Meine sehr geehrten Damen und Herren, von den Abwasserbeiträgen sind in Thüringen nur noch 1,1 Mio. Bürger betroffen. Die anderen 1,1 Mio. sind eben nicht mehr betroffen, weil sich dort die Aufgabenträger entschieden haben, keine Beiträge zu erheben. Das sind Aufgabenträger, die keine überzogenen Gebühren haben, insofern werden wir auch bei diesem Gesetzentwurf wieder unseren Vorschlag, den wir gemeinsam mit den GRÜNEN hier in das Parlament eingebracht haben, zur Diskussion stellen, nämlich unter welchen Voraussetzungen ist es denn möglich, auf die Abwasserbeiträge prinzipiell zu verzichten, ohne dass der Landeshaushalt zusätzlich belastet wird. Dazu haben wir detaillierte Vorschläge unterbreitet, auf die möchte ich jetzt nicht noch einmal eingehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ihr Lösungsansatz für den Bereich der Straßenausbaubeiträge ist aus unserer Sicht völlig indiskutabel. Die Konflikte werden erneut auf die kommunale Ebene runtergedrückt, und zwar Konflikte, die wir aber erst verursacht haben. In den letzten nahezu 15 Jahren haben wir ein Konfliktpotenzial entwickelt im Bereich Straßenausbaubeiträge, das wir jetzt auf die kommunale Ebene herunter schieben. Das halte ich einfach für unanständig. Den juristischen und politischen „Scherbenhaufen“, den eine Mehrheit hier im Landtag verursacht hat, den müssen wir schon selbst aufräumen und nicht delegieren und sagen: Bürgermeister, Gemeinderäte und Bürger klärt das mal vor Ort. Wie gesagt, das ist höchst unanständig.
pa, in der Bundesrepublik und in Thüringen vollkommen aus. Das will ich noch einmal betonen. In Europa gibt es kein anderes Mitgliedsland, das noch ein derartiges Finanzierungsmodell hat, ein Finanzierungsmodell - angegliedert zwischen Steuern und Gebühren und Entgelten für die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Einrichtung. Ein solches Modell gibt es nirgends mehr in der Bundesrepublik, in drei Bundesländern gar nicht mehr, in zwei Bundesländern mit hohem Ermessen für die Gemeinden. Wir haben die schärfsten Regelungen im Bereich der Straßenausbaubeiträge.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es bleibt beim Zwang und die Ausnahmen, die Sie definiert haben, die sind jetzt schon durch Rechtsprechung im Wesentlichen so entschieden und sind letztlich etwas für das Labor - für eine theoretisch abstrakte Annahme. Ich bezweifle, ob es viele Fälle geben wird, bei denen die Beitragserhebung vollkommen entfallen kann. Das ist wirklich nur theoretisch und damit erzeugen Sie wieder eine Hoffnung, dass nämlich einige Bürger - sogar viele Bürger - dann der Überzeugung sind, ihre Gemeinde, ihr Gemeinderat, ihre Gemeindeverwaltung könnte für bestimmte Maßnahmen die Beitragsfreiheit beschließen und entscheiden und es wird nicht so sein. Die Rechtsaufsichtsbehörden werden dort sehr streng nach den gesetzlichen Vorgaben handeln.
Es bleibt die rückwirkende Erhebung völlig unklar. Dort haben wir hohe und starke verfassungsrechtliche Bedenken. Sie wechseln zu einem Gericht, das schon 1961 die Grundsätze der Rückwirkung entschieden hat. Danach darf der Staat in abgeschlossene Tatbestände rückwirkend nicht mehr eingreifen. Es gibt Vertrauensschutz und dergleichen als Grundrechte. Ich weiß, in Thüringen haben wir eine Konstruktion gewählt, dass wir eben gar nicht in die Rückwirkung kommen. Aber das ist für den Bürger nicht erklärbar und Bodo Ramelow hat das heute schon an einem anderen Beispiel dargelegt. Wir müssen Politik so gestalten, dass es der Bürger verstehen kann. Sie müssen sich mal überlegen, jetzt soll ein Bürgermeister einem Bürger erklären, im Jahre 1992 wurde eine Straße gebaut. Weil die Gemeinde bisher noch keine Satzung hat, ist die Beitragspflicht noch gar nicht entstanden. Dann macht die Gemeinde eine Satzung, dafür hat sie vier Jahre Zeit, danach noch mal vier Jahre für die Festsetzung des Beitrags und noch mal fünf Jahre Zahlungsverjährung. Und der Bürger kann nicht auf den Vertrauensgrundsatz abstellen und darf auch nicht von Rückwirkung sprechen, weil die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist. Wer soll denn das verstehen? Ich glaube, selbst ein Jura-Student in der Klausur hätte Probleme, das niederzuschreiben. Solche Gedanken kann man gar nicht fassen, er kann es höchstens vom Spickzettel abschreiben, weil er sagt, mein Professor will das so. Aber das hat doch mit dem realen Leben überhaupt nichts
mehr zu tun und das müssen wir doch erkennen. Da müssen wir doch irgendwie etwas einführen. Wir veralbern doch die Leute, wenn Sie das jetzt als Erfolg verkaufen: Jetzt schränken wir das mal ein und die Kommunen müssen innerhalb von vier Jahren nach Abschluss der Maßnahme eine Satzung machen. Anders muss es sein. Bevor die Gemeinde beginnt, eine Straße auszubauen, muss sie doch mit ihren Bürgern klären, wie es finanziert wird, und da gehört die Satzung vorher her
und nicht erst vier Jahre später. Und dann wird das hier als Erfolg verkauft. Also manchmal werde ich auch richtig zornig, weil ich seit 15 Jahren durch dieses Land reise und versuche, so ganz einfache Dinge völlig ideologiefrei darzulegen.
