Hartmut Schubert
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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Richtlinie zur Förderung von Seniorenbeauftragten und Seniorenbeiräten nach § 4 Abs. 3 des Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetzes wird im August 2014 veröffentlicht.
Zu Frage 2: Die Förderrichtlinie wird rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten, so dass eine Förderung ab dem Haushalt 2014 auf dieser Grundlage gewährleistet ist. Die Zuwendungsbescheide können jedoch erst nach Inkrafttreten, also mit Veröffentlichung der Richtlinie verschickt werden. Da die Förderanträge der Landkreise und kreisfreien Städte sukzessive eingereicht werden, die Richtlinie aber noch nicht in Kraft gesetzt wurde, wurde von der Möglichkeit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns Gebrauch gemacht, damit den Antragstellern aufgrund der Verfahrensdauer keine Nachteile entstehen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange wie folgt:
Zu Frage 1: Ab dem 1. Juli 2010 ist das Blindengeld von 220 € auf 270 € monatlich erhöht worden. Die zwischen den Regierungsparteien CDU und SPD vereinbarte Erhöhung um 50 € wurde damit umgesetzt. Eine weitere Erhöhung des Landesblindengeldes ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.
Zu Frage 2: Die Preise für die Lebenshaltungskosten sind seit der letzten Anhebung des Landesblindengeldes - was ich gerade ausgeführt habe - im Jahr 2010 zum Teil deutlich gestiegen. Damit verbunden ist auch ein deutlicher Anstieg der blindheitsbedingten Mehraufwendungen. Zum Ausgleich dafür ist eine Erhöhung des Landesblindengeldes nunmehr notwendig, dies umso mehr vor dem Hintergrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den vergangenen Jahren auch in Thüringen. Eine Erhöhung dieser Leistung um einen Betrag von 140 € entspräche darüber hinaus einer Anpassung an die bundesdurchschnittliche Zahlung von ca. 410 €. Aus vorgenannten Gründen ist die vorgesehene Erhöhung meines Erachtens notwendig. Ob der Forderung des Blinden- und Sehbehindertenverbandes in der neuen Legislaturperiode entsprochen wird, bleibt der neuen Landesregierung vorbehalten.
Zu Frage 3: Gegenwärtig findet bei der Erhöhung des Landesblindengeldes die Einführung eines Nachteilsausgleichs für taubblinde Menschen noch keine Berücksichtigung. Die ASMK hat sich in der 89. Sitzung im Jahr 2012 für die Einführung eines Markenzeichens TBL für taubblinde Menschen im Schwerbehindertenausweis ausgesprochen. Das BMAS hat dies aufgegriffen und im Gespräch mit den Ländern aufgenommen. Mit der Erhöhung des Landesblindengeldes sollte ein angemessener Nachteilsausgleich auch für taubblinde Menschen geregelt werden.
Zu Frage 4: Die Entscheidung hierzu obliegt dem Haushaltsgesetzgeber. Die mit der vorgesehenen Erhöhung des Landesblindengeldes verbundenen Mehraufwendungen wurden von unserem Haus im Rahmen der Aufstellung des Haushalts für die Jahre 2015/16 bei Kapitel 811 Titel 681 12 angemeldet. Eine abschließende Meinungsbildung innerhalb der Landesregierung steht noch aus.
Was zu der Angemessenheit gehört, das muss man dann entscheiden, wenn die entsprechenden gesetzlichen Regelungen vorbereitet werden. Dazu gibt es noch keine ganz konkreten Überlegungen. Das steht jetzt auch noch nicht an, weil erst einmal die entsprechenden Haushaltsmittel bereitgestellt werden müssen.
Das Zweite ist, dass, denke ich mal, eine abschließende Beratung zum Haushalt erst dann von der neuen Landesregierung vorgenommen wird und nicht von dieser.
Angemeldet haben wir sie, habe ich Ihnen ja gesagt. Ich habe die Frage so beantwortet, dass wir das Geld angemeldet haben. Das ist der normale Weg, dass die Landesregierung jetzt erst einmal einen Haushalt aufstellt. Dafür haben wir das angemeldet. Aber Sie wissen ja, dass am 14. September Landtagswahlen sind.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Scheringer-Wright, das einzige Aktuelle an dieser Aktuellen Stunde, was mir dazu einfällt, ist, dass ich morgen früh einen Termin mit dem stellvertretenden Vorsitzenden des Zweckverbands Herrn Heller und dem Geschäftsstellenleiter dort habe, um allgemein über das Thema des Zweckverbandes zu reden und die Vergangenheit aufzuarbeiten. Aber das konnten Sie ja gar nicht wissen, weil der Schlachthof Jena nun seit 31.07. letzten Jahres geschlossen ist, so dass das sehr wenig aktuell ist, das Thema. Aber okay. Das Thema Tierschutz ist uns ein sehr wichtiges Thema und ich
bin auch der Meinung, wie das Frau Abgeordnete Mühlbauer dargestellt hat, dass es noch vor Jahren eher so war, dass wir sehr viel über die wirtschaftlichen Einrichtungen gesprochen haben, dass die teilweise unter jedem Preis erhalten werden müssen, weil es da um Arbeitsplätze und anderes ging, und ich bin froh, dass wir heute doch über Dinge wie Tierschutz reden können, dass das auch im Vordergrund steht oder überhaupt im Vordergrund steht, dass diese Gesetze auch einzuhalten sind.
Und das gilt gleichermaßen für die Landesregierung, für die der Tierschutz insgesamt einen hohen Stellenwert einnimmt. Auch wenn die Verantwortung immer erst einmal in erster Linie beim Tierhalter liegt, so werden doch in Thüringen auf allen Verwaltungsebenen konsequent und regelmäßig Kontrollen durchgeführt. Wo es notwendig ist, wird anschließend die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften mit behördlichen Maßnahmen durchgesetzt, ein einheitlicher Vollzug durch die Gesetze, aber auch durch Erlasse durch unser Ministerium zum Beispiel gesichert. Zudem werden regelmäßig Schulungen und Dienstberatungen durchgeführt, um zuständige Behörden zu unterstützen und wirksame Kontrollen zu sichern. In unseren Verbraucherschutzberichten, die wir jährlich herausgeben, berichten wir auch regelmäßig zu Aktivitäten im Bereich Tierschutz, über durchgeführte Kontrollen und auch die Ergebnisse, die sich daraus ergeben. Darüber hinaus beteiligt sich der Freistaat durch unser
Ministerium insbesondere an verschiedenen Arbeitsgruppen, die bundesweit tätig sind. Wir haben etliche Bundesratsinitiativen auch mit initiiert oder begleitet, so dass wir daraus jetzt erkennen können, dass der Tierschutz uns sehr sehr wichtig ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch an den Versuch erinnern, in Ostthüringen Schweine zu halten, um Sanitätssoldaten daran auszubilden, wo wir konsequent dagegen vorgegangen sind und auch vor Gericht am Ende Recht bekommen haben. Ich muss sagen, wir haben selten zu diesem Thema so viele Zuschriften von Bürgern bekommen, so dass man auch daran sehen kann, wie wichtig das Thema Tierschutz den Bürgern mittlerweile geworden ist.
Die Vorgänge im Schlachthof Jena, die habe ich und vor allen Dingen unser Abteilungsleiter, der jetzt leider in den Ruhestand gegangen ist, aber man gönnt es ihm natürlich, Herr Dr. Paar, der im Übrigen auch mit dem Tierschutzpreis vom Thüringer Tierschutzbund ausgezeichnet worden ist, der hat uns im Sozialausschuss und - ich glaube - auch im Landwirtschaftsausschuss alles dargelegt. Ich hatte hier dazu in einem Plenarantrag berichtet und auch bei mehreren Anfragen. Es liegt Ihnen ein ausführlicher Bericht, der jetzt schon ein paar Mal erwähnt worden ist, Konsequenzen aus früheren Tierschutz- und Hygieneverstößen im Schlachthof Jena, der Ihnen erst im Januar diesen Jahres zugegangen ist, vor. In diesem Bericht werden Maßnahmen und Konsequenzen sowohl auf dem Gebiet des Tierschutzes als auch auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung beschrieben, denn es sind dort nicht nur Tierschutzprobleme aufgetreten, sondern eben auch Probleme mit Lebensmittelüberwachung.
Gern stelle ich die tierschutzrechtlichen Festlegungen und Maßnahmen hier nochmals dar: Die Kontrolle des ehemaligen Schlachthofs Jena hat sich in den letzten Jahren bedingt durch das Verhalten der Betreiber als äußerst schwierig erwiesen. Das hat letztendlich dazu geführt, dass das TMSFG unter anderem mit einer fachaufsichtlichen Weisung, die wir gemacht haben, die auch schriftlich erfolgt ist, hinsichtlich einer Untersagung der Schlachtung unter den zu diesem Zeitpunkt herrschenden Bedingungen in die Überwachungstätigkeit, dass wir diesbezüglich eingreifen mussten. In dieser Phase gab es auch noch die Insolvenz des Unternehmens, so dass dann die zuständige, erst einmal zuständige Veterinärbehörde vor Ort mit unterschiedlichen Betreibern zu tun hatte, die bestimmte Auflagen, die in der Vergangenheit erteilt worden sind, juristisch angegriffen haben und deswegen auch relativ schwer umsetzbar gewesen sind.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, ich denke, dass in dem Bericht ausführlich steht, wie das Geschehen abgelaufen ist und wie die Maßnahmen, die wir daraus abgeleitet haben, umgesetzt werden.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Vorgänge im Schlachthof Jena, die sich dargestellt haben, wurden auch sehr ausführlich mit den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern in Thüringen ausgewertet, also vorsorglich mit allen Ämtern, damit man auch einmal diese Beispiele zeigen kann, wie es nicht funktionieren soll. Dies ist zum Beispiel in der Dienstberatung am 6. und am 17. Dezember 2013 erfolgt. Um zukünftig einen tierschutzgerechten Umgang beim Schlachten sicherzustellen und beim Auftreten von Missständen ein frühzeitiges Verbot weiterer Schlachtungen zu gewährleisten, sind folgende Lösungsansätze von uns erarbeitet worden und werden schrittweise umgesetzt. Erstens: Systematische Überprüfung der Schlachtbetriebe hinsichtlich der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben. Zweitens: Gezielte Fortbildung der amtlichen Tierärzte und der Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter und drittens die Intensivierung der Fachaufsicht.
Jetzt würde ich zu den einzelnen Punkten noch ein paar Ausführungen machen. Im vergangenen Jahr wurden die sieben größten Schlachtbetriebe in Thüringen von der Fachaufsicht, dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, was in Bad Langensalza ansässig ist, zusammen mit dem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und dem TMSFG in Bezug auf Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen kontrolliert. Damit jetzt kein Missverständnis entsteht - das letzte Mal wurde das so in den Medien dargestellt, das sind nur die Überwachungen, die mit uns gemeinsam durchgeführt worden sind. Darüber hinaus gibt es selbstverständlich auch Überwachungen der zuständigen Behörde, nämlich der zuständigen Veterinärbehörde, der ZVL.
Schwerpunkt der Kontrollen waren insbesondere die Überprüfung der wirksamen Betäubung der Tiere. Vergleichbare Zustände wie im Schlachthof Jena wurden dabei in keinem Schlachthof - zum Glück muss man wirklich sagen - vorgefunden. Eine tierschutzgerechte Betäubung der Tiere war grundsätzlich sichergestellt. Festgestellte Mängel wurden in anschließenden Gesprächen mit der jeweiligen Betriebsleitung ausgewertet. Deren Abstellung wurde durch das in den konkreten Fällen zuständige Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt veranlasst.
In allen kontrollierten Betrieben wurden betriebsindividuell angepasste Verbesserungen zur Sicherstellung der tierschutzrechtlichen Vorgaben durch die Fachaufsicht eingefordert. Das TMSFG lässt sich über die konsequente Umsetzung der tierschutzrechtlichen Anforderungen in den Schlachtbetrieben Bericht erstatten. Mit dem Erlass des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit vom 23. Mai 2013 mit dem Titel „Überprüfung der Einhaltung der tierschutzrechtli
chen Anforderungen an Schlachthöfen“ wurden Maßnahmen festgelegt, um die Kontrolle eines tierschutzgerechten, rechtskonformen Umgangs mit den Tieren beim Schlachten sicherzustellen.
Künftig sind größere Betriebe vierteljährlich und kleinere Betriebe mindestens jährlich auf Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben durch die zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter zu kontrollieren. Unabhängig davon hat der während der Schlachtung ständig anwesende amtliche Tierarzt täglich die ordnungsgemäße Betäubung und den tierschutzgerechten Umgang mit den Tieren zu überprüfen. Bei Auffälligkeiten ist das TLV, die Behörde in Bad Langensalza, als Fachaufsicht unverzüglich zu unterrichten.
Zur zweiten Maßnahme, nämlich der gezielten Fortbildung der amtlichen Tierärzte und der Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter möchte ich Folgendes anmerken: Tierärzte haben die nach dem Berufsrecht vorgeschriebene Fortbildungspflicht, der zum Beispiel durch die Teilnahme an Tagungen, Kongressen der Berufsverbände und Universitäten entsprochen wird.
Zusätzlich wird am 22. und 29. März dieses Jahres eine behördlich spezifizierte Fortbildungsveranstaltung für die am Schlachthof tätigen amtlichen Tierärzte durchgeführt, welche die Überwachung des Tierschutzes zu verantworten haben. Die Fortbildung der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter erfolgt unter anderem im Rahmen von halbjährlich stattfindenden amtstierärztlichen Dienstberatungen.
Zu Punkt 3, Intensivierung der Fachaufsicht, verweise ich auf die bereits dargestellten fachaufsichtlichen Kontrollen, die auch von unserem nachgeordneten Bereich durchgeführt werden. Außerdem wird die Fachaufsicht durch das TLV, unter anderem durch Bewertung von Berichten der Veterinärund Lebensmittelüberwachungsämter, durch Mitwirkung an bestimmten Entscheidungsprozessen, durch gemeinsame Kontrolltätigkeit, aber auch im Rahmen der Widerspruchsbearbeitung ausgeübt. Um die Kontrolltätigkeit im ausreichenden Umfang realisieren zu können, ist eine personelle Stärkung der zuständigen Dezernate im TLV notwendig.
