Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

(Abg. Fiedler)

morgen, da muss man einen Schritt nach dem anderen tun.

(Beifall CDU)

Dann muss man zunächst die Grundlagen formulieren, den Gesetzgeber die Grundlagen regeln lassen und auf diesen Grundlagen weiterarbeiten. Das geht auch deshalb gar nicht anders, weil der Personalkörper so ist, wie er ist. Wir können nicht, nur weil wir hier das Landespolizeiorganisationsgesetz geändert haben, die nach A 16 dotierten Polizeibeamten auf Streife schicken lassen. Die Vorstellung, wir machen ein neues Gesetz und plötzlich haben wir die 10 Prozent mehr vor Ort, die wir am Ende der Reform haben werden, und dass das am nächsten Tag passiert, ist unrealistisch. Das habe ich immer deutlich gemacht. Wir reden über einen Prozess von vielen Jahren, ich würde sagen von zehn Jahren. Hier scheiden die einen aus in den Besoldungsgruppen des höheren Dienstes, wir stellen Leute mittleren Dienstes ein, die dann in den Einsatz- und Streifendienst oder die kriminalpolizeilichen Tätigkeiten gehen oder auch im gehobenen Dienst. Das ist ein Umschichtungsprozess, der geht nicht von heute auf morgen. Da brauchen wir Geduld, da brauchen wir einen Plan. Diesen Plan werden wir Ihnen vorstellen. Wir werden unterfüttern, was wir mit diesem Gesetz machen wollen, aber das ist nicht Bestandteil dieses Gesetzes.

Was die Vorteile der Reform angeht, Herr Adams, mal ganz ehrlich: Wenn ich mich zurücklehne und mir überlege, aus 20 Behörden wird eine, dann liegt es ziemlich nahe, dass die ein Einsparpotenzial zutage fördern. Wenn ich mir überlege, aus sieben Einsatzzentralen wird nur eine, dann liegt es ziemlich nahe, dass damit ein Einsparpotenzial...

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Geht das auch bei 17 Landkreisen und 6 kreisfreien Städten?)

(Beifall DIE LINKE)

Herr Ramelow, das ist eine andere Baustelle.

Es liegt auf der Hand, es ist evident, dass mit der Einsparung von 20 Dienststellen und von sechs Einsatzzentralen erhebliche Einsparungen einhergehen. Die ganze Führungsorganisation wird eingespart, die Verwaltungstätigkeiten werden eingespart, nicht die Polizeibeamten, die dort sind, die werden natürlich weiter gebraucht, sonst haben wir sie ja nicht vor Ort, wo wir sie hinhaben wollen. Aber die Führungsstrukturen, die Leitungsfunktionen in 20 Behörden werden eingespart.

Demographischer Faktor: Im Moment haben wir die Situation, wir haben sieben Kurfürstentümer an Polizeidirektionen. Die sind alle mehr oder weniger gleich ausgestattet, obwohl der polizeiliche Bedarf in Erfurt anders ist als in Suhl oder in Saalfeld. Das bedarfsgerecht aufgabenadäquat steuern zu kön

nen, die polizeiliche Versorgung in den Großstädten, wenn der Aufwand hier größer sein sollte, im Einzelfall erhöhen und sie in der Fläche abziehen zu können oder umgekehrt, je nachdem, wie der Bedarf sich entwickelt, das ermöglicht nicht das Nebeneinander von sieben Behörden, sondern nur eine einzelne zentrale Leitung vor Ort.

Herr Innenminister, ein Abgeordneter bittet um eine Zwischenfrage.

Aber gern.

Herr Minister, ich möchte Ihnen an ganz vielen Stellen zustimmen. Mich treibt nur eine Sache um und die muss ich heute verstehen, bevor ich Sie nicht mehr greifen kann, um danach zu fragen, und zwar habe ich hier eine alte Polizeistruktur mit den sieben Kurfürstentümern, wie Sie sie gerade nannten, also diesen sieben Polizeidirektionen. Sie heißen Erfurt, Gera, Gotha, Jena, Nordhausen, Saalfeld und Suhl. Dann schlage ich um und habe hier die neue Struktur. Ich habe, nennen wir es nicht „Kurfürstentümer“, sondern nennen wir es „Landespolizeiinspektionen“ und sie heißen Erfurt, Gera, Gotha, Jena, Nordhausen, Saalfeld und Suhl. Das möchte ich heute noch erfahren, was der wirklich schlagende Unterschied zwischen diesen beiden Organisationsformen ist. Ich habe wohl verstanden, dass Sie Zentrale Dienste in eine andere Behörde heben, das ist d’accord. Aber für die polizeiliche Arbeit vor Ort, was bedeutet das, dass wir einen Namenswechsel von Polizeidirektion zu Landespolizeiinspektion haben?

