Protokoll der Sitzung vom 23.03.2011

Es gibt eine Nachfrage durch den Abgeordneten Kummer.

Herr Staatssekretär, die Sanierung der Altlast erfolgte gezielt nach dem Projekt der Becker GmbH. Das heißt, auch die Straße, die mit Asphalt abgedeckt war, blieb bestehen, obwohl darunter der Boden kontaminiert ist, weil man gesagt hat, man will Geld sparen und die Abdeckung mit Asphalt wäre ein Abschluss, der verhindern würde, dass Altlasten in das Grundwasser gelangen. Ist denn sichergestellt, dass der neue Besitzer die gleiche Planung wie die Becker GmbH am Standort durchführt und

dementsprechend vom Sanierungsaufwand her jetzt nicht noch etwas nachkommt?

Wenn mir richtig berichtet wurde, dann muss ich dem Ausschussvorsitzenden noch einmal sagen, das ist mehrfach Thema im Ausschuss gewesen, ohne dass ich dem Ausschuss schon damals beigewohnt habe. Demzufolge kennen Sie sich da etwas besser aus als ich. Ich kenne das Vertragsverhältnis zwischen der Becker GmbH und dem Partner, also zwischen den beiden Vertragsparteien, nicht. Dieser Vertrag liegt nach meinem Wissen unserem Haus nicht vor.

Es gibt eine Nachfrage durch den Fragesteller.

Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Staatssekretär, Sie haben ausgeführt, dass der Vertrag eine Laufzeit bis zum Ende des Jahres 2012 hat und damit dann auch sozusagen die Freistellung erledigt sein muss und das Gelände dekontaminiert. Können Sie nach Ihrer persönlichen oder fachlichen Einschätzung beurteilen, ob das Bauvorhaben in der Zeit von heute bis zum 31.12.2012 noch realisierungsfähig erscheint?

Ich kenne den letzten Arbeitsstand des Bauvorhabens nicht, ich fahre nicht jede Woche daran vorbei, aber ich weiß, dass es da mehrfach Probleme gegeben hat. Ich bin auch jetzt hier an der Stelle nicht bereit, dem einen oder anderen - ich könnte das, aber ich will es nicht machen - zu sagen, dass man doch hier etwas mehr Drive in die Geschichte reinbringen könnte und sollte, damit es dann zum Abschluss kommt. Ich habe nur im Nachgang die persönliche Meinung dann für mich geschaffen, die Stadt Eisenach hätte diesen Altstandort selber nicht sanieren können und demzufolge ist die Firma Becker oder eine andere Firma durchaus dann in der Lage gewesen, das zu machen. Bei der Firma Becker hat sich dann herausgestellt, dass sie in der Lage ist, und sie hat es durchgeführt. Also gehe ich davon aus, dass das auch so sach- und fachgerecht war.

Danke, Herr Staatssekretär. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Lukin von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2423.

(Staatssekretär Richwien)

Nachfragen zur Wohnraumoffensive für Jena

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, aus einer Pressemitteilung der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen geht hervor, dass die Städte Erfurt, Weimar und Jena auch zukünftig steigende Einwohnerzahlen haben werden. Die LEG bzw. das Land verfügen in Jena über eine Reihe von Flächen, die auch für den Wohnungsbau und Gewerbeansiedlungen nutzbar sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Angebote wurden seitens der LEG für die Entwicklung gemeinsamer Projekte mit der Stadt Jena in den letzten fünf Jahren initiiert und welche davon wurden erfolgreich umgesetzt?

2. Welche Vorhaben konnten nicht umgesetzt werden und was waren die Gründe dafür?

3. Welche Möglichkeiten der zeitnahen Vermarktung bzw. des Verkaufs oder der Übertragung an die Stadt Jena sieht das Land in Bezug auf die Universitätsflächen, insbesondere im Bereich der ehemaligen Studentenwohnheimbaracken in der Naumburger Straße?

4. Welche Förderprogramme und Fördersummen des Landes stehen gegenwärtig für den Wohnungsneubau in Thüringen noch zur Verfügung?

Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr, Frau Staatssekretärin Dr. Eich-Born.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Lukin beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Wie ich bereits in meiner Antwort zu Frage 3 der Mündlichen Anfrage in der Drucksache 5/2289 ausgeführt habe, entwickelt die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen auf einer ehemals militärisch genutzten Liegenschaft in Jena das Konversionsprojekt „Wohn- und Mischgebiet Naumburger/Camburger Straße“. Diese Flächen können im Rahmen des vorhandenen Baurechts sofort genutzt werden. Weitere Flächen sind mir nach Information der LEG nicht bekannt.

Zu Frage 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.

Zu Frage 3: In der Stadt Jena ist nur ein Verkauf der Landesliegenschaft Naumburger Straße 105 vorgesehen. Auf dieser Liegenschaft wird gegenwärtig noch ein Gebäude als Studentenwohnheim genutzt. Der Verkauf soll gemäß Erlass des Thürin

ger Finanzministeriums durch das Thüringer Liegenschaftsmanagement im Wege einer öffentlichen Ausschreibung erfolgen. Die Abstimmungen hierzu innerhalb der Landesregierung sind noch nicht abgeschlossen.