Das ist nicht ganz einfach, muss ich sagen, denn wir müssen mit unserem Geschäftsbereich von 2010 an bis 2020 von 800 Stellen auf 650 Stellen herunterkommen. Das ist eine große Herausforderung. Und viele davon sind im nachgeordneten Bereich. Da ist das Thema Tierschutzverein nur ein Thema. Lebensmittelüberwachung wurde auch von Ihnen schon angesprochen. Bei jedem Lebensmittelskandal, der in Deutschland stattfindet, wird ein Zehn-Punkte-Programm von der Bundesregierung beschlossen, was bedeutet, hinterher sind mehr
Kontrollen durchzuführen. Die müssen von irgendjemandem gemacht werden. Und wenn das Personal immer weniger wird, ist es eine große Herausforderung, der wir uns stellen und die wir auch umsetzen werden. Des Weiteren kommt der seit zwei Jahren in Thüringen bestehenden Projektgruppe Schlachten eine besondere Bedeutung zu. Die von den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern aufgrund der Kontrollfeststellung getroffenen Maßnahmen werden in der Projektgruppe ausgewertet und eine einheitliche Vorgehensweise an den Schlachthöfen in Thüringen abgestimmt. Schwerpunkt der diesjährigen Fachaufsichtskontrollen im Bereich des Tierschutzes sind Schweinehaltungsbetriebe, insbesondere die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Gruppenhaltung von Sauen. Und das natürlich auch aus gegebenem Anlass, weil die Überprüfung in Thiemendorf, das ist schon genannt worden, zu Mängeln geführt hat.
Ja, und? Die Vorgänge des ehemaligen Schlachthofs Jena sowie die Feststellung im Schweinehaltungsbetrieb Thiemendorf wurden unter anderem in einem Gespräch am 23. Januar 2014 zwischen Vertretern der Landesregierung, konkret meiner Person, und den für die Dienstaufsicht über die Veterinärund Lebensmittel-, über das Überwachungsamt zuständigen Oberbürgermeister von Jena, Herrn Dr. Schröder, und dem Landrat, Herrn Heller, ausgewertet. Daraufhin hat auch das zuständige Amt eine Stellungnahme abgegeben, die die Vorgänge etwas anders sieht als wir die sehen. Und deshalb findet die von mir vorhin schon erwähnte Beratung morgen statt, wo wir das einmal von Angesicht zu Angesicht ganz konkret auch mit Dr. Paar, der morgen noch einmal hereinkommt, alles auswerten werden. Welche Konsequenzen das dann hat, ist Sache des Zweckverbands, aber dazu machen wir morgen die Veranstaltung, um die Sache wirklich einmal ganz konkret aufzuklären.
Ja, meine Damen und Herren, die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter werden die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen regelmäßig überwachen und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen ergreifen. Vonseiten der Fachaufsicht und des TMSFG, also der obersten Fachaufsicht, wird die Kontrolltätigkeit intensiv begleitet und unterstützt. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Dann muss ich das noch einmal prüfen, ob das so war, weil ich jetzt nicht von den 49 Teilnehmern genau erkennen kann, wer eingeladen war. Das würde ich Ihnen noch einmal nachreichen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Stange wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung hat sich bereits 2012 für die Kostenübernahme von ärztlich verordneten Mitteln zur Empfängnisverhütung eingesetzt. Im Rahmen der Jugend- und Familienministerkonferenz am 5. Dezember 2012 wurde folgender Beschluss gefasst: Die Bundesregierung wird um Prüfung gebeten, ob Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Kindergeldzuschlagsberechtigte, BAföG- und Wohngeldempfänger sowie Bezieherinnen von Berufsausbildungshilfe vollständig von den Kosten zur Empfängnisverhütung entlastet werden können. Zur JFMK im Juni 2013 wurde der schriftliche Bericht des Bundes zur Kenntnis genommen. In dem Bericht wurde dargestellt, dass die Eigenleistungen bei der medizinischen Versorgung bei der Ermittlung der Regelbedarfe berücksichtigt wurden. Soll
ten Aufwendungen für Verhütungsmittel nicht gedeckt werden, zum Beispiel durch Unverträglichkeit und einen unabweisbaren Bedarf, kann gegebenenfalls ein zinsloses Darlehen durch die Grundsicherungsämter gewährt werden. Auch eine gesetzliche Fondslösung käme nicht in Betracht, da es in der Konsequenz zu einer Doppelleistung kommen könne. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat im Juni 2013 - also in der oben genannten Konferenz - den Beschluss vom Dezember 2012 aufrechterhalten. Die Landesregierung sieht derzeit keine Möglichkeit, die rechtliche Situation zu ändern.
Zu Frage 2: Der Bundesrat hat bereits am 8. November 2013 beschlossen, zwei Verordnungen dahin gehend zu ändern, dass die „Pille danach“ mit dem Arzneistoff Levonorgestrel aus der Verschreibungspflicht entlassen wird. Der Freistaat Thüringen hat daran aber keinen Anteil, weil die Position der Landesregierung zur Rezeptfreiheit der „Pille danach“ koalitionsbedingt eine Enthaltung war. Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass vor einer Verkündung der Verordnung in der Fassung die Anhörung des Sachverständigenausschusses für die Verschreibungspflicht erfolgen müsse. Diese Anhörung des Sachverständigenausschusses erfolgte am 14. Januar 2014. Das haben wir ja alle in der Öffentlichkeit verfolgt. Jetzt ist es an dem, dem auch zu folgen.
Zu Frage 3: Wie in der Antwort zu Frage 2 dargestellt, hat die Landesregierung derzeit keine weiteren Möglichkeiten, sich für die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ einzusetzen. Die Entscheidung liegt nun beim Bundesministerium für Gesundheit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Siegesmund, vorgetragen durch Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich, wie folgt:
Zu 1: Die Landesregierung hatte keine Kenntnis von dem Filmmaterial von RTL aus dem Jahre 2009.
Zu 2: Das TMSFG hat alle Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden in Thüringen, darunter auch den Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Saale-Holzland, in Zukunft immer abgekürzt ZVL, frühzeitig auf die Änderung im Tierschutzrecht hinsichtlich der Anforderungen an die Schweinehaltung auf diversen Amtstierärztedienstberatungen hingewiesen. Des Weiteren wurde in einem Erlass aus dem Zeitraum November 2012 die verwaltungsrechtliche Umsetzung der tierschutzrechtlichen Anordnung in Sauen haltenden Betrieben detailliert dargelegt. Im März 2013 fand eine Besprechung im TMSFG zur Erörterung der Thematik und zur Umsetzung des Bundesaktionsplans mit betroffenen Veterinärbehörden, darunter auch dem ZVL, statt. In den regelmäßigen Abfragen zum Stand der Umsetzung der tierschutzrechtlichen Anforderungen in der Schweinehaltung wurde seitens des ZVL die Sauenanlage in Thiemendorf als tierschutzkonforme Schweinehaltung eingestuft. Im Zusammenhang mit den von der Tierschutzorganisation ARIWA Ende November veröffentlichten Bildern wurde durch die Fachaufsichtsbehörde dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, in Absprache mit dem TMSFG der ZVL zur Umsetzung der notwendigen Schritte zur Sicherstellung einer tierschutzkonformen Haltung in Thiemendorf aufgefordert. In einer Besprechung am 3. Dezember 2013 im TMSFG legte der ZVL die von ihm veranlassten Maßnahmen und eingeleiteten Schritte dar. Die Fachaufsichtsbehörde fordert eine engmaschige Berichts- und Kontrollpflicht vom ZVL ein. Eine vom TMSFG erbetene fachaufsichtliche Kontrolle der durch den ZVL durchgeführten Maßnahmen in der Sauenanlage Thiemendorf wird das TLfV, also das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz, Anfang Februar vornehmen. In zwei weiteren Sauenanlagen werden hinsichtlich der Durchsetzung der tierschutzrechtlichen Anforderungen durch den ZVL vom TLfV ebenfalls fachaufsichtliche Kontrollen durchgeführt. Des Weiteren fand gestern auch ein Gespräch von mir mit dem Verbandsvorsitzenden des ZVL und dem Stellvertreter statt, wo die Situation mit dem Zweckverband - das ist ja nicht das einzige Vorkommnis, wenn ich jetzt noch an die Schlachthofproblematik denke umfangreich erörtert worden ist. Dort wurde von den Verantwortlichen erkannt, dass in der Vergangenheit nicht alles optimal gelaufen ist. Es wird weitere Beratungen geben auch mit dem Geschäftsstellenleiter, um diese Dinge der Vergangenheit auszuwerten und natürlich in der Zukunft vor allen Dingen darauf zu achten, dass diese Vorfälle nicht ein weiteres Mal vorkommen.
Zu 3: Die Landesregierung hat im Allgemeinen keine Bedenken hinsichtlich der Effektivität der Kontrolltätigkeiten seitens der Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter. Hinsichtlich der Einschätzung der Arbeitsweise des ZVL hatte ich bereits in Frage 2 meine Ausführungen getätigt.
Zu 4: Ergänzend zu den Antworten auf die Fragen 2 und 3 sieht die Landesregierung keinen Regelungsbedarf auf Landes- und kommunaler Ebene. Gleichwohl waren bereits im Oktober 2013 mit der zuständigen Fachaufsichtsbehörde für das Jahr 2014 Kontrollen der großen Schweinehaltungsanlagen als Schwerpunktkontrollen festgelegt worden.
Ich versuche, es zusammen zu beantworten und fange mal mit der zweiten Frage an. Natürlich kann ich das nicht ausschließen, denn verantwortlich für die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Bestimmungen ist zuallererst der Halter. Als Zweites sind für die Kontrolle die Veterinär- und Tierschutzüberwachungsämter in den Landkreisen zuständig. Ich kann von dieser Stelle aus nicht hundertprozentig bestätigen, dass diese Kontrollen zu 100 Prozent so erfolgen, wie sie sein müssen. Unsere Erfahrungen sind aber jetzt erst in letzter Zeit mit diesem Zweckverband so gewesen, wie sie sind. Andere Vorkommnisse sind uns nicht bekannt. Dass die Kontrollen auch noch von der Fachaufsicht erfolgen, ist eigentlich ein Normalfall. Eigentlich erfolgen die Kontrollen von der zuständigen Behörde, aber nichtsdestotrotz gibt es darüber hinaus auch immer mal noch Kontrollen von der Fachaufsichtsbehörde, die aber nicht so häufig stattfinden, wie das eben die Vorortbehörde machen sollte.
Es ging um die Einhaltung der Gruppensauenhaltung ab März oder ab April 2013 und in einer der Anlagen gab es da auch Probleme, die aber mittlerweile behoben sind, und wir werden das nachkontrollieren.
Das kann ich momentan hier nicht machen, weil ich nicht genau die Zahl kenne, wo das beginnen könnte.
Das können wir machen, kein Problem.
Wir halten uns immer an die Geschäftsordnung des Landtags.
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung gebe ich zu Nummer I den erbetenen Bericht ab. Sie haben konkrete Fragen gestellt, deswegen würde ich die auch so der Reihe nach abarbeiten, wie sie in dem Antrag formuliert sind.
Gemäß § 1 Apothekengesetz obliegt den Apotheken die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Der Apotheker wird heute vor allem in der unmittelbaren Arzneimittelversorgung der Patienten wohnortnah und zu jeder Tages- und Nachtzeit über die öffentliche Apotheke gebraucht. Die Landesregierung unterstützt deshalb ausdrücklich den Erhalt der Präsenzapotheke vor Ort. Die Präsenzapotheke vor Ort trägt entscheidend zu einer ausgewogenen Arzneimittelversorgung gerade auf dem Lande bei. Mit den ergänzenden Instrumenten der Rezeptsammelstellen und des Botendienstes sind tragfähige Strukturen im ländlichen Raum vorhanden. Die Thüringer Landesregierung bekennt sich daher zu einer inhaberge
führten, öffentlichen Apotheke als Grundpfeiler der Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln im städtischen und ländlichen Raum als wesentlicher Teil der Gesundheitsversorgung der Bürger.
Derzeit gibt es in Thüringen 566 öffentliche Apotheken sowie 18 Krankenhausapotheken, die die Versorgung in Thüringen sicherstellen. Darüber hinaus erfolgt eine Versorgung von Thüringer Bürgern, die in Gebieten in örtlicher Nähe zu anderen Bundesländern leben, durch Apotheken in anderen Bundesländern.
Zu Frage 3, weil sonst meine Ausführungen nicht passen oder es nicht erkennbar wäre: Welche regional wirtschaftliche Bedeutung misst die Landesregierung den öffentlichen Apotheken bei? Dazu liegen uns keine genauen Zahlen vor. Die Landesregierung misst den öffentlichen Apotheken, wie ich bereits schon ausgeführt habe, jedoch eine wichtige regionale wirtschaftliche Bedeutung bei, auch wenn es keine Statistiken oder Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen dazu gibt. Mit dem Stand 10. Dezember 2013 sind in Thüringen gemäß den Angaben der Landesapothekerkammer insgesamt folgende Berufsgruppen tätig: 1.203 Apotheker, 1.558 Pharmazeutisch-technische Assistenten, 869 Pharmazieingenieure, 31 Pharmazeutische Assistenten und 468 Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte, Apothekenhelfer und Apothekenfacharbeiter, für die gibt es keine nochmalige Unterteilung in die einzelnen Berufsgruppen in der Statistik.
Wie viele Stellen in Thüringen in den Bereichen Apotheker, Pharmazieingenieure, Apothekerassistenten, Pharmazeutische Assistenten aktuell unbesetzt sind, war eine weitere Frage in Ihrem Berichtsersuchen. Dazu liegen uns auch keine genauen Angaben vor. Einige Apotheken suchen ihr Personal über öffentliche Portale. Hinzu kommen Anzeigen in der Fachpresse und ganz selten in der Lokalpresse. Viele Stellen werden auch auf Initiativbewerbungen vergeben oder durch mündliche Informationen zwischen Berufskollegen. Die Möglichkeiten, die es da gibt, werden vielfältig genutzt. Einige Anzeigen sind in den Stellenbörsen der Landesapothekerkammer vermerkt. Eine Abfrage bei der Landesapothekerkammer Thüringen hat folgendes Bild dazu ergeben: Für die freien Stellen gibt es kein eigenes Register bei der Landesapothekerkammer, Anhaltspunkte liefert allein der Onlinestellenmarkt auf der Internetseite der Landesapothekerkammer unter der Adresse www.lakt.de. Durch die kostenlose Nutzung und die hohe Spezialisierung der Angebote und Gesuche sind die Nutzungszahlen dort sehr hoch, höher als die Zahl der Bewerber darauf. Beispielsweise ist hier das Jahr 2012 zu nennen. In diesem Jahr standen 151 Stellenangeboten 18 Stellenbewerber gegenüber. Die Auswertung des Stellenmarkts ist also ein Indiz dafür, dass mehr Apotheker gesucht werden, als tatsächlich auf dem Arbeitsmarkt frei verfügbar sind.
