1985 CDU: Ja, ich hatte auch das Angebot, studieren zu dürfen; gehe in die SED und gehe zur Stasi und du darfst sofort studieren. Ich habe abgelehnt. Und was kam dann? Dann gehe doch in die CDU oder in eine der Blockparteien. Gut, Frau Lieberknecht, die CDU hat sich für mich erledigt, weil mein Pfarrer damals - ich bin in die Christenlehre gegangen, ich bin in einem christlichen Haushalt
aufgewachsen - mir geraten hat, keine Konfirmation zu machen, um mir meine Zukunftschancen nicht zu verbauen. Von diesem Pfarrer hätte ich erwartet, dass er das Recht einforderte damals. Dass er sagt, es gibt gar keine rechtliche Grundlage dafür, dass jemand, der konfirmiert ist, nicht studieren darf. Das war die Kirche, die ich erlebt habe im Sperrgebiet. Eine staatstragende, staatstreue Kirche, die mir nicht geholfen hat im Prinzip.
Also insofern kam die CDU für mich auch nicht infrage. Herr Fiedler, so ging das weiter, jede dieser Blockparteien habe ich erlebt und vor allen Dingen auch im Eichsfeld - ich hatte da dienstlich viel zu tun gehabt -, wie sie dieses System mitgetragen hat bis zum Schluss. Ich freue mich über das, was wir danach geschafft haben, aber die CDU war Bestandteil dieses Systems
und insofern ärgert es mich unglaublich, wenn Sie uns dann vorwerfen, dass wir noch keine Bürgermeister haben. Sie sind noch in der DDR so verwurzelt und sie haben noch so eine Grundlage und so eine Geschichte, dass es doch kein Wunder ist, dass Sie heute so gut aufgestellt sind in diesem Freistaat. Aber Sie sind Teil dieses Systems gewesen. Insofern nehmen Sie das zur Kenntnis.
Letzte Bemerkung: Jetzt komme ich zur Würdigung vor allen Dingen dessen, was alles gut gelaufen ist in den letzten 20 Jahren.
Meine Damen und Herren, die Leserbriefe, die ich lese in den Zeitungen, haben ganz viel mit dem zu tun, wie wir die 20 Jahre bewerten. Wenn ich mit jemanden zusammentreffe, der dann die Verdienste und alles was wir so hatten zu DDR-Zeiten würdigt, dann sage ich, das alles war auf Pump finanziert. Wenn jemand auf dem Dorf wohnte und hat für 25 DDR-Mark ein Karnickel verkauft, der später für 7 Mark wieder zu kaufen war, da war doch klar, dass ein System, was solch einen ökonomischen Unfug anstellt, nicht politisch durchhalten kann.
Ja, ich auch. Aber mit welchem Erfolg? Meine Damen und Herren, alle Menschen, die glauben, dass man das würdigen muss, was zu DDR-Zeiten auch gut war, muss man sagen, das war auf Pump finanziert, das war fremdes Geld, das war Geld, was gar nicht da war und so ein System kann nicht am Leben erhalten werden. Das war also zwangsläufig, dass die DDR auf dieser Basis kaputtgehen musste.
die diese letzten 20 Jahre mit den tollen Ergebnissen, die Herr Mohring vorgestellt, Frau Lieberknecht hier gewürdigt haben, ob das wirklich die Würdigung wert ist, die wir heute erfahren, das werden unsere Kinder und Enkel beurteilen müssen. Sie werden das beurteilen. Wenn wir es nicht schaffen, von diesen hohen Schulden runterzukommen auf ein Maß, dass es unseren Kindern und Enkeln auch ermöglicht, weiter innovativ und kreativ zu sein, dann haben wir in den letzten 20 Jahren etwas falsch gemacht.
Insofern entschuldigen Sie, wenn ich da ein bisschen kritischer rangehe, aber das erinnert mich doch oft an diese Leserbriefe, die die DDR in den Himmel heben und sagen, das war doch alles so toll. Vieles von dem, was wir hier geschafft haben gemeinsam in den letzten 20 Jahren, haben wir auf Pump finanziert. Jetzt müssen wir zeigen, dass wir es besser machen können in Zukunft, dass wir das, was wir geschaffen haben, auch erhalten können. Erst dann werden die 20 Jahren wirklich ein Erfolg gewesen sein.
Meine allerletzte Bemerkung zu Herrn Mohring noch mal: Wir sitzen hier auch im Parlament, um Dinge möglicherweise richtigzustellen oder aufzuhalten, die falsch laufen. Wenn er vorhin - ich sage es mal als Umweltpolitiker - die CO2-Minderung der letzten 20 Jahren anführt, dann fange ich gar nicht mit Autobahnen an. Ich nutze die auch und muss manchmal lächeln, dass ich mich damals an den Baum gekettet habe und heute freue ich mich, dass ich in einer Stunde in Meiningen bin. Also da gibt es auch einen Umdenkprozess.
