Protokoll der Sitzung vom 24.02.2011

Wir sollten auch darüber sprechen, wie es mit der weiteren Finanzausstattung aussieht. Sie haben mit

der Aufstockung des Stiftungskapitals Begehrlichkeiten geweckt. Wir bekommen jetzt doch sehr viele positive Nachrichten nach dem Motto, das wird ja dem Ministerium jedes Jahr gelingen, mal 3 Mio. € lockerzumachen. Ich bremse an dieser Stelle immer ein bisschen, aber Sie können sich vorstellen, dass mit diesem Schritt große Hoffnungen verbunden sind. Natürlich müssen wir darüber reden, ob denn das Geld, was zur Verfügung steht, mit den Aufgaben, die Sie von der Stiftung erwarten, zusammenpasst.

Letzter Punkt: Wir haben natürlich auch Kenntnis davon, wie diese Landesstiftungen in anderen Bundesländern funktionieren. Da gibt es durchaus Länder, die eine starke Beteiligung des Parlaments vorsehen. Es gibt Länder, in denen Fraktionsmitglieder, also Mitglieder einzelner Fraktionen, im Stiftungsbeirat sind, und insofern steht das durchaus im Zusammenhang mit dem, was ich vorhin unter Unabhängigkeit angemahnt habe. Man kann darüber reden, ob das nicht auch ein Schritt ist, um die parlamentarische Einflussnahme zu beschränken. Das sind Dinge, über die wir gern noch mit Ihnen reden würden. Deshalb beantrage ich die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss.

Nun komme ich zum Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Ihnen vorhin verteilt wurde. Nun habe ich das Problem, dass ich eigentlich eher durch den Antrag der LINKEN, zu dem wir später noch kommen, animiert wurde, diesen Antrag zu stellen. Bis vor wenigen Stunden bin ich noch davon ausgegangen, dass wir diesen Tagesordnungspunkt als einen abhandeln und wir dann über alle drei Anträge gemeinsam sprechen. Nun passt es natürlich an dieser Stelle auch. Ich habe mir noch einmal die Kleine Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Vorjahr herausgesucht vom 14.05.2010 und die Antwort vom 25.06.2010 des Ministeriums. Da wird unter Punkt 2 gefragt, wie das denn dieses Jahr sein wird mit diesem Gesetzentwurf, und da steht: Ein Gesetzentwurf soll 2011 in das Plenum eingebracht werden.

Meine Damen und Herren, wenn wir im Februarplenum einen kleinen Punkt in diesem Gesetzentwurf diskutieren, dann darf man ja wohl mal die Frage stellen, ob das jetzt jedes Mal so geht, dass wir bei jedem Plenum einen Paragraphen aufrufen und dann hier behandeln, oder ob es nicht endlich an der Zeit ist, ein Jahr nach der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes hier auch einmal einen Gesetzentwurf vorzulegen.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Insofern haben mich diese beiden Anträge, also vor allem auch der der LINKEN, zu dem wir nachher noch kommen, animiert, gemeinsam mit der Fraktion einen Antrag einzureichen, der doch zumindest

den Minister dazu animieren sollte, hier einmal zu sagen, wie sich die Landesregierung das vorstellt und ob das, was die Landesregierung jetzt vorgelegt hat, der Auftakt ist zu einer umfänglichen Novellierung, auf die natürlich auch ganz viele hier im Land warten und der - das sieht man an dem Antrag der LINKEN -, glaube ich, auch sehr notwendig ist.

Insofern, meine Damen und Herren, haben wir diesen Entschließungsantrag heute vorgelegt. Wir wissen, dass das jetzt ein bisschen schwierig ist gerade für die großen Fraktionen, das abzustimmen. Aber es geht lediglich um einen formalen Akt, den, glaube ich, was auch allen einleuchten müsste, auf den Weg zu bringen. Sie sehen das an der Begründung, dass es eine Reihe Gründe gibt, dies zu tun. Insofern hoffen wir, dass wir Unterstützung bekommen, den Gesetzentwurf der Landesregierung und unseren Entschließungsantrag dazu an den Umweltausschuss zu überweisen. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächster spricht für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Egon Primas.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Anliegen des Gesetzes, welches wir heute beraten, ist gleichermaßen wichtig wie unkompliziert. Seit 1. Mai 2008 werden die Kosten der Geschäftsstelle aus dem Einzelplan 09, hier speziell der Landesanstalt für Umwelt und Geologie, bestritten. Die Anbindung an die TLUG ermöglicht die Nutzung der personellen und sachlichen Ressourcen der Anstalt und bietet fachliche Synergieeffekte. Die soeben gehörten nebulösen Unterstellungen, was die Stiftung anbelangt, sind ebenso unfair wie kaum zu ertragen, Dr. Augsten. Das will ich deutlich sagen.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Das hat er doch gar nicht gemacht.)

Was die Stiftung geleistet hat in den letzten Jahren, ist herausragend.

(Beifall CDU)

Das muss doch nicht immer sein, dass wir all das, was funktioniert, immer in ein Licht stellen, was Nebel auslöst, und das müssen wir noch mal diskutieren im Ausschuss und das könnte doch sein und das müsste sein. Ich finde das einfach unmöglich. Das haben Sie getan, Sie müssen einfach mal zuhören.

(Abg. Dr. Augsten)

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Da ha- ben Sie eine andere Rede gehört als wir.)

Ich habe schon sehr genau zugehört. Sie müssten es vielleicht auch einmal tun. Wir werden dem Gesetz deshalb zustimmen, wie es hier vorliegt, und bitten um eine morgige zweite Lesung, um es verabschieden zu können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines will ich aber in diesem Zusammenhang auf keinen Fall vergessen, ich möchte dem neu gewählten Vorsitzenden des Stiftungsrates, Minister a.D. Dr. Volker Sklenar, zu seiner neuen Aufgabe herzlich gratulieren.

(Beifall CDU)

Volker Sklenar kann auch finanziell auf eine gute Basis vertrauen. Bei ihrer Gründung im Jahr 1995 verfügte die Stiftung über ein Kapital von umgerechnet 1,25 Mio. €; bis zum Jahre 2000 stockte der Freistaat den Betrag auf insgesamt 3 Mio. € auf. Erst kürzlich ist das Stiftungskapital der Stiftung Naturschutz Thüringen um weitere 3 Mio. € aus Landesmitteln aufgestockt worden. Damit verfügt die Stiftung Naturschutz nun über ein Stiftungskapital von ungefähr 6 Mio. €, die für Naturschutz und Landschaftspflege, Forschung und Weiterbildung eingesetzt werden. Die Stiftung Naturschutz ist und bleibt eine tragende Säule für den Naturund Landschaftsschutz in Thüringen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

Nun zu dem Antrag, der dazugekommen ist - Entschließungsantrag. Herr Augsten, ist es denn wirklich immer nötig, Papier zu verschwenden? Ist es denn nicht einfach einmal möglich, den Hörer aufzunehmen, den Minister anzurufen: Sagen Sie mal, Sie haben uns in der Kleinen Anfrage geantwortet, bis Ende 2010 ist das, jetzt haben wir Februar, was ist denn damit? Da hätte er Ihnen sagen können, der Referentenentwurf ist fast fertig, das liegt alles da, das kommt in diesem Jahr noch in das Plenum. Dann hätten wir uns das sparen können, diesen Antrag überhaupt zu schreiben. So ist es doch. Ich sage Ihnen, es ist nicht nötig, das sage ich so deutlich, dass wir stets und ständig einen Anschub von den GRÜNEN brauchen, damit die Landesregierung ihre Arbeit macht.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So viel zur Transparenz.)

Das haben Sie nicht nötig. Ich sage Ihnen, wir lehnen diesen Entschließungsantrag ab, weil er überflüssig ist, weil die Landesregierung längst in der Erarbeitung ist. Dabei wollen wir es auch belassen. Sie legt uns das vor. Ich sage Ihnen ganz einfach, nutzen Sie doch die Chance, den Hörer einmal hochzunehmen. Es wird doch so oft gemacht, Mündliche Anfragen en masse zu stellen. Das wäre einmal eine richtig wichtige Anfrage gewesen.

(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Dann wäre es genauso gewesen.)

Da hätten Sie uns viel Ärger und viele Diskussionen dazu erspart. Danke schön.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank. Als Nächste spricht für die FDP-Fraktion Frau Abgeordnete Franka Hitzing.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht vor, die Geschäftsstelle bei der Landesanstalt für Umwelt und Geologie, die ja dort bereits eingerichtet ist, gesetzlich zu verankern und insofern - das ist hier die Begründung - das Regelungsbedürfnis um Grundsätze der Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit sicherzustellen, weil momentan die Geschäftsstelle installiert ist, aber einfach noch nicht im richtigen Licht ist. So habe ich diesen Antrag verstanden. Nun haben wir uns natürlich auch Gedanken gemacht, wie das eigentlich mit der Geschäftsstelle ist, wie viele Leute in der Geschäftsstelle arbeiten. Wenn die Damen und Herren, die hier für die Stiftung arbeiten, im Grunde genommen bei der Landesanstalt für Umwelt und Geologie angestellt sind, muss die Frage erlaubt sein: Wären sie, wenn sie nicht für die Stiftung arbeiten würden, an anderen Stellen für die Landesanstalt beschäftigt? Das ist der Punkt. Ich verstehe auch, dass die Landesregierung sagt, wir müssen jetzt das Ganze mal auf solide Füße stellen, um das klarzumachen.

Ein paar Fragen haben sich für uns schon gestellt. Es ist klar, ein Drittel der Landesfläche in Thüringen ist Wald, dazu kommen die Grünland- und Ackerflächenstruktur und außerdem die Übertragung der bundeseigenen Flächen am Grünen Band. Damit hat die Stiftung einen erheblich vergrößerten Aufgabenbereich zu bearbeiten und abzusichern. Die Geschäftsstelle, die seit 2008 arbeitet in der Landesanstalt, hält Fachpersonal vor, das sind insgesamt sieben Stellen: höherer Dienst, gehobener Dienst und mittlerer Dienst. Dieses Fachpersonal, so ist es auch zu lesen im Antrag und in der Begründung, wird der Stiftung unentgeltlich durch die Landesanstalt zur Verfügung gestellt.

Herr Primas hat es bereits erwähnt, im Einzelplan 09 sind die Stellen ausgewiesen, aber sie sind eben nicht klar ersichtlich, sie sind in dem Gesamtplan der Landesanstalt drin, aber es gibt keinen Titel für die Stiftung. Bevor wir über diese gesetzliche Verankerung reden und entscheiden, möchte ich noch zwei, drei Fragen geklärt wissen. Das ist einmal die Frage: Wie hoch sind die Personal- und Sachkosten für die Geschäftsstelle in Gänze, die

(Abg. Primas)

hier im Haushalt eingestellt sind? Wie wird das zukünftig aussehen? Diese Fragen hätte ich gern noch geklärt und hätte darauf auch gerne eine Antwort.

Herr Primas, Sie haben bereits angekündigt, dass wir morgen eine zweite Lesung haben. Sollte das zu klären sein und die Antworten in der zweiten Lesung schon gegeben werden können, dann ist es vielleicht befriedigend. Ansonsten schließe ich mich dem Vorredner Herrn Dr. Augsten an und würde das dann gern im Ausschuss noch einmal besprochen wissen. Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächste spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Katja Wolf.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will nicht nach dem Motto verfahren, es ist schon viel Wichtiges gesagt worden, aber noch nicht von jedem. Von daher in aller gebührenden Kürze: Der Gesetzentwurf kommt - wie auch meine Vorredner schon angedeutet haben - auf den ersten Blick so unkompliziert daher. Aber das ist er für uns eben nicht. Wir haben gehört, und das möchte ich nicht in den Einzelheiten wiederholen, dass die Stiftung Naturschutz schon ein großes Aufgabenspektrum hat, viele wichtige Aufgaben wahrnimmt. Ich möchte kurz noch mal die Situation schildern. Das Land ist - im Moment auch noch so bestehend - einziger Geldgeber in dieser Stiftung, einziger Stifter. Das Land überträgt die Aufgaben an die Stiftung und übernimmt aber auch die Geschäftsbesorgungen über die eigene Landesanstalt. Da stellt sich mir die Frage, und damit will ich überhaupt nicht an der Arbeit der Stiftung rütteln: Wozu brauche ich dann überhaupt noch die Stiftung? Warum macht es nicht einfach das Land selber?

(Beifall DIE LINKE)

Warum nicht das Ganze normal innerhalb des Haushalts? Dann müsste Frau Hitzing nämlich gar nicht die Nachfragen stellen nach Sachkosten, nach Personalkosten und all dem, was zur Transparenz dazugehört, denn es wäre in dem Moment ganz klar in den Haushaltsberatungen und im Haushalt sichtbar. Wir hätten die Abrechnung der Istlisten und es wäre hier eine deutliche Klarheit gegeben. Die Arbeit könnte ganz genauso und auf dem gleichen guten Niveau weiterlaufen wie bisher. Dementsprechend ist für uns klar, es fehlen Fragen der Transparenz. Uns fehlen aber auch - und das will ich gerade aus Sicht einer Oppositionspartei sagen - Möglichkeiten der Kontrolle.

(Beifall DIE LINKE)

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Ein- flussnahme!)

Natürlich, weil Sie das so süffisant hier einwerfen, Herr Primas, der Einflussnahme. Natürlich haben der Gesetzgeber und der Haushaltsgesetzgeber das sind wir als Landtag - das Haushaltsrecht und natürlich geht es da auch um die Einflussnahme. Natürlich wollen wir auch die Möglichkeit haben, möglicherweise mehr Geld in die Stiftung zu geben, möglicherweise mehr Personal einzustellen, all das, was ein Haushaltsgesetzgeber als Möglichkeiten hat. Natürlich - und das will ich ehrlich sagen - wollen wir uns dieser Möglichkeit nicht beschnitten sehen, völlig unumstößlich klar.

(Zwischenruf Abg. Primas, CDU: Na klar, dann müssen Sie es auch zugeben.)

Ein Punkt, den ich noch ansprechen möchte, ist die Frage der Geschäftsübertragung an die TLUG. Das klingt auf den ersten Blick auch ganz logisch. Die Frage, die sich mir stellt, ist: Ist denn die TLUG bisher nicht ordentlich ausgelastet? Genau an der Stelle will ich widersprechen,. Die TLUG hat ein ganz breites Aufgabenspektrum, viele, viele wichtige Aufgaben und nach allem, was wir bisher in Gesprächen gehört haben, wissen wir, dass da auch wirklich Oberkante Unterlippe gearbeitet wird, dass auch hier die Fragen der Personaleinsparung insoweit schon an einem Punkt angekommen sind, wo wir sagen, es darf nicht weitergehen. Es darf hier einfach nicht der Eindruck entstehen, als würden Mitarbeiter herumsitzen und wüssten nicht, was sie machen, und könnten dementsprechend zusätzliche Aufgaben übertragen haben. Dementsprechend - ich habe versucht, unsere Bedenken klarzumachen - beantragen wir hier, dass wir morgen nicht gleich die zweite Lesung durchführen, sondern die ganze Thematik noch einmal ausführlich im Ausschuss beraten können. Dementsprechend beantrage ich selbstverständlich die Überweisung an den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die SPD-Fraktion hat das Wort Frau Abgeordnete Eleonore Mühlbauer.

Verehrte Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, ich möchte persönlich ein paar Worte sagen, weil mich doch der Stil der Arbeit etwas überrascht hat. Es ist bekannt, dass diese Novellierung des Gesetzes auf der Tagesordnung

(Abg. Hitzing)

steht. Es ist nicht unbekannt. Dieses ist uns seit Wochen bekannt, das Thema ist auch bekannt, warum wir es novellieren wollen. Sie legen heute 20 Minuten vor Sitzungsbeginn oder mit Sitzungsbeginn wird im Prinzip ein Entschließungsantrag verteilt, der sich mit Inhalten beschäftigt, die Sie in einer Kleinen Anfrage abgefragt haben, die uns bekannt sind. Auch bekannt ist, dass das Ministerium diese Inhalte vorbereitet und uns zeitnah auch vorlegen wird. Herr Augsten, es hat mich vor allem eines ein bisschen überrascht, weil in Vorbereitung des Antrags - und da kommen wir noch beim Tagesordnungspunkt 4 b auf den Änderungsantrag der LINKEN zu sprechen - Sie genau dieses Beispiel anführen in Ihrer Begründung, warum Ihr Entschließungsantrag so wesentlich und so wichtig ist. Ich schätze Sie als Fachmann, Herr Augsten, aber nach Lesen des Antrags der LINKEN - ich gehe davon aus, Sie haben ihn gelesen - hätten Sie erkennen müssen, dass das ein absolut untaugliches Instrument in unserem Gesetz ist.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Es geht um das Problem.)