Ich halte deshalb fest, im Sinne von Haushaltsdisziplin müssen wir beraten, wo das benötigte Geld eingespart wird. Ich erinnere an Beispiele, die wir bereits in der Beratung um den Haushalt genannt haben: Mit dem Landesarbeitsmarktprogramm von 15 Mio. € und dem Landeserziehungsgeld von 28,7 Mio. € oder den Greentec-Agenturen mit 2 Mio. €, das wäre, wenn wir uns für entsprechend mehr Geld an diesen Stellen verständigen können, doch eine seriöse Grundlage. Die Debatte darf die jeweils Zuständigen nicht aus der Verantwortung entlassen.
Die jeweils Zuständigen - auch das sage ich bewusst als jemand, der im Ehrenamt Bürgermeister ist - sind natürlich auch die, die in den Kommunen Verantwortung tragen. Wir verweigern uns aber nicht der Diskussion und freuen uns deshalb auf eine spannende Diskussion in den Ausschüssen.
Ich möchte noch an Herrn Meyer ein, zwei Gedanken richten. Natürlich stehen gerade auch Kommunalpolitiker für Eigenverwaltung. Natürlich wollen sich auch gerade Kommunalpolitiker nicht hineinreden lassen. Worüber wir uns aber schon unterhalten müssen, ist genau die Frage, was auf den Ortsdurchfahrten von Straßen passiert, die nicht den Kommunen gehören. Da bin ich schon der Meinung, dass dort im Winterdienst für meine Begriffe das Optimum nicht gefunden ist. Ich erinnere an die Kommunen, die sich nicht den Verträgen an die TSI beispielsweise angeschlossen haben, wo das vom Land beauftragte Unternehmen kommt, am Ortseingang das Schiebeschild hochhebt und danach wieder runterklappt. Ob das volkswirtschaftlich, ob das ökologisch sinnvoll ist, darüber kann man sicherlich ganz trefflich streiten. Auch dort sehe ich durchaus sachlichen Diskussionsbedarf in den Ausschüssen, wo man möglicherweise intelligentere Lösungen finden kann.
Ich folge Ihnen ausdrücklich, Herr Kollege Meyer, wenn Sie für eine ordentliche Wartung der Straßen plädieren. Aber da gibt es natürlich - und das sage ich als Bauingenieur, der in seinem Leben schon sehr viele Straßen geplant und auch überwacht hat - auch einen Schwellenwert, ab dem sich eine Immer-wieder-Instandsetzung von Straßen nicht mehr lohnt. Da haben wir gerade vor der Haustür in meiner kleinen Heimatstadt Hohenleuben das Beispiel einer Landesstraße, wo das ständige Flickwerk langsam schon dazu führt, dass es wirtschaftlich herausgeschmissenes Steuergeld ist, wo man normalerweise dringend das Geld für einen grundhaften Ausbau bräuchte, das aber, wie mir der Straßenbauamtsleiter in einem Schreiben bestätigt hat, im Augenblick nicht zur Verfügung steht. Auch dort müssen wir ernsthaft miteinander diskutieren. Wir dürfen Straßenbau nicht bloß einfach verteufeln, wie das der eine oder andere Kollege hier im
Hause gerne macht, sondern wir müssen uns genau darüber unterhalten, wo die sinnvollen Schnittstellen sind und wo das Geld auch verantwortungsbewusst eingesetzt ist, auch das gehört mit in diese Diskussion. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, zunächst Dank an Herrn Hey und Herrn Bergner, dass sie sich dafür ausgesprochen haben, die Diskussion in den Ausschüssen fortzusetzen. Das hatten wir beantragt und halten das auch für den von uns vorgesehenen Weg, weil wir gesagt haben, wir haben einen Vorschlag unterbreitet, das muss nicht der Vorschlag sein, der einzig zum Ziel führt.
Der Finanzminister hat uns jetzt verlassen, aber sein Staatssekretär ist da und auch der Innenminister, der sicherlich nicht völlig aus diesem Prozess heraus ist. Die verfassungsrechtlichen Ausführungen des Finanzministers sind höchst interessant. Ich möchte in dem Zusammenhang nur darauf verweisen, dass Verfassungsgrundsätze miteinander in einem Spannungsverhältnis stehen und deshalb abgewogen werden. Deshalb ist es problematisch, immer einen Verfassungsgrundsatz herauszugreifen und den über die anderen Verfassungsgrundsätze zu stellen. Insofern sollten wir auch die Ausschuss-Sitzung nutzen, um diese Spannungsverhältnisse zwischen einzelnen Verfassungsgrundsätzen, zum Beispiel der, dass wir als Land für eine angemessene Finanzausstattung zu sorgen haben und andererseits natürlich im Landeshaushalt auch dafür sorgen müssen, dass alle Mehrausgaben auch hinreichend ausfinanziert sind, dass wir das noch mal prüfen.
