Dieter Hausold
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Herr Präsident, meine Damen und Herren, es wurde schon darauf verwiesen, wir haben uns mit dem Thema verschiedentlich befasst. Die Kollegin Siegesmund hat betont, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen ähnlichen Antrag zur Debatte gestellt hatten. Wir hatten schon vorher in anderem Zusammenhang einmal die Fragen der Technologieförderung aufgerufen. Also insofern hatten wir schon reichliche Debatten zu diesen Fragen. Nichtsdestotrotz, richtig ist natürlich, dass diese Thematik, die die FDP hier schon seit Längerem als Beratungsgegenstand vorgeschlagen hat, im Grunde genommen ständig auf Tagesordnungen und in Debatten
des Parlaments eine Rolle spielen kann, weil dies ich glaube, mein Vorredner hat das einigermaßen verdeutlicht - natürlich auch ein ständiges Anliegen parlamentarischer Arbeit in Bezug auf Wirtschaftspolitik ist.
Was meine Fraktion angeht, so will ich noch einmal deutlich sagen: Jawohl, die Fragen der Innovation im Zusammenhang mit wirtschaftlicher Entwicklung spielen eine herausgehobene Rolle. Wir werden uns deshalb meiner Auffassung nach in der Zukunft sogar noch in stärkerem Maße damit befassen müssen.
Allerdings - und das will ich auch sagen - vieles von dem, was in dem Antrag steht, wurde von Herrn Minister Höhn bereits in der 148. Sitzung am 20.03. in seinem Sofortbericht zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sehr ausführlich und aus meiner Sicht auch sehr nachvollziehbar erörtert.
Insofern noch einmal einige Bemerkungen zur Thematik an sich: Ja, wir haben eine Situation - das wissen wir alle und das betonen wir immer wieder in den Debatten -, dass Thüringer Unternehmen sehr kleingliedrig sind, dass 95 Prozent unter zehn Beschäftigte haben. Hier ist es trotzdem so, dass sich diese Prozentzahl nicht immer in den Förderverhältnissen widerspiegelt. Gegenwärtig ist es so, dass ein umfangsgerechter Fördermittelanteil an diese Kleinen und Mittleren sozusagen entsprechend ihrem Gewicht in der Thüringer Wirtschaft nicht in dem Maße erfolgt. Das ist sicherlich auch für die Zukunft eine wichtige Aufgabe, weil - darauf will ich noch mal verweisen - insbesondere die Kleinteiligkeit unserer Unternehmen eine wichtige Rolle in diesen Fragen spielen muss. Dass wir in einem Paradigmenwechsel sind, den die Landesregierung und das Wirtschaftsministerium in gewisser Weise eingeleitet haben, will ich durchaus bestätigen. Wichtig ist allerdings, das auch in der Folgezeit insgesamt mehr und mehr zum Durchbruch zu bringen. Damit sind eine ganze Reihe sehr konkreter Fragen verbunden. Eine will ich hier noch einmal herausgreifen, das ist immer wieder die Frage: Was technisches Know-how betrifft, was Forschung und Entwicklung betrifft, benötigen wir im Land eine viel stärkere Verzahnung zwischen Forschungsinstituten, Einrichtungen, Hochschulen und den kleinen und mittelständischen Unternehmen. Dafür braucht es Rahmenbedingungen, und diese Rahmenbedingungen müssen wir in den nächsten Jahren aus politischer Verantwortung stärker ausbauen.
Ich hatte nicht bemerkt, dass in Ihrem Antrag lauter falsche Sachen stehen, Herr Kemmerich, davon bin ich weit entfernt. Das war nicht meine Rede. Ich habe darauf verwiesen, dass wir das hier schon häufig miteinander beraten haben.
Ich will auch noch einmal auf ein Problem aufmerksam machen, worüber wir meiner Meinung nach zu wenig deutlich reden, wenn es um die Betriebsgrößen geht. Natürlich können wir sagen, diese Kleinteiligkeit der Thüringer Wirtschaft hat Vorteile und wir müssen sie stark zur Geltung bringen. Wir müssen sie bei der Förderung beachten. Aber wir müssen auch Möglichkeiten im stärkeren Maße schaffen, damit diese Kleinteiligkeit dort, wo es die konkrete Entwicklung des Unternehmens hergäbe, überwunden werden kann. Da haben wir immer noch gewisse Schwellen, die dies immer wieder verhindern. Eine ist eben, und das ist, denke ich, von uns gemeinsam richtig erkannt, auch die Frage der Innovationsförderung und der Überführung von innovativen Produkten in eine regelmäßige Produktion, einschließlich allem, was da im Vorfeld und danach dranhängt. Ich denke, die Bemühungen des Ministeriums gehen in diese Richtung. Eine andere - ich werde ich nicht müde, das immer wieder zu betonen - ist die Frage der Eigenkapitalsituation. Auch hier, denke ich, sollten wir Wege beschreiten, die Neuland sind, sollten die politischen Impulse dafür setzen, zum Beispiel auch für eine herstellbare Beteiligung von Forschungseinrichtungen an Unternehmen, um dort in gemeinschaftliche Projekte zu kommen. Das alles wäre auch von den politischen Rahmenbedingungen her eine Innovation und würde im wahrsten Sinne des Wortes diese Frage der Stärkung der Innovationskraft der Thüringer Wirtschaft stützen.
Insofern, meine Damen und Herren, glaube ich, dass wir uns gemeinsam darüber im Klaren sind, welche Anstrengungen in Zukunft notwendig sind. Wir sind nicht der Auffassung, dass der Antrag der FDP für uns in allen Punkten zustimmungsfähig wäre. Dort ist viel Richtiges enthalten, meine Fraktion wird sich deshalb bei der Abstimmung der Stimme enthalten. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Verwendungsnachweisprüfung der durch die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) umgesetzten EU-Förderprogramme der Förderperiode 2007 bis 2013
Im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung für die in der Förderperiode 2007 bis 2013 durchgeführten Programme und Projekte treten nach eigenen Angaben der GFAW immense Rückstände auf, deren Abarbeitung nur mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand zu bewältigen sei. Mehrere Richtlinien kommen hierbei zur Anwendung.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Verwendungsnachweise für durchgeführte Projekte und Maßnahmen in der zurückliegenden Förderperiode 2007 bis 2013 liegen der GFAW in welchem Bearbeitungsstand (ungeprüft, Prüfung begonnen, Prüfung abgeschlossen) vor?
2. Gibt es intern ein Konzept zur Abarbeitung dieser Rückstände und wenn ja, welches? Wenn nein, warum nicht?
3. Wie hoch ist der Prüfaufwand pro Verwendungsnachweis und wie viele Beschäftigte der GFAW sind im Bereich der Verwendungsnachweisprüfung aktuell eingesetzt?
4. Wie viele Verwendungsnachweise mit welchem Finanzvolumen werden bis zum endgültigen Abschluss der Förderperiode 2007 bis 2013 nach gegenwärtigem Erkenntnisstand noch erwartet?
Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was Sie nicht überraschen wird, Herr Kemmerich hat eben die Abstimmverhältnisse genannt, DIE LINKE wird heute dem vorliegenden Antrag der FDP - Titel ist bekannt - zustimmen. Ich will hier mal klipp und klar sagen, auch weil wir das schon im vorhergehenden Tagesordnungspunkt ein Stück weit so hatten: Wir haben bekanntermaßen im weitaus größten Umfang der politischen Themen eher größere bis große Differenzen mit der FDPFraktion, aber - ich glaube, das kann ich für meine Fraktion an diesem Beispiel, aber auch an anderen deutlich machen - wir verweigern einem Antrag nicht die Zustimmung, nur weil er von der FDPFraktion kommt, wenn wir meinen, dass er inhaltlich in die richtige Richtung geht, meine Damen und Herren.
Jetzt kommen wir zu den einzelnen Themen. Das heißt nicht, dass wir in diesem Antrag alle Probleme, um die es hier im Zusammenhang mit der Unterstützung des Handwerks und den Grundlagen für die Wirtschaftspolitik geht, schon abgedeckt sehen. Aber er ist und bleibt aus unserer Sicht ein ziemlich wichtiger Beitrag zu dem, was wir alle immer wieder gemeinschaftlich festgestellt haben, dass wir nämlich bei der Unterstützung des Handwerks hier in Thüringen als eine wichtige, wenn nicht sogar die wichtigste Säule unserer Wirtschaft im Land nicht nur bei Deklarationen bleiben können, sondern dass wir auch zu Taten kommen müssen und die konkret festlegen müssen.
Insofern will ich hier noch mal sagen, dass für uns, was die Attraktivität des Handwerksberufs betrifft, auch einige weitere Fragen eine Rolle spielen, die so in diesem Antrag nicht formuliert sind. Ich will sie als unsere Position aber noch einmal nennen: die Gesamtstandortfragen, die Entlohnungsfragen, die Fragen der sicheren Arbeitsverhältnisse, die Fra
gen der Arbeitsbedingungen, die Fragen, dass wir oftmals mit Scheinselbstständigkeit befasst sind im Land, dass wir das Problem der Leiharbeit haben und viele andere Fragen, unter anderem auch die immer zu betrachtenden Rahmenbedingungen für Existenzgründungen im Land, die ganz aktuelle, immer wieder debattierte Frage der Liquiditätssicherung. Das sind für uns alles wichtige Fragen, denen wir uns weiter stellen müssen in der Debatte, auch wenn es um Handwerk in diesem Land geht. Ich will es deshalb an dieser Stelle, weil sich der Antrag mit der Frage des Handwerks befasst, hier noch einmal deutlich gesagt haben.