Zu Frage 4: Für den Wohnungsneubau existieren zwei Förderprogramme, das Innenstadtstabilisierungsprogramm und das Wohnungseigentumsprogramm. Während das Innenstadtstabilisierungsprogramm den Mietwohnungsneubau betrifft, bezieht sich das Wohnungseigentumsprogramm auf den Wohneigentumsbau. Rechnerisch stehen gegenwärtig für den Wohnungsneubau im Bereich des Innenstadtstabilisierungsprogramms 12,2 Mio. € zur Verfügung. Aus den Programmjahren 2010 und 2011 stehen im Bereich des Wohnungseigentumsprogramms 7,0277 Mio. € zur Bewilligung bereit.

Ich sehe eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Schönen Dank. Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, ich würde gern noch einmal auf die Frage 2 zurückkommen, weil seitens der Stadt Jena moniert wurde, dass gemeinsame Vorhaben beispielsweise einer Wohnungsgesellschaft mit der LEG an den Verhandlungsangeboten oder Zusammenarbeitsmodellen der LEG gescheitert sind. Ist das zutreffend oder gab es dort ein Missverständnis seitens der Berichterstattung der Stadt Jena?

Ob das nun ein ausgeprägtes Problem zwischen LEG und der Stadt Jena ist, das kann ich Ihnen, ehrlich gesagt, an dieser Stelle nicht beantworten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass es insgesamt sieben Liegenschaften sein müssten, die auf dieser angesprochenen Großfläche in Jena anstehen, wo also auch schon der Verkauf bzw. die Beplanung weit vorangeschritten ist. Mehr kann ich Ihnen dazu leider nicht antworten. Ich kann Ihnen nur sagen, dass ich mich sehr bemüht habe, gleich in der Anfangsphase die Wohnraumoffensive in Jena in Gang zu bringen. Der Oberbürgermeister war dazu auch in meinem Büro. Ich hatte die LEG dazu eingeladen und auf der Basis dieses Gesprächs konnte ich nicht den Schluss ziehen, dass es da Konfliktlagen gibt.

Es gibt noch eine Nachfrage durch die Fragestellerin.

Ich würde es noch mal präzisieren wollen auf die letzten fünf Jahre, es bezog sich ja auf die Frage 1, das heißt also, sämtliche gemeinsam initiierten Wohnungsbauvorhaben wurden umgesetzt und es gab keinerlei Vorhaben oder Absichten der Stadt Jena, dort etwas käuflich zu erwerben, die durch die LEG nicht realisiert wurden?

Das kann ich Ihnen jetzt konkret so nicht beantworten. Ich kenne, wie gesagt, den genauen Zustand bei den sieben Flächen, die auf diesem Großareal betroffen sind. Da sind natürlich private Investoren mit dabei. Bei einer Parzelle wird es auch Absprachen gegeben haben mit der Stadt Jena, wo man auf einer Fläche von 6.425 Quadratmetern einen Standort „Studentisches Wohnen“ errichtet, was sicherlich aus der Perspektive der Stadt Jena sehr wünschenswert ist, und derzeit wird für das Vorhaben ein Bauantrag erarbeitet, der demnächst bei der Stadt Jena eingereicht werden soll. Da gehe ich sehr davon aus, dass das in Kooperation zwischen der Stadt Jena und der LEG funktioniert.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Frau Staatssekretärin. Ich rufe auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer von der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2424.

Geplante Maßnahmen am Speicher Roth I

Der Speicher Roth I soll auf Weisung der Thüringer Fernwasserversorgung abgelassen werden. Grund dafür sind offensichtlich durch ein Gutachten belegte Mängel in der Stauanlagensicherheit. Die Fischereipächter, die den Speicher vor der Entleerung abfischen sollen, zweifeln an der Notwendigkeit der Maßnahmen und weisen auf die naturschutzfachliche Bedeutung des Gewässers hin.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Maßnahmen sollen am Speicher Roth I wann und mit welcher Begründung durchgeführt werden?

2. Wie wird der naturschutzfachliche Wert des Speichers eingeschätzt?

3. Welche Bedeutung hat das Gewässer auf das Kleinklima vor Ort und die Versorgung der Region mit Brauchwasser?

4. Unter welchen Bedingungen kann der Erhalt von Roth I sichergestellt werden?

Danke, Herr Abgeordneter. Für die Landesregierung antwortet das Ministerium für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz, Herr Staatssekretär Richwin.

