Protokoll der Sitzung vom 20.11.2009

Das ist eine Selbstverständlichkeit, wie ich empfinde. Aber genau deswegen gehört sie nicht rein.

(Beifall FDP)

(Unruhe DIE LINKE)

Das muss man nicht in Gesetze gießen, denn wenn man das tut, dann hebelt man ein Stück weit das Demokratieprinzip aus. Die Beschäftigten, das Personal wählt sich seinen Personalrat und seine Personalrätin.

(Beifall FDP)

Wenn die das tun, dann dürfen die das im Hinblick auf die Vertretung, die sie dort erwarten, im Hinblick auf die fachliche Qualifikation, und dann dürfen die das auch meinetwegen tun im Hinblick auf das Geschlecht. Aber einen Zwang auszuformulieren, bedeutet doch, dass im Kern jemand vorgezogen wird, der möglicherweise keine Mehrheiten gefunden hat. Ob das wirklich so gemeint sein kann, wage ich doch zu bezweifeln.

(Zwischenruf Abg. Bärwolff, DIE LINKE: Wenden Sie sich mal an Herrn Kemme- rich.)

Sie haben auch die Zeitarbeiter in diese Regelung mit einbezogen. Aber die sind doch gerade dem Wesen nach möglicherweise nur ganz kurzfristig dabei. Wollen Sie wirklich, wenn man über eine kurze Frist hinweg Zeitarbeiter, Leiharbeiter beschäftigt, dass die möglicherweise als Zünglein an der Waage die Zusammensetzung eines Personalrats bestimmen, obgleich sie wenige Wochen später schon gar nicht mehr diesen Betrieben angehören? Das kann auch nicht gemeint sein.

(Beifall FDP)

Für mich der inhaltlich wichtigste Punkt ist der, dass Sie bei ordentlichen Kündigungen die Mitbestimmung einführen. Wenn man das tut, dann bedeutet das, dass Sie ein Blockaderecht den Personalräten an die Hand geben. Ich glaube, wir müssen doch sehr vorsichtig sein, wenn wir eine Personalentwicklung - durchaus auch einen Abbau des Personalbestands - der Thüringer Verwaltungen nicht zuletzt aus Gründen der demographischen Entwicklung und der Finanzen in Thüringen durchsetzen wollen, dann dürfen wir nicht die Rechte dieses Parlaments und die Rechte der Landesregierung dadurch einschränken, dass

wir den Personalräten ein Blockaderecht einräumen. Hier wird demokratisch entschieden, hier hat das Volk über die Zusammensetzung dieses Parlaments gesprochen. Letztlich ist das das ureigenste Recht dieses Parlaments, zu entscheiden, welchen Personalbestand wir haben wollen.

(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Wir reden aneinander vorbei!)

Da ist die Mitbestimmung - übrigens anders, als es im Betriebsverfassungsgesetz aus gutem Grunde geregelt ist - genau der falsche Weg.

Im Übrigen lohnt auch ein Blick in andere Länder. Ich habe mir mal beispielhaft das Personalvertretungsrecht von Baden-Württemberg angeschaut. Da ist es so geregelt dem Wesen nach, wie ich es eben dargestellt habe.

Zusammenfassend kann man sagen, diesem Entwurf fehlt doch ein bisschen die Ausgewogenheit der beiden Parteien in den Personalräten. Die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen und dem Personal sollte ausgewogen sein, sollte fair sein, sollte ganz bestimmt gut sein und sollte auch dafür sorgen, dass sich Beschäftigte tatsächlich vertreten fühlen und wohlfühlen, aber man kann nicht die Machtverhältnisse völlig umdrehen zulasten demokratischer Entscheidungen. Deshalb denke ich, dieser Entwurf ist ungeeignet. Danke schön.

(Beifall FDP)

Danke schön, Herr Abgeordneter. Als Nächstes hat sich Abgeordneter Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.

Meine sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Herr Bergner, ich freue mich, dass wir jetzt schon zwei sind im Wettbewerb um die kurzen Reden. Ich denke, dass dieser sportliche Wettbewerb auch auf die großen Fraktionen überspringen wird.

