Protokoll der Sitzung vom 18.06.2010

Mit der Koalitionsvereinbarung haben die Parteien CDU und SPD darüber hinaus vereinbart, sich nachdrücklich für eine Abschaffung der Bedürftigkeitsregelung bei der Opferpension und einen Ausbau der Leistungshöhe, gestaffelt nach Haftdauer, einzusetzen. Auch der im Jahre 2006 in Auftrag gegebene Forschungsbericht zur sozialen Lage der Opfer des SED-Regimes in Thüringen zählt zu den Vorhaben der Landesregierung, die die Verbesserung der Situation der SED-Opfer zum Ziel hatten. Der vom Jenaer Zentrum für empirische Sozial- und Kulturforschung e.V. erstellte Bericht beschrieb die soziale Lage der SED-Opfer aus juristischer, soziologischer und zeithistorischer Perspektive. Breiten Raum nehmen im Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR die Beratungstätigkeit für die Betroffenen von SED-Unrecht und die Unterstützung der Arbeit der Thüringer Beratungsinitiative ein. Dafür bildet die Förderung der Opferverbände und Betreuungsinitiative durch die Landesregierung eine wichtige Grundlage. Insgesamt wurden bisher für die Förderung der Opferverbände und der Beratungsinitiative Landesmittel in Höhe von fast 1,2 Mio. € verausgabt. Mit der Förderung der Beratungsinitiative und der Förderung der Opferverbände trägt die Landesregierung entscheidend dazu bei, die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass betroffene SED-Opfer in ganz Thüringen umfassend und qualifiziert beraten und betreut werden.

Entsprechend der Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen an Opferverbände des SED-Unrechts vom 18. Dezember 2009 bezieht sich die Förderung bei den Verbänden auf Sachausgaben der bestehenden Beratungsstellen sowie Projekte und Betreuungsmaßnahmen. Um die bis zum 31. Dezember 2011 verlängerte Möglichkeit zur Antragstellung nach dem SED-Unrechtsbereinigungsgesetz optimal zu nutzen, wird die thüringenweite Beratung und Betreuung von SED-Opfern im Rahmen einer Beratungsinitiative durchgeführt. Diese wird gemeinsam mit der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Berlin und der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR, die die Fachaufsicht übernommen hat, realisiert. Durch die Stiftung „Aufarbeitung der SED

Diktatur“ erfolgt eine Kofinanzierung in Höhe von jährlich 25.000 €.

Bei der Beratungsinitiative wurden 2002 zwei Stellen geschaffen, die gemeinsam mit zwei Mitarbeitern der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR mobile Beratungsteams bilden.

Ab dem Haushaltsjahr 2008 waren 1,35 Stellen für die Beratungsinitiative tätig und im Jahr 2010 soll die Arbeitszeit für die Berater wieder auf 80 Wochenstunden aufgestockt werden. Der von der Landesbeauftragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR vorgelegte Tätigkeitsbericht belegt nachhaltig, dass nicht nur wegen sogenannten Opferpensionen und der Heimproblematik weiterhin Beratungsbedarf besteht. In der Beratung der Beratungsinitiative insgesamt verlagert sich der Schwerpunkt. Es werden vorrangig nicht nur die Antragsverfahren zu den Rehabilitationsgesetzen nachgefragt, sondern zunehmend auch soziale Beratung und Betreuung bis hin zu Informationen zu Therapieangeboten.

Unter diesem Fokus sollte auch die Weiterentwicklung der Beratungsinitiative und der Förderung betrachtet werden. Ausgebildete Berater sollten nach und nach dem Modell, bei dem Opfer Opfer beraten, vorgezogen werden. Bei der Beratung und Betreuung der SED-Opfer darf und wird die Unterstützung der Landesregierung auch in Zukunft nicht nachlassen. Sie sind ein wichtiges Instrument der Zusammenarbeit und fördern die Beratungs- und Vertretungskompetenz der Opferverbände des SED-Unrechts.

Ich komme nun zur zweiten Frage: Wie beurteilt die Landesregierung die Entschädigung durch Opferrente? Das Dritte Gesetz zur Verbesserung rehabilitationsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR, dessen Kernstück die Einführung einer besonderen Zuwendung - der Opferpension - im Rahmen des strafrechtlichen Rehabilitationsgesetzes ist, ist am 27. August 2007 in Kraft getreten.

Auch wenn nicht alle Thüringer Forderungen erfüllt werden konnten, begrüßt die Thüringer Landesregierung dieses Gesetz, da es für viele SED-Opfer eine erhebliche Verbesserung ihrer Lebenssituation bringt. Die Gewährung einer Opferpension stellt eine finanzielle Anerkennung der erlittenen Nachteile und Schädigungen dar. Sie ist sichtbarer Ausdruck für den besonderen Wert, den unsere Gesellschaft dem Handeln von Menschen beimisst, die sich gegen die Diktatur der SED gewehrt und um den Preis erheblicher persönlicher und sozialer Nachteile und un

ter Einsatz ihres Lebens für die Freiheit und Demokratie eingesetzt haben.

