Birgit Keller

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Das stand da auch so. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf der LINKEN zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung wird heute in der zweiten Lesung behandelt. Leider ist eine Beratung in den Ausschüssen abgelehnt worden mit 27 zu 25 Stimmen, so dass sich also auch der Gehalt des Meinungsaustauschs hier leider nicht erhöhen konnte. Ich werde deshalb in der zweiten Lesung noch einmal ganz kurz auf die getätigten Aussagen der ersten eingehen und noch mal darauf aufmerksam machen, welchen Unterschied wir darin sehen.
Herr Barth, Sie haben eben noch mal gesagt das Instrument des Finanzministers. Das Instrument des Finanzministers wollen wir ihm gar nicht wegnehmen, aber offensichtlich durch den fehlenden Austausch der Meinungen ist nicht verstanden worden, dass wir eigentlich den Finanzminister hier an der Stelle stärken wollen, so wie der Abgeordnete Meyer das hier schon gesagt hat, und in dem Zusammenhang insbesondere auch die die Regierung tragende Koalition.
Der Herr Kollege Blechschmidt begründete in dem Gesetzentwurf, indem er an den Ärger in der Koalition erinnerte, der vor allen Dingen bei Ihnen Damen und Herren bei der SPD ausgebrochen ist, als der Finanzminister Teile des soeben beschlossenen Haushalts sperrte, zumindest vorläufig. Aufgrund dieser Erfahrungen haben wir vorgeschlagen, dass künftig der Landtag diese Einschränkung im Haushalt bestätigen soll, weil auch der Landtag für den Beschluss des Haushalts zuständig ist. Der Unterschied zur bisherigen Verfahrensweise wäre, dass der Finanzminister künftig seine Fraktion und auch seinen Koalitionspartner vorher informieren und um Zustimmung werben müsste.
Kollege Meyer nannte es schon in der ersten Lesung - eben auch wiederholt - bedauerlich, dass SPD und CDU nicht einmal erkannt haben, dass diese Änderung Sie als Koalitionsfraktionen stärkt. Wir stimmen deshalb in dem Zusammenhang dieser Information auch zu, weil das genau die Sichtweise für uns ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, mangels einer Ausschussberatung will ich mich hier kurz mit den anderen wesentlichen Aussagen aus der ersten Lesung auseinandersetzen. Kollege Kowalleck, Sie behaupteten in der ersten Lesung und haben das eben auch noch mal bekräftigt, dass DIE LINKE mit dem Gesetzentwurf das Ziel verfolgen würde, den § 41 der Haushaltsordnung zu ändern. Herr Kowalleck, DIE LINKE verfolgt das Ziel, die Demokratie in Thüringen zu stärken, zum Beispiel, indem das Parlament über Veränderungen am Haushalt entscheidet und nicht ein Einzelner. Eine Gesetzesänderung ist kein Ziel, sondern nur ein Mittel zur Erreichung eines Ziels. Ich erwähne dies hier, weil der
Vortrag keinerlei fachliche Ablehnungsgründe von Ihrer Seite enthielt, und eben ist auch festgestellt worden, es ist eine nicht gewollte Entscheidung auf politischer Basis. Sie erklärten den Unterschied der §§ 41 und 5 und sagten sinngemäß, dass wir keine Änderung brauchten, weil wir das schon immer so gemacht haben. Das ist etwas, das hören wir sehr, sehr oft: Weil wir es immer so gemacht haben, ist es richtig; weil wir es schon immer so gemacht haben, verändern wir es am besten gar nicht. Wie weit uns das bringt, ich glaube, das können Sie selbst, da Sie noch jung an Jahren sind, sicher noch miterleben.
Der Herr Kollege Barth ging in seinem Redebeitrag darauf ein, dass der Finanzminister gar keine Bewirtschaftungsreserven aussprechen müsste, wenn er nur auf die Sparvorschläge der FDP gehört hätte, was den Kollegen Mohring dazu veranlasste, einen Zwischenruf zu tätigen. Ich zitiere aus dem Protokoll, Frau Präsidentin: „Also das ist ja nun wieder völlig daneben.“ Das hat sich auch heute nicht geändert,
da wir leider nicht zu mehr Austausch gekommen sind und damit auch nicht sehr fruchtbringend weiter in der Diskussion gekommen sind.
Meine Damen und Herren, die Rede in der ersten Lesung von Herrn Dr. Pidde begann nicht mit Aktionismus, sondern mit Populismus als Vorwurf. Jetzt zumindest sagen Sie, es ist politisch nicht gewollt. Dann sind wir offensichtlich doch einen Schritt weiter. Aber es würde eben auch heißen, Sie müssen das nächste Mal die Bewirtschaftungsreserve des Finanzministers erklären, die im Parlament nicht beraten wird, wenn sich also Institutionen und Vereine an Sie wenden und bei Ihnen Hilfe suchen werden. Sie haben das Ganze heute mit dem Fußball umschrieben, das letzte Mal mit der Aussaat des Landeshaushalts und der Ernte, die mal schlechter sein könnte wegen schlechten Wetters. Ich denke, wenn wir Gesetze verfassen, die auch noch wetterabhängig sind, dann Gnade uns Gott an der Stelle. Ich hoffe, das wird nicht der Fall sein.
Der Herr Finanzminister hat in der ersten Lesung auch das Wort genommen und er war der Auffassung, dass wir ihn in seiner Macht nicht beschneiden dürfen, weil sonst der ordnungsgemäße Haushaltsvollzug in Gefahr geraten könnte. Außerdem könnten wir ihn wegen eines Defizits verklagen. Herr Dr. Voß, das Königsrecht des Parlaments wird dann berührt, wenn vorgesehene und beschlossene Haushaltsmittel vom Finanzminister zurückgehalten werden und Projekte sowie Maßnahmen dadurch gefährdet werden. Auch das ist Ihre Verantwortung in dem Zusammenhang. Deshalb bleiben wir dabei: Wer den Haushalt beschließt, muss auch gefragt werden, wenn etwas geändert werden soll.
Da genügt es nicht, dass sich 20 Jahre niemand über Bewirtschaftungsreserven beschwert hat. Das Beispiel von Dezember 2011 genügt völlig, um eine alte Regel infrage zu stellen. Ich wiederhole es deshalb an der Stelle, sehr geehrte Damen und Herren: Wer zu diesem Gesetzentwurf Ja sagt, der sagt Ja zur Stärkung der Demokratie im Freistaat Thüringen. Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf trägt diesen trockenen Namen, der eben schon mehrfach gefallen ist: „Drittes Gesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung“, weil dies aus formalen Gründen eben nicht anders heißen kann. Eigentlich müsste es anders heißen, nämlich: „Gesetz zur Stärkung der Rechte des Parlaments“.
Und dann wären wir auch schon bei der Überschrift ganz klar dort, was im Kern die Aussage unseres Gesetzentwurfs ist, der Veränderung der Landeshaushaltsordnung. Und das hat eben gerade mit Exekutive und Legislative zu tun, Herr Barth, so wie Sie das auch angesprochen haben, aber ich kann mich da immer sehr gut an ein Zitat erinnern: „Die
Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert …“. Mit dem Haushaltsplan entscheidet der Landtag, wie viel Geld in welchem Haushaltstitel eingestellt wird und damit auch, wie viel Geld maximal ausgegeben wird. Wir haben schon oft gehört, dass es sich hier um eine Ausgabenermächtigung handelt und keine Verpflichtung. So weit ist das auch alles klar. Wenn eine Maßnahme kostengünstiger oder wirtschaftlicher durchgeführt werden kann, dann muss das Geld eben nicht vollständig ausgegeben werden. Allerdings wird das Königsrecht des Parlaments dann berührt, wenn vorgesehene und beschlossene Haushaltsmittel vom Finanzminister zurückgehalten werden und Projekte und Maßnahmen dadurch gefährdet werden.
Dies, meine Damen und Herren, dürfen wir nicht zulassen. Es kann auch nicht im Interesse der die Regierung tragenden Fraktionen sein, dass mehrheitlich im Landtag gefasste Beschlüsse kurz danach von einer einzelnen Person, auch wenn es Herr Minister Dr. Voß ist, wieder kassiert werden können.
Königsrecht beim Haushalt heißt nämlich nicht, dass der Finanzminister der König ist, sondern das Parlament.
Und das wollen wir hier festschreiben lassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit der von uns vorgeschlagenen Änderung der Landeshaushaltsordnung wird klargestellt, dass derjenige, der den Haushalt beschließt, auch bei notwendigen Veränderungen zu entscheiden hat - nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.
Wenn der Finanzminister Erkenntnisse hat, dass der Haushalt nicht wie geplant bewirtschaftet werden kann, also wenn etwa die Einnahmen schlecht laufen, dann unterbreitet er dem zuständigen König, dem Parlament, einen Vorschlag und streicht nicht eigenmächtig nach Gutdünken.
Das einzige Problem, das der Finanzminister dabei hat, ist, dass er eine Mehrheit von gewählten Abgeordneten von seinem Vorschlag überzeugen muss. Aber Demokratie macht eben Mühe, wir alle wissen das.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens meiner Fraktion bitte ich um Überweisung des Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss, auch dem Antrag der Fraktion DIE GRÜNEN könnte ich zustimmen und werde das mit der Fraktion besprechen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ja, es geht um die Entlastung der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2009. Ich möchte das, was Frau Lehmann hier kurz gestreift hat, mal noch ein bisschen näher beleuchten in meiner Eingangsbetrachtung. Im Dezember 2007 hat der Landtag den Doppelhaushalt für 2008 und 2009 beschlossen. Im Dezember 2010 hat die Landesregierung die Haushaltsrechnung für das Jahr 2009 vorgelegt. Diese Haushaltsrechnung wurde dann vom Rechnungshof geprüft. Im Juni 2011 lag das Ergebnis der Prüfung vor, nämlich in Form des Rechnungshofberichts 2011 mit dem schönen Namen „Jahresbericht 2011 des Thüringer Rechnungshofs mit Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2009“.
