Protokoll der Sitzung vom 24.03.2011

Im Hinblick auf eine rechtliche Unsicherheit, die spätestens 2006 geklärt war. Ich will es doch wenigstens versuchen, Ihnen auch zu erklären, da sich der eine oder andere auch an Sie um Rat wendet. Aber es ist womöglich vergebens. Rückwirkend geschieht dort bescheidmäßig nichts. Der Bescheid kann natürlich dann für die Zukunft auch angefochten werden, lediglich die Abrechnungsmodalitäten liegen in der Vergangenheit. So weit zur Klarstellung.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Das war keine Klarstellung.)

(Beifall CDU)

Danke, Herr Minister. Zu Wort gemeldet hat sich jetzt Abgeordneter Kuschel.

(Abg. Ramelow)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Geibert, ich habe irgendwie das Gefühl, irgendjemand hat Ihnen etwas in Ihrer Kindheit getan, dass Sie jetzt so um sich schießen. Aber das ist jetzt kein rechtlicher Fall, das ist eher ein medizinischer. Dazu möchte ich mich jetzt nicht weiter äußern, da fehlt mir die Kompetenz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Innenminister, Sie waren damals schon in der Landesverwaltung, welchen Posten weiß ich jetzt nicht, 2005, aber um noch mal ganz sachlich...

Herr Abgeordneter Kuschel, ich muss Sie kurz unterbrechen. Ich würde Sie bitten, ich habe das eben schon einmal gesagt, dass wir uns ein kleines bisschen mäßigen in der Ausdrucksform.

(Beifall im Hause)

Ich danke, das ist in unserer Geschäftsordnung, Sie können uns als Abgeordnete rügen, Vertreter der Landesregierung nicht, aber da müssen die Vertreter der Landesregierung sich auch an uns ein bisschen orientieren.

(Unruhe DIE LINKE)

Noch mal: 2005, als das Urteil kam, gab es damals einen Innenminister, ich meine, Gasser hieß er und Althaus hieß der Ministerpräsident. Die haben als Erstes ein sogenanntes Moratorium erlassen und den Gemeinden gesagt, macht erst einmal gar nichts, wir regeln es neu für euch. Damit haben Sie natürlich die zeitliche Schiene doch selbst zu verantworten. Wir waren es, die im Herbst 2005 einen Gesetzentwurf vorgelegt haben, der sich am sächsischen Modell orientiert und der die Rechtsprechung des Thüringer OVGs berücksichtigt hat. Der wurde von der CDU abgelehnt. Die haben gesagt, wir lösen das für euch. Das heißt, Sie haben den Rechtsschein entwickelt. Sie kennen das als Jurist, Sie wollen das Leben in Loseblattsammlungen zusammenfassen. Das ist das Schwierige, weil das Leben vielfältiger ist, das lässt sich nicht nur in Loseblattsammlungen erfassen. Aber wenn wir es schon machen, da müssen Sie doch zugestehen, dass dieses Urteil, auf das immer wieder Bezug genommen wird, eine damalige Momentaufnahme war. Das heißt, das Thüringer OVG hat eine Gesetzeslage interpretiert, hat aber dem Gesetzgeber doch nicht untersagt, die Gesetzeslage zu ändern. Das ist doch die Frage. Wenn wir aber bis 2005 den Gemeinden und damit auch den Bürgern den Rechtsschein und die Wirkung - es gibt die normative Wirkung des Faktischen, die Realität war immer eine andere für den Bürger -, wenn wir das erkannt

haben, hätten wir doch die Rechtslage dieser Realität anpassen können. Das haben Sie nicht gemacht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch mal vielen Dank auch an den Innenminister für die Bewerbung meiner Internetseite. Sie dürfte jetzt weiteren Leuten bekannt sein. Ich will aber noch einmal darauf eingehen, sowohl Herr Bergner von der FDP als auch Herr Gumprecht von der CDU und der Innenminister sind darauf eingegangen, was die Belastungen der Mieter betrifft. Ich bitte, tatsächlich endlich damit Schluss zu machen, soziale Gruppen gegeneinander auszuspielen

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

und jedes Mal immer wieder die Debatte Grundstückseigentümer und Mieter. Ich habe Ihnen das schon mehrfach zu erklären versucht. Auch heute bezahlen die Mieter bereits die Beiträge.

(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das ist ja was ganz Neues.)

Ich bin selbst im Aufsichtsrat einer Wohnungsbaugesellschaft in Arnstadt, wir sind größter Grundstückseigentümer. 4.000 Wohnungen, 12.000 Mieter, also fast 50 Prozent der Bevölkerung der Kreisstadt Arnstadt wohnen in der WBG.