Ein Haufen Juristen erklärt mir immer, warum das alles nicht geht. Woran liegt das? Ich sage das noch einmal, weil das Leben der Juristen in Loseblattsammlungen stattfindet. Das hat aber mit dem realen Leben nichts mehr zu tun.
Ich empfehle doch allen, fahren Sie doch einfach eine Woche mit mir durch dieses Land. Ich bin fast jeden Abend bei irgendeiner Bürgerversammlung und muss den Leuten solchen Unsinn erklären, den wir in die Gesetze schreiben.
Nein, hier die Mehrheit. Jetzt haben wir einen Innenminister, wo ich wirklich dachte, der ist vorwärtsgewandt und nicht mehr im 19. Jahrhundert und der bringt uns jetzt hier ein Werk, in dem das Rechtssystem des 19. Jahrhunderts zementiert werden soll auf Dauer. Ich wollte ja heute freundlicher zu Ihnen sein, aber es ist wirklich enttäuschend.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie bauen ein scheinbares Ermessen für die Kommunen auf und die Proteste sind vorprogrammiert. Die Leute werden mit ihren Bürgermeistern und mit ihren Gemeinderäten schimpfen, weil sie sagen, der Innenminister hat uns ja gesagt, die Landesregierung, ihr könnt doch entscheiden. Und der Bürgermeister muss sagen, nein, die Kommunalaufsicht sitzt mir im Rücken und das Gesetz ist so komisch formuliert, ich kann nicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt kommt ein weiterer Fakt. Da tut es mir leid. Sie nehmen die Verschuldung als Kriterium für Leistungsfähigkeit. Nun haben wir in Thüringen alles niedergeschrieben, also die Landesregierung. Sie haben sogar eine Verordnung unterschrieben, meines Wissens im Dezember vergangenen Jahres, und zwar eine Verordnung zur Gewährung von
kommunalen Krediten, wo genau definiert ist, unter welchen Voraussetzungen Ihre Kommunalaufsicht kommunale Kredite zu genehmigen hat oder eben die Genehmigung zu verweigern hat. Da sind auch die kreditähnlichen Rechtsgeschäfte, Bürgschaften, Sicherheiten und dergleichen erfasst. Spätestens da, als Sie die Unterschrift darunter geleistet haben, hätten Sie doch irgendwie einen Gedanken entwickeln müssen, also die Verschuldung ist bedeutsam, aber bitte schön nicht für Leistungsfähigkeit. Wir haben etwa 120 Gemeinden, die sind in Thüringen schuldenfrei. Ich habe zurzeit eine Anfrage laufen, eine der wenigen, bei der ich wissen will, warum die schuldenfrei sind. Ich habe schon immer Vorinformationen, wenn ich solche Anfragen entwickle, gemeinsam mit meinen Mitarbeitern, da recherchieren wir vorher. Und die meisten Gemeinden, die schuldenfrei sind, die sind nicht deshalb schuldenfrei, weil sie leistungsfähig sind, sondern weil sie derart verarmt sind, dass sie gar keinen Kredit genehmigt bekamen. Das müssen Sie doch wissen. Insofern ist doch das Kriterium der Schuldenfreiheit überhaupt nicht geeignet, die Leistungsfähigkeit der Gemeinde festzumachen. Es kommt aber noch schlimmer. Jetzt sagen Sie, ich sage einmal, wir haben eine Gemeinde, die schuldenfrei ist, und wenn die aber dann in eine Verschuldungssituation kommt oder nicht mehr leistungsfähig ist, muss sich das Satzungsrecht ändern - z.B. den kommunalen Anteil reduzieren, den Anteil für die Bürger erhöhen. Jetzt stellen Sie sich das einmal in einer Gemeinde vor. Eine Gemeinde hat über einige Zeit einen Beitragssatz für die Bürger von 25 bis 30 Prozent gehabt und muss diesen auf 70 Prozent anheben, weil die Leistungsfähigkeit nicht mehr da ist. Dann spalten Sie die Gemeinde, die Bevölkerung. Ich muss Ihnen unterstellen: Das wollen Sie! Sie wollen, dass sich dann der Bürgerprotest dort unten auf der Gemeindeebene wieder festmacht, und vielleicht kommt dann der eine oder andere Lottomittelübergeber und sagt, okay, wir helfen wieder mit ein paar Lottomitteln; oder Sie machen wieder Bedarfszuweisungen nach Beschluss der Landesregierung - auch nicht schlecht. Aber das ist nicht die Lösung. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Verschuldung ist kein Kriterium für Leistungsfähigkeit.
