Protokoll der Sitzung vom 10.09.2010

Es gibt auch noch eine vereinfachte Steuererklärung, das soll der guten Ordnung halber auch erwähnt sein, die ist etwas kürzer, aber kommt auch nur für einen Bruchteil unserer Steuerpflichtigen infrage. Wie gesagt, es gibt eine Vielzahl von Anlagen, ich meine es sind sogar 13 Stück. Da gibt es z.B. die Anlage N für die Arbeitnehmer, die Anlage KAP für den Sparer, die Anlage R für den Rentner, die Anlage L für die Land- und Forstwirte, Anlage G für Gewerbetreibende, die Anlage S für Selbstständige und Freiberufler. Die Haus- und Wohneigentümer haben dann die Anlage V auszufüllen oder die Anlage FW zur Förderung des Wohneigentums. Dann haben wir hier noch die Anlage SO, die z.B. bei privaten Veräußerungsgeschäften, Unterhaltsleistungen und vielen anderen Dingen zur Anwendung kommt und die Anlage AUS für besondere Fälle, für ausländische Einkünfte. Und es gibt die Anlage Unterhalt, um diese auch noch zu nennen, und für die Eigenheimzulage gibt es auch noch einen weiteren Vordruck. So viel erst einmal dazu und da haben wir uns noch nicht über

Gesellschaften, über die Steuererklärung von Unternehmen und vieles anderes unterhalten, was dann auch noch jeweils im Spezialfall zur Anwendung kommt. Hier geht es ja erst einmal um diejenigen Steuerzahler und Steuerpflichtigen, für die hauptsächlich die Einkommensteuererklärung wichtig ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, all das zeigt auf, dass wir meilenweit von unserem Bierdeckel, Herr Kollege Recknagel, den ich auch dabei habe, entfernt sind.

(Beifall FDP)

Es ist, denke ich, an der Zeit, wenn angefangen wird - und etwas anderes kann das nicht sein - ein erster Schritt, für Vereinfachung zu sorgen, Vereinfachung und Übersichtlichkeit für unsere Bürger und Steuerpflichtigen, aber auch für unsere Mitarbeiter in der Finanzverwaltung. Das, Herr Kollege Recknagel, haben Sie in Ihrer Begründung sehr zu Recht auch dargelegt. Es hat Auswirkungen natürlich auch auf unseren Personalbestand, den wir vorhalten müssen, um die Steuererklärungen zu bearbeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will aber trotzdem noch einmal kurz auf die Anlagen eingehen, um auch noch das Thema Steuervereinfachung vielleicht etwas tiefer zu beleuchten. Nehmen wir einmal die Anlage „Kind“. Seit einigen Jahren können die Eltern oder das Elternteil die Kinderbetreuungskosten steuerlich geltend machen. Das wird übrigens auch in der Diskussion zu unseren Dingen, die wir auf den Weg gebracht haben, um Vereinbarkeit von Familie und Beruf, um Kinderbetreuung auch hier finanziell noch einmal zu unterstützen, oft vergessen, dass das auf Bundesebene ja vor einigen Jahren geregelt wurde. Es ist aber letztlich vollkommen egal, aus welchem Grund diese Betreuungskosten für die Kinder entstehen, ob die Eltern ihr Kind betreuen lassen, weil sie arbeiten, weil sie studieren, eine Person pflegen oder selbstständig tätig sind oder aus welchem Grund auch immer, ohne diese Angaben, die für die Berechnung der Steuer überhaupt keine Rolle spielen, würde dieser Vordruck zumindest um eine Seite reduziert werden können. Im Übrigen wäre dann auch die volle Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten wünschenswert, die ja jetzt, soweit ich das weiß, auf einen Höchstbetrag von 4.000 € festgelegt sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu dem FDP-Antrag möchte ich Folgendes anmerken: Sie haben darin auch aufgelistet, dass es um Steuersenkungen gehen soll. Aus Sicht von uns, den Landespolitikern, die Sorge tragen müssen für einen Landeshaushalt, ist eine Steuersenkung, die sich entsprechend auswirkt auf unsere Steuereinnahmen, nicht machbar. Die Steuervereinfachungen, die man machen kann, oder auch der Wegfall von

