Protokoll der Sitzung vom 17.06.2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Thüringen importiert zwei Drittel des verbrauchten Stroms aus anderen Bundesländern. Der Anteil der in Thüringen produzierten erneuerbaren Energien am Verbrauch muss deutlich erhöht werden. Bundesweit soll bis zum Jahr 2020 der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung bei 30 Prozent liegen. Wir als Thüringer brauchen ambitionierte Ziele, um unseren Status als Musterland für erneuerbare Energien deutlich zu

machen, zudem ist die Branche der erneuerbaren Energien ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Ich denke, da sind wir uns alle einig, dass in alldem, was hier steht, sehr viel Wahrheit steckt. Darüber haben wir auch schon oft gesprochen. Mit unserem Antrag, den ich Ihnen heute hier vorstellen möchte, haben wir den Wunsch, auch auf vorhandene Potenziale in Thüringen hinzuweisen und darauf zu drängen, dass man diese Potenziale ausnutzt und besser nutzt. Ich spreche von der Wasserkraft.

(Unruhe im Hause)

(Beifall FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor Frau Hitzing weiterspricht, würde ich doch um die gebotene Aufmerksamkeit bitten, damit wir ihr auch zuhören können. Danke.

Danke. Thüringen hat 182 Talsperren und unter diesen 182 Talsperren befinden sich 12, die zur Stromgewinnung genutzt werden. Die Intention des Antrags ist also naheliegend: Wir fragen uns, weshalb nur 12 und nicht vielleicht 160? Haben wir hier nicht tatsächlich energetisches Potenzial, das nicht genutzt ist, und wollen wir nicht an dieser Stelle als Thüringer genau die Wasserkraft auch nutzen, um sie in Energie umzuwandeln?

Wir haben im Vorfeld dieses Antrags eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt und unter anderem auch die Frage aufgeworfen: Wo findet eigentlich Energiegewinnung statt? Warum und wo findet keine statt und warum nicht? Es gab auch eine Antwort, die mich an einer Stelle ein kleines bisschen verwundert. Da kann ich lesen, dass die Energiegewinnungsanlagen und die Auslastung der Energiegewinnungsanlagen überhaupt nicht statistisch erfasst sind. Ich könnte es bösartig interpretieren und sagen, wir wissen überhaupt nicht, wie viel Energie wir aus den vorhandenen Talsperren erzeugen oder erhalten.

(Beifall FDP)

Ich glaube, das können wir uns nicht leisten als das Bundesland der erneuerbaren Energien und der innovativen Technik. Ich empfinde das als eine klare Absage an die Wasserkraft hier in Thüringen. Die Wasserkraft erscheint auch in den Wasserrahmenrichtlinien nicht deutlich. Ich sehe nur ablehnende Argumente in Bezug auf die Nutzung der Wasserkraft und ich muss sagen, andere benachbarte Bundesländer machen das ganz anders, arbeiten mit der Wasserwirtschaft zusammen und versuchen auch,

diese Potenziale, die sie haben, zu nutzen und vernünftige Lösungen zu finden.

Das ist die Intention unseres Antrags, das möchten wir auch, vernünftige Lösungen finden für unser Bundesland mithilfe der Potenziale, die wir haben, und ganz einfach mit diesen Talsperren dazu beizutragen, die CO2-Reduzierung in Thüringen weiter voranzutreiben und natürlich vorhandenes Potenzial - das muss ich jetzt einfach noch einmal wiederholen - zu nutzen, ohne irgendwelche gewaltigen anderen Bauten erschaffen zu müssen.

Ich glaube, die Intention ist klar, das ist eine klare Ansage an die Wasserkraft und an die Stromgewinnungsmöglichkeiten, die wir in Thüringen haben und die wir noch nicht nutzen. Ich möchte Sie bitten, sich mit uns hier auf eine Diskussion einzulassen und eventuell im entsprechenden Ausschuss zu diskutieren. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen herzlichen Dank, Frau Hitzing. Aus gegebenem Anlass - der Lärmpegel ist wirklich extrem hoch, auch auf den Regierungsbänken - würden wir darum bitten, dass es etwas mehr Ruhe hier im Saal gibt.