In Thüringen gingen bis Ende Mai 2010 8.154 Anträge für eine besondere Zuwendung für Haftopfer im zuständigen Thüringer Landesverwaltungsamt ein. Mit Datum vom 31. Mai 2010 sind bereits 5.905 Bewilligungsbescheide und 85 Ablehnungsbescheide erlassen worden. Die Ablehnungen erfolgen insbesondere wegen der Dauer der Freiheitsentziehung von weniger als sechs Monaten und Ausschließungsgründen gemäß § 16 Abs. 2 des strafrechtlichen Rehabilitationsgesetzes. Ca. 30 Monate nach Beginn der Auszahlung zeigt sich, dass die Opferpension bei den Antragstellern, die diese Leistung erhalten, eine positive Resonanz hervorgerufen hat. Durch das Auszahlungsprogramm ist gewährleistet, dass die Gelder monatlich im Voraus ihre Empfänger erreichen.

An dieser Stelle möchte ich daran erinnern, dass sich der Freistaat Thüringen im Gesetzgebungsverfahren zur Einführung der Opferpension für eine Leistung ohne Bedürftigkeitsprüfung im Sinne einer Ehrenpension eingesetzt hatte. Die Opferpension ist dann aber als soziale Ausgleichsleistung in Kraft getreten, die unter der Voraussetzung einer aktuellen wirtschaftlichen Bedürftigkeit gewährt wird. Deshalb ist die vollständige Abschaffung der Bedürftigkeitsregelung gemäß der Koalitionsvereinbarung für die 5. Legislaturperiode des Thüringer Landtags ein Ziel der Landesregierung.

(Beifall CDU)

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Mäßiger Beifall.)

Dafür soll sich eine neue Bundesratsinitiative zur weiteren Verbesserung der Situation der von SEDUnrecht Betroffenen im Laufe dieser Legislatur einsetzen.

Darüber hinaus erforderte das Gesetz eine Optimierung des Meldedatenabgleichs. Dazu wurde vonseiten des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit ein Vorschlag erarbeitet, der am 18. August 2009 als § 15 a in die Thüringer Meldeverordnung aufgenommen wurde. So wurde der Datenabgleich mit der im Thüringer Landesverwaltungsamt angesiedelten Entschädigungsstelle nach dem strafrechtlichen Rehabilitationsgesetz möglich. Ziel war, die Gesetzmäßigkeit des Leistungsbezugs sicherzustellen und den erhöhten Verwaltungsaufwand der Rückforderung zu Unrecht erhaltener Leistungen soweit als möglich zu begrenzen. Im Zuge einer bundeseinheitlichen Umsetzung des neuen Gesetzes, das eine auf Dauer angelegte Leistung gewährt, waren und sind vielfältige Auslegungsfragen bzw.

Probleme in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern zu klären. So wurden z.B. in den Bund-Länder-Koordinierungsrunden Regelungen zu Zuständigkeitsproblemen, zum Datenschutz, zur Einkommensberechnung, zu Auschließungsgründen, zur statistischen Erfassung und vieles mehr einer einheitlichen Lösung zugeführt.

Trotz der in den Bund-Länder-Koordinierungsrunden festgelegten und erarbeiteten Auslegungshinweise treten in der Praxis bei bestimmten Fallkonstellationen Anwendungsschwierigkeiten bei der Umsetzung auf. Deshalb wurden mit den die SED-Unrechtsbereinigungsgesetze ausführenden Fachbehörden der Länder weitere Novellierungsbedarfe erörtert, um den vorrangigen und konsensfähigen Handlungsbedarf zur Verbesserung der Lage der SEDOpfer ableiten zu können. Der Freistaat Thüringen beteiligte sich aktiv in der länderoffenen Arbeitsgruppe zur Klärung des Änderungsbedarfs des strafrechtlichen Rehabilitationsgesetzes. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe, wie z.B. die Verbesserung bei den Anspruchsberechtigten mit Kindern oder die Verbesserungen für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens, flossen in einen Änderungsantrag des Bundesrats ein. Die in dieser Drucksache aufgeführten Änderungen sind der derzeitig einzig erzielbare Konsens unter den Ländern. In den Gegenäußerungen der Bundesregierung zu dem Gesetzentwurf des Bundesrats zeigt sich die Bundesregierung offen zu einigen Punkten, wie z.B. für eine gesetzliche Klarstellung zum Kindergeld, welches bei der Einkommensberechnung für die Opferpension nicht mehr angerechnet werden soll.

