Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kennen ja das Kuschelmobil, was im ganzen Lande Unfrieden stiftet, das kennen ja alle nun sehr gut. Es ist im Land bekannt, der Unfriedenstifter, wenn Kuschel unterwegs ist. Es ist halt so. Aber die Menschen werden das nach und nach immer mehr erkennen, was dort passiert und was dort eigentlich abgelassen wird. Was die Internationalität betrifft, das wollen wir heute nicht ausarbeiten, weil die Zeit einfach zu kurz ist. Wir haben noch viele Dinge vor uns. Ich will aber trotzdem noch einmal auf einige Dinge eingehen. In einem stimme ich - ich glaube, Herr Kuschel, das hatten sogar Sie gesagt - zu, natürlich hätten auch da und dort die Aufsichtsbehörden eher reagieren müssen. Das muss man auch einmal deutlich sagen, das gehört auch dazu. Nicht nur kommunale Selbstverwaltung, sondern kommunale Selbstverwaltung wird auch kontrolliert. Da muss man auch dort einmal hinsehen und nicht nur einfach die Augen verschließen und das durchwinken, sondern da muss man auch Auflagen erteilen. Der Unstrut-Hainich-Kreis quält sich seit Jahren dorthin, aber das hilft alles nichts,
Meine Damen und Herren, da jetzt immer wieder von einigen zu den ganzen Fragen etwas gekommen ist, was Mike Mohring vorgetragen hat: Erst einmal ist es nicht der einfache Abgeordnete Mike Mohring, sondern es ist der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion.
Ja, auch Vizepräsidenten, wenn sie oben sitzen, sind nichts Besseres als einfache Abgeordnete. Da stimme ich uneingeschränkt zu.
Ich will nur einfach noch einmal, meine Damen und Herren, deutlich machen, weil jetzt schon versucht wird, da schaut der eine Kollege immer in die Richtung und schaut immer zum neuen Finanzminister, neue Wunderwaffe und da werden die Wunder jetzt alle rieseln. Ich schätze Dr. Voß. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit ihm, aber wenn es insbesondere um kommunale Angelegenheiten geht, sollte man ab und zu auch einmal nach rechts schauen, dafür zuständig ist der Innenminister. Der Thüringer Innenminister ist für alles, was mit Kommunen im Zusammenhang steht, zuständig. Dass man sich am Ende natürlich im Gesamtzusammenhang einig werden muss, wie das alles zu finanzieren ist und wie es geht, ist doch klar. Aber ich will ganz deutlich machen, damit jetzt gar nicht erst eine Spaltung versucht wird, natürlich ist die Opposition verblüfft, dass jetzt ein Sieben-Punkte-Programm auf dem Tisch liegt. Das ist aber eine übliche Verfahrensweise, dass in der Generaldebatte, wo es um grundlegende Probleme nicht nur des Haushalts 2011 geht, sondern auch weiterführend, das kundgetan wird. Das ist das Normalste der Welt. Ich will Ihnen ausdrücklich sagen, das ist ein einstimmiger Beschluss unserer Fraktion und im Beisein der neuen Minister, damit das ganz klar ist,
Sie wissen, wie das in den Fraktionen ist. Da haben die erst einmal Stimmrecht, die ein Mandat haben. Natürlich sind alle Minister bei uns immer herzlich gern gesehen, gehört und mit ihnen wird gestritten und gerungen. Aber wenn man ganz neu ist, kann man nicht gleich zu allem etwas sagen. Das schätze ich auch an dem neuen Kollegen, dass er sich erst einmal mit Ruhe alles anhört, alles notiert und sich ein Bild macht. Ob alles in Sachsen so gut gelungen ist mit diesen riesenhaften Strukturen, daran will ich nur ein dickes Fragezeichen machen. Das bürgerschaftliche Engagement, was verlorengegangen ist - dazu haben wir heute nicht die Zeit, darüber werden wir sicher noch einmal ausgiebig diskutieren. Wir sollten da mehr nach Bayern schauen, wo das urgewachsen ist, wo es Landkreise genau mit noch 60.000 gibt. Da ist es überhaupt keine Hürde und die leben heute noch. Das hat uns Beckstein noch in das Stammbuch geschrieben.
Meine Damen und Herren, mir ist wichtig, heute noch einmal zu sagen, das ist ein gemeinsamer Entwurf der CDU-Fraktion an der Spitze mit Mike Mohring. Wir haben das gemeinsam erarbeitet und vorgetragen. Wir laden Sie alle herzlich ein, hier mitzumachen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann beende ich die Aussprache. Herr Innenminister Geibert, bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Kuschel, der Ausspruch, dass der Innenminister aus einem Stall kommt, sei Ihnen angesichts des Weihnachtsfestes verziehen.
Die Landesregierung hat bereits in der 36. Plenarsitzung am 11. November 2010 zu dem vorliegenden Fraktionsentwurf der LINKEN ausführlich Stellung genommen und zum Ausdruck gebracht, dass der Gesetzentwurf weder verfassungsrechtlich zulässig noch gar in finanzieller Hinsicht vertretbar ist. Insoweit lohnt auch keinerlei Diskussion auf der Grundlage dieses Entwurfs. Die Rückkreisung der
Stadt Eisenach ist eine der bestehenden Optionen, die es zur Lösung der Probleme der Stadt und ihrer zukunftsorientierten Entwicklung zu prüfen gilt. Die in dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE enthaltenen Regelungen sind jedoch nach Auffassung der Landesregierung noch nicht einmal ansatzweise hinnehmbar. Zum einen wurden offensichtlich keinerlei Abwägungen von Alternativen vorgenommen, zum anderen sind die von der Fraktion DIE LINKE vorgesehenen Konditionen finanziell inakzeptabel, zumal sie auf Kosten aller anderen Kommunen zu zahlen wären. Ich verweise in dem Kontext auf meine Ausführungen in diesem Hohen Haus zur ersten Beratung.