Die Landesregierung wird einen Sofortbericht erstatten zu Nummer 2 des Antrags. Für die Landesregierung erteile ich jetzt das Wort Herrn Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu dem Antrag der Fraktion der FDP in Drucksache 5/1071 möchte ich folgenden Sofortbericht geben: Die Thüringer Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag klar zur Nutzung und zur Förderung regenerativer Energien bekannt. Es ist bekannterweise erklärtes Ziel, den Anteil der regenerativen Energien im möglichen Umfang zu steigern. Ein Baustein darin ist das Potenzialkataster für erneuerbare Energien, das derzeit im TMWAT erarbeitet wird.

Allerdings ist eine signifikante Steigerung der Energiegewinnung aus Thüringer Talsperren praktisch nicht mehr möglich, sonst wäre sie nämlich schon geschehen. Ich werde bei der Beantwortung der einzelnen aufgeworfenen Fragen darauf eingehen.

In Frage 1 fragen Sie, wie viel Stromerzeugung wurde über die letzten 10 Jahre in den genannten Thüringer Talsperren erzeugt. Die Stromerzeugung aus Was

serkraftwerken wird auf der Grundlage des Energiestatistikgesetzes durch das Thüringer Landesamt für Statistik nur insgesamt dargestellt. Die entsprechenden Daten sind gegenwärtig bis für das Jahr 2008 verfügbar. Angaben zu Einzelanlagen wie auch zur Teilsumme der Wasserkrafterzeugung aus den Talsperren liegen nicht vor. Einzige Ausnahme sind die beiden Pumpspeicherkraftwerke, deren Gesamtstromerzeugung gesondert ausgewiesen ist. Insofern kann ich Ihnen hier mitteilen, dass in den Jahren 2005 bis 2008 - also seitdem das Pumpspeicherkraftwerk Goldisthal Volllast fährt - in Thüringen mit Wasserkraft pro Jahr durchschnittlich insgesamt ca. 2,3 Mio. Megawatt Strom erzeugt worden ist. Davon entfallen auf die Pumpspeicherkraftwerke im Schnitt ungefähr 2,1 Mio. Megawattstunden. Die entsprechenden detaillierten Zahlentabellen, Frau Hitzing, gebe ich zu Protokoll. Es sei noch einmal darauf aufmerksam gemacht, dass die verbleibenden, von Laufwasserkraftwerken produzierten etwa 0,2 Mio. Megawattstunden nicht nur von Talsperren, sondern auch von Flusskraftwerken stammen.

In Frage 2 fragen Sie, wie die Prognose für die weitere Stromerzeugung aussieht. Die Verfügungsgewalt über die Talsperren haben vorrangig natürlich die Betreiber. Die Landesregierung geht davon aus, dass die Stromerzeugung aus installierten Wasserkraftanlagen in Talsperren auf lange Sicht weiterhin stabil erfolgen wird.

In Frage 3 fragen Sie, warum von den 182 Talsperren nur 12 für die Stromerzeugung genutzt werden. Jetzt wird es ein bisschen technisch: Voranzustellen ist, dass es immer Aufgabe der Betreiber ist, über eine Investition in Wasserkraftanlagen unter anderem natürlich auch nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten zu entscheiden. Die Landesregierung hat hier keine wirtschaftsleitende Funktion. Unabhängig davon sind eben nur wenige Talsperren für die Energiegewinnung auch geeignet. Maßgeblich für die Eignung sind der Abfluss, die Fallhöhe und die sonstigen Nutzungen der Talsperre. Zur Bewertung des wirtschaftlichen Einsatzes von Wasserkraft muss das Produkt aus Fallhöhe und Durchfluss betrachtet werden. Die Untergrenze der Rentabilität liegt nach Informationen aus der Energiewirtschaft bei einer Fallhöhe von 10 m und einem durchschnittlichen Abfluss von 500 l/s. Dem entspricht bei einer Fallhöhe von 5 m ein Abfluss von ca. 1 m³/s. Also eignen sich zur Energiegewinnung durch Laufwasserkraftwerke grundsätzlich nur Talsperren, bei denen durch das verfügbare Wasserdargebot ein ausreichender Abfluss gewährleistet ist und die über eine genügende Fallhöhe verfügen.