Mit dem Stand 10. Dezember 2013 sind für die folgenden Berufsgruppen aktuell folgende freie Stellen ausgeschrieben: Apotheker 51 freie Stellen, Pharmazieingenieure 7 freie Stellen, Pharmazeutisch-technische Assistenten 27 freie Stellen, Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte 4 freie Stellen, Pharmazeuten im Praktikum 7 freie Stellen. Die Stellenanzahl und die Besetzung der Apotheken sind individuell und abhängig vom Wirtschaftsbetrieb Apotheke. Eine statische Vorgabe besteht nicht. Zurzeit sehen wir aus den Erfahrungen der Apothekenrevision auch den Trend, dass aufgrund der Wirtschaftslage einiger Apotheken in diesen Apotheken eher Stellen nicht nachbesetzt werden.
Die Landesregierung kann aufgrund der Berechnung der Landesapothekerkammer Thüringen nur zu der Entwicklung bei den Apotheken Tendenzen darstellen. Am 31. Dezember 2025 werden 261 Apotheker der jetzt 997 in öffentlichen Apotheken tätigen Apotheker älter als 65 Jahre sein und damit theoretisch das Rentenalter erreicht haben, was eigentlich jetzt bei 67 liegt, aber vielleicht auch dann wieder nicht, mal schauen. Das bedeutet, dass etwa ein Viertel aller derzeit in öffentlichen Apotheken besetzten Stellen zu diesem Zeitpunkt neu zu besetzen sein wird. Nicht berücksichtigt werden bei dieser Prognose neben den derzeit freien Stellen auch die freiwerdenden Stellen der Pharmazieingenieure; von den derzeit 848 Pharmazieingenieuren werden am 31.12.2025 über 500 Personen älter als 65 Jahre sein. Werden von diesen Stellen auch nur die Hälfte durch Apotheker neu besetzt, wovon auszugehen ist, sind mehr als 500 Stellen durch Apotheker bis 2025 neu zu besetzen. Das ist jetzt alles so eine Annahme, eine genauere Aussage ist natürlich zum heutigen Zeitpunkt auch nicht möglich.
Ob der Fachkräftemangel konkrete Auswirkungen auf die Patientenversorgung mit Apothekenleistungen haben wird, ist derzeit nicht konkret erkennbar. In Thüringen gibt es jährlich ca. 60 Studienabsolventen.
Aus den uns vorliegenden Zahlen einer Berechnung kann man zurzeit folgende Schlüsse ziehen: Aus Sicht der Landesregierung wird sich der Wettbewerb der einzelnen Apotheken und Fachkräfte erhöhen. Die Öffnungszeiten der Apotheken werden sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben so weit wie möglich ausweiten, um mit wenig Personal einen großen Ertrag zu erzielen und die notwendigen Kosten abdecken zu können. Die Altersstruktur wird sich dahin gehend verändern, dass das Durchschnittsalter der Apotheker, leitenden Apotheker ansteigen wird. Es ist zurzeit nicht vorhersehbar, wie sich ein prognostizierter Fachkräftemangel auf die Anzahl der Apotheken auswirkt und ob dies dann Einfluss auf die Patientenversorgung haben wird.
In einer weiteren Frage hatten Sie danach gefragt, wie die Landesregierung die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in dem Berufsfeld der Apotheke einschätzt. Zur Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf in dem Berufsfeld der Apotheke liegen der Landesregierung auch keine konkreten Zahlen vor. Gemäß einer Abfrage der Landesapothekerkammer Thüringen vom 20.02.2013 ergibt sich beispielsweise folgendes Bild in den öffentlichen Apotheken: Der Frauenanteil bei den Apothekenleiterinnen und -leitern beträgt 63 Prozent, also 300 von 475. Der Frauenanteil bei den Pharmazieingenieuren beträgt 99 Prozent. Der Frauenanteil bei den Apothekerhelfern bzw. -helferinnen beträgt auch 99 Prozent. Durch diese Übersicht wird deutlich, dass gerade in öffentlichen Apotheken, aber auch in den Krankenhausapotheken viele Frauen arbeiten; gerade durch die vielen regionalen Arbeitsplätze, die damit verbundenen kurzen Arbeitswege und die vielen Teilzeitstellen in Apotheken sind familienfreundliche Arbeitsplätze die Regel. Grundsätzlich wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Frauen im Berufsfeld Apotheke daher auch als gut eingeschätzt. Die Männer, die in den Apotheken arbeiten, werden da sicherlich auch keine andere Meinung haben.
Durch die definierten Berufsgruppen, deren verschiedenen Ausbildungsvoraussetzungen und gesetzlich reglementierten Tätigkeiten ist eine Karriere in einer Apotheke kaum möglich. Der Gesetzgeber hat den Berufsgruppen Apotheker, Pharmazeutisch-technische Assistentin Kompetenzen zugewiesen. Für angestellte Apotheker ist die Position eines Filialleiters zum Beispiel möglich. Andere Berufsgruppen haben kaum Aufstiegschancen. Sie müssten dann ein Studium absolvieren, eine Approbation durchführen. Wie gesagt, das wären Möglichkeiten, aber ansonsten gibt es mit der Ausbildung, die vorhanden ist, kaum Aufstiegsmöglichkeiten in einer Apotheke. Das liegt in der Natur der Sache.
Eine wichtige Herausforderung für die Zukunft ist die Nachwuchsgewinnung zum Erhalt und zur Weiterentwicklung der vorhandenen Strukturen. Das große Ausscheiden der letzten Jahrgänge der Pharmazieingenieure, was ich vorhin ja schon erwähnt habe, und der wachsende Bedarf an Fachkräften der Apotheke, welcher Folge der gesetzlichen Aufgabenzuwächse - Stichwort zum Beispiel neue Apothekenbetriebsordnung - ist, verschärfen diese Herausforderung. Die Bemühungen der Landesapothekerkammer und des Thüringer Apothekerverbandes sind wichtige Baustellen zur Nachwuchsgewinnung. Es wird jedoch herauszufinden sein, welche Gründe dafür verantwortlich sind, warum viele Pharmazieabsolventen in Jena nicht den Weg in eine öffentliche Apotheke in Thüringen finden. Die Ursachenforschung ist Voraussetzung dafür, die richtigen Lösungsansätze zu ergreifen.
Die Landesregierung bietet dafür einen Dialog zwischen der öffentlichen Verwaltung, der Landesapothekerkammer und dem Thüringer Apothekerverband an. Die öffentlichen Apotheken können sich niederlassen, wo sie wollen, sie werden diesbezüglich nicht staatlich reglementiert. Es ist zuerst Aufgabe der Apothekerschaft, mittels Ursachenforschung die Problemlage zu klären und danach entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Die Landesregierung steht zu einem Dialog bereit und wir haben den auch bereits begonnen.
Zu den unter Punkt II Ihres Antrags beantragten Feststellungen kann ich seitens der Landesregierung wie folgt im Sofortbericht ausführen,
1. dass der inhabergeführten öffentlichen Apotheke eine zentrale Bedeutung für die flächendeckende und wohnortnahe Gesundheitsversorgung in Thüringen zukommt,
2. dass für Patienten im Freistaat Thüringen ein geeignetes Medikamentenmanagement und eine qualitativ hochwertige pharmazeutische Beratung ohne die öffentliche Apotheke nicht gewährleistet werden kann und
3. dass die Notfallversorgung im ländlichen Raum durch die öffentliche Apotheke sichergestellt wird.
Solange nicht die Ursachen geklärt sind, warum Absolventen der Biologisch-Pharmazeutischen Fakultät der Universität Jena nicht bereits heute ihren Weg in die öffentliche Apotheke in Thüringen finden - natürlich gilt das nicht für alle, aber für viele -, geht ein Prüfauftrag wie unter Punkt III des FDP-Antrags bzw. eine pauschale Erhöhung der Studienplätze um 50, wie im Antrag der Fraktion DIE LINKE, an der Problemlösung vorbei. Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte noch mal kurz zu dem Thema Stellung nehmen. Zuallererst ist festzustellen, dass wir derzeit eine hervorragende Sicherstellung der Bevölkerung mit Medikamenten in Thüringen haben.
Das, worüber wir heute hier geredet haben, ist ein Problem, was vielleicht in der Zukunft eintreten wird. Denn wie es nun mal mit der Zukunft ist, da kann man nur eine Prognose erstellen und kann das nicht mit Sicherheit genau sagen. Es könnte, das ist sicherlich richtig, aufgrund der Entwicklung, die ich auch vorhin dargelegt habe, ein Problem in zehn Jahren, vielleicht auch schon in fünf, sechs, sieben, acht Jahren geben, aber dann die Forderung zu stellen, nur durch mehr Studienplätze lässt sich das Problem lösen, ist eben der falsche Ansatz,
denn genau das hatten wir auch schon bei der Pflege gehabt. Bevor wir mit dem Pflegepakt zum Ergebnis gekommen sind, kamen die Anbieter und haben gesagt, wir brauchen mehr Ausbildungsplätze, wir brauchen mehr Umschulungsplätze in der Pflege, nur so können wir den Bedarf decken. Am Ende hat sich aber herausgestellt, es bleibt nur ein geringer Anteil von denjenigen, die hier ausgebildet werden, auch in Thüringen, die anderen gehen nämlich weg. Und warum? Weil die Bedingungen in anderen Bundesländern weiter westlich besser als in Thüringen sind. Das heißt, wir müssen zuallererst Ursachenforschung betreiben. Dazu, das hatte ich vorhin gesagt, sind wir gerne bereit, uns zusammen mit den Verantwortlichen an einen Tisch zu
setzen und diese Ursachen zu ermitteln und dort Abhilfe hinzubekommen. Zuallerletzt kann man dann sagen, es fehlt vielleicht auch noch an der Zahl an Studienplätzen, dann muss man auch da noch mal Konsequenzen ziehen. Ich muss nur eins sagen, die Pharmazieausbildung ist neben dem Medizinstudium eine der teuersten Ausbildungen, die es überhaupt gibt. Da kann man nicht leichtfertig sagen, da müssen wir einfach mal die Zahl erhöhen, das geht nämlich dann auch zulasten von anderen Ausbildungsgängen, das ist ganz klar. Deshalb sage ich noch einmal, wir müssen Ursachenforschung betreiben, das werden wir jetzt mit der Apothekerkammer und dem Verband tun und dann werden natürlich Maßnahmen zu ergreifen sein, die wir in der Zukunft umsetzen können. Aber noch mal: Wir haben derzeit in Thüringen eine hervorragende Versorgung der Bevölkerung mit Medikamenten. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Leukefeld wie folgt:
Gestatten Sie mir eine Vorbemerkung, in der ich kurz darstellen möchte, was eine Seniorengenossenschaft ist, auch wenn es in der Anfrage schon kurz mit verlesen war. Eine Seniorengenossenschaft ist ein Zusammenschluss von überwiegend älteren Menschen, die sich gegenseitig in einem verbindlich organisierten Rahmen unterstützen möchten. Ziel von Seniorengenossenschaften ist es, die Lebensqualität von Senioren zu erhalten, zu steigern und den Verbleib im eigenen Wohnumfeld möglichst lange zu erhalten. Die Seniorengenossenschaft bietet den Senioren außerdem die Möglichkeit, ein selbstständiges Leben zu führen, auch wenn sie auf Hilfen angewiesen sind. Seniorengenossenschaften können vorhandene Angebote, etwa von Wohlfahrts- und Sozialverbänden, ergänzen.
Zu Frage 1: Demografischer Wandel und nachlassende Bindungskräfte in der Gesellschaft verlangen danach, Formen bürgerschaftlicher Selbstorganisation neuen Raum zu geben. Deshalb können Seniorengenossenschaften eine wichtige Struktur im Rahmen der Selbsthilfe sein, die insbesondere auch von der kommunalen Ebene unterstützt werden sollte.
Zu Frage 2: Die Bedeutung von Seniorengenossenschaften in der Gesellschaft ist bei der Art der Hilfe zwischen den Generationen nicht sicher erkennbar. Damit kann von der Landesregierung auch keine Einschätzung über die Chancen und Grenzen der
Organisationsform abgegeben werden. Grundsätzlich kann diese Organisationsform ein möglicher Entwicklungspfad in Thüringen sein. Die Landesregierung hat immer das Ziel verfolgt, dass sich Eigeninitiativen bilden, die vor Ort in den Kommunen wirken und den älteren Menschen bei der Alltagsgestaltung helfen.
Zu Frage 3: Erkenntnisse zu bestehenden Seniorengenossenschaften in Thüringen liegen der Landesregierung nicht vor. Lediglich ein Projekt in Suhl, das über einen Verein Rahmenbedingungen schaffen will, in dem sich vorwiegend ältere Menschen gegenseitig helfen, ist bekannt.
Zu Frage 4: Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass Seniorengenossenschaften sowie andere Selbsthilfegruppen für Senioren in Thüringen die bestehenden Netzwerke nutzen können. Hierfür bildet das Thüringer Seniorenmitwirkungsgesetz die Grundlage. Eine finanzielle Förderung von Seniorengenossenschaften durch das Land ist in absehbarer Zeit nicht vorgesehen.
Danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landesregierung hat heute das Gesetz über betreute Wohnformen und Teilhabe vorgelegt. Die im Rahmen des Anhörungsverfahrens der Verbände vorgetragenen Änderungswünsche haben wir sorgfältig abgewogen und nach Möglichkeit in den Gesetzentwurf eingearbeitet. Ebenso konnten die Erfahrungen der anderen Bundesländer, die von der Ermächtigung der eigenständigen gesetzlichen Regelung des Heimrechtes bereits Gebrauch gemacht haben, in die inhaltliche Ausgestaltung einfließen. Das Gesetz sieht auch den Schutz von Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftigkeit in den stationären Einrichtungen oder von in ambulant betreuten Wohnformen Lebenden vor. Darüber hinaus geht es um die Förderung der Teilhabe dieser Menschen am gesellschaftlichen Leben. Deshalb haben wir die Kurzbezeichnung „Thüringer Wohn- und Teilhabegesetz“ gewählt. Im Rahmen der Föderalismusreform verlagerte sich die Gesetzgebungszuständigkeit für das Heimrecht vom Bund auf die Länder. Deswegen wird dieser Bereich erstmals auf Landesebene geregelt.
