlage für die Arbeit in der nächsten Legislatur. Diese Grundlage wird noch ergänzt werden. Wir erhielten in den letzten Tagen die Mitteilung, dass der ehemalige Herr Kanzleramtsminister Bohl eine Aussagegenehmigung von der Bundesregierung erhalten hat. Wir werden auf Grundlage dieser Aussagegenehmigung - ich habe sie mitgebracht - von ihm noch eine Antwort erhalten. Wir haben im Ausschuss darum gebeten, den Abschlussbericht der Mitteldeutschen Kali AG zum Gebirgsschlag Völkershausen zur Verfügung gestellt zu bekommen; auch das hat uns die Landesregierung zugesagt. In diesem Abschlussbericht erwarten wir Aussagen darüber, inwieweit eventuell aktuelle Versenkungsereignisse und -geschehen damit zu tun haben könnten, warum es hier zu Bergschäden und vielleicht auch zu Laugenzutritten kommt. Auch das wäre ein wesentlicher Punkt, der Berücksichtigung finden müsste, welche Kosten der Altlastensanierung und welche Ewigkeitskosten vom Freistaat Thüringen zu tragen sind. Ich bitte deshalb, dass diese Fragen auch in der nächsten Legislatur von denjenigen, die dann hier im Landtag in Verantwortung sind, weiterberaten werden.

Ich möchte zum Schluss allen Beteiligten an dieser sehr konkreten, sehr zielführenden Arbeit bei uns im Ausschuss ganz herzlich danken, einmal den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss, die sehr intensiv und konsensorientiert an diesen Fragen gearbeitet haben, den Anzuhörenden, denjenigen

vonseiten der Landesregierung, die uns mit großem Aufwand Zuarbeiten gemacht haben. Ich möchte der Landtagsverwaltung ganz herzlich danken, 3.500 Seiten Dokumente unter anderem aus der ersten Legislatur zusammenzutragen und digital aufzubereiten, das war ein großes Stück Arbeit.

(Beifall SPD)

Auch die Führung der Protokolle darf man hier nicht vergessen. Ich glaube, das Ganze führte zu einem guten Gesamtergebnis, dem ich jetzt eine gute Beratung wünsche. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank für die ausführliche Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache und rufe als Ersten Abgeordneten Primas für die CDU-Fraktion auf.

Sie haben heute schon gehört, aber es ist immer wieder zu betonen: Die Mitwirkung der Landesregierung beim Abschluss und im Vorfeld des Kalifusionsvertrags war gering. Wir waren schlicht nicht beteiligt. Die Mitwirkung konnte nur über den Verwaltungsrat der Treuhand erfolgen oder über sonstige politische Gespräche, wie sie auch immer geführt wurden. Ich habe jetzt aus der Zeitung von der Frau Süssmuth entnommen, sie hätte länger gekämpft. Bei der Anhörung haben wir von Herrn Peine ganz etwas anderes gehört. Was da nun stimmt, soll mal dahingestellt sein. Für mich steht allerdings fest, das sage ich hier so offen, ich bin froh, dass wir 1991 nicht Rita Süssmuth in den Freistaat geholt und Verantwortung gegeben haben, sondern Bernhard Vogel.

(Beifall CDU)

(Abg. Kummer)