Höchstbetragsberechnungen oder überhaupt Höchstbeträgen haben natürlich zur Folge, dass es dann auch Änderungen in der Steuerlast gibt. Aber hier ist es wichtig, dass darauf geachtet wird und dass am Ende das Gesamtsteueraufkommen nicht absinkt. Also Vereinfachungen oder solche Änderungen werden dazu führen, dass in einzelnen Steuerarten das Aufkommen sinkt, in manchen Steuerarten vielleicht auch etwas steigt, aber wichtig ist unserer Auffassung nach, dass am Ende der Bundesgesetzgeber im Blick hat, dass das Gesamtsteueraufkommen zum jetzigen Stand, wie die Zahlen sind der Einnahmen auf Bundes- und auch auf Landesebene, nicht absinkt. Solche Entlastungspakete dürfen auch nicht einseitig zulasten der Länder geschnürt werden. Insofern müssen wir an die Verantwortung des Bundes auch appellieren, die Konsolidierungsbemühungen in den Ländern nicht durch zusätzliche Einnahmeausfälle zu erschweren. So finden Sie es auch in unserem Änderungsantrag, der heute zur Abstimmung vorliegt. Durch aktives Handeln im Bundesrat muss dazu beigetragen werden, dass die finanzielle Situation des Landes und der Kommunen sich verbessert und nicht durch weitere Steuersenkungen verschärft wird. Die Finanzminister haben bei Ihren 13 Vorschlägen zur Vereinfachung des Steuerrechts meines Erachtens all dies beachtet und dazu gehört eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen, die ich auch einmal mitgebracht habe. Es geht um die Vereinfachung der Entfernungspauschale, den Wegfall der Einbeziehung der abgeltend besteuerten Kapitaleinkünfte in die Ermittlung der zumutbaren Belastung und in den Spendenabzug. Es geht um Stipendien, um Erstattungsüberschüsse von Sonderausgaben, Vereinfachung - das hatte ich schon gebracht, das Beispiel - bei den Kinderbetreuungskosten, die verbilligte Überlassung einer Wohnung, der Ehegattenveranlagung. Es geht um das Kindergeld und Kinderfreibeträge bei den Volljährigen - hier soll die Einkunftsprüfung wohl wegfallen -, um den Pauschbetrag für behinderte Menschen, die Aufteilung der Steuerschuld bei zusammen veranlagten Ehegatten, die Erbschaftssteuer, die Vereinfachung bei den Verlusten bei beschränkter Haftung und die verbesserte Behandlung von Betriebsaufgabe, Betriebsverpachtung und Betriebsunterbrechung nach dem Einkommensteuergesetz. Das sind die Dinge, die in der Finanzministerkonferenz in Dresden am 20.05. - wenn ich das richtig weiß, auch einstimmig - beschlossen wurden. Das wird von uns auch unterstützt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, über die Änderungen bei den Steuerlasten, wenn man Vereinfachungen macht, habe ich eben schon gesprochen. Das ist für uns ein ganz wichtiger Punkt in unserem Änderungsantrag und für den Staat, für den Bund, die Länder und die Kommunen ist es wichtig, dass neue Entlastungen am Ende ausgewogen sind mit den entsprechenden Belastungen.