Ein wenig problematisch habe ich die Ausführungen des Finanzministers hinsichtlich der Tatsache gesehen, dass die Mittel im Finanzausgleich für freiwillige Aufgaben zur Verfügung stehen. Da möchte ich nur darauf hinweisen, dass der Anteil für die freiwilligen Aufgaben bei der Ermittlung der Finanzmasse von ursprünglich 2,5 Prozent auf 1 Prozent reduziert wurde. Das heißt, wir gestatten den Kommunen über den Finanzausgleich noch 1 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel für freiwillige Leistungen auszugeben. Da gibt es Entscheidungen - nicht vom Thüringer Verfassungsgericht, aber von anderen Landesverfassungsgerichten -, die gesagt haben, eigentlich müsste dieser Anteil bei etwa 5 Prozent liegen, um noch von kom
munaler Selbstverwaltung zu sprechen. Wir müssen darauf achten, wenn wir diesen Anteil, der für freiwillige Aufgaben zur Verfügung steht und den wir den Kommunen zur Verfügung stellen, dass wir dann nicht bei den Kommunen auf Unverständnis stoßen, weil wir sagen, ihr habt ja die Möglichkeit, diese Mittel freiwillig auszugeben. Das ist eben sehr stark eingeschränkt. Im Übrigen sind das, um das einmal zahlenmäßig zu benennen, 64 Mio. €. 64 Mio. € gestehen wir den Kommunen bei der Berechnung der Finanzausgleichsmasse noch für freiwillige Leistungen zu, das sind 30 € pro Einwohner und Jahr; das ist eine Summe, aber viele praktizierende Kommunalpolitiker werden uns anhand ihrer konkreten Situation belegen können, dass das bei Weitem nicht für eine solide Kommunalpolitik ausreicht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Meyer hat hier eine sehr interessante Diskussion aufgemacht, was Verschuldungssituationen und Szenarien zwischen Land und Kommunen angeht. Ich möchte nur dafür plädieren, dort nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen. Bedauerlicherweise unterscheiden sich das Landeshaushaltsrecht und das kommunale Haushaltsrecht doch erheblich. Insofern kann der reine Vergleich der Verschuldung ein verzerrtes Bild erzeugen. Ich erinnere daran, dass der kommunale Haushalt klar gegliedert ist in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt. Der Landeshaushalt ist beides in einem. Es ist eindeutig im kommunalen Haushaltsrecht geregelt, dass Kredite nur für Investitionen aufgenommen werden dürfen. Im Landeshaushaltsrecht wird das Defizit, das letztlich entsteht, durch die Kreditaufnahme abgedeckt. Da gibt es eine verfassungsrechtliche Schranke. Die Nettokreditverschuldung sollte nicht höher sein als die Investitionsquote. Aber so eine deutliche Vorgabe wie im kommunalen Haushaltsrecht haben wir im Landeshaushaltsrecht eben nicht. Dann haben wir den wesentlichen Unterschied, wir als Gesetzgeber haben es zur Pflicht gemacht, dass die Kommunen jährlich tilgen müssen. Für das Land selbst haben wir eine solche Vorgabe nicht gemacht. Dort können wir Schulden kumulieren, dort schulden wir nur um, aber ansonsten kumulieren wir Schulden. Insofern muss man natürlich bei der jetzigen aktuellen Verschuldung der Kommunen die Tilgungsleistung hinzurechnen, die sie in den vergangenen 20 Jahren parallel erbringen mussten. Dann haben wir auch noch die Besonderheit, dass wir im kommunalen Bereich in viel stärkerem Maße als auf Landesebene Schulden de facto ausgelagert haben, nämlich in die kommunalen Zweckverbände Wasser, Abwasser, Abfall, in die kommunalen Gesellschaften, insbesondere im Bereich der Wohnungspolitik. Dort haben wir eine viel höhere Verschuldung als in den klassischen Kernhaushalten der Kommunen. Da uns als Abgeordneten das Instrument der Anfragen an die Landesregierung zur Verfügung steht, habe ich dazu einmal die Landesregierung in der 4.
