Protokoll der Sitzung vom 27.05.2010

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Mir liegt die Wortmeldung des Abgeordneten Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Bitte schön, Herr Meyer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf, den wir vorgelegt haben, ist kein Schnellschuss, der wird seit Monaten vorbereitet, deshalb ist er auch so gut.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Den haben wir nicht innerhalb von zwei Wochen gestrickt, nur weil Frau Ministerpräsidentin freundlicherweise Zeitungsartikel geschrieben hat. Wer von Ihnen mit uns öfter mal kommuniziert, weiß auch, dass das stimmt, was ich gerade gesagt habe.

Eine zweite Vorbemerkung erlaube ich mir auch noch: Dass es hier keinen Zeitdruck gibt, liegt eben daran, dass man die Einschätzung haben muss, solange die Koalition hält, ist kein Zeitdruck da. Ich will es mal so formulieren, wenn hier eine RatingAgentur im Raum wäre, die Triple A würden Sie nicht bekommen. Ob überhaupt A noch davorstehen würde, ist auch die Frage. Junk Bond sind Sie nicht, das stimmt.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Haben Sie sich schon mal raten lassen?)

Nein. In meiner letzten Geschäftsführertätigkeit schon, da ging es dann halbwegs ab.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Ich würde es Ihnen empfehlen.)

Es ging so, es war A plus, aber Triple A habe ich auch nicht bekommen. Aber die Koalition hätte die auch nicht verdient. Insofern, wer auf Sie wettet, muss eben auch Mut zum Risiko haben.

Ich wollte unabhängig von diesen etwas launigen Vorbemerkungen aber ernsthaft zu dem Ministergesetz kommen. Ich bin da durchaus Herrn Recknagel für einen Hinweis dankbar und einige der Vorrednerinnen und Vorredner haben es auch gesagt: Das Ministergesetz muss u.a. natürlich auch dafür sorgen, dass gutes Personal rekrutiert werden kann. Diese Grenze darf man bei aller Diskussion nicht über- oder unterschreiten, egal, welche Seite Sie jetzt sehen wollen, das ist völlig richtig. Es muss möglich sein, dass Menschen auch von „außen“ kommen, nicht nur aus unserem Haus rekrutiert werden wollen, sollen und müssen. Ich gehe davon aus, ohne jetzt die konkreten Situationen der einzelnen Kolleginnen und Kollegen zu kennen, dass möglicherweise einige der Ministerinnen und Minister, die jetzt hier sitzen, durchaus keine Verbesserung ihrer persönlichen Gehaltssituation bekommen haben, als sie in diese Tätigkeit eingestiegen sind. Das macht man ja nicht nur, weil man sich damit unbedingt einen Karrieresprung in Form von Geld erwartet. Das ist völlig richtig, das sollte auch so sein. Manche tun es vielleicht auch, weil sie Spaß daran haben, manche tun es vielleicht auch, weil sie denken, sie könnten hier etwas bewegen, was ich hoffe, in die richtige Richtung, aber die Wenigsten werden es dann machen, wenn sie nur noch Gehälter bekommen, die gar nicht mehr tragbar sind. Da ist das alte Thema, Herr Recknagel, aus der Wirtschaft heraus schon ein richtiges Beispiel. Gewerkschaftsfunktionäre stehen selten in dem Verdacht, dass sie sich nicht finanziell verbessern, wenn sie Minister werden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Aber u.a. nur ein Aspekt dabei: Wie jeder andere leitende Angestellte auch sollten auch Minister erst einmal zeigen, dass sie ihren Job auch vernünftig machen. Das heißt z.B. schon nach zwei Jahren einen Anspruch auf Ruhegehalt zu bekommen, ist schlicht und ergreifend an der Realität vorbei. Das würden Sie übrigens auch keinem Geschäftsführer zubilligen in der Privatwirtschaft. Das ist einer der Aspekte, bei dem wir sagen, die fünf Jahre sind in diesem Fall gerechtfertigt, um Leistungen nachweisen zu können. Dass Leistung auch heißt, persönliches und politisches Wohlverhalten in einer Koalition, ist mir bewusst. Aber auch das ist eine Leistung, in manchen Koalitionen fünf Jahre durchzuhalten. Ich habe jetzt keine konkret gemeint, habe nur ganz allgemein gesprochen. Insofern halten wir die

Änderung in § 11 Abs. 1 auch für sehr viel zielführender.