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Dann müs- sen Sie sich fragen lassen, wie Sie Ihre Ar- beit im Aufsichtsrat erfüllen.)

Wir bekommen im Jahr 1 Mio. € Beitragsbescheide Abwasser/Straße. Woher bezahlen wir das? Woher bezahlt eine Kommunale Wohnungsgesellschaft/ Wohnungsgenossenschaft die Beiträge? Es gibt nur eine Quelle, das sind die Mieteinnahmen. Wir können es nur aus der Unterhaltung von Wohngrundstücken nehmen. Da haben wir noch 2 Mio. €. Wir haben 12 Mio. € Einnahmen, 2 Mio. € sind noch übrig, alles andere ist Kapitaldienst und dergleichen. Das heißt, der Mieter bezahlt sogar doppelt, weil wir nämlich nicht die Mittel haben, um ausreichend in den Wohnbestand zu investieren. Damit haben unsere Mieter erhöhte Betriebskosten zu tragen. Sie müssen die Beiträge refinanzieren und sie haben erhöhte Betriebskosten, insbesondere was Wärme, Wasser, Abwasser, Abfall und dergleichen betrifft. Damit ist es völlig unerheblich und es ist nicht wahr, wenn Sie sagen, dass im jetzigen System der Grundstückseigentümer nur belastet ist und der Mieter entlastet und im künftigen, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN oder DIE LINKE vorschlagen, die Mieter belastet werden. Das ist einfach nicht wahr. Wir haben es ausgerechnet und ich will die Zahlen noch mal benennen. Selbst wenn alle Gemeinden von der Infrastrukturabgabe Gebrauch machen würden, die ist ja freiwillig, die Gemeinden müssen es nicht, aber mal unterstellt, dann - so haben wir ausgerechnet - würde sich das

auswirken um 6 Cent pro m² Wohnfläche im Monat. Das sind bei einer 60-m²-Wohnung 3,60 € im Monat. Das kann man hochrechnen und sagen, das ist eine Belastung. Aber wir sagen, das ist besser, als wenn einzelne Grundstückseigentümer oder beispielsweise wir als Wohnungsbaugesellschaft einen Bescheid von 1 Mio. € jedes Jahr bekommen. Von daher wissen wir, es ist ein Kompromiss. Natürlich würden wir uns eher wünschen, dass kommunale Straßen steuerfinanziert werden, so wie Kreisstraßen, Landesstraßen, Bundesstraßen, Bundesautobahnen, die sind alle steuerfinanziert. Weshalb muss also eine Gemeindestraße wie im 19. Jahrhundert noch durch die Anlieger finanziert werden?

Da sind wir bei dem Vorteilsbegriff, den der Innenminister angesprochen und zu dem er auf die Entscheidung des OVGs in Rheinland-Pfalz verwiesen hat. Genau das ist unser Argument. Vorteilsbegriff drei Kriterien: Dauerhaftigkeit, Grundstücksbezogenheit, Gebrauchswert beeinflussend. Nun nehmen wir mal das Straßensystem als Ganzes her, wir können die einzelne Straße nicht mehr betrachten, sondern Straßen funktionieren nur als System. Dauerhaftigkeit ist gegeben, die Grundstücksbezogenheit nur als System und der Gebrauchswert besteht in der baulichen oder wirtschaftlichen Nutzbarkeit, das hat mit dem Wert nichts zu tun, sondern es geht hier um den Gebrauchswert. Für Herrn Recknagel: Den Unterschied zwischen Wert und Gebrauchswert hat Marx erklärt, Sie kennen den, ich erkläre es Ihnen dann in der Pause; Sie haben das ja bis heute nicht begriffen. Hier geht es um den Gebrauchswert, nicht um den Wert des Grundstücks. Wenn Sie das akzeptieren, wenn Sie sagen, das Urteil in Rheinland-Pfalz bejaht, dass auch ein Straßensystem die Grundstücksbezogenheit, die Gebrauchswertfähigkeit und die Dauerhaftigkeit definiert, wieso akzeptieren Sie es dann nicht bei der Infrastrukturabgabe? Diesen Widerspruch habe ich nicht begriffen. Sie verstecken sich hinter einer verfassungsrechtlichen Auseinandersetzung, weil Sie politisch nicht eingestehen wollen, dass Sie die Bürgerinnen und Bürger in Thüringen um 260 Mio. € noch abkassieren wollen - rückwirkend. Das nennen Sie dann Gerechtigkeit und das ist rückwirkend. Die Menschen erhalten heute oder morgen den Bescheid für eine Leistung, die die Gemeinde im Jahre 1991/92 erbracht hat. Da interessiert den Bürger nicht diese abstrakte juristische Diskussion. So etwas müssen Jurastudenten im ersten oder zweiten Semester in der Klausur aufschreiben, aber das ist dann wieder Loseblattsammlung.

Noch ein Hinweis, weil gesagt wurde, Bürgerbeteiligung wird jetzt stärker in den Mittelpunkt gerückt, das hat Herr Gumprecht formuliert. Jetzt können die Bürger bei den Ausbauvarianten mit entscheiden. Wir haben jetzt schon Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten, die völlig ins Leere laufen. Das hat die

CDU zu verantworten. Wir haben eine Bürgerbeteiligung, da steht in § 13: Vor Maßnahmebeginn sind die Bürger anzuhören und ihnen ist Einblick zu geben in die Unterlagen. Sie haben daraus eine ordnungspolitische Vorschrift gemacht, das heißt, Ihre Missachtung stellt einen Gesetzesverstoß ohne Rechtsfolgen dar. Dann wundern Sie sich, dass die Bürger immer weniger Vertrauen in den Rechtsstaat haben, wenn Sie eine Rechtsnorm schaffen, die nicht mit Rechtsfolgen belastet ist. Da brauche ich kein Volljurist zu sein, um zu sagen, das ist einfach Mist, was wir da gemacht haben, also die Mehrheit in diesem Landtag. Wenn wir das erkannt haben, dann müssen wir es jetzt verändern. Wir haben in anderen Rechtsgebieten doch andere Rechtsfolgen, wenn bestimmte, eher technische Vorgaben missachtet werden. Wissen Sie, im Arbeitsrecht kann eine materiell-berechtigte Kündigung trotzdem gegenstandslos sein, wenn man vergisst, den Betriebsrat zu beteiligen. Warum machen wir keine Regelung und sagen, wenn der Bürger nicht beteiligt wird, dann entsteht keine Beitragspflicht. Warum nicht? Nein, Sie machen eine ordnungspolitische Vorschrift, erwecken bei dem Bürger den Eindruck, als hätte er etwas zu sagen und wenn es die Gemeinden oder die Zweckverbände missachten, passiert gar nichts. Dann schaffen wir Verbraucherbeiräte bei den Abwasserzweckverbänden, die haben nicht mal ein Anhörungsrecht in der Verbandsversammlung. Ich bin selbst Mitglied eines Verbraucherbeirats, Frau Mühlbauer auch, und weiß, wie wirkungslos das ist. Irgendwann verlieren die Bürger das Vertrauen, weil sie sagen, wir haben formale Mitwirkungsmöglichkeiten, aber keine Entscheidung. Sie schädigen damit das Ansehen.

Die gleiche Wirkung ist gestern eingetreten, wenn Sie ein Gesprächsangebot an die Bürgerinitiativen machen. Sie wollen sich mit den Bürgerinitiativen unterhalten, nachdem das Gesetz verabschiedet ist. Ich käme mir als Bürger veralbert vor. Was soll denn der Bürger noch mit entscheiden? Wie das Gesetz dann umgesetzt wird?

Herr Abgeordneter Kuschel, es gibt den Wunsch auf eine Zwischenfrage. Lassen Sie die zu?

Selbstverständlich.

Frau Abgeordnete Mühlbauer, bitte.

Ich wollte nur einmal nachfragen. Herr Kuschel, ist Ihnen bekannt, dass die Wohnungsbaugesellschaft, von der Sie vorhin gesprochen haben, selbst für

(Abg. Kuschel)

sich entschieden hat, Beiträge lieber beizubehalten, als diese auf Gebühren umzulegen, weil sie eben mieterfreundlich sein will?

Das ist falsch. Ich habe eine Arbeitsgruppe in diesem Zweckverband, das ist der Wasser- und Abwasserzweckverband Arnstadt und Umgebung, geleitet, wo die Auswirkungen bei Reduzierung oder Wegfall der Abwasserbeiträge untersucht wurden. Da war Herr Adolf, Geschäftsführer der Wohnungsbaugesellschaft, beteiligt und hat gesagt, die Wohnungsbaugesellschaft profitiert von der Umstellung, wenn die Abwasserbeiträge abgeschafft und dafür eine Gebührenrefinanzierung eingesetzt wird, hat sich die Wohnungsbaugesellschaft für das System der Gebührenfinanzierung von Investitionen entschieden. Das ist so.