Das Heimgesetz des Bundes, das in Thüringen noch gilt, hat sich bewährt. Auf seiner Grundlage
prüft die beim Landesverwaltungsamt ressortierende Heimaufsicht mehr als 600 Einrichtungen mit über 32.000 Plätzen für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf. Das Heimgesetz bedarf jedoch der Anpassung an die heutigen Wünsche und Bedürfnisse von Personen, die in Einrichtungen und anderen betreuten Wohnformen leben. Menschen mit Behinderung und Pflegebedürftige wollen trotz Betreuungs- und Pflegebedarf ein selbstbestimmtes Leben führen und am Leben der Gesellschaft teilhaben. Deshalb erfolgt schon sprachlich eine Loslösung vom bisherigen Heimbegriff. Der Ausdruck „Heim“ suggeriert nämlich Fürsorge und Abhängigkeit der Bewohner. In einer vollstationären Einrichtung, in welcher der Bewohner seinen Lebensmittelpunkt hat, ist der Schutzbedarf höher als für den Nutzer einer teilstationären Einrichtung der Tages- und Nachtpflege. Deswegen werden Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege zukünftig nicht mehr vom Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst werden. Dies führt zu einem Bürokratieabbau bei den genannten Einrichtungen und somit zu deren Entlastung. Die Kontrolle dieser teilstationären Einrichtungen wird jedoch weiterhin vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen durchgeführt. Neu in den Anwendungsbereich fallen dafür ambulant betreute Wohnformen, deren Träger aus einer Hand sowohl Wohnraum zur Verfügung stellt als auch Pflege und Betreuungsleistung gewährt. Sofern die Bewohner einer solchen ambulant betreuten Wohnform kein Wahlrecht bezüglich des Pflege- und Betreuungsdienstes haben, befinden sie sich in einem sogenannten strukturellen Abhängigkeitsverhältnis vom Träger. Sie haben dann keine Möglichkeit, bei Nichtgefallen einen anderen Pflegeoder Betreuungsdienst auszuwählen. Besteht dagegen ein Wahlrecht der Bewohner bezüglich der ambulanten Pflege- und Betreuungsleistung, gibt es keinen Grund, solche betreuten Wohnformen einer ordnungsrechtlichen Kontrolle zu unterziehen. Für diese selbstständigen Wohnformen hat das Land keine staatliche Aufsicht durchzuführen.
Die Gesetzesvorlage beinhaltet ein abgestuftes Ordnungsrecht. Das bedeutet, je höher der Grad der bereits genannten strukturellen Abhängigkeit der Bewohner von einem Träger ist, desto stärker wird der Schutz der Bewohner ausgestaltet. Der volle ordnungsrechtliche Schutz gilt wie bisher nach dem Heimgesetz den Bewohnern von stationären Einrichtungen. Geringere Anforderungen dagegen werden an ambulant betreute Wohngemeinschaften und das betreute Einzelwohnen gestellt, bei dem der Pflege- und Betreuungsdienst von außen in die Wohnform kommt und deswegen nur einen Gaststatus hat. Die neu entstehenden ambulant betreuten Wohnformen entsprechen den Wünschen und Bedürfnissen hilfebedürftiger Menschen nach mehr Selbstbestimmung und Selbstverantwortung außerhalb stationärer Einrichtungen. Dies gilt sowohl für
Menschen mit Behinderung als auch für Pflegebedürftige.
Es geht deswegen darum, der vielfältigen Angebotslandschaft unter dem Gesichtspunkt ambulanter vor stationärer Betreuung Rechnung zu tragen. Neu im Gesetz aufgenommen wurde eine Regelung zur Vertretung der besonderen Interessen von Frauen. Untersuchungen zeigen, dass insbesondere bei Gewalterfahrung oder sexueller Belästigung gerade in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung eine Ansprechpartnerin vor Ort den betroffenen Frauen zur Seite stehen und helfen kann. Deswegen soll in jeder stationären Einrichtung eine Frauenbeauftragte gewählt werden.
Die Prüfung stationärer Einrichtungen wird anders als bisher in der Regel unangemeldet, ohne vorherige Ankündigung durchgeführt. Die Aufsichtsbehörde wird vermutlich nur bei unangemeldeten Kontrollen einen Einblick in die normalen und tatsächlichen Verhältnisse der stationären Einrichtungen erhalten. Der Aufsichtsbehörde stehen zahlreiche Eingriffsmöglichkeiten zur Verfügung. Im Vordergrund steht jedoch die Beratung der Einrichtung oder Wohnform. Es gilt der Grundsatz: Mängelberatung vor Sanktion. Bei erheblichen Mängeln kann die Aufsichtsbehörde aber auch zum Beispiel anordnen, dass keine neuen Bewohner aufgenommen werden dürfen. Ein solcher Aufnahmestopp ist zulässig, wenn die Einrichtung oder Wohnform nicht über eine ausreichende Anzahl von Betreuungskräften verfügt.
Das Gesetz ermächtigt das zuständige Sozialressort der Landesregierung durch eine Rechtsverordnung, nähere Regelungen zu erlassen zu Bau, Ausgestaltung von stationären Einrichtungen, zu den Anforderungen an die Betreuungskräfte in stationären Einrichtungen und darüber hinaus zur Mitwirkung der Bewohner in Einrichtungen oder Wohnformen. Ich denke, dass gerade bei diesen Verordnungen, die dann im Nachgang zu erarbeiten sind, wo wir jetzt schon auch mit den Einrichtungsbetreibern, also vor allen Dingen der LIGA der freien Wohlfahrtsverbände, im Gespräch sind, noch sehr viel Diskussionsbedarf besteht, gerade was Fachkräftequote und andere Dinge angeht oder die Anforderungen an den Bau von Einrichtungen. Hier wird es sehr konkret und da ist noch erheblicher Diskussionsbedarf, aber wir setzen mit dem Gesetz erst einmal den Rahmen dafür.
Im Ergebnis bietet der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf eine gute rechtliche Basis dafür, die Würde und die Interessen der Bewohner stationärer Einrichtungen und ambulant betreuter Wohnformen vor Beeinträchtigungen zu schützen und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Ich würde mich sehr freuen, wenn wir zu dem Gesetz in eine konstruktive parlamenta
rische Diskussion eintreten können, die am Ende noch in dieser Legislaturperiode ein gutes Ende für unsere Bürgerinnen und Bürger in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen zum Ergebnis hat.
Herzlichen Dank. Ich denke, wir haben noch genügend Zeit, wenn jetzt Dezember ist, bis Ende der Legislaturperiode das Gesetz zu verabschieden. Es ist neben dem Krankenhausgesetz, was wir vielleicht im Januar verabschieden könnten, eines der wichtigen Gesetzesvorhaben dieser Legislaturperiode von unserem Haus. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Scheringer-Wright wie folgt:
Zu Frage 1: Die Landesregierung ist mit der Arbeitsweise des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes, dem Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt JenaSaale-Holzland hinsichtlich der Kontrolltätigkeit bezüglich der Haltung von Sauen in der oben genannten Anlage nicht zufrieden und hat dies in einem Schreiben an den Vorsitzenden des ZVL auch zum Ausdruck gebracht.
Zu Frage 2: Bei der Staatsanwaltschaft Gera werden aufgrund von Strafanzeigen der Tierschutzorganisation ARIWA sowie des Zweckverbands Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt JenaSaale-Holzland Ermittlungen geführt.
Zu Frage 3: Im Rahmen von Amtstierdienstberatungen und auf dem Erlassweg einschließlich der Erarbeitung eines umfangreichen Kontrollhandbuchs erhielten die zuständigen Vor-Ort-Behörden detaillierte Vorgaben zur Durchführung der Kontrollen von landwirtschaftlichen Tierhaltungen und Schlachthöfen. Darüber hinaus erfolgen regelmäßig Ergebniskontrollen in Form von Abfragen und Berichtspflichten. Dieses System hat sich im Prinzip be
währt und kann als gut funktionierend bezeichnet werden.
Zu Frage 4: Der ZVL ist das größte Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt in Thüringen. Hier ist es in der Vergangenheit zu verschiedenen Mängeln bei der Durchsetzung der tierschutzrechtlichen Vorschriften und Ahndung von Verstößen in der Nutztierhaltung sowie auf dem Jenaer Schlachthof gekommen. Aufgrund dieser sieht die Landesregierung erheblichen Erörterungsbedarf mit dem Verband.
Das wird sich nach der Erörterung entscheiden.
Ein erstes Gespräch mit dem Verbandsvorsitzenden findet Anfang Januar statt, wobei es natürlich schon Gespräche auf Arbeitsebene gegeben hat, aber ein nächstes Gespräch ist für Anfang Januar von mir mit dem Vorsitzenden des Verbands vorgesehen. Ich denke, dass in den entsprechenden Ausschüssen - im Sozialausschuss und es kann auch im Agrarausschuss gemacht werden - dann zeitnah im nächsten Ausschuss darüber informiert wird.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, das Früherkennungsuntersuchungsgesetz hat sich im Prinzip bewährt, im Prinzip sage ich. Das ist erst einmal ganz klar.
Natürlich haben wir bei der Überprüfung der Wirkung des Gesetzes auch festgestellt, dass es einige Mängel gibt. Deshalb hat es Änderungsvorschläge von uns gegeben. Das betrifft in erster Linie den Umfang der Untersuchungen bisher von U3 bis U9. Deshalb haben wir das um zwei Untersuchungen auf U4 bis U8 reduziert. Man kann trefflich darüber streiten, ob das nun die richtigen sind. Im Prinzip wird damit der Aufwand, der von allen Beteiligten zu erbringen ist, erst einmal reduziert.
Als Zweites hatten wir als Landesregierung vorgeschlagen, statt der Jugendämter die Gesundheitsämter einzuschalten. In der Anhörung war die Diskussion geteilt. Es gab gute Argumente, das beim Gesundheitsamt anzusiedeln, auch gute Argumente, das beim Jugendamt zu belassen. Letztendlich haben sich die Fraktionen der CDU und der SPD dafür entschieden, das bei den Jugendämtern zu lassen. Damit können wir als Landesregierung gut leben, weil für beides einige Argumente sprechen. Deshalb würden wir empfehlen, dem Änderungsantrag und unserem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Noch einmal eine Frage zu dem Aufwand, der immer beziffert wird. Die Zahlen vom Rechnungshof, die im Raum stehen, muss man kritisch hinterfragen, weil zum Beispiel Kosten von 400.000 € bei den Kinderärzten angegeben sind, die nicht nachweisbar sind, genauso wie die Kosten, die bei den Jugendämtern entstanden sein sollen. Die entstehen aus unserer Sicht dadurch, dass es in den Jugendämtern sowieso um Kinderschutz geht. Es ist die Frage, ob die mit der Einstellung dieses Erinnerungsverfahrens wirklich nicht mehr anfallen würden, was wir bezweifeln.
Klar ist, dass die Kosten im Vorsorgezentrum anfallen. Diese Kosten liegen etwa zwischen 100.000 und 150.000 €. Dieses Geld sollte man durchaus ausgeben, um dieses Erinnerungs- und Meldeverfahren beizubehalten. Eines ist klar, die Teilnahmeraten sind signifikant gestiegen, seitdem wir das Verfahren eingeführt haben.
Die sind gestiegen, Frau Siegesmund, doch, das ist so, die Zahlen haben wir vorliegen, die haben wir auch im Ausschuss diskutiert. Deshalb rechtfertigt das, das System fortzusetzen. Ob es in den nächsten Jahren weiteren Änderungsbedarf gibt, wird das Verfahren zeigen. Wir haben das Jahr 2012 als erstes Jahr, in dem wir einmal ganz genau über ein Jahr die Zahlen analysieren können. Wir brauchen noch ein paar Jahre mehr, vielleicht 2013 und 2014. Dann kann man das Verfahren weiter evaluieren. Deshalb ist ein Zeitraum von fünf Jahren zur Verlängerung des Gesetzes genau der richtige Zeitraum. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf mit dem Änderungsantrag von SPD und CDU. Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Koppe wie folgt:
Zu Frage 1: Im Juli 2012 wurde über mögliche systematische Manipulationen bei der Wartelisteführung zur Lebertransplantation in Göttingen berichtet. In einem Spitzengespräch der beteiligten Kreise im August 2012 wurde die Überprüfung aller bundesdeutschen Transplantationsprogramme, beginnend mit dem Lebertransplantationsprogramm, beschlossen. Die Überprüfungen durch die zuständige Prüf- und Überwachungskommission nach § 11 und 12 Transplantationsgesetz fanden unangekündigt und jeweils unter Beteiligung der Länder statt. In 20 Transplantationszentren wurden keine Richtlinienverstöße bzw. nur solche Richtlinienverstöße festgestellt, bei denen sich aufgrund der Umstände des Einzelfalls oder der geringen Anzahl kein Verdacht auf systematische oder bewusste Falschangaben zur Bevorzugung bestimmter Patienten ergab. Das Lebertransplantationsprogramm am Universitätsklinikum Jena wurde am 13. März und am 27. Mai 2013 überprüft. Im vorliegenden Bericht stellt die Prüf- und Überwachungskommission einige wenige, jedoch keine systematischen Richtlinienverstöße fest. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle wurde die ärztliche Vorgehensweise als richtig und konform festgestellt.
Zu Frage 2: Mögliche Gründe für den Rückgang der Organspendebereitschaft im Freistaat Thüringen können die in den Medien dargestellten Skandale um die Lebertransplantationen sein. Die Ursache hierfür ist der Landesregierung aber nicht gesichert bekannt.
Zu Frage 3: Die Konsequenzen wurden bereits gezogen. Die Landesregierung hat die Umsetzung der im August 2012 bundeseinheitlich beschlossenen Maßnahmen mit Auswirkungen auf die Transplantationsprogramme am Universitätsklinikum Jena eng begleitet. Diese Begleitung erfolgte beispielhaft bei der Umsetzung der geänderten Richtlinie zur Wartelistenführung am Universitätsklinikum Jena oder durch die Unterstützung der Prüf- und Überwachungskommission. Aktuell erwartet die Landesregierung die Ergebnisse eines vom Bund in Auftrag gegebenen Gutachtens zum Führen eines bundesweiten Transplantationsregisters. Die Landesregierung sieht hier die Chance, dass durch die transparente Darstellung der Transplantationsergebnisse gezielte Fragen nach der bestmöglichen Versorgung der Patienten auf den Wartelisten beantwortet werden können.
Zu Frage 4: Mit der letzten Novelle des Transplantationsgesetzes wurde bereits die verbesserte Information der Bürgerinnen und Bürger zum Thema Organspende beschlossen, damit diese eine bewusste persönliche Entscheidung treffen können. Neben den Krankenkassen geben auch die Meldebehörden regelmäßig Informationsmaterial an die Bürgerinnen und Bürger heraus. Aktuelle Befragungen, zum Beispiel der Techniker Krankenkasse, zeigen bereits eine deutliche Zunahme bei den schriftlichen Willensbekundungen zur Organspende. Darüber hinaus führen die Landesregierung, aber auch Fraktionen des Thüringer Landtags wiederholt Informationsveranstaltungen gemeinsam mit der Deutschen Stiftung Organtransplantation durch.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung schließt sich der Meinung von vier Fraktionen in diesem Haus an, also außer dem Einreicher des Gesetzes. Ich möchte nur noch einmal zu drei Punkten kurz etwas sagen, auch wenn eigentlich fast schon alles gesagt ist.