Jetzt will ich aber auch drei positive Aspekte sagen, weil, ich werde von meiner Fraktion immer belehrt, ich soll nicht nur kritisieren. Pädagogisch stimmt das ja auch.
Man soll auch einmal ein paar positive Aspekte sagen. Die sagt man eigentlich zum Anfang, zum Einstieg. Aber der Gesetzentwurf hat mich so innerlich aufgewühlt, da musste erst einmal die Kritik heraus. Haben Sie Verständnis dafür.
Aber drei positive Dinge, immer unter der Voraussetzung, es bleibt bei der Beitragserhebung. Da wissen Sie, dass wir etwas anderes wollen. Positiv ist, dass sich die wiederkehrenden Beiträge stabilisieren. Das muss ich Ihnen sagen, die wiederkehrenden Beiträge haben sich im Einzelfall als durchaus geeignete Alternative zu den einmaligen Beiträgen herausgestellt. Die Gemeinden, das sind inzwischen über 200 Gemeinden, die von diesem Instrument Gebrauch machen, dort müssen wir sagen, dort ist auch ein Verständnis von den Bürgern da - im Regelfall, es gibt immer Ausnahmen. Das Zweite - dafür haben wir lange gestritten, da hat die Fraktion der PDS schon in der 2. Legislaturperiode einen Gesetzentwurf dazu gemacht - ist die Möglichkeit des Nebeneinanders zwischen einmaligen und wiederkehrenden Beiträgen, gerade in Einheitsgemeinden oder Landgemeinden, wie Sie es jetzt bezeichnen. Auch das halte ich für sehr sinnvoll. Das erfordert immer einen Diskussionsprozess vor Ort. Aber dass es gesetzlich ermöglicht wird, das halte ich für sinnvoll. Das Dritte sind die Stundungsmöglichkeiten für Kleingärten beim Straßenausbau. Da stellt sich nur die Frage, das werden wir im Ausschuss noch einmal thematisieren, warum Sie nicht einfach die Stundungsmöglichkeiten für die leitungsgebundenen Einrichtungen auf die Straßen übertragen. Sie müssen doch einmal erklären, warum z.B. kirchliche Einrichtungen - also Kirchen, wenn sie keinen Wasseranschluss haben oder so, dort wird es gestundet, bei der Straße nicht in der Breite.
Ja. Meine sehr geehrten Damen und Herren, also noch einmal die Frage: Warum nicht die sächsische Regelung? Zur Vierjahresfrist habe ich mich schon geäußert.
Zur Bürgerbeteiligung: Sie sagen, die Bürgerbeteiligung wird ausgebaut. Wir haben jetzt schon ein ausgeklügeltes System der Bürgerbeteiligung, müssen aber zur Kenntnis nehmen, da sie nur ordnungspolitische Wirkung hat, geht die Bürgerbeteiligung vollkommen ins Leere. Wir brauchen also eine verbindliche Bürgerbeteiligung.
Ich mache das ja immer mal an einem Beispiel fest mit der ordnungspolitischen Wirkung. Stellen Sie sich vor, wir haben in der Straßenverkehrsordnung stehen, in der Ortslage darf nur 50 km/h gefahren werden; am Ortseingang steht ein Polizist - es wird immer Geschwindigkeitskontrolle gemacht -, jeder fährt 70, 80 km/h. Der Polizist hält an und sagt: „Sie sind zu schnell gefahren - Gesetzesverstoß. Ich
wünsche Ihnen aber eine gute Weiterfahrt.“ Was hätten wir denn nach zwei Tagen? Deshalb hat eine solche Bürgerbeteiligung ohne Rechtsfolgen keine Funktion.
Ja. Meine sehr geehrten Damen und Herren, alles Weitere werden wir dann im Ausschuss beraten. Ich wünsche mir dort eine mündliche Anhörung mit allen Beteiligten. Danke.
