Protokoll der Sitzung vom 20.11.2009

Thüringer Gesetz über die Ver- gabe öffentlicher Aufträge (Thü- ringer Vergabegesetz) Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/29 - ERSTE BERATUNG

Wünscht die Fraktion eine Begründung zum Gesetzentwurf? Das sehe ich nicht. Dann kommen wir zur Beratung und als Erstes spricht der Abgeordnete Hausold.

Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge - Thüringer Vergabegesetz - gehört auch zu den Gesetzentwürfen, die wir hier bereits in der zurückliegenden Wahlperiode erörtert hatten. Nun will ich aber deutlich darauf abheben, dass wir uns in der neuen Wahlperiode in einer veränderten Konstellation mit einer neuen Regierungskoalition und Regierung befinden. Deshalb bin ich auch optimistisch, dass wir anders mit der Angelegenheit umgehen können, als das in den zurückliegenden fünf Jahren der Fall war.

(Beifall DIE LINKE)

Die Koalition hat in ihrem Papier den Anspruch aufgemacht, ein Vergaberecht zu überarbeiten und zumindest ein europakonformes Gesetz auf den Weg zu bringen. Ich will sagen, meine Damen und Herren, in der zurückliegenden Zeit, als unsere entsprechende Initiative abschlägig beschieden wurde, ist immer wieder darauf verwiesen worden, dass wir entsprechende Richtlinien - Mittelstandsförderrichtlinie und andere Dinge - hier haben. Diese wurde übrigens auch mehrfach in der zurückliegenden Legislaturperiode novelliert. Ich glaube aber dennoch, dass die Tatsachen zeigen, dass wir wirklich ein Vergabegesetz für Thüringen brauchen. Ich möchte Sie einladen, gemeinsam mit uns über die entsprechenden Eckpunkte zu debattieren.

Wir haben sicherlich auch hier erneut aufgenommen unsere Verbindung mit einem Mindestlohn von 8 € bei der Vergabe öffentlicher Aufgaben. Ich habe sehr wohl zur Kenntnis genommen, dass Herr Wirtschaftsminister Machnig deutlich gemacht hat in verschiedenen Interviews, dass wir auch im wirtschaftlichen Sinne, aber natürlich auch im gesamtsozialen Sinne in diesem Land anpacken müssen, die Lohnsituation insgesamt zu verbessern. Wir sind der Auffassung, ein Vergabegesetz für Thüringen ist dazu eine, aber eine sehr wesentliche Facette, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Ich will nicht auf die Hinderungsgründe aus vergangenen Zeiten eingehen, das auch nicht aus Zeitgründen, aber vor allen Dingen nicht deshalb, weil wir nach vorn blicken müssen.

Meine Damen und Herren, der von der Fraktion DIE LINKE vorgelegte Gesetzentwurf enthält verbindliche Regelungen in den Bereichen Tariftreue, Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau, umweltverträgliche Beschaffung sowie Kontrollmechanismen und Sanktionen bei Verstößen gegen dieses Gesetz. Ich glaube, an diesen Punkten wird auch deutlich, dass es um mehr geht als nur um die engere Regelung der Vergabe öffentlicher Aufträge. Es geht um ein politisches Konzept, das sowohl soziale Gesichtspunkte, vor allem aber auch wirtschaftliche und Umweltgesichtspunkte im politischen Handeln des Landes zusammenbinden kann. Ich glaube, wenn alle - und das ist unbestritten - von Ganzheitlichkeit und Nachhaltigkeit in politischen Entscheidungen und der Wichtigkeit eines solchen Herangehens sprechen, dann ist auch dieses Herangehen in unserem Entwurf hier wiederzufinden und ist wichtig für die Gestaltung unseres Landes aus unserer Sicht in den nächsten Jahren.

Kernstück des Gesetzentwurfs sind allerdings auch die Forderungen nach EU-rechtskonformen Tariftreueregelungen sowie die Regelung, dass Unternehmen den Mindestlohn von 8 € einhalten müssen bei öffentlichen Vergaben. Ich möchte hier noch mal daran erinnern: Im Jahr 2008 hatte der Europäische Gerichtshof das sogenannte Rüffert-Urteil ausgesprochen und damit die deutschlandweit bestehenden Vergabegesetze im Grunde genommen gekippt. Dort war die Einhaltung der ortsüblichen Tarife verankert. Das daraufhin im April 2009 verabschiedete Bundesgesetz zur Modernisierung des Vergaberechts beinhaltet eine Umsetzung der Kann-Regelungen zu sozialen und umweltbezogenen Kriterien aus dem EU-Recht in deutsches Recht. Die Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere in der Neufassung des Absatzes 4 des § 97 erlaubt, dass für die Auftragsausführungen zu

sätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden können, insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffend, wenn sie im sächlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen. Insofern sind wir natürlich auch herausgefordert, auf diese gesetzlichen Veränderungen entsprechend einzugehen und in unser Landesrecht zu übertragen.