Was den FDP-Antrag betrifft, so will ich hier wiederholen: Wir sehen die Notwendigkeit auch in diesem Zusammenhang einer Evaluierung der Novelle der Handwerksordnung aus dem Jahre 2004. Seinerzeit wurden die umfangreichsten Änderungen seit Bestehen der Handwerksordnung vorgenommen. Ja, und nach zehn Jahren sollte eine Evaluierung dieser umfassenden Reform wirklich geboten sein. Von Interesse wäre für uns insbesondere die Beantwortung der Fragen, wie sich die Zahlen der sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse in den meisterpflichtigen und meisterfreien Gewerken in Relation entwickelt haben, welche Auswirkungen die Neuordnung der Handwerksrolle auf die Entwicklung der Unternehmen, auf ihre Ausbildungsleistung, also die Entwicklung der Anzahl der Gesellen, der Meister auf Neugründungen oder auch auf Insolvenzen hat. Und ja, nach einer grundlegenden Analyse des Zahlenmaterials sollte gemeinsam mit dem Handwerk geprüft werden, welche Anpassungen oder Änderungen in der Handwerksordnung vorzunehmen sind, meine Damen und Herren. Natürlich sollte dies unter dem Aspekt erfolgen, dass der Meisterbrief als Qualitätsstandard - ich glaube, da sind wir uns alle einig - erhalten bleibt.
Aber, meine Damen und Herren von der FDP, Sie stellen zu Recht in Ihrem Antrag fest, dass der Meisterbrief eine wichtige Voraussetzung für die Führung handwerklicher Unternehmen und die Ausbildung von Nachwuchskräften ist. Das ist Kern der Angelegenheit. Allerdings wissen wir auch, und das will ich deshalb noch einmal anführen, dass im Zusammenhang mit der Stärkung der dualen Ausbildung auch nicht ausschließlich die Frage des Meisterbriefs eine Rolle spielt. Dies sollte nach unserer Meinung nach Vorliegen der Evaluationsergebnisse auch Beachtung finden, denn zum Beispiel gerade die Situation an den Berufsschulen sollte von uns beleuchtet und bewertet werden. Hier sehen wir auch Gründe, also Ursachen für die erhöhten Quoten zum Unterrichtsausfall, größere Klassen und im Zusammenhang Schüler-Lehrer-Relation, Zustand der baulichen Substanz der Berufsschulen, die technische Ausstattung. Denn wenn wir über Qualitätsstandards in der Meisterausbildung und in der dualen Ausbildung reden, müssen wir die Berufs
schulen unbedingt in die Überlegungen einbeziehen. Nach Vorliegen der Ergebnisse einer solchen Evaluierung wäre dies nach unserer Auffassung zu tun.
Noch eine Anmerkung, meine Damen und Herren, zur Debatte um den Meisterbonus nach Vorbild Bayerns. Ich hatte nach dem Handwerkertag, also dem parlamentarischen Abend und der öffentlichen Debatte dazu, den Eindruck, dass im Thüringer Landtag weitestgehend Einigkeit über die Einführung eines solchen herrscht. Ich fand das auch, als ich ein bisschen zu diesen Fragen recherchiert habe, verschiedentlich bestätigt bzw. fand ich das durch weitere Debatten in diesem Hause bestätigt. Kollege Mario Voigt hat sich auch dazu auf der Seite „wirliebenthueringen.de“ geäußert, ich darf das sicherlich mal zitieren: „Um die Weiterqualifizierung“ - heißt es dort - „von Berufstätigen zu unterstützen und die Nachfolge in den Thüringer Unternehmen zu sichern, soll ein Meisterbonus in Höhe von 1.000 € eingeführt werden. Dieser Bonus des Freistaats soll diejenigen unterstützen, die sich auf den Weg machen, den Meistertitel zu erwerben und damit die Zukunftsfähigkeit des Handwerks und der Unternehmen zu sichern. Ich denke, das ist dort nach wie vor zu lesen, und ich gehe dabei davon aus, dass die CDU und die CDU-Fraktion im Landtag diese Position stützen. Herr Staatssekretär, Sie hatten sich hier schon in der 152. Plenarsitzung geäußert, dass es eine große Einigkeit zu diesem Thema gibt. Da muss ich allerdings sagen, meine Damen und Herren von CDU- und SPD-Fraktion, da verstehe ich noch weniger, warum Sie heute hier einen Alternativantrag vorgelegt haben,
weil ich auch sagen muss, dieser Antrag bleibt aus meiner Sicht hinter dem vorliegenden Antrag der FDP-Fraktion und dem meiner Fraktion eindeutig zurück. Der tendiert mehr in die Richtung, wir reden mal wieder darüber, aber wir belassen es ansonsten bei der Lage, wie Sie doch so schön ist. Ich habe das schon öfter gesagt, ich habe ein gewisses Verständnis, dass eine Regierung und die sie tragenden Fraktionen immer meinen, es sei alles okay. Aber ich glaube, wie die fachliche Debatte auch die, wie mir berichtet wurde, ich war letztens selbst nicht dabei -, im Ausschuss geführt wurde, danach können wir nicht bei dem Stand dieses Alternativantrags bleiben, meine Damen und Herren von der CDU. Der ist keine wirkliche Alternative.
Er beinhaltet zum Beispiel nicht die wichtigen Fragen der Evaluierung der Novelle in der Handwerksordnung, das ist nur ein zentraler Punkt. Sie führen dafür eine weitere Zahl von Absichtserklärungen, Zusammenarbeit mit Kammern usw. aus, das ist alles schön und gut und vom Grundsatz her auch nicht verkehrt. Aber, meine Damen und Herren, es
geht präziser. Insofern muss ich sagen, ich glaube, das hatte Kollege Heym schon, zumindest wenn die Medien das richtig wiedergegeben haben, recht deutlich formuliert, dass nämlich ein Alternativantrag zu dem Antrag der FDP-Fraktion im Prinzip Sie haben laut Zeitung ein bisschen ein stärkeres Wort verwandt - nicht erforderlich ist. Das sehe ich auch bezogen auf Ihren Antrag, meine Damen und Herren der CDU- und der SPD-Fraktion.
Die Kollegen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben hier einen Entschließungsantrag vorgelegt, der sich mit weiter gehenden Fragen der Ausbildung und allen Dingen, die damit verbunden sind, befasst. Diesem Entschließungsantrag können wir zustimmen. Ansonsten werden wir dem Antrag der FDP-Fraktion zustimmen, meine Damen und Herren. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Staatssekretär Staschewski, wenn ich einmal Ihr Bild mit dem aufgewärmten Schmarren an der Stelle bedienen will, da muss ich sagen: Ja, Volksmund sagt das mit dem Aufwärmen. Allerdings muss ich andererseits sagen: Moderne Ernährungswissenschaft stellt das stark infrage, dass das mit dem Aufwärmen immer besser wird. Aber das ist vielleicht eine Debatte, die wir auch noch an anderer Stelle führen können.
Ansonsten, meine Damen und Herren, will ich bewusst nicht alle Fakten und Zahlen und Treueschwüre zum Thüringer Handwerk, die heute in der Debatte gerechtfertigterweise schon hier eine Rolle gespielt haben, wiederholen. Ich will bezogen auf Ihren Antrag, verehrte Kolleginnen und Kollegen von der FDP, und auf die schon stattgefundene Debatte noch mal Folgendes äußern: Es ist wie so oft bei uns, wir haben ein Thema, was die Opposition aufruft, die Regierung antwortet selbstverständlich, dass das alles unnötig ist und längst auf bestem Wege und lange gut, und selbst die EU-Kommission - das hat, glaube ich, Frau Kollegin Siegesmund hier noch mal deutlich gemacht - hat sich auch längst von unseren guten Verhältnissen überzeugen lassen. Meine Damen und Herren, da bin ich doch aus verschiedenen Gründen etwas misstrauisch. Zumindest, ich glaube, da stimmen wir überein, haben wir zwar keinen Grund für Untergangsszenarien, wem immer man sie auch zuschreibt, wir haben aber auch überhaupt keinen Grund für Beruhigung, meine Damen und Herren, was diese Fragen betrifft.
Deshalb ist es schon wichtig, dass wir das Thema hier gemäß Ihrem Antrag auch noch mal so erörtern. Warum sage ich das, keinen Grund für Beruhigung? In den Papieren der EU hieß das: länderspezifische Empfehlungen: regt an, im Dienstleistungssektor in Deutschland ungerechtfertigte - ich glaube, das ist hier schon gefallen - Beschränkungen und Marktzutrittsschranken abzuschaffen, um den Wettbewerb zu stärken, wovon auch die Meisterpflicht im Handwerk betroffen wäre, ich glaube,
schon auch nach wie vor betroffen ist. Deshalb stützen wir natürlich alle Bestrebungen, die sich dem auch regierungsseitig entgegenstellen. Aber ich muss auch sagen, wir haben auch hier wieder Grund, die Debatte ein Stück grundsätzlicher aufzumachen. Das ist was, wo wir vielleicht nach wie vor nicht sehr weit übereinstimmen, meine Damen und Herren von der FDP, dass immer wieder solche einzelnen Fragen unseren Status des deutschen Handwerks, der Frage unserer Meistertradition und der Frage der dualen Ausbildung, die allgemein zwar gelobt wird, doch durch die Hintertür infrage stellen. Das hat damit zu tun, dass europäische Politik nach wie vor völlig auf Wettbewerb ausgerichtet ist, auf die Stärkung der Gewinninteressen der Großen und dass alle anderen Fragen dieser Grundausrichtung nachgeordnet sind.
