hierbei sollen die unterschiedlichen gegenläufigen Interessen von Polizei einerseits und Maßnahmeadressaten andererseits in ausreichender Form gewürdigt und in einen angemessenen Ausgleich gebracht werden;
2. den Landtag spätestens bis zum 31. August 2010 über die Prüfergebnisse und die folgende Umsetzung zu informieren.
Parlamentarischer Ablauf: Der Antrag stammt vom 08.06.2010, ist am 18.06.2010 ins Plenum eingebracht und vom Plenum an den Innenausschuss überwiesen worden. Am 13.08.2010 erfolgte die erste Behandlung im Innenausschuss. Es wurde ein schriftliches Anhörungsverfahren nach § 79 Geschäftsordnung beschlossen. Der Kreis der Anzuhörenden war in der nächsten Sitzung zu beschließen. Die Einreichung von Vorschlägen für die Liste der Anzuhörenden sowie eventueller Fragen für die schriftliche Anhörung war durch die Fraktionen bis zum 31.08.2010 vorzulegen. Am 03.09.2010 wurde der Kreis der Anzuhörenden und der Fragenkatalog beschlossen. Es wurde festgelegt, die Anzuhörenden bis zum 22.10.2010 um Einreichung der Stellungnahmen zu bitten. Am 05.11.2010 erfolgte die Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Antrag abzulehnen.
Zum Beratungsinhalt und Beratungsverlauf gemäß § 77 Abs. 3 Geschäftsordnung: In der Anhörung sind insgesamt 12 Stellungnahmen eingegangen, davon 6 zustimmend, 4 ablehnend, 2 haben keine
Der Tenor der ablehnenden Stellungnahmen war, es wird befürchtet, dass durch eine Kennzeichnung Gefahren für die Polizeibeamten und -beamtinnen auch im privaten Bereich entstehen, es wird die bisherige Kennzeichnung als ausreichend angesehen und es wird die Schutzpflicht des Dienstherren angeführt.
Der Tenor der zustimmenden Stellungnahmen war wie folgt: Es wurde eine ausdrückliche Befürwortung des Antrags im Sinne der Einführung einer individuellen Identifizierbarkeit angeführt, dabei als Argument der Opferschutz durch die Gewährleistung einer möglichen Identifizierung angeführt. Es wurde dargelegt, dass eine entsprechende Maßnahme dem Schutz rechtmäßig handelnder Polizisten, dem Rechtsschutz, der Bürgernähe, der demokratischen Legitimation sowie einer Verbesserung des Vertrauens der Öffentlichkeit dient. Eine Kennzeichnung durch Zahlenfolgen werde unter anderem als eine sinnvolle Alternative angesehen.
Wesentliche Ansichten des federführenden Ausschusses: Die Fraktionen der Koalition haben den Antrag abgelehnt, die Koalitionsfraktionen haben vorgetragen, dass stetig eine Evaluation stattfindet, sie haben sich auf die Schutzpflicht des Dienstherren berufen und angeführt, es sei der Austausch der Polizeikräfte mit anderen Ländern gefährdet und es sei bereits jetzt ein effektiver Rechtsschutz gewährt durch die Kennzeichnung der Einheiten am Helm. Das seien Einheiten von ca. 10 bis 12 Polizisten, die jeweils das gleiche Zeichen hätten. Es fänden Filmaufnahmen der Einsätze statt und es würde keinen praktischen Fall in Thüringen geben, in dem die Kennzeichnung nicht ausreichend wäre.
Die Minderheitenstellungnahme: Es wurde angeführt, dass Polizisten im Streifendienst, die bekanntlich besonders gefährdet sind, Namensschilder tragen und die Frage gestellt, warum dann Polizeikräfte im geschlossenen Einsatz nicht. Es wurde angeführt, dass eine anonyme Staatsgewalt nicht der Situation gerecht werde und
es wurde angeführt, dass der Antrag sich nicht auf eine bestimmte Kennzeichnung bezieht, sondern auf die Prüfung der individuellen Identifizierbarkeit und dass es dabei auch und vor allem um den Schutz der rechtmäßig handelnden Polizeikräfte vor ungerechtfertigen Vorwürfen ginge. Es wurde ebenso angeführt, dass somit ein effektiverer Rechtsschutz zu verwirklichen sei. Im Minderheitenvotum wurde ebenfalls von der Schaffung von mehr Bürgernähe und Transparenz gesprochen.