Das bedeutet, Herr Abgeordneter Adams, dass diese Landespolizeiinspektionen nicht mehr wie jetzt über eigenständige Einsatzzentralen verfügen werden, sondern allenfalls für einen regional abgegrenzten Bereich. Aber die zentrale Einsatzleitung, die im Moment pro PD erfolgt, wird es in Zukunft nur einmal geben, und zwar in Erfurt. Es bedeutet, dass die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Zentrale Dienste in der Landespolizeiinspektion Erfurt, Gera, Suhl usw. aufgehen werden. Es bedeutet, dass die Verkehrspolizeiinspektionen im Wesentlichen in dieser Landespolizeiinspektion aufgehen werden mit der Konsequenz, dass ich keine Behördenleiter brauche, dass ich keine dreifache Personalverwaltung brauche, dass ich nicht dreimal Personalräte brauche usw. Das kann man durchdeklinieren. Es führt natürlich dazu, dass die Aufgaben

(Minister Prof. Dr. Huber)

anders sind, die Landespolizeiinspektionen sind nachgeordnete Behörden auf der unteren Stufe neben, unterhalb der Landespolizeidirektion. Sie werden in ihrer Entscheidungskompetenz, in der Personalführung, in der Verwaltung bis zu den Versorgungsgeschichten deutlich weniger Aufgaben haben, als es heute die Polizeidirektionen haben. Sie werden mit ihrem Personal vor allem die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf der Straße leisten können. Ich glaube, das wird - auch wenn es jetzt nicht mit bombastischen Begriffen daherkommt - eine kleine Revolution sein.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Oh, endlich.)

Alles zusammengenommen wird vor allem die Flexibilität - und das soll mein letztes Wort zu dem Punkt sein - eine bedarfsgerechte, den regionalen Verhältnissen angepasste Bemessung des Polizeieinsatzes ermöglichen. Das wird uns die Chance geben, die gute Struktur, die guten Ergebnisse, die wir heute haben, auch in den nächsten 15 Jahren aufrechtzuerhalten. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Innenminister. Weitere Redemeldungen liegen mir nicht vor. Damit schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Es geht um die Ausschussüberweisung und die Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Wir beginnen mit der Abstimmung zum Gesetzentwurf in der Drucksache 5/1758. Es ist Überweisung an den Innenausschuss beantragt. Ich sehe keinen Widerspruch. Wer dafür ist, diesen Gesetzentwurf der Landesregierung an den Innenausschuss zu überweisen, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Ich stelle Einstimmigkeit fest.

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/1819. Hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt und so kommen wir zur direkten Abstimmung über diesen Entschließungsantrag. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung von der Fraktion DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer stimmt dagegen? Neinstimmen von der Fraktion der CDU und der SPD. Wer enthält sich? Keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14

Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1759 ERSTE BERATUNG

Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Herr Innenminister Prof. Dr. Huber, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, das Ziel der Koalitionsvereinbarung, im Bereich des Straßenausbaubeitragsrechts für die Zukunft eine gesetzliche Regelung zu finden, die bürgerfreundlich, juristisch einwandfrei und für das Land finanzierbar ist, soll und wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erreicht. Wir sind uns bewusst, dass diese Lösung einen Kompromiss zwischen den im Bereich des Straßenausbaubeitragsrechts anzutreffenden, diametral entgegengesetzten Interessenlagen darstellt. Auffallend war in der jetzt ein Dreivierteljahr laufenden Diskussion, dass die Interessen der Bürger häufig mit denen der Grundstückseigentümer gleichgesetzt werden. Diejenigen, die nach einer Abschaffung der Beitragserhebung und somit nach einer Steuerfinanzierung ganz oder teilweise rufen, vergessen jedoch häufig, dass hierdurch vor allem eine Umverteilung vom einzelnen Grundstückseigentümer auf alle Bürger erfolgen würde.

(Beifall SPD)

Es gibt aber auch Stimmen vieler Eigentümer, die sich nicht gegen die Beitragserhebung an sich wenden, sondern konstruktive Vorschläge unterbreitet haben, die auf eine leichtere Finanzierbarkeit gerichtet sind.