Aber meine Damen und Herren, Neustadt an der Orla, wer von dort ist, der weiß, 125.000 Mastschweine mit unglaublichen Folgen für Mensch, Tier und Umwelt. Ich kann nicht erkennen, dass die Landesregierung irgendwie versucht, das, was wir jetzt gerade erleben - und wir sind wieder bei über 100.000 Mastschweinen in Mecklenburg und Sachsen-Anhalt -, dass gerade CDU-regierte Länder und SPD-regierte Länder dort versuchen, das, was damals schiefgelaufen ist, auch aufzuhalten. Da könnte ich eine ganz große Liste aufführen mit Dingen, die einfach mich so sehr an DDR erinnern, wo ich sage, wir laufen wieder in die Falle hinein, wieder Dinge falsch zu machen, wieder die Menschen nicht mitzunehmen.
Meine jetzt wirkliche letzte Bemerkung: Der Kollege Hauboldt hat es, glaube ich, angesprochen, damals - Sie haben es, glaube ich, gesagt, Frau Lieberknecht - wurden die Menschen gehindert, das Land zu verlassen; Menschen, die weg wollten. Heute werden Menschen aus dem Land getrieben, z.B. weil sie eine gute Ausbildung haben und nicht adäquat bezahlt werden dafür. Heute werden Menschen auch zum Teil aus dem Land getrieben, weil sie woanders bessere Entwicklungschancen haben.
Insofern will ich einfach anmahnen: Zu einer guten Zukunftsgestaltung gehört natürlich nicht nur eine Aufarbeitung der Vergangenheit - und da nehme ich die CDU sehr in die Pflicht -, dazu gehört auch zu lernen, was zu DDR-Zeiten falsch gelaufen ist und was möglicherweise heute wiederholt wird, wo man dann zu einem Ergebnis kommt, es muss sich weiterhin vieles auch verbessern, damit das, was wir in den letzten 20 Jahren gemeinsam erreicht haben, auch Bestand hat.
Meine Damen und Herren, so leicht kommt die CDU an der Stelle nicht davon. Zur Vergangenheitsaufarbeitung gehört auch eine Entschuldigung an all die Menschen, die dieses System bis vor 20 Jahren so lange ertragen mussten, und da war die CDU ein Bestandteil davon. Danke schön.
Danke, Herr Abgeordneter Dr. Augsten. Ich habe jetzt niemanden mehr auf meiner Rednerliste. Ich frage noch einmal nach: Gibt es noch Redebedarf? Wenn das nicht der Fall ist, frage ich: Können wir davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen hiermit erfüllt ist? Ich sehe ein Nicken. Dann schließe ich an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt.
Ich unterbreche jetzt die Sitzung und berufe den Ältestenrat entsprechend der Übereinkunft vor diesem Tagesordnungspunkt ein. Wir treffen uns im Ältestenratszimmer.
Sehr verehrte Damen und Herren, ich führe die heutige Sitzung fort und rufe auf den Tagesordnungspunkt 7 „Thüringer Erwachsenenbildungsgesetz“, Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/1534. Augenblick, ich muss noch einmal unterbrechen.
Ich führe die Sitzung des heutigen Tages fort. In Absprache mit den Parlamentarischen Geschäftsführern der einzelnen Fraktionen rufe ich jetzt als Erstes den Tagesordnungspunkt 5 auf, neu und im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 5 werden Tagesordnungspunkt 7 und 9 in Reihe aufgerufen. Es gab ein Kommunikationsmissverständnis, obwohl schon länger beschlossen wurde, dass wir jetzt die Tagesordnungspunkte 7 und 9 machen, ist es leider beim Fachministerium kommunikativ nicht angekommen. Da ist jetzt diese Entscheidung getroffen worden.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1506 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes steht auf der Tagesordnung. Das grundlegend neu gefasste Thüringer Verwaltungskostengesetz ist am 1. April 2006 in Kraft getreten. Das hat sich als ein modernes, rechtssicheres und anwenderfreundliches Gesetzeswerk bewährt. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz findet in fast allen Bereichen der Landesverwaltung Anwendung. Es gilt außerdem für Behörden der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis. Daneben gilt es auch für beliehene Unternehmen. Es ist das zentrale Regelungswerk, das Verwaltungskostenrecht und Rechtsgrundlage für eine Vielzahl von Verwaltungskostenordnungen. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz wurde als Folge des Kabinettsbeschlusses vom 10. bzw. 17. Dezember 2002 auf fünf Jahre befristet und jetzt kommen wir zum Grund, warum es heute auf der Tagesordnung steht. Wegen dieser Befristung würde es nämlich mit Ablauf des 31. Dezember 2010 außer Kraft treten. Das wollen wir natürlich nicht und deshalb haben wir gleich eine Evaluation des Gesetzes mit eingebunden in die Frage der Verlängerung. Im Ergebnis der Evaluation des Gesetzes sieht der Gesetzentwurf folgende, ich sage mal, übersichtliche Änderungen vor:
Der § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes enthält einen abschließenden Katalog über sachliche verwaltungskostenfreie öffentliche Leistungen. Hierzu zählen Entscheidungen über die Festsetzung von Entschädigungen aus öffentlichen Mitteln. Nach der Intention des Gesetzgebers soll die entschädigungspflichtige Körperschaft die Entschädigungshöhe nicht im Wege der Geltendmachung von Verwaltungskosten schmälern können. Diese Intention kam aber bisher im Wortlaut des Gesetzes nicht eindeutig zum Ausdruck. Die Regelung in Nummer 6 wird deshalb dahin gehend klarstellend ergänzt, dass die sachliche Verwaltungskostenfreiheit nur in den Fällen gilt, in denen der Entschädigungsbegünstigte zugleich Verwaltungskostenschuldner ist. An Verfahren beteiligte Dritte sollen durch die sachliche Verwaltungskostenfreiheit nicht begünstigt werden.