Hier liegt ein sehr interessanter Gesetzentwurf vor, weil das Regelungsbedürfnis für mich sehr aufschlussreich und ausführlich dargelegt ist. Wenn man mit den Gewerkschaften kurz darüber redet - und das ist ja hier auch schon gesagt worden -, machen diese sehr deutlich und dramatisch deutlich, dass Thüringen einfach das schlechteste Personalvertretungsgesetz in der Bundesrepublik Deutschland hat.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich das noch mal ganz kurz auch mit dem Beispiel in der Umweltbewegung nennen und das mit der Zerschlagung der Umweltämter hier illustrieren. Das wäre mit einer Mitbestimmung anders gelaufen. Was war passiert? Es ist eine weitestgehende Kommunalisierung der Aufgaben der Staatlichen Umweltämter eingetreten und dazu aber auch das Geben in die Ebene des Landesverwaltungsamts für einige Kompetenzen. Das hat dazu geführt, dass wir ein Wirrwarr und ein Durcheinander hatten und das, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist das Schlechte an der fehlenden Mitbestimmung, weil diese Leute ja kompetent sind auch darin, wie man Arbeit organisiert. Hier wollen wir Mitbestimmung einfach organisieren. Deshalb finde ich es richtig, dass wir hier ein neues Gesetz bekommen werden.

Es ist natürlich auch klar - und das haben Sie ja versucht, Herr Recknagel, gerade eben ein wenig deutlich zu machen -, es ist schlecht mit Gänsen über Weihnachten zu sprechen. Oder, es ist nicht klug, wenn der Landtag oder das Land Thüringen, der Freistaat, sein „Letztentscheidungsrecht der Dienstherren“ aufgibt. Darum geht es aber auch gar nicht. Wir müssen uns doch einfach deutlich machen, dass die Personalvertretungen im öffentlichen Dienst keine Gegner oder unwillige Angestellte sind, sondern sie sind doch Rückkopplungsorgane. Sie geben uns doch eine Spiegelung dessen, was wir hier beschließen - so, wie Sie das richtig gesagt haben -, wir beschließen hier und wir bekommen das gespiegelt. Das ist doch ganz wichtig. Das hilft uns doch bei unserer Arbeit. Wir dürfen das niemals vergessen: Die Menschen, die im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, setzen unsere Beschlüsse um, also sie sind die Mittler. Selbst wenn wir 188 Abgeordnete in diesem Hohen Haus wären, wir würden es nicht schaffen, so intensiv mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu treten, wie es die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Thüringen sind. Sie sind sozusagen die Schnittstelle unserer Beschlüsse hin zur Bevölkerung. Wir sollten sie anhören, wir sollten sie beteiligen, wenn wir über die Arbeit des Freistaats sprechen.

Die Behandlung in den Ausschüssen ist deshalb der richtige Weg, denn die Gewerkschaften sagen auch, auch das Dritte Änderungsgesetz, von der Linkspartei hier vorgelegt, ist noch nicht das moderne Personalvertretungsgesetz, das sich die Gewerkschaften wünschen. Ich persönlich wünsche mir an einem Personalvertretungsgesetz mitzuarbeiten, das beispielgebend wird für die Bundesrepublik Deutschland, dass wir vom letzten Rang vor auf den ersten Rang kommen, dann haben wir alle gemeinsam etwas gekonnt. Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Es wurde von mehreren Rednern die Ausschussüberweisung an den Innenausschuss, an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und an den Gleichstellungsausschuss beantragt. Herr Minister möchte sprechen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, der vorhin hier gesprochene Satz: „Mehr Mitbestimmung ist mehr Demokratie“ ist so leider nicht richtig. Bevor ich hier auf die Einzelheiten eingehe, gestatten Sie mir zwei, drei kurze Pinselstriche zu dem Hintergrund und dem Spannungsfeld, in dem wir uns hier bewegen, das für mein Dafürhalten heute morgen nicht ausreichend reflektiert worden ist. Ein wesentlicher Grundsatz für die Ausübung von Staatsgewalt ist das Demokratieprinzip. Alle Entscheidungen der Verwaltung müssen - da sage ich Ihnen nichts Neues - demokratisch legitimiert sein. Das bedeutet,

(Beifall DIE LINKE)

es bedarf dann, wenn eine Behörde Entscheidungen trifft, einer durchgehenden Legitimationskette vom Parlament über die Regierung bis zum letzten Amtswalter. Es muss gesichert sein, dass die Letztentscheidung durch einen letztlich dem Parlament verantwortlichen Amtsträger erfolgt. Diesen durch das Grundgesetz vorgegebenen Anforderungen - das Bundesverfassungsgericht ist ja erwähnt worden - an die demokratische Legitimation steht in Thüringen - und insofern sind wir weiter als andere Länder - ein eigenes Grundrecht in Artikel 37 Abs. 3 der Landesverfassung gegenüber, das das Mitbestimmungsrecht der Beschäftigten garantiert. Der Personalrat hat Mitspracherecht, soweit spezifische, die Beschäftigten betreffende Angelegenheiten entschieden werden.