Da sage ich nur mal Stichwort Umsatzsteuer, denn auch das finden Sie in unserem Antrag, den Punkt unter II Nr. 1, der Katalog der Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz. Denn auch hier ich erinnere nur an das Schulessen, an das Hundefutter, an die Blumenbesteuerung und anderes mehr - wollen wir die Vereinfachung haben und da hat unsere Landesregierung auf Bundesebene deutlich gesagt, wo der Weg hingehen muss.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Steuerhoheit liegt beim Bund, aber nichtsdestotrotz sagen wir auch mit unserem Antrag, dass die Landesregierung aufgefordert wird, sich nachdrücklich in der Richtung einzubringen, die Dinge der Länderfinanzministerkonferenz weiter voranzubringen und voranzutreiben, und auch, dass wir regelmäßig im Haushalts- und Finanzausschuss über die Fortschritte bei den Bemühungen um die Steuervereinfachung unterrichtet werden möchten. Wir haben dann weiterhin verschiedene Dinge, die wir feststellen lassen möchten mit dem heutigen Beschluss, und zwar die Ermäßigungstatbestände im Umsatzsteuergesetz und auch - das ist uns auch sehr wichtig - die aufkommensneutrale Änderung des Steuerrechts. Das finden Sie in der Drucksache 5/1466 und ich werbe namens meiner Fraktion um Ihre Zustimmung für diese Vorlage.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir könnten noch sehr viel auch über das Einkommensteuerrecht, die verschiedenen Tatbestände, die dort jeweils zu berücksichtigen sind auch von der Finanzverwaltung, die vielen Ausnahmen reden. Ich denke, das war ein kurzer Überblick auch über die Dinge, die unsere Bürger leisten müssen im Rahmen ihrer Steuererklärung, was alles zu beachten ist, wie viel Material es hier gibt zum Ausfüllen. Auch unser Ziel noch einmal deutlich benannt: Wir wollen die Vereinfachung, ich sage immer bildhaft: der Bierdeckel ist ein gutes Beispiel dafür. Ganz so wird es sicher nicht kommen, aber wir unterstützen alle Bemühungen, die jetzt zu einem ersten Schritt der Vereinfachung führen. Ich darf Sie noch mal herzlich bitten, unserem Antrag zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP)

Für die Fraktion DIE LINKE erhält der Abgeordnete Huster das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Überschriften der beiden Anträge lauten: „Für ein einfaches, transparentes und gerechtes Steuersystem“. Ich glaube sagen zu dürfen, dass aus den beiden Reden schon Unterschiede deutlich wurden, was im Wesentlichen darunter zu

(Abg. Lehmann)

verstehen ist. Aufgefallen ist mir, dass es mit Blick auf die Menschen, die das verfolgen können, wenig Zweifel geben dürfte, dass man alle Bestrebungen, irgendwie einfacher, irgendwie transparenter zu werden, auch unterstützten müsste, schon da kann man schauen. Aber wenn man in dem Zusammenhang von Steuergerechtigkeit oder von einem gerechten Steuersystem redet, wird es dann doch sehr politisch und geht über dieses - wir wollen irgendwie alles ein bisschen schöner machen und ein bisschen kürzer machen - dann natürlich weit hinaus.

Meine Damen und Herren, da muss ich Ihnen sagen, werte Kollegen der FDP, Ihr Antrag geht völlig an der Realität im Land vorbei.

(Beifall DIE LINKE)

Und nicht nur an der Realität, sondern auch an den Notwendigkeiten.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Er beantragt ja, gerade diese Realität zu ändern.)

Wir stellen uns unter dem Zielerreichungszustand wahrscheinlich sehr Gegensätzliches vor.

(Unruhe FDP)

Ich will versuchen, das etwas zu erläutern, um dann auch den Konfliktpunkt deutlich werden zu lassen. Wir meinen, dass das Thema Steuergerechtigkeit in den Mittelpunkt gehört und dabei auch angesichts der Zahlen, die man nachlesen kann, ist ein Punkt wirklich zentral, und das ist die Frage einer gerechten Vermögensbesteuerung im Land. Mit anderen Worten, es bringt überhaupt nichts, in diesem System unter den Stichworten Einfachheit und Transparenz zu reden, wenn die elementaren Dinge, die darüber entscheiden, wie dieser Staat, wie seine staatlichen Ebenen finanziert werden, von Ihnen entweder systematisch ausgeblendet werden oder systematisch die Einnahmebasis des Staates weiter geschwächt wird.