Eine weitere Änderung: Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 13 sind öffentliche Leistungen in Angelegenheiten des Wahlrechts, des Volksbegehrens und des Volksentscheids verwaltungskostenfrei. Diese Verfahren sind Instrumente der direkten Demokratie. Durch die Normierung der Verwaltungskostenfreiheit wird eine Einschränkung der grundlegenden demokratischen Rechte vermieden. Auf Landesebene existiert darüber hinaus das Rechtsinstrument des Bürgerantrags. Hinsichtlich der Verwaltungskostenfreiheit kann für dieses Instrument nichts anderes gelten. Insofern ist für einen im Freistaat Thüringen gestellten Bürgerantrag aufgrund Sachzusammenhang zu den im Gesetz genannten Verfahren schon jetzt die Verwaltungskostenfreiheit zu gewähren. Im Sinne der Rechtsklarheit wird Nummer 13 nun explizit um „einen im Freistaat Thüringen gestellten Bürgerantrag“ ergänzt. Das sind die wesentlichen Ergebnisse aus der Evaluation.
Eine weitere Befristung ist darüber hinaus entbehrlich, da mit dem Gesetz die Funktionsfähigkeit des Landes sichergestellt wird. Die Befristung des Thüringer Verwaltungskostengesetzes wird nunmehr aufgehoben. Es gilt dann unbefristet fort. Die Änderungen des Thüringer Verwaltungskostengesetzes dienen der Rechtsklarheit. Daraus resultieren auch keine Kosten. Die Anhörung der Verbände und anderer Stellen nach §§ 20 und 21 der ThürGGO gestaltete sich deshalb problemlos. Insofern bitte ich um die entsprechende Beratung des Gesetzentwurfs. Danke.
Vielen Dank, Frau Ministerin. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Das Wort hat als Erster der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, man lernt immer noch etwas dazu, nämlich dass man jetzt zu einer Vorlage spricht, zu der man eigentlich gar nicht sprechen wollte, wir alle nicht sprechen wollten, über die wir deshalb sprechen, damit wir noch darüber gesprochen haben, damit die Zeit vergeht, damit der Herr Minister kommt.
Schön. Dann werde ich mal dazu sprechen, da möchte jemand anderes auch noch, ich höre dann sofort auf. Das habe ich befürchtet, danke für die erste Aufforderung.
dass sie in diesem Gesetz steht, nämlich die Tatsache, dass man klargestellt hat, dass bei Volksbegehren und Bürgerbegehren keine Verwaltungskosten erhoben werden, das wäre ja wohl auch noch schöner. Das war ja vorher schon klar, dass die anderen redaktionellen Änderungen, die darin sind, die aufgehoben werden, ist eine Sache der Normalität. Dass das Gesetz insgesamt entfristet wird, findet auch meine Billigung.
Wenn man dann noch den Rechnungshofbericht zur Kenntnis nimmt, der dafür sorgt, dass wir hoffentlich demnächst bald die zweite Änderung des Gesetzes bekommen hinsichtlich der Tatsache, dass wir noch irgendwo andere Verwaltungskosten gefunden haben, die wir noch erheben dürfen, um den Verwaltungsbedarf entsprechend abzudecken und bei Gebühren und Beiträgen noch ein bisschen mehr einzunehmen, dann wäre ich auch dafür sehr dankbar. Vielen Dank. Ich bitte um Zustimmung, in diesem Fall Überweisung.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. Als Nächsten habe ich auf meiner Rednerliste für die SPDFraktion den Abgeordneten Dr. Pidde.
Herr Dr. Pidde zieht zurück. Ich habe als Nächsten auf meiner Rednerliste für die Fraktion DIE LINKE den Herrn Abgeordneten Kuschel.