Das Erste ist: Kann das Gesetz denn überhaupt in diesem Jahr die Wirkung entfalten, die Sie gerne möchten? Wenn man es sich einmal wirklich anschaut, man könnte es, wenn man es beschließen wollte, sicherlich nicht ohne Ausschussbefassung machen. Hinterher, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist, nach Verkündung, müssten die Landkreise und kreisfreien Städte entsprechende Verordnungen erlassen. Das alles wäre im Zeitplan in diesem Jahr überhaupt gar nicht mehr möglich. Sie hätten das Gesetz irgendwann im September einbringen müssen, aber dann wäre das wahrscheinlich schon wieder so nahe an Ihrem letzten Mal gewesen, dass es dann noch schwieriger geworden wäre, das hier zu vertreten. Denn wir haben uns schon, ich weiß nicht wie oft, hier mit dem Thema Ladenöffnungsgesetz beschäftigt.
Der zweite Punkt ist vom Inhalt her, Sie wollten jetzt den § 12 Abs. 3 komplett streichen.
Das ist das, worüber wir uns schon lange streiten, wo wir vor zwei Gerichten sind. Aber jetzt wollen Sie ihn komplett streichen. Das heißt dann, im Gegensatz zu vorher, als das alte Ladenöffnungsgesetz galt, als wenigstens ein Samstag frei war, wollen Sie also gar keinen mehr freimachen. Das wollte ich nur noch einmal kurz erwähnen. Da sind wir natürlich dagegen, denn das haben wir nicht ohne Grund so geregelt.
Und das Dritte ist die Frage der Sonntagsöffnungstage. Sicher kann man das auch so regeln, dass alle Läden immer offen sind. Vielleicht wollen Sie das auch, weiß ich nicht, in Wirklichkeit. Aber ich glaube, wir haben hier in Thüringen einen ganz guten Kompromiss gefunden zwischen Arbeitnehmerschutz, zwischen Interessen von Beschäftigten, zwischen Interessen von denjenigen, die einkaufen wollen, aber auch dahin gehend, dass man Tage der Ruhe braucht, wo eben nicht alles ist wie an jedem anderen Tag, sondern wo Sonntag ist. Deshalb denke ich einmal, sollten wir das alles so lassen, wie es ist, weil sich das bewährt hat. Und diese Vergleiche mit anderen Bundesländern sind einfach nicht zielführend, weil sich das wieder miteinander ausgleicht. Gestern hatte einmal Thüringen den Vorteil, dann hat vielleicht einmal wieder Sachsen den Vorteil. Das Einzige, Frau Siegesmund, was ich Ihnen aus meiner Sicht nicht ganz bestätigen kann, ist, dass das ein Gesetz ist, was rein nur der Wirtschaft dient. Denn ich glaube nicht, dass dadurch in irgendeiner Weise die Kaufkraft erhöht wird, nur weil man einen Tag länger aufhat, sondern die Kaufkraft ergibt sich aus dem, was die Leute an verfügbarem Einkommen haben, und das können sie nur einmal ausgeben. Also, wie gesagt, kurz zusammengefasst, wir lehnen den Gesetzentwurf ab und begrüßen auch, dass das gleich in erster und zweiter Lesung jetzt erfolgt. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wie bereits meine Ministerin im Sofortbericht ausgeführt hat, steht für die Landesregierung die Versorgung der Patienten mit sicheren Blutprodukten an erster Stelle. Spenderrückstellungen und Ausschlüsse von der Blutspende haben aufgrund der Bestimmungen der Hämotherapie-Richtlinie der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts als zuständiger Bundesoberbehörde auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu erfolgen. Wie angekündigt wurde das Risiko von sexuell übertragbaren blutassoziierten Erkrankungen einer aktuellen wissenschaftlichen Bewertung unterzogen, um den aktuellen Erkenntnisstand zu berücksichtigen. Die gemeinsame Arbeitsgruppe, von der heute schon viel die Rede war, aus Vertretern des Arbeitskreises Blut nach § 24 Transfusionsgesetz und des Ständigen Arbeitskreises „Richtlinien Hämotherapie nach §§ 12 a und 18 Transfusionsgesetz“ des Wissen
schaftlichen Beirats der Bundesärztekammer stellte fest, dass das Sexualverhalten von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben, aufgrund der aktuellen Daten mit einem hohen Risiko zum Erwerb einer mit Blut übertragbaren schweren Erkrankung assoziiert ist. Sie empfiehlt bei hohem Risiko eine befristete Rückstellung Spendewilliger von einem Jahr und damit eine Aufhebung des bestehenden Dauerausschlusses für Männer, die mit Männern Sexualverkehr haben.
Der vorliegende Antrag der Regierungskoalition berücksichtigt die neuen Entwicklungen in der Diskussion und stellt zu Recht die Forderung nach einer entsprechenden Änderung der HämotherapieRichtlinie in den Mittelpunkt. Damit können die Empfehlungen in der Praxis der Blutspendeeinrichtungen verwirklicht werden. Auch wenn für die Blutspende bundeseinheitliche Regelungen getroffen werden müssen und somit die Einflussmöglichkeiten der Länder und der Landesregierungen sehr begrenzt sind, so zeugt doch die breite gesellschaftliche Debatte von einem neuen Denken, ausgehend von dem zu Recht als Diskriminierung empfundenen Dauerausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben, in einer so risikobasierten Entscheidung und damit zur befristeten Rückstellung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, eine weitere Verkürzung der Spenderrückstellung auf vier Monate auch bei hohem Risiko einer Infektionsübertragung, wie im aktuell vorliegenden Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gefordert, kann durch die aktuellen Stellungnahmen des Expertengremiums, das ich vorhin genannt habe, nicht begründet werden. Ich glaube, das hat eigentlich Herr Dr. Hartung auch ausgeführt; hier geht es nicht um eine politische Entscheidung und um Mehrheiten, ob ein Jahr oder ob vier Monate oder vier Jahre, sondern es muss ganz einfach darum gehen, dass Wissenschaftler Empfehlungen geben, die dann umgesetzt werden können. Deswegen nützt auch hier kein Bundesratsantrag oder Ähnliches, sondern wir sollten den Empfehlungen dieser Experten folgen. Deshalb empfehlen wir die Zustimmung zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte auf einige Punkte eingehen, die hier vorgetragen worden sind. Wir haben es mit einer ziemlich schwierigen Materie zu tun, aus zwei Gründen, einmal die Frage, wie man heutzutage gegen den Willen von Betroffenen Zwangsmaßnahmen ergreifen kann. Da hat sich in den letzten Jahren die Rechtsprechung massiv verändert und darauf muss reagiert werden. Das Zweite ist das ganze Thema Maßregelvollzug. Die Sonderlösung, die wir in Thüringen haben, mit der kompletten Privatisierung, die in vielen Bundesländern so nicht erfolgt ist, und dementsprechend hat auch das Bundesverfassungsgericht zu einem Fall in Hessen eine Entscheidung getroffen, auf die wir reagieren müssen. Da ist es eben nicht so einfach, dass man irgendwann mal ein Gesetz schreibt und das dann auf den Weg bringt, sondern dann muss man das sehr intensiv diskutieren und sichergehen, dass die Regelung, die wir dann treffen werden, auch so rechtssicher ist, dass sie lange Zeit Bestand hat. Deshalb haben wir uns mit der Erarbeitung des Gesetzes auch ein Stück weit Zeit gelassen, mit Betroffenen diskutiert, also mit den Einrich
tungen. Wir haben ein Verfassungsgutachten machen lassen und, und, und.
Mittlerweile ist es aber so - das haben wir ja schon diskutiert -, dass das Gesetz, also das PsychKG, am Jahresende ausläuft. Deshalb müssen wir, um Rechtssicherheit zu haben, erst einmal das Gesetz verlängern. Es ist überhaupt nicht unsere Absicht, dass dann irgendwo liegen zu lassen und zu sagen, na ja, das interessiert uns eigentlich jetzt gar nicht, sondern wir werden in Kürze ein Maßregelvollzugsgesetz vorlegen. Wir haben den Gesetzentwurf fertig, der ist gerade in der Ressortabstimmung innerhalb der Landesregierung. Auch das ist nicht ganz einfach, denn es geht um mehr Stellen, die hier gebraucht werden. Sie kennen das alle, das haben wir im Ausschuss diskutiert; es ist ja nicht so, dass wir heute das erste Mal über das Thema reden. Wir haben im Ausschuss das Gutachten von Prof. Würtenberger vorgestellt und darin steht, dass Zwangsmaßnahmen nur noch demokratisch legitimiert durchgeführt werden dürfen. Das heißt, dass dort Beauftragte sein müssen, das heißt, wir müssten dort Stellen schaffen in den Einrichtungen usw. Das ist alles nicht so ganz einfach und muss miteinander abgestimmt werden, aber wir sind da auf einem guten Weg. Ich denke, dass wir das in den nächsten Wochen so weit hinbekommen, dass wir damit auch ins Kabinett können, aber wir schaffen es eben nicht mehr bis Jahresende durch den Landtag.
Unser Ziel ist ganz klar, dass wir das Maßregelvollzugsgesetz in dieser Legislaturperiode noch neu machen können. Das liegt natürlich dann am Landtag, da will ich nicht vorgreifen, aber wir als Landesregierung haben das fest vor.
Ich bitte erst einmal darum, dass wir jetzt dieses Gesetz hier entfristen und dann wirklich mit aller Sachlichkeit an das Maßregelvollzugsgesetz gehen.
Das PsychKG, was dann noch übrig bleibt, ist noch mal ein anderes Thema. Auch da habe ich vorhin gesagt, bei den Zwangsmaßnahmen ändert sich die Rechtsprechung, da sind wir jetzt gerade dabei, mit Fachleuten zu diskutieren, wie man damit überhaupt noch umgehen kann. Das kann noch Folgen haben, die wir alle noch gar nicht absehen können, was da in Zukunft auf uns zukommt in diesem Bereich in der Psychiatrie; auch bei dem Fall Mollath, der genannt worden ist, ist es so gewesen. Das heißt, auch hier haben wir noch erheblichen Diskussionsbedarf.
Ich wollte kurz auf Herrn Kubitzki eingehen, auf die Frage des Kaufs der Teile der Krankenhäuser aus der Rhön-Klinik durch Helios. Uns ist selbst nicht ganz klar, ob der Maßregelvollzug davon betroffen ist. Ich habe die Klinik angeschrieben und warte auf eine Antwort, wie das nun der Fall ist, weil das gegen den Vertrag verstoßen würde. Da muss man
sehen, wie wir damit umgehen. Aber das wissen wir momentan noch nicht. Aber wir sind dabei, das zu erfahren. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte Ihnen zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE folgenden recht ausführlichen Sofortbericht abgeben. Das ist ein wichtiges Thema. Bevor ich jedoch mit diesem beginne, möchte ich noch bemerken, dass im Antrag der Fraktion DIE LINKE „Benachteiligung ostdeutscher Rentnerinnen und Rentner beenden!“ das Problem der unterschiedlichen Rentenberechnung in den neuen und alten Ländern sehr einseitig dargestellt wird. Wenn die Problematik nämlich so einfach zu lösen wäre, wie es in Ihrem Antrag formuliert ist, wäre eine Lösung möglicherweise schon längst gefunden worden.
Ich werde deshalb im ersten Teil meines Berichts auch grundsätzliche Bemerkungen zu den Punkten machen, die die heute noch unterschiedliche Berechnung der Rente maßgeblich beeinflussen. Dabei handelt es sich in erster Linie um die Unterschiede in der Bewertung der Entgelte des Rentenwerts und der Beitragsbemessungsgrenze.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der ehemaligen DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990 wurde unter anderem geregelt, dass die Überleitung von der Zielsetzung bestimmt sein soll, mit der Angleichung der Löhne und Gehälter in den neuen Ländern an diejenigen in den übrigen Ländern auch die Angleichung der Renten zu verwirklichen. Im SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung ist daher festgeschrieben, dass bis zur Angleichung der Einkommensverhältnisse das Gebiet des Einigungsvertrags gesondert berechnet wird.
Wie ist es bis zum heutigen Tag um die Angleichung der Renten bestellt? Nachdem in der Zeit von 1991 bis zum Jahr 1999 eine sehr deutliche Erhöhung bei den Löhnen und Gehältern und demzufolge auch in der Rentenangleichung zu verzeichnen war und es daher auch bei der Rentenangleichung zu zügigen Fortschritten kam, ist für das Jahrzehnt danach festzustellen, dass der Angleichungsprozess der Renten in den neuen Ländern fast vollständig zum Erliegen gekommen ist. Eine merkliche Erhöhung ist erst wieder mit der diesjährigen Rentenanpassung zum 1. Juli in Höhe von 3,29 Prozent für die Rentner in den neuen Ländern zu spüren gewesen. Gründe hierfür liegen vor allem in der positiven Entwicklung der Löhne und Gehälter in den neuen Ländern in den vergangenen zwei Jahren und in der sehr guten Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung in jüngster Zeit. Die Rentenanpassung 2013 in den alten Ländern fiel dagegen mit 0,25 Prozent relativ gering aus. Dies ist auch darauf zurückzuführen, dass eine Verrechnung mit einem aus dem Jahr 2005 ausgesetzten, nicht realisierten Dämpfungseffekt erfolgte. Dieser Dämpfungsfaktor, der zeitgleich versetzt die negativen Auswirkungen aus den Jahren der Finanzkrise bei den zukünftigen Rentenanpassungen abbildet, musste jedoch in den neuen Ländern 2013 nicht mehr angewandt werden. Bereits im Jahr 2012 konnte dieser vollständig mit dem ermittelten Rentenanpassungssatz berechnet werden. Dies begründet die höchst unterschiedlichen Anpassungssätze in diesem Jahr.
Somit hat sich das Rentenniveau Ost dem der alten Länder bis zum 1. Juli 2013 von zuletzt 89 Prozent auf jetzt 91,5 Prozent angenähert. Für die kommende Rentenanpassung zum 1. Juli 2014 kann davon ausgegangen werden, dass die Anpassung in den
neuen Ländern nochmals höher ausfallen wird als die Anpassung in den alten Ländern. Ein noch nicht realisierter Ausgleichsbetrag von 0,21 Prozent wird die Anpassung des Rentenwertes in den alten Ländern erneut und wahrscheinlich letztmalig dämpfen.