Sehr geehrte Damen und Herren, warum führe ich das hier auf? Für meine Fraktion werde ich nur einige Punkte jetzt streifen und darin liegt auch die Erläuterung der Eingangsbemerkungen. Für meine Fraktion möchte ich jetzt auf einige Punkte aus dem Bericht eingehen und auch unsere Vorschläge zur Beschlussempfehlung erläutern. Vorab möchte ich aber erwähnen, dass die Beschaffungsvorgänge im Innenministerium nicht Gegenstand dieses Berichtes waren. Herr Meyer hat eben darauf ebenfalls aufmerksam gemacht. Der Ratenkredit und die korrekte Verbuchung der 165 neuen Opel für die Kontaktbereichsbeamten, die im Wahlkampf 2009 vom damaligen Ministerpräsidenten auf dem Domplatz in Erfurt übergeben wurden, sind also bisher im Rechnungshofbericht unerwähnt geblieben. Damit ist vielleicht auch deutlich, dass im vorliegenden Bericht bei unserer Entscheidung, ob wir der Landesregierung Entlastung erteilen oder nicht, überhaupt gar keine Frage besteht. Dieses war auch für uns, so wie Herr Meyer eben sagte, eine Entscheidungshilfe. Aber, meine Damen und Herren, obwohl nur ein Teil der Haushaltsführung geprüft wurde, sind im vorliegenden Bericht weitere Beispiele für den Umgang der Landesregierung mit Steuergeldern enthalten, auf die ich hier kurz eingehen möchte. Im Jahresbericht macht der Rechnungshof in einem Teil A Bemerkungen zur Haushaltsführung allgemeiner Art. Da geht es u.a. um die Strafzahlungen, die Arbeitgeber leisten müssen, wenn sie die Quote für die Beschäftigung von Schwerbehinderten nicht erfüllen. Das sind pro Monat und nicht besetztem Pflichtplatz 105 €. In Thüringen kommen
so jährlich etwa 10 Mio. € zusammen. Der Rechnungshof und auch die Koalitionsfraktionen thematisieren hier lediglich Abrechnungsprobleme. Es mag ja sein, sehr geehrte Damen und Herren, dass buchungstechnische Probleme auch einmal angesprochen werden müssen, aber das darf nicht dazu führen, dass das wirkliche Problem in den Hintergrund gerät.
Sehr geehrter Herr Dr. Dette, sehr geehrte Frau Lehmann, das Problem bei der Ausgleichsabgabe ist nicht die Art und Weise der Buchführung aus unserer Sicht. Das Problem ist, dass viel zu viele Schwerbehinderte ohne Beschäftigung sind. Das Problem ist, dass die Landesregierung im Moment überhaupt nicht bereit ist, die zur Verfügung stehenden 10 Mio. € für die Beschäftigung von Schwerbehinderten offensichtlich auch auszugeben. Seit Jahren werden hier einige Millionen angehäuft. Inzwischen sind es über 30 Mio. € in der Rücklage.
Eines noch zum ständigen Verweis auf den Landeshaushalt: Im Haushalt plant die Landesregierung jedes Jahr, dass die Rücklage um 1 Mio. € abgebaut wird. Und egal, wer gerade Sozialministerin oder auch Sozialminister in den vergangenen Jahren war, jedes Mal bleiben am Jahresende sogar noch 2 Mio. € übrig und kommen eben noch obendrauf. Deshalb, sehr geehrte Damen und Herren von CDU und SPD, ist es völlig unwichtig, ob das Geld in einer Rücklage oder einem Sondervermögen gebunkert wird. Wichtig ist, dass das Geld endlich für seinen Zweck ausgegeben wird, nämlich um Schwerbehinderte in Arbeit zu bringen.
Ein zweiter Punkt, der eben auch schon eine Rolle gespielt hat bei meinen Vorrednern: Der Rechnungshof hat Hinweise gegeben, wie in die Aufsichtsgremien entsandte Personen zu schulen oder zu qualifizieren sind. Aus unserer Sicht ist es notwendig, nicht nur die Qualifizierungen anzuhängen, sondern es geht darum, dass dafür auch ganz klare Regeln aufgestellt werden.
Das ist ein Kritikpunkt von uns.
Als dritten Punkt an der Stelle möchte ich ebenfalls erwähnen, dass es auch Regelungen für die Verwendung von Mitteln aus dem Landesausgleichsstock geben muss. Ich möchte hier nicht tiefer gehen, aber ich möchte zumindest hier den Stichpunkt Masserberg nennen an dieser Stelle.
Sehr geehrte Damen und Herren, DIE LINKE würde der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2009 nur dann Entlastung erteilen können, wenn die eben genannten Punkte, also Stichworte: Ausgleichsabgabe, Regeln für Aufsichtsräte, Landes
ausgleichsstock, Herr Höhn, in den Beschluss übernommen wären.
Sehen Sie, aber dann habe ich dafür gesorgt, dass Sie doch Sicherheit in Ihrem Wissen haben.
Da Sie das aber abgelehnt haben, müssen Sie leider auch in diesem Jahr bei der Entlastung der Landesregierung ohne die Zustimmung der LINKEN auskommen.
Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich der Entlastung des Rechnungshofs für das Jahr 2009 dagegen ist wie immer nichts zu finden, was einer Entlastung entgegenstehen könnte. Die Zustimmung für diesen Teil ist daher völlig unproblematisch für uns. Herrn Dr. Dette einen herzlichen Dank von unserer Seite, auch an die Beschäftigten für die bisher geleistete Arbeit. Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, am 30.04.2010 hat der Landtag einen Beschluss gefasst mit dem Namen „Handlungsschritte für die Zukunft Thüringens“ in der Drucksache 5/902. Unter Punkt II.7 heißt es wörtlich, ich zitiere: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, „durch aktives Handeln im Bundesrat dazu beizutragen, dass die finanzielle Situation des Landes und der Kommunen verbessert und nicht durch weitere Steuersenkungen zulasten von Land und Kommunen verschärft wird.“ Dieser fast zwei Jahre alte Beschluss war allgemein gehalten. Jetzt haben wir einen konkreten Anlass, nämlich die geplante Steuersenkung der Bundesregierung und die Behand
lung im Bundesrat. Mit unserem Antrag wollen wir den Beschluss von 2010 updaten auf einen aktuellen Vorgang und damit der Landesregierung die Erwartung des Parlaments in diesem konkreten Fall mit auf den Weg nach Berlin geben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es wurde bereits erwähnt, wir haben den Antrag der FDP sehr ausgiebig diskutiert,
ja, im Ausschuss - da waren Sie sogar dabei, Herr Barth, in Vertretung - und wir sind im Ausschuss auch zu einem Anhörungsverfahren gekommen, das eine breite Möglichkeit zuließ, unterschiedliche Auffassungen aufzunehmen. Der Wunsch nach öffentlichen Haushalten ohne neue Kredite ist weit verbreitet, das zeigen auch die Ergebnisse der Anhörung. Auch DIE LINKE möchte gern Haushalte ohne neue Schulden aufstellen. So weit wären wir uns hier sicher alle einig. Wir sind uns dagegen nicht einig, was den Weg zu schuldenfreien öffentlichen Kassen betrifft.
Ich bleibe dabei, eine gerechte Besteuerung hoher und höchster Einkommen und Vermögen würde Kreditaufnahmen zum Haushaltsausgleich überflüssig machen.
Die Wiedereinführung der Vermögensteuer, zum Beispiel in Form einer Millionärssteuer, wäre die beste Schuldenbremse. Ich frage mich ernsthaft, warum Sie ständig nach der Schuldenbremse fragen, aber niemand fragt, wie viel Vermögen es in diesem Lande gibt, das - wenn man es besteuert die öffentlichen Haushalte auch sanieren könnte.
Glauben Sie mir, beim Vorschlag der LINKEN, eine solche Steuer einzuführen, wird niemand derer, die
in Betracht kommen, verarmen: Die erste Million bleibt verschont.
Sehr geehrte Damen und Herren, die FDP möchte eine Schuldenbremse in die Thüringer Verfassung aufnehmen. Die CDU hatte dies bereits schon einmal versucht. Frau Lehmann, ausgesprochener Respekt, natürlich bedarf es für eine solche Aufnahme in die Verfassung einer breiten Zustimmung, die gibt es hier in diesem Plenum offensichtlich nicht und auch nicht in der Koalition. Allerdings, DIE LINKE und die SPD waren sich bisher einig, das nicht zu tun, obwohl die Sozialdemokraten im Bundestag beteiligt waren, als eine Schuldenbremse ins Grundgesetz geschrieben wurde. Ich will hier nicht wiederholen, was wir bereits erörtert haben, aber ich denke, die SPD wird hier einige Ausführungen machen und sicher erklären, warum sie die Schuldenbremse im Grundgesetz für gut erachtet und die Schuldenbremse in der Thüringer Verfassung nicht.
Ja, ich denke, die Argumente werden kommen, wir haben das im Ausschuss auch beraten.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich will Ihnen abschließend noch einmal aus Sicht der LINKEN sagen, warum beides - im Grundgesetz und in der Landesverfassung - falsch ist, auch wenn es in der Landesverfassung so steht. Die Schuldenbremse ist keine Schuldenbremse, sondern sie ist eine Investitionsbremse. Sie zwingt den Bund und die Länder zu kontraproduktiven Sparmaßnahmen. Sie dient als Begründung für mehr Privatisierung, für mehr PPP und für mehr Sozialabbau. Eine gesetzliche Schuldenbremse ist politisch hilflos und politisch auch verantwortungslos.
Sie führt den Staat in die Handlungsunfähigkeit, wenn es darauf ankommt, dass er besonders handlungsfähig ist. Ich bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Barth, ich muss es Ihnen sagen, Sie reden, die FDP geht in Verantwortung, indem sie die Schuldenbremse in die Verfassung aufnehmen will. Übernehmen Sie Verantwortung für Ihre Klientel, die darum bettelt, mehr Steuern zahlen zu dürfen.
Es gibt nur eines, das die Schuldenbremse aufhält, und das ist die Millionärssteuer, das musste ich hier einfach noch mal sagen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste hier im Raum
und am Internet, tatsächlich ist Finanzminister Dr. Voß hier in Thüringen angetreten mit dem Auftrag, den Landeshaushalt zu konsolidieren, um Thüringen für die Zukunft finanzpolitisch auf tragfähige Säulen zu stellen. So stand der Finanzminister für 2012 vor der Aufgabe, 500 Mio. € einzusparen. Da diese Regierung aus CDU und SPD gerade bei dem wichtigen Politikfeld „Verwaltungsreformen“ nicht konsensfähig war und ist, langte Dr. Voß dann bei den Kommunen mit rund 200 Mio. € kräftig zu. Dies ist und bleibt sowohl vom Verfahren als auch im Inhalt für unsere Fraktion kritikwürdig.
Die vielen Diskussionen der letzten Monate, gegenseitige Vorwürfe innerhalb der Landesregierung, öffentliches Austragen von Koalitionsstreitigkeiten, Demonstrationen und, und, und sprechen ihre eigene Sprache zum Zustand der Landesregierung und der sie tragenden Parteien.
Meine Damen und Herren, wir bleiben dabei, eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung ist eine angemessene Finanzausstattung der Kommunen als eine der tragenden Säulen des Landes Thüringen.
Dabei, so betonen wir, müssen auch angemessene Finanzmittel für sogenannte freiwillige Aufgaben sowie für die Unterhaltung und den Erhalt der kommunalen sozialen Infrastruktur bereitstehen. Kommunen müssen in der Lage sein, Investitionen zur Behebung noch vorhandener Infrastrukturlücken zu tätigen, und die Finanzausstattung muss sich am kommunalen Aufgabenkatalog der Kommunen bemessen.
