Einige Ausführungen von mir noch dazu. Dass das Thema Organspende auch in Thüringen so wichtig ist, ist allein der Tatsache geschuldet, dass in Deutschland täglich drei Menschen sterben, weil sie nicht rechtzeitig ein Spenderorgan bekommen. Die Bereitschaft in Thüringen und in ganz Deutschland, Organe zu spenden, ist aber besonders niedrig. Aus der Kleinen Anfrage geht hervor, dass allein in Thüringen 520 lebensrettende Organe notwendig sind. Diese Tatsache ist natürlich Grund dafür, auch in Thüringen besser zu werden. Sicherlich sind schon viele Maßnahmen genannt worden, aber, ich glaube, man kann da noch viel optimieren.
Nichtsdestotrotz, Organspende ist auch ein sensibles Thema. Die Organspende kann vom Gesetzgeber weder verlangt noch angeordnet werden. Deswegen möchte ich an dieser Stelle auch sagen, dass das eine ganz persönliche Entscheidung ist, die jeder für sich selbst treffen muss und auch abwägen muss, inwieweit er dazu bereit ist. Maßnahmen, um die Organspende zu erhöhen, gibt es viele. Ich möchte an der Stelle einige Möglichkeiten herausgreifen. Eine Möglichkeit sind die Informations- und Aufklärungskampagnen. An dieser Stelle möchte ich noch mal auf die Broschüre hinweisen, die der Staatssekretär schon erwähnt hat, die wirklich ein hervorragendes Unterrichtsmaterial darstellt und gut dazu geeignet ist, den Diskussionsprozess gerade bei jungen Menschen anzukurbeln und in der Lehrerfortbildung dieses Thema aufzugreifen.
Des Weiteren möchte ich auf eine Maßnahme hinweisen, die mein Kollege Bundestagsabgeordneter Volker Kauder in den letzten Tagen angestoßen hat, nämlich das Transplantationsgesetz von 1997 zu reformieren bezüglich des Punktes, dass man die Entscheidung der Organspende auch entsprechend dokumentieren kann, das heißt beispielsweise in der Versichertenkarte oder im Ausweis.
Hier in Thüringen, das kann man der Antwort auf die Kleine Anfrage entnehmen, haben wir ein gutes Netz. Wir haben das Transplantationszentrum in Jena und 35 weitere Häuser, die zur Realisierung von Organspenden und Transplantationen da sind. Aber wir haben auch die Transplantationsbeauf
tragten und die haben eine ganz entscheidende Schlüsselstellung, denn sie sind vor allem in der Akutphase von Organspenden wichtig. Deswegen sollte man gerade diesen Beauftragten auch den nötigen zeitlichen und organisatorischen Freiraum geben, um tätig zu werden.
Wichtig ist es auch, die Selbsthilfegruppen, die es in den Regionen gibt, weiterhin zu unterstützen, das heißt, die Selbsthilfekontaktstellen bei den Gesundheitsämtern zu stärken, um auch in den Regionen aufzuklären und Betroffenen zu helfen.
Was natürlich auch eine gute Motivationshilfe ist, ist die jährliche Auszeichnung von Krankenhäusern am Tag der Organspenden, dem 23. Juni.
Sehr geehrte Damen und Herren, Organspender oder nicht, wer diese Entscheidung zu Lebzeiten nicht trifft, riskiert, dass die Angehörigen diese Wahl treffen müssen. Abhilfe schafft ein Organspendeausweis, auf dem man auch dokumentieren kann, dass man keine Organe zur Transplantation freigibt. Selbst eine formlose Erklärung ist möglich. In diesem Zusammenhang ist es auch sinnvoll, einmal darauf hinzuweisen, dass die Wahrscheinlichkeit, selbst Organspender zu werden, deutlich geringer ist als die Wahrscheinlichkeit, dass man selbst eines Tages ein Spenderorgan benötigt.
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation hat Angehörige von Organspendern ein Jahr nach der Spende befragt und es ist bemerkenswert, welche Antworten da herauskamen: Über 90 Prozent würden sich erneut für eine Organspende entscheiden; niemand bereute die Entscheidung ausdrücklich; 88 Prozent der Angehörigen gaben an, dass Organentnahme Trauerprozesse nicht erschwert hat und circa ein Drittel gab sogar an, dass Organspende eine Hilfe war, den Verlust eines geliebten Menschen zu verarbeiten. Deswegen kann ich an dieser Stelle nur dafür werben, Organspendeausweise bei sich zu tragen, sich dafür zu entscheiden. Das Thüringer Sozialministerium hat bereits 2004 dazu eine Broschüre herausgeben, da ist ein Organspendeausweis drin. Wen es nicht stört, dass da der damalige Gesundheitsminister Dr. Zeh noch mit einem Bild abgedruckt ist, der kann sich gern einen holen, ich habe noch genügend.