Für die folgenden Jahre stellt sich die Frage, ob der Angleichungsprozess der Renten, der nach der geltenden Systematik maßgeblich von der weiteren Lohnentwicklung abhängt, weitestgehend abgeschlossen ist oder sich auch in Zukunft fortsetzen wird. Dazu gibt es höchst unterschiedliche Auffassungen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bundesregierung schätzt im Rentenversicherungsbericht 2011 anhand von Modellrechnungen zu den einzelnen Varianten Lohnzuwächse Ost/West ein, dass die neuen Länder bis zum Jahre 2030 das Lohnniveau der alten Länder erreicht haben werden. Diese Einschätzung können wir nicht teilen. Auch der Sozialbeirat teilt diese Prognose nicht. Er sieht keine hinreichende ökonomische Grundlage für die unterstellte Annahme der Bundesregierung, wonach die Lohnzuwachsraten der neuen Länder über viele Jahre hinweg Zuwachsraten der alten Länder um mehr als einen Prozentpunkt überschreiten werden. Eine baldige Angleichung des aktuellen Rentenwertes Ost an den aktuellen Rentenwert der alten Länder beurteilt der Sozialbeirat als wenig wahrscheinlich.
Auch eine im Auftrag des Forschungsnetzwerkes Alterssicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund erstellte Studie von Becker und Jansen kommt zu der Annahme, dass die jährlichen Zuwachsraten in den neuen Ländern dauerhaft um etwas mehr als durchschnittlich einen Punkt höher als in den alten Ländern ausfallen, und kommt zu ähnlichen Ergebnissen wie der Sozialbeirat. Also auch dort wird das bezweifelt.
Zusammenfassend wird von den verschiedenen Expertenmeinungen immer wieder als relativ unwahrscheinlich eingeschätzt, dass sich die Löhne und Gehälter in den alten und neuen Ländern in einem überschaubaren Zeitraum tatsächlich angleichen werden. Es ist allgemein bekannt, dass in den alten Ländern seit jeher ein ausgeprägtes NordSüd-Gefälle im Lohnniveau existiert. Dennoch gab es dort von Anfang an ein einheitliches Rentenrecht. Diesen Umstand wird es in gewissem Maße auch in Zukunft zwischen den neuen und den alten Ländern, sogar innerhalb der neuen Länder geben.
Dies allein ist Grund genug, um das Rentenrecht in Deutschland losgelöst von der Frage der Entgelte durch die Politik zu vereinheitlichen. Die nachfolgenden Ausführungen zu den Einkommensverhältnissen in Deutschland mögen dies nochmals verdeutlichen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Die durchschnittlichen Einkommen in den neuen Ländern sind durchschnittlich geringer als im
Westen, das ist hinlänglich bekannt. Nach den Berechnungen des Statistischen Bundesamtes betrugen die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer im Inland im Jahre 2011 in den neuen Ländern ohne Berlin 23.802 €. Der Referenzwert in den alten Bundesländern ohne Berlin betrug hingegen 30.300 €. Nach den Angaben des Statistischen Bundesamtes konnte in den einzelnen ostdeutschen Bundesländern ein relativ homogenes, jedoch nicht einheitliches Bruttolohngefüge festgestellt werden. Im Jahre 2011 betrug das durchschnittliche Bruttoeinkommen in Sachsen 24.206 €, in Thüringen 23.665 €, in Sachsen-Anhalt 23.334 €, in Mecklenburg-Vorpommern 23.061 € und in Berlin 24.163 €. In den alten Ländern sind deutlich größere Unterschiede bei den Bruttolöhnen und -gehältern gegeben. Sie betrugen beispielsweise in Hessen 33.000 €, in Baden-Württemberg 31.480 €, in Niedersachsen 26.963 € und in Schleswig-Holstein 25.688 €. Da sieht man, das ist schon ein Wert, der nahe bei den neuen Ländern liegt. Dieses ausgeprägte Nord-Süd-Gefälle belegt, dass das Verdienstniveau innerhalb der neuen Bundesländer nicht nur durchweg geringer als in den alten Bundesländern ist, vielmehr verdeutlicht es auch, dass regionale Einkommensunterschiede auch in den alten Ländern existieren, die dennoch keine unterschiedliche Berechnung der gesetzlichen Rentenansprüche zur Folge haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits in den einleitenden Worten hatte ich darauf hingewiesen, dass die Unterschiede bei der Berechnung der Rente in Ost und West maßgeblich von den Faktoren „Bewertung der Entgelte“ und „Rentenwert“ beeinflusst werden. Auch die unterschiedlichen Beitragsbemessungsgrenzen spielen, wenn auch in begrenztem Maße, eine Rolle, deshalb möchte ich Ihnen nachfolgend zu diesen Faktoren nur kurz die wesentlichen Unterschiede darlegen.
Die Bewertungen der Entgelte: Entgelte, für die der Arbeitgeber mit Hauptsitz in den neuen Ländern Beiträge entrichtet hat, werden vom Rentenversicherungsträger mit einem Aufwertungsfaktor hochgerechnet, um sie dem Verdienst in den alten Ländern gleichzusetzen. Für dieses Jahr, also 2013, beträgt die vorläufige Hochrechnung 17,67 Prozent. Im Hinblick auf die höhere Wertung der Entgelte in den neuen Ländern hat der Sachverständigenrat in seinem Jahresgutachten 2008/2009 bereits empfohlen, das Rentenrecht baldmöglichst losgelöst vom weiteren Lohnangleichungsprozess zu vereinheitlichen. Die Beibehaltung des jetzigen Berechnungssystems führe in den neuen Ländern mittlerweile zu Effekten, die verteilungspolitisch kaum mehr zu vermitteln sind.
Zum Rentenwert: Der aktuelle Rentenwert liegt derzeit im Osten bei 25,74 € und in den alten Ländern bei 28,14 € und dieser ist der maßgebliche Faktor, um die Höhe des Rentenanspruchs am Ende zu er
mitteln. Er bildet den Anspruch für ein Versicherungsjahr mit Durchschnittsverdienst ab. Sofern das Einkommen im Durchschnitt liegt, werden also gegenwärtig im Osten je Rentenpunkt 25,74 € Rentenanspruch erworben. Bei weniger Einkommen ist der Wert geringer. Liegt er höher, steigt auch der Anspruch entsprechend an.
Zur Beitragsbemessungsgrenze: Das maximale versicherbare Entgelt wird durch eine von der Bundesregierung jährlich festzusetzende Beitragsbemessungsgrenze bestimmt. Es beträgt 4.900 € in den neuen Ländern und 5.800 € in den alten Ländern. Obwohl es nur einen kleinen Teil der Bevölkerung hier bei uns im Land betrifft, werden Versicherte, die über der Beitragsbemessungsgrenze Ost und unter der Beitragsmessungsgrenze West verdienen, benachteiligt. Ihnen ist es nicht möglich, Beiträge entsprechend ihres Einkommens zu entrichten und damit höhere Ansprüche für die Altersrente zu erwerben. Außerdem gehen dem System natürlich durch diesen Unterschied Beitragseinnahmen verloren. Zu den genannten Unterschieden hat sich auch der Bundesrechnungshof geäußert. Auch er kommt in seinem Bericht aus dem Jahre 2010 an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags zu dem Schluss, dass eine Beibehaltung der Hochrechnung der Entgelte in neuen Ländern auf unbegrenzte Zeit infrage zu stellen ist. Das Akzeptanzproblem des Rentensystems entstehe nicht allein aus den unterschiedlichen Rentenzahlungen als Folge unterschiedlicher Erwerbsbiografien oder Rentenwerte, sondern auch aus einer Ungleichbehandlung bei gleicher Beitragsleistung hinsichtlich der damit verbundenen Rentenansprüche. Die über Jahre vorgenommene Angleichung der Renten in den neuen Ländern hat nicht mehr explizit dem Verhältnis des Durchschnittsentgelts Ost zum Durchschnittsentgelt West entsprochen, da Anpassungen an den aktuellen Rentenwert entsprechend der gesetzlichen Vorgabe mindestens dem Anpassungswert in den alten Ländern zu entsprechen haben. So erfolgten in den Jahren 2000, 2007, 2008 und 2011 die Rentenerhöhungen in den neuen Ländern auf der Feststellung der Entwicklung der Ansprüche, die in den alten Ländern vorzunehmen waren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es stellt sich die Frage, wie sich das derzeitige und zukünftige Niveau der Renten auf die Problematik der drohenden Altersarmut auswirken könnte. Hier kommt die Bundesregierung in ihrem Sozialbericht 2013 zu der Feststellung, dass die heutige Rentengeneration nur zu einem sehr geringen Anteil auf Grundsicherung im Alter angewiesen ist. Gegenwärtig seien bei den 65 und älteren Personen 2,6 Prozent in der Situation, auf Grundsicherung angewiesen zu sein. Weitere 3,2 Prozent Rentenhaushalte bezögen Wohngeld. Allerdings gäbe es deutliche Hinweise darauf, dass die zukünftigen Generationen
mit dem Thema Altersarmut konfrontiert werden. Wir sehen das ja auch bei den Zahlen, die wir hier im Landeshaushalt für die Grundsicherung Alter einstellen, dass die pro Jahr um ca. 5 Prozent steigen, und wir können davon ausgehen, dass die in den nächsten Jahren noch deutlicher steigen werden. Besonders betroffen hiervon sind natürlich Geringverdiener. Auf die Thüringer Verhältnisse werde ich nachfolgend noch mal kurz eingehen.
Vergleiche der Rentenwerte, bezogen auf die Kaufkraft zum 1. Juli 2013, ergeben einen Unterschied von 2,4 € pro Entgeltpunkt. Bezogen auf die sogenannte Eckrente - darunter versteht man 45 Arbeitsjahre bei Durchschnittsverdienst - ergibt sich eine Bruttorente in Höhe von 1.185 € in den neuen Ländern und für die alten Länder ein Bruttowert von 1.266 €. Dem Eckrentner in den neuen Ländern stehen somit durchschnittlich monatlich 108 € weniger Einkommen zur Verfügung als einen Standardrentenbezieher in den alten Ländern. Konkret für Thüringen heißt das, dass allein dadurch 1,2 Mio. € Kaufkraft pro Monat bezogen werden. Das wäre natürlich auch ein wichtiger Wirtschaftsfaktor, wenn das Geld zur Verfügung stehen würde, denn gerade bei Rentnern wird ja das Geld aufgrund der geringen Höhe auch eher ausgegeben.
Zwar bleibt die maßgebliche Säule der Alterssicherung die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, jedoch erreichen die private und die betriebliche Altersvorsorge einen wichtigeren Stellenwert als noch vor zehn Jahren. Dies wird auch an den von der Bundesregierung vorgenommenen Veränderungen im Rentenrecht bei der Berücksichtigung von Zeiten der Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung deutlich. So wurde mit dem am 9. Dezember 2010 beschlossenen Haushaltsbegleitgesetz geregelt, dass die Versicherungsbeitragspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld II entfällt. Seit dem 1. Januar 2011 gehen diese Zeiten als unbewertete Anrechnungszeiten in die Rentenberechnung ein. Dieser Umstand befördert die drohende Altersarmut natürlich zusätzlich.
Aufgrund der in den neuen Ländern deutlich höheren Arbeitslosigkeit sind diese hiervon weit mehr betroffen als die alten Länder. In dem schon von mir benannten Sozialbericht wird festgestellt, dass mehr und mehr zukünftige Rentner und Rentnerinnen nur mit einer Ergänzung durch betriebliche oder private Altersvorsorge den Lebensstandard im Alter sichern können. Hierzu seien steuerlich geförderte Anreize zu schaffen. Natürlich muss man die Frage stellen, dass es gerade da, wo die Einkommen niedrig sind, kaum möglich sein wird, noch zusätzlich für eine private Altersvorsorge sorgen zu können. Das war ja das, was die Bundesregierung zu dem Thema als Lösung angeboten hat, wir teilen das nicht in vollem Umfang.
Weitere Anreize sollen nach dem Willen der Bundesregierung so ausgebaut werden, dass keine Altersarmut eintreten kann, sofern 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt und auch private Vorsorge getroffen wird.
Angedacht sei, dass das Niveau dieser Altersrente dann über dem der Grundsicherung garantiert werde. Die Bundesregierung möchte das Vorhaben so bald wie möglich in einer sogenannte steuerfinanzierten Lebensleistungsrente auf den Weg bringen. Ich glaube, auch dazu haben wir in den letzten Wochen viele Diskussionen gehört und auch die unterschiedlichen Positionen zu dem Thema sind uns allen bekannt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Jahr 2012 lebten in Thüringen rund 2,14 Mio. Bürgerinnen und Bürger. Davon waren 37 Prozent Rentenbezieher, also 815.000. Davon erhielten ca. 560.000 Menschen eine Rente wegen Alters. Diese Zahl wird in den nächsten Jahren beträchtlich ansteigen, wenn wir uns die demografische Entwicklung ansehen. Der durchschnittliche Rentenbetrag aller Renten in Thüringen in der Zeit von 2009 bis 2012 entwickelte sich von rund 750 € auf 767 € im Monat. Sicher wird es Ihrer Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass dieser Wert deutlich unter dem Eckwert liegt, den ich vorhin erwähnt habe. Das ist natürlich - das wissen wir auch alle - vor allen Dingen darauf zurückzuführen, dass der Durchschnittsverdienst wesentlich niedriger ist und dass gerade diese gebrochenen Erwerbsbiografien eine große Rolle spielen, dass also Zeiten von langer Arbeitslosigkeit dort mit reingefallen sind.
Der Zahlbetrag bei Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit blieb trotz Rentenanpassung in diesem Zeitraum fast konstant. Er stieg lediglich von 671 € im Jahre 2009 auf 676 € im Jahr 2012. Hier wird deutlich, dass sich das Rentenniveau künftig zum Beispiel wegen des sogenannten Nachhaltigkeitsfaktors nach unten bewegen wird. Somit hat dieser Personenkreis einen realen Kaufkraftverlust zu verzeichnen. Dies erhöht das Risiko von Altersarmut. Der Altersarmutssicherungsbericht der Bundesregierung von 2012 zeigt auf, dass die Schichtung der zur Verfügung stehenden Einkommen der über 65-Jährigen in den Gebieten Ostdeutschlands und Westdeutschlands deutlich voneinander abweicht.
In den alten Ländern lag die häufigste Schichtung der Nettoeinkommen bei Ehepaaren zwischen 1.750 und 4.000 €. In den neuen Ländern steht 76 Prozent der Ehepaare ein Gesamteinkommen zwischen 1.500 bis 3.000 € monatlich zur Verfügung.
