Protokoll der Sitzung vom 19.01.2011

Zweitens: In Thüringen existiert keine gesetzliche Grundlage, die insbesondere die Kommunen verpflichten würde, eine derartige Datenerfassung und -weitergabe durchzuführen. Wegen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts könnten die kommunalen Auftraggeber auch nur durch ein materielles Gesetz zur Erhebung und Weiterleitung solcher Daten angehalten werden. Aufgrund der Vielzahl von Vergabestellen in Thüringen, vor allem im kommunalen Bereich, wäre eine derartige statistische Erfassung nur mit hohem bürokratischen und finanziellen Aufwand umzusetzen. Ein fachliches Erfordernis im Hinblick auf diesen Aufwand ist nicht zu erkennen, denn in Thüringen gelten zurzeit die Vergabeordnungen in unmodifizierter Form, das heißt, landesspezifische Besonderheiten im Vergaberecht gibt es derzeit nicht. Auch aufgrund der angespannten Haushaltslage, vor allem der Kommunen, und des bürokratischen Aufwands wäre eine gesetzliche Verpflichtung mit der von der Fraktion der FDP geforderten jährlichen Berichtspflicht mit Datenerfassung und -verarbeitung von Hunderten öffentlicher Vergabestellen kaum vertretbar.

Es gibt auch nach unserem Kenntnisstand kein Land in Deutschland, das solche Statistiken führt. Auch haben sich Länder im Bundesrat immer gegen die Bestrebungen des Bundes gewandt, weitere Statistikpflichten bundesgesetzlich festzuschreiben. Dies betrifft auch die Melde- und Berichtspflichten nach dem EU-Vergaberegime.

Drittens: Das bedeutet jedoch nicht, dass die Landesregierung ihre Vergabepraxis nicht durch die Auswertung entsprechender Daten kritisch reflektieren will. In dem von der Landesregierung vorgelegten Gesetzentwurf „Thüringer Vergabe- und Mittelstandsfördergesetz“ ist in § 26 eine Evaluierungspflicht vorgesehen. Damit sollen Erfahrungen zur Erforderlichkeit, Geeignetheit und Wirksamkeit dieser Regelung gesammelt und ausgewertet werden. Allerdings bestand für eine statistische Begleitung einer Verwaltungsvorschrift - wie der Vergabemittelstandsrichtlinie - bisher keinerlei Veranlassung. In der Vergabemittelstandsrichtlinie ist nichts geregelt, was einen derartigen Aufwand rechtfertigen würde. Dies lässt sich an diesem Beispiel verdeutlichen.

Welche, meine sehr geehrten Damen und Herren der FDP, für das Vergaberecht wichtigen Erkenntnisse sollen zum Beispiel dadurch gewonnen werden, eine Differenzierung zwischen Aufträgen des Landes und solchen des Landes in Bundesauftragsverwaltung oder zwischen Aufträgen der Landkreise und der Gemeinden bezüglich der in dem Antrag der FDP angesprochenen mindestens 50 Kriterien vorzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Auswirkungen von Vergaberechtsänderungen und der Vergabepraxis in Thüringen sind nachfolgende Bemerkungen angebracht. Zuletzt hat die Landesregierung in einer Plenarsitzung am 30.01.2009 zu der Vergabepraxis in Thüringen berichtet. Gestern hat im Übrigen eine fast zehnstündige Anhörung zum Vorschlag eines neuen Vergabegesetzes der Landesregierung im Landtag stattgefunden. Der Verlauf war meines Erachtens völlig überraschungsfrei. IHKn und HWKn haben im Grundsatz bestätigt, dass es ein Gesetz geben soll, ebenso der DGB, Einzelgewerkschaften und viele andere auch.

Substanziell hat es keine neuen Erkenntnisse gegeben seit dem zweiten Kabinettsdurchgang der Landesregierung. Am 24.04.2009 - ich greife noch weiter zurück - ist das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz des Bundes mit Änderungen im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in Kraft getreten. Hervorzuheben sind folgende Neuregelungen: Verstärkung der Mittelstandsklausel durch die prioritäre Vergabe in Losen. Hierzu enthält § 7 des Gesetzentwurfs für ein Thüringer Vergabe- und Mittelstandsfördergesetz eine Konkretisierung im Hinblick auf die Einbeziehung von kleinen und mittleren Unternehmen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben, Berücksichtung von Anforderungen, insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte an die Ausführung von Leistungen.