Zu betrachten, meine Damen und Herren, ist ferner, dass die Energiegewinnung nur in einem Umfang erfolgen kann, wie sie dem Nutzungszweck der Tal

sperre nicht entgegensteht. So kann zum Beispiel der Hochwasserschutzraum einer Talsperre, der ja leer ist und dazu dient, im Hochwasserfall die Spitze der Hochwasserwelle aufzunehmen, nicht zu Zwecken der Energienutzung eingestaut werden. Von den im Talsperrenregister geführten 182 Talsperren kommen abzüglich der 12 bereits mit Wasserkraftanlagen ausgestatteten Anlagen und weiterer 32 Anlagen, die als Hochwasserrückhaltebecken und Anlagen für den Hochwasserschutz in energetischer Sicht von allenfalls geringfügiger Bedeutung sind, nur 138 Talsperren für eine energetische Nutzung grundsätzlich in Betracht. Von den Talsperren mit einem durchschnittlichen Zufluss von mehr als 1 m³/s haben nur drei eine Stauhöhe von mindestens 5 m. Diese Anlagen - Windischleuba, Weida, Ohratalsperre - gehören der Thüringer Fernwasserversorgung bzw. der Landestalsperrenverwaltung Sachsen. Von den verbleibenden 135 Anlagen haben bei einem Zufluss von mindesten 0,5 m³/s nur vier Talsperren eine Höhe von mindestens 10 m, das sind Auma, Zeulenroda, Schönbrunn und Lössau. Diese Anlagen gehören der TFW. Damit reduziert sich die Anzahl der Talsperren, an welchen die Untergrenze für eine rentable Investition in Wasserkraftanlagen gegeben ist, auf sieben Anlagen, dazu gehören sechs der TFW.

Im Hinblick auf die Anlagen der TFW verweise ich auf die Drucksache 2/1239 vom 03.07.1996 zu einer Kleinen Anfrage des Abgeordneten Dittes „Nutzung des Wasserkraftpotenzials bei Stauanlagen der Thüringer Talsperrenverwaltung“. Zwischenzeitlich hat die TFW gemäß der Antwort zu dieser Drucksache an den Anlagen Schmalwasser und Lütsche Wasserkraftanlagen nachträglich installiert. Eine Entscheidung über die Nachrüstung von Laufwasserkraftanlagen an den Talsperren Ohra, Schönbrunn und Zeulenroda und eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Investition obliegt der TFW.

In Frage 4 fragen Sie, welche Möglichkeiten die Landesregierung sieht, den Anteil der Talsperren signifikant zu erhöhen, die für die Stromerzeugung möglich sind. Aus der Antwort zur Frage 3 ergibt sich, dass eine signifikante Steigerung des Stromaufkommens durch Installation von neuen Wasserkraftanlagen in vorhandenen Talsperren Thüringens nicht zu erwarten ist.

In Frage 5 fragen Sie, welche Thüringer Talsperren befinden sich in Landes- bzw. Privatbesitz. In der Antwort zur Frage 3 wurden bereits einige Talsperren und deren Eigentümer benannt. In Landesbesitz befinden sich die Anlagen im Plothener Teichgebiet, Fürstenteich, Hausteich, Mittelteich, Schmalteich, Moosteich mit Vorsperre, Alter Teich sowie Tremnitz und Triebes, die restlichen Anlagen befinden sich in Privatbesitz. Eine Erfassung von Namen, Besitz und Gesellschaftsform wird seitens der Landesre

gierung nicht geführt. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister. Ich frage, wer wünscht die Beratung zum Sofortbericht zu Nummer 2 des Antrags? Die FDP. Gut, dann eröffne ich hiermit die Beratung und das Wort hat jetzt Abgeordneter Kummer für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Ansinnen der FDP-Fraktion, vorhandene Potenziale bei erneuerbaren Energien besser zu nutzen, können wir erst einmal vollständig teilen, allerdings sage ich dazu klar, nicht nur bei Talsperren, sondern auch bei allen anderen erneuerbaren Energieträgern. Dass das bei Talsperren nicht ganz so einfach ist, liegt sicherlich auf der Hand. Jedoch, Herr Minister, wenn Sie auflisten, welche Talsperren dem Freistaat gehören, und bei den Plothener Teichen landen und dabei die Thüringer Fernwasserversorgung außer Acht lassen, wo zwei Drittel dem Land gehören - wir sind dort nun mal Mehrheitseigner -, dann finde ich das schon ein bisschen merkwürdig.