Zwischen diesen beiden Polen, Demokratieprinzip und Durchsetzung des parlamentarisch gebildeten Willens auf der einen und Mitbestimmung der Beschäftigten auf der anderen Seite, ist ein Ausgleich zu finden. Dabei gilt: Je weniger die zu treffende Entscheidung die verantwortliche Wahrnehmung des Amtsauftrags berührt und je nachhaltiger die Interessen der Beschäftigten betroffen sind, desto weiter kann auch die Beteiligung des Personalrats reichen.

Der Gesetzentwurf führt diese Grundsätze in der Begründung auf, er trägt ihnen aber in der Ausgestal

tung nicht hinreichend Rechnung. Bereits zu Beginn schlägt die Regelung in Nummer 1 die Verleihung eines mehr oder weniger allgemeinpolitischen Mandats vor. Das heißt, Dienststelle und Personalvertretung haben bei ihren Entscheidungen gesellschaftliche, wirtschaftliche und ökologische Grundsätze zu berücksichtigen. Dieselbe Bestimmung stand im schleswig-holsteinischen Mitbestimmungsgesetz, das das Bundesverfassungsgericht geprüft und das es eigentlich für verfassungswidrig befunden und nur aufgrund einer verfassungskonformen restriktiven Auslegung gehalten hat, die den Sinngehalt im Grunde leerlaufen lässt. Eine solche Bestimmung würde ich nicht 14 Jahre später in das Thüringer Personalvertretungsgesetz aufnehmen.

(Beifall CDU)

Aber ungeachtet dieser verfassungsrechtlichen Akzente sind in dem neuerlichen Entwurf auch die kritischen Anmerkungen, die meine Vorgänger und die SPD schon formuliert haben, nicht hinreichend eingearbeitet worden. Nach wie vor wird plakativ eine Allzuständigkeit des Personalrats bei der Mitbestimmung gefordert. Eine solche Forderung mag vielversprechend klingen, sie ist bei näherer Betrachtung aber weder verfassungsrechtlich machbar noch sinnvoll. Die pauschale Forderung, ohne Einschränkung und ohne nähere Spezifizierung, bedeutet nicht nur für die Dienststelle eine größere Unsicherheit, sie bringt auch den Personalräten keine Klarheit. Eine Allzuständigkeit erschwert der Dienststelle die Durchführung von notwendigen Veränderungen, die die Beschäftigten nur am Rande oder gar nicht berühren. Dort, wo die Interessen der Beschäftigten betroffen sind, werden die Mitbestimmungsrechte durch die abschließenden Kataloge der Beteiligungen festgelegt. Damit herrscht für alle - also für Beschäftigte, Personalrat und Dienststelle - Klarheit, Rechtsklarheit. Mit der Festschreibung einer Allzuständigkeit anstelle konkret gefasster Beteiligungstatbestände sind Auseinandersetzungen vorprogrammiert. Die Betroffenen werden in zeitraubende Auseinandersetzungen über das Verfahren getrieben, die Verwaltung wird sich mit sich selber beschäftigen, statt ihren Auftrag zu erfüllen, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, im Interesse des Gemeinwohls zu arbeiten.

Dass die Vorschläge der Fraktion DIE LINKE nicht ganz ausgereift sind,

(Beifall FDP)

zeigt sich auch an den Stellen, an denen durchaus weiterführende Ansätze vorhanden sind. So ist der Vorschlag, zukünftig ausdrücklich im Personalvertretungsrecht zu regeln, dass auch Beschäftigte in den Schutzbereich gelangen, die weder Beamte noch Arbeitnehmer sind, grundsätzlich begrüßenswert. Es

gibt neue Beschäftigungsformen, von denen auch die Verwaltung immer häufiger Gebrauch macht, ich würde sagen, Gebrauch machen muss. So gelangen mitunter Zeitarbeitnehmer zum Einsatz, die in der Tat den Schutz des Personalvertretungsrechts erhalten sollen. Weil das so ist und weil Zeitarbeitnehmer keine Arbeitnehmer zweiter Klasse sind, heißt es im Koalitionsvertrag zur Novelle: „Die Koalitionspartner sind sich einig, dass im Zuge der Gesetzesnovelle auch Zeitarbeiter dem Personalvertretungsrecht des öffentlichen Dienstes unterfallen.“