Danke schön, Herr Präsident. Die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer beantworte ich unter Hinweis auf die soeben beantwortete Anfrage des Abgeordneten Dr. Augsten für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Dem Betreiber TFW wurde eine Entleerung bis zum 30.03.2011 angeordnet. Diese Terminstellung wurde bis zum 30.06. dieses Jahres verlängert. Die Entleerung oder Teilentleerung einer Talsperre stellt im Allgemeinen das mildeste Mittel für den Ausgleich von Bemessungsdefiziten dar, jedoch ist eine Teilentleerung nur dann möglich, wenn ein ausreichender Stauraum zur Verfügung steht. Die Talsperre Roth I verfügt nicht über diesen ausreichenden Stauraum. Die vorläufige Entleerung der Talsperre Roth I vermindert das plötzliche Auftreten einer Gefahr für Dritte. Ferner wurde die Anordnung verbunden mit einer kurzfristigen Terminstellung zur Erarbeitung einer Studie für Maßnahmen der Gefahrlosstellung der Talsperre bis zum 30.09.2011. Der erste Entwurf der Studie wurde der Thüringer Fernwasserversorgung am 15. März 2011 vom beauftragten Ingenieurbüro vorgestellt. Untersucht wurden verschiedene Varianten des Erhalts im Vollstau oder Teildauerstau ohne Wasser als Hochwasserrückhaltebecken sowie der vollständige und teilweise Rückbau. Die Projektkostenbarwerte liegen auf 40 Jahre gerechnet, das ist immer die Zeitschiene, die man hier ansetzt, zwischen 716.000 € für den Erhalt im Vollstau und 220.000 € für den Teilrückbau. Der Projektkostenbarwert ist die Summe, die man heute investieren und anlegen müsste, um die Anlage umzubauen und über 40 Jahre zu betreiben. Die Studie ist im Ergebnis des Zwischenberichts noch zu überarbeiten. Im Übrigen verweise ich auch in dem Zusammenhang auf die Frage 1 und die Antwort, die ich Herrn Abgeordneten Dr. Augsten gegeben habe.

Zu Frage 2: Der Speicher Roth I wurde als kleines Standgewässer mittlerer Strukturgüte sowie in Teilbereichen als eutrophes Feucht- und Nassgrünland kartiert. Der Bereich ist nach Erfassung von LINFOS - ausgesprochen Landschaftsinformationssystem - der Thüringer Landesnaturschutzverwaltung als gesetzlich geschütztes Biotop im Sinne des § 30 Bundesnaturschutzgesetz eingestuft. Ob bzw. welche Anforderungen sich daraus für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen ergeben, ist zwischen der Thüringer Fernwasserversorgung und dem Landkreis Hildburghausen als untere Naturschutzbehörde abzustimmen.

Zu Frage 3: Eine Untersuchung zur Wirkung des Speichers auf das Kleinklima vor Ort ist der Landesregierung bis jetzt nicht bekannt. Im Hinblick auf die Versorgung mit Brauchwasser verweise ich auf die Antwort, die ich Herrn Dr. Augsten zur Frage 4 gegeben habe.

Zu Frage 4: Voraussetzung für den Erhalt ist eine Bereitschaft zur Finanzierung der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen und der dann folgenden Betriebskosten oder die Übernahme durch einen Betreiber unter der Voraussetzung, dass dieser in der Lage ist, den Speicher instand zu setzen, aber auch dann zu betreiben.

Es gibt eine Nachfrage des Fragestellers.

Herr Staatssekretär, ein Schlitzen des Speichers ist also bisher noch nicht vorgesehen? Das heißt, nach der Entleerung wird der Damm noch einmal angesehen und dann wird anschließend festgelegt, welche weiteren Maßnahmen zu ergreifen sind bis 30.09. Habe ich Sie da richtig verstanden?

Also wir haben darüber gesprochen, dass wir bis zum, ich glaube, 30.06. - wie ich es gesagt habe zu Frage 1 - ihn erstmal leerlaufen lassen. Aber ich sage auch an der Stelle, ich glaube, wir haben insgesamt 56 Anlagen bei der TLUG, wir haben auch noch 53 Anlagen bei Fernwasserversorgung, wir haben 192 Talsperren, ich bitte um Verständnis, dass man aus fiskalischen Gründen hinsehen muss, ob man in der Lage ist, mit den Haushaltsmitteln die entsprechenden Talsperren und natürlich auch die entsprechenden Speicher zu erhalten.

Es gibt eine zweite Nachfrage durch den Fragesteller.

Gerne, vom Ausschussvorsitzenden immer.

Wenn Sie es schon so weit aufmachen, dann kommt natürlich die nächste Frage. Gibt es denn schon einen Überblick, wie viele der anderen ehemals landwirtschaftlich genutzten Speicher ebenfalls aus dem Verkehr gezogen werden müssen?

Wenn es nach mir geht, dann würde ich, weil ich auch die Kenntnis habe, dass es langfristig gese

hen einen Klimawandel geben wird und das Wasser ein Problem in der Landwirtschaft sein wird; ich würde mich freuen, wenn viele Agrargenossenschaften den einen oder anderen Speicher in ihre Obhut nehmen, um langfristig gut aufgestellt zu sein. Ich habe persönlich den Verband angeschrieben, um abzugleichen, ob ein Bedarf besteht. Bis jetzt habe ich keine positive Rückmeldung.