(Beifall DIE LINKE)

Für die Bürgerinnen und Bürger ist am Ende nicht entscheidend, dass es einfach ist, sondern dass der Staat so viele Einnahmen hat, damit die Aufgaben der Daseinsvorsorge auch über Generationen hinweg sozial gerecht finanziert werden können. Das ist doch die zentrale Frage.

(Beifall SPD)

Sie argumentieren mit Ihrer Einfachheit und Transparenz so, als wenn es keine Finanzkrise epochalen Ausmaßes gegeben hätte; Sie bleiben völlig in Ihrer Marktlogik verhaftet und schwächen die Einnahmebasis des Staates weiter. Dabei gibt es zwei Indikatoren, auch am jetzigen Punkt der Krise - für viele schon nach der Krise, aber wir konnten vor ein paar Tagen lesen, dass die Zahl der Millionäre in Deutschland noch nie so hoch war wie heute. Fra

ge: Hat es für Sie, für Ihren Antrag hier in irgendeiner Form Konsequenzen? Vermutlich wollen Sie die Steuern weiter senken, insbesondere für diese. Sie vergessen dabei, dass das bedeutet, dass unwahrscheinlich viel Geld in der Welt ist, das nach Anlage-, nach Renditemöglichkeiten sucht. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass das eben nicht das ist, was wir uns alle wünschen, nämlich Investitionen in der Realwirtschaft, sondern dieses Geld wird in hohem Maße spekulativ eingesetzt. Ein Teil des Geldes wird illegal versucht am Fiskus vorbei in das Ausland zu transferieren. Letztlich verschärft sich das Problem der vorhandenen Ungerechtigkeit sogar noch, weil sie ja diese Vermögen, diese Einkommen, die sie erzielen, in der Regel auch aus Arbeit von anderen Menschen erzielen oder aus Immobilien, wo andere Menschen Miete zahlen.

Dann zeitgleich eine Diskussion zu beginnen, man möchte die Schwarzarbeit eindämmen, aber die eigene Klientel immer so bedienen, dass sie am besten gar keine Steuern mehr zahlen müssen, alle Rechte hat und sich noch dagegen ausspricht, dass die Steuer-CDs angekauft werden. Ich meine, da bekommt man natürlich ein Bild, was FDP-Politik wirklich ist und was sie darstellt.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist das, was hinter Ihrem Antrag steht, diese Philosophie.

(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Wir sind in einem Rechtsstaat.)

Über Rechtsstaat können wir uns noch sehr gut unterhalten, das ist noch eine Extradebatte.

Meine Damen und Herren, wer über Steuersenkung in diesen Tagen schwadroniert, gleichzeitig eine strikte Einhaltung der Schuldenbremse fordert, der fordert nichts anderes als drastische Sozialkürzungen. Ich finde, das soll die FDP auch mal so sagen.

(Beifall SPD)

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Sie haben es nicht verstanden.)

Dann erklären Sie es, dann sagen Sie einfach, wie Sie es meinen. Ich behaupte, Sie fordern in der Konsequenz die drastische Zuspitzung mit der sozialen Frage. Die ist nicht bloß ethisch verwerflich, sondern sie ist auch wirtschaftlich völlig kontraproduktiv mit dem Blick auf die schwache Binnennachfrage. Aber so erklärt sich auch Ihre Position bei Mindestlöhnen und so weiter und so fort. Da Sie sich dann noch mit dem Etikett der Steuersenkungspartei versehen - auch das ist falsch genauso als wenn es Frau Lehmann tun würde. Die beiden Parteien, die in der Geschichte der Bundesrepublik am meisten die Mehrwertsteuer erhöht haben, das

waren CDU und FDP, und meist entgegen den Ankündigungen, die Sie vor der Wahl getan haben.

