Vor zwei Jahren haben wir das Jahr ihres 800. Geburtstags über alle Grenzen von Religion und Weltanschauung hinweg gemeinsam gefeiert. Heute Nachmittag wird auf der Wartburg die Thüringer Rose für besondere Verdienste in der ehrenamtlichen Sozialarbeit verliehen. Unser Gemeinwesen lebt vom solidarischen Miteinander, davon, dass die Menschen ihre Freiheit als Verantwortung erkennen und Teilhabe als persönliche Erfüllung empfinden. In eigener Verantwortung vermögen die Menschen als Bürger ihrer Städte und Gemeinden und als Bürger unseres Landes viel mehr, als Staat und Politik je bewegen könnten. Deshalb bekennt sich die Landesregierung zum Prinzip der Subsidiarität und zur Selbstverwaltung von Kreisen, Städten und Gemeinden.
In Thüringen, meine sehr verehrten Damen und Herren, engagieren sich rund 750.000 Menschen in Sportvereinen, Pflegeheimen, in der freiwilligen Feuerwehr, in Kirchen, Wohlfahrts- und Jugendverbänden, in Kommunen und an anderen Stellen ehrenamtlich. Das ist ein Spitzenwert unter den jungen Ländern. Ehrenamt ist eine tragende und unverzichtbare Stütze unseres Gemeinwesens.
Es erfährt im Freistaat Thüringen besondere Wertschätzung. Die Landesregierung unterstützt die Thüringer Ehrenamtsstiftung. Sie leistet wertvolle Arbeit, sie fördert gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit in Thüringen und hat hierzu zahlreiche Projekte auf den Weg gebracht. Die Helferinnen und Helfer von Feuerwehren und Technischem Hilfswerk, Rettungsdiensten und Rotem Kreuz, Lebensrettung und Bergwacht tragen oft weit über ihren Aufgabenbereich hinaus dazu bei, dass wir sicher leben können, dass wir uns in Thüringen zu Hause wissen.
Mit der Ehrenpension für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren und den weiteren in der letzten Wahlperiode in Kraft getretenen Maßnahmen wurde schon viel erreicht, um dem Anerkennung und Respekt zu zollen und um damit das Ehrenamt attraktiver zu machen. Wir sehen uns als Partner, darum werden wir uns noch aktiver einbringen mit noch attraktiveren Angeboten, vor allem für Kinder und Jugendliche. Nur so gewinnen wir neuen Nachwuchs in Vereinen. Wir werden uns außerdem dafür einsetzen, dass beispielsweise die Aufwandsentschädigung ehrenamtlicher Bürgermeister nicht durch Abgaben ge
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ehrenamtliches Engagement ist an vielen anderen Stellen und gerade auf kommunaler Ebene unverzichtbar. Die Thüringer Kommunen leben vom ehrenamtlichen Engagement ihrer Bürgerinnen und Bürger. Der Staat ist also in der Pflicht, die notwendigen Rahmenbedingungen für Handlungs- und Gestaltungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten. Land, Bund und Europa sind gemeinsam in der Pflicht; die Kommunen brauchen die notwendige Luft zum Atmen.
Auf Bundes- und Europaebene werden wir darauf achten, dass durch neue Gesetzgebungsprojekte weder die Landes- noch die kommunale Ebene fortwährend mit neuen zusätzlichen Aufgaben belastet wird.
Die Finanzausstattungen der Kommunen werden wir auf der Basis der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs verlässlich sicherstellen.
Die Attraktivität und Stärke Thüringens, gerade auch in schwierigen Zeiten, beruht nicht zuletzt auf der historisch gewachsenen Struktur unserer Städte, Gemeinden und Landkreise. Wir setzen auf die kommunale Selbstverwaltung. Besonders wichtig ist mir dabei die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der kommunalen Familie und ihren Spitzenverbänden. Gehen wir deshalb aufeinander zu, sprechen wir frühzeitig miteinander über Probleme und offene Fragen. Dazu lade ich alle herzlich ein.
Meine Damen und Herren, in der Koalitionsvereinbarung haben wir festgelegt, dass die Stichwahlen wieder eingeführt werden.