All das sehen wir mit diesem Haushalt für die Thüringer Gemeinden und Landkreise gefährdet. Dabei wissen wir uns mit den kommunalen Spitzenverbänden in Übereinstimmung. Die Resolutionen und die öffentlichen Proteste der letzten Wochen haben das für jeden sichtbar veranschaulicht. Nur das Aufbegehren der Kommunen hat wohl jetzt dazu geführt, dass Sie als regierungstragende Koalition von vorher gestrichenen 200 Mio. € 60 Mio. € wieder zurückgeben. Das lange Warten von SPD und CDU auf die November-Steuerschätzung hat also zu wenig gebracht und darüber hinaus einen im Verfahren unredlichen Umgang mit dem Landtag und den anzuhörenden Spitzenverbänden.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat den Entwurf des Landeshaushalts als
Herausforderung zur Suche nach Alternativen angenommen. Dabei sind wir von zwei Prämissen ausgegangen:
Erstens: Wir halten uns an das Ziel einer Nettoneuverschuldung null.
Zweitens: Wir halten uns an die von der Regierung vorgelegte Steuerschätzung vom November. Mit anderen Worten, zur Deckung unserer Anträge gehen wir nicht über die Annahmen der Landesregierung hinaus. Wir wissen um die wirtschaftlichen Risiken in Europa.
Ausgehend von diesen Grundannahmen besteht unser politisches Angebot in folgenden Säulen:
Erstens: Die Finanzausstattung der Thüringer Kommunen muss weiter verbessert werden. Die von der Koalition im Haushaltsund Finanzausschuss durchgesetzten 60 Mio. € mehr für die Kommunen betrachten wir als zu gering.
Deshalb legen wir Ihnen heute einen Änderungsantrag unserer Fraktion vor, den Kommunen weitere 40 Mio. € zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Damit wäre nach unserem Konzept die kommunale Finanzausstattung um 100 Mio. € verbessert. In diese Betrachtung gehört ein weiterer Antrag hinein, mit dem wir das Thema Transparenz bei der Kita-Finanzierung berühren. Wir wollen die Herausnahme der Mittel aus dem KFA in den Einzelplan 04.
Zweitens: 20 Mio. € zusätzlich wollen wir in den Bereichen Soziales, Bildung, Kultur, Arbeit und Wirtschaft investieren und erreichen dies durch Umschichtungen im Etatentwurf.
Drittens: 15 Mio. € sollen zur Tilgung alter Schulden eingesetzt werden.
Für die Beratung im Haushalts- und Finanzausschuss hatten wir dies alles über 120 Anträge zum Haushaltsbegleitgesetz und FAG eingebracht. Nach der HuFA-Beratung liegen Ihnen nunmehr 20 Änderungsanträge und sieben Entschließungsanträge meiner Fraktion vor. Dabei stehen die genannten Änderungsvorschläge stellvertretend für Potenziale und Defizite gleichermaßen. Lassen Sie mich dies an einigen ausgewählten Beispielen erläutern.
Im Bereich Soziales fehlen aus unserer Sicht im Sozialetat gesetzliche Grundlagen für die Seniorenmitwirkung und für das Bildungs- und Teilhabepaket. Die Stiftung FamilienSinn ist immer noch nicht aufgelöst. Die UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht umgesetzt und beim Kampf gegen Kinderar
mut sind wir leider auch nicht sehr viel weiter gekommen.
Das Sozialministerium kündigte eine Stabsstelle für strategische Sozialplanung an, aber für eine finanzielle Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist nicht gesorgt. Besonders merkwürdig ist, dass die Sozialministerin nicht einmal die Dinge umsetzen kann, selbst wenn sie will, die im Koalitionsvertrag stehen. Ich meine ganz konkret die Vereinbarung auf Seite 33 des Koalitionsvertrags von CDU und SPD vom Oktober 2009, in der festgelegt wurde, dass die Jugendpauschale wieder auf 15 Mio. € erhöht werden soll.
Jetzt spielen wir hier im Landtag verkehrte Welt. DIE LINKE stellt hier als Opposition den Antrag, dass dieser Teil des Koalitionsvertrags umgesetzt wird,
und die Koalition, für die ja der Koalitionsvertrag eigentlich gilt, wird diesen Antrag - ich habe es gerade gehört - ablehnen. Die Wählerinnen und Wähler fragen sich zu Recht, was eine Koalitionsvereinbarung wert ist, die von Thüringer Christdemokraten und Sozialdemokraten unterschrieben wurde.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Mohring, die Bundesregierung kürzt wiederholt die Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik und begründet dies mit der sinkenden Arbeitslosigkeit. Wir wissen, dass gerade die Langzeitarbeitslosigkeit ein Problem ist, und finden ein Kürzen der Mittel gerade hier für grundlegend falsch.
Deshalb unser Änderungsantrag; wir wollen Initiativen der Thüringer Landesregierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit fordern und fördern.
Ein paar Worte zum Bereich Innenpolitik: Der Haushalt des Innenministeriums ist deutlich von der Polizeistrukturreform gezeichnet. Wie der durch die Landesregierung verfolgte Stellenabbau bei der Thüringer Polizei geeignet sein könnte, das Ziel „mehr Blau auf den Straßen“ zu erreichen, ist dabei völlig unklar.
Nicht allzu sehr mit dem Thema Sicherheit hat das Kapitel 03 10 im Haushalt des Innenministeriums gemein, ganz im Gegenteil. Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz beansprucht nicht nur
über 6 Mio. € für seine nicht kontrollierbare, grundrechtsbeschränkende, politisch irreführende und für die Öffentlichkeit völlig wirkungslose Arbeit.
Dem Verfassungsschutz haben wir Anträge gewidmet, die später noch ausführlich begründet werden. Ebenso liegen Ihnen Anträge für eine humanitäre Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen in Thüringen vor. Im Bereich der Flüchtlingspolitik ist, so muss man es leider sagen, Thüringen im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern rückständig und besonders restriktiv.
Den Damen und Herren der SPD sollte dabei zu denken geben, dass dies zum Teil auch im Vergleich mit Bundesländern gilt, in denen die CDU ohne SPD regiert.
Auch die Frage des Datenschutzes muss im Bereich der Innenpolitik angesprochen werden. Durch die Neugestaltung der Datenschutzkontrolle für den privaten Bereich wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt. Durch die personelle Untersetzung in Form einer noch nicht einmal ganzen Stelle wird die Schaffung einer unabhängigen Datenschutzkontrolle für den privaten Bereich ad absurdum geführt. Meine Damen und Herren, dem Verfassungsschutz stehen 98 Personen zur Verfügung. Dem Datenschutzbeauftragten für die Prüfung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im privaten Bereich nur 0,8 Personen. Das ist nur ein Beispiel für die abstruse Schwerpunktsetzung der Landesregierung.
Im Anschluss an dieses spricht sich Folgendes gar nicht so einfach, aber ich möchte etwas zum Bereich Kultur sagen. In ihrem „Leitbild Kulturland Thüringen“ schreibt die Landesregierung: „Es gilt, die Rolle der öffentlichen Haushalte für die Kultur unter Berücksichtigung ihrer Leistungsfähigkeit zu definieren und die daraus resultierenden Möglichkeiten voll auszuschöpfen.“ Darin liegt schon die Krux des Ganzen. Ich möchte hier jetzt nicht näher darauf eingehen, dass die Landesregierung für die Kommunen das Problem erst geschaffen hat, dass die Kultur als Luxus abgestempelt werden muss, den man sich in der jetzigen Haushaltssituation eigentlich nicht leisten kann. Auch die Verhandlungen zu den Finanzierungsvereinbarungen für die Theater in unserem Freistaat sind mehr schlecht als recht über die sprichwörtliche Bühne gegangen, wenn sie denn überhaupt schon den finalen Akt erlebt haben. Dennoch - und das muss man auch immer wieder in die Öffentlichkeit bringen - wird sei
tens der Kommunen mit enormem Kraftaufwand versucht, die Teilhabe an Kultur und Bildung auch durch den Erhalt von ihren Theatern für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Vielleicht hat die Landesregierung schon vergessen, dass dies eigentlich auch zu ihrem Anspruch gehört. Es genügt nicht, sich in der Öffentlichkeit als Verfechter der reichen Kulturlandschaft Thüringens darzustellen, aber gleichzeitig jeglichen Verbesserungsvorschlägen für eine planungssichere Zukunft für alle Kulturakteure den Weg zu versperren.
Ein paar Worte zum Bereich Hochschulen: Zunächst einmal finden wir es richtig, dass eine neue Rahmenvereinbarung mit den Hochschulen getroffen wurde, aber zum Jubeln bieten die finanziellen Eckzahlen keinen Anlass. Von einer am realen Bedarf orientierten Finanzierung kann keine Rede sein. Bei steigenden Studierendenzahlen bedeuten die Zahlen in der Auswirkung eine Kürzung des Etats. Auf Details wird im Einzelplan noch eingegangen werden, aber ein paar wenige Sätze müssen dennoch hier in der Grundsatzrede angefügt werden. Von einer Prioritätensetzung durch das Land kann keine Rede sein. Wenn nicht in Größenordnungen Bundesmittel aus diversen Programmen zum Einsatz kommen würden und der Hochschulbau nicht durch EU-Mittel bestritten würde, sähe es düster um die Finanzen im Hochschulbereich aus. Die Rahmenvereinbarung mit ihren subtilen Einflussnahmen - ich meine die Mittelbewirtschaftungskriterien der Landesregierung - beinhaltet auch noch Potenziale, die Daumenschrauben weiter anzuziehen. Damit nicht genug, der neue Hochschulpakt gibt ebenso in Bezug auf den Investitionsbedarf keine langfristige Aussage der Landesregierung. Darum haben wir einen diesbezüglichen Entschließungsantrag eingebracht.
Sehr geehrte Damen und Herren, noch ein paar Worte zu den Deckungsvorschlägen für unsere Anträge: Bei der Suche nach Geld im Haushalt, das wir zugunsten unserer Vorschläge umschichten, haben wir erstens die Aussagen der letzten drei Jahre analysiert und dabei viele Haushaltsmittel gefunden, in denen seit Jahren stets mehr Geld eingeplant wird als am Jahresende tatsächlich gebraucht wurde. Wir nennen dies eine Ist-Anpassung. Zweitens haben wir die Titel geprüft, für die die Landesregierung plötzlich mehr Geld ausgeben will. Da, wo es aus unserer Sicht nicht nötig war, den Mittelansatz der letzten Jahre zu erhöhen, haben wir den Aufwuchs gestrichen oder wenigstens begrenzt. Außerdem gibt es auch tatsächliche Kürzungen durch unsere Anträge, zum Beispiel bei den Lottomitteln. Da denken wir, dass die Spendierhosen der Minister und Koalitionsabgeordneten auch einmal nur mit 1 Mio. € auskommen müssen statt bisher mit 3 Mio. €.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Landesregierung zielt sehr stark darauf ab, dass wir nur über die Kürzung von Ausgaben konsolidieren können. Wir bezweifeln das theoretisch und auch praktisch. Wenn es stimmt, was die Menschen an Unsicherheit empfinden und was Frau Merkel für das nächste Jahrzehnt prophezeit, dann wissen alle hier im Raum, dass eine zur Konsolidierung notwendige Stabilität der Steuereinnahmen in den nächsten Jahren nicht zu erwarten ist. Darum sind wir der Überzeugung, dass die Einnahmeseite viel stärker beachtet werden muss.