Demgemäß enthält auch, meine Damen und Herren, der § 3 unseres Gesetzentwurfs nun konkrete Regeln, nach denen Aufträge nur an solche Unternehmen vergeben werden dürfen, die sich bei der Angebotsabgabe schriftlich verpflichtet haben, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung dieser Leistungen ein Entgelt zu zahlen, das in Höhe und Modalitäten mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entspricht, an das das Unternehmen aufgrund des Auftragnehmerentsendegesetzes gebunden ist. Damit ist unser Gesetzentwurf voll vereinbar mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und insbesondere mit dem schon genannten Rüffert-Urteil. Zudem wird die Vergabe öffentlicher Aufträge an die Beachtung der ILO-Kernarbeitsnorm und an das Ausbildungsplatzangebot gekoppelt. Das Gesetz wirkt deshalb eben gerade Wettbewerbsverzerrungen entgegen, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen, und mildert Belastungen daraus resultierender sozialer Sicherungssysteme. Insofern reflektiert dieser Gesetzentwurf auch öffentliche Debatten im Land. Wir haben in Thüringen zum Beispiel ein Mindestlohnbündnis, das wiederholt seine Positionen deutlich gemacht hat. Aber auch aus wirtschaftlicher Sicht betone ich hier noch einmal, dass das auch im Interesse von Unternehmen ist, nicht nur auf der einen Seite, was Gesamtanspruch ist, Lohnarmut zu unterbinden, sondern auch über Lohndumping, Wettbewerbsvorteile praktisch auch bei der Entgegennahme öffentlicher Aufträge erreichen zu können, meine Damen und Herren.

Ich will noch einmal an einem Beispiel sagen, wir haben ja auch abgehoben auf die Berücksichtigung des Kriteriums Ausbildung. Wenn ich gerade die ja immer wieder richtigerweise im Mittelpunkt stehenden mittelständischen Unternehmen oder auch das Handwerk in Thüringen nehme, so sind das alles Unternehmen, die in der Regel vorbildlich ausbilden, die ihre Verpflichtungen auf diesem Gebiet erfüllen und es geht uns eben gerade darum, auch mit einem solchen Vergabegesetz diese Unternehmen in ihrem wirtschaftlichen Handeln zu stärken und zu unterstützen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Ich hatte eingangs gesagt, dass ich davon ausgehe, dass wir genügend Gelegenheit haben können, diese

Frage in der weiteren Ausschussarbeit erörtern zu können. Demzufolge stelle ich auch den Antrag, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit federführend und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen.

Ich möchte noch einmal darauf eingehen, dass Frau Lieberknecht gestern in ihrer Regierungserklärung deutlich gemacht hat, es muss möglich sein, Politik und Wirtschaft neu zu denken. Ich kann das nur unterstützen. Ja, Politik und Wirtschaft müssen neu gedacht werden. Ich möchte auch noch einmal an den Kollegen Matschie erinnern, der in den politischen öffentlichen Debatten der zurückliegenden Zeit sich sehr deutlich geäußert hat zu den Fragen eines Mindestlohns, auch im Zusammenhang mit der öffentlichen Vergabe. Ich glaube also, wir haben insgesamt vom politischen Anspruch an diese Angelegenheit eine gute Möglichkeit zu zeigen, dass wir diese Ansprüche gemeinsam auch in entsprechende gesetzeskonforme Regelungen im Vergabebereich für Thüringen bringen können und ich möchte Sie deshalb zu dieser Debatte gern einladen, meine Damen und Herren.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Weber zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, zunächst auch einmal einen herzlichen Dank für den freundlichen Empfang gestern in diesem Hohen Hause.

(Beifall SPD)

Zum Thema Vergabegesetz, Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE, muss ich sagen, dass mich dieser Entwurf nicht verwundert. Sie haben schon zum Zeitpunkt der Koalitionsverhandlungen angekündigt, dass Sie dieses Haus mit Anträgen überschütten werden, die der SPD-Programmatik entsprechen. Dass Sie das allerdings so früh tun, das enttarnt Sie denn doch. Offensichtlich ärgert es Sie, dass im Koalitionsvertrag vieles sehr deutlich benannt ist an dieser Stelle. Jetzt sind wir beim eigentlichen Punkt. Sie wollen ja gar nicht wirklich etwas bewegen für die Menschen da draußen.

(Unruhe DIE LINKE)

Sie wollen lediglich so tun, als würden Sie etwas bewegen für die Menschen im Land.

(Beifall CDU, SPD)

(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Die Opposition bewegt schon.)