So viel zu diesem Bericht aus dem Ausschuss. Ich freue mich, in der Debatte mit Ihnen weiter darüber
Vielen Dank, Herr Bergner. Als Erster hat sich Abgeordneter Gentzel von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir in diesem Tagesordnungspunkt über die Polizei sprechen, sei mir ganz kurz gestattet, noch einmal einen Bezug zum vorherigen Tagesordnungspunkt herzustellen. Die Thüringer Polizei hat einen stolzen Frauenanteil von 25 Prozent.
Das ist ein Anteil, auf den wir stolz sein können. Wenn wir dieses Berufsbild insgesamt im Blick haben, können wir einigermaßen erahnen, was diese Frauen in der Polizei leisten. Aber bei ständigen Besuchen in den Führungsgremien der Thüringer Polizei, ob im Ministerium in der Abteilung 4 oder in den Polizeidirektionen, begegnet uns nie eine Frau in einer solchen Position.
Wenn wir gestern über die Neuordnung der Polizei gesprochen haben, will ich schon einmal anmelden, dass auch das ein Thema sein muss. Was bei den Gewerkschaften, bei den Arbeitnehmern im Polizeibereich gang und gäbe ist - ich verweise darauf, dass die Vorsitzende des Bundes der Kriminalisten in Thüringen eine Frau ist -, was dort geht, muss auch in den Führungsetagen der Thüringer Polizei möglich sein.
Meine Damen und Herren, ich komme zum bereits vorgestellten Antrag der Fraktion der FDP. Ein Blick in die heutige Tagespresse kann da durchaus Orientierung geben. Das Leipziger Institut für Marktforschung hat seine alljährliche Umfrage ausgewertet zu der Frage an die Deutschen in der Bundesrepublik insgesamt: Zu welchen Institutionen in Deutschland habt ihr Vertrauen? Mit einem überragenden Ergebnis, nämlich mit einem Vertrauensvorschuss von 82 Prozent, steht dort die Polizei.
Meine Damen und Herren, ich erwähne das an dieser Stelle aus zwei Gründen. Erstens: Meine Fraktion teilt uneingeschränkt dieses Vertrauen auch in die Thüringer Polizei. Zweitens - auch das sei angemerkt: In der einen oder anderen Debatte hier in diesem Haus habe ich mitunter das Gefühl, dass einige wenige Abgeordnete ein ganz anderes Bild von der Thüringer Polizei zeichnen. Vielleicht ist diese Umfrage ein Anlass, da seine Haltung an der einen oder anderen Stelle zu überdenken.
Meine Damen und Herren, um da keine Fragen aufkommen zu lassen, dieser Antrag der FDP-Fraktion hier in diesem Haus ist vollkommen legitim. Die Frage hier an die Abgeordneten zu stellen,
wie hältst du es bei diesem Sachverhalt. Ordnungspolitisch, das will ich einwerfen, halte ich diese Entscheidungsfrage in der IMK für am besten angesiedelt, weil, und das weiß hier jeder im Haus, der sich damit beschäftigt, wenn wir geschlossene Einsätze der Polizei aufgrund von bestimmten Lagen auch hier in Thüringen haben, tun wir das immer mithilfe der Bundespolizei, aber auch mithilfe der Kollegen insbesondere aus Bayern und aus Sachsen. Eine einheitliche Regelung halte ich da unbedingt für erforderlich.
Das ist der Grund - und ich weiß nicht, ob Sie gleich weiter klatschen, Herr Barth -, warum sich die IMK mit dieser Problematik richtigerweise schon verschiedentlich beschäftigt hat. Aber die IMK ist da in ihrer Aussage ganz klar, also die Vertretung der Landesregierung: Wir wollen die Kennzeichnung nicht. Das sagen zum Beispiel die Vertreter aus Bayern, aus Baden-Württemberg, aus Sachsen, aus Schleswig-Holstein und aus Niedersachsen. Warum erwähne ich diese Bundesländer? In all diesen Bundesländern regiert die FDP mit. Es erweckt schon den Anschein, dass da, wo die FDP in Verantwortung ist, in ganz direkter Verantwortung für die Polizisten vor Ort, sie diese Kennzeichnung rigoros ablehnen, was ich verstehen kann, aber da, wo man Opposition spielt, führt man sich so ein bisschen als Gralshüter der Demokratie auf. Das muss jeder für sich klären.