Legislaturperiode befragt. Es war eine qualitativ sehr gute Antwort. Es ist aufgeschlüsselt worden, dass, wenn wir das alles einberechnen, die Verschuldung zwischen Land und Kommunen kaum noch differiert. Sie war damals bei beiden bei 6.500 € pro Einwohner. Ich bitte nur, wenn wir dort die Verschuldung ins Verhältnis setzen, das bitte mit zu berücksichtigen. Ich bitte insbesondere die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei der Fortführung der Diskussion zu berücksichtigen, wir reden hier über ein Sofortprogramm. Die Maßnahmen, die Herr Meyer thematisiert hat, sind mittel- und langfristig. Die sind sehr überlegenswert. Ich halte es auch für fragwürdig, das ist auch eine Frage an den Umweltminister, wenn die Informationen stimmen, dass an manchen Tagen nahezu 3.000 Tonnen Salz auf den Thüringer Straßen ausgebracht werden. Die landen irgendwann im Grundwasser. Von daher sind hier andere Lösungen durchaus überlegenswert. Möglicherweise wäre es diskussionswürdig, z.B. die Zuweisungen an die Kommunen für den Winterdienst mit bestimmten Maßnahmen zu koppeln, z.B. was den Einsatz von bestimmten Streumaterialien betrifft. Ich bin dafür, darüber durchaus nachzudenken, dass man sagt, die Kommunen, die weniger auf Salze setzen und eher auf Splitt, die erhalten dann die Mehrkosten, die dadurch entstehen, die werden da mit angerechnet. Da können wir sehr gute, interessante Diskussionen führen und die langfristigen Maßnamen, die die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgeschlagen hat, mit dem Sofortprogramm koppeln. Heute aber geht es um ein Sofortprogramm, das möglichst noch in dieser Winterperiode zur Wirkung kommen soll, während diese Maßnahmen, die Sie, Herr Meyer, genannt haben, eher mit der Perspektive mittel- und langfristig anzusehen sind. Danke schön.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren! Herzlichen Dank, Herr Meyer, der finanzpolitische Teil Ihrer Rede war durchaus richtig. Dem stimme ich ausdrücklich zu. Auch mein Dank an Frau Lehmann; Sie haben sehr richtig erkannt und dargestellt, in Wintern mit wenig Schnee sagt auch niemand, da müsse Geld von den Kommunen an das Land zurückfließen. Tatsächlich: Was macht man mit dem Geld? Man bildet Rücklagen. Genau das ist es, was nicht beachtet wird. Man kann nicht immer knapp auf Kante fahren und dann, wenn zugegebenermaßen außergewöhnliche Wetterlagen eintreten, sagen, jetzt brauchen wir Hilfe von außen. Das geht nicht. Ich möchte noch einmal verweisen
auf das, was der Landrat des Kreises Schmalkalden-Meiningen dazu gesagt hat, er hat gesagt, eine Hilfe braucht er vom Land nicht. Das sagt der Landrat eines Kreises, in dem die höchsten Erhebungen Thüringens liegen - der Thüringer Wald, die Hohe Rhön. Den Vorwurf des Populismus kann man möglicherweise der Fraktion DIE LINKE hier nicht ersparen. Für mich als Finanzpolitiker noch viel wichtiger ist das, was Herr Kuschel hier eben gesagt hat. Er hat sich erdreistet, das Ganze als solide finanziert zu bezeichnen. Es ist alles andere, es ist weit davon entfernt. Wenn Sie sagen, aufgrund der glücklicherweise günstigen Einnahmenentwicklung haben wir weniger neue Schulden zu machen, und gleichzeitig sagen, dann geben wir das Geld gleich wieder aus, dann hat das überhaupt nichts mit solider Finanzpolitik zu tun. Wenn Sie sagen, das Land kumuliert die Schulden, dann darf ich Ihnen die Frage zurückgeben: Ja, warum denn? Sind es nicht auch Sie, die das jedes Jahr bei jedem Haushalt mit unterstützen?
Wir sind hier in Erfurt. Lassen Sie mich zuletzt noch eine Bemerkung machen. Gerade am Beispiel Erfurt haben wir im Dezember gesehen, mich würde es grausen, wenn ich der Stadt Erfurt noch weiteres Geld zukommen lassen würde für den Winterdienst. Im Dezember haben wir erleben müssen, dass in Erfurt allenfalls die Hauptverkehrsstraßen geräumt waren.