(Beifall DIE LINKE)

Mit Blick auf die rot-grüne Regierungszeit natürlich muss man sagen, dass die öffentlichen Haushalte ganz anders finanziert werden könnten. Die Steuerreform von 2000/2001 hat nun mal dazu geführt, dass uns jährlich ca. 60 Mrd. € an Einnahmen verloren gehen, aber es scheint nicht so, dass die politische Klasse aus dieser Situation gelernt hat. Anders kann ich es nicht verstehen, dass man versucht, an der Gewerbesteuer rumzudoktern. Wir konnten es gestern in der Presse lesen, dass zum Beispiel der Verband der Familienunternehmer, in Thüringen ist der Vorsitzende ein FDP-Stadtrat in Gera, die komplette Abschaffung der Gewerbesteuer fordert und die Kompensation durch höhere Hebesatzrechte beispielsweise bei der Einkommensteuer. Das können wir an anderer Stelle noch mal erläutern, was das in der Konsequenz, insbesondere für finanzschwache Kommunen bedeuten würde. Aber allein der Fakt, dass Sie noch durch die Lande laufen mit Ihrem Klientel und suggerieren, es könnte Steuersenkungen en masse geben, ist schlichtweg unseriös, offenbart aber die Zielrichtung Ihrer Politik.

Ich finde es in dem Zusammenhang schade, Frau Lehmann und werte Kollegen der SPD, dass Sie in dem Versuch, diese Steuersenkungsdebatte zu ersetzen durch eine Debatte um Kostenneutralität, in dieser Logik letztlich aber verhaftet bleiben und sich nicht dem Thema Steuergerechtigkeit, also dem dritten Teil auch Ihres Antrags, zuwenden, der da heißt, wir brauchen eine bessere, eine vernünftige Vermögensbesteuerung in Deutschland. Wir behaupten, dass nicht nur so Steuergerechtigkeit herzustellen ist, sondern dass über die Stärkung der Binnennachfrage am Ende auch die Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand wieder gesichert werden kann. Danke schön. Deswegen können wir natürlich beiden Anträgen nicht zustimmen.

(Beifall DIE LINKE)

Für die FDP-Fraktion hat sich der Abgeordnete Kemmerich zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Gäste, wir haben insbesondere - und wenn Sie über Steuergerechtigkeit reden, Herr Huster, dann wollen wir gerecht zu allen Teilen der Bevölkerung sein

(Beifall FDP)

unter Punkt 3 unseres Antrags die Abgaben der Bürger im Fokus, die ein sogenanntes mittleres Ein

kommen beziehen. Das sind Einkommen zwischen 25.000 und 40.000 € pro Jahr und Sie wissen auch, dass gerade in Thüringen das Durchschnittseinkommen bei ca. 23.000 € liegt und im Westteil der Republik bei 32.000 €. Diese Leute sind doppelt belastet durch Abgaben und Steuern. Hier kommen Abgabenlasten weit jenseits von 50 Prozent zustande. Im ungünstigsten Falle ist es da sehr leistungsfeindlich und leistungshemmend, wenn man diesen Leuten ein Urlaubsgeld, ein Weihnachtsgeld oder sonstige Prämien zukommen lassen will und von dieser Zahlung, nehmen wir mal ein Beispiel von 100 €, beim Empfänger deutlich ein Betrag von weniger als 50 € ankommt und gleichzeitig der Unternehmer belastet wird mit einem Betrag jenseits von 130 €.

(Beifall FDP)

Hier geht einiges nicht mehr auf. Hier kann man einfach nur sagen, hier wird insbesondere die Mittelschicht arm durch Abgaben und Steuern gemacht. Genau dagegen wenden wir uns.

Frau Lehmann, Sie haben sehr schön ausgeführt, dass natürlich zurzeit die Situation in den Kommunen, Körperschaften auf Bundesgebiet und auf Landesebene sicherlich eher schwere Zeiten sind. Wir sollten uns aber zurückerinnern, dass Schwarz-Rot in Berlin mit dem Beschluss während der Fußball WM 2006 die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 angehoben hat.