Protokoll der Sitzung vom 24.03.2011

(Heiterkeit FDP)

Offensichtlich haben Sie alles erfahren, was Sie erfahren wollten; möglicherweise andere Kollegen hier aus dem Hause nicht.

Frau Keller, ich kann Ihnen nur zustimmen, ein solcher Zuschussbedarf ist skandalös.

(Beifall FDP)

Dass man auf Steuern verzichtet, damit der Zuschussbedarf niedriger wird, das ist für mich auch nicht eingängig. Darüber sollten wir bei der Haushaltskonsolidierung tatsächlich sprechen.

Nun soll also eine Änderung des Spielbankgesetzes die Existenzsicherung schaffen. Das soll dadurch erfolgen, dass die Belastung der Spielbank durch eine Staffelung an die Grenze der Wirtschaftlichkeit zurückgeführt werden soll. Uns stellt sich tatsächlich die Frage, ob es hier wirklich ein solches Einzelfallgesetz braucht. Interessant war auch der Beitrag von eben bezüglich der Laufzeit des Gesetzes. Das ist auch eine ganz seltsame Geschichte; erst steht 2014, dann auf einmal 2016 zur Diskussion. Die Laufzeit des Gesetzes bis 2014 wäre wirklich ein Indiz für ein Einzelfallgesetz.

(Beifall FDP)

Insofern ist 2016 fragwürdig, wenn Sie 2016 mit der Begründung fünf Jahre Laufzeit hier festschreiben wollen. Das wirft das Problem auf: Welche Kalkulationsgrundlage soll ein späterer Konzessionär denn haben? Wenn neu ausgeschrieben wird, würden sich mitten in der Laufzeit seines Konzessionsvertrages die Steuergrundlagen komplett ändern. Das ist auch sehr interessant bei der Suche nach einem neuen oder vielleicht auch dem gleichen Konzes

sionär. Wie muss er dann kalkulieren? Oder stehen wir oder andere, die dann hier Verantwortung tragen, 2016 wieder hier und stellen mit Tränen in den Augen fest, das hat ja doch nicht geklappt und wir müssen vielleicht die Regelung wieder ändern oder das Sondergesetz noch einmal verlängern. Insgesamt sehr, sehr seltsam.

(Beifall FDP)

Ich muss auch bemängeln, dass wir in den Ausschüssen zwar über die schlechte finanzielle Situation der Erfurter Spielbank in Kenntnis gesetzt wurden, allerdings können wir die Daten weder nachprüfen, noch plausibilisieren, noch können wir die Auswirkungen der Änderungen analysieren. Ob die Änderung im Gesetz wirklich dazu führt, dass es anschließend wieder lohnend ist, das kann ich hier nicht einschätzen. Und tangiert wird bei der ganzen Diskussion eigentlich auch die aktuelle Diskussion über den Glücksspielstaatsvertrag. Ich verweise auf den Schutz vor der Spielsucht, die wir uns aus sozialpolitischen Gründen vornehmen. Insgesamt darf man festhalten, dass das Vorgetragene zwar folgerichtig erscheint, aber aufgrund der nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung gestellten Informationen für uns nicht richtig überprüfbar ist.

(Beifall FDP)

Deshalb kann man sich allenfalls an den Grundsatz halten, Vertrauen ist gut - Kontrolle ist besser. Aus diesem Grund können wir als FDP-Fraktion dem Gesetzentwurf nicht zustimmen und wir werden uns folgerichtig bei der Abstimmung enthalten. Herzlichen Dank.

(Beifall FDP)

Danke, Herr Abgeordneter. Die Rednerliste aus der Mitte des Hauses ist erschöpft. Der Innenminister hat noch einmal um das Wort gebeten.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes ist geboten, da Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs eine entsprechende Anpassung im Bereich der Umsatzsteuerregelung erfordern und zukünftig ein sicherer Rechtsrahmen für den Spielbankbetreiber geschaffen werden soll.