Deshalb der Entschließungsantrag für gerechte Steuerpolitik. Kürzlich war in der „Hannoverschen Allgemeinen“ zu lesen, ich zitiere: „Deutschlands Milliardären geht es deutlich besser als noch vor einem Jahr. Trotz überschuldeter Staatshaushalte quer durch Europa und milliardenschweren Bankenrettungsschirmen konnten die 100 reichsten deutschen Einzelpersonen und Familien ihr Vermögen in den vergangenen zwölf Monaten um 6,7 Prozent vermehren.“ Deshalb legen wir Ihnen heute noch einmal einen Entschließungsantrag vor, in dem wir die Landesregierung auffordern, die Einnahmen Thüringens durch eine an Gerechtigkeit und Leistungsfähigkeit orientierte Steuerpolitik zu sichern. Das ist eine politische Alternative unter den gegenwärtigen makropolitischen und auch landespolitischen Gegebenheiten und eben nicht die Einrichtung neuer Konten, auf die jeder Überschüssiges einzahlt. Herr Barth, wissen Sie, wie viel schon eingegangen ist auf dem Konto? Vielleicht kann der Herr Finanzminister dazu einmal eine Aussage treffen.
Zu unserem Entschließungsantrag Konversion, den wir ebenfalls vorgelegt haben. Wir wollen, dass sich die Landesregierung für die vollständige Beendigung der militärischen Nutzung des Truppenübungsplatzes Ohrdruf einsetzt.
Dazu soll die Landesregierung einerseits für ein bundesweites Konversionsprogramm streiten, das die Strukturveränderungen im Rahmen der Standortkonzeption der Bundeswehr im Interesse einer zivilen Nachnutzung begleitet. Aber andererseits soll Thüringen ein eigenes Landeskonversionsprogramm auflegen, um diese zivile Nachnutzung der durch die Bundeswehr aufgegebenen Standorte in Mühlhausen und Ohrdruf gemeinsam mit lokalen Akteuren vorzubereiten und umzusetzen.
Sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf unseren Antrag, den Rechnungshof betreffend, eingehen. Dies ist ein Trauerspiel allerhöchster Güte.
Die seit Langem ausstehende Hebung der Direktorenstellen des Rechnungshofs von B 4 auf B 5 sollte im von der Landesregierung vorgelegten Haushaltsplan 2012 vollzogen werden. Selbst der Finanzminister, sonst nicht unbedingt für übermäßige Verschwendung bekannt, ist dafür. Dass nun die regierungstragenden Fraktionen der Meinung sind, dem Willen der Landesregierung in diesem Punkt nicht zu folgen, ist zumindest merkwürdig. Im Raum oder besser in der Presse steht die Vermutung, dass dies eine Strafaktion gewesen sei,
weil sich der Rechnungshofpräsident in einer nicht näher genannten Anzahl von Fällen dem Votum des Vorsitzenden einer großen Fraktion nicht angeschlossen habe. Ob das wirklich stimmt oder nicht, kann uns in Bezug auf den Änderungsantrag egal sein. Die beim Rechnungshof von der Landesregierung vorgeschlagene Stellenhebung ist sachgerecht, sie ist plausibel, sie ist vernünftig und sie ist angemessen. Die Beschlussempfehlung ist daher in jedem Fall zu korrigieren.
Sehr geehrte Damen und Herren, nachdem die Koalitionsfraktionen im Haushalts- und Finanzausschuss alle unsere Anträge ablehnten, besteht für Sie nun die Chance, mit uns noch Korrekturen am Etat 2012 vorzunehmen. Konsolidierung und politische Gestaltung sind kein Widerspruch. Politik ist auch mehr als Haushaltssanierung durch Ausgabenkürzung. Konsolidierung bedingt eine gute Mischung aus der Überprüfung bisheriger Standards auf der Ausgabe- und auf der Einnahmeseite. Mit Blick auf die Chancen und Notwendigkeiten konnten Sie, sehr verehrte Koalitionäre, beiden Ansprüchen nicht genügen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir haben diese Anträge bereits im Bund, in den Kommunen, jetzt haben wir den auch hier im Land Thüringen. Ich bin fassungslos, wie man sich überhaupt hierher stellen kann, um für das Land Thüringen ein Spendenkonto einzurichten, nachdem man jetzt in der Regierung dafür gesorgt hat, dass Kommunen im Land in Nöten sind, um überhaupt ihren staatlichen Aufgaben gerecht zu werden.
Was Sie wollen, ich mache es ganz kurz, ich mache es sogar ganz kurz, was Sie wollen, Sie wollen den Sozialstaat abspeisen mit Almosen à la Amerika. Das wollen Sie.
Ich gebe Ihnen sogar noch ein Bild dafür. Sie lassen einen abgeknabberten Knochen unter den Tisch fallen, damit das Volk am Ende nicht verhungert. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste, gerade in den letzten Wochen ist noch einmal Folgendes deutlich geworden: Alle hier sind sich inzwischen darüber einig, der Landeshaushalt muss konsolidiert werden. Es ist, denke ich, inzwischen jedem klar, dass es auch gleichzeitig notwendig ist, Schulden weiter zu tilgen. Nach unserer Auffassung geht das aber nicht nur ausschließlich über die Reduzierung der Ausgaben, es sei denn, man nimmt eine gleichzeitige Schwächung der Binnennachfrage in Kauf. Das heißt, wir müssen an der Stelle
auch auf die Einnahmeseite schauen. Wenn wir hier genauer hinsehen, erhalten wir folgendes Bild: Trotz sprudelnder Steuereinnahmen 2011 muss der Bund laut Finanzminister Schäuble immer noch 25 Mrd. € Schulden von bisher geplanten 48 Mrd. € Schulden aufnehmen. Was für den Bund gilt, gilt auch für die Länder und so auch für den Thüringer Landeshaushalt. Für die Konsolidierung der Landeshaushalte brauchen die Länder höhere Einnahmen auch mit dem Blick darauf, dass sich Störungen auf den Finanzmärkten auf den Landeshaushalt auswirken.
Wir brauchen höhere und stabilere Einnahmen. Deshalb bringen wir heute diesen Antrag zum Beispiel für eine Finanztransaktionssteuer ein, für die sich auch die CDU ausgesprochen hat. Wenn wir sie nun für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer, für eine Reformierung der Erbschaftssteuer und für die Anhebung des Spitzensteuersatzes bei der Einkommenssteuer begeistern könnten, wäre der Weg für eine erfolgreiche Konsolidierung der öffentlichen Haushalte frei. Vielen Dank.
Fehlendes Lehrpersonal am Herder-Gymnasium in Nordhausen
Seit über einem Jahr gelingt es am Herder-Gymnasium in Nordhausen nicht, den Unterricht durch Lehrkräfte entsprechend abzusichern. Derzeit spitzen sich die Probleme zu. So können in einer Klasse seit vierzehn Tagen nur vier Unterrichtsstunden am Tag abgesichert werden, auf die Woche bezogen werden von 32 Pflichtstunden nur 27 gehalten. Einige Fächer finden gar nicht mehr statt. Nach Aussagen der Schulleitung können fehlende Lehrerstellen derzeit nicht besetzt werden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wo liegen die Ursachen für den gravierenden Unterrichtsausfall (fast 20 Prozent!) an diesem Gymnasium und warum können die offenen Lehrerstellen nicht besetzt werden?
2. Wie lange ist dem Schulamt und wie lange ist dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur diese Situation am Herder-Gymnasium bekannt und was wurde getan, um den Lehrermangel zu beheben?
3. Wann werden die ausgefallenen Stunden in welcher Form nachgeholt?
4. In wie vielen weiteren Klassen in Thüringen beträgt aktuell der Unterrichtsausfall ebenfalls über 10 Prozent?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kowalleck hat vorgetragen, welchen Weg dieses Gesetz genommen hat. Hier
wird ja die jüngste Rechtsprechung umgesetzt in thüringisches Gesetz. Wir haben bereits im Ausschuss und auch bei der Einbringung des Gesetzes darauf aufmerksam gemacht, mein Kollege Hauboldt, dass der Europäische Gerichtshof entsprechende Urteile schon bezüglich der vorzeitigen Inkraftsetzung auf das Jahr 2003 angemahnt hat. Diesem Vorschlag wird hier nicht gefolgt. Es gibt einen Änderungsantrag in einem Teil von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Familienzuschlag rückwirkend in Kraft setzen zu lassen für Juni 2008, dem würde die Fraktion DIE LINKE folgen. Ansonsten sind wir froh, dass endlich auch die Gleichberechtigung für die eingetragenen Lebenspartnerschaften hergestellt wird und wir werden deshalb dem Gesetzentwurf so auch unsere Zustimmung geben. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs im Juli habe ich bereits für meine Fraktion klargestellt, dass, solange es Beamte gibt, das Tarifergebnis für die Beschäftigten des Landes inhaltsgleich und zeitgleich auf die Thüringer Beamten übertragen werden muss.
Ihr Vorschlag ist allerdings folgender. Die Einmalzahlung von 360 € gibt es nur für Angestellte. Die Beamten bekommen das nicht. Das ist zu teuer. Da sparen wir 10 Mio. €. Die Gehaltserhöhung 2011 um 1,5 Prozent kriegen die Beamten nicht ab 1. April 2011 wie die Angestellten, sondern erst ein halbes Jahr später ab 1. Oktober. Wir sparen noch einmal 10 Mio. €. Die Gehaltserhöhung 2012 um 1,9 Prozent gibt es für Tarifbeschäftigte ab 1. Januar und für Beamte ab 1. April. Macht noch einmal
5 Mio. €. Nur um die Rechnung mal entsprechend darzustellen.
Mit diesem Gesetz, so ist also der Vorschlag der Landesregierung, werden im Jahr 2011 einmalig 20 Mio. € eingespart und im Jahr 2012 noch einmal 5 Mio. €. Ihre Vorgehensweise verdeutlicht, das sage ich hier ganz klar, beim Geld hört bei Ihnen die Dienstherrenpflicht zur angemessenen Besoldung Ihrer Staatsdiener auf.