Wenn das so bleibt, dann werden wir immer wieder in einzelnen Fragen an diese konkreten Probleme kommen, die wir auch heute hier gemeinsam behandeln. Das, was wir als Beschlussfassung - ich sage das jetzt mal ein bisschen frei: Aufweichung des Meisterstatus -, beschrieben worden ist es hier noch mal anhand der Frage des oft zitierten Fliesenlegergewerbes und da sind ja auch die Zahlen dazu deutlich gemacht worden. Das zeigt schon, dass auch Ausbildungsfragen im Handwerk, dass auch duale Ausbildung durch diese von der damals rot-grünen Bundesregierung getroffene Gesetzessituation erschwert und infrage gestellt ist. Da sage ich mal, Evaluierung ist hier mehr als angesagt. Dass die generell in Angriff genommen wird, das kann ich bisher nicht erkennen. Da wäre ich auch der Landesregierung dankbar, wenn sie da gegenüber dem Bund noch viel deutlicher wird, gerade was die Ausbildung betrifft. Das will ich noch mal als Zahl nennen: In der Bundesrepublik ist es so, dass 30 Prozent aller Auszubildenden im Bereich des Handwerks ausgebildet werden. Was das für eine riesige Prozentzahl für diese Betriebe ist, was das für eine Herausforderung ist, wenn wir unsere Betriebsgrößen kennen, wissen wir natürlich, und dass jeder Abstrich, der daran im Grunde genommen festgemacht wird, hier auch sofort Probleme zeitigt, ist klar. Aber deshalb müssen wir evaluieren. Da denke ich aber, das kann man nicht einfach so mit Bausch und Bogen machen, sondern für diese Evaluierung brauchen wir ganz konkrete Kriterien, die auch mal die Ausbildungsleistung, die Teilnahme an der Ausbildereignungsprüfung analysieren, die auch bei den Unternehmen Umsatz, Löhne, Beschäftigungszahlen berücksichtigen. Wir müssen uns auch in diesem Zusammenhang Betriebsgründungen im Verhältnis zu Insolvenzen, die Qualität der erbrachten Ausbildungsleistungen und all diese Dinge konkret für die Evaluierung auf die Fahnen schreiben. Ich bin der Auffassung, das Handwerk in der Bundesrepublik Deutschland und in Thüringen
muss sich vor solchen Prüfkriterien überhaupt nicht irgendwie fürchten. Die Positionen sind dort im Großen und Ganzen aus meiner Sicht sehr gut. Aber wir brauchen die Evaluierung, um politisch, was diese Fragen betrifft, grundsätzlich umzusteuern, meine Damen und Herren. Wenn wir das in den nächsten Jahren nicht erreichen, dann bleibt das alles nur schöne Rede über den Zustand und Absichtserklärung, meine Damen und Herren.
Ich will auch in diesem Zusammenhang noch mal auf die Frage des Meisterbonus eingehen. Ich hatte das schon bei unserer bekannten Runde beim Handwerkertag deutlich gemacht. Ich glaube nicht, dass wir bei diesen Umfängen, die das letzten Endes betrifft - und das sage ich mal ganz bewusst so, auch wenn das die Haushälter natürlich nicht gerne hören werden -, auch bei dem zu erwartenden finanziellen Aufwand eine wirkliche Generaldebatte brauchen, wenn wir uns alle einig sind, dass wir das wollen. Dann, denke ich, kann man das ich sage bewusst - als zusätzlichen Gesichtspunkt der Aufwertung dieser ganzen Fragen natürlich in Angriff nehmen. Ich habe auch Ihre etwas differenzierende, Herr Staatssekretär, Bemerkung wohl gehört, ob man das vielleicht noch mal an Leistungskriterien bindet, was Abschlüsse und Ähnliches betrifft. Ich kann das zwar nachvollziehen, ich muss aber auch ganz deutlich sagen, wir neigen zuweilen dazu, jedes Förderinstrument und jede einzelne Variante - auch meinetwegen von solchen Boni - allzu sehr zu verklausulieren und zu verkomplizieren. Das ist gerade etwas, meine Damen und Herren, wovon wir weg müssen,
übrigens in noch viel grundsätzlicherer Hinsicht als beim Meisterbonus bei der gesamten Fördersituation im Thüringer Handwerk, auch das ist eine Frage, die hier steht. Wenn ich von Evaluierung bezogen auf den Meisterbrief gesprochen habe, also auf diese Herausnahmen aus der Handwerksrolle, die damals die rot-grüne Regierung getroffen hat, da muss ich sagen, gibt es auch noch ein paar andere Gesichtspunkte, die bei jedem Handwerk das Thema betreffend stehen. Das ist zum Beispiel die Frage der Eigenkapitalausstattung. Die allermeisten Unternehmen haben damit gerade in diesem Bereich Probleme. Das hängt auch damit zusammen, wie es dann mit der Meisterausbildung und der Entscheidung dafür vorangeht, wie es natürlich dem ganzen Unternehmen geht. Unsere Förderinstrumente sind bei Weitem nicht so, dass sie übersichtlich sind. Ich habe in den letzten Tagen entnommen, es gibt bei der Industrie- und Handelskammer in Erfurt jetzt ein neues Instrument, wo Gründerförderbedingungen zusammengeführt werden sollen und wo man mehr aus einer Hand anstrebt, also den Betroffenen, den Gründungswilligen zu helfen.
Das erkenne ich erst mal als eine positive Entwicklung an. Ich muss aber auch sagen, wir wissen, was sich darunter alles subsumiert an verschiedenen Förderinstrumentarien im Land. Es ist, glaube ich, auch nicht einfach so damit gelöst, dass derjenige, der gründungswillig ist, der eine Firmenidee hat, weiß, wo er sich wirklich zentral hinwendet. Denn er hat Möglichkeiten bis zur Arbeitsagentur. Ich will sie nicht alle aufzählen. Über die kann man hier Veränderungen herbeiführen. Das ist ein bisschen ein weitreichendes Thema, hat aber auch damit zu tun, Handwerk in diesem Land weiter zu stabilisieren und beste Voraussetzungen in dieser Hinsicht zu schaffen. Insofern will ich noch mal ganz deutlich sagen, unsere Tradition des Meisterbriefes und die grundsätzliche Frage der dualen Ausbildung - nicht nur, aber natürlich auch - beim Handwerk, sind für uns Grundprämissen einer Wirtschaftspolitik, die die Linke Thüringen und ihre Fraktion im Landtag vertreten. In diesem Sinne, denke ich, ist es unbedingt notwendig, den Antrag der FDP-Fraktion im Ausschuss weiter zu beraten. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, das Handwerk in Thüringen beschäftigt uns alle und das ist folgerichtig. Das machen auch die Zahlen in der Beantwortung der Großen Anfrage sehr deutlich: 31.788 Handwerksbetriebe 2012, 3.173 Betriebe mehr als im Jahr 2003. Das macht alleine schon die Frage deutlich, was es heißt, Wirtschaftsmacht von nebenan zu sein. Zum Stichtag 31.12.2010 waren im Thüringer Handwerk 134.237 Personen beschäftigt und davon 102.173 in sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, aber auch 11.141 Personen geringfügig beschäftigt. Laut Antwort der Landesregierung beschäftigt jeder Thüringer Handwerksbetrieb im Durchschnitt sieben Mitarbeiter.
An dieser Stelle, wenn man die Sache aufmerksam liest, hat sich für uns schon eine gewisse Differenz
ergeben. Denn wenn 134.237 im Handwerk beschäftigte Personen, und davon, wie gesagt, 102.173 Personen sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, und die 11.141 Geringfügigen dazugezählt sind, dann stellt sich natürlich die Frage, wo die restlichen 20.923 Personen beschäftigt sind. Ich will nicht etwa annehmen, dass es sich dabei um Schwarzarbeiter handelt, aber die Frage der Differenz macht deutlich, dass an der Stelle zumindest Nachrechnen angebracht ist. Gestatten Sie mir, das ein bisschen salopp zu sagen, es wird ja oft beklagt, dass unsere Schulabgänger gerade auch unter den Gesichtspunkten der notwendigen Berufsausbildung und der Erlernung eines Handwerksberufs über schlechte Rechenleistungen verfügen. Aber an der Stelle würde ich die Landesregierung noch einmal bitten, in dieser Frage etwas nachzurechnen.
Es gibt aus unserer Sicht auch noch weitere Unstimmigkeiten. Da ist es mir schon sehr wichtig, darauf hinzuweisen, dass bei dem Zahlenwerk eben nicht für uns beim Nachrechnen rauskommt, dass 7 Personen im Durchschnitt im Handwerksbetrieb in Thüringen beschäftigt sind, sondern nach unserer Rechnung und dem entsprechenden Zahlenwerk sind es nur 4,2 Personen. Ich gehe nicht davon aus, dass man Geschäftsführer und Prokuristen einfach so unter Beschäftigte mitgerechnet hat, meine Damen und Herren. Und das ist schon eine ziemlich wesentliche Frage, denn im Durchschnitt 7 und im Durchschnitt 4,2, das ist doch ein erheblicher Unterschied und macht natürlich noch deutlicher, wie wichtig es ist, dass wir in unserer Landespolitik und in den Richtlinien, in der Förderung, in den Rahmenbedingungen von dieser sehr geringen Betriebsgröße im Thüringer Handwerk ausgehen müssen, um die richtigen Schlussfolgerungen letzten Endes auch treffen zu können, meine Damen und Herren.
Interessant ist für uns auch die Feststellung, dass die Anzahl der Betriebe mit Beschäftigten zwischen 10 und 19 Personen leicht gestiegen ist, während bei den Betrieben mit 50 und mehr Beschäftigten die Anzahl zurückgegangen ist. Auch das sagt natürlich etwas über die Größenentwicklung der Betriebe im Handwerk aus. Berechtigterweise befasst sich ein großer Teil der Anfrage mit dem Einsatz von Bundes-, Landes- und EU-Förderprogrammen in den Thüringer Handwerksunternehmen. Auffallend ist allerdings hier, dass die angebotenen Förderprogramme zwar für alle Handwerksbetriebe zugänglich sind, jedoch nicht im vollen Umfang genutzt werden konnten, wie zum Beispiel die Förderprogramme zur einzelbetrieblichen Technologieförderung, FuE-Verbundprojekte und das Innovationsförderprogramm. Alles wichtige Themen, wie wir aus der gemeinsamen Debatte wissen und worauf meine Vorredner schon hingewiesen haben.