Lassen Sie mich zunächst einen kurzen Blick zurückwerfen: Bei der Erteilung der Konzession für die Spielbank in Erfurt wurde davon ausgegangen, dass sich eine Spielbank in der Landeshauptstadt amortisieren würde. Seit der Inbetriebnahme im Dezember 2005 arbeitet die Spielbank Erfurt mit Verlusten, obwohl alle rechtlichen Möglichkeiten im derzeit geltenden Spielbankgesetz ausgeschöpft

(Abg. Recknagel)

wurden, um die Spielbankabgabe und die weitere Leistung zu reduzieren. Die Gründe hierfür sind verschiedenartig. Die Besucherzahlen und Einspielergebnisse blieben in den ersten fünf Geschäftsjahren hinter den Prognosen weit zurück. Durch den geltenden Glücksspielstaatsvertrag haben sich die rechtlichen Anforderungen insbesondere zur Suchtbekämpfung für den Betrieb zugelassener öffentlicher Spielbanken deutlich erhöht. Beträchtlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Situation haben auch die Konkurrenz der Spielhallenbetreiber und die illegalen Glücksspielangebote im Internet. Es ist ein bundesweiter Trend, dass die Besucherzahlen in den Spielbanken rückläufig sind und damit die Einspielergebnisse stark zurückgehen. Auch unternehmerische Entscheidungen wie die Einführung des großen Spiels im September 2007 oder die Veranstaltung von überregionalen Pokerspielen konnten den allgemeinen Trend nicht aufhalten. Einen maßgeblichen Anteil haben aber auch die Abgabenvorschriften im Spielbankgesetz. Diese knüpfen an den Bruttospielertrag an, der sich aus den Spieleinsätzen abzüglich der Spielgewinne errechnet. Für die Steuerbelastungen sind die Betriebsausgaben wie Miete oder Personalkosten nicht relevant. Hierdurch kommt es speziell bei der Erfurter Spielbank zu einer Übermaßbesteuerung. Die Abgabenbelastung für den Spielbankunternehmer ist daher dringend den wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen. Andere Länder sind diesen Weg bereits gegangen.

Die Gesetzesänderung ist auch aus einem weiteren Grund zwingend erforderlich. Mit der Spielbankabgabe werden pauschal die sonst anfallenden Einzelsteuern, beispielsweise Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Lotteriesteuer, Gewerbesteuer, Vergnügungssteuer abgegolten. Deshalb sind Spielbanken grundsätzlich von der Erhebung der Einzelsteuern befreit. Infolge der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Jahr 2005 wurde allerdings die Umsatzsteuerbefreiung für die Umsätze der zugelassenen öffentlichen Spielbanken mit Wirkung vom 6. Mai 2006 aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt unterliegen daher die Spielumsätze der Spielbanken neben der Spielbankabgabe auch der Umsatzsteuer. Dies führt zu einer systemwidrigen Doppelbesteuerung, die derzeit im Verwaltungsweg durch Stundung der Spielbankabgabe in Höhe der zu entrichtenden Umsatzsteuer vermieden wird. Die Harmonisierung der unterschiedlichen Besteuerung ist wie in den anderen Ländern auch auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage zu stellen. Betroffen von der Gesetzesänderung ist auch die Stadt Erfurt, denn die Reduzierung der Abgabensätze führt insgesamt zu Mindereinnahmen. Zur Vermeidung von Einnahmeausfällen der Stadt Erfurt wird der Anteil an der Spielbankabgabe vor Ermäßigung um die zu entrichtende Umsatzsteuer festgelegt. Damit wird eine Besteuerungsgrundlage unabgängig von der

Umsatzsteuer eingeführt. Der prozentuale Anteil der Stadt bleibt mit 10 vom Hundert unverändert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in der gestrigen Ausschuss-Sitzung wurde die Frage aufgeworfen, ob es einen Zusammenhang zwischen der vom Freistaat Thüringen abgegebenen Patronatserklärung und der Novellierung des Spielbankgesetzes gibt. Hierzu möchte ich Folgendes anmerken: Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Patronatserklärung und der Novellierung des Spielbankgesetzes besteht nicht.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber ein mittelbarer.)