Herr Mohring hat heute Morgen in der Haushaltsdebatte gesagt, wie wichtig es ist, dass wir ausbilden in Thüringen und dass wir die, die wir ausgebildet haben, entsprechend in Thüringen auch behalten sollten, alles dafür tun. Dazu gehört natürlich, dass wir unsere Bediensteten auch entsprechend bezahlen und nicht abhängig machen von der Haushaltslage des Landes Thüringen. Das kann nicht der Weg sein.
Obwohl die Tariferhöhung außerdem für die Beschäftigten nun wirklich nicht üppig, sondern auch eher bescheiden ausgefallen ist, wird nicht wenigstens diese Mini-Erhöhung auf die Beamten übertragen. Ganz im Gegenteil, Sie fordern den Beamten auch noch ein Sonderopfer in Höhe von insgesamt 25 Mio. € ab. Ich werde Ihnen dieses Sonderopfer auch erläutern. Die Haushaltslage des Landes und die Zwänge zur Konsolidierung der Staatsfinanzen wurden nämlich bereits bei den Verhandlungen zu den Tarifen entsprechend berücksichtigt. Das war immer der Part auf der anderen Seite. Eine darüber hinausgehende Kürzung nämlich jetzt auch noch, das bezeichnen wir als Sonderopfer, das geleistet werden muss.
Mein geschätzter Herr Kollege Pidde, Sie haben es heute Vormittag noch einmal betont und uns herausgefordert: Sagen Sie doch als LINKE, wo nehmen Sie das Geld her. Wo wollen Sie denn das Geld für Ihren Vorschlag hernehmen, haben Sie gesagt. Die Frage lässt sich ganz leicht beantworten aus dem Landeshaushalt,
und zwar auch noch 2019 und 2020. Ich bin der Auffassung, diese Frage haben Sie sicher nur rhetorisch gestellt, deshalb habe ich sie auch so beantwortet. Das Gesetz, wie es jetzt vorliegt, kostet 46 Mio. € im Jahr 2012. Das Geld dafür kommt eben aus dem Landeshaushalt. Wenn es eine Gleichbehandlung der Beamten mit den Beschäftigten gäbe, dann wären es 5 Mio. mehr, die auch aus dem Landeshaushalt kämen. Der Herr Kollege Baumann, ebenfalls von der SPD, kritisierte hier im Plenum am 28. Februar 2008 die damalige Landesregierung, weil sie die Besoldung nicht inhalts- und zeitgleich zum Tarifergebnis anheben wollte. Ich zi
tiere mit Ihrer Erlaubnis: „Die Regierung vertieft damit die Spaltung des öffentlichen Dienstes in Thüringen.“
Das ist natürlich heute etwas ganz anderes. Soweit damals die SPD, das war im Jahr 2008.
Ich denke, wir können es uns nicht leisten, Beamte unterschiedlich zu Angestellten zu bezahlen und sie auch in dieser Unsicherheit zu belassen.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein zweiter Punkt in diesem Gesetzentwurf, zu dem wir im Ausschuss einen Änderungsantrag gestellt haben, ist die Frage der Stellenzulage für Fachleiter bei der Ausbildung von Lehrern. Eine Beförderung für die Lehrer, die die Aufgabe eines Fachlehrers übernehmen, wollen Sie mit diesem Gesetz streichen und stattdessen eine Stellenzulage zahlen. Hier soll es nun den Lehrern ans Geld gehen. Die Beamten bestehen eben nicht nur aus Polizei, so wie Herr Kowalleck sagt, dass wir uns inzwischen zu Freunden der Polizei hier erheben wollen, wobei ich natürlich sage, die Frage steht hier überhaupt nicht zur Debatte.
Während eine angemessene und in anderen Bundesländern übliche Beförderung 400 bis 800 € im Monat pro Fachlehrer kosten würde, wollen Sie lediglich mit diesem Entwurf rund 220 € zahlen. Der Vorschlag der LINKEN, hier wenigstens 600 € während der Tätigkeit als Fachlehrer, also begrenzt in der Ausbildung von Lehrern, als befristete Stellenzulage zu zahlen, wurde im Ausschuss mittels einer - nach unserem Dafürhalten - wahrheitswidrigen Behauptung abgebügelt. Diese Abstufung derjenigen Lehrer, die sich in der Ausbildung engagieren, ist nicht akzeptabel. Deshalb unser Änderungsantrag.
Ohne dessen Annahme werden wir dem Gesetz hier so nicht zustimmen. Ich bitte für meine Fraktion für die Punkte 1 und 2 des Änderungsantrags um namentliche Abstimmung. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Minister, recht herzlichen Dank für den Bericht und wir sagen Ja, die Pensionslasten sind die Zukunftslasten, perspektivisch auch für den Haushalt eine der wesentlichen. Sie haben einmal eine Zahl genannt von 312 Mio. €, ich will es auch dabei bewenden lassen mit dem Nennen von Zahlen; Herr Kowalleck hat das ja ausführlich gemacht. Die Transparenz dieser Zahlen darzustellen, ist eine wichtige Aufgabe. Wir haben uns gefragt an der Stelle, warum die FDP in Ihrem Antrag von - ich zitiere: „ein langfristig tragfähiges Konzept für den Umgang mit den ansteigenden Pensionskosten“ spricht. Ich hoffe, dass Sie das heute hier auch noch erläutern werden. Wir hoffen nicht, dass das ein Angriff sein soll auf die Versicherung, dass die Beamten natürlich auch ihre Pensionen erhalten perspektivisch.
Wir haben uns verständigt zum Inhalt der Anträge, ob es Sinn macht, tatsächlich alle zwei Jahre einen solchen Pensionslastenbericht hier zu erwarten im Parlament. Ein Bericht ja, aber in der Kürze dieser Abstände ist er doch nicht unbedingt nutzbringend. Herr Kowalleck hat das eben auch gesagt. Die Zahlen bei den Pensionslasten verändern sich einfach nicht in dieser schnellen Folge. Man muss am Ende mal Nutzen und Aufwand abwägen für die Verwaltung. Ich denke, da wäre der Nutzen eher von geringerer Bedeutung. Deshalb natürlich kann man dem Antrag der FDP auch zustimmen, das alle
zwei Jahre zu machen. Wir haben das abgewogen, aber wir halten doch den Vorschlag des Änderungsantrags der CDU und SPD an der Stelle für tragfähiger, zumal auch die Aussage getroffen wird, dort einen Blick 20 Jahre im Voraus vornehmen zu wollen. Alle zwei Jahre ist einfach keine solide Prognose darstellbar. Natürlich kann man das im Sinne von Informationen hier fordern, aber da sollten wir doch die Kirche im Dorf lassen. Deshalb werden wir hier mehrheitlich auch den Antrag unterstützen und einen Bericht einmal in der Legislaturperiode hier einfordern.
Wichtig aus unserer Sicht ist, gerade was die Pensionslasten betrifft - und da stimmen wir auch zu -: Ich kann nicht auf der einen Seite Schulden aufnehmen und auf der anderen Seite aus dem Haushalt Geld in einen Fonds speisen, der möglicherweise erst sehr viel später dort in Anspruch genommen werden muss. Wir halten das für ein tragfähiges Konzept, so wie das hier dargestellt wurde. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Dr. Voß, keine Nachteile - diese Auffassung kann ich hier so nicht teilen.
Ich will das auch begründen. Im Jahr 2009 wurde das Tarifergebnis für die Beschäftigten des Landes inhaltsgleich und zeitgleich auf die Thüringer Beamten übertragen. Hierfür musste sich die Landesregierung ein dickes Lob der LINKEN gefallen lassen. Leider ging das vor 2009 nicht und im Jahr 2009 wohl vielleicht auch nur, weil es ein Wahljahr war ich weiß es nicht. Aber wir haben damals dennoch gesagt, wenn die Regierung etwas richtig macht, dann darf man das auch als Opposition mal laut sagen.
Jetzt schreiben wir das Jahr 2011. Es gilt, die neue Tarifrunde für die Beschäftigten im Landesdienst auch auf die Thüringer Beamten zu übertragen. Auch hier sind die beiden Worte „inhaltsgleich“ und „zeitgleich“ ein Maßstab für die Bewertung Ihres Regierungshandelns.
Jetzt muss ich Sie schon fragen: Was hat Sie dazu bewogen, diesen vor allem auch nur gerechten Weg wieder zu verlassen? Das hat nichts zu tun mit dem großen Schluck aus der Pulle, sondern das hat etwas mit Fairness und wirklicher Gleichbehandlung zu tun.
Bevor wieder jemand fragt, ob wir von den LINKEN Kreide gefressen haben, wiederhole ich an dieser Stelle noch einmal: Das Beamtentum hat die LINKE schon immer als Relikt aus dem letzten Jahrhundert kritisiert. An dieser Auffassung hat sich auch nichts geändert. Aber wir haben nun einmal die Thüringer Beamtinnen und Beamten, dann erwarten wir einfach einen fairen und gerechten Umgang mit ihnen.
Also, weshalb soll im Jahr 2011 nicht gehen, was 2009 möglich war, zumal auch im Unterschied zu 2009 nun die Sozialdemokraten mit in der Regierung sind? Herr Hey hat zwar eine Erklärung dazu abgegeben
und begleitet das auch positiv. Ich habe das wohl vernommen.
Für DIE LINKE will ich hier erklären, dass es für uns eine Selbstverständlichkeit ist, dass die Tarifanpassungen für die Beschäftigten 1 : 1 auf die Beamten übertragen werden. Da zählen auch nicht die Vergleiche von Gehaltsgruppen der Angestellten und der Beamten, was möglicherweise vielleicht auch noch eher dazu beiträgt, eine Neiddebatte hier hervorzurufen. Sie verletzen Ihre Dienstherrenpflicht; die verpflichtet Sie dazu, Staatsdienern eine angemessene Besoldung zu zahlen. Sie bleiben im Wort auch unter komplizierter werdenden Haushaltsbedingungen. Haushaltssanierung auf Kosten der unter Vertrag stehenden Beamtinnen und Beamten lehnen wir in dieser Form ab.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein zweiter Punkt in diesem Gesetzentwurf, der ja noch im Ausschuss erörtert werden muss, ist die Frage der Stellenzulage für Fachleiter bei der Ausbildung von Lehrern. Die GEW hat bereits Gesprächsbedarf angemeldet, Petitionen sind auf dem Weg, und Protest angemeldet. Wir kündigen hier schon mal an, dass wir die Hinweise ernst nehmen und wir deshalb auch eine entsprechende Anhörungsliste vorschlagen werden, auf der wir auch die Petenten mit aufnehmen wollen. Außerdem beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung nicht nur an den Haushalts- und Finanzausschuss, sondern auch begleitend an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, DIE LINKE lehnt die Rente mit 67 ab.