Deutlich wird, dass Thüringer Handwerksbetriebe nur in sehr begrenztem Umfang von diesem Förderprogramm partizipieren konnten. So gab es zum Beispiel, um die Spitze zu nennen, lediglich ein FuE-Verbundprojekt in Thüringer Handwerksbetrieben. Und das zeigt doch, meine Damen und Herren, das wir den Ursachen, die dafür ausschlaggebend sind, wirklich auf den Grund gehen müssen.
Wie wichtig Forschung und Entwicklung gerade in Klein- und Kleinstunternehmen für das Wirtschaftswachstum in Thüringen sind, haben wir an dieser Stelle bereits mehrfach debattiert und festgestellt, dass gerade das Handwerk und KMU verstärkt im Bereich von Forschung und Entwicklung zu unterstützen sind.
Einige Bemerkungen zum Komplex Fachkräftesicherung im Handwerk: Als einer der Gründe - und das muss ich hier noch einmal hervorheben - für die geringe Nachfrage nach bestimmten Ausbildungsberufen wird die geringe Vergütung genannt. Genau an dieser Stelle muss man wie schon so häufig betonen, dass hier wirklich nur ein flächendeckender, gesetzlicher, allgemein verbindlicher und auskömmlicher Mindestlohn Abhilfe schaffen kann, meine Damen und Herren,
eine Forderung, welche wir schon wiederholt hier aufgestellt haben. Ich will in diesem Zusammenhang auch sagen, es gibt durchaus Entwicklungsrichtungen dahin, aber die reichen lange nicht aus. So wichtig auch viele andere Faktoren für das Fachkräftethema sind, wenn wir Thüringen nicht wirklich grundsätzlich vom Image des Billiglohnlandes wegbringen, dann werden wir unser Fachkräfteproblem auf Dauer nicht lösen. Das ist unbestritten.
Die überdurchschnittlich hohe Abbrecherquote bei Ausbildungsverträgen im Handwerk beklagen wir seit Jahren, 36,4 Prozent aktuell. Das muss uns Veranlassung sein, wirksame Maßnahmen zur Gestaltung der Berufsberatung und Berufsausbildung gerade auch in und für Handwerksbetriebe zu ergreifen. Die sind meiner Meinung nach ganz konkret, auch das haben wir gemeinschaftlich am Mittwoch debattiert. Ich sage das noch mal, unsere Vorstellungen, die Vorstellungen der Linken, heißen hier vor allen Dingen: berufspraktischer Unterricht in allgemeinbildenden Schulen zur Berufsfindung, Verbesserung der Ausbildungsreife Jugendlicher, Fortführung des Programms Einstiegsqualifizierung für Jugendliche, Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen, meine Damen und Herren.
Bezug nehmend auf die Kampagne „Thüringen braucht dich“ muss die Wirksamkeit dieser Kam
pagne zum Beispiel angezweifelt werden. Darüber hinaus konnten weder der bei der LEG angegliederte Unternehmer- und Fachkräfteservice noch dessen Nachfolger, die Thüringer Agentur Für Fachkräftegewinnung, den gewünschten Erfolg verbuchen. Hier stehen aus unserer Sicht Aufwand und Nutzen in keinerlei Verhältnis zueinander. Die bloße Registrierung rückkehrwilliger Jugendlicher und Fachkräfte hat noch lange nicht zur Folge, dass diese gut ausgebildeten Fachkräfte auch tatsächlich nach Thüringen zurückkommen. Hierzu bedarf es mehr. Auch die sogenannten weichen Standortfaktoren müssen wir in den Blick nehmen. Daran müssen wir im Land arbeiten. Wir müssen Angebote unterbreiten, um den Fachkräften das Leben und Arbeiten in Thüringen wirklich schmackhaft zu machen, um ihnen reale Perspektiven für ein Leben und Arbeiten hier auf Dauer zu geben. Dazu gehören gesicherte Arbeitsverhältnisse, gute Einkommensverhältnisse, eine gut entwickelte Infrastruktur, wozu auch Wohnumfeld, ärztliche Versorgung und im Allgemeinen Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge gehören. Wenn wir - das gestatte ich mir an diesem Punkt noch mal zu formulieren - zum Beispiel immer wieder über die Fragen der Kommunalfinanzierung debattieren, ich sage, eine Folge dieser kritisch zu bewertenden kommunalen Finanzausstattung, die das Land zu verantworten hat, ist zum Beispiel auch die Tatsache, dass wir es dann zwangsweise mit der Erhebung von Gewerbesteuerhebesätzen usw. zu tun haben, die natürlich in diesem Sinne für das Handwerk nicht förderlich sind. Aber all das, was ich eben genannt habe, geht sogar noch weiter. Auch dazu sind immer mehr Kommunen immer weniger in der Lage. Diese sozialpolitischen und daseinspolitischen Fragen sind eben auch wirtschaftspolitische Fragen und haben damit zu tun, wie sich Handwerk und da speziell die Fachkräftesituation positiv entwickeln können. Deshalb brauchen wir hier ein anderes Schrittmaß.
Ein immer wieder wichtiges Problem ist die Eigenkapitalausstattung. Das betrifft natürlich auch die Förderlandschaft. Es ist schon bedenklich, dass die Aussage erfolgt, dass 41,3 Prozent der befragten Handwerksbetriebe in Ostdeutschland eine mangelhafte Eigenkapitalquote vorweisen. Diese unzureichende Eigenkapitalquote führt letzen Endes dazu, dass eine wettbewerbsfähige Entwicklung immer wieder infrage gestellt wird. Die mangelnde oder dünne Finanzdecke der kleinen und Kleinstbetriebe stand bisher immer im Mittelpunkt der Debatte zur Förderung, und dass sie eine zentrale Frage von jeder Mittelstandsförderung ist, sollte eigentlich heute völlig klar sein. Meine Fraktion hat wiederholt dazu Anträge hier gestellt, beispielsweise im Zusammenhang mit einem Forderungssicherungsgesetz für das Land, wie das im Bund funktioniert, nachdem es endlich zustande gekommen ist, denke ich, wissen wir alle, insgesamt äußerst mangelhaft. Wir se
hen nämlich, diese Frage der Forderung der Handwerksbetriebe aus Leistung und Lieferung muss in ganz anderem Maße gesichert werden. Wir haben die Debatte zu den Mikrokrediten; wir wissen, das ist auf den Weg gebracht, aber lange nicht im erforderlichen Umfang. Immer wieder stehen Liquiditätsengpässe der wirtschaftlichen Entwicklung von Handwerksbetrieben entgegen. Entsprechend konkretere Festlegungen sind bisher immer an den Mehrheitsverhältnissen in diesem Haus gescheitert.
Ein Indiz dafür, dass einerseits die Voraussetzungen für Existenzgründungen und die demgemäßen Rahmenbedingungen für Thüringen vieles zu wünschen übrig lassen, ist damit natürlich verbunden. Das zeigt sich aber auch an der rückläufigen Zahl der Gewerbeanmeldungen. Waren es im Jahr 2003 in Thüringen insgesamt 1.790, so sind es im Jahr 2012 1.554; die Differenz, der Rückgang um 236 Anmeldungen, sollte uns doch zu denken geben.
Diese Beispiele, meine sehr verehrten Damen und Herren, sollen ausreichen, um aufzuzeigen, dass die vorliegende Antwort der Landesregierung zu den aufgeworfenen Fragen an etlichen Stellen durchaus eher oberflächlich ist und dass vor allen Dingen notwendige Handlungsperspektiven nicht im erforderlichen Maß aufgezeigt werden. Obwohl auch die Regierung ständig davon spricht, den Thüringer Mittelstand und insbesondere das Thüringer Handwerk zu fördern, spricht das vorliegende Zahlenmaterial an etlichen Stellen eine andere Sprache. Im Rahmen der Förderung der Leistungssteigerung im Handwerk wurden beispielsweise in den letzten fünf Jahren dem Handwerk Haushaltsmittel wie folgt zur Verfügung gestellt: 2009 1.303.700 €, 2012 692.200 €, meine Damen und Herren. Da kann sich jeder ein Bild machen, das ist fast eine Halbierung.
Es wird seitens der Landesregierung unserer Sicht nach aus den Ergebnissen dieser Großen Anfrage ein erhöhter Handlungsbedarf abgeleitet werden müssen. Daran werden wir letzten Endes auch ihre politischen Aktivitäten bemessen. Es gibt sicherlich auch viele positive Entwicklungen, aber einen allgemeinen Grund zum Jubeln bei der Situation des Handwerks und der kleinen und mittelständischen Unternehmen sehen wir aus dieser Sicht nicht. Wir sehen weitestgehenden Handlungsbedarf im Rahmen der Punkte, die ich hier genannt hatte. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon erwähnt worden, das Thema, was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier auf die Tagesordnung gesetzt haben, ist ohne Zweifel, wer wollte das bestreiten, ein wichtiges Thema in der Gesellschaft, insgesamt für unser Land. Es hat sehr viele Facetten, die sich, von Bildung begonnen über Forschung bis hin letztendlich auch zu vielen wirtschaftlichen Fragen, ziehen. Natürlich - und da kann ich bei meinem Vorredner anschließen -, ich will das mal so formulieren, an und für sich wäre es eine Große Anfrage gewesen bei dem Stoff, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier vorgelegt hat. Der Minister hat auch recht umfänglich geantwortet. Ich kann natürlich trotzdem verstehen, dass die Fraktion diesen Antrag eingebracht hat, weil, ich glaube, es ist eben trotz des Endes der Legislaturperiode nach wie vor wichtig, diese Themen aktuell hier im Haus zu besprechen, meine Damen und Herren.