Herr Abgeordneter Kuschel, ich glaube, Ihre Empörung rührt vor allem daher, dass Sie befürchten, dass, wenn der Gesetzentwurf das Licht des Gesetz- und Verordnungsblatts erblickt und seine befriedende Wirkung entfalten wird, Sie auf einer Reihe von Feldern arbeitslos werden.
Nur, vor diesem Hintergrund kann ich zu den geradezu - populistisch sind sie ja schon nicht mehr demagogischen Bezeichnungen wie „Sie betrügen“, „Sie verhalten sich unanständig“
nur sagen: Wenn man die Politikverdrossenheit in unserem Land auf die Spitze treiben will, dann machen Sie so weiter; vielleicht wollen Sie das.
Wenn Sie das nicht wollen, sollten Sie sich bei einer so schwierigen Materie, wo es darum geht, einen über 20 Jahre nicht zustande gekommenen Kompromiss durch eine differenzierte Abwägung hinzubekommen, auch sachlicher und ohne solche Konnotationen äußern. Ich möchte aber auch sagen: die geradezu ideologische Besessenheit, Beiträge seien ein Relikt des 19. Jahrhunderts - dieses von Ihnen gerade apostrophierte Äquivalenzprinzip, Herr Kuschel, kommt aus dem 19. Jahrhundert. Das ist nämlich eine Konkretisierung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und ist Ende des 19. Jahrhunderts entwickelt worden und ist auch
Es ist eine Frage der Gerechtigkeit, ob diejenigen, die einen Vorteil von einer bestimmten Einrichtung haben, dafür zahlen oder diejenigen die Dummen sind, die keinen Vorteil davon haben. Wenn Sie nicht nur auf Ihre Klientel schauen würden, sondern auf die 80 Prozent der Thüringer Bürgerinnen und Bürger, die nicht in problematischen Kommunen wohnen, und wenn Sie auf die Zuschriften achten würden, die das Innenministerium - Sie wahrscheinlich auch - bekommt, in denen gesagt wird, wir wollen nicht, dass es eine Privilegierung der 20 Prozent gibt, nämlich der Kommunen, die sich über 20 Jahre nicht rechtstreu verhalten haben, wenn man auch die mit einbezieht, dann wird das Bild ganz anders und dann kann man auch nicht so einseitig auf eine Abschaffung der Beiträge setzen.
Lassen Sie mich in der Sache noch ein paar inhaltliche Anmerkungen machen. Die entscheidende Divergenz zwischen uns beiden ist ja, dass Sie letzten Endes mit Landesgeld Ihren Kompromiss finanzieren wollen. 50 Prozent der Infrastrukturabgabe ist mit Landesmitteln zu finanzieren. Es gehört zur Ehrlichkeit dazu - da haben Sie recht -, das ist kein Verfassungsproblem: Wir haben das Geld nicht und eines der drei Kriterien, die Sie genannt haben, „finanzierbar“ bedeutet natürlich aus der Sicht auch: des Landes finanzierbar. Aber es ist genauso bösartig, wieder zu sagen, die Bürger haben wir nicht im Blick. Ich habe hier von der Zinsbeihilfe gesprochen. Ich habe hier gesprochen von den Anforderungen an eine Vermeidung übermäßiger Belastungen. Wir haben diese ganzen Tools, Instrumente, vorgesehen, um die Belastungen für die Bürger in den betroffenen Gemeinden zu reduzieren. Wie man sich da hinstellen, wenn man nicht böswillig ist, und sagen kann, Sie haben den Bürger nicht im Blick, Sie schauen nur auf die Gelder des Landes, entzieht sich meiner Kenntnis oder meinem Verstand.
Es geht auch nicht um Rückwirkung. Die Sachverhalte, die Sie geschildert haben, sind alles keine abgeschlossenen Sachverhalte. Und den Bürgern, die in Kommunen leben, wo sie wissen, auch durch die öffentliche Begleitung durch Sie über 20 Jahre, dass da noch etwas droht, denen können Sie doch nicht gleichzeitig vormachen, das ist alles abgeschlossen. Die wissen, dass es das Problem gibt, und es hat in zwei Wahlkämpfen eine Rolle gespielt. Wie da Rückwirkung angenommen werden kann, ist mir schleierhaft.
Zu Ihnen und Herrn Bergner, die ja die OVG-Entscheidung zitiert haben. Der Baron von Kirchbach hat den schönen Satz geschrieben: „Ein Feder
strich des Gesetzgebers und Bibliotheken werden zu Makulatur.“ Das gilt auch für Verwaltungsgerichtsentscheidungen, wenn sie auf anderer gesetzlicher Grundlage beruhen. Insofern ist mir nicht bange, die Entscheidungen des OVGs, erst recht des sächsischen OVGs, spielen für die Beurteilung unseres Gesetzes keine Rolle. Vielen Dank.