1. Die Einnahmen durch den Betrieb dieser Spielbank für den Freistaat Thüringen liegen im Augenblick bei ca. 2 Mio. €, bei unserer Haushaltslage nicht ganz zu vernachlässigen, um es mal so zu formulieren.
2. Aufgrund der Patronatserklärung und bei Nichtvollzug des Gesetzes und der Möglichkeit, dass die Spielbank eventuell den Spielbetrieb einstellen müsste, könnten auf das Land noch einmal Kosten in Höhe von 145.000 € im Jahr zukommen. Insofern die sehr pragmatische Entscheidung von unserer Fraktion, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich will aber schon einmal andeuten, dass wir uns spätestens Ende 2013/2014 wieder mit dieser Problematik zu beschäftigen haben, weil die Konzession ausläuft und die Konzession neu ausgeschrieben werden muss. Ich gehe nach unseren Gesprächen fest davon aus, dass diesmal der Landtag in einer ganz anderen Art und Weise an dieser Ausschreibung beteiligt wird, wie das bei der Gründung der Spielbank geschehen ist. Ich bitte um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Danke.
Danke, Herr Abgeordneter Gentzel. Es hat jetzt das Wort Abgeordneter Adams für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, aufgrund der von Herrn Gentzel gemachten klaren, deutlichen und präzisen Ausführungen kann ich meinen Beitrag recht kurz halten. Am Ende kann man aber nicht über eine Spielbank sprechen, ohne nicht auf einen Konflikt hinzuweisen. Das eine sind die 2 Mio. €, die wir einnehmen, das andere ist die Frage, wie diese 2 Mio. € zustande kommen. Die 2 Mio. € kommen zustande durch Menschen, die dort spielen. Spielen ist erlaubt, Spielen kann große Freude bringen, Spielen kann aber auch zu einer Sucht werden. In diesem Fall ist die Verknüpfung zwischen Spielsucht und Gewinn für das Land eine ganz elementare Frage für uns. Wir begrüßen es, dass diese Gesetzesnovelle im Jahr 2013/2014 hier wieder auf der Agenda stehen wird. Dann werden wir darüber diskutieren können, ob wir Geld daraus einnehmen wollen, dass andere Menschen spielsüchtig werden, und wir darauf vertrauen, dass allein die Vergabe der Konzession durch den Staat darauf schon einen hinreichenden Einfluss hat, der Spielsucht etwas entgegenzusetzen.
wir werden uns enthalten, weil wir sehen, dass sonst noch höhere Belastungen auf den Steuerzahler zukommen werden. Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, egal ob der Klassiker „Mensch ärgere dich nicht“ oder ein topaktuelles Spiel, Spielen macht Spaß. Eines ist klar: Verlieren macht keinen Spaß, es demotiviert oder frustriert. Im Spiel können bereits Kinder ihre Kreativität entwickeln. Fröbel bezeichnete das Spiel als höchste Stufe der Kindheitsentwicklung. Die Spieltheorie ist heute ein wichtiges mathematisches Modell und Spieltheoretiker beschäftigen sich mit Entscheidungssituationen zu der Frage, wie sich mehrere Beteiligte in verschiedenen Entscheidungssituationen beeinflussen können.
Danke. Herr Gumprecht, da der Kollege Gentzel es nicht für notwendig erachtet hat, würde ich Sie bitten, ob Sie in Ihrer Rede gleich eingangs begründen können, wieso - damit die Kollegen es hier auch vernehmen können - wir am Freitag einen Änderungsantrag der Koalition mehrheitlich beschließen dürfen, der hier wiederum, obwohl der Haushaltsausschuss gestern getagt hat zu einer Befristung des Gesetzes bis 2014, warum also jetzt hier auf dem Tisch ein Änderungsantrag liegt, der dieses Gesetz erst 2016 befristen soll? Es wäre schön, wenn Sie dem Landtag dafür eine plausible Erklärung geben würden.
Wir wollen das klarstellen. Sie wissen, wir haben mehrere Gesetze in den letzten Jahren immer fünf Jahre befristet. Dies war auch die Absicht der Fraktion. Wir wollten es damit klarstellen, dass die fünf Jahre gemeint sind bis 2016.