Die Landesregierung führt einen intensive Dialog mit den Verantwortlichen vor Ort über die aktuellen Problemlagen der Stadt Eisenach und mögliche Entwicklungsperspektiven. Denn es gilt, Lösungen der haushalterischen und strukturellen Probleme zu finden, die gleichermaßen von den Betroffenen vor Ort akzeptiert werden und auch dauerhaft tragfähig sowie finanzierbar sind. Die gegenwärtigen Schwierigkeiten in Eisenach sind in einem Zeitraum von 12 Jahren gewachsen, es entbehrt jeglicher Grundlage anzunehmen, dass mit einem unausgereiften Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, diese Probleme gelöst werden können. Die Landesregierung empfiehlt daher die Ablehnung dieses Gesetzentwurfs. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Innenminister. Ich frage, gibt es weitere Wortmeldungen? Ich sehe, das ist nicht der Fall, dann beenden wir jetzt die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Als Erstes wurde nochmals Überweisung an den Innenausschuss beantragt seitens der Fraktion DIE LINKE und wir stimmen über diesen Antrag ab. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Es ist die Ablehnung bei den Fraktionen der FDP, CDU, SPD. Wer enthält sich der Stimme? Ich sehe 1 Stimmenthaltung bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Überweisung an den Innenausschuss abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung des Gesetzentwurfs der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/1526. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Das ist Ablehnung bei den Fraktionen der FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? Ich sehe keine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf
Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1553 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/1789
Das Wort hat die Abgeordnete Holbe aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, werte Gäste, zum Tagesordnungspunkt 7 möchte ich Ihnen die Beschlussempfehlung des Innenausschusses vortragen zum Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungsfachhochschulgesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalvertretungsgesetzes. Die Thüringer Landesregierung leitete uns benannte Gesetzentwürfe als Drucksache 5/1553 am 29.09. zu. Hintergrund der angestrebten Gesetzesänderung ist die befristete Gültigkeit beider Gesetze, die zum 31.12.2010 auslaufen, so dass hier eine Verlängerung notwendig wird. Diese ist vorgeschlagen bis zum 31.12.2011. In der Plenarsitzung vom 08.10.2010 wurde der Entwurf in erster Beratung diskutiert und an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat in seiner 14. Sitzung am 05.11.2010 über den eingebrachten Gesetzentwurf beraten und dessen Annahme empfohlen für das Hohe Haus. Diese liegt Ihnen in Drucksache 5/1789 vor. Danke schön.
Danke schön, Frau Abgeordnete Holbe. Als Erste spricht Frau Abgeordnete Renner von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein paar kurze Bemerkungen zum Personalvertretungsgesetz. Wir haben eben den Bericht aus dem Innenausschuss gehört und ich muss sagen, das war auf jeden Fall die gefühlte kürzeste Beratung eines Gesetzentwurfs im Innenausschuss, den wir bis jetzt in dieser Legislatur erleben konnten. Nicht,
weil das Gesetz, das wir jetzt gerade beraten, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, zu einem modernen Personalvertretungsrecht geführt hätte, sondern weil Sie eben genau mit diesem Vorhaben nicht fertig geworden sind und wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Entfristung des bestehenden Gesetzes gerufen wurden. Ein Gutes hat Ihr Versäumnis: Wir haben endlich eine Anhörung zu unserem Gesetzentwurf für ein arbeitnehmerfreundliches Personalvertretungsrecht beschlossen und das nach einem Jahr seit der ersten Lesung.
Wenn Sie so wollen, haben wir jetzt im Innenausschuss eine Grundlage, auf der wir gemeinsam zu einer überfälligen Reform des Personalvertretungsrechts kommen können. Ich hoffe auf eine spannende Anhörung und dann auch zu einer Beschlussfassung im Innenausschuss zu unserem Gesetz. Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Renner. Als Nächster spricht der Abgeordnete Recknagel von der Fraktion der FDP.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, wir können das hier kurz machen. Beim Verwaltungsfachhochschulgesetz ist eine weitere Verlängerung der Befristung um ein Jahr vorgesehen. Das ist richtig, wir sollten das hier nicht entfristen, denn auch hier sollten wir eventuelle Ergebnisse der Haushaltsstrukturkommission abwarten. Wenn man sich das Personalvertretungsgesetz anschaut, muss man sich inhaltlich doch die Frage stellen, ob es nicht möglich ist, das weiterhin zu befristen, denn einfach nur eine Entfristung des Personalvertretungsgesetzes vorzunehmen, nimmt uns ein Stück weit die Möglichkeit, inhaltlich über das Gesetz zu reden. Deshalb halte ich eine weitere Befristung für ein weiteres Jahr für dringend geboten. Danke schön.
Vielen Dank. Es gibt eine weitere Wortmeldung. Der Abgeordnete Meyer von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich zu Wort gemeldet.