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf die Anhörung im Ausschuss ist bereits Bezug genommen. Die Ergebnisse - auch das ist richtig berichtet worden - der Anhörung, sprich die Stellungnahmen der einzelnen Institutionen, sind höchst unterschiedlich. Nun steht es den Fraktionen frei, nach der Debatte sich den einzelnen Stellungnahmen anzuschließen oder nicht. Meine Fraktion, und das hat sie schon öfter getan, hat sich an dieser Stelle ganz vehement und nicht nur ausschließlich, aber mit allem Nachdruck hinter die Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei gestellt. Ich will nur in kurzen Auszügen aus dieser Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zitieren: „Für die Gewerkschaft der Polizei stellt es eine nicht akzeptable Zumutung für die Einsatzkräfte dar, wenn sie über ihren Dienst hinaus permanent mit ihrer beruflichen Tätigkeit konfrontiert werden und in ihrer Freizeit Beschimpfungen, Sachbeschädigungen und Nachstellungen erleiden können. Die namentliche Kennzeichnung zieht jedoch eine erhöhte Gefährdung der Beamten nach sich. Es sind zahlreiche Fälle bekannt, in denen in politisch extremen Kreisen und
Gruppierungen die Namen und persönliche Details von Polizeikräften verbreitet und mit Straftaten zum Nachteil dieser Personen gedroht wurde, zum Beispiel gibt es da den Fall eines Leiters einer Berliner Polizeidirektion. Diese realen Erfahrungen und Gefährdungssituationen im Zusammenhang mit namentlicher Identifizierung von Polizeibeamten müssen gegenüber dem vermeintlichen oder tatsächlichen Vorteil der Kennzeichnungspflicht abgewogen werden. Aus Sicht der Gewerkschaft der Polizei ergeben sich keine nennenswerten Vorteile aus der Kennzeichnungspflicht, da insbesondere die Ermittlung von Polizeibeamten wegen des Verdachts der Dienstpflichtverletzung oder einer strafbaren Handlung gerade auch in der jüngeren Vergangenheit stets möglich war. Demgegenüber muss der Schutz der Beamten auf körperliche Unversehrtheit und auch auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang haben. Die Gewerkschaft der Polizei lehnt die namentliche Kennzeichnung aller Polizeibeamten im Wege einer Kennzeichnungspflicht ab.“
Meine Damen und Herren, ich habe es schon gesagt, die Fraktion der SPD schließt sich dieser Stellungnahme an. Wir bitten Sie um Ablehnung dieses Antrags.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich könnte sagen, ich stimme dem Kollegen Gentzel vollinhaltlich zu mit kleinen Einschränkungen.
Alles was die GdP dazu gesagt hat - da gibt es überhaupt keine Frage -, das unterstützt meine Fraktion ganz eindeutig.
Ich möchte noch einmal sagen, da vielleicht nicht alle im Haus wissen, was IMK heißt, das heißt Innenministerkonferenz.
Sie wissen das, Frau Rothe-Beinlich, das ist klar. Aber es gibt ja vielleicht Besucher, die das nicht wissen, vielleicht der eine oder andere Kollege, der es auch nicht weiß. Wir sind doch hier ein Haus, was öffentlich informiert.
Die Innenministerkonferenz verständigt sich immer wieder, wie gehen wir mit der Kennzeichnungspflicht um. Ich kann das nur ausdrücklich unterstützen, dass wir diese Kennzeichnung - die sind ja ge
Na klar, wenn wir die Einzelnen hier noch an den Pranger stellen wollen, müssen wir es machen, wir wollen das nicht.
Deswegen werden wir das auch ablehnen. Ich würde einfach auch mal die lieben Freunde der FDP bitten, ich war vor zwei Tagen mit dem Staatssekretär bei den Einheiten, die jetzt mit unterwegs waren von Thüringen, die zurückgekommen sind, die dort über 30 Stunden, teilweise 40 Stunden mit fünf, sechs Stunden Schlaf die friedliche Demonstration dort ermöglicht haben, das ist gut und richtig so.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich habe mit ihnen auch vor Ort gesprochen.)
Klar, dass Sie mit beim Demonstrieren waren, ist ja Ihr gutes Recht, das können Sie ja gern machen, habe ich auch nichts dagegen. Da ich eine andere Meinung habe, muss ich nicht dort hinfahren. Aber ich will Ihnen noch einmal deutlich machen, dass die Polizisten dort wirklich ein hartes Tagwerk verrichten mussten, wenn sie so lange ununterbrochen im Einsatz sind, teilweise die Versorgung nicht mehr gewährleistet ist. Da möchte ich einfach wirklich noch einmal Danke sagen auch zu unseren Polizistinnen und Polizisten.
Ich weiß, dass die FDP nicht in die Richtung geht, die Polizei zu diffamieren, das will ich ganz klar sagen. Aber ich bitte auch hier zu überdenken, wenn man in der Verantwortung steht, sieht manches ein bisschen anders aus. Man kann auch in der Nichtverantwortung stehend vielleicht sich dazu durchringen und sagen, ist das der richtige Weg oder nicht. Ich denke, es ist nicht der richtige Weg.