Eine kurze Bemerkung noch dazu, dass natürlich u.a. dieses Gesetz immer auch benutzt wird, um Symbolpolitik zu proklamieren und zu diskutieren. Das haben wir hier eben auch gerade schon ein bisschen gehört. Symbole sind in der Politik nicht alles, aber sie sind eben, was sie sind, nämlich ein Zeichen für eine bestimmte Haltung, die man an den Tag legt. Da erspare ich Ihnen nicht den Hinweis darauf, dass meine Fraktion meines Wissens die einzige war, die vor einigen Wochen hier bei dem Thema „Erhöhung der Fraktionszuschüsse“ nicht zugestimmt hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das war keine gute Symbolpolitik, die Sie damals geliefert haben, und das wissen auch alle, die jetzt in diesem Raum sitzen, wenn es darum geht, den Bürgerinnen und Bürgern zu erklären, warum wir in diesem Bereich einige 100.000 € mehr im Haushalt stehen haben. Das muss wenigstens einmal gesagt werden. Ich wollte es eigentlich nicht tun, aber ich bin provoziert worden, ich glaube, durch Herrn Bergemann. Was das Thema angeht, ob drei oder sechs Monate Übergangsgehälter und ob wir denn auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dieses Niveau bringen wollen, Herr Recknagel, diese billige Polemik gebe ich auf eine andere Art und Weise zurück. Leitende Angestellte bekommen in aller Regel Abfindungen, wenn überhaupt. Jedenfalls sind sie in der Regel nicht tariflich bezahlt. Einen Minister und einen Staatssekretär zähle ich zu den leitenden Angestellten. Entschuldigen Sie bitte, das war jetzt nicht desavouierend gemeint. Dann drei oder sechs Monate, je nach Zeitdauer zu bekommen, ist sehr angemessen und üblich auch in der Privatwirtschaft. Da kenne ich mich auch ein bisschen aus. Insofern kann man da den Vergleich ziehen, aber bitte nicht so tun, als wenn wir auf diese Art und Weise jetzt das Arbeitslosengeld I anknapsen wollten, als Beispiel. Das ist eben andere Symbolpolitik. Da müssen Sie auch Äpfel mit Äpfeln vergleichen. Wir reden von Leitenden Angestellten und nicht vom normalen Arbeitnehmer.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich habe gelernt von der Koalition, dass wir es immer falsch machen als Opposition - natürlich, ist ja klar. Entweder wir bringen Sachen ein, die Sie sowieso längst vorhaben, das verraten Sie uns zwar nicht vorher, aber das ist eh klar, oder wir kommen zu spät. Da habe ich mir jetzt gedacht, da muss ich Sie vielleicht einmal darauf hinweisen, wir treten jetzt in einen konstruktiven Wettbewerb ein; ein Thema ist schon genannt worden. Die Sachsen sagen jetzt - sie haben wirklich das Wort so benutzt -, sie

möchten sich verhalten, wie Griechenland sich verhalten muss. Ihr Haushalt sei genauso desaströs wie der von Griechenland. Ich habe die 10-prozentige pauschale Kürzung schon angesprochen und damit auch die 10-prozentige pauschale Kürzung bei den Abgeordnetenbezügen. An dieses Thema werden wir herangehen müssen, und zwar auch symbolisch, aber nicht nur symbolisch. Das haben wir den Menschen auf der Tribüne und draußen, die möglicherweise jetzt gerade das Thema hier auch verfolgen, gegenüber zu vertreten. Wenn wir jetzt 700 Mio. € sparen wollen, werden wir nicht diesen Bereich ausnehmen können. Also viel Spaß bei der Debatte, wenn wir auch noch das Abgeordnetengesetz bemühen. Aber - und das war eigentlich der Grund, warum ich das noch einmal angesprochen habe - wir haben einen Aspekt noch nicht genannt und der ist mir persönlich sehr wichtig, weil ich ein Betroffener bin, in diesem Fall ein persönlich positiv Betroffener, nämlich die Versorgung von kommunalen Wahlbeamten. Das ist in Thüringen - freundlich formuliert - eine Unverschämtheit. Das werde ich jetzt hier nicht weiter ausführen. Aber wenn Sie sich das anschauen, wie kommunale Wahlbeamte in Thüringen versorgt werden im Verhältnis zu kommunalen Wahlbeamten überall sonst in Deutschland, ist es eine Unverschämtheit dem Steuerzahler gegenüber. Und ich kündige hiermit an: Wir werden dazu einen Gesetzesvorschlag machen. Sie dürfen gern schneller sein; wenn er besser ist als unserer, nehmen wir sogar den an.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich schließe mit den Worten eines Staatsministers, der auch für Finanzen zuständig gewesen ist, aus meiner Heimatstadt Weimar. Der hat einmal gesagt: „Es ist nicht genug zu wissen, man muss auch anwenden. Es ist nicht genug zu wollen, man muss auch tun.“ Er hat nebenbei noch Gedichte geschrieben und so einen Kram. Aber er war auch einmal Staatsminister. Er wusste, was er gesagt hat. Danke.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Bitte schön, Herr Abgeordneter Blechschmidt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, zwei Gedanken. Lieber Kollege Bergemann, ja, in der DDR hat es eine Verquickung zwischen Politik, ganz konkret zwischen Partei und Wirtschaft gegeben, eine systemimmanente Verquickung. Ja, und auch da geben wir Ihnen recht, das war eine, ich betone, eine der Ursa