(Beifall FDP)

Wenn wir dann von Betreiberaufgaben reden, muss ich sagen, gibt es eine klare Landesverantwortung, auch im Bereich der Thüringer Fernwasserversorgung Druck zu machen, dass die bestehenden Potenziale, die es hier noch gibt, auch entsprechend ausgereizt werden. Da sage ich mal, das tut uns allen gut; auf der einen Seite, was Landeseinnahmen angeht, und auf der anderen Seite auch, was eventuell die Möglichkeit einer Quersubventionierung des Fernwasserpreises angeht, der in Nord- und Ostthüringen, die hier betroffen sind, wie wir wissen, sowieso schon zu den höchsten im Lande gehört.

Meine Damen und Herren, sicherlich kann Wasserkraft keinen wesentlich höheren Beitrag zur Stromerzeugung liefern, aber wir können im Bereich der Talsperren einiges an Effekten noch ausreizen. Der Minister ging davon aus, dass sich bei weniger als 1 m³/s Zufluss und einer Stauhöhe von 5 m wenig machen lässt, da lohnt es sich nicht.

(Zwischenruf Reinholz, Minister für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz: Das ist die Untergrenze.)

Wenn ich mir unsere Flusskraftwerke, die wir in Thüringen von privaten Betreibern haben, ansehe, da muss ich feststellen, dass wir dort eine ganze Reihe

deutlich kleinere Anlagen haben.

(Beifall FDP)

1 m³/s ist schon eine ganze Menge Holz und 5 m Fallhöhe haben wir in den wenigsten Thüringer Flüssen. Wenn ich diese Maßstäbe ansetze, scheint es sich für Private doch zu lohnen, auch noch kleinere Potenziale auszureizen. Ich sage ganz klar, ich sehe diese Potenziale an Thüringer Flüssen nicht, denn da kommen wir in Konfrontation mit der Wasserrahmenrichtlinie. Wir wollen die Strukturverbesserung unserer Fließgewässer, wir wollen die Passierbarkeit für Wasserorganismen und da haben wir im Bereich der Kleinwasserkraftanlagen massive Schwierigkeiten, diese Parameter zu erfüllen. Hier gibt es auch große Probleme, gerade was den Fischartenschutz angeht. Ich denke hier an die europäische Verordnung zum Schutz des Aals, die auch in der Richtung eine klare Sprache spricht. Das muss berücksichtigt werden. Aber Talsperren sind Querbauwerke, die werden wir nicht passierbar gestalten oder nur mit sehr, sehr großem Aufwand. Deshalb sollten die Potenziale, die wir hier haben, genutzt werden.

(Beifall DIE LINKE)

Das gilt natürlich nicht für landwirtschaftliche Speicher, die ich in Regionen, wo ich eine große Trockenheit habe, errichtet habe, um in der Trockenzeit für die Landwirtschaft Bewässerungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen. Dass ich da so gut wie keine Wasserabgabe im Sommer habe, liegt auf der Hand. Dementsprechend fallen schon eine ganze Reihe dieser 182 Talsperren raus bei der Betrachtung, aber gerade die Anlagen, die die Thüringer Fernwasserversorgung hat, sollte man hier noch einmal gründlich betrachten. Ich will bloß mal ein Beispiel nennen: Die nagelneu gebaute Talsperre Leibis wird - wenn sie denn dann irgendwann mal Trinkwasser in der gewünschten Größenordnung liefert - trotzdem noch zu einem Viertel ihre Einnahmen aus der Stromerzeugung erzielen. Diese Talsperre ist von der Stromeffizienz her gut gebaut worden. Selbst aus dem abgegebenen Trinkwasser erzeugen wir noch Strom. Auch aus dem Mindestwasserabfluss wird Strom erzeugt. Das ist also alles mit einberechnet worden und bei einer Stauhöhe von fast 100 m ist das auch eine relativ effiziente Geschichte. Nun sage ich mal noch eins: Wir haben die Befüllung der Talsperre unter Zuhilfenahme der Katze genutzt. Die Katze ist ein Fluss in einem Nebental, üblicherweise fließt die da nicht hin, aber man hat für viele Millionen einen Stollen gebaut, um die Katze mit einzubinden. Diese Einbindung hat funktioniert; wir haben überhaupt keine Wasserprobleme in der Talsperre Leibis, aber jetzt soll die Einbindung aufgegeben werden, weil der Bereich der Katze in keinem Trinkwasserschutzgebiet liegt. Wir könnten aber damit den Wasserzu