Dies spiegelt die Unterschiede in den Lohnverhältnissen während der Erwerbstätigkeit und die unterschiedlichen Säulen der Altersversorgung in Ost und West wider.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Thüringen hat sich auch in dieser Legislaturperiode für eine Rentenangleichung eingesetzt. Wir sind nicht der Meinung, dass dies allein der Rentenformel überlassen werden kann und sich irgendwann von selbst regelt. So wurde der MPK-Vorsitz Ost, der am 01.12.2012 begonnen hat, also unter Thüringen, genutzt, um diese Thematik aufzuarbeiten und weiter unter den Ländern mit dem Bund zu beraten. Dazu wurde die Problematik der Rentenangleichung Ost-West mit dem Geschäftsführer der Rentenversicherung Deutschland, also Mitteldeutschland, Herrn Dr. Kohl, erörtert. Weiterhin haben Gespräche mit dem Geschäftsführer des Ifo-Instituts, Niederlassung Dresden, Herrn Prof. Dr. Ragnitz stattgefunden, der verschiedene Modelle der Rentenangleichung hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Bestands- und Zugangsrentner gerechnet hat. Im Lichte dieser fachlichen Beratung hat die Thüringer Ministerpräsidentin die Thematik unter den ostdeutschen Ministerpräsidenten in der MPK-Ost am 29. April 2013 erörtert. Dabei ist festzustellen, dass die von Wissenschaft und Politik derzeit zur Diskussion gestellten Modelle nicht den Interessen aller Betroffenen gerecht werden können und daher Mehrheiten für eine Umsetzung eines dieser Vorschläge derzeit nicht gefunden werden können. Dies macht deutlich, dass es mit der bloßen Auflistung von Maximalforderungen nicht getan ist.
Man muss eben am Ende Mehrheiten finden, um diese Forderungen auch umsetzen zu können. Sie können sich sicher sein, dass sich die Landesregierung auch weiterhin für die Rentenangleichung OstWest einsetzen wird. Hierfür ist der Bundesrat nicht das einzige und auch nicht immer das beste Gremium.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich komme zu einem weiteren Punkt in der Auflistung der Dinge, zu denen wir einen Sofortbericht abgeben möchten.
Ein besonderes Problem bei der Frage nach einer gerechten Altersabsicherung stellen die nach DDRRecht geschiedenen Frauen dar. Hinsichtlich der Benachteiligung von in der DDR geschiedenen Frauen, die nach derzeit geltenden gesetzlichen Regelungen weder eine Witwenrente erhalten können und für die auch kein Versorgungsausgleich vorgesehen ist, hat sich Thüringen gemeinsam mit anderen ostdeutschen Ländern bereits seit Jahren um eine Lösung in dieser Frage bemüht. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat auf Antrag von
Thüringen am 24. September 2010 eine Entschließung zur Verbesserung der rentenrechtlichen Situation der vor dem 1. Januar 1992 Geschiedenen verabschiedet. Darin wurde die Bundesregierung nachdrücklich gebeten, eine befriedigende Lösung für die Gruppe der Geschiedenen zu schaffen. Der Bund steht diesen Forderungen bisher ablehnend gegenüber. Aus der Sicht der Bundesregierung sei bei allen Prüfungen deutlich geworden, dass die rentenrechtliche Regelung zugunsten der bis 1991 in den ostdeutschen Ländern Geschiedenen nicht in Betracht komme. Es sei keine Lösung ersichtlich, die finanziell, verwaltungsmäßig und insbesondere verfassungsmäßig verantwortbar wäre. Die Angelegenheit war bereits mehrfach Gegenstand einer Sachverständigenanhörung sowie auch zahlreicher parlamentarischer Überprüfungen. Dennoch haben wir, also meine Ministerin, mit Schreiben vom 12. August 2011 die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Ursula von der Leyen, erneut auf diese ungelöste Frage aufmerksam gemacht und die rasche Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe gefordert. In Ihrer Antwort vom 15. September 2011 wies diese daraufhin, dass in den Jahren 2001 bis 2003 eine interministerielle Arbeitsgruppe unter Beteiligung des Bundesministeriums der Justiz, des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums der Finanzen und des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales sich umfassend mit dieser Thematik befasst habe. Im Ergebnis scheiterten alle Überlegungen, insbesondere auch aus verfassungsrechtlichen Gründen. Eine erneut von den Ländern gewünschte Erörterung der Problematik durch die Bildung einer neuen Arbeitsgruppe wecke Hoffnung, die nicht erfüllt werden könnte.
Jetzt möchte ich noch zum letzten Punkt des Antrags der LINKEN Ausführungen machen. DIE LINKE hatte im Bundestag 19 Anträge zu Lücken und Diskriminierung vorgelegt. Auch hier ist es allein mit der Auflistung aller Benachteiligungen nicht getan. Es wird auch keine hundertprozentige Rentengerechtigkeit geben. Wir beabsichtigen nicht, bei all diesen Berufsgruppen Hoffnungen zu wecken, die nicht erfüllt werden können. Hier gilt es, sehr genau zu prüfen, in welchen Bereichen es reale Chancen auf eine Angleichung gibt. Soweit zu meinen Ausführungen zum Sofortbericht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung gebe ich zu Ziffer I des Antrags der Fraktionen CDU, DIE LINKE, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Sofortbericht ab.
Erlauben Sie mir zunächst einige Vorbemerkungen, ehe ich zu den einzelnen Ziffern komme. Die Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und die Förderung des Tierschutzes sind uns ein wichtiges Anliegen. Die Landesregierung misst beidem einen sehr hohen Stellenwert zu. Die zuständigen Überwachungsbehörden auf allen Verwaltungsebenen haben durch konsequente und regelmäßige Kontrolle und anschließende effektive Maßnahmen die Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften durchzusetzen. Um ein einheitliches Verwaltungshandeln sicherzustellen, wurden ergänzend zu den beste
henden Rechtsvorschriften spezifische Verfahrensanweisungen für die zuständigen Behörden in Form von Erlassen erarbeitet und in Kraft gesetzt. Es werden regelmäßig Schulungen und Dienstberatungen durchgeführt, um die zuständigen Behörden zu unterstützen und wirksame Kontrollen zu sichern. In den Verbraucherschutzberichten des Freistaats Thüringen wird regelmäßig zu den Aktivitäten, Kontrollen und deren Ergebnissen auf dem Gebiet der Lebensmittelüberwachung und des Tierschutzes berichtet. Darüber hinaus beteiligt sich der Freistaat Thüringen an verschiedenen bundesweiten Arbeitsgruppen auf diesen von mir genannten Gebieten.
Die Überwachung des Schlachthofs Jena hat sich in den letzten Jahren bedingt durch das Verhalten des Betreibers als äußerst schwierig erwiesen. Sie wurde auch dadurch verzögert, dass viele Maßnahmen, die zur Umsetzung geltenden Rechts eingeleitet wurden, seitens der Betreiber mit Rechtsmitteln angegriffen wurden. Insofern geben die hier berichteten Feststellungen nicht den üblichen Alltag der Überwachung wieder und können nicht auf andere Einrichtungen verallgemeinert werden.
Zuständige Behörde für die Überwachung des Schlachthofs Jena ist der Zweckverband Veterinärund Lebensmittelüberwachungsamt Jena-SaaleHolzland, im Folgenden abgekürzt ZVL genannt.
Zu den im Antrag formulierten Einzelfragen möchte ich im Zusammenhang wie folgt berichten - also ich werde nicht noch einmal einzeln die Punkte aufrufen: Insbesondere seit dem Jahr 2010 wurden durch den ZVL im Schlachthof Jena gehäuft Verstöße gegen lebensmittelhygienische Anforderungen und auch gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen festgestellt. Die Verstöße im Einzelnen hier aufzulisten, würde den Rahmen des Berichts sprengen. So gab es beispielsweise im Jahr 2012 allein 79 Mängelfeststellungen im Bereich der Lebensmittelhygiene. Sie reichten von der unzureichenden Trennung von tauglichem Fleisch und nicht zum Verkehr geeigneten Teilen bei der Kühllagerung über unzureichende Messerdesinfektion bis hin zu Fußboden- und Wandschäden. Auch punktuelle Verschmutzungen wurden festgestellt. Ich werde später noch einmal darauf eingehen. Tierschutzrechtliche Verstöße betrafen vor allen Dingen den Bereich der Betäubung der Tiere. Über die vom ZVL dem Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz mitgeteilten Verstöße hinaus sind der Landesregierung keine Verstöße bekannt. Die Verantwortung zur Einhaltung der tierschutz- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften liegt zuallererst einmal bei dem Lebensmittelunternehmer, also bei dem Betreiber. Das war bis zum 18. Januar 2013 Frau Uta Voigt Jacobs, und seit dem 18. Januar 2013 der Insolvenzverwalter, Herr Rechtsanwalt Rombach.
Jetzt zur Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorschriften: Der Schlachthof Jena ist für die Schlachtung von Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und Rindern zugelassen. Derzeit dürfen keine Einhufer geschlachtet werden. Im Monat April 2013, der mal beispielgebend sein soll, wurden je Schlachttag, das waren 17, durchschnittlich neun Rinder, zwei Schafe und 312 Schweine geschlachtet. Die Betäubung der Schlachttiere erfolgt entsprechend den gesetzlichen Regelungen der Verordnung EG-Nr. 1099/2009 in Verbindung mit der Tierschutz-Schlachtverordnung durch sachkundige Personen. Eine weitere sachkundige Person ist damit beauftragt, bei jedem Tier sofort nach Auswurf aus der Betäubungsbox den Erfolg der Betäubung zu überprüfen. Die amtlichen Tierärzte überwachen täglich stichprobenweise das Betäubungsverfahren und den Betäubungserfolg anhand einer Checkliste, die dem zuständigen Veterinäramt wöchentlich zur Kontrolle zugeleitet wird. Derzeit sind sechs sachkundige Personen im Schlachthof Jena beschäftigt. Der von der Betriebsleitung benannte Tierschutzbeauftragte überwacht die Einhaltung tierschutzrechtlicher Regelungen im Schlachtbetrieb, beginnend von der Handhabe und Pflege der Tiere nach der Anlieferung bis zum Entbluten. Er ist dem Personal dahin gehend weisungsberechtigt.
Zu der Frage, wie in den Fällen, die wir jetzt diskutieren, die Verantwortlichkeit für die Missstände und die zu ziehenden Konsequenzen beim Tierschutz zu sehen sind, muss zuerst differenziert werden zwischen Beanstandungen vor und nach der Insolvenzübernahme des Betriebes. Deutlich kann ich hervorheben, dass mit der Insolvenzübernahme die jetzige Betriebsleitung den tierschutzrechtlichen Auflagen des zuständigen Veterinäramts Folge leistet, was zuvor unter der ehemaligen Leitung wesentlich schwieriger war. Die Verantwortung liegt, wie ich schon gesagt habe, zuallerst mal bei dem Schlachthofbetreiber. Die am 12. Juni 2013 vom ZVL durchgeführte umfangreiche Kontrolle zur Umsetzung der verfügten Maßnahmen zur Gewährleistung der tierschutzrechtlichen Anforderungen ergab, dass sowohl bei der Schweine- als auch bei der Rinderschlachtung die Betäubung und Tötung der Tiere ohne Beanstandung verlief.
Ich möchte nun auf die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften im Schlachthof Jena zurückkommen: Im Zeitraum 2010 bis Mitte 2013 wurden durch den ZVL 30 Kontrollen auf Einhaltung der lebensmittelhygienischen Anforderungen durchgeführt. Das TLLV, so hieß es ja noch früher bzw. das TLV, wie es jetzt heißt, als Zulassungsbehörde hat in diesem Zeitraum vier Kontrollen vorgenommen. Dazu muss man wissen, dass in den Schlachthöfen während der gesamten Dauer der Schlachtung ein amtlicher Tierarzt der zuständigen Behörde anwesend sein muss, der für die Schlachttier- und Fleischuntersuchung und für die laufende
Hygieneüberwachung zuständig ist. Das war im Schlachthof Jena immer gewährleistet. Wie bereits erwähnt, ergab die Aufarbeitung der Kontrollberichte des ZVL allein für das Jahr 2012 insgesamt 79 Mängelfeststellungen. Dabei handelt es sich zum Teil um wiederkehrende Mängel und auch um neu festgestellt Mängel. Das waren, wie ich vorhin schon sagte, Mängel bei der Sauberkeit, bauliche Mängel, Mängel durch Verschleiß, Mängel der Personalhygiene, Mängel im Handling, das heißt, um hygienewidrige Arbeitsabläufe. Zur Abstellung der Mängel wurden vom ZVL - ich sage es noch mal, das ist der Zweckverband, weil es schon eine Weile her ist, dass ich es gesagt habe - Auflagen erteilt und erforderlichenfalls auch Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Mängel waren zahlreich, aber bis Ende 2012 zu keinem Zeitpunkt so gravierend, dass die Einstellung der Produktion gerechtfertigt gewesen wäre. Dem Betrieb wurden angemessene Fristen zur Beseitigung der Mängel gesetzt. Für die baulichen Mängel war eine Frist bis 30. Dezember 2012 eingeräumt worden.
Ich hatte vorhin schon mal ausgeführt, Herr Kuschel, dass alle Dinge, die eine Verwaltung macht, vor Gericht am Ende überprüfbar sind. Das ist bei Falschparkern im Übrigen genauso. Der ZVL wurde zur Kontrolle der Mängelbeseitigung und Berichterstattung bis zum 15. Januar 2013 aufgefordert. Bei der diesbezüglichen Kontrolle des ZVL am 16. Januar 2013 wurden gravierende hygienerechtliche Mängel vorgefunden. Der Termin für die Berichterstattung an das TLV überschnitt sich mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Es wird deutlich, dass in der Endphase des alten Betreibers die Verstöße am größten gewesen sind. Das TLV wurde am 18. Januar 2013 vom ZVL über das Fortbestehen der Hygienemängel und über das vorläufige Insolvenzverfahren und die Zweifel an der Aufrechterhaltung der Zulassung informiert. Das TLV hat daraufhin den Insolvenzverwalter auf die Mängel hingewiesen und aufgefordert, diese binnen erneuter Fristen abzustellen. Am 15. März fand eine Kontrolle durch die Zulassungsbehörde statt. Da eine Reihe der bereits früher festgestellten Mängel fortbestand, wurde eine Anhörung hinsichtlich des Widerrufs der lebensmittelrechtlichen Zulassung eingeleitet. Mit Schreiben vom 27. März 2013 teilte der Insolvenzverwalter die Beseitigung dieser und weiterer Mängel mit, was vom ZVL bestätigt wurde und somit seitens des TLV akzeptiert wurde. Die Frist zur Beseitigung einzelner baulicher Mängel dauert an. Eine erneute Zulassungskontrolle am 8. Juli 2013 hat das - das war jetzt vor ein paar Tagen - Fortbestehen insbesondere von Mängeln baulicher Art ergeben. Eine endgültige Bewertung
steht jedoch noch aus. Folgekontrollen durch die Zulassungsbehörde sind in jedem Fall erforderlich.