Wir denken, da ist es nur konsequent, dass wir auch ein Pensionseintrittsalter mit 67 ablehnen.
Aber der Gesetzentwurf ist auch insgesamt wenig akzeptabel. Das hat auch eine Vielzahl der Anzuhörenden in ihren Stellungnahmen bestätigt. Das beginnt eigentlich schon mit der Überschrift, die jetzt mit einem kleinen Änderungsantrag noch ein bisschen angeglichen wird vonseiten der Koalition. Statt „Gesetz zur Regelung der Versorgung der Beamten“ hätte es ehrlicherweise auch heißen können: Gesetz zur Sanierung des Landeshaushalts auf Kosten der Thüringer Beamtinnen und Beamten.
Der DGB hat in der Anhörung, wie wir finden, zutreffend festgestellt, dass es der Landesregierung einzig und allein um die Kürzung der Pensionen geht. Dies wird besonders deutlich, wenn man sich anschaut, mit welchem Alter die Thüringer Beamten tatsächlich in Rente gehen. Es ist eben schon mal angedeutet worden. Die Altersgrenze von 65 Jahren wird heute schon von vielen Beamten gar nicht mehr erreicht. Nach dem Versorgungsbericht des Bundes erreichen 72 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer krankheitsbedingt nicht die gesetzliche Altersgrenze. Wenn diese Altersgrenze jetzt auch noch angehoben wird, dann bedeutet das für die Betroffenen nur eines, sie müssen höhere Abschläge in Kauf nehmen. Es ist also ein Pensionskürzungsgesetz, das hier vorgelegt wurde.
Das Diktat des Haushalts erkennt die Polizeigewerkschaft auch in der Abschmelzung des Ausgleichbetrags für besondere Altersgrenzen. Dieser Ausgleichsbetrag hatte jedoch einen Sinn, weil Beamte, deren aktive Dienstzeit einer besonderen Regelung unterlag, kaum einen vollen Pensionsanspruch erwerben konnten. Der Sinn dieser Regelung ist aber bisher noch nicht weggefallen. Was
jetzt wegfallen soll, ist der finanzielle Ausgleich dafür. Das nehmen Sie den Betroffenen. Sie nehmen ihnen den finanziellen Ausgleich für diese Arbeit jetzt einfach mal weg. Eine weitere Idee beim Kürzen ist die Kürzung der Anrechnungszeiten bei der Berechnung der Pensionshöhe. Dafür bezeichnet der Beamtenbund - ich zitiere das aus der schriftlichen Anhörung - Thüringen als „beamtenfeindlichstes Bundesland“. Trotzdem zeigt sich der Beamtenbund immer noch kompromissbereit. Gestern schickte uns der Landesvorsitzende eine E-Mail mit der Bitte, wenigstens eine Übergangsregelung für Beamte, die älter als 55 Jahre sind, aufzunehmen. Herr Liebermann war offensichtlich der Meinung, die Koalition doch noch zu kleinen Korrekturen zu bewegen. Jetzt liegt auf dieser Basis ein Änderungsantrag der FDP vor. Ich werde nachher noch einmal insgesamt dazu was sagen. Ja, man kann dem zustimmen. Es würde ja nichts anderes bedeuten, als die bisherige Regelung beizubehalten, aber es ändert hier nichts an diesem Gesetzentwurf und wir befürchten, es wird auch möglicherweise hier nicht auf die erforderliche Mehrheit treffen.
An dieser Stelle möchten wir uns bei allen Anzuhörenden aber für ihre Stellungnahmen bedanken, allerdings müssen wir hier leider konstatieren, dass die Kritiken der Anzuhörenden allesamt weggewischt wurden, als würden sie nur dummes Zeug reden oder schreiben oder wenigstens maßlos übertreiben. Das halten wir für äußerst problematisch,
auch mit Blick auf künftig notwendig weitere Anhörungen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Wochenarbeitszeit soll wieder auf 40 Stunden gesenkt werden. Das ist gut so, aber wir fragen an dieser Stelle auch: Warum ist es nicht schon längst erledigt? Die Verordnung hätte, wie von Prof. Huber versprochen, spätestens zum 1. Januar 2011 in Kraft sein können. Für uns gibt es keinen logischen Grund, außer dem Grund, dass es möglicherweise ein Zeichen für das tiefe Vertrauen zwischen den Koalitionären ist.
Ein weiteres Problem besteht darin, dass Sie den Beamten, die seit fünf Jahren 42 Wochenstunden gearbeitet haben, versprochen haben, dass durch diese zwei zusätzlichen Stunden das Pensionsalter nicht erhöht wird. Wenn jetzt wieder auf 40 Stunden runtergegangen und das Pensionseintrittsalter doch erhöht wird, stellt sich die Frage, was mit der bereits vorgearbeiteten Zeit wird. Ja, ich muss Sie daran erinnern, Sie haben etwas versprochen.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Kollege Hauboldt hat bereits in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs auf unsere grundsätzliche Kritik hin
sichtlich der Trennung zwischen Angestellten und Beamten im öffentlichen Dienst hingewiesen. Diese Trennung ist überaltert und mit nichts mehr sinnvoll zu begründen. Im Gegenteil, wir haben die Probleme heute, von denen vor Jahren niemand etwas wissen wollte. Jetzt können wir uns Beamte und ihre Pensionen, weil nie eingezahlt wurde in die Sozialversicherungssysteme, nicht mehr leisten, dann verändern wir eben mal das Versorgungsgesetz, auf das die Thüringer Beamtinnen und Beamten vertraut haben. Herr Meyer, das halten wir schlichtweg für unseriös.
Das ist der Grund, warum wir uns hier auch so einsetzen. Herr Minister Voß hat über die Jahre ausgeführt, 2011 ist das Volumen bei 11 Mio. € und im Jahr 2020 wird es sich auf 312 Mio. € in Sachen Pensionslasten erhöhen, wenn wir dort nichts ändern. Da muss ich Sie ehrlich fragen, liebe Abgeordnete, diese Zahlen sind ja nicht vom Himmel gefallen, die kennen wir seit Jahren und es gibt Gründe dafür und ich möchte das an der Stelle auch nur so benennen. Auch wenn wir sehen, dass das Gesetz eine längst überfällige Modernisierung erfahren muss - wie zum Beispiel bei der Gleichstellung der Hinterbliebenen aus eingetragener Lebenspartnerschaft -, werden wir hier unsere Zustimmung aus den genannten Gründen nicht geben. Dieser Gesetzentwurf ist auch nicht verbesserungsfähig. Ein Gesetz, dessen Sinn zum größten Teil aus dem Zusammenstreichen der Pensionen der Thüringer Beamten liegt, kann auch nicht durch Änderungsanträge aufgehübscht werden, auch wenn wir hier einem solchen Änderungsantrag, wie er vorliegt, möglicherweise unsere Zustimmung geben können. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, für meine Fraktion will ich an dieser Stelle auf ein paar wenige Punkte eingehen, die bei der Beratung des Rechnungshofberichts von Relevanz waren und - nimmt man die Ablehnung einiger unserer Vorschläge im Haushalts- und Finanzausschuss als Maßstab - sicher auch strittig zwischen den Fraktionen sind.
Der Jahresbericht 2010 des Thüringer Rechnungshofs mit den Bemerkungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung und zur Haushaltsrechnung 2008 - so heißt dieser Bericht zu Recht - soll für uns Abgeordnete eine Entscheidungshilfe bei der Entlastung der Landesregierung sein. Allerdings - dies habe ich bei Vergleichen aus den vergangenen Jahren feststellen können - werden uns Abgeordneten ja nicht alle Prüfungsergebnisse vorgelegt. In Rudolstadt wird entschieden, was wird vorgelegt und was landet möglicherweise in einer Schublade und bleibt dort eventuell liegen.
Dennoch ist im vorliegenden Bericht in ausreichender Zahl dargestellt, wie die Landesregierung mit Steuergeldern umgeht. Wir nähern uns - und das ist keine Drohung, sondern eine Anmerkung - auch unserer jetzigen Legislaturperiode, nämlich mit dem nächsten Bericht 2009 und dann den folgenden.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Beschlussempfehlung, über die wir heute abstimmen, sollen außerdem Schlussfolgerungen für die weitere Arbeit enthalten sein. Dies ist bekanntermaßen im Teil II geregelt. Im Jahresbericht macht der Rechnungshof in einem Teil A Bemerkungen zur Haushaltsführung allgemeiner Art. Unter anderem versucht sich hier der Rechnungshof jedes Jahr an einer ehrlichen Aufstellung der Landesschulden.
Die Schulden des Landes sind aber nicht nur die von der Landesregierung angegebenen Staatsschulden in Höhe von 15,7 Mrd. € zum Jahresende 2008, sondern auch die noch offenen Zahlungen für alternative Baumaßnahmen in Höhe von 562 Mio. € und auch die Schulden der Sondervermögen von 353 Mio. €. Damit kommt der Rechnungshof zum Jahresende 2008 also auf insgesamt 16,6 Mrd. € Gesamtverschuldung. Die eventuellen Verbindlichkeiten aus Bürgschaften in Höhe von 2 Mrd. € werden ebenfalls erwähnt. Was aber hier nicht benannt wird, und insofern ist das jetzt auch eine Anregung für den Rechnungshof, sind die Verpflichtungen, die die Regierung für Ratenkredite eingeht, zum Beispiel für Polizeiboote, Polizeiautos oder Hubschrauber. Diese Zahlungsverpflichtungen müssten aber nach meiner Auffassung und der Auffassung der Fraktion DIE LINKE ebenfalls mit in die Schulden eingerechnet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Teil B des Berichts benennt und bewertet der Rechnungshof die Ergebnisse seiner Prüfung in konkreten Einzelfällen. So übt er Kritik an der Umsetzung des Pilotprojekts zur leistungsbezogenen Planaufstellung und Mittelbewirtschaftung, am Umgang mit Disziplinarverfahren, an kommunalaufsichtlicher Arbeit des Landesverwaltungsamts und an der Beschaffung von Blitzern durch die Verkehrspolizei. Themen sind auch die staatlichen Schulämter, die sogenannten neuen Steuerungsinstrumente an den Hochschulen und weitere Aufgaben und Einrichtungen des Landes. Eine vollständige Aufzählung kann ich mir an dieser Stelle sicher sparen.
Ich möchte nur kurz auf zwei gewichtige Mängel hinweisen, auf die meine Fraktion mit dem Ihnen vorliegenden Änderungsantrag auch reagieren möchte:
1. Beim Maßregelvollzug laufen die Kosten davon.
Ich möchte noch einmal mit Ihnen darüber streiten, ob die Kostenexplosion nicht eine direkte Folge der Privatisierung der Landesfachkrankenhäuser ist.