Das kann ich auch der Koalition nicht ersparen zu sagen, wir hätten das auch schon bei anderen Gelegenheiten tiefgründiger tun können. Auch meine Fraktion hat hier mehrfach dazu Anträge vorgelegt. Es gibt einen, der schon seit eineinhalb Jahren im Grunde genommen geparkt ist im Wissenschaftsausschuss und der sich auch mit diesen Fragen befasst. Bei all den Fortschritten, die der Minister hier sicherlich zum Teil auch zu Recht deutlich gemacht hat, muss ich natürlich trotzdem einige Punkte anmerken, dass wir eben genügend Gründe haben, diese Fragen auch aus kritischer Sicht zu betrachten. Denn wenn wir mal zur Situation zu den ge
nannten Themen gehen, dann muss ich sagen, gibt es im Wesentlichen zwei Fragen, die sich schon bei Forschung und Innovation und Technologieentwicklung - die hängen immer zusammen - stellen, aus politischer Sicht. Das eine ist trotz aller anderen Beteuerungen letztlich ein Schrumpfen der finanziellen Mittel seitens des Haushalts in diesen Bereichen. Es wird auch immer wieder, auch bei vielen anderen Punkten, die Art und Weise der Förderung, die Förderpraxis, wie sie sich gegenwärtig im Land vollzieht, deutlich gemacht, die wir kritisch hinterfragen müssen. Denn die Mittel für Forschung und Technologie wurden in den letzten Jahren in Größenordnungen abgebaut. Seit dem Jahr 2002 sind Jahr für Jahr diese Fonds überdurchschnittlich zu anderen gekürzt worden. Deshalb muss man in einigen Bereichen durchaus, meine Damen und Herren, von einer Unterfinanzierung sprechen.
Wir alle wissen aber, dass Forschung und Technologie letzten Endes Zukunftsentwicklungen sind, dass sie letztlich darüber entscheiden, mitsprechen, wie wir sie ausgestalten, wie wir Thüringen zukunftsfähig gestalten können. Aber, ich hatte es gesagt, es geht nicht nur ums Geld, es geht eben auch um die Förderpraxis. Hier haben wir - wie in anderen Bereichen auch - zu viele Programme und zu unterschiedliche Anlaufstellen, meine Damen und Herren. Das, was auch im Bereich der Wirtschaftsförderung - es gibt später noch einen Antrag der FDP-Fraktion, der sich mit ähnlichen Themen befasst - zu verzeichnen ist, das haben wir auch hier zu verzeichnen. Wir haben eben in den letzten Jahren in diesem ganzen Förderdschungel keine Entbürokratisierung, wie sie ursprünglich mal von verschiedenen Landesregierungen angekündigt wurde, sondern wir haben nach wie vor ein vielfach undurchsichtiges und zu klein segmentiertes Förderinstrumentarium. Da müssen wir unserer Auffassung nach unbedingt ran.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Spitzenforschung lässt sich dauerhaft nur auf Grundlage einer gefestigten Förderlandschaft etablieren. Das hängt mit Personalbudgets an den Hochschulen zusammen, auch an den Forschungseinrichtungen, auch an Berufsakademien. Wir brauchen hier auch Flexibilisierung. Wir müssen den Fragen der Existenzgründungen aus Hochschulen in den Förderprogrammen stärkere Berücksichtigung entgegenbringen und ebenso der Entwicklung von Technologietransfer-Zentren. Die ganzen Aufgaben für Begleitforschung und Technologiefolgeabschätzungen müssen weitaus mehr in den Mittelpunkt unserer diesbezüglichen politischen und gesetzgeberischen Aktivitäten gerichtet werden, meine Damen und Herren. Von daher kann ich gut damit leben, dass wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprechend an den Wirtschaftsausschuss überweisen.
Wir werden uns dem, wie gesagt, nicht verweigern. Ich will auch ganz grundsätzlich sagen, dass wir den Antrag von seiner Intention her mittragen und unterstützen werden, meine Damen und Herren.
Danke, Herr Präsident.
Arbeitsmigration von Menschen mit bulgarischer und rumänischer Staatsangehörigkeit nach Thüringen
Seit der von der CSU angestoßenen Diskussion um eine angebliche „Armutszuwanderung“, die die deutschen Sozialsysteme gefährde, sind ähnliche nach Auffassung des Fragestellers - Scheinargumente auch immer wieder in Thüringen genannt worden. Bestätigt sieht sich der Fragesteller unter anderem durch einen Beschluss der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag auf ihrer Klausurtagung in Volkenroda, in dem vor einer Zuwanderung in die deutschen Sozialsysteme gewarnt wird.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele der in Thüringen lebenden Menschen mit bulgarischer und rumänischer Nationalität gehen derzeit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach?
2. Wie viele der in Thüringen lebenden Menschen mit bulgarischer und rumänischer Nationalität sind derzeit arbeitslos gemeldet?
3. Wie viele der in Thüringen lebenden Menschen mit bulgarischer und rumänischer Nationalität erhalten Sozialleistungen, gegebenenfalls ergänzend nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (soge- nannte Aufstocker)?
4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zu der von verschiedenen Seiten öffentlich geäußerten drohenden Zuwanderung in die Sozialsysteme in Thüringen?
Frau Präsidentin, meine verehrten Damen und Herren, verehrte Gäste, was Herr Kemmerich hier zur Ausschussüberweisung gesagt hat, will ich gleich auch für unsere Fraktion anführen. Ja, wir sind auch für eine Überweisung der Anträge an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, aber ich möchte das erweitern. Wir halten auch für erforderlich - gerade weil Sie, Herr Kemmerich, diese Punkte angesprochen haben -, eine Überweisung an den Wissenschafts- und Bildungsausschuss mit vorzunehmen,
denn die Probleme tangieren beide Ministeriumsbereiche. Ihnen, Herr Minister, vielen Dank für die ausführliche und mit vielen Fakten gespickte Berichterstattung.
Ja, da stimme ich Ihnen voll zu. Dieses Thema, wir haben das hier schon ein bisschen länger auf der parlamentarischen Warteliste, wie das bei uns so üblich ist, aufgrund der Fülle von Arbeitsaufträgen für diesen Landtag, aber es ist eben immer ein aktuelles Thema, ein Thema, was uns aus verschiedenen Richtungen tangiert. Es hat sehr viel zu tun mit den Möglichkeiten, wie - mal von den wirtschaftlichen Zusammenhängen, auf die ich natürlich komme, abgesehen - insgesamt Menschen in diesem
Land und eben besonders auch junge Menschen ihre Zukunft gestalten können, wie sie in der Lage sind, hier ihren Lebensmittelpunkt zu erhalten oder, wenn wir das noch ein Stück weiterführen, auch das ist richtig, wie attraktiv Thüringen dafür ist, dass gegebenenfalls Menschen aus anderen Gegenden, Ländern usw. hier bei uns sich eine Lebensperspektive aufbauen können. Das fängt schon mit der Ausbildung an. Denn wer letzten Endes sein Leben planen will, der muss auch darüber nachdenken, wie es mit der Absicherung in existenzieller Hinsicht ist, wie also Ausbildung auch die Grundlage für ein gutes und stabiles Einkommen sein kann. Das ist die ganz persönliche Lebensperspektive. Da geht es darum, wie Familien gegründet werden können, wie das Zusammenleben in jedweder Form gestaltet werden kann, wie man sich für Kinder und wann man sich für Kinder entscheiden will in diesem Land. Insofern sind das wirklich keine Fragen, die nur kurzatmig bewertet und bearbeitet werden können. An dieser Stelle will ich daran erinnern, das Thema Fachkräftemangel gibt es in diesem Landtag mindestens seit 2004, ich gehe einmal davon aus, auch schon davor. Ich will auch nicht verhehlen, dass wir früher, als das Wirtschaftministerium parteipolitisch anders orientiert war, in diesen Jahren nach der Jahrtausendwende hier immer andere Ansagen gehört haben. Da haben wir nämlich immer gehört, Fachkräftemangel, das ist jetzt kein Thema, längerfristig sind wir vorbereitet, das ist alles eine Frage der wirtschaftlichen Entwicklung und darüber müssen wir nicht debattieren. Insofern will ich einmal sagen, Demografie, aber auch andere Ursachen der Probleme, die wir heute haben, sind nicht irgendwie über uns gekommen. Darauf hat Gesellschaft, hat Wissenschaft, hat auch ein Teil der Politik schon lange verwiesen.
Manches von dem, was wir heute als Problem haben, müssten wir so nicht haben, wenn wir diese Probleme eher erkannt und auch in politisches Handeln in diesem Land eher einfließen lassen hätten.
Das betrifft die Lebenssituation, das betrifft aber natürlich auch die Wirtschaftssituation, wobei ich da wieder sagen muss, was den Fachkräftemangel betrifft, auch die Wirtschaft in unserem Land, möchte ich natürlich nicht einfach freisprechen von der Tatsache, dass auch sie lange Jahre nicht gewillt war, diese Probleme wirklich anzuerkennen.
Als man sich nämlich noch aussuchen konnte, welchen Abiturienten mit welchem guten Notendurchschnitt von 1,5 oder 1,3 oder darunter oder 1,8 man für seinen Ausbildungsplatz gewinnen konnte, da war dieses Thema in die Zukunft blickend auch für
viele in der Wirtschaft nicht wirklich präsent. Deshalb haben wir jetzt eine gemeinsame Verantwortung vor der Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, uns diesen Fragen in Qualität und im Tempo zu stellen. Insofern muss ich sagen, das ist ein wirtschaftliches, ein politisches Problem. Es ist auch richtig, dass es damit ein ganz wichtiges bildungspolitisches Problem ist. Aber es ist nun wiederum auch nicht so, dass alleine Bildungspolitik und Schule etwa verantwortlich sind für die Situation des Fachkräftemangels, wie wir sie heute verzeichnen, meine Damen und Herren. Da müssen schon alle Seiten einen Beitrag leisten.