fluss in die Talsperre Leibis erst verdoppeln. Dementsprechend könnten wir die Einnahmen aus der Stromerzeugung auch fast verdoppeln. Ich habe vorhin gesagt, ein Viertel der Einnahmen der Talsperre Leibis aus Stromerzeugung. Das heißt, wir kämen in einen deutlich höheren Bereich. Ich finde, das ist eine Geschichte, die sollte man durchaus betrachten und sehen, wie man die entsprechenden Sicherheitskriterien auf einem verträglichen Level gewährleisten kann, damit wir nicht die Trinkwasserqualität in der Talsperre gefährden. Aber ich sage mal, der Katzestollen ist lang, ich kann dort Wasserproben nehmen und ich kann zur Not, wenn ich sage, das Wasser ist nicht geeignet, in die Trinkwassertalsperre geleitet zu werden, auch mal absperren. Wenigstens diese Möglichkeit habe ich. Man sollte diese Sache meiner Ansicht nach noch einmal prüfen.

Eine andere Möglichkeit, die ich in der Nutzung von Talsperren sehe und die für mich deutlich interessanter ist, ist die Frage von Pumpspeichern. Das hat jetzt mit der direkten Elektroenergieerzeugung aus erneuerbaren Energien nichts zu tun. Wir brauchen dringend Speichermedien. Das ist eine Geschichte, die immer wieder diskutiert wird. Nun haben wir ändernde Nutzungskriterien bei Talsperren. Wir haben zum Beispiel in der nächsten Zeit zu erwarten, dass das Talsperrensystem Weida aus der Trinkwassernutzung geht. Ich will an das Gesetz zur Gründung der Thüringer Fernwasserversorgung erinnern. Dieses Gesetz sagt deutlich, wenn denn dieses Talsperrensystem aus der Trinkwassernutzung geht, bleibt die Unterhaltspflicht beim Land. Das Land kann dann überlegen, was es damit macht. Wir haben eine Studie in Auftrag gegeben. Die Studie kam zu dem Ergebnis, wir sollten diese Talsperren erhalten aus naturschutzfachlichen Gründen. Trotzdem muss man sagen, dass diese Unterhaltung der Talsperren sehr teuer wird. Es gibt eine Gefahrenabwehranordnung für die Talsperre Weida, weil die Staumauer in ihrer Standsicherheit gefährdet ist. Hier die notwendigen Sanierungsmaßnahmen durchzuführen, wird sehr, sehr teuer. Deshalb sollten wir überlegen, wie wir eine effiziente Nutzung dieser Talsperre durchführen. Die ist früher schon einmal für die Gewinnung von Elektroenergie genutzt worden - heute nicht. Wir haben aber vom Prinzip her mit der Talsperre Weida ein Unterbecken zur Verfügung und mit der Talsperre Zeulenroda ein Oberbecken. Die sind beide vorhanden. Ich muss nicht Landschaft zerstören, um diese Becken irgendwo vorzurichten. Ich habe sie beide da. Das sind beides große Töpfe, über 10 Mio. Kubikmeter die Talsperre Weida, ich glaube, über 20 Mio. Kubikmeter die Talsperre Zeulenroda. Wenn ich die miteinander verbinde und mit den heutigen modernen Möglichkeiten ein Pumpspeicherkraftwerk daraus baue, könnte die Thüringer Fernwasserversorgung nach einer Investition, die sicherlich nicht billig ist, aber trotzdem in Zukunft sich eine weitere sichere

Einnahmequelle bescheren. Ich bin der Ansicht, das sollte zumindest geprüft werden.