Also, meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend noch etwas zu den Einwendungen des Innenministers hinsichtlich der Finanzierung unseres Gesetzentwurfs. Wir können natürlich nur auf eine momentane Rechtssituation abstellen. Was Sie beschrieben haben, dass Mittel des Bundes ab 2014 nicht mehr mit einer Zweckbindung versehen sind oder dann ganz wegfallen, das gilt ja auch für Sie. Das heißt, damit ist zwischen den beiden Gesetzentwürfen kein Unterschied. Wir müssen eine Berechnung anstellen und müssen deshalb das jetzige Finanzierungssystem zunächst erst einmal unterstellen und haben gesagt, wenn wir das fortführen, müssen wir bestimmte Hochrechnungen machen. Sonst wird es ja nichts. Wir wissen natürlich, keiner hat die Fähigkeit, zu sagen, wie sich bestimmte Zuwendungsströme in den nächsten Jahren gestalten. Insofern haben wir berechnet, wenn das jetzige Investitionsverhalten der Gemeinden so bleibt, wenn die Zuschüsse des Landes so bleiben, welche Auswirkungen das hat, das können Sie dann in der Begründung noch einmal nachsehen. Das nur zur Klarstellung, dass diese Wirkung dann auch in Ihrem System eintritt. Das heißt, ab 2019, wenn es keine Mittel mehr vom Bund gibt, dann trifft das auch für Ihr System insgesamt zu. Danke.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Danke, Herr Abgeordneter Kuschel. Es liegt mir kein Redewunsch mehr vor. Das heißt, wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Abgestimmt wird direkt über den Gesetzentwurf der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE in der Drucksache 5/1413. Das ist die korrigierte Neufassung in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen

der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Fraktionen der SPD, CDU und FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung und beginnen erstens mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/2447. Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der CDU und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion DIE LINKE. Vielen Dank. Damit ist der Änderungsantrag nicht angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/1759 in zweiter Beratung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen der CDU und der SPD. Gegenstimmen? Sie kommen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Somit ist der Gesetzentwurf in erster Abstimmung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer in der Schlussabstimmung dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich jetzt, sich von seinem Platz zu erheben. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen der CDU und der SPD. Wer dagegen stimmt, den bitte ich, sich jetzt zu erheben. Das sind die Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2 a und b.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 3

Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1552 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/2448

dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD - Drucksache 5/2455

ZWEITE BERATUNG

(Abg. Mühlbauer)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Gentzel aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung. Bitte, Herr Abgeordneter Gentzel.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung vom 29. September 2010 „Viertes Gesetz zur Änderung des Thüringer Spielbankgesetzes“ in der Drucksache 5/1552 wurde erstmals in der 36. Sitzung des Landtags am 11. November beraten. Er wurde an den Innenausschuss federführend und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. In seiner 15. Sitzung am 3. Dezember 2010 beriet der Innenausschuss den Gesetzentwurf erstmals und bestellte mich zum Berichterstatter. Im Verlauf der weiteren Beratung in den Ausschüssen wurde die Frage der Notwendigkeit des Erhalts der Erfurter Spielbank gründlich erörtert. Dazu wurde von der Landesregierung zusätzliches Informationsmaterial eingefordert. Dieses wurde in Form einer Übersicht über die von Spielbanken erhobenen Abgaben und den Gemeindeanteil in den Bundesländern zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder des Innenausschusses beschlossen in ihrer 17. Sitzung vom 21. Januar dann die Durchführung einer schriftlichen Anhörung. Die Anzuhörenden wurden um eine Stellungnahme bis zum 15. Februar 2011 gebeten. In seiner 20. Sitzung hat der Innenausschuss die Beratung ausgewertet und zusammengefasst.

Im Ergebnis dieser Beratung empfiehlt der Innenausschuss, den Gesetzentwurf anzunehmen. Auch der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung die Annahme des Gesetzentwurfs empfohlen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Gentzel. Zu dem Gesetzentwurf gibt es außerdem einen Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD zum Vierten Gesetz zur Änderung des Spielbankgesetzes. Ich frage jetzt die antragstellenden Fraktionen, ist eine Begründung des Antrags gewünscht? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache, und zwar sowohl zum Änderungsantrag als auch zum Gesetzentwurf. Das Wort hat als erster Redner der Abgeordnete Gentzel für die Fraktion der SPD.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich werde es relativ kurz machen. Natürlich kann man, der eine wird sagen, müsste man, minuten-, ja stundenlang in der Vergangenheit dieser Spielbank schwelgen. Das Problem ist nur, durch das Schwelgen in der Vergangenheit ändern wir nichts. Insofern ist die Entscheidung für dieses Ge

setz, wie es uns vorliegt, eine sehr pragmatische, die sich an zwei Eckpfeilern orientiert.