Meine Damen und Herren, ich möchte wieder einsteigen in das Thema. Wir möchten uns natürlich über die Frage der Spielbank unterhalten. Ich denke, dass eine Spielbank als öffentliche Einrichtung natürlich unter staatlicher Aufsicht wesentlich besser ist als alle anderen Spielsituationen, die wir sonst noch kennen.
Es wurde ja auch im Ausschuss die Frage aufgeworfen: Braucht man denn überhaupt eine Spielbank in Thüringen? Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Ich brauche sie nicht. Aber wenn man davon ausgeht, dass Menschen dem Spiel nachgehen wollen, dann bin ich der Meinung, dass das sicherlich erlaubt sein soll, aber unter staatlicher Aufsicht. Ich meine, die Spielsucht, aber auch die Bewahrung vor Spielbetrug sind hier für mich sehr wichtige Elemente. Wir kennen andererseits die Situation der Erfurter Spielbank. Deutlich hat es die Berliner Presseagentur noch mal gemacht. Herr Präsident, ich darf zitieren: „Die Erfurter Spielbank gerät durch die Konkurrenz der gewerblichen Spielotheken zunehmend unter Druck, denn die Spielhallen explodieren.“ Es gibt noch weitere Argumente, die sowohl im Ausschuss als auch in der letzten Sitzung des Landtags genannt wurden, wie beispielsweise die Eingangskontrolle oder das Rauchverbot, das jetzt zunehmend auch Besucher abhält.
Ein Zahlenvergleich: 2009 verzeichnete die Erfurter Spielbank rund 25.000 Besucher und einen Ertrag von knapp 2,02 Mio. €. Dies waren immerhin 2.400 Besucher weniger und 720.000 € weniger als 2008. Und für 2010 wurden beispielsweise für die Stadt Erfurt, und das will ich hier mal konkret sagen, 50.000 € eingeplant und 26.000 € eingenommen.
Und so können wir das Zahlenspiel noch weiterführen. Fakt ist, die wirtschaftliche Situation der Erfurter Spielbank, des Spielcasinos, ist schwierig. Wenn wir und da bin ich der Meinung, einen Spielbetrieb unter staatlicher Aufsicht in Thüringen anbieten wollen, dann haben wir auch als Gesetzgeber die Aufgabe, die Rahmenbedingungen entsprechend zu gestalten, das heißt, der Spielbetrieb muss auch ordentlich durchgeführt werden können. Das gilt auch für die Besteuerung. Denn das bereits bei der Einbringung des Gesetzentwurfs vorgetragene Übermaßverbot - Sie können sich an die Diskussion erinnern - ist ein Angemessenheitskriterium, das es wirklich einzuhalten gilt. Ich bin der Meinung, dieses Verbot ist auch eines der Grundrechte, das auch für jeden gilt, ob es Privatpersonen oder Unternehmer sind. Und so ist die Korrektur des Steuersatzes für uns auch geboten und wir müssen das Gesetz anbieten. Die Anpassungen im Gesetz haben wir bereits angesprochen, wir haben
mit dem Spielbankgesetz drei Korrekturen vorgenommen, einmal wollen wir die wirtschaftliche Existenz sichern, zweitens eine rechtssichere Regelung in Bezug auf die Abgabe der Spielbank herbeiführen. Wir wollen natürlich auch sicherstellen, dass die Stadt Erfurt mit an dem Spielbetrieb entsprechend beteiligt werden kann.
Ich wollte noch eingehen auf die Frage der Einbringung, warum wir die Begrenzung machen wollen, das hatte ich schon zum Ausdruck gebracht. Meine Damen und Herren, ich möchte hier nicht wesentlich noch Weiteres hinzufügen. Ich denke, die Neuregelung stellt einen Schritt zu mehr Rechtssicherheit dar. Wir werden natürlich den Antrag der Landesregierung unterstützen und ich bitte Sie um Zustimmung sowohl zu unserem Änderungsantrag als auch zu der vom Ausschuss vorgeschlagenen Empfehlung zu diesem Antrag.
(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Das sind zweierlei Anträge. Sie haben immer noch nicht erklärt, warum es zweierlei sind!)
Wir haben erklärt, wir wollten die Zahl - das habe ich Ihnen gesagt -, wir wollten die fünf Jahre klar definieren. Wir haben dies heute durch den Änderungsantrag gemacht.
