Protokoll der Sitzung vom 23.02.2011

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Danke, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben in der Antwort zu Frage 1 formuliert, dass der Betroffene gegenwärtig keine Bezüge aus einer frü

heren Tätigkeit als Minister der Landesregierung bezieht. Unter welchen Voraussetzungen würde er denn wieder in den Bezug oder in den Genuss derartiger Bezüge kommen oder ist diese Feststellung, die Sie getroffen haben, dauerhaft?

Die Aussage beruht auf den Bestimmungen des Ministergesetzes. Danach besteht ein Anspruch. Der Anspruch ruht aber bis zum 60. Lebensjahr.

Es gibt keine weiteren Nachfragen. Damit rufe ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel von der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/2320 auf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren!

Bürgermeister von Schleusingen als Mitglied der CDU-Stadtratsfraktion?

Auf der Internetpräsentation des Stadtrates von Schleusingen stellt die Stadtverwaltung die einzelnen Stadtratsmitglieder nach Zugehörigkeit zu den einzelnen Fraktionen namentlich dar. Bei der CDUStadtratsfraktion wird der Bürgermeister der Stadt mit seiner Amtsbezeichnung benannt.

Der Bürgermeister ist Beamter der Gemeinde und gleichzeitig gesetzliches Mitglied des Stadtrates. Der Bürgermeister ist ausdrücklich kein Mitglied einer Fraktion oder einer Zählgemeinschaft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird das Verhältnis des Bürgermeisters zum Stadtrat rechtlich bestimmt, welche Konsequenzen leiten sich daraus für eine Mitgliedschaft des Bürgermeisters in einer Fraktion oder einer Zählgemeinschaft ab und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

2. Wer hat die öffentliche Darstellung des Bürgermeisters als Mitglied der CDU-Stadtratsfraktion zu vertreten und inwieweit ist der Bürgermeister als gesetzlicher Vertreter der Stadt Schleusingen kommunalrechtlich und presserechtlich verpflichtet, darauf zu achten, dass in der Öffentlichkeit keine falschen Darstellungen durch die Stadt getroffen werden?

3. Inwieweit erfolgte anhand der eingangs dargestellten Sachlage die Berechnung zur Besetzung der Ausschüsse des Stadtrates Schleusingen, inwieweit wurde dabei die dargestellte Mitgliedschaft des Bürgermeisters in der CDU-Stadtratsfraktion berücksichtigt und welche Konsequenzen ergeben sich für die Ausschussbesetzung, sollte der Bürgermeister als Mitglied der CDU-Stadtratsfraktion zugrunde gelegt worden sein?

4. Welche rechtsaufsichtlichen Maßnahmen hält die Landesregierung im Zusammenhang mit dem dargestellten Sachverhalt für erforderlich, um ein rechtskonformes Verhältnis zwischen dem Stadtrat und dem Bürgermeister herzustellen, und wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung?

Für die Landesregierung antwortet der Innenstaatssekretär Herr Rieder.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kuschel beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz Thüringer Kommunalordnung besteht der Gemeinderat aus dem Bürgermeister und den gemäß § 23 Abs. 2 gewählten Gemeinderatsmitgliedern. Der Bürgermeister ist kein Gemeinderatsmitglied, sondern nur Mitglied des Gemeinderates. Nach § 25 Satz 1 - und das ist mehr als ein semantischer Unterschied - können sich nur Gemeinderatsmitglieder zu Fraktionen zusammenschließen. Der Bürgermeister kann folglich kein Mitglied einer Fraktion sein.

Zu Frage 2: In der Regel gehört die Gestaltung der Internetseite einer Gemeinde als Geschäft der laufenden Verwaltung zum Zuständigkeitsbereich des Bürgermeisters. Die Annahmen in der Fragestellung zur konkreten Gestaltung der Internetseite der Stadt Schleusingen beruhen möglicherweise auf Missverständnissen. Auf der Internetseite der Stadt

Schleusingen sind unter der Rubrik „Stadtrat“ die einzelnen Mitglieder des Stadtrates mit ihrer Anschrift sowie ihrer Zugehörigkeit zu einer Partei bzw. Wählergruppe aufgeführt. Angaben über Fraktionen sind dort nicht enthalten. Zur Vermeidung von Missverständnissen hat die Stadtverwaltung nunmehr die Angaben zum Bürgermeister optisch von den Angaben zu den Stadtratsmitgliedern abgesetzt.

Zu Frage 3: Nach Auskunft des Landratsamts Hildburghausen wurden bei den Berechnungen zur Ausschussbesetzung nur die jeweiligen Stadtratsmitglieder berücksichtigt, nicht der Bürgermeister als Mitglied des Stadtrats.

Zu Frage 4: Keine.

Aber eine Nachfrage?

Ich sehe keine Nachfrage. Danke, Herr Staatssekretär. Damit haben wir alle anstehenden Mündlichen Anfragen abgearbeitet. Ich kann damit diesen Tagesordnungspunkt schließen und schließe die Sitzung für heute.

Wir freuen uns sicherlich alle auf das Wiedersehen morgen ab 9.00 Uhr.

Ende: 18.27 Uhr