Zum Abschluss meines Redebeitrags möchte ich ein Zitat bringen, was unter anderem auch in dieser Schülerbroschüre zu finden ist. Das Zitat stammt von einer Lungen-Wartepatientin, die Folgendes gesagt hat - ich darf zitieren, Frau Präsidentin: „Tja, lieber Gott, da bin ich nun und halte mich bereit. Wenn es recht ist, halte ich mich an Dich. Ich weiß, Du lässt mich nicht im Stich. Wenn es losgeht, sag Bescheid.“ Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Meißner. Als Nächster spricht für die Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Kubitzki.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag, den die FDP-Fraktion gestellt hat, hat seine Notwendigkeit, seine Berechtigung und wird auch von unserer Fraktion die Zustimmung bekommen. Klar, Aufklärung und Motivierung der Bevölkerung zur Spendebereitschaft, das wurde schon mehrmals gesagt, ist eine ständige und lebensnotwendige Aufgabe, deshalb unsere Zustimmung. Man muss an dieser Stelle aber auch sagen, dass Aufklärung und Motivierung zur Spendebereitschaft nur eine Seite der Medaille sind, und Andeutungen im Antrag der FDP weisen darauf hin, dass es eine zweite Seite der Medaille gibt, nämlich die strukturellen, die finanziellen und die personellen Voraussetzungen für die Durchführung von Transplantationen. Da meine ich ganz konkret die finanziellen und personellen Voraussetzungen unserer Kliniken. So gibt es in Deutschland eine Reihe von Kliniken, die Organspenden nicht melden, was nicht hinnehmbar ist, aber andererseits dokumentiert das zu Recht die beklagte Unterfinanzierung und Personalunterdeckung in den Krankenhäusern. Organtransplantationen sind aufwendig und erfordern - ich hatte es schon gesagt - ausreichende personelle und technische Kapazitäten. Es reicht nicht aus, dass Transplantationsbeauftragte berufen werden und dass es empfohlen wird, diese zu berufen, sondern diese müssen auch ausreichend qualifiziert werden, müssen freigestellt werden für diese Qualifizierung und das ist nicht zum Nulltarif zu haben. Da kann ich nicht verstehen, wenn Sie einerseits diesen Antrag stellen, meine Damen und Herren der FDP, und andererseits aber Ihre Bundestagsfraktion oder Ihre jetzige Regierungskoalition mit Ihrer Beteiligung in der Gesundheitsreform die Leistungsentgelte und die Vergütungen der Krankenhäuser weiter kürzen. Für Organtransplantationen müssen auch den Kliniken genügend Mittel zur Verfügung stehen.
Über eines sollten wir uns als Politiker grundsätzlich einig sein: Organspenden und Organtransplantationen dürfen nicht zum Geschäft werden, aber sie dürfen auch keinesfalls für die Kliniken sowie Ärztinnen und Ärzte zusätzlich zu einer Belastung führen. Hier müsste die Politik Weichen stellen. Deshalb ist es nach unserer Auffassung auch notwendig, dass wir weiter über diesen Antrag im Ausschuss sprechen, wie auch in Zukunft das in Thüringen sichergestellt werden kann. Es wurde auch vom Staatssekretär gesagt, es gibt noch Verbesserungspotenzial. Deshalb möchte ich an dieser Stelle Überweisung an den Sozialausschuss beantragen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächste spricht Frau Abgeordnete Schubert von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei dem Lob für die FDP-Fraktion kann ich mich dieses Mal den anderen Fraktionen anschließen. Das ist ein unangenehmes Thema, ein Thema, was man tendenziell eher nicht so gern bespricht. Insofern ist es gut, dass wir heute in diesem Plenum auch zur vorgerückten Stunde darüber sprechen.
Der Staatssekretär hat ja die Aktivitäten Thüringens auf diesem Gebiet ausführlich dargestellt. Ich glaube aber, wenn wir da vorankommen wollen, brauchen wir nicht nur eine qualitative Darstellung, sondern auch eine quantitative, also welche Statistiken gibt es, um zu verfolgen, wie sich die Spendebereitschaft - das eine ist sicherlich die Zahl der Organspendeausweise - wie sich die Spendebereitschaft in Thüringen verändert, ob sie sich positiv nach oben verändert. Dafür brauchen wir Zahlen, um das zu verfolgen.