Ein zweites Talsperrenpaar, das wir nicht mehr brauchen, ist das Talsperrenpaar Schmalwasser und Tambach-Dietharz. Die Talsperre Schmalwasser hat Bernhard Vogel noch eingeweiht; sie sollte die Trinkwasserversorgung sicherstellen. Wir brauchen sie inzwischen nicht mehr. Warum will ich nicht auch dieses Talsperrenpaar, hier habe ich einen deutlich größeren Höhenunterschied zwischen Ober- und Unterbecken, als Pumpspeicherkraftwerk nutzen? Wenn wir denn schon einmal bei solchen Betrachtungen sind, muss man sich einmal ansehen, wie das aussieht bei den älteren Pumpspeicherkraftwerken, die wir in Thüringen haben. Ich gehe einmal zur Hohenwarte. Wir haben hier ein riesengroßes Oberbecken und ein winzig kleines Unterbecken mit Eichicht. Unter den heutigen Bedingungen, wo Pumpspeicher so wichtig sind, wäre es meiner Ansicht nach angebracht, einmal darüber nachzudenken, ob man das Unterbecken Eichicht nicht noch ein bisschen ausbauen könnte, dass wir dort zu einer größeren Wassermenge kommen, die wir vorhalten. Das kann mit kleineren Maßnahmen vielleicht laufen. Man müsste es einfach mal betriebswirtschaftlich betrachten. Sicherlich soll nicht nur Vattenfall das Geld daraus machen, auch da könnte der Freistaat sehen, was man davon hat. Hier sehe ich die Möglichkeit, dass wir auch zu einer deutlichen Verbesserung des vorhandenen Potenzials kommen. Und wenn man sich mal anschaut, was in Goldisthal für Möglichkeiten bestehen, die haben eine ähnliche Fallhöhe wie zwischen Hohenwarte und Eichicht, ist das meiner Ansicht nach auch noch eine Möglichkeit, in Thüringen Potenziale zu schaffen, gerade für den Ausbau erneuerbarer Energien künftig Speicherkapazitäten vorzuhalten.

Meine Damen und Herren, ich denke, einige Prüfaufträge wäre der aktuelle Stand der Technik durchaus wert. Es gibt Experten in dem Bereich, die sagen, es geht heute vieles, was früher nicht ging. Wir sollten uns hier also keine Denkverbote, sondern eher Aufträge erteilen. Um zu den anderen erneuerbaren Energien zu kommen, hier sollten wir uns um die wirklichen Potenziale kümmern. Gerade im Bereich der Windkraft, im Bereich Solar, wo auch das Land vieles tun kann - unsere Behördendächer, die geeignet sind, wir haben das prüfen lassen, sind immer noch nicht mit Solaranlagen belegt - im Bereich Geothermi sehe ich in Thüringen auch noch einige Möglichkeiten, im Bereich Biomasse, wo auch Behördenhandeln meiner Ansicht nach falsch war in der Vergangenheit. Ich will hier immer wieder daran erinnern, das große Biomasseheizkraftwerk in Bischofferode, wo wir keine Wärmenutzung haben, so kann man mit erneuerbaren Energien auch nicht umgehen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Woran ich auch noch einmal erinnern möchte, dass wir bei vielen landwirtschaftlichen Biogasanlagen immer noch fehlende Wärmeabnahmen haben. Auch das wäre in der heutigen Zeit nicht notwendig. Wir müssen etwas dafür tun, dass bei diesen Anlagen eine vernünftige Wärmenutzung nachgerüstet wird oder zumindest vor Ort nicht benötigtes Gas eingespeist wird und an anderer Stelle energetisch genutzt wird für Wärme und für die Stromerzeugung.

Meine Damen und Herren, ich denke, es gibt viel zu tun in dem Bereich, wir sollten es anpacken und wir sollten auch sehen, wie wir damit Einnahmemöglichkeiten für unser Land erschließen. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Kummer. Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Primas für die CDU-Fraktion.

Noch einmal für das Protokoll: Wir befinden uns natürlich nicht nur in der Aussprache zum Sofortbericht, sondern auch zu Nr. 1 des Antrags.