Ich möchte aber an dieser Stelle, dass die Landesregierung die Privaten auf Grundlage betriebswirtschaftlicher Daten bezahlt. Das möchte auch die Fraktion DIE LINKE. Deshalb haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht im 1. Punkt, der dann im Haushalts- und Finanzausschuss leider abgelehnt wurde. Was an dieser Forderung falsch sein soll, das können wir uns beim besten Willen nicht erklären. Die Alternative dazu wäre, die Verschwendung von Steuergeldern weiter zuzulassen.
2. Beim Bau von Landesstraßen im Saale-Holzland-Kreis mittels PPP-Modell hat der Rechnungshof eindeutig festgestellt, dass hier PPP teurer war
als der Eigenbau. Man könnte sagen, das kann mal vorkommen, so wie meine Kollegin Lehman das auch gesagt hat, welche Fehler eine Landesregierung sicher auch mal machen kann, dass es hinterher doch teurer wurde, als man vorher gedacht hat. Aber hier wurde nach unserer Auffassung von Anfang an bewusst falsch gerechnet und nur dadurch die PPP-Variante künstlich günstiger gerechnet. Die Ideologie, die hinter PPP steckt, wurde von vielen Menschen längst als einfache Verwertungsmöglichkeit für vagabundierendes Kapital entlarvt. PPP macht den Bau und den Betrieb nicht billiger, das hat es noch nie und das wird es auch nie.
Also hören wir endlich damit auf und stimmen Sie unserem Änderungsantrag in diesem Zusammenhang zu.
Sehr geehrte Damen und Herren, DIE LINKE wird der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2008 Entlastung erteilen, wenn unsere beiden Änderungsvorschläge in den Beschluss aufgenommen werden, denn einem „Weiter so“ beim Umgang mit noch dazu knapper werdenden Mitteln wollen wir hier nicht zustimmen.
Zur Entlastung des Rechnungshofs reicht ein Satz. Hier ist wie immer nichts zu finden, was einer Entlastung entgegenstehen könnte. Die Zustimmung für diesen Teil ist für meine Fraktion daher völlig unproblematisch. Aber auch wir möchten an dieser Stelle dem Präsidenten des Landesrechnungshofs Herrn Dr. Dette und seinen Mitarbeitern ganz herzlich für die geleistete Arbeit im letzten Jahr danken
und hoffen auf weiterhin gute Arbeit des Landesrechnungshofs. Ich bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, zum Thema Spielbank ist hier schon viel geredet worden und auch untersucht worden, wie ich neulich gelernt habe. Dienstreisen sind unternommen worden und jetzt bleibt dem Betreiber nur ein mickriger Ertrag von 1 Prozent wegen einer sogenannten Übermaßbesteuerung. Da können wir nur sagen: Das Spiel um die Spielbank ist wohl nun vollends verspielt.
Zu dem Beitrag Sucht will ich mich an dieser Stelle nicht wieder äußern, das haben wir zur Genüge auch getan. Aber an dieser Stelle möchten wir noch einmal darauf verweisen, dass die hier aufgeführten gesetzlichen Veränderungen, die zu dieser Situation geführt haben, nur die halbe Wahrheit sind. Die Umsatzsteuerpflicht, die hier immer angeführt wird, soll zwar im Gesetzentwurf berücksichtigt werden, indem die Umsatzsteuer herausgerechnet werden darf. Damit wäre der gesetzlichen Änderung Genü
ge getan. Aber das reicht nicht. Zusätzlich wollen Sie jetzt die Abgabe von 60 Prozent auf bis zu 25 Prozent senken. Dies tun Sie, weil das tatsächliche Problem ein anderes ist. Die Erwartungen, die einmal an die Einnahmen für Thüringen geweckt waren, haben sich nicht erfüllt. Eher das Gegenteil ist der Fall. Über die Ursachen kann man sicher auch redlich streiten, aber ich möchte mich und andere hier nicht wiederholen.
Eine Bemerkung sei mir an dieser Stelle doch noch gestattet: Bald werden wir hier über den Haushaltskonsolidierungsprozess zu sprechen haben. Da kann dann unseres Erachtens auch eine nicht ertragsreiche Spielbank kein Tabuthema sein. Auch über die Subventionierung der Spielbank durch die Übernahme von zurzeit monatlich 18.000 € als Mietstütze wird erneut zu reden sein.
Ein Wort zu Herrn Kollegen Gentzel: Herr Gentzel, Sie haben bei der ersten Lesung zu diesem Gesetzentwurf eine schon beeindruckende Rede gehalten. Ich glaubte, es würde sehr stürmische Beratungen im Innenausschuss geben. Allerdings habe ich dann nichts mehr gehört …
… und auch im Protokoll des Innenausschusses nichts nachlesen können. Jetzt ziehen Sie hier einen Änderungsantrag aus der Tasche, der für uns alle nicht diskutierbar gewesen ist. Wir halten das für einen Skandal.
Wir, die Fraktion DIE LINKE, bleiben bei unserer Auffassung, aus genannten Gründen: Schließen Sie das Casino. Wer wirklich spielen will, weil möglicherweise auch genügend Geld zur Verfügung steht, der fährt inzwischen eh nach Baden-Baden, da haben schon Tolstoi und Tschechow gespielt. Wir werden den Gesetzentwurf ablehnen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die FDP möchte eine Schuldenbremse in die Thüringer Verfassung aufnehmen. Das Ansinnen ist nicht neu, so einen Antrag gab es schon vonseiten der CDU und im Bund hat es letztens zur Diskussion vonseiten der SPD gestanden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte kurz etwas zum geschichtlichen Kontext sagen, in dem wir uns gerade bewegen. Mit der großen Finanzreform von 1969 wurden in der Bundesrepublik Deutschland finanzverfassungsrechtliche Spielräume geschaffen, um aktive Konjunkturpolitik und öffentliche Investitionen über Kredite finanzieren zu können. Die heutige Schuldenbremse wirkt dem entgegen. Sie wirkt als Investitionsbremse, aber mehr noch, sie zwingt die Länder zu kontraproduktiven Sparmaßnahmen. Und noch eines, bei der Schuldenbremse gibt es außerdem auch ein methodisches Problem aus unserer Sicht. Die im Bundestag von SPD und CDU/CSU bei Enthaltung der FDP beschlossene Schuldenbremse, die nun für Thüringen kopiert werden soll, ist nämlich nur eine Scheinlösung für übermorgen. Der Einführung der Schuldenbremse im Bund lag eine Fehleinschätzung zugrunde, weil die Ursache für das Verschuldungsproblem der öffentlichen Hand im Fehlen von ausreichenden verfassungsrechtlichen Schranken für Kreditaufnahmen gesehen wurde. Richtig ist aber, dass die Steuergeschenke für Vermögende und Kapitalbesitzer im großen Stil auf Pump finanziert wurden. Wenn die einzige Antwort auf Konsoli
dierungsnotwendigkeiten Schuldenbremse heißt, können wir hier nur sagen, das ist so nicht möglich, das ist auch scheinheilig.
Noch etwas, die Schuldenbremse ist auch nicht so wie dargestellt einfach nur in die Verfassung aufzunehmen und damit sind finanztechnisch alle Angelegenheiten geregelt, sondern für uns ist, eine Schuldenbremse in die Verfassung aufzunehmen, eine zutiefst politische Angelegenheit. Die Folge der Schuldenbremse ist eine Entmündigung des Parlaments. Durch eine Schuldenbremse werden nämlich wir Abgeordnete zu verschiedenen Möglichkeiten gezwungen. Ich will mal nur ein Beispiel nennen, weil es auch im Rechnungshofbericht wieder eine Rolle gespielt hat, dass wir möglicherweise, um notwendige Dinge zu investieren, auf die PPP-Finanzierungen zurückgreifen müssen oder andere Finanzierungsformen eingehen müssen, wenn wir überhaupt dann später noch etwas investieren wollen.
Jetzt kann ich es Ihnen nicht ersparen, paradoxerweise verschaffen wir denen, die von der Steuersenkungspolitik am meisten profitiert haben, auch noch Möglichkeiten zur weiteren Vermehrung ihres Geldes, nämlich über solche Projekte, die dort übrig bleiben. Ich finde es schon bemerkenswert, auch dass diejenigen, die durch Steuergeschenke an Konzerne und Vermögende die öffentlichen Haushalte erst ruiniert haben, dann ein grundsätzliches Verschuldungsverbot auch hier in Thüringen einführen wollen.
Ich sage Ihnen an dieser Stelle, das ist nicht nur politisch verantwortungslos, sondern es führt das Land auch in die Handlungsunfähigkeit. Wenn im Land verstärkt investiert werden müsste und die Sozialsysteme besonders zeigen müssen, was sie wert sind, dann verhindern Sie mit der Schuldenbremse verantwortungsbewusstes und auch sozialstaatliches Handeln.
Die Konsequenzen dieser Politik, das will ich hier auch sagen, tragen in der Regel dann auch meist sozial Benachteiligte.
Sehr geehrte Damen und Herren, wichtiger als irgendwelche formalen Schuldenbremsen wäre eine Stabilisierung der Einnahmebasis von Bund, Ländern und Kommunen. Eine gerechte Besteuerung ist die beste Schuldenbremse. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, auch in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs kann ich Ihnen sagen, dass die Änderungen im Teil Besoldungsgesetz von meiner Fraktion mitgetragen werden, aber der Teil Aussetzung der Zuführung zum Pensionsfonds nach wie vor vehement kritisiert wird.
Deshalb haben wir Ihnen auch einen Änderungsantrag mit dem Ziel vorgelegt, dass das Pensionsfondsgesetz nicht geändert wird. So weit, so gut, meine Damen und Herren, eigentlich könnte ich mir weitere Ausführungen zu diesem Thema jetzt sparen, auch nach der Rede von Herrn Dr. Pidde, zumindest jetzt, weil im Vergleich zum 11.11.2010 sich eigentlich gar nichts geändert hat. Aber genau das ist unsere Kritik. Dabei ist zum Thema doch durchaus sehr interessant hier im Parlament auch viel geredet worden.
Gestatten Sie mir deshalb einen kleinen Rückblick zum Verlauf. Bei der Einbringung des Gesetzentwurfs am 11.11.2010 hat mich insbesondere auch die Rede des Herrn Dr. Pidde doch sehr begeistert. Er sagte nämlich - ich darf zitieren: „Artikel 2 des Gesetzentwurfs hat in der SPD-Fraktion erhebliche Fragen aufgeworfen. Bis zur Beratung des Haushalts- und Finanzausschusses sind noch einige Tage Zeit und ich bin mir sicher, dass sich die Koalition auf eine vernünftige Position verständigen wird. Zur Vorbereitung auf diese Diskussion werde ich mir schon einmal den Koalitionsvertrag unter das Kopfkissen legen.“ Nun hatte ich doch einiges erwartet. Im Haushalts- und Finanzausschuss am 29.11. wurde eine Anhörung beschlossen. Inhaltlich passierte erst einmal nichts. Am 26.01. wurde die Beratung vertagt, also da passierte die Steigerung von nichts, nämlich gar nichts. Und am 17.02.2011 lag dann unser Änderungsantrag zur Streichung des Artikels 2 zur Abstimmung im Ausschuss vor.