Zweite Bemerkung: Die Frage, welche Strategie Thüringen wählt, um Kampagnen zu entwerfen, um die Spendebereitschaft zu erhöhen, ist natürlich davon abhängig, was der Bund zurzeit in dieser Frage diskutiert und dann auch entscheidet. Ich glaube, wir sollten diesen Antrag dann auch so lange hier behandeln, bis klar ist, ob es im Bund dazu eine Änderung gibt. Die bündnisgrüne Bundestagsfraktion spricht sich mehrheitlich gegen eine sogenannte Widerspruchslösung aus, also dass man aktiv sagen muss, man will keine Organe spenden, sondern tendiert zu einem erweiterten Zustimmungsweg. Ich persönlich tendiere eher dazu, dass man über so eine Widerspruchslösung nachdenken sollte. Ich selber habe keinen Organspendeausweis, wäre auch gespannt, zu wissen, wie die Quote hier im Plenum ist, würde aber spenden, habe aber keinen Spendeausweis bis jetzt. Frau Mühlbauer - das sind drei von 88, da sind wir noch unter 5 Prozent. Es wird mehr.
Die Frage, inwieweit kann man Auskunft darüber geben, wie viel Organe tatsächlich gespendet werden, lässt sich eben leider nicht nur - das musste ich jetzt lernen - daran ablesen, wie viele Leute auch so einen Ausweis haben. Ich war bisher davon ausgegangen, wenn man sich Spanien oder auch Frankreich anschaut, dort haben über 90 Prozent der Menschen einen Organspendeausweis,
weil es dort die Widerspruchslösung gibt. Allerdings haben diese Raten tatsächlich eher damit zu tun, inwieweit es Transplantationsbeauftragte an den Krankenhäusern gibt, insofern ist es wahrscheinlich doch differenzierter und man muss sich im Detail damit auseinandersetzen, was die besten Strategien sind.
Ich begrüße die Diskussion und schlage auch vor, diesen Antrag an den Sozialausschuss zu überweisen. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, erst einmal vielen Dank, Herr Dr. Schubert, für den Bericht. Ich glaube, der war sehr ausführlich und sehr informativ. Sie haben gesagt, dass in Thüringen schon viel getan wird. Da gebe ich Ihnen recht. Sie haben aber auch gesagt, dass wir noch in vielen Punkten noch besser werden können, und genau das ist die Intention unseres Antrags, dass wir uns dann im Ausschuss darüber noch einmal verständigen können und von daher noch einmal vielen Dank für Ihren Bericht.
Organ- und Gewebeübertragung gehören heute in Deutschland und in den meisten anderen Staaten mit einem hoch entwickelten Gesundheitswesen zum Standard der medizinischen Versorgung. Mit jeder Transplantation kann Leben gerettet, eine Krankheit geheilt oder gelindert werden. Und jedem einzelnen Patienten kann diese letzte Möglichkeit der Medizin, die Gesundheit schwerkranker Menschen wieder herzustellen, neue Freiheiten, neue Möglichkeiten der Lebensführung und Lebensplanung eröffnen. Für viele Patienten ist der Tag der Operation deshalb auch der Beginn eines neuen Lebensabschnitts, den sie wie einen zweiten Geburtstag feiern. Das alles wäre ohne die Bereitschaft zur Organspende nicht möglich.
Diese Bereitschaft ist ein besonderes Zeugnis der Mitmenschlichkeit. Denn wer sich dazu entschließt, will zuallererst kranken Menschen helfen, ohne Absichten und ohne die Gewissheit haben zu können, bei einer eigenen schweren Krankheit die gleiche Hilfe zu erhalten. Deshalb ist die Bereitschaft zur Organspende im besten Sinne des Wortes zuallererst uneigennützig.
Sie ist ein ganz persönliches Beispiel praktizierter Nächstenliebe. Dafür kann man nur dankbar sein. Ich sage das mit allem Respekt vor denen, die sich nicht zu einer Organspende entschließen können, aus welchen Gründen auch immer. Es steht niemandem zu, diese Entscheidung zu kritisieren und es steht erst recht niemandem zu, das Maß der Mitmenschlichkeit nur und ausschließlich oder doch zuerst am Kriterium der Organspende festzumachen.