Für die Politik der Landesregierung heißt es, sich wie bisher auf Bundesebene für weitere Verbesserungen der Situation der Opfer des Unrechts einzusetzen und ich gehe davon aus, dass auch der Thüringer Landtag diese Aktionen weiter unterstützt. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Ministerin, vielen Dank für den Bericht. Ich frage nun: Wird die Aussprache, die Beratung des Sofortberichts gewünscht? Die CDU-Fraktion signalisiert das, die FDP-Fraktion, die SPD, DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, damit alle. Ich eröffne die Aussprache. Es hat sich Abgeordneter Dr. Zeh, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Tätigkeitsbericht 2009 der Landesbeauf

tragten des Freistaats Thüringen für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR steht auch mit Blick auf das Jubiläumsjahr „20 Jahre friedliche Revolution 1989“ unter dem besonderen Fokus. Neben dem Feiern und Gedenken an das Jahr 1989 im letzten Jahr sind auch die Fragen, denen wir uns immer wieder zu stellen haben, gerade 20 Jahre nach der friedlichen Revolution, uns wieder besonders gegenwärtig geworden. Das sind die Fragen: Wie sind wir vorangekommen bei der Aufarbeitung der zweiten Diktatur auf deutschem Boden? Gehen wir mit den Opfern angemessen um? Nehmen wir unsere Verantwortung zur Aufklärung, insbesondere unserer Jugend über die SED-Diktatur ausreichend wahr? Reichen unsere Anstrengungen zur wissenschaftlichen Aufarbeitung der DDR-Diktatur? Für diese Standortbestimmungen sind die jährlichen Tätigkeitsberichte der Stasibeauftragen unverzichtbare Arbeitsgrundlage. Der Tätigkeitsbericht 2009 weist viele Veranstaltungen aus: die Fortsetzung der Buchreihe der Stasibeauftragten, viele Veröffentlichungen, Publikationen, Wanderausstellungen, die Arbeit mit den Thüringer Verfolgtenverbänden, Geschichtsunterricht, Zeitzeugenprojekte und vor allem die Arbeit mit den SED-Opfern. All das zeigt eine engagierte Tätigkeit. Gemeinsam mit ihren Mitarbeitern trägt die Thüringer Landesbeauftragte für die Stasiunterlagen zur Aufklärung der Diktatur in der DDR bei.

(Beifall CDU)

Diese Arbeit ist unverzichtbar und verdient den Dank und die Anerkennung dieses Hohen Hauses.

(Beifall CDU, SPD)

Deshalb möchte ich Ihnen, Frau Neubert, und Ihren Mitarbeitern für Ihre Arbeit ganz herzlich danken. Unbequeme Meinungen, Äußerungen führen gelegentlich auch zur Kritik. Ich kann Ihnen aber versichern, wenn die Kritik von der Partei DIE LINKE kommt, dann adelt das.

(Beifall CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte auch der Landesregierung und auch Ihnen, Frau Ministerin Taubert, für Ihren Bericht danken. Der zeigt doch eins besonders - egal unter welcher Regierung und bei welcher Ministerin bzw. bei welchem Minister, der Freistaat Thüringen hat immer Kurs gehalten, wenn es um die Aufarbeitung der DDR-Diktatur geht. Ich nenne nur die Stichworte: SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, Stasi-Unterlagen-Gesetz, Regelanfrage zur Stasitätigkeit, Rehabilitierungsgesetze, Opferrente, Aufklärungs- und Bildungsarbeit, immer ist Thüringen vorangegangen.

(Beifall CDU)

Ob im Bundesrat oder im Freistaat - Thüringen ist immer konsequent geblieben.

(Beifall CDU)

Meine Damen und Herren, der Sofortbericht der Landesregierung zeigt, dass das auch in Zukunft so bleiben soll. Es ist gut und wird dem guten Ruf Thüringens bei der Aufarbeitung des DDR-Unrechts gerecht. Ich unterstütze ausdrücklich die gänzliche Aufhebung der Antragsfristen zur Rehabilitierung von SED-Opfern. Die Bedürftigkeitsprüfung bei der Opferpension muss wegfallen. Über den Empfängerkreis der Opferpension muss neu nachgedacht werden,

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

zum Beispiel müssen wir Kindern und Jugendlichen, die in der DDR zwangsweise in Kinder- und Jugendheimen untergebracht waren oder zwangsweise adoptiert wurden, Entschädigungsrechte zuerkennen.