Wenn ich jetzt bei der Problematik Fachkräfte im Bereich Wirtschaft war, dann will ich neben dem Leben der Menschen überhaupt und ihrer Zukunft, neben der wirtschaftlichen Situation und der der Fachkräfte unbedingt noch einen Punkt hinzufügen, der dieses Thema ganz zentral tangiert. Das sind nämlich die Fragen der Interessen und der Probleme unserer Städte und Gemeinden in diesem Land, was wir gerade im vorhergehenden Tagesordnungspunkt besprochen haben, meine Damen und Herren. Auch Städte und Gemeinden, auch unsere Kommunalpolitik haben natürlich ein ganz enormes Interesse daran, dass wir Ausbildungsplätze haben, dass wir somit in Zukunft Fachkräfte haben, die Arbeitsplätze erkennen aus diesen Zusammenhängen heraus. Auch hier wird wieder deutlich, wenn wir nicht in diesen Fragen endlich, und das ist nach wie vor ein Vorwurf an die Landesregierung, das will ich deutlich sagen, versuchen, eine kooperative Politik aus einem Guss auf den Weg zu bringen, werden wir scheitern, meine Damen und Herren.
Das sage ich Ihnen voraus. Daran müssen wir gemeinsam arbeiten, weil wir ja nicht scheitern wollen. Ich denke, da sind wir uns alle einig.
Es gibt demzufolge einige Fragen hier aus unserer Sicht noch einmal zu erörtern, die uns besonders wichtig sind. Wir haben mehr Ausbildungsplätze, als wir sie gegenwärtig besetzen können. Der Herr Minister hat das entsprechend dargelegt. Wir haben hier auch eine insgesamt negative Tendenz und die müssen wir natürlich umkehren. Aber dafür gibt es eine ganze Reihe von Fragen, denen wir uns in dem Zusammenhang stellen müssen. Wir haben immer wieder das Problem des Übergangs von Schule in Ausbildung. Das haben wir nicht nur deshalb, weil die Schülerinnen und Schüler, die ihren Abschluss nicht nur auf Abiturhöhe, sondern die das auch in den anderen Schulabschlussbereichen haben, auch ein Stück weit andere Anforderungen in dieser Übergangsphase haben. Sondern wir haben zum Beispiel auch ein statistisches Problem, dass Schülerinnen und Schüler - das sind jetzt 17,5 Prozent - sozusagen einfach aus dem Blick
der Agenturen für Arbeit auf diesem Weg - ich sage das einmal so - statistisch verschwinden. Wir haben eben keine zuverlässigen Angaben darüber, was zum Beispiel in diesem Problembereich wirklich los ist. Wo liegen dort die Ursachen? Wenn wir natürlich heute in der Situation sind, dass wir eigentlich auf keine einzige potenzielle Bewerberin und keinen einzigen Bewerber verzichten können, dann müssen wir uns auch dieser Frage stellen. Ich glaube, solche Probleme, wie auch im Bericht angesprochen, die wir heute als Lösungswege haben, müssen wir auch auf den Prüfstand stellen. Die AusbildungsCard allein, die hauptsächlich das Problem der Mehrfachbewerbungen verhindern soll, wird uns dabei nicht helfen.
Ich will noch einmal auf die Frage der Ausbildungsbedingungen eingehen. Ja, Wirtschaft hat hier eine große Verantwortung, aber - wie gesagt - Politik hat auch eine Verantwortung. Ich sage deutlich, um die Einmündungen von Bewerberinnen und Bewerbern in ordentliche Ausbildungsverhältnisse zu erhöhen, darf aus unserer Sicht die öffentliche Förderung gerade nicht zurückgeführt werden, meine Damen und Herren, sondern wir müssen sie zumindest konzentrieren auf eine effektive fachliche und sozialpädagogische Unterstützung, die die Absolvierung einer normalen und vollwertigen Ausbildung für mehr Jugendliche, als das heute geschieht, ermöglicht. Da geht es auch um ganz konkrete Fragen, zum Beispiel im Berufsschulbereich, zum Beispiel bei der Organisation einfachster Nachhilfe. Wir brauchen hier einen einfach systematischeren Ansatz zur Hilfe bei der Schwelle Schule - berufliche Ausbildung, meine Damen und Herren.
Ohne dass wir das in Angriff nehmen, werden wir unsere Probleme nicht lösen in diesem Bereich.
Gestatten Sie mir, noch auf ein paar Fragen einzugehen, die auch mit finanziellen Zusammenhängen zu tun haben. Herr Minister Höhn, Sie haben das auch angesprochen, zum Beispiel die Frage der Zuschüsse für Kosten der Fahrt, der Wege von der Wohnung zum Ausbildungsort, zur Berufsschule. Das, was dort gegenwärtig läuft, wird nur ungefähr zu 63 Prozent ausgeschöpft und ist aus unserer Sicht auch viel zu gering. Ich will das einmal an einem ganz konkreten Beispiel darstellen, bei dem man auch die Verflechtungen dieser Aufgabenstellungen sieht. Wir haben - das ist hier auch angesprochen worden - die durchaus komplizierte Situation der Umgestaltung/Neugestaltung des Berufsschulnetzes. In Gera zum Beispiel, das ist eine Folge dessen - natürlich auch resultierend aus der Anzahl von zur Verfügung stehenden Auszubildenden -, kann, wenn man Floristin oder Florist werden will, dies berufsschulseitig nur noch in der Landeshauptstadt Erfurt realisiert werden. Die Frage ist,
wenn das so ist: Wie schaffen wir dann entsprechende Möglichkeiten über Fahrgeldunterstützung, über Unterkunftsunterstützung, das potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern auch möglich zu machen? Da sage ich Ihnen: Das schaffen wir im Konkreten nicht. Ich kenne das Beispiel einer jungen Frau, alleinerziehend, die sich für diese Berufsausbildung entschieden hatte, die davon ausgegangen ist, dass das noch in Gera stattfinden kann, und die einfach aus finanziellen und anderen organisatorischen Gründen nicht in der Lage ist, die Strecke nach Erfurt entsprechend zu überwinden und die Ausbildung auch wirklich anzutreten. Sie hat sich dementsprechend anders entschieden. Das, meine Damen und Herren - ich hoffe, da sind wir uns einig -, ist bei Weitem nicht der einzige derartige Fall in Thüringen und deshalb müssen wir an solchen Problemen dran sein. Wenn wir schon gezwungen sind, Berufsschullandschaft auch von hier aus aus demografischen Gründen zu verändern, dann müssen wir aber wenigstens dagegen setzen, dass die Voraussetzungsmöglichkeiten, dass das jetzt auch bedient werden kann von interessierten jungen Menschen, geschaffen werden. Da ist die Politik in der Pflicht, ganz deutlich in der Pflicht.
Das betrifft natürlich auch die Frage der Ausbildungsvergütungen. Sie haben ja, Herr Höhn, Zahlen genannt, die natürlich immer wieder erschüttern. Die Durchschnitte mögen gut sein, aber Sie haben auch die Abweichungen vom allgemeinen Durchschnitt in verschiedenen Branchen hier erörtert. Da will ich ganz deutlich sagen: Das ist eine ähnliche Problematik wie bei den Löhnen. Wir können nicht erwarten, meine Damen und Herren, dass wir in diesem Bereich vorankommen, wenn wir nicht endlich zum Beispiel auch ein Mindesteinkommen für Auszubildende in diesem Land schaffen; daran führt kein Weg vorbei,
aus Leistungsgerechtigkeit, aber natürlich auch, um diese Ausbildungsmöglichkeiten für junge Menschen wirklich wahrnehmbar zu machen an dieser Stelle.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wollte hier einige - es gäbe noch eine ganze Reihe weiterer - prinzipielle Fragen und Probleme im Zusammenhang mit den vorliegenden Anträgen ein Stück weit aufmachen. Ich glaube, wir haben allen Grund, gründlich zu beraten und deshalb im Ausschuss oder in den Ausschüssen entsprechend gründlich zu beraten. Wir wissen, es ist wie immer in diesen Fragen, die Zeit drängt und ich glaube, gerade mit Blick auf das dann neu zu beginnende Ausbildungsjahr 2014/2015 müssen wir hier an verschiedenen Stellen Nägel mit Köpfen machen. Die bisherige Debatte fand ich übrigens heute Mittag dazu gut geeignet, meine Damen und Herren, weil wir
wissen, wir haben ein besonderes Wahljahr, wir wissen aber vor allen Dingen auch, wir haben vor den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes und in dem Fall insbesondere vor jungen Menschen, die an einer wichtigen Schwelle ihrer gesamten Lebensentwicklung stehen, eine große Verantwortung und deshalb, denke ich, müssen wir diese Fragen auch mit der gebotenen Sachlichkeit in diesen Monaten beraten und darauf hoffe ich auch, wenn wir in die Ausschüsse gehen können mit diesen Fragen. Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin. Meine verehrten Damen und Herren, einen kurzen Beitrag zu der Debatte, die wir heute hier haben, möchte ich noch einmal leisten und wende mich etwas an die verehrte Kollegin Holzapfel, aber auch an Rolf Baumann. Ich komme noch einmal zum Thema Fahrtkosten. Wir haben eine Regelung dazu und eine Richtlinie. Die ist übrigens - aktuelle Zahlen müsste man noch einmal genau hinterfragen -, glaube ich, im vergangenen Jahr auch nicht voll ausgelastet. Die Zahlen hatte, glaube ich, Rolf Baumann genannt, da muss man erst einmal sagen, das bedeutet pro Kopf der Auszubildenden, wenn ich hier einmal auch den Durchschnitt bemühen darf, 3,30 €, meine Damen und Herren, also eigentlich wirklich inakzeptabel. Aber das ist gar nicht mein Hauptthema. Sondern ich sage, wenn wir an solchen konkreten Fragen diskutieren wollen, dann müssen wir uns der Situation stellen. Wenn das zum Beispiel wenig ausgeschöpft wird oder nicht voll ausgeschöpft wird und wenn es zu niedrig ist, das hängt einfach mit der Richtlinie zusammen, die wir gegenwärtig haben. Und die Richtlinie, jetzt komme ich einmal auf die 30 Minuten, die infrage stehen - gut, können wir diskutieren, bloß, unsere Richtlinie sagt: wer mehr als zwei Stunden zwischen Ausbildungsbetrieb und Berufsschule unterwegs ist, und zwar in einer Richtung. Da muss ich einmal sagen, diese Richtlinie ist unter den Bedingungen, die wir heute hier gemeinsam diskutiert haben, mindestens von vorgestern, wenn nicht noch unrealistischer.