Es ist Ihnen sehr daran gelegen, deutlich zu machen, dass diese neue Landesregierung ihren Zielen nicht nachkommen wird.

(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Wir haben Erfahrungen.)

Mit dieser Landesregierung können Sie gar keine Erfahrungen haben.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Aber mit der SPD haben wir genügend Erfahrung.)

Aber es wird Ihnen nicht gelingen und Sie werden sehr enttäuscht werden. Ich bin der festen Überzeugung, Herr Minister Machnig wird das Vergaberecht in Thüringen deutlich verbessern.

(Beifall SPD)

Das ist nicht nur SPD-Programmatik, sondern das ist im Koalitionsvertrag angekündigtes, verbindliches Handeln. Dabei spielen natürlich Themen - da hat Herr Hausold recht - wie Tarifbindung, Transparenz, Mindestlohnregelung eine sehr wichtige Rolle. Was mich aber wundert, Kollege Ramelow hat gestern in seinem missglückten Versuch, die Rolle der SPD in dieser Landesregierung kleinzureden, deutlich gemacht, dass wir in der Frage des Vergaberechts die europarechtlichen Spielräume prüfen müssen. Herr Hausold sagt jetzt, die wären schon geprüft und man hätte festgestellt, dass alle Regelungen, die Sie hier vorgeschlagen haben, europarechtlich vereinbar sind. Sie wissen genau, dass wir verschiedene Dinge tatsächlich intensiv prüfen müssen, zum Beispiel auch die Frage, ob es möglich sein wird, eine feste Lohngrenze einzuführen. Ich sage Ihnen ganz deutlich, meine Fraktion will das. Wir haben das im Wahlkampf deutlich gemacht und wir stehen auch heute dazu. Natürlich werden wir versuchen, diese feste Lohngrenze einzubringen. Wenn Sie aber Rüffert intensiv lesen, werden Sie feststellen, dass da zumindest Prüfungsbedarf ist. Sie selbst haben in Ihrer Begründung zum Gesetzentwurf deutlich gemacht, dass es keinen belastbaren Verweis auf eine entsprechende europarechtliche Grundlage gibt. Wir wissen, dass andere Länder weiter sind als Thüringen in dieser Frage. Es versperrt sich in diesem Hause niemand davor, von anderen Ländern zu lernen. Dazu kann auch eine Kontrolle nach dem Hamburger Vorbild gehören. Auch dieses Thema haben Sie leider in Ihrem Entwurf nur gestreift. Da kann man durchaus über weitergehende Instrumente nachdenken.

Sie haben sich sehr viel Mühe gemacht. Sie haben große Teile dieses Gesetzentwurfs von Ihren Kolleginnen und Kollegen in Hessen abgeschrieben. Schon bei dem Entwurf, der in Hessen eingebracht wurde, hatte der DGB eine Stellungnahme abgegeben. In dieser Stellungnahme, die zum Teil, aber nicht ganz, zitiert wurde, steht ganz klar drin, dass es unabdingbar ist, an den Kontrollmechanismen intensiver zu arbeiten und sich am Hamburger Vorbild entsprechend zu orientieren.

Wir wissen auch um die traurige Tatsache, dass hier in Thüringen die niedrigsten Löhne bundesweit bezahlt werden. Ich kann Ihnen sehr deutlich sagen, wir wollen mithelfen, dass sich daran etwas ändert. Auch an diesen Stellen ist der Koalitionsvertrag mehr als deutlich.

Eines ist doch sicher: Diese neue Landesregierung wird sicher kein Vergabegesetz auf den Weg bringen, was eine kurze Halbwertzeit hat und unter Umständen, wie das in anderen Ländern leider geschehen ist, vom Europäischen Gerichtshof wieder kassiert wird. Deswegen werden wir uns dafür einsetzen, das in den Ausschüssen zu behandeln, eine entsprechende Initiative zu prüfen im Dialog und in enger Abstimmung mit dem DGB, mit den Mitgliedsgewerkschaften aber auch mit den Kammern. Auf die Abstimmung mit dem DGB haben Sie offensichtlich bei Ihrem jetzigen Gesetzentwurf verzichtet. Das wird natürlich dann noch passieren.