Die Zielsetzung ist richtig. Der Vorschlag der Fraktion DIE LINKE unterbreitet aber eine Regelung, wonach eine uneingeschränkte Gleichstellung von Beamten, unmittelbar beschäftigten Arbeitnehmern und solchen Beschäftigten erfolgen soll, die aufgrund anderer Rechtsverhältnisse tätig sind. Dabei wird meines Erachtens übersehen, dass eine vollständige Gleichstellung der Rechte solcher Beschäftigter mit denen von Beamten und Arbeitnehmern nicht uneingeschränkt erfolgen kann. Vielmehr ist zu prüfen, ob die einzelnen Rechte überhaupt passen und ob deren Anwendung sinnvoll ist. So ist es meines Erachtens nicht sinnvoll, Zeitarbeitnehmern ein passives Wahlrecht zu gewähren. Das würde nämlich bedeuten, dass nur vorübergehend in der Verwaltung eingesetzte Zeitarbeitnehmer in den Personalrat gewählt werden könnten. Es liegt aber gerade in der Natur der Sache, dass diese nicht dauerhaft, sondern nur für einen gewissen Zeitraum in der Verwaltung eingesetzt werden. Soweit die Wahlperiode nicht mit der Zeit des Einsatzes parallel läuft, und das wird in der Regel der Fall sein, müssten Nachrücker einspringen. Mit der grundsätzlich angestrebten Kontinuität einer Personalvertretung ist das schwerlich vereinbar. Es müssten gegebenenfalls Neuwahlen durchgeführt werden. Nicht ohne Grund ist für Zeitarbeitnehmer in § 14 Abs. 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes auch das passive Wahlrecht ausdrücklich ausgeschlossen.

Auch an einer anderen Stelle hat sich die Fraktion DIE LINKE mit der Kritik an ihrem Entwurf leider nicht auseinandergesetzt. So können die Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten nicht unverändert übernommen werden. Schon meine Vorgänger haben hier mehrere Beispiele aufgeführt, ich verweise insofern auf das Plenarprotokoll 4/106 vom Mai dieses Jahres. Trotzdem sollen nach wie vor unter der Überschrift „Unterrichtung in wirtschaftlichen Angelegenheiten“ auch Regelungen zur Betriebsänderung übernommen werden, §§ 111 ff. des Betriebsverfassungsgesetzes. Für die Übernahme dieses Regelungsabschnittes fehlt es bereits an einer Begründung. Zudem wurde bereits im Mai darauf verwiesen, dass einige der dort enthaltenen Vorschriften in unserem Personalvertretungsgesetz schon enthalten sind, etwa die

volle Mitbestimmung bei der Aufstellung von Sozialplänen, und zwar in einer den Erfordernissen der Verwaltung angepassten Form. Nun werden die Vorschläge erneut vorgelegt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wie diese kursorische Betrachtung des Gesetzentwurfs zeigt, handelt es sich bei dem Personalvertretungsrecht um ein komplexes Thema, dessen Behandlung mit differenzierten Auseinandersetzungen erfolgen muss. Es bedarf einer gründlichen Prüfung, inwieweit das Personalvertretungsgesetz in einzelnen Punkten verbesserungswürdig und -fähig ist.

Ich schlage deshalb vor, den Entwurf an den Innenausschuss zu überweisen und dort eine intensive Diskussion durchzuführen. Das gibt auch der Landesregierung die Möglichkeit, einen eigenen Gesetzentwurf vorzulegen, der den qualitativen Anforderungen eines modernen, effektiven und - als Staatsrechtslehrer sage ich das mit besonderem Nachdruck - verfassungsmäßigen Personalvertretungsgesetzes entspricht. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Ich frage: Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Es wurden die Überweisungen an den Innenausschuss, den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und den Gleichstellungsausschuss beantragt.

Wir stimmen ab. Wer damit einverstanden ist, dass dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen.

Es wurde die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen worden.

Es wurde beantragt die Überweisung an den Gleichstellungsausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Mehrere Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? 1 Stimmenthaltung. Damit ist der Antrag an den Gleichstellungsausschuss überwiesen worden.

Es wurde von einem Redner die Federführung des Innenausschusses beantragt. Dann stimmen wir darüber ab. Wer damit einverstanden ist, dass dieser Antrag federführend an den Innenausschuss überwiesen wird, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Keine Stimmenthaltung. Damit ist der Innenausschuss der federführende Ausschuss.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Thüringer Gesetz über die Ver- gabe öffentlicher Aufträge (Thü- ringer Vergabegesetz) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/29 - ERSTE BERATUNG