chen, weswegen dieses System gescheitert ist. Auch da geben wir Ihnen recht. Wir akzeptieren immer wieder auch Ihre erinnernden und mahnenden Worte an der Stelle, besonders uns gegenüber. Was wir nicht akzeptieren, ist das, dass Sie heute im 20. Jahr nach der deutschen Einheit uns immer noch in Abrede stellen, hier in diesem Hohen Haus eigene Gedanken, eigene Meinungen und eigene Vorschläge auch zu aktuellen Fragen zu kommunizieren, die vielleicht in irgendeiner Form mit der Vergangenheit zu tun hätten, was ich in diesem Fall gar nicht einmal sehe. Auch wären dabei durchaus die Erfahrungen, die wir gemeinsam haben, auch Sie haben in dieser Zeit gelebt, gemeinsam einzubringen. Ich bitte Sie also als Demokrat auch weiterhin, dies in diesen Reden zu beachten.

Was die Frage der Anhörung anbetrifft, möchte ich nur korrigieren. Wenn ich Sie da richtig verstanden habe, in der Anhörung in der letzten Legislaturperiode hat es auch zustimmende Beiträge von Anzuhörenden gegeben. Ich erinnere hier nur an den Bund der Steuerzahler, den wir benannt haben. Ich gehe davon aus, dass Sie den aus den Oppositionsreihen Nichtfürsprecher, den Kollegen Wiefelspütz gemeint haben, der wurde nicht von uns, sondern von der SPD benannt. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das sehe ich nicht. Seitens der Landesregierung Herr Minister Dr. Schöning.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, da ich nicht unter Bestandsschutz stehe - wie Herr Abgeordneter Pidde so freundlich formuliert hat - und ich bereits das Pensionsalter, das für Beamte gilt, erreicht habe, bin ich, glaube ich, unverdächtig, dass ich hier pro domo spreche, dass ich Eigeninteressen oder Gruppeninteressen vertrete, wenn ich für die Landesregierung das Wort nehme.

Meine Damen und Herren, es ist viel von Populismus gesprochen worden. Wenn man vor einigen Tagen in die Zeitungslandschaft schaute, so will ich einmal den Tagesspiegel zitieren: Wenn es nach dieser Zeitung ginge, dann ist ein Minister - so schreibt dieses Blatt im Kontext mit der Erörterung von Ruhegehältern für Kabinettsmitglieder - „nicht sehr viel mehr geschlaucht als ein Dachdecker oder ein Berufsschullehrer“. Das mag ja durchaus sein, aber es bewahrheitet sich auch wieder einmal, nicht alles

ist ein Vergleich, was hinkt. Hier hinkt es nun wirklich gewaltig. Nicht alles, was eine Zeitung zu der Ministerversorgung schreibt oder was sonst zur Ministerversorgung gesagt wird, trifft die Sache. Es werden auch viele Emotionen geschürt, und es sollen auch oft Personen getroffen werden: Politiker - je hochrangiger, desto besser.

Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes, Frau Siegesmund, unterscheidet sich da wohltuend durch seine Sachlichkeit. Er gibt ebenso wie die meisten der vorausgegangenen Beiträge aus den Fraktionen für uns, für die Landesregierung, Diskussionsanstöße. Es sind Bausteine für das Thema „Versorgung von Kabinettsmitgliedern“. Es ist weniger die Höhe der Ruhegehälter, die Stein des Anstoßes ist, es ist vielmehr der Zeitpunkt, zu dem diese Gelder, diese Gehälter fällig werden.

Der Entwurf zielt in die Richtung, die die Landesregierung im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit für die Regelung der Versorgung ihrer Kabinettsmitglieder verfolgt. Es ist bereits zutreffend darauf hingewiesen worden, dass die Ministerpräsidentin vor einigen Wochen eine Neuregelung der Ruhestandsbezüge für die Ministerinnen und Minister angekündigt hat. Sie hat keinen Zweifel daran gelassen, dass Änderungsbedarf besteht. Die Landesregierung arbeitet an diesem Thema. Wir stehen nicht unter Zeitdruck, das hat Herr Bergemann und das haben andere Redner heute noch einmal bekräftigt. Wir wollen auch wirklich gründlich vorgehen und die einzelnen Aspekte unter Einbeziehung des hier Gesagten eingehend überprüfen. Es geht um Fragen des Übergangsgeldes, der Anrechnung von Nebeneinkünften, der Altersgrenzen, der Mindestdienstzeiten und der Fälligkeitsregelung für die Ruhegehaltsansprüche und für die Höhe der Ruhegehälter. Wir sind dabei, die Regelungen in den anderen Ländern zu vergleichen, zu analysieren. Dabei wollen wir umfassend prüfen und das seit 1991 bereits viermal in Teilbereichen geänderte Thüringer Ministergesetz als ein in sich stimmiges Gesamtkonzept novellieren. Es wird im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass rechtliche Ansprüche gesenkt werden und dass wir Anpassungen an vergleichbare Regelungen in anderen Bundesländern vornehmen.