Dazu gehört aber auch das Thema mittelstandsfreundliche Vergabe, und zwar nicht nur das Lippenbekenntnis zur mittelstandsfreundlichen Vergabe, also dazu, kleine und mittlere Unternehmen stärker zu beteiligen, sondern, wie Sie richtig erkannt haben, brauchen wir dafür mittelstandsfreundliche Losgrößen. Wir brauchen mehr Transparenz bei der Vergabe. Sie wissen genau, dass dies alles Vorlauf braucht und nicht eine Woche nach Besetzung der Ministerien schon fertig sein kann. Statt sich aber konstruktiv mit Vorschlägen zu beteiligen, machen Sie hier einen populistischen Entwurf. Daran erkennt man, was Sie wirklich vorhaben - Populismus pur. Damit werden Sie aber die Menschen nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Landesregierung ihre gesteckten Ziele auch in diesem Bereich erreichen wird. Es wird ein neues - das steht im Koalitionsvertrag in aller Deutlichkeit drin -, es wird ein besseres Vergaberecht in Thüringen geben; dafür steht die SPD in dieser Landesregierung. Ich möchte Sie wirklich bitten, bringen Sie sich konstruktiv ein, machen Sie Ihre politischen Leistungen nicht allein an Ihrem Papierausstoß fest und an der Stelle gilt die alte Weisheit meines Großvaters: „Schau nicht, was sie reden, schau, was sie machen!“.

(Zwischenruf Abg. Sojka, DIE LINKE: Genau das werden wir tun.)

Deshalb freue ich mich darauf, mit Ihnen im Ausschuss über diese Fragen zu diskutieren. Sie haben sich ja sehr viel Mühe gegeben, den Entwurf der Kolleginnen und Kollegen aus Hessen zu übertragen. Dann werden wir im Ausschuss intensiv darüber diskutieren. Ich beantrage die Überweisung federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, an den Gleichstellungsausschuss und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Danke.

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Günther zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, sehr geehrter Herr Kollege Adams, ich trete gern mit ein in den Wettbewerb der kurzen Reden und versuche, die fachliche Debatte gern im Ausschuss zu führen, der dann später hoffentlich auch eine entsprechende Anhörung beschließen wird, um auch die breite Beteilung öffentlich verfolgen zu können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, grundsätzlich war ein Vergabegesetz nach unserer Auffassung bisher nicht zwingend notwendig. Das habe ich oft in dem Hause hier so vertreten und dazu stehe ich auch. Auch jetzt stehen wir nicht unter Zeitdruck. Da bin ich ganz bei meinem Kollegen der SPD, da die bestehenden Richtlinien ausreichen und sogar Vorteile bieten. Ich nenne hier die Flexibilität in der Handhabung der kurzfristigen Änderung der Schwellwerte in besonderen Situationen.

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, konnten wir Anfang des Jahres bei der Umsetzung des Konjunkturpakts II erst wieder sehen. Die Koalition hat sich auf ein Landesvergabegesetz verständigt. Ein eigenes Vergabegesetz, um den europäischen Vorgaben zu genügen, dem wird sich die CDU-Fraktion in keiner Weise verschließen, sondern aktiv mitarbeiten. Dies sollte nach meiner Auffassung am besten in Einheit mit klaren Aussagen zur Mittelstandsförderung verwirklicht werden. Ich erinnere an den bestehenden Auftrag in der letzten Legislatur an die Landesregierung zur Vorlage eines modernen Mittelstandsfördergesetzes. Da sage ich Ihnen ja nichts Neues, meine Haltung dazu ist Ihnen bekannt und hat sich nicht geändert. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass Entbürokratisierung und Deregulierung die ent

scheidenden Schlagworte bei solchen Gesetzesinitiativen sein müssen.

Immer wieder wird der Wunsch und die Forderung nach weniger Bürokratie, gestuften Verfahrenswegen, Wegfall unnötiger Formulare und die Forderung nach flexiblem, verantwortungsvollem Handeln der Beteiligten an uns herangetragen. Ich erinnere an die letzte Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit noch mal; Deregulierung und nicht im Gesetz festgeschriebene oder vorgeschriebene Vorhabensverzögerungen helfen unserem Handwerk und dem Mittelstand, sondern das Gegenteil. Es kann und darf nicht sein, dass sich kleine Handwerker und Mittelständler überhaupt nicht mehr an Ausschreibungen beteiligen, da der Verwaltungsaufwand und das Papierhandling jeglichen Rahmen sprengen.

(Beifall CDU, FDP)

Hier muss es eine deutliche Entlastung geben, Präqualifizierungsverfahren in Thüringen zu erträglichen Kosten, das kann helfen. Entsprechende Vorschläge haben die IHKs gemacht und ein gutes Angebot unterbreitet. Auch das wollen wir beraten.

(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Sie haben zehn Jahre dazu Zeit gehabt.)

Sehr gern bin ich bereit, mit Ihnen im Ausschuss die fachlichen Details zu besprechen, von mir aus auch die Beschaffung von Radiergummis, wo nach dem vorliegenden Gesetzentwurf der Nachweis erbracht werden muss, dass der Rohstoff ökologisch angebaut und fair gehandelt werden musste. Ich beantrage die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, den Innenausschuss, den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, den Ausschuss für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz und den Gleichstellungsausschuss. Vielen Dank.

(Beifall CDU)