Die Gesetzesnovelle regelt ausschließlich die Spielbankabgabe, das heißt das steuerliche Rechtsverhältnis zwischen dem Betreiber der Spielbank und dem Freistaat. Dagegen hat die Patronatserklärung den Zweck, dem Vermieter eine im Geschäftsleben übliche Mietsicherheit zu geben.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das ist Sozialismus.)

Hier sei der Hinweis gestattet, dass der Freistaat aus der Patronatserklärung als solche bisher nicht in Anspruch genommen wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die jetzt vorliegenden Änderungen sind notwendig, um den Standort der Spielbank zu erhalten. Sie dienen somit der Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Spielbank. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Innenminister. Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor, deshalb schließe ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.

Wir stimmen zuerst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/2455 ab. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Zustimmung vonseiten der CDU und der SPD. Gegenstimmen? Gegenstimmen von den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? Die FDP-Fraktion enthält sich. Damit ist der Änderungsantrag angenommen.

Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/2448 unter Berücksichtigung der jetzt gerade durchgeführten Abstimmung ab. Ich frage, wer der Beschlussempfehlung die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen von CDU und SPD. Gegenstimmen? Gegenstimmen von der Fraktion DIE LINKE. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP.

(Minister Geibert)

Wir kommen somit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/1552 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Abstimmung über die Beschlussempfehlung in der Drucksache 5/2448. Wer dem Gesetzentwurf der Landesregierung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist Zustimmung von den Fraktionen der CDU und SPD. Wer stimmt gegen den Gesetzentwurf? Gegenstimmen von der Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? Das sind Enthaltungen von den Fraktionen FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen in die Schlussabstimmung. Ich bitte die, die dem Gesetzentwurf zustimmen möchten, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Damit ist der Gesetzentwurf angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2129 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/2417

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat Abgeordneter Meyer aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Entwurf für ein Thüringer Gesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer in der Drucksache 5/2129 wurde am 26. Januar hier im Plenum beraten und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss beschloss am 17. Februar 2011, eine schriftliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Anzuhörende waren die kommunalen Spitzenverbände Thüringens sowie die Finanzminister Niedersachsens und Brandenburgs. Während der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund sich gegen eine Festsetzung des Steuersatzes auf 5 Prozent aussprachen, hoben die Finanzminister von Niedersachsen und Brandenburg hervor, dass mit einer Erhöhung des Steuersatzes auf den Grunderwerb ein nachhaltiger Beitrag für die Sanierung der Länderhaushalte erreicht werden kann,

ohne dass Wettbewerbsnachteile oder eine Beeinträchtigung des Grundstückserwerbs für selbstgenutztes Wohneigentum entstehen. Der Haushaltsund Finanzausschuss beriet den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 17. März abschließend, wobei er die vorliegenden Stellungnahmen einbezog. Beraten wurde auch ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD, der zwei redaktionelle Änderungen zum Gegenstand hatte.

Im Ergebnis der Beratungen empfiehlt der Haushalts- und Finanzausschuss, dem Gesetzentwurf mit den in der Beschlussempfehlung dargelegten zwei Änderungen zuzustimmen. Vielen Dank.

Danke, Herr Abgeordneter, für die Berichterstattung. Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat das Wort Abgeordneter Recknagel von der FDP-Fraktion.

Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, da gibt es eine ganz Große Koalition, eine ganz Große Koalition der Steuererhöhungen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ihnen fällt auch nichts Neues ein.

(Zwischenruf Abg. Schubert, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Aber Ihnen, ja?)

(Heiterkeit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dass die GRÜNEN, die da so lautstark dazwischenrufen, oder DIE LINKEN oder meinetwegen auch die SPD dabei sind, das würde mich eigentlich nicht wundern.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wir haben doch gar nichts gesagt.)

(Unruhe DIE LINKE)

Auf Ihrem Gesetzentwurf steht: Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Also dass Sie dabei sind, ist schon klar. Das würde mich nicht wundern. Ein bisschen Bauchschmerzen habe ich schon bei der CDU. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass es für die Liberalen gar nicht so schlecht ist, wenn wir die Einzigen sind, die darauf achten, dass der Bürger nicht im Übermaß besteuert und abgezockt und belastet wird.