In den §§ 8, 9, 10, 11, 15 und 17 des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Thüringer Vergabe- und Mittelstandsfördergesetz sind entsprechende Vergabekriterien zur umweltverträglichen und ressourcenschonenden Beschaffung enthalten. Auch eine weitgehende Berücksichtigung sozialer Kriterien bei der Auftragsvergabe durch die Vergabestelle wird ermöglicht. Eine Klarstellung, dass Dienstleistungskonzessionen und Grundstücksverkäufe keine öffentlichen Aufträge darstellen. Es gibt eine Verankerung der Möglichkeit von Präqualifikationssystemen zum Nachweis der eigenen Zulassung. Der Freistaat Thüringen hat mit der Neubekanntmachung der Richtlinie für die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 21.06.2010 die Präqualifizierungsverfahren für den Bereich VOL/A und für den Bereich VOB/A zugelassen. Präqualifizierte Unternehmen können somit bereits jetzt auch bei Aufträgen von Thüringer Vergabestellen zum Nachweis

(Staatssekretär Staschewski)

der Eignung auf ihre Eintragung des Präqualifikationsverzeichnisses verweisen. Weitere Änderungen sind am 3. Dezember 2009, das ist die neue VO 13070/2007 der EU über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße, in Kraft getreten. Insbesondere führt sie ein Vergaberegime für schienen- und straßengebundene Verkehrsdienste ein.

In § 14 des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Thüringer Vergabe- und Mittelstandsfördergesetz ist geregelt, dass bei der Vergabe von ÖPNV-Dienstleistungen dabei die Lohn- und Gehaltstarife maßgebend sind, die der Thüringer Wirtschaftsminister im Einvernehmen mit dem Thüringer Verkehrsminister bestimmt und veröffentlicht. Der Gesetzentwurf nutzt dabei die Spielräume, die das Rüffert-Urteil des EuGH bei der Vergabe dieser Verkehrsdienstleistungen lässt. Die Änderungen der Vergabeverordnung und der Sektorenverordnung sind mit dem 11. Juni 2010 in Kraft getreten. Damit sind für neu begonnene Vergabeverfahren mit einem Auftragswert oberhalb der EU-Schwellenwerte zwingend die Vergabeverordnungen VOB/ A, VOL/A und VOF in der Ausgabe 2009 anzuwenden. Die Novellierungen der Vergabeverordnungen hatten zum Ziel, das Vergaberecht zu vereinfachen, den Regelumfang zu reduzieren und die Transparenz auch bei nationalen Vergaben zu erhöhen. Im Bereich der VOL/A wurden neben einer Neuaufteilung der Bestimmungen in zwei Abschnitten für nationale und EU-Vorgaben europarechtliche Vorgaben berücksichtigt. Der Freistaat Thüringen hat für nationale Vergaben mit der Neubekanntmachung der Richtlinie für die Vergabe öffentlicher Aufträge vom 21. Juni 2010 die Vergabeverordnung 2009 für verbindlich erklärt. Die in Ziffer II des Antrags geforderte jährliche Berichtspflicht gegenüber dem Landtag hat sich durch die in dem Gesetzentwurf für ein Thüringer Vergabe- und Mittelstandsfördergesetz geregelte Evaluierungspflicht erledigt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ist Beratung zum Sofortbericht gewünscht? Ja, das ist der Fall. Dann eröffne ich an dieser Stelle auf Verlangen der Fraktion der FDP die Beratung zum Sofortbericht und auch zur Nummer II des Antrags. Mir liegt eine Rednerliste vor und das Wort hat der Abgeordnete Korschewsky für die Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Rahmen des Konjunkturprogramms II hatte das Bundeskabinett für die Jahre 2009/2010 die Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung von Vergabevorhaben beschlossen. An

der Stelle sei durch mich eingefügt, dieses erfolgte allerdings erst nach mehrfachen Verurteilungen durch den Europäischen Gerichtshof und durch politischen Druck der USA. Das muss einfach hier an der Stelle auch einmal gesagt werden.

Die Länder wurden aufgefordert, analog zu verfahren. Demgemäß hat die Thüringer Landesregierung die Vergabe-Mittelstandsrichtlinie des Freistaats befristet für die Jahre 2009 und 2010 in der Ziffer 4.1 - Zulässige Vergabeverfahren - ergänzt. Im Wesentlichen beziehen sich die befristeten Regelungen auf die erhöhten Wertegrenzen für beschränkte Ausschreibungen und freihändige Vergaben, die Veröffentlichungspflicht über die Erteilung des Auftrags ab einer bestimmten Auftragssumme, differenziert nach VOB- und VOL-Bereich, und dem Hinweis zur Anwendung der beschleunigten Verfahren nach EU-weiten Vergaben. Die Auswertung der Ergebnisse der Evaluierung dieser Sonderregelungen erfolgt auf der Bundesebene. Auf Landesebene ist keine separate Auswertung vorgesehen, wie der Herr Staatssekretär Staschewski eben auch in seinem Bericht ausführte. Dies geht aus der Antwort der Landesregierung auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Bergner vom 30.11.2009 auch hervor.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Erhebung von Daten zur Nachweisführung wirtschaftlicher Prozesse und Vorgänge, speziell zur Bewertung der Effizienz von Verordnungen, Richtlinien und Gesetzen wie im Antrag der FDP, macht durchaus Sinn. Auch bezüglich der Evaluierung der im Freistaat Thüringen bislang bestehenden vergaberechtlichen Regelungen betrachten wir die Analyse, deren Wirksamkeit und Nutzen für den Thüringer Mittelstand als unersetzlich und nützlich. Nicht zuletzt auch aus diesem Grund hat meine Fraktion bereits in der vergangenen Legislaturperiode ständig darauf hingewiesen, dass die im Mittelstandsförderungsgesetz von 1991 festgeschriebene Verpflichtung zur Vorlage eines jährlichen Mittelstandsberichts seit dem Jahr 2005 nicht mehr wahrgenommen wird. Wir haben ebenfalls mehrfach darauf hingewiesen, dass dieses antiquierte Gesetz zu novellieren und auf die tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklungen und Bedingungen auszurichten ist. Der vorliegende Antrag, meine Damen und Herren, liest sich als ein ganzes Stück weit wie der Versuch, die Tatsachenseite und Faktengrundlage für die laufende Diskussion um ein neues Vergabegesetz in Thüringen aufzuarbeiten. Das ist im Sinne einer sogenannten Gesetzesfolgenabschätzung für die geplanten Regelungen sogar zu begrüßen. Denn Gesetze vom grünen Tisch aus ohne Berücksichtigung der realen gesellschaftlichen Verhältnisse können nun einmal nicht funktionieren. Allerdings hat der vorliegende Antrag mehr die Form einer statistischen Abfrage, die eher in einer Anfrage - ob Kleine Anfrage, ich denke fast eher eine Große

(Staatssekretär Staschewski)

Anfrage, wenn ich mir die Fragen durchlese - als in einem politischen Antrag für das Plenum gefunden hätte.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren von der FDP, ich glaube, damit wären Sie besser gefahren. Aber das Anliegen, das will ich ausdrücklich sagen, Klärung der Faktengrundlage ist ja aus dem Grunde trotzdem nicht schlecht. Allerdings teilt DIE LINKE die mit den Fragestellungen der FDP suggerierten Schlussfolgerungen nicht. Auch das will ich deutlich sagen. Um Rechtssicherheit für Auftraggeber, Auftragnehmer und Arbeitnehmer, aber auch nicht berücksichtigte Mitkonkurrenten zu schaffen, braucht es gesetzliche Regelungen. Es gibt auch im Feld des Vergabewesens Interessen, die gegeneinander abgewogen und zum Ausgleich gebracht werden müssen. Es geht nicht nur um wirtschaftstechnische Gesichtspunkte. Das wird von der FDP, die sich ja bekanntlich stark auf diese Wirtschaftstechnik konzentriert, gern als vergabefremde Kriterien auch benannt. Aber wirtschaftliche Betätigung findet nicht im gesellschaftspolitisch luftleeren Raum statt. Nein, sie findet eben gerade im gesellschaftspolitischen Raum statt. Wir als LINKE sagen, nicht die Wirtschaft muss der Gesellschaft ihre Bedingungen aufdrücken, wie das von Ihnen, meine Damen und Herren von der FDP, gerne vertreten wird, nein, die Gesellschaft und damit auch der demokratisch legitimierte Gesetzgeber muss der Wirtschaft die Vorgaben machen an dieser Stelle.

(Beifall CDU)

Deshalb brauchen wir keine Deregulierung, sondern ein Vergabegesetz mit wirtschaftlicher Gestaltungsfunktion. Daher gehört in ein Vergabegesetz nach Ansicht der LINKEN eine Regelung zum Mindestlohn bzw. seine Einhaltung, zur Frauenförderung, zur Einhaltung von Bestimmungen über Arbeitnehmerrechte, zur Einhaltung ökologischer Standards, zur Ausbildungsförderung usw. Gesetzliche Regelungen müssen auch nicht per se bürokratischer sein. Das hat sich oftmals bewiesen. Das kommt dann auf die Ausgestaltung der praktischen Umsetzungsbestimmungen an.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, seit mehr als einem Jahr diskutieren wir hier im Parlament über die Verabschiedung eines modernen mittelstandsfördernden und mittelstandsfreundlichen Thüringer Vergabegesetzes. Seit Oktober 2010 liegt der Gesetzentwurf - unser Gesetzentwurf lag weit früher vor - der Landesregierung zu einem Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge und zur Förderung des Mittelstandes vor. Am gestrigen Tag, auch das wurde schon kurz bemerkt, hat es eine öffentliche Anhörung übrigens in 9,5 Stunden zu diesem Vergabegesetz gegeben, was auch Ausdruck dessen ist, wie groß auch das Bedürfnis ist, sich darüber auszutauschen. Das se

hen wir auch ein Stückchen anders. Ablehnungen gab es sicherlich. Aber es gab auch genügend Befürwortungen dieser Vergabegesetze, ich sage ausdrücklich dieser vorliegenden Vergabegesetze, auch sicherlich mit Änderungen. Vorgesehen war eigentlich, dass das Thüringer Vergabegesetz ab dem 01.01.2011 schon in Kraft treten sollte und damit der Thüringer Mittelstand bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Freistaat größere Chancen und mehr Rechtssicherheit bekommt, an öffentlichen Aufträgen des Freistaates beteiligt zu werden. Das hat nun bekanntlich - und das Datum des heutigen Tages zeigt es - nicht stattgefunden.

Bei aller Notwendigkeit von Analyse und Statistik, wie ich schon sagte, muss es darauf ankommen, bei näherer Betrachtung des Antrags der FDP trotzdem eine Überlegung anzustellen. Man könnte nämlich auf die Idee kommen, es würde vonseiten der FDP krampfhaft nach Argumenten gesucht zu den Entwürfen des Thüringer Vergabegesetzes, die eine Ablehnung der Gesetze rechtfertigen würden. Wie sonst soll man die Kritik in der Begründung des Antrags werten, dass die Landesregierung es versäumt hätte, in der Vergangenheit die Vergabeund Mittelstandsförderrichtlinie statistisch zu begleiten,

(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Das brauchen Sie nicht zu begründen; dies haben wir gestern alle gehört.)

aber andererseits prophezeit man einen erheblichen Bürokratieaufwand, den der bestehende Gesetzentwurf zum Vergabegesetz verursachen würde. Also fordern Sie doch, meine Damen und Herren von der FDP, einen rückblickenden immensen bürokratischen Aufwand in Form von Statistiken, Erhebungen und Analysen zur Umsetzung und Wirksamkeit der Vergabe-Mittelstandsrichtlinie in der Vergangenheit, um Bürokratieaufwand für die Zukunft zu vermeiden, wie Sie sagen.

(Zwischenruf Abg. Recknagel, FDP: Ein Bruchteil dessen.)

Irgendwie passt hier einiges nicht wirklich zusammen. Ich schätze ein, dass mit der Berichterstattung der Landesregierung zu den in Ihrem Antrag aufgeworfenen Fragen eines deutlich wird, dass nur durch eine gesetzliche Regelung der Vergabe öffentlicher Aufträge der Mittelstand in Thüringen Rechtssicherheit erlangt, die eine Richtlinie nicht bieten kann, was nichts anders bedeutet, dass man schnellstens dieses Gesetz, ein Mittelstandsförderungsgesetz, ein Vergabegesetz endlich beschließen muss.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Ich möchte zum Schluss, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit Ihrer Genehmigung, aus einem Gutachten des uns allen bekannten Peter Michael Huber, des bisherigen Innenministers, zitieren:

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Hört, hört.)

„Die rechtsstaatliche Konstruktion des Vergaberechts in Deutschland verlief in den vergangenen Jahrzehnten nur schleppend. Sie war und ist geprägt durch eine seltsame Mischung aus Handlungsunwilligkeit, Borniertheit und dogmatischer Orientierungslosigkeit. Im konkreten Fall bleibt zu hoffen, dass sich andere Länder, wie auch der Bund von dem Thüringer Vorstoß inspirieren lassen.“

Ich hoffe, dass in Thüringen diese dogmatische Borniertheit keinen Einzug hält und dass wir ein Vergabegesetz verabschieden. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Herr Abgeordneter Korschewsky. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Günther für die CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bis zum heutigen Tage werden Leistungen nach der Mittelstandsförder- und Vergaberichtlinie vergeben. Genau das hat uns hohe Flexibilität gerade in der Zeit der Krise gegeben, denn da waren wir als eines der wenigen Länder in der Lage, die Schwellwerte relativ schnell, ich möchte sogar sagen umgehend, anzuheben und konnten damit dem Mittelstand dort, wo es notwendig war, helfen. Und das war auch gut so.

(Beifall FDP)

Die Diskussion um Schwellwerte wird auch in den zukünftigen Gesetzgebungsverfahren eine zentrale Rolle einnehmen und wir werden darüber auch beraten. Herr Staatssekretär, ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, dass HWK und IHK die Notwendigkeit eines Vergabeund Mittelstandsfördergesetzes gestern zustimmend bestätigt haben. Bei der Wertung inhaltlicher Natur allerdings sah das aber völlig anders aus.

(Beifall FDP)

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber erstaunlich.)

Für meine Fraktion und, ich denke, auch für die Kollegen der SPD kann ich sagen, dass wir die hier in vielfältiger Weise getroffenen Anregungen mit Sicherheit aufgreifen werden. Wir haben uns im Ausschuss damit zu beschäftigen, wie diese Hinweise, Anregungen und Kritiken in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden können. Hier baue ich auch, meine sehr geehrten Herren der FDP-Fraktion, auf konstruktive Mitarbeit, wie das gestern

Herr Kollege Recknagel - so meine ich persönlich beispielhaft getan hat.

(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist immer relativ.)

Ja, das ist so. Man muss schon bei der Wahrheit und bei den Fakten bleiben.

(Beifall FDP)

Aber nun zum Antrag der Kollegen der FDP selbst. Grundsätzlich, meine Herren, kann ich Ihre Beweggründe für den Antrag schon verstehen. Aber im Moment sägen Sie eben Sägemehl. Darauf können wir herumreiten, wie wir wollen, Herr Staatssekretär hat es zutreffend gesagt: Wir haben keine statistischen Zahlen, um die von Ihnen gestellten Fragen auskömmlich zu beantworten. Im Übrigen wird unsere Ablehnung auch deshalb erfolgen, wie Herr Korschewsky gesagt hat, weil wir meinen, das passt eher in eine Große Anfrage, weil Punkte dabei sind, die uns auch interessieren und die im weiteren Gesetzgebungsverfahren interessant sind.

Für die Zukunft sieht das mit den Daten natürlich deutlich anders aus. Gerade aus diesem Grund und neben anderen ist meine Fraktion vehement für die gesetzliche Festschreibung einer einheitlichen elektronischen Vergabeplattform eingetreten. Damit hat man dann das Instrument an der Hand, ohne großen bürokratischen Aufwand genau die Daten, die wir jetzt nicht haben, problemlos zu erfassen. Ich denke, das ist ein Punkt, das muss zwingend in einem Gesetz verankert werden. Ich denke, da stimmen Sie mir auch zu.

Abschließend noch ein Satz zur Wertung oder Bewertung des Antrags. Der Punkt I für uns ist als Berichtsersuchen erfüllt, da man nicht mehr erwarten konnte, da statistisches Material fehlt. Punkt II lehnen wir ab mit dem Hinweis, dies in einer Großen Anfrage zu bearbeiten. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Günther. Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.