Über solche Fragen, liebe Kolleginnen und Kollegen, glaube ich, müssen wir uns gemeinsam auf Grundlage der vorliegenden Anträge wirklich verständigen, denn uns nützt, da sind wir uns sicherlich einig, eben nicht das allgemeine Schaufenster, sondern uns nützen konkrete Veränderungen für die davon betroffenen Auszubildenden, zum Beispiel mit einer veränderten Richtlinie in dieser Frage.
Ich meine, dass wir immer nach dem Motto vorgehen, das hat sozusagen unser politischer Parlamentarismus an sich, dass die Opposition Anträge stellt. Und ich kann natürlich hier auch sagen, dass ich mit den allermeisten Punkten des FDP-Antrags durchaus nicht einverstanden bin, aber wir müssen das trotzdem miteinander diskutieren, auch wenn es dann nur einen Punkt gibt, wo ich sage, da kann man zustimmen an der Stelle. Aber nach dem Motto, die Opposition stellt Anträge, aber die Regierung hat doch längst alles getan und deshalb müssen wir uns nicht weiter bewegen, das funktioniert nicht, meine Damen und Herren, wenn wir Lösungen für das Land wollen.
Davon müssen Sie sich einmal ein Stück weit entfernen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren.
Auflösung von Millionenrücklagen bei Thüringer Industrie- und Handelskammern
Am 13. Januar 2014 berichtete die Presse über Millionenrücklagen der drei Thüringer Industrie- und Handelskammern und darüber, dass diese Rücklagen abgebaut werden müssen.
Ich frage die Landesregierung:
1. In welcher Höhe wurden nach Kenntnis der Landesregierung Rücklagen bei den Thüringer Industrie- und Handelskammern in welchem Zeitraum gebildet?
2. Auf welcher Grundlage und für welche Verwendungszwecke wurden diese Rücklagen und Rückstellungen nach Kenntnis der Landesregierung gebildet (bitte detaillierte Aufstellung nach Pensions- rückstellungen/Liquiditätsrücklagen und Ausgleichs- rücklagen)?
3. Welchen Zusammenhang sieht die Landesregierung zwischen der Mitglieds- und Beitragspflicht von Gewerbetreibenden (der bekannten Pflichtmit- gliedschaft) und der Möglichkeit der Bildung von Rücklagen in Millionenhöhe?
4. Welchen Standpunkt vertritt die Landesregierung zu den Überlegungen der Südthüringer Kammer, die rund 2,7 Mio. € an die Mitgliedsunternehmen auszuschütten und darüber hinaus eine generelle Beitragsreform anzustreben?
Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. Die schriftlichen Materialien kann man natürlich so entgegennehmen. Das ist aus meiner Sicht völlig in Ordnung, wenn Sie das nicht alles verlesen. Eine Nachfrage habe ich noch Bezug nehmend auf Ihre Antwort. Bis 2018, dadurch ist wahrscheinlich die ganze Debatte aufgekommen, sollen diese Rücklagen abgebaut werden. Da ist mir nicht ganz klar, Sie haben gesagt, konjunkturelle Schwankungen ist eines der Themen, aber konjunkturelle Schwankungen wird es natürlich immer geben können. Insofern ist das noch einmal meine Nachfrage, wie Sie das ausdrücklich begründen an diesen konjunkturellen Schwankungen. Das ist mir noch nicht ganz einleuchtend.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich will an der Stelle, obwohl ich das Positive vom Herrn Lemb wiederholen könnte, nicht über die Landesregierung reden. Ich will mal in dem Haus sagen, ja, unsere Fraktion hatte das damals als sehr kritisch eingeschätzt, als wir diese Situation hatten. Aber wir sind schließlich auch zu einer Variante gekommen, dass wir mit einem gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und DIE LINKE die Landesregierung aufgefordert haben, hier entsprechend zu handeln. Bei einer so wichtigen Frage haben wir das wiederholt in diesem Landtag getan. Ich glaube, das ist auch ein wichtiges Zeichen, wie wir zu solchen Schwerpunktproblemen gemeinsam stehen.
Die Erfolge, die jetzt erzielt sind, sind hier genannt worden. Ich will sie nicht alle im Einzelnen wiederholen. Ich will aber auch deutlich sagen, einfach ins Jubeln können wir nicht einstimmen, weil wir wissen, vieles wird jetzt auch daran liegen, wie die weitere Ausgestaltung der ganzen Frage vonstatten gehen wird. Dabei bleiben natürlich Fragen offen, die wir weiter im Blick behalten müssen. Über die Konditionen der Übernahme von Bosch Solar Arnstadt ist Stillschweigen vereinbart worden. Die Betriebsübernahme soll auf Grundlage des § 613 a BGB erfolgen. Das heißt natürlich, alle Rechte, Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen gehen an den neuen Inhaber über und dürfen nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Zeitpunkt des Übergangs zum Nachteil des Arbeitnehmers geändert werden. Da müssen wir aber auch wissen, das gilt nicht, wenn die Rechte und Pflichten bei dem neuen Inhaber durch Rechtsnormen eines anderen Tarifvertrags oder durch eine andere Betriebsvereinbarung geregelt werden.
Zahlreiche offene Probleme stehen auch noch in der Richtung: Wie wird der Betriebsrat in die Verhandlungen einbezogen? Welche Sozialregelungen wurden vereinbart für den Fall, dass eben doch betriebsbedingte Kündigungen, hier meine ich die vor
aussichtlich 400 Mitarbeiter, für die es gegenwärtig noch keine Lösung gibt, zur Anwendung kommen? Zu welchen Konditionen werden die Arbeitsverträge geschlossen? Und anderes mehr in diesem Zusammenhang.
Insofern ist natürlich auch die Frage, die Kollege Adams jetzt zum Abschluss seines Beitrags deutlich gemacht hat, schon eine wichtige. Wie geht es insgesamt mit dem Standort in Arnstadt weiter? Wie geht es insgesamt bei diesen Fragen im Solarbereich und bei Photovoltaik weiter? Weil, ich muss schon sagen, bei allem Positiven, dem ich mich wie gesagt - anschließe, was den ehemaligen Wirtschaftsminister und die Landesregierung betrifft, durchaus auch Frau Ministerpräsidentin, muss ich natürlich sagen, ein wirkliches industrielles Konzept für diesen wichtigen Wirtschaftsbereich der Energiewende gibt es auch in Thüringen nach wie vor nicht. Daran müssen wir gemeinsam weiter arbeiten, meine Damen und Herren. Das ist, glaube ich, eine wichtige Voraussetzung.
Insofern haben wir hier letzten Endes einen Etappenerfolg zu verzeichnen. Ich will aber durchaus auch noch mal an den Anfang der Situation zurückkommen.
Noch im Dezember 2012 hatte Bosch im Übrigen versichert, vorerst werde es keinen Stellenabbau bei Bosch Solar in Thüringen geben, doch die Aussagen waren schnell dahin. Die Standortsicherheit, die man damals noch gesehen hat, hat sich dann in die andere unternehmerische Entscheidung umgesetzt. Da muss ich auch schon mal sagen, das geschah genau an dem Zeitpunkt, als alle Förderungen, die Bosch erhalten hat, abgewickelt waren, dass Rückforderungen hätten nicht mehr aufgemacht werden können. Wenn wir in diesem Haus oft über kleine und mittelständische Unternehmen und über deren Förderbedingungen reden, da muss ich schon mal sagen, mit den Großen und in dem Falle mit Bosch muss man auch mal deutliche Worte darüber reden, dass man bei unternehmerischen Entscheidungen auch mal in Betracht zieht, was ist jetzt mit den Fördermitteln, die wir vor allen Dingen auch deshalb erhalten haben, um Arbeitsplätze in diesem Land nicht nur neu zu schaffen, sondern sie auch dauerhaft zu erhalten, meine Damen und Herren.
Insofern kann Bosch von der Kritik an diesem Handeln überhaupt nicht ausgenommen werden.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind gut beraten, diese Fragen weiter im Blick zu behalten, was die Umsetzung der jetzt entstandenen Situation, die wir natürlich auch begrüßen, angeht, aber auch, was das Grundsätzliche betrifft, meine Damen und Herren, bei der Entwicklung dieser Bran
che und dieses Standortes in Thüringen. Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin.
Erneuerung der Feuerwehrtechnik der Stadt Gera gefährdet?
In der rechtsaufsichtlichen Würdigung des Haushalts für das Jahr 2013 der Stadt Gera seitens des Landesverwaltungsamtes wurde die Stadt beauflagt, die Verpflichtungsermächtigung für die Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges zu streichen. Als Grund wurde die Nichtdarstellung von Eigenmitteln im Haushalt angegeben. Nach Aussagen des Fachdienstleiters für Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Gera dient die in diesem Plan aufgelistete Ersatzbeschaffung des Löschgruppenfahrzeuges der Sicherung der Minimalausstattung der Berufsfeuerwehr.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Brand- und Katastrophenschutz der Stadt Gera hinsichtlich der Notwendigkeit der Beschaffung eines Löschgruppenfahrzeuges und wie begründet sie ihre Auffassung?
2. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Vorrang der Finanzen vor dem Brand- und Katastrophenschutz und wie begründet sie ihre Auffassung?
3. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn im Brand- oder Katastrophenfall die Berufsfeuerwehr aufgrund des fehlenden Löschgruppenfahrzeuges die notwendige Hilfe nicht leisten kann?
Ja, Herr Staatssekretär, ich danke Ihnen für die ausführliche Darlegung der Situation, das darf man ja vielleicht mal machen, denn die war ja Grund für unsere Anfrage. Trotzdem kann ich - und jetzt komme ich zu meiner Nachfrage - aus Ihren Worten nur entnehmen, dass Sie der Auffassung sind, zumindest seitens der Landesregierung, das Brand- und Katastrophenschutz in der Stadt Gera alleine nach Haushaltslage zu gewährleisten ist, da ja das Landesverwaltungsamt letzten Endes Auslöser dieser beschriebenen Situation ist und wir miteinander, denke ich, wissen, wie die Haushaltslage der Stadt Gera insgesamt ist. Habe ich das Ihren Bemerkungen richtig entnommen?