Das werden wir sehr bald tun, denn schon im kommenden Jahr stehen flächendeckend die Wahlen unserer ehrenamtlichen Bürgermeister an.
Auf Landes- und auf kommunaler Ebene sind plebiszitäre Möglichkeiten eine wertvolle und wichtige Ergänzung der repräsentativen Demokratie. Die Bürgerinnen und Bürger können von diesen Mitwirkungsmöglichkeiten nach den gemeinsam beschlossenen Änderungen der 3. und 4. Wahlperiode einfacher
als früher davon Gebrauch machen. Auch dies verstehen wir als praktizierte Bürgernähe in Kommunen und Landesverwaltungen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Verwaltung muss sich generell stärker durch Offenheit und Bürgernähe auszeichnen. Die Bürgerinnen und Bürger müssen auf einfachem Wege in Erfahrung bringen können, welche sie betreffenden Daten bei staatlichen Einrichtungen vorhanden sind und wie dort damit umgegangen wird.
Unter dieser Prämisse sollen auch das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz und das Thüringer Datenschutzgesetz novelliert werden.
Der Datenschutzbeauftragte ist künftig auch Informationsfreiheitsbeauftragter und steht als Ansprechpartner bei Fragen rund um den Zugang zu behördlichen Informationen zur Verfügung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieses ist mir besonders wichtig: So wie die Beschäftigten in der Wirtschaft das wichtigste Kapital der Unternehmen und Betriebe sind, so sind auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, Beamte und Tarifbeschäftigte, das wichtigste Kapital, das Regierung und Behördenleiter haben. Die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, sei es in den Schulen, in der Polizei, in der allgemeinen Verwaltung oder anderswo, sie alle leisten eine unverzichtbare Arbeit für unser Gemeinwesen.
Das sollen sie im Dienste einer bürgerfreundlichen Dienstleistung tun. Dies noch stärker zu praktizieren, dies stärker zu leben, meine sehr verehrten Damen und Herren, entspricht meinem Verständnis von einem demokratischen, rechtsstaatlichen, bürgerfreundlichen öffentlichen Dienst. Auch hier sehe ich einen Schwerpunkt der Regierungstätigkeit. Es muss gelingen, den angesichts der demographischen Entwicklung unverzichtbaren Personalabbau in der Landesverwaltung so zu gestalten, dass die Interessen der Beschäftigten und die Belange der Bürgerinnen und Bürger in bestmöglicher Weise konform gehen.
Verwaltungshandeln, das sich nah am Menschen orientiert, ist besonders gegenüber denen erforderlich, die als Fremde in unser Land kommen. Ich bin
daher dem Innenminister dankbar, dass ich die im Koalitionsvertrag geforderte Verordnung zu den Mindeststandards bei der Unterbringung von Asylbewerbern bereits vorlegen kann.
Unsere Achtung der Menschenwürde leitet uns auch im Kampf gegen Extremismus, gegen jedwede Art von Extremismus, insbesondere gegen Rechtsextremismus. Mit einer gemeinsamen Erklärung für ein demokratisches, tolerantes und weltoffenes Thüringen haben wir die 5. Legislaturperiode begonnen. Die wichtigsten Maßnahmen werden wir in einem Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit bündeln.
Gemeinsam mit dem Bund und den anderen Ländern prüfen wir die Chancen eines NPD-Verbotsverfahrens. Dazu haben wir uns auch klar in unserem Koalitionsvertrag bekannt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sicherheit ist eine große Stärke Thüringens. Das Risiko, Opfer eines Verbrechens zu werden, ist vergleichsweise gering. Die Aufklärungsquote ist deutschlandweit die zweithöchste. Dafür möchte ich an dieser Stelle unseren Polizistinnen und Polizisten herzlich danken.
Um den notwendigen Personalbedarf zu decken, werden wir eine hinreichende Anzahl von Nachwuchskräften auf allen Ebenen der Polizei einstellen. Außerdem besteht Einigkeit, dass das Thüringer Innenministerium bis Ende 2010 eine Strukturreform erarbeitet, um etwaige Optimierungspotenziale freizusetzen.
Wenn wir uns zu Bürgernähe verpflichten, geht das aber einher mit der Verpflichtung, die Basisdienststellen der Polizei zu erhalten.