Eine Moral, die das zulässt oder fördert, würde sich selbst verurteilen. Unsere Aufgabe ist es daher, die Voraussetzungen für Transplantationen und ihre rechtlichen Grundlagen zu gestalten. Das Thema Organspende immer wieder in die Diskussion zu führen, liegt nicht zuletzt auch daran, dass viele Menschen auf die Organspende und die Organtransplantation so sensibel wie auf kaum einen anderen Bereich der medizinischen Versorgung reagieren. Die Menschen reagieren auf dieses Thema deshalb so sensibel, weil es hier weit über die medizinischen Aspekte hinaus auch um grundsätzliche rechtliche und ethische Fragen des Zusammenlebens in einer Gesellschaft geht, die jeden Einzelnen unmittelbar betreffen können. Auch hier tauchen Fragen auf, die weit über das eigentliche Leben hinausgehen. Es geht um eine besondere Form der Verbundenheit zwischen den Menschen, die über den Tod hinauswirkt. Jeder von uns steht hier vor der Frage, ob er zu dieser Verbundenheit bereit ist und zu welchen Konsequenzen dies führt. Deshalb ist es selbstverständlich, dass die Menschen in solchen Situationen verlässliche Orientierungen brauchen. Sie müssen sich darauf verlassen können, dass Mediziner, Juristen, Wissenschaftler und auch Politiker mit der Möglichkeit der Organspende, -entnahme, -vermittlung und -übertragung höchst verantwortlich umgehen. Noch immer werden in Deutschland zu wenige Organe gespendet. Viele Patienten stehen auf der Warteliste und müssen bis zu einer erfolgreichen Organtransplantation erhebliche gesundheitliche Einschränkungen in Kauf nehmen. Nach Angabe der Deutschen Stiftung Organtransplantation - heute schon mal gehört, DSO - versterben täglich drei Menschen, die auf ein lebensrettendes Organ warten. Der Bedarf an Organen wird weiter steigen. Es wird mit einer Zunahme von Erkrankungen gerechnet, die durch eine Transplantation therapiert werden könnten. Gründe dafür sind die steigende Lebenserwartung sowie der technische Fortschritt, welcher Therapien durch Transplantationen erst möglich macht. Insgesamt warten ca. 12.000 Menschen auf ein neues Organ.
Das Jahr 2009 brachte keine nennenswerte Steigerung der Organspenden in Deutschland. 1.217 Menschen haben nach dem Tod ihre Organe ge
spendet, das sind ganze 19 Spender mehr als im Vorjahr. Gleichzeitig ist die Zahl der gespendeten Organe um 48 auf knapp 3.900 zurückgegangen. Eine Forsa-Studie belegt weiterhin, dass auf dem Gebiet der Organspende noch umfassende Informationsarbeit trotz allem notwendig ist. Immerhin 79 Prozent der Thüringer haben sich mit dem Thema Organspende wenig bis gar nicht auseinandergesetzt. Lediglich 6 Prozent der Thüringer besitzen einen Organspendeausweis. Nur gute und umfassende Aufklärungsarbeit, wozu auch Erfahrungsberichte von Betroffenen gehören, machen die Erfolge der Transplantationsmedizin für jeden deutlich. Die Menschen sollen sich mit dem Thema auseinandersetzen und für sich selbst eine Entscheidung treffen. Die Zahl der Organspenden hängt nicht nur von der Zustimmung des Verstorbenen bzw. seiner Angehörigen ab, sondern auch vom Engagement der Krankenhäuser. Umso wichtiger ist die Unterstützung der Kliniken, angefangen von den wenig routinierten Arbeitsabläufen von Organentnahmen, über den Bürokratie- und Organisationsaufwand, bis hin zur Optimierung der Spendermeldungen sind Modellprojekte denkbar. Nur wenn verschiedene Maßnahmen ineinandergreifen, kann die Zahl der Organspender und -spenden erhöht werden. Ziel ist es, Lebensqualität und Lebensdauer der Schwerkranken zu verbessern, die dringend auf ein lebensrettendes Organ warten. Lassen Sie uns daher gemeinsam im Ausschuss über Möglichkeiten beraten, wie wir die Spendebereitschaft der Thüringer in der jeweiligen eigenen Verantwortung der Menschen erörtern können. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Stunde ist fortgeschritten und es sind sehr viele wichtige Punkte hier schon erläutert worden. Eigentlich möchte ich hier nur drei Dinge sagen:
2. Bitte stimmen Sie alle diesem Antrag zu, damit wir möglichst zügig mit diesen Maßnahmen beginnen.
Dann schließe ich die Beratung und frage: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen in Nummer I erfüllt ist? Ich sehe keinen Widerspruch. Dann kommen wir zur Abstimmung in Bezug auf Nummer II des Antrags. Die Ausschussüberweisung ist von den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beantragt worden. Wer dieser Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Ich sehe Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP-Fraktion. Wer ist gegen diese Ausschussüberweisung? Gegenstimmen in der CDU- und in der SPD-Fraktion. Wer enthält sich? Bei 1 Enthaltung ist der Ausschussüberweisung zugestimmt, es war die Mehrheit.