Unser Ziel ist es, im Kabinett möglichst noch vor der Sommerpause einen Entwurf zu verabschieden und ihn dann dem Landtag zuzuleiten. Dann können wir im Zuge der Haushaltsberatungen in diesem Hohen Hause die heute aufgenommene Diskussion fortsetzen. Wir können dann die Einzelheiten erörtern. Bis dahin nehmen wir den von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegten Entwurf als einen Denkanstoß mit. Dasselbe gilt für die Beiträge,

die soeben hier in dieser Diskussion geleistet worden sind. Ich bin dankbar für diese Diskussionsrunde, weil sie uns aufgezeigt hat, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Diese Art von Selbstvergewisserung ist hilfreich für uns.

Ich möchte abschließend noch eingehen auf die Hinweise von Herrn Recknagel und auch von Herrn Meyer, die einen berechtigten Zusammenhang hergestellt haben zwischen Qualität auf der einen Seite und Besoldung und Versorgung auf der anderen Seite. Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage Ihnen auch sehr deutlich aus persönlichem Erleben: Man kommt nicht zu allererst um des Geldes willen als Minister nach Thüringen! Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Schöning. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Ausschussüberweisung. Von allen Fraktionen und allen Rednern wurde die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt. Gibt es weitere Anträge? Bitte?

(Zuruf Abg. Korschewsky, DIE LINKE: Wirtschaft.)

Wirtschaftsausschuss? Wirtschaft, nicht Haushalt? Gut. Dann würde ich abstimmen über die Ausschussüberweisung.

Als Erstes: Wer ist für den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.

Wer ist für den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag nicht an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen.

Wir haben nicht über die Federführung abzustimmen, weil es nur ein Ausschuss ist.

Ich schließe den Tagsordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 5

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflege-Versi- cherungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/985 - ERSTE BERATUNG

Folgender Hinweis: Der Landtag war bei der Feststellung der Tagesordnung gestern übereingekommen, dieses Gesetz heute in erster Beratung und morgen in zweiter Beratung zu behandeln, falls keine Ausschussberatung beschlossen wird. Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Ja. Bitte, Frau Ministerin Taubert.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, nur in aller Kürze: Das bestehende Gesetz zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes tritt am 30. Juni 2010 außer Kraft. Mit dem Änderungsantrag wird das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes lediglich entfristet bzw. verlängert. Änderungen oder Ergänzungen inhaltlicher Art sind in diesem Änderungsgesetz nicht enthalten. Es sollen die bestehenden Regelungen zur Sicherung der pflegerischen Versorgungsstruktur in Thüringen unbefristet verlängert werden. Auf der Grundlage des dann fortgeltenden Gesetzes und der dazugehörigen Rechtsverordnung kann das Thüringer Landesverwaltungsamt entsprechende Belastungen der Pflegebedürftigen mit Investitionsaufwendungen der Einrichtungen auf ihre Betriebsnotwendigkeit hin kontrollieren. Dies gilt allerdings nicht nur für den Kreis der öffentlich geförderten Pflegeeinrichtungen. Der sogenannte bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss des Landes für Bewohner von zuvor - also bis zum 30. Juni 2005 - öffentlich geförderten Heimen wird beibehalten. Mit der Fortgeltung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes setzt sich die Landesregierung weiterhin dafür ein, dass die Altenpflege in unserem Freistaat qualitativ und quantitativ auf hohem Niveau gehalten wird. Wir tragen damit der Bevölkerungsentwicklung Rechnung, die sich besonders stark in der Pflegeversorgung auswirkt. Das dann verlängerte Thüringer Gesetz zur Ausführung des Pflege-Versicherungsgesetzes bietet nach Auffassung der Landesregierung eine gute Grundlage, um auch in Zukunft eine Pflege zu gewährleisten, die den Grundsätzen der Pflegequalität, gleichzeitig aber auch der wirtschaftlichen pflegerischen Versorgung in Thüringen gerecht wird. Ich bitte daher um Unterstützung für dieses Gesetz.

Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Frau Ministerin. Wir kommen zur Aussprache. Als Erster hat sich zur Aussprache Herr Abgeordneter Kubitzki von der Fraktion DIE LINKE zu Wort gemeldet.