(Beifall CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Gerade die Diskussion um Kindesmissbrauch und Kindesmisshandlung in DDR-Kinderheimen zeigt, dass es hier ein Problemfeld gibt, das bisher noch gar nicht bedacht wurde. Die Opferberatung muss auf solche Fälle besser vorbereitet sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herrn, wir dürfen hier nicht nachlassen, uns diesen Themen auch wirklich zu stellen. Wohin ein allzu laxer Umgang mit der DDR-Vergangenheit führt, das kann man in Brandenburg erleben, wo sich stasibelastete Abgeordnete in großer Zahl im Landtag versammelt haben. Die Aufarbeitung der Vergangenheit ist dort nun offenbar beerdigt worden. Äußerungen aus Regierungskreisen der Landesregierung Brandenburg, aber auch Berlin lassen diesen Schluss zu. Nein, meine Damen und Herren, wir dürfen die Verklärung der SED-Diktatur nicht hinnehmen. Es ist schon eine Verhöhnung unserer Demokratie und eine Provokation des Rechtsstaats, wenn sich heute ehemalige Stasigeneräle zu Kongressen versammeln und ungeniert ihre Memoiren veröffentlichen, um die angeblich friedenssichernde Tätigkeit des MfS zu verklären.

(Beifall CDU)

In einer Empfehlung über ein Buch von Werner Großmann, er war Stellvertreter für Markus Wolf, und Wolfgang Schwanitz, das war der Stellvertreter von Mielke, und unter Modrow war Schwanitz Leiter des Am

tes für Nationale Sicherheit, kann man Folgendes nachlesen - Frau Präsidentin, ich zitiere -: „60 Jahre nach Gründung des MfS am 8. Februar 1950 scheint alles gesagt, geschrieben, gedruckt und gesendet. Es gibt keine Geheimnisse mehr. Aber ist bei den Jüngeren wirklich mehr bekannt als jene Grusel- und Schauermärchen, die seit 1990 absichtsvoll verbreitet werden? Und lassen sich diese Klischees nicht durch sachliche Informationen ersetzen? Verantwortliche Mitarbeiter des MfS“ - gemeint sind hier Großmann und Schwanitz - „kommen der Forderung nach, die in der Öffentlichkeit immer wieder an sie gestellt wird: Sie informieren ausführlich, detailliert und selbstkritisch über ihre Arbeit, über Geschichte, Strukturen, Tätigkeit und Methoden des Ministeriums.“ Nun, wie das Buch aussieht, können Sie sich gut vorstellen, es wird verklärt, verharmlost und gelogen. Ein wenig Information gibt diesem Buch dann auch noch den Anschein von Objektivität. Dieses Buch ist eine Verhöhnung der Opfer und es ist unverständlich, dass so etwas ohne Diskussion in dieser Gesellschaft noch so veröffentlicht werden kann.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Und erschreckenderweise droht bereits 20 Jahre nach der friedlichen Revolution, wie ja auch der Thüringen-Monitor ein Stück gezeigt hat, eine fortschreitende Verklärung der DDR-Diktatur zum Kuschelstaat.

(Unruhe DIE LINKE)

Jetzt ist natürlich nicht der Kollege gemeint, aber es hätte von der Doppeldeutung ja auch passen können. Die Umfrage unter Schülern vor einem Jahr war Spiegelbild dieser Verklärung. Deshalb muss noch stärker im Erziehungsauftrag des Freistaats Thüringen die Erinnerung an das geschehene Unrecht und die Erinnerung an die Opfer der SED-Diktatur gefordert werden.

Deshalb war gestern, am 17. Juni, ein wichtiges Ereignis hier in Erfurt. Es war der Baubeginn für die Gedenkstätte in der Andreasstraße. Ich habe mich sehr darüber gefreut, endlich wird dieses Projekt in die Tat umgesetzt, an dem ich auch selbst ein kleines bisschen mitarbeiten durfte. Es wird kaum einen authentischeren Ort für den Bildungs- und Erziehungsauftrag in Erfurt geben als diese Gedenkstätte. Deshalb muss der Freistaat hier entsprechend Akzente setzen, die kraftvoll sind und nicht in Halbherzigkeit stecken bleiben. Für mich ergeben sich aus der heutigen Debatte zwei hauptsächliche Schlussfolgerungen:

1. Eine Schlussstrichdebatte zur Aufarbeitung der Stasivergangenheit kann es weder heute - 20 Jahre nach der friedlichen Revolution - noch später geben.

(Beifall FDP)

Die Auseinandersetzung mit den Mechanismen der Stasi bleibt eine Aufgabe. Es gibt also noch viel für die Stasibeauftragten zu tun.

2. Es ist falsch, den Blick auf das MfS zu verengen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir brauchen eine umfassende Aufarbeitung des Repressionsapparates der SED. Die Hauptverantwortlichen waren in der SED. Es geht um die Auseinandersetzung mit den Mechanismen der SEDDiktatur. Die Stasi war nur Schild und Schwert der Partei. Die SED schützte sich selbst durch das Schild und die SED führte zur Repression des eigenen Volkes das Schwert. Deshalb war die DDR auch ein Unrechtsstaat. Wir haben also noch viel für eine verantwortliche Aufklärung zu tun. Vielen Dank.