Zu den Gemeinden: Hier sind die Interessenlagen besonders unterschiedlich und in der Regel vom Stand der Beitragserhebung abhängig. Die Mehrzahl der Gemeinden hat seit Jahren einmalige oder wiederkehrende Beiträge zur Finanzierung der kommunalen Straßenbauvorhaben erhoben und die Bevölkerung hat dies, wenn auch zähneknirschend, akzeptiert. Es gibt eine kleine Gruppe von Gemeinden, die keine Beiträge erhoben haben und trotzdem finanziell stabil wirtschaften. Und es gibt eine Reihe von Gemeinden, die finanziell schlecht dastehen und ebenfalls keine Beiträge erhoben haben. Dass die Erwartungen dieser Gemeinden an eine Gesetzesänderung sehr unterschiedlich sind, brauche ich nicht im Einzelnen auszuführen. Da wir uns dieser schwierigen Situation bewusst sind, haben wir uns von Anfang an auch hier für ein transparentes Verfahren bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs entschieden. Die Einbeziehung der unterschiedlichen Interessengruppen in den Ent

(Minister Prof. Dr. Huber)

scheidungsprozess war ein wichtiger Schritt und eine wichtige Voraussetzung, um im Ergebnis einen ausgewogenen Vorschlag vorlegen zu können.

Dieser Prozess beginnt mit dem im Januar von Herrn Brenner vorgelegten Gutachten, findet seine Fortsetzung in der Möglichkeit aller Interessierten, Stellung zu nehmen, und in einer im Mai durchgeführten mündlichen Anhörung der verschiedenen Interessenverbände. Im Juni hat das Kabinett dann das von einer interministeriellen Arbeitsgruppe erarbeitete Eckpunktepapier beschlossen. Im Sommer wurde unter Einbeziehung des Gemeinde- und Städtebundes der Gesetzentwurf erarbeitet und dem Kabinett vorgelegt. Am 2. November fand die zweite Kabinettsbefassung statt.

Auf die zentralen Regelungen des Gesetzes möchte ich eingehen. Grundsatz ist und bleibt, dass der Ausbau und Neubau von Straßen der Beitragspflicht unterliegen. Wie bereits im Eckpunktepapier angekündigt, eröffnen wir aber in Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts den Gemeinden die Möglichkeit, von der Beitragserhebung in bestimmten Ausnahmefällen abzusehen, und zwar, wenn die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinden dies zulassen oder wenn die Beitragserhebung zu keinem wesentlichen Vermögenszuwachs führen würde, sei es, weil mit der Beitragserhebung zu hohe Verwaltungskosten verbunden sind, Aufwand und Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis stehen oder weil eine weitgehende Finanzierung durch Dritte erfolgt ist. Finanzstarken Kommunen wird darüber hinaus ein erheblich größeres Ermessen als bisher bei der Bestimmung ihres Eigenanteils eingeräumt. Die Verschuldung der Gemeinde ist dabei der entscheidende Maßstab.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Die Verschuldung ist nicht geeignet für die Be- wertung der Leistungsfähigkeit.)

Schuldenfreiheit oder ein Schuldenstand von höchstens 150 € pro Einwohner ist eine Bedingung für die Erhöhung der Eigenbeteiligung. Das ist bei zwischen einem Drittel und einem Viertel der Gemeinden der Fall. Die Beitragserhebung der Grundstückseigentümer kann, wenn sich die Gemeinde dazu entschließt, in diesen Fällen gesenkt werden. So würde bei Gemeinden, die ihr Ermessen voll ausschöpfen, der Anliegeranteil künftig nur noch zwischen 10 und 20 Prozent statt derzeit zwischen 20 und 80 Prozent liegen. Mit der Neudefinition der wiederkehrenden Beiträge und auch ihrer rückwirkenden Anwendung soll den Schwierigkeiten im Verwaltungsvollzug, die sich aus der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts ergeben haben, nachgekommen werden. Die unter verfassungsrechtlichen Erwägungen anerkannte Kompetenz des Landesgesetzgebers, den Anlagen- und Einrichtungsbegriff selbst zu definieren, nehmen wir in Anspruch, um das Instrument des wiederkehren