Sehr richtig, Frau Präsidentin, ich danke Ihnen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir betrachten den vorliegenden Antrag als Auftakt unserer Fraktion für weitere Vorstöße, die beiden großen Potenziale erneuerbarer Energien, Wind und Photovoltaik, besser und intensiver zu nutzen, als das bisher der Fall ist. Es gibt Hemmnisse und Hindernisse auf dem Weg der Umsetzung der Energiewende, die aus unserer Sicht schnellstmöglich beseitigt werden sollten.
Es geht auch vor allem darum, die Grundsätze des Einsatzes erneuerbarer Energien eben in Realität, in Politik, in Wirklichkeit umzusetzen. Es geht um den Grundsatz der Dezentralität. Das heißt für uns, erneuerbare Energien sollten dort erzeugt werden, wo sie auch gebraucht werden, meine Damen und Herren.
Es geht um nichts weniger, als um dringend benötigte Wertschöpfung vor Ort in den Regionen unseres Landes. Dazu soll dieser von uns angestrebte Windenergieerlass beitragen.
Meine Damen und Herren, ich wünsche mir eine zielorientierte und sachlich versierte Diskussion, und das - und das will ich hier auch noch mal hervorheben - insbesondere auch unter dem Eindruck all der Dinge, die wir gestern Vormittag hier miteinander beredet haben, denn, das wissen wir alle, erneuerbare Energien, die Energiewende sind ein ganz maßgeblicher, wenn nicht sogar der zentrale Beitrag, eine andere Klimapolitik insgesamt einzuleiten, die wir für die Zukunft mehr als nur etwas brauchen. Die brauchen wir, um unsere Lebensverhältnisse im Land zukünftig adäquat den Bedürfnissen der Menschen zu gestalten. In diesem Sinne wünsche ich mir eine engagierte Debatte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt eine ganze Reihe von Anlässen für diesen Antrag, den wir heute hier zur Beratung stellen. In der vorigen Woche haben sich bekanntlich die Mitgliedstaaten beim Ratsgipfel auf einen Kompromiss zum mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis 2020 mit einer Obergrenze von rund 960 Mio. € Zahlungsverpflichtungen geeinigt. Andererseits bleibt natürlich abzuwarten, wie die Entscheidung des Europäischen Parlaments zu diesem mehrjährigen Finanzrahmen ausfallen wird, da erstmals das Europäische Parlament zustimmen muss. Mit einer möglichen Zustimmung des EUParlaments im März zum mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Kommission werden die Grundlagen für die EU-Förderprogramme, das ist der Kern der Dinge, der Mitgliedstaaten geschaffen.
Trotz einer gewissen nach wie vor Unbekannten in der Entwicklung der Förderperiode ist es selbstverständlich richtig und es findet ja auch statt, diese inhaltlich vorzubereiten. Wir alle wissen, dass die Mittel nicht größer, sondern im Gegenteil eher geringer werden und deshalb ist es von besonderer Wichtigkeit, dass die zur Verfügung stehenden Mittel zielgenau und mit Nachhaltigkeit zur Anwendung gebracht werden auch bei uns in Thüringen. Das von der Europäischen Kommission im Entwurf im Oktober 2011 vorgelegte Verordnungspaket steckt den Rahmen für die Kohäsionspolitik in den Jahren 2014 bis 2020 ab und enthält u.a. einen Verordnungsvorschlag für gemeinsame Bestimmungen über die EU-Strukturfonds. Auch in Thüringen läuft diese Vorbereitung der neuen Förderperiode bekanntlich auf Hochtouren. Die Operationellen Programme für EFRE und ESF werden in Thüringen vom Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit erarbeitet. In Thüringen wurde im Dezember 2011 eine interministerielle Arbeitsgruppe für die Vorbereitung der Programmplanung eingesetzt und Vorschläge erarbeitet zur zukünftigen EFREund ESF-Förderung in unserem Land. Die Vorschläge der Landesregierung für die Eckpunkte der EFRE-, ESF- und der ELER-Förderung in der Förderperiode 2014 bis 2020 wurden von dem Europaausschuss des Landtags bekanntlich Anfang dieses Monats zur Verfügung gestellt. Also vom 07.01.2013 bis 15.02.2013 gibt es auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie eine Online-Umfrage zu dem zukünftigen Problem der Förderperiode 2014 bis 2020. Ziel dieser Umfrage soll sein, die breite Öffentlichkeit und unterschiedliche Wirtschafts- und Sozialpartner in den laufenden Konsultationsprozess mit einzubinden. Insofern ist festzustellen, dass die Information und Einbindung der Wirtschafts- und Sozialpartner in die Vorbereitung zur Erarbeitung der Operationellen Programme in Thüringen gegenüber der letzten Wahlperiode eine neue Qualität erreicht hat, was wir selbstverständlich befürworten. Aber dann steht eben für uns auch die Frage, dass es jetzt aus unserer Sicht an der Zeit ist, dass bei der Einrichtung der Monitoringausschüsse je ein Vertreter der Thüringer Landtagsfraktionen stimmberechtigt einzubeziehen ist. Das sehen wir als wichtig für die Arbeit dieses Parlaments an.
Das ist auch Teil I unseres Antrags. Vielen Dank.
Bekomme ich dann die Redezeit vom Kollegen Heym auch drauf, Frau Vorsitzende?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will mich doch wirklich mehr dem Heutigen zuwenden. In dem Zusammenhang muss ich sagen, dass wir natürlich zu diesem Einzelplan 07 durchaus eine ganze Reihe kritischer Anmerkungen haben. Die Mittelstandsförderung für kleinere und mittlere Unternehmen wird reduziert. Das kann man jetzt schönreden, wie man will. Die Zuschüsse für Landesgesellschaften wie Aufbaubank, GFAW und LEG werden im Gegenzug erhöht. Mittel für Außenwirtschaftsförderung für kleine und mittlere Unternehmen sind rückläufig. Die Messebeteiligung von diesen wird damit nahezu unmöglich. Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen werden auch reduziert, obwohl diese Zuschüsse für Investitionsausgaben kleiner und mittlerer Unternehmen eingesetzt werden sollen. Es gibt rückläufige Mittel bei revolvierenden Fonds. Die Ausstattung des Landesarbeitsmarktprogramms in Thüringen ist knapp und lässt aufgrund bereits gebundener Mittel für 2013 und 2014 wenig Gestaltungsspielraum für neue Maßnahmen und Projekte, meine Damen und Herren. Andererseits - das haben Vorredner schon bemerkt - werden Ausgaben für Gutachten, Analysen und Öffentlichkeitsarbeit auch mit diesem Haushaltsentwurf wieder erhöht und binden demgemäß doch schon einen beträchtlichen Anteil der Mittel, die aus unserer Sicht in konkreten arbeitsmarktpolitischen Projekten zum Beispiel viel effizienter eingesetzt wären, meine Damen und Herren. Dafür, dass das Thema Energie einer der erklärten Hauptansatzpunkte der Regierungspolitik ist, halten wir den Haushaltsansatz in der Titelgruppe „Förderung von Maßnahmen zur sparsamen, rationellen und umweltverträglichen Energieerzeugung“ für viel zu gering.
Meine Damen und Herren, zu einigen einzelnen Fragen: Wir haben einen Änderungsantrag gestellt zur Investitionsförderung für kleine und mittelständische Unternehmen. Wir wollen, dass die Beschlussempfehlung dahin gehend geändert wird, dass die Zuschüsse für Investitionen an KMU jeweils für die Jahre 2013 und 2014 um 1 Mio. € aufgestockt werden, statt diesen Titel zu reduzieren. Zur Deckung der Mehrausgaben sollen Aufwendungen für die GFAW jeweils um 1 Mio. € gekürzt werden.
Meine Damen und Herren, die Wirtschaftsförderung gehört nämlich dementsprechend - übrigens auch nach unserem Mittelstandsfördergesetz - auch zur Unterstützung der kleinen und mittelständischen
Unternehmen im Bereich der Investitionstätigkeit. Die Deckung aus dem Bereich der GFAW halten wir durchaus für sehr plausibel. Hier kann ich ein Stück weit an dem Punkt an meinem Vorredner anknüpfen. Die GFAW befindet sich seit einem geraumen Zeitraum in einem äußert, ich kann das nicht anders sagen, desolaten Zustand. Unser Wirtschaftsminister hat ja mehrfach sinngemäß formuliert, bei der GFAW ist es nicht fünf vor zwölf, sondern zwei vor zwölf. Ich muss sagen, meine Damen und Herren, wir sind der Auffassung, dort ist es fünf Minuten nach zwölf.
Unsere Kritik richtet sich hier nicht vordergründig etwa an die Beschäftigten, die sicherlich in ihrer großen Mehrzahl sehr engagiert arbeiten, wir kritisieren hingegen die jahrelang nicht realisierten Synergieeffekte, welche in der Phase der Eingliederung an die Thüringer Aufbaubank immer wieder versprochen wurden. Ja, das ist eine Sache, Herr Machnig, die haben Sie geerbt, das wissen wir sehr wohl. Wir wissen auch, dass Sie das mittlerweile auch sehr kritisch sehen, aber ich will hier noch einmal sagen, diese ganze Bilanz einschließlich dieser Verknüpfung ist eigentlich erschreckend. Verwendungsnachweise in vierstelliger Millionenhöhe liegen brach, müssen überarbeitet werden und führen bei den Projektträgern zu Verwirrungen, umfangreicher Mehrarbeit und Unsicherheit, mitunter sogar zur Insolvenz von Unternehmen.
Anderseits werden Zahlungsanträge von der EU nicht bedient, weil die Fehlerquoten überdurchschnittlich