Jeder von uns, der hier durch Nebenstraßen gehen musste, hat festgestellt, da wurde überhaupt nicht geräumt. All die Kollegen, die vom Land kommen, all die Mitglieder dieses Hohen Hauses, die beispielsweise aus dem Thüringer Wald kommen, haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass eine Stadt wie Erfurt, möglicherweise auch andere - ich kenne es von Erfurt, ich habe das im Dezember intensiv beobachtet -, tatsächlich die Gelder aus dem Kommunalen Finanzausgleich vereinnahmt, aber offensichtlich nicht für das verwendet, wofür sie vorgesehen sind, nämlich für einen ordentlichen Winterdienst auch auf den Nebenstraßen. Das ist das, was man erwarten könnte. Bevor sich so etwas nicht ändert, kann man solchen Gemeinden - ich betone, solchen Gemeinden - ganz bestimmt kein zusätzliches Geld hinterherwerfen. Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Abgeordneter. Die Rednerliste hat sich erschöpft. Deshalb schließe ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt.
der Drucksache an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Innenausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wir stimmen zunächst über die entsprechenden Überweisungen an die vorgeschlagenen Ausschüsse ab.
Wer die Drucksache 5/2157 an den Haushalts- und Finanzausschuss überweisen will, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aller Fraktionen. Ich frage noch einmal nach den Gegenstimmen. Vereinzelte Gegenstimmen aus der CDUFraktion. Enthaltungen? Vereinzelte Enthaltungen in der CDU-Fraktion. Damit ist die Drucksache an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Stimmen von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen? Gegenstimmen von den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wer stimmt der Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Da sehe ich Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen? Von den Fraktionen der CDU und SPD. Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten abgelehnt.
Die Federführung des Haushalts- und Finanzausschusses ergibt sich von allein, weil dies der einzige Ausschuss ist, der sich damit befasst.
Thüringer Gesetz über das Landesschuldbuch (Thüringer Landesschuldbuchgesetz - ThürLSBG -) Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1909 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/2190
Zunächst hat der Abgeordnete Kowalleck das Wort zur Berichterstattung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, Sie stimmen mir zu, wenn ich die Berichterstattung doch recht kurz halte, auch aufgrund des einstimmigen Ergebnisses im Haushalts- und Finanzausschuss.
Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wurde durch Beschluss des Landtags vom 10. Dezember 2010 an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 26. Sitzung am 20. Januar 2011 beraten. Der Haushaltsund Finanzausschuss beschloss in seiner 26. Sitzung am 20. Januar 2011 einstimmig, die Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung „Thüringer Gesetz über das Landesschuldbuch“ in Drucksache 5/1909 zu empfehlen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kowalleck, für die Berichterstattung. Die Fraktionen sind übereingekommen, zu diesem Tagesordnungspunkt keine Aussprache durchzuführen, deshalb kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung.
Da die Beschlussempfehlung, wie gehört, die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt, kommen wir direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Deshalb frage ich: Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/1909 in zweiter Beratung zustimmt, den bitte jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen von DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Ich stelle Einstimmigkeit fest.
Wir kommen jetzt zur Schlussabstimmung über den oben genannten Gesetzentwurf. Wer diesem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. Ich sehe auch wieder die Zustimmung von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt 1 a.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/2064 ERSTE BERATUNG
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten, Ihnen liegt ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Ministergesetzes vor. Das geltende Gesetz stammt aus dem Jahr 1991. Es ist trotz Änderungen in den Folgejahren in wesentlichen Teilen unverändert geblieben. Mit der Novellierung erfolgt eine Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen. Als Stichworte nenne ich die Erhöhung der Regelaltersgrenzen für große Teile der Bevölkerung sowie die Reduzierung des Höchstsatzes beim Ruhegehalt von 75 auf 71,75 Prozent für Beamte. Zugleich will die Landesregierung mit der Novellierung auch ein Zeichen ihres Sparwillens setzen.
Meine Damen und Herren, bevor ich zu den wesentlichen Änderungen komme, erlauben Sie mir vorab noch einige grundsätzliche Bemerkungen. Es ist wichtig für Thüringen, dass sich auch in Zukunft hervorragende Persönlichkeiten für ein Ministeramt in Thüringen gewinnen lassen. Deshalb muss ein Ministeramt in Thüringen angemessen vergütet werden. Ich denke, wir sind uns hier im Parlament einig, zumindest habe ich dies so aus der Beratung des Gesetzentwurfs der GRÜNEN mitgenommen, dass die Aktivbezüge hier nicht infrage stehen. Hinsichtlich der Anpassung der Versorgung an geänderte Bedingungen liegen Ihnen unsere Vorschläge im Gesetzentwurf vor. Auch wenn in verschiedenen Bereichen auf beamtenrechtliche Regelungen verwiesen wird, kann man Minister nicht in jeder Hinsicht mit Beamten vergleichen. Forderungen nach einer Karenzzeit lehnen wir ab. Wir wollen keine Spaziergänger auf Staatskosten.