den Straßenausbaubeitrags praktikabel und bürgerfreundlich weiterzuentwickeln. Den Gemeinden wird dadurch die Möglichkeit eröffnet, durch die Ausdehnung der öffentlichen Einrichtung auf das gesamte Gemeindegebiet die jährlichen Investitionsaufwendungen auf mehr Schultern zu verteilen. Allerdings hat die Gemeinde die Entscheidung darüber, wie sie ihre öffentliche Einrichtung definiert, mit Blick auf die örtlichen Verhältnisse verantwortungsvoll zu treffen. Die verfassungsrechtlichen Risiken werden mit der Ausdehnung des Instruments der wiederkehrenden Beiträge gegenüber dem von Ihnen vorgelegten Entwurf, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE, auch ihrer Infrastrukturabgabe, deutlich minimiert. Die Aufnahme einer Regelung, wonach in der Vergangenheit angefallene Investitionskosten bei der Ermittlung der wiederkehrenden Beiträge berücksichtigt werden können, kommt dem Bedürfnis gerade der Kommunen entgegen, die schon seit Jahren wiederkehrende Beiträge erheben, aber für den davor liegenden Zeitraum keine einmaligen Beiträge erhoben haben. Die Regelung ist auch geeignet, die bestehende Verunsicherung in den betroffenen Gemeinden zu beheben und die Akzeptanz des gewählten Finanzierungsinstruments in der Bevölkerung zu erhalten.

Mit dem Gesetzentwurf werden die Gemeinden verpflichtet, den Grundstückseigentümern im Vorfeld der Investitionsmaßnahmen alternative Ausbauvarianten zu benennen. Hiermit reagieren wir auf die in der Anhörung geltend gemachte Kritik an der fehlenden Transparenz der gemeindlichen Entscheidungen. Ich verspreche mir davon eine frühzeitige inhaltliche Auseinandersetzung der Beteiligten mit geplanten Vorhaben. Den Anforderungen, die Anwohner von Anliegerstraßen an den Straßenausbau stellen, wurde hiermit besondere Bedeutung eingeräumt. Es wurden weitere Regelungen aufgenommen, die zu mehr Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit sowohl bei den Bürgern als auch bei den Gemeinden führen. So wird z.B. den Gemeinden eine Frist von vier Jahren eingeräumt, innerhalb derer sie eine Straßenausbaubeitragssatzung beschließen müssen. Darüber hinaus sind Regelungen zur Beitragsfreiheit von Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, zur Einbeziehung noch funktionsfähiger Straßenbestandteile, zu Stundungsmöglichkeiten von kleingärtnerisch genutzten Grundstücken und zum Grundstücksbegriff enthalten. Wir regeln das Problem der unvermessenen Hofräume, wir sehen die Zinsbeihilfe auch für die kommenden Jahre vor und wir haben darüber hinaus durch die Anforderungen in der Eigentumsgarantie und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sichergestellt, dass eine übermäßige Belastung der Grundstückseigentümer nicht erfolgen kann.

(Minister Prof. Dr. Huber)

Der Gemeinde- und Städtebund hat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetz darauf hingewiesen, dass niemand voll zufrieden ist. Das ist ein gutes Indiz dafür, dass es uns gelungen ist, die disparaten divergierenden Interessen in einen Kompromiss einzubinden, der jedenfalls für alle Seiten erträglich ist. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Danke, Herr Innenminister. Nächster Redner ist der Abgeordnete Gumprecht von der CDU-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat ein Gesetz vorgelegt und geht davon aus, dass damit die Problematik der Straßenausbaubeiträge nunmehr endgültig gelöst werden kann.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Irr- tum.)

Das denken Sie.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Weiß ich.)

In der Koalitionsvereinbarung heißt es dazu: „Beide Seiten stimmen darin überein, dass im Bereich der Straßenausbaubeiträge für die Zukunft eine gesetzliche Regelung gefunden werden muss, die bürgerfreundlich, juristisch einwandfrei und für das Land finanzierbar ist.“

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist jetzt der Redezettel vom Minister.)

Kennen Sie den? Ich kenne ihn nicht. „Gemeinsam sollen die insoweit bestehenden Möglichkeiten bis Ende 2010 ausgelotet werden und in einen konkreten Lösungsvorschlag einmünden. Die Interessenverbände sollen hierzu frühzeitig eingebunden werden.“ So weit der Koalitionsvertrag. Ja, das vorliegende Gesetz wurde in enger Abstimmung mit den Bürgern erarbeitet. Das ausgewählte Verfahren war bisher einmalig, denn es erfolgte sehr offen und transparent.

Erstens stand das Rechtsgutachten allen Bürgern, die ein Interesse daran hatten, zur Verfügung.

Zweitens: Das Innenministerium hatte bereits vor fast einem Jahr die Bürger gebeten, Vorschläge und Anregungen einzubringen. Daraus wurden Eckpunkte entwickelt, die stufenweise bis zum Sommer weiter differenziert und verfeinert wurden.