Wie bereits ausgeführt, war und ist während der Schlachtung immer ein amtlicher Tierarzt anwesend. Trotz zeitweiliger Behinderung durch den vormaligen Schlachthofbetreiber war eine ordnungsgemäße Schlachttier- und Fleischuntersuchung immer gewährleistet. Zudem wurden die erforderlichen Proben entnommen, deren Ergebnisse zu keinem Zeitpunkt eine gesundheitliche Beeinträchtigung oder Gefährdung der Verbraucher befürchten lässt. Dies gilt auch für die gesetzlich vorgeschriebenen Eigenkontrolluntersuchungen des Fleisches, die vom ZVL überwacht und ausgewertet wurden. Mit dem dargelegten hohen Überwachungsaufwand ist es bis Ende 2012 immer wieder gelungen, einen einigermaßen akzeptablen Zustand in dem Schlachthof aufrechtzuerhalten und gesundheitliche Gefährdung für die Verbraucher abzuwenden. Als Ende Januar 2013 schwerwiegende, auf Verschmutzung beruhende hygienische Mängel festgestellt wurden, ist die Schlachtung vorübergehend eingestellt und eine sofortige gründliche Reinigung angeordnet worden. Nach Herstellung eines zufriedenstellenden Reinigungsbestands konnte die Produktion wieder aufgenommen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen und tierschutzrechtlichen Vorschriften ist Pflicht des Unternehmers. Die Verantwortung für die diesbezüglichen Missstände im Schlachthof Jena liegt somit zunächst bei den vormaligen genannten Betreibern des Schlachthofs. Die Kontrolle der Einhaltung von tierschutz- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften obliegt der zuständigen Veterinärbehörde. Das ist hier der Zweckverband Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Jena-Saale-Holzland. Die fachaufsichtliche Kontrolle über die Vor-Ort-Behörden wird in Thüringen durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz in Bad Langensalza wahrgenommen. Derzeit werden von der Fachaufsicht die Vorgänge und Maßnahmen im Schlachthof Jena ausgewertet und daraus abzuleitende Konsequenzen auch für die zukünftige Ausgestaltung der Fachaufsicht erarbeitet.
In diesem Zusammenhang ist auch bereits erfolgte personelle Verstärkung des für die lebensmittelrechtlichen Zulassungen zuständigen Dezernats des TLV, also unserer Behörde, zu betrachten. Gemäß dem seit 1. Januar 2013 gültigen tierschutzrechtlich verbindlichen EU- und nationalen Recht hat die Landesregierung in Form eines Erlasses ein Kontroll- und Meldeverfahren etabliert, mit dem alle Schlachtbetriebe in Thüringen erreicht werden. Mit dem Erlass des TMSFG vom 23. Mai 2013 zur Überprüfung der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Anforderungen an Schlachthöfen wurden Maßnahmen festgelegt, um die Kontrolle eines tierschutzgerechten, rechtskonformen Umgangs beim
Schlachten von Tieren sicherzustellen. Zudem erfolgen derzeit und in den nächsten Monaten schwerpunktbezogene Fachrechtskontrollen durch das TLV gemeinsam mit den jeweiligen Veterinärämtern und dem TMSFG an Schlachthöfen in Thüringen. Eine gesetzliche Änderung sehen wir als nicht erforderlich an.
Ich fasse noch einmal zusammen: Es hat in der Vergangenheit, insbesondere dann in der Phase der Insolvenz des Unternehmens, Probleme gravierender Art gegeben; die sind mittlerweile abgestellt was den Tierschutz angeht, im Wesentlichen auch was die Hygiene angeht. Wir haben Maßnahmen ergriffen, um auch in Zukunft, wenn solche Dinge noch einmal auftreten, besser gewappnet zu sein. Aber es muss noch einmal ganz klar gesagt werden, zuallererst ist der Betreiber zuständig und die zuständige Überwachungsbehörde ist der jeweilige Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt. Wir sind nur als Fachaufsicht tätig und haben die Rahmenbedingungen dafür herzustellen und die haben wir in den letzten Tagen verbessert. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich wollte noch auf einige Dinge eingehen. Frau Scheringer-Wright, Sie haben meinen Bericht kritisiert. Ich habe das abgearbeitet, was im Antrag stand, jede einzelne Frage umfangreich beantwortet. Ich glaube, das war jetzt die Zielstellung. Die Sachen, die konkret dort vorgefallen sind, sind im Ausschuss von Dr. Paar auch ausführlich dargestellt worden. Ich denke, dass das so in Ordnung ist.
Was Herr Kummer gesagt hat mit der gesetzlichen Regelung, das bezog sich auf die Kontrollvorschriften usw. Da meinte ich, dass keine gesetzlichen Regelungen geändert werden sollten. Über die Sache, die Sie angesprochen haben, kann man sicherlich durchaus nachdenken.
Was die Sache der obersten Fachaufsicht angeht. Wir haben, das hat Ihnen Herr Dr. Paar auch im Ausschuss gesagt, eine fachaufsichtliche Weisung erteilt, den Schlachthof zu schließen in der Phase, wo es besonders schlimm war, nämlich als die Insolvenz eröffnet war. Daraufhin hat auch das Veterinäramt die Schlachtung untersagt - also, der Schlachthof war mehrere Tage geschlossen -, hat es aber dann wieder zugelassen, weil nach der Meinung des Veterinäramts die Bedingungen dafür wieder gegeben waren. Wir hätten das Ganze dann nur über eine rechtsaufsichtliche Ersatzvornahme
anstelle des Veterinäramts machen können. Ich habe mir dann aber persönlich - ich habe Anfang 2013 von den Sachen in dem Ausmaß erfahren den Insolvenzverwalter ins Haus geholt und habe mit Herrn Rombach darüber gesprochen. Der hat mir zugesichert, dass er jetzt alles tun wird, um die Vorschriften, wie sie bestehen, einzuhalten. Was wir heute erkennen können, zeigt ja auch, dass er das auch getan hat. An der Stelle habe ich dann erst mal gesagt, gut, dann müssen wir den Weg der Ersatzvornahme jetzt nicht gehen, sondern ihm die Chance geben, der für die Zustände vorher nichts kann. Das haben wir im Prinzip dann so gemacht. Ich denke, das war ein ganz ordentlicher Weg. Vielleicht noch mal so viel dazu, wie das genau abgelaufen ist. Das, was Sie gesagt haben, dass das unhaltbar ist mit der Betäubung der Tiere, das sehe ich alles ganz genauso. Das ist ein absolutes Unding, was da teilweise passiert ist. Da bin ich genauso wie Dr. Paar entsetzt gewesen, als ich das gehört habe. Aber, wie gesagt, die Abläufe habe ich Ihnen ja dargestellt.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Frage der Fraktion DIE LINKE, namentlich Frau Abgeordneter Jung, zum Seniorenmitwirkungsgesetz wie folgt:
Zu Frage 1: Nach Auskunft der Landesseniorenvertretung Thüringen e.V. wurden in nahezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten Seniorenbeiräte gebildet. Ausnahmen bilden die Landkreise Eichsfeld, Nordhausen und Sömmerda. Eine Seniorenbeauftragte oder einen Seniorenbeauftragten haben gewählt oder bestellt: der Landkreis Altenburger Land, die Stadt Eisenach, die Stadt Erfurt, die Stadt Gera, der Landkreis Gotha, der Ilm-Kreis, der Landkreis Nordhausen, der Saale-HolzlandKreis, die Stadt Suhl, der Unstrut-Hainich-Kreis, die Stadt Weimar und der Landkreis Weimarer Land.
Zu Frage 2: Zur Anzahl der für die Bildung des Landesseniorenrates notwendigen Seniorenbeauftragten hat der Gesetzgeber keine Vorgaben gemacht. Allerdings gehören die Seniorenbeauftragten der Landkreise und kreisfreien Städte zu den Mitgliedern des Landesseniorenrates, die über ein Stimmrecht im Gremium verfügen. Um dieses Stimmrecht ausüben zu können, wird jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt ein eigenes Interesse daran haben, einen Seniorenbeauftragten in den Landesseniorenrat zu entsenden. Bisher haben sechs Landkreise und kreisfreie Städte einen ehrenamtlichen Seniorenbeauftragten gewählt sowie drei Landkreise deren Wahl angekündigt. Das ist der Unterschied zwischen Wahl und Bestellung zu den anderen Landkreisen, die ich vorhin genannt habe. Die konstituierende Sitzung des Landesseniorenrates wird voraussichtlich am 6. September, von 9.00 bis 12.00 Uhr, im TMSFG stattfinden.
Zu Frage 3: Die Richtlinie soll im IV. Quartal vorgelegt werden. Geplante Eckpunkte der Richtlinie sind die Förderung der Tätigkeit und der Projekte von Seniorenbeauftragten sowie der Seniorenbeiräte. Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und kreisfreien Städte, in denen ein Seniorenbeauftragter tätig ist sowie ein Seniorenbeirat gemäß Satzung die Interessen der Senioren vertritt. Förderfähig ist das ehrenamtliche Engagement als Seniorenbeauftragter sowie als Mitglied in einem Seniorenbeirat. Zuwendungsfähige Ausgaben sind insbesondere Schulungen, Fortbildungen für ehrenamt
lich Engagierte sowie Projekte und Veranstaltungen, welche der Interessenvertretung von Senioren dienen. Die Zuwendung durch das Land erfolgt nach Maßgabe des Landeshaushaltes und wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Projektführung im Wege der pauschalierten Festbetragsfinanzierung gewährt. Der Landesförderanteil beträgt in der Regel bis zu 6.000 € pro Landkreis und kreisfreier Stadt pro Jahr.
Zu Frage 4: Die genauen Fördermodalitäten werden dann in der Richtlinie geregelt. Die Schwerpunkte hatte ich in Frage 3 beantwortet.
Ja, schwierige Frage. Sie stehen zur Verfügung und das wird jetzt in der Förderrichtlinie festzulegen sein für dieses Jahr, weil das ja dann kein ganzes Jahr ist. Das kann ich jetzt nicht beantworten, da müssen wir die Richtlinie abwarten, bis die in Kraft tritt. Aber die Mittel stehen in diesem Jahr zur Verfügung.
Richtig, das sollten wir tun. Aber das war jetzt wegen der Spontanität nicht gleich möglich.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir, vorab eine Anmerkung zur Pauschalförderung grundsätzlicher Art abzugeben. In der Pauschalförderung für die Thüringer Krankenhäuser hat es schon immer Schwankungen gegeben. Die Förderung liegt zwischen der niedrigsten Förderung in den letzten zehn Jahren im Jahr 2005 bei 10,5 Mio. €, in der höchsten Förderung im Jahr 2012 bei 29,3 Mio. €. Die für 2013 und 2014 vorgesehenen Mittel liegen genau in diesem Bereich, den ich gerade aufgezeigt habe.
Namens der Landesregierung beantworte ich nun die Einzelfragen der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Leukefeld wie folgt:
Die in den Jahren 2013 und 2014 niedrigere Pauschalförderung gegenüber 2012 betrifft alle Thüringer Krankenhäuser. Diese niedrigere Förderung resultiert aus den Beschlüssen des Landtags im Landeshaushalt 2013/2014 und der politischen Vorgabe, bis zum Jahr 2020 den Haushalt des Freistaats Thüringen zu konsolidieren.
Zu Frage 2: Durch die im Haushaltsjahr 2011 ausgereichten Pauschalfördermittel konnte der Bedarf zu etwa 40 Prozent, durch die im Haushaltsjahr 2012 ausgereichten Pauschalfördermittel zu etwa 47 Prozent gedeckt werden.
Zu Frage 3: Auch die Thüringer Krankenhäuser müssen einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts leisten. Die Krankenhausförderung
bleibt aber bis zum Jahr 2020 auf hohem Niveau. So erhalten die Krankenhäuser jährlich eine Förderung von 50 Mio. €. Generell dürfen die Krankenhäuser die jährlich ausgezahlten Pauschalfördermittel ansparen, um auch finanziell umfangreiche Anschaffungen tätigen zu können. In dem Maße, in welchem die Notwendigkeit für Einzelfördermaßnahmen zurückgeht, wurden die frei werdenden Mittel für pauschale Förderungen umgewandelt. Damit, und nicht zuletzt durch die 3,3 Mrd. €, die in die Krankenhausinfrastruktur geflossen sind, bleibt die gute medizinische Versorgung der Thüringer Bevölkerung gesichert.
Zu Frage 4.: Es sind keine ressortinternen Haushaltsmittelumschichtungen möglich, weil die Voraussetzungen zur Stellung eines Antrags auf überplanmäßige Ausgaben gemäß § 37 Thüringer Landeshaushaltsordnung nicht erfüllt sind und zum anderen die Aufstockung der pauschalen Fördermittel nicht an anderer Stelle im Einzelplan 08 kompensiert werden kann.
Zu der ersten Frage: Um die Mittel auszahlen zu können, braucht es eine Verordnung. Die ist noch in der Abstimmungsphase innerhalb der Landesregierung. Wenn die dann im Kabinett beschlossen wird, werden umgehend danach die Bescheide erlassen. Ich kann jetzt nicht sagen, wann das erfolgt. Wir sind in der Abstimmungsphase, es kann morgen sein, es kann auch noch ein paar Tage dauern.
Zweite Frage: Es gibt keinen Unterschied zwischen der Trägerschaft der Krankenhäuser, sondern es geht darum, ob es sich um Krankenhäuser der Maximalversorgung oder der Grundversorgung handelt. Da gibt es bestimmte Grundbeträge, die jedes Krankenhaus erhält und dann geht es nach Fallzahlen, die die Krankenhäuser haben. Da gibt es natür
lich dann für bestimmte schwierigere Vorhaben einen höheren Fördersatz pro Fall als für einfachere Fälle. Also es steht dann alles auch in der Verordnung drin. Da können Sie sich auch mal eine aus den vergangenen Jahren ansehen, weil das Grundprinzip gleichbleibend ist. Lediglich die Summe, die dann zur Verfügung steht und die aufzuteilen ist, ändert sich. Was jetzt neu werden wird, ist, dass wir gerne möchten, dass bis zum Jahr 2020 dann über die Beträge bereits - nicht verfügt werden kann -, aber dass die sozusagen gesichert sind für jedes einzelne Haus.
Ich sage mal, in meiner Erinnerung ist da nichts, was da geblieben ist aus der Zeit, muss ich jetzt ehrlich sagen, sondern das war jetzt diese Woche Montag. Wie gesagt, der Landeshaushalt ist ja im Januar beschlossen worden und seitdem ist es eigentlich alles auch bekannt. Es kann natürlich sein, dass die Landeskrankenhausgesellschaft sich in einer Stellungnahme irgendwo geäußert hat, was mir nicht in Erinnerung ist. Aber im Großen und Ganzen kann ich mich daran nicht entsinnen.