Was nun geschah, wird wohl niemanden mehr verwundern. Der Änderungsantrag wurde abgelehnt, wir haben die Berichterstattung hierzu gehört. Herr Dr. Pidde hat versucht, in einer 180-Grad-Wende zu erklären, warum man den Artikel 2 so nicht streichen kann. Für meine Fraktion kann ich hier nur noch einmal sagen: Während der Haushaltsdebatte haben wir Vorschläge gemacht zur Senkung der Nettoneuverschuldung. Wir haben über 100 Mio. € Einsparungen in diesem Haushalt gefunden, haben Vorschläge gemacht, und ich sage Ihnen, Herr Dr. Pidde, bei 2,2 Mrd. € Personalkosten werden doch die 8 Mio. € für den Pensionsfonds drin sein.
Für meine Fraktion möchte ich hier noch einmal Folgendes erklären: Dass wir die Aussetzung der Einzahlung in den Pensionsfonds ablehnen, weil es
sich um Geld der Beamtinnen und Beamten handelt,
auf das sie verzichtet haben, und zwar weil sie dieses Geld in die Vorsorge fließen lassen wollten. Und das ist die Kritik, deshalb unser Änderungsantrag, für den ich hier noch einmal namens meiner Fraktion werbe. Noch einmal: Inhalt des Änderungsantrags ist nicht Pensionsfonds ja oder nein, über den man natürlich so, wie er aufgestellt ist, dennoch trefflich streiten könnte, sondern DIE LINKE will nicht zusehen, wie das finanzielle Opfer der Thüringer Beamtinnen und Beamten im allgemeinen Haushalt versickert. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, heute soll über die Vorlage des Subventionsberichts entschieden werden. Meine Fraktion wird sich dem Antrag der CDU/SPD anschließen. Wir haben zwar ursprünglich andere zeitliche Vorstellungen gehabt zur Vorlage des Berichts, aber wenn es bedeutet, dass wir nicht nur ein Zahlenwerk vorgelegt bekommen, sondern tatsächlich auch inhaltliche Aussagen in dem Subventionsbericht, dann soll die Zeit so also auch noch gegeben sein. Wir freuen uns auf die Vorlage Mitte des Jahres 2012. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der Einzelplan 06 ist ausga
benseitig hauptsächlich mit 88 Prozent im Personalbereich und dem Investitionsschwerpunkt für EDV bei den Finanzämtern gekennzeichnet. Der Einzelplan 17 bleibt in seinen Einnahmen - davon war heute schon einmal die Rede - mit über 400 Mio. € hinter dem Ist des Jahres 2009 zurück, als es noch keine Nettoneuverschuldung gab, und es stehen hier das letzte Mal Mittel aus dem Konjunkturprogramm II mit 424,1 Mio. € zur Verfügung. Hier finden wir auch die Globale Minderausgabe in Höhe von 60 Mio. € etatisiert. Weil hier mehrfach die Rede davon war, möchte ich Ihnen unsere Überlegungen dazu einmal etwas ausführlicher darstellen. Eine Globale Minderausgabe ist nichts weiter als eine Ermächtigung für die Landesregierung, im Laufe des Jahres an beliebigen Stellen Geld zu kürzen. Die Fraktion DIE LINKE betrachtet das als eine Selbstentmachtung des Parlaments. Wir haben sie deshalb zuallererst aufgelöst, um so die Haushaltskompetenz des Landesgesetzgebers zu betonen.
Sie ist auch insofern unseriös, denn wenn Sie in 6.000 Haushaltstiteln festlegen, wie viel Geld an welcher Stelle ausgegeben werden soll, und im 6.001. Haushaltstitel schreiben Sie hinein, dass 60 Mio. € eingespart werden sollen oder müssen, dann muss ich schon fragen, dann waren die 6.000 Titel doch nicht so ernst gemeint.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der Schlussbemerkung des Sonderberichts des Landesrechnungshofs heißt es, ich zitiere: „Die dargestellte finanzwirtschaftliche Lage des Freistaats ist angesichts der auch in den nächsten Jahren noch weiter ansteigenden Verschuldung sowie der aufgezeigten Einnahmerisiken und Vorbelastungen der künftigen Haushalte besorgniserregend. Die sich daraus ergebenden notwendigen Konsolidierungsanstrengungen dulden keinen Aufschub und sind unverzüglich in Angriff zu nehmen.“ Mit diesem Haushalt werden wir bei einem Schuldenstand von über 17 Mrd. € landen. Schuldenabbau durch Tilgung ist in der Mittelfristigen Finanzplanung erst 2013 mit 50 Mio. € geplant. Die Fraktion DIE LINKE nimmt diese Situation sehr ernst und deshalb haben wir einen Entschließungsantrag in Drucksache 5/2015 eingereicht, in dem die Regierung aufgefordert wird, sich auf Bundesebene mehr um die Einnahmenseite zu bemühen. Das wird nur über eine gerechte Steuerpolitik möglich sein. Lehnen Sie Steuersenkungen im Bundesrat ab und werden Sie aktiv für einen höheren Spitzensteuersatz für Besserverdiener und für eine Millionärssteuer.
Ich sage es gern noch einmal: Durch die Mechanismen des Länderfinanzausgleichs ist es auch völlig egal, in welchen Bundesländern die Superreichen wohnen. Natürlich wäre es schön, es gäbe auch in Thüringen mehr als die, die da sind - die man auch ordentlich besteuern kann, Herr Mohring.
Zu den Deckungsvorschlägen meiner Fraktion noch so viel: Sie sind alle ernst gemeint. Sie sind auch seriös,
weil sie alle tatsächlich umsetzbar wären. Daran ändert sich auch nichts, wenn man mal einfach so ohne Beleg das Gegenteil in der Debatte behauptet.
Selbst der von Ihnen zitierte Lenin war nicht bettelarm und er hat offensichtlich doch ein bisschen was zustande gebracht.
Sehr geehrte Damen und Herren, über die Struktur der Finanzämter in Thüringen, die fehlenden Steuerprüferkapazitäten und die Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen wird sicher noch ausführlich im Ausschuss zu reden sein. Aber gestatten Sie mir an dieser Stelle eine Bemerkung zur Zusammenlegung und damit verbundener Konzentration der Zuständigkeiten für verschiedene Steuerarten. Ich hatte dazu im Ausschuss schon einmal nachgefragt. Sinn machen solche Veränderungen doch wirklich nur, wenn am Ende tatsächlich auch insgesamt eingespart wird und nicht nur ein Hinund-Her-Schieben von Kosten erfolgt, wie es zurzeit am Beispiel des Finanzamtes Gera deutlich wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich werde Sie nicht bitten, die Änderungsanträge der LINKEN abzuwägen und ernsthaft in Betracht zu ziehen. Ich habe vom letzten Jahr gelernt. Ich will deshalb Herrn Höhn zu Wort kommen lassen, den ich gern hier zitieren möchte. Ich möchte ihn deshalb zu Wort kommen lassen, weil er heute Morgen in der Debatte in Richtung Opposition, insbesondere in Richtung Frau Kollegin Siegesmund, doch gehöhnt hat, was die Anträge der Opposition betrifft - ich zitiere: „Ich hatte allerdings hin und wieder den Eindruck, dass durchaus richtige Anträge nur von der falschen Fraktion gestellt worden sind. Warum, meine Damen und Herren von der CDU, haben Sie eigentlich solch eine Angst davor, zuzugeben, dass auch die Opposition gute Einfälle hat? Sie haben
doch die Weisheit nicht für sich gepachtet. Machen Sie sich doch die Mühe, sich mit den Änderungsanträgen einmal wirklich ernsthaft auseinanderzusetzen.“ Zitat aus dem Jahr 2000. Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin Walsmann, danke für den Bericht, aber ich muss Ihnen auch sagen, ich bin enttäuscht. Ich erkläre Ihnen auch, warum, denn Sie haben hier ein Parlament an Ihrer Seite, das offensichtlich willens ist, den Konsolidierungsprozess, den dieses Land braucht, bis zum Jahr 2020 zu begleiten.
Sie hätten heute hier - die Diskussion gestern zum Finanzausgleichsgesetz hat das, glaube ich, auch bewiesen - tatsächlich die Chance gehabt, mal eine Punktlandung zu schaffen. Ich habe das Gefühl,
dieses Parlament schafft das einfach nicht, entweder sind Anträge zu früh oder Anträge zu spät. Dies wäre eine Punktlandung gewesen, denn ich muss Ihnen sagen, wir sind mitten in der Haushaltsdebatte für das Jahr 2011, wir haben das Haushaltsjahr 2010 fast hinter uns und wir werden nach dem Jahr 2011 im dritten Jahr dieser Legislaturperiode sein. Ich muss Ihnen an der Stelle sagen, wir haben tatsächlich bis dahin alle Möglichkeiten so gut wie verspielt, dieses Land so zu gestalten, so umzugestalten, dass es tatsächlich auch eigenständig im Jahr 2020 so noch existieren kann. Das ist der Vorwurf, den ich hier an dieser Stelle machen muss. Sie haben - ich beziehe mich da auch auf Herrn Barth - diesen Bericht hoch gehalten, Frau Walsmann. Ich habe mir dabei überlegt, was hat Sie denn jetzt in der Hand. Ich glaube, es war die Kiste der Pandora, die Sie offensichtlich heute hier so nicht öffnen können. Ich denke, wir müssen sie öffnen, wenn wir hier weiter gestalten wollen in diesem Lande.
An der Stelle möchte ich mich dem Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN anschließen. Wir unterstützen in dem Antrag Punkt II ganz explizit und hoffen, dass wir beim nächsten Mal mehr Mehraufnahme bekommen und so natürlich auch gestalterisch mitwirken können, genau in den Punkten, die auch Grund waren, warum diese Haushaltsstrukturkommission gegründet wurde. Dazu wünsche ich uns allen gemeinsam trotzdem alles Gute.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Nichts geht mehr; zumindest bei
der Spielbank Erfurt ist es wohl so. Mit der Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes soll dem Casino nun die Existenz gesichert werden. Das lehnt DIE LINKE ab und ich will Ihnen auch begründen, warum. In der Begründung, wie auch Minister Huber eben aufmerksam gemacht hat, heißt es, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen vom 1. Januar 2008 neben anderen zu diesem Entwurf zwingen. Das ist nur die halbe Wahrheit und das sollte man auch so sagen. Es wurden von Anfang an eklatante Fehler gemacht, und das wissen Sie auch. Ich möchte dazu hier nur Folgendes sagen: