Ich habe heute auch noch eine Lernleistung vor mir. Ich möchte nämlich jetzt hier vorn argumentieren, wie immer die SPD argumentiert gegen den Antrag und trotzdem nachher begründen, warum ich zustimmen will. Das machen Sie ja bei Ihren Anträgen auch häufig.
Das ist vielleicht auch eine Frage von Medienkompetenz. Ich will aber nicht so weit gehen wie die FDP und den Antrag rundheraus ablehnen, sondern ein paar kritische Anmerkungen seien mir schon gestattet dazu.
Dass federführend so übergreifend die Staatskanzlei unter Frau Walsmann dieses Thema angehen sollte, ist völlig richtig und gut, dass die Medien sozusagen auch an der richtigen Stelle angeordnet sind, nämlich bei der Ministerpräsidentin. Dementsprechend kann ich das nur unterstützen. Aber die vier Anstriche, die Sie gebracht haben in Ihrem Antrag, sind wirklich zu kritisieren, da muss ich der FDP recht geben. Verbesserte Vernetzung und Kooperation usw. usw., aber die Gelder kürzen im
Haushalt, das passt natürlich nicht zusammen. Da muss man dann schon einmal sagen, wie so ein Konzept dann hinterher finanziert werden soll. Erst das Geld kürzen und dann sagen, jetzt brauchen wir ein Konzept, ist unlogisch. Das ist ungefähr so logisch wie die CDU oder die SPD, die sich wahlweise vorwerfen, erst Strukturen ändern oder dann räumliche Zuordnung ändern. Nein, beides muss man machen. Man muss zum Beispiel auch sagen, wie viel Geld man für dieses Konzept hat und auch hinterher haben wird.
Eine stärkere Bündelung und inhaltliche Verzahnung der unterschiedlichen Initiativen meint ja wohl auch die Trägerlandschaft. Das, meine Damen und Herren, wird Ihnen, Gott sei Dank, nicht gelingen, denn Bildung ist frei und Bildung muss frei bleiben. Spätestens bei den Trägern der Erwachsenenbildung werden die Ihnen maximal durch den goldenen Zügel folgen, aber garantiert nicht durch irgendeine Art von Zwang oder Überzeugung in das Thema Bündelung hinein. Das können Sie vielleicht mit der TLM machen oder dem ThILLM. Schon beim MDR wird es schwierig, den Sie dringend auch dazu brauchen meiner Ansicht nach. Wie gesagt, spätestens die Erwachsenenbildungsträger und die Schulleiter werden Ihnen etwas husten Gott sei Dank, kann ich dazu nur sagen. Wie gesagt, dafür ist die Bildung in Deutschland frei und das soll sie auch bleiben. Was Sie damit gemeint haben, ist mir natürlich auch klar, aber so, wie Sie es formuliert haben, würden wir es ablehnen müssen.
Ich habe mich mit Herrn Kollegen Döring schon eben nebenbei unterhalten. Die deutliche Fokussierung auf die Vermittlung von Medienkompetenz beim Umgang mit neuen Medien heißt bei gegebenen Ressourcen, etwas anderes wird weniger im Fokus gehalten. Das andere heißt dann, muss es offensichtlich etwas anderes im Medienbereich sein, also die sogenannten alten Medien. Frau König hat auf das Fernsehen hingewiesen. Ich würde mal sagen, auch das Buch fällt dann hinten herunter. Was mir nicht gefällt, ist, dass wir uns hier vorn alle zwei Monate wieder hinstellen und sagen, im Bereich Medien finden wir eine Sache aber ganz besonders fokussierungswürdig. Vor einigen Monaten war es das Bibliotheksgesetz und jetzt reden wir über die neuen Medien. Nein, immerhin ist das Finanzministerium ja vertreten; bei gegebenen Ressourcen muss man auch da den Mut haben, zu sagen, wo kürze ich dann meinen Fokus, den ich nicht mehr habe. Das tun Sie natürlich hier in Ihrem Antrag nicht.
Der vierte Anstrich ist natürlich hoch interessant. Verstärkte Zusammenarbeit mit den beiden anderen mitteldeutschen Ländern hat mit der Sachlage überhaupt gar nichts zu tun. Sie begründen mir garantiert nicht, warum Niedersachsen, Bayern oder Hessen nicht mit uns genauso in Medienkompetenz
zusammenarbeiten könnten wie Sachsen oder Sachsen-Anhalt. Aber politisch nehme ich das Signal zur Kenntnis, dass die Koalition das Thema engerer Zusammenschluss der drei mitteldeutschen Länder auf diese Art und Weise durch die Hintertür auch ein Stück nach vorn bringt. Das finden wir politisch richtig - sachlich überflüssig, politisch sehr vernünftig.
Sie müssen uns unter anderem bei diesem Antrag erst einmal sagen, welche Ressourcen Sie eigentlich bereitstellen wollen. Ein Konzept hat nicht nur eine inhaltliche Frage, sondern ein Konzept hat einen Zeitplan. Der, haben Sie gesagt, 30.06. ist Ihnen vielleicht ein bisschen knapp, die Regierung darf auch bis 30.09. arbeiten, dem würde ich zustimmen. Darauf kommt es jetzt nicht an. Aber dann möchte ich im nächsten Haushalt sehen, wie Sie das dann auch mit Finanzen untersetzen möchten. Wahrscheinlich mit weniger Kürzungen als bei anderen Bereichen, denn mehr Geld kann es ja wohl kaum geben. Darauf bin ich einmal gespannt, wie das in dem Konzept dann aussieht, wie das dann fokussiert wird.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass natürlich andere Bildungsinhalte direkt davon betroffen sind, wenn man diese Art von Fokussierung betont und es auch ernst meint. Das nehme ich dabei erst einmal an.
Darauf hat Frau König nicht hingewiesen, obwohl sie vieles gesagt hat, was ich auch sonst noch als Punkt gehabt hätte, das Thema „Zugang zu Mediennutzung“. Da war die Hartz-IV-Debatte heute durchaus ein Thema dieses Bereichs Medienkompetenz. Es hilft eben nicht, zu sagen, wir haben gute Bibliotheken, wir wissen, wie man es in der Thüringer Landesmedienanstalt macht, wenn es darum geht, mit dem Web 2.0 umzugehen. Wir haben eine größer werdende Schicht von Menschen jeden Alters, die diesen Zugang gar nicht haben, weil sie sich das Geld nicht leisten können für die Flatrate, für irgendetwas, geschweige für banales Zeug wie Telefon.
Ich weiß, dass das mitfinanziert werden soll, ich weiß auch, dass kein Geld da ist. Das ist ja gerade mein Problem dabei. Jetzt kommt die Rolle rückwärts, die Variante der SPD. Vor allem das Thema „Jugendmedienschutz“ veranlasst mich zu sagen, das ist tatsächlich ein Punkt, der aktuell dazu gut passt, und zwar nicht nur zugeschnitten auf das Thema Web 2.0, sondern die Hoffnung darauf, dass Medienkompetenzvermittlung alles lösen kann, was wir an Problemen haben, wenn Menschen nicht gut mit Medien umgehen können. Das bestreite ich. Aber wir werden unter anderem aktuell bei dem Thema „Jugendmedienschutz“, also 14.
Rundfunkänderungsstaatsvertrag, dieses Thema wieder auf den Tisch bekommen. Ich hoffe, dass vielleicht die Landesregierung den Teil des Konzepts, den sie in dem Bereich neue Medien fokussiert sehen wollen, dann schon so weit fertig hat, um uns da auch mit Informationen zu versorgen, wie wir in Thüringen, wenn wir keine technischen Lösungen wollen - und das wird wahrscheinlich eine Mehrheit hier finden, denke ich mal -, das Ganze mit Medienkompetenzsteigerung hinbekommen wollen. Lange Rede, kurzer Sinn, wir finden die Absicht des Antrags richtig, die Ausführung ein bisschen, nennen wir es mal, befriedigend, Frau König, und insofern stimmen wir auch zu. Danke.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Meyer. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht bei den Abgeordneten, aber Herr Staatssekretär Zimmermann möchte sprechen für die Regierung. Bitte sehr, Herr Staatssekretär.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte zuallererst mal den beiden Fraktionen der SPD und der CDU sehr herzlich für diesen Antrag danken, und zwar auch gerade zum jetzigen Zeitpunkt. Die Stärkung und die Weiterentwicklung, das möchte ich zu Beginn dieser hier stattfindenden Debatte sagen, von Medienkompetenzvermittlung und von praktischer Nachwuchsförderung ist in Zeiten von sich wandelnden Kommunikationschemata von wirklich außerordentlicher Relevanz und sie sollten auch nicht Anlass für Streit und schon gar nicht Anlass für Verfahrens- oder Antragsstreit sein. Es gibt nämlich bedingt durch Medienkonsum, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch Kinder, die noch nicht einmal abschreiben können. Medienkompetenzvermittlung ist in der Tat eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und oft liegen in scheinbaren Selbstverständlichkeiten, lieber Herr Barth, die drängenden Fragen und auch die gefahrenvollen Fragen der Zukunft. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Der Antrag greift einen sehr wichtigen Schwerpunkt der bisherigen und im Übrigen auch der künftigen Thüringer Medienpolitik auf. 1996, möchte ich erinnern, war das Thüringer Landesmediengesetz das erste Landesgesetz, das Medienkompetenz als Norm integriert hat. Somit gehen von Thüringen seit 1996 ein ganz wichtiges Signal und eine Vorbildfunktion aus.
Herr Meyer hat es bereits gesagt, das Thema Medienkompetenz und Medienbildung war bereits mehrfach wichtiger Teil auch ausführlicher Beratungen hier im Hohen Haus. Das Positive an dieser
Thematik ist dabei sicherlich unter anderem auch, dass es in der Zielrichtung der Vermittlung einer guten Medienbildung einen breiten parlamentarischen Konsens gibt. An dieser Stelle darf ich vielleicht, bevor wir das Konzept haben - also wir haben noch gar nicht das Konzept, aber reden und diskutieren jetzt schon über die Finanzierung -, auch noch einmal die Ministerpräsidentin zitieren aus ihrer ersten Regierungserklärung: „Der Ruf nach mehr Geld muss auch im Zusammenhang mit Medienkompetenzvermittlung und praktischer Nachwuchsförderung zum Ruf nach mehr Geist werden.“
Der Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD jedenfalls legt den absolut richtigen Schwerpunkt und der Vermittlungsansatz stellt es in den Vordergrund. Ich bin der Überzeugung, dass zwischen den Akteuren, nämlich der Thüringer Staatskanzlei, dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, der Thüringer Landesmedienanstalt und auch dem Thüringer Institut für Lehrerbildung, Lehrplanentwicklung und Medien, die bereits gute Zusammenarbeit weiter intensiviert und sehr wohl auch noch besser choreographiert werden muss in der Zukunft als in der Vergangenheit.
Der Antrag ist auch mit dem vorgelegten Zeitpunkt 30. Juli, zu dem das Konzept vorgelegt werden soll, gut und behutsam gewählt, denn Sie wissen, dass wir mit der Arbeit an der Novellierung des Landesmediengesetzes beginnen wollen und wir wollen natürlich einen gewissen Gleichklang der Debatte auch mit dieser Novellierung erreichen.
Persönlich wünsche ich mir sogar, dass die konzeptionelle Bitte, die diesem Antrag zugrunde liegt, möglichst früher fertiggestellt werden kann, so dass wir auf jeden Fall rechtzeitig auch die Novellierungsüberlegungen in diese Diskussion einbeziehen können. Ich werde mich jedenfalls dafür einsetzen, dass wir schnellstmöglich das Konzept erarbeiten und auch hier vorstellen können.
Ziel sollte es sein, dass die konzeptionellen Entwicklungen, die wir hier diskutieren, dann auch in die Novellierung einfließen und dann entsprechend auch ihre Wirkung entfalten können. Aus diesem Grund bitte ich Sie um die Zustimmung zum Antrag der Fraktionen der CDU und SPD zur Stärkung und Weiterentwicklung der Vermittlung von Medienkompetenz in Thüringen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.
Als Erstes: Es wurde die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt. Wer der Überweisung an den Ausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt
um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE, bei der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Die Gegenstimmen sind von den Fraktionen CDU, SPD und FDP. Enthaltungen? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag von CDU und SPD in Drucksache 5/1736. Wer dem Antrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei der CDU, der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bei der FDP. Wer enthält sich? Ich sehe keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag angenommen.
Wünscht die FDP-Fraktion das Wort zur Begründung? Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Die Landesregierung hat angekündigt, einen Sofortbericht zu Nummer I des Antrags zu erstatten. Für die Landesregierung spricht Herr Staatsekretär Dr. Schubert. Bitte sehr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, für die Landesregierung gebe ich zu Ziffer I des Antrags folgenden Sofortbericht ab: Sie stellen in Ihrem Antrag das Berichtsersuchen durch konkrete Fragen dar. Deshalb möchte ich auch möglichst das Thema konkret anhand der Fragen abarbeiten.
Zu Ziffer I a: Die Thüringer Landesregierung hat in den vergangenen Jahren zahlreiche öffentlichkeitswirksame Maßnahmen ergriffen, um auf das Thema „Organspende“ aufmerksam zu machen und die Bereitschaft der Menschen zur Organspende zu erhöhen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auch auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage in Drucksache 5/1457. Beispielhaft zu nennen sind die Präsentationen als Information für interessierte Bürgerinnen und Bürger zu Fragen der Organspende im Rahmen der Thüringenausstellungen, des Tags der offenen Tür im Landtag und auch des jährlich stattfindenden Thüringentags. Bei dem im vergangenen Jahr in Jena durchgeführten Symposium zum Thema „Psychotherapie im Kontext von Organtransplantation und Organspende“ als gemeinsame Veranstaltung der ostdeutschen Psychotherapeutenkammer, des Transplantationszentrums Jena, des Bundesverbands der Organtransplantierten e.V., der Deutschen Stiftung Organtransplantationen und des Thüringer Ministeriums für Soziales,
Familie und Gesundheit wurde der Grundstein für ein in Deutschland einmaliges Projekt gelegt, nämlich der Aufbau eines Netzwerkes zwischen allen Beteiligten.
Ein wesentlicher Schwerpunkt im Rahmen der Aufklärung über die Motivation für Organspende liegt in den Schulen. Seit dem Jahr 2008 wird durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit und die Deutsche Stiftung für Organtransplantation Region Ost, mit Unterstützung des Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst sowie des Vereins zur Förderung der Organspende e.V. die Broschüre „Die Welt mit anderen Herzen sehen“ als Unterrichtsmaterial angeboten. Diese Broschüre leistet vor dem Hintergrund, dass sich Jugendliche bereits im Alter von 16 Jahren für die Organspende entscheiden können, einen wichtigen Beitrag dazu, sich bereits in der Schule mit diesem wichtigen Thema auseinanderzusetzen. Zudem werden im Rahmen einer gemeinsamen Schulinitiative der Deutschen Stiftung für Organtransplantation Region Ost und von den Mitgliedern der Selbsthilfegruppen Unterrichtseinheiten zum Thema Organspende angeboten. In Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst und dem ThILLM sowie der Deutschen Stiftung Organtransplantation Region Ost - genannt DSO - werden Fortbildungen für Beratungs- und Fachlehrer für Biologie und Ethik durchgeführt. Ein weiterer Baustein der Öffentlichkeitsarbeit der Thüringer Landesregierung besteht in der Bereitstellung eines Informationsfaltblatts mit Fragen und Antworten zur Organspende, das gleichzeitig auch einen Organspendeausweis beinhaltet. Dieses Informationsblatt wird in Arzt- und Zahnarztpraxen, den Gesundheitsämtern, Apotheken, Krankenhäusern und jedem, der es wünscht, kostenlos zur Verfügung gestellt. Pressemitteilungen, insbesondere zum Tag der Organspende, sollen unsere Mitmenschen auf das Thema aufmerksam machen und dafür interessieren.
Ein weiterer, entscheidender Ansatz zur Verbesserung des Aufkommens an Organspenden ist insbesondere auch die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern. Darauf werde ich in meinem Bericht zu Ziffer I b näher eingehen. Die Gesundheitsminister, die zur DSO Region Ost gehören, das sind die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, zeichnen seit dem Jahr 2005 gemeinsam mit der DSO jährlich drei Krankenhäuser für vorbildliches Engagement in der Organspende aus, darunter auch immer ein Krankenhaus aus Thüringen. Ich möchte zum Aspekt der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Organspenden ausdrücklich betonen, dass die Landesregierung zu vielfältigen Aktivitäten unterwegs ist und dass das auch so bleiben wird.
Thüringen empfahlen bereits im Jahre 2001 den Thüringer Krankenhäusern, einen Transplantationsbeauftragten zu benennen. Die Beauftragten sind in den Thüringer Krankenhäusern Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Organspende und nehmen deshalb eine Schlüsselstellung in der Akutphase einer Organspende ein. Sie koordinieren die Maßnahmen für eine Organspende vor Ort und arbeiten damit eng mit der für das Land Sachsen-Anhalt und den Freistaat Thüringen zuständigen Stiftung DSORegion Ost zusammen. Sie tragen zudem Sorge dafür, dass alle Beteiligten in notwendigem Umfang Zugang zur Fortbildung, insbesondere zu medizinischen und ethischen Fragen in diesem hochsensiblen Bereich erhalten. Das dazu nötige Wissen erhalten die Beauftragten durch die DSO. Das Land arbeitet im Fachbeirat der DSO mit und ist somit in alle organisatorischen Entscheidungen mit eingebunden.
Zur Ziffer I c, in der Sie nach den personellen Strukturen und zeitlichen Ressourcen in den Krankenhäusern fragen und damit diese ihre Aufgabe nach dem Transplantationsgesetz wahrnehmen können, möchte ich Ihnen wie folgt antworten: In jedem der 36 am Organspendeprozess beteiligten Thüringer Krankenhäusern gibt es einen Beauftragten. In der Regel nehmen ein ärztlicher und ein pflegerischer Mitarbeiter die Aufgabe des Beauftragten wahr.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Abschluss meines Sofortberichts möchte ich noch einen Satz zu Ziffer II des Antrags der Fraktion der FDP sagen. Organspende ist für schwerkranke Menschen und ihre Familien ein besonderes Thema. Dieses wird dann außerordentlich brisant, wenn für den kranken Menschen dringend ein Spenderorgan benötigt wird. Wie bereits im Bericht zu I. dargestellt, unternimmt die Landesregierung sehr viel, um die Bevölkerung auf das Problem Organspende aufmerksam zu machen und die Spendenbereitschaft zu erhöhen. Ich denke, da können wir noch besser werden, aber wir haben schon eine Menge getan und das, denke ich, ist doch alle Ehre wert. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bin gespannt auf die Diskussion.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich frage: Wird die Beratung zum Sofortbericht gewünscht? Ja, von der SPD-Fraktion. Dann eröffne ich die Beratung zum Sofortbericht und gleichzeitig zu Nummer II des Antrags. Als Erste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Meißner von der CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen, es ist sicherlich
schon eine späte Stunde, aber nichtsdestotrotz haben wir ein wichtiges Thema. Ich möchte es gleich vorweg sagen: Ich danke der FDP-Fraktion ausdrücklich für diesen Antrag. Ich denke, die Bedeutung ist schon klargestellt worden durch den Staatssekretär, aber es wird sicherlich auch in den nächsten Redebeiträgen deutlich werden, dass es wichtig ist, über das Thema Organspende zu reden. Auch wenn Sie vielleicht meine Kleine Anfrage zum Anlass genommen haben, diesen Antrag zu machen, wir wollten keinen konkurrierenden Antrag machen und können deswegen jedes Wort Ihres Antrags unterstützen.
Einige Ausführungen von mir noch dazu. Dass das Thema Organspende auch in Thüringen so wichtig ist, ist allein der Tatsache geschuldet, dass in Deutschland täglich drei Menschen sterben, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan bekommen. Die Bereitschaft in Thüringen und in ganz Deutschland, Organe zu spenden, ist aber besonders niedrig. Aus der Kleinen Anfrage geht hervor, dass allein in Thüringen 520 lebensrettende Organe notwendig sind. Diese Tatsache ist natürlich Grund dafür, auch in Thüringen besser zu werden. Sicherlich sind schon viele Maßnahmen genannt worden, aber, ich glaube, man kann da noch viel optimieren.