Sie haben alle die Chance, hier noch einen überragenden Beitrag zu dieser Thematik zu leisten. Ich arbeite in der Zwischenzeit die Rednerliste ab und die sagt, Frau Keller von der Fraktion DIE LINKE hat jetzt das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, zum Thema Spielbank ist hier schon viel geredet worden und auch untersucht worden, wie ich neulich gelernt habe. Dienstreisen sind unternommen worden und jetzt bleibt dem Betreiber nur ein mickriger Ertrag von 1 Prozent wegen einer sogenannten Übermaßbesteuerung. Da können wir nur sagen: Das Spiel um die Spielbank ist wohl nun vollends verspielt.
Zu dem Beitrag Sucht will ich mich an dieser Stelle nicht wieder äußern, das haben wir zur Genüge auch getan. Aber an dieser Stelle möchten wir noch einmal darauf verweisen, dass die hier aufgeführten gesetzlichen Veränderungen, die zu dieser Situation geführt haben, nur die halbe Wahrheit sind. Die Umsatzsteuerpflicht, die hier immer angeführt wird, soll zwar im Gesetzentwurf berücksichtigt werden, indem die Umsatzsteuer herausgerechnet werden darf. Damit wäre der gesetzlichen Änderung Genü
ge getan. Aber das reicht nicht. Zusätzlich wollen Sie jetzt die Abgabe von 60 Prozent auf bis zu 25 Prozent senken. Dies tun Sie, weil das tatsächliche Problem ein anderes ist. Die Erwartungen, die einmal an die Einnahmen für Thüringen geweckt waren, haben sich nicht erfüllt. Eher das Gegenteil ist der Fall. Über die Ursachen kann man sicher auch redlich streiten, aber ich möchte mich und andere hier nicht wiederholen.
Eine Bemerkung sei mir an dieser Stelle doch noch gestattet: Bald werden wir hier über den Haushaltskonsolidierungsprozess zu sprechen haben. Da kann dann unseres Erachtens auch eine nicht ertragsreiche Spielbank kein Tabuthema sein. Auch über die Subventionierung der Spielbank durch die Übernahme von zurzeit monatlich 18.000 € als Mietstütze wird erneut zu reden sein.
Ein Wort zu Herrn Kollegen Gentzel: Herr Gentzel, Sie haben bei der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf eine schon beeindruckende Rede gehalten. Ich glaubte, es würde sehr stürmische Beratungen im Innenausschuss geben. Allerdings habe ich dann nichts mehr gehört …
… und auch im Protokoll des Innenausschusses nichts nachlesen können. Jetzt ziehen Sie hier einen Änderungsantrag aus der Tasche, der für uns alle nicht diskutierbar gewesen ist. Wir halten das für einen Skandal.
Wir, die Fraktion DIE LINKE, bleiben bei unserer Auffassung, aus genannten Gründen: Schließen Sie das Casino. Wer wirklich spielen will, weil möglicherweise auch genügend Geld zur Verfügung steht, der fährt inzwischen eh nach Baden-Baden, da haben schon Tolstoi und Tschechow gespielt. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren, wir alle wissen, dass die Erfurter Spielbank keineswegs eine Erfolgsgeschichte sein kann. Sie war bisher offensichtlich nicht in der Lage, die vorgesehenen Abgaben zu leisten, vielmehr waren die so erdrückend, dass man bei einem Weiterso von ei
ner Insolvenz bedroht sei. Aus dem Vorgang kann man auch lernen, und zwar dass, wenn die Steuerbelastung zu erdrückend ist, die Steuerquelle auch versiegt.
Deswegen sollten wir uns in allen Bereichen überlegen, welche Steuern wir anheben wollen - schon mal im Vorgriff auf den Tagesordnungspunkt 4, den wir heute auch noch diskutieren dürfen.
Grunderwerbssteuer, Erhöhung der fiktiven Hebesätze bei Gewerbesteuer und Grundsteuer im Kommunalen Finanzausgleich sind für mich solche Beispiele. Aber eine Bemerkung, nicht an den Präsidenten Gentzel, sondern an den Abgeordneten Gentzel, erlauben Sie mir noch: Ihr heutiger Beitrag war ziemlich gezähmt gegenüber dem, was Sie am 11.11.2010 hier im Plenum gesagt haben. Vielleicht lag es auch am Datum. Ich weiß es nicht. Damals hörte sich das ziemlich kämpferisch an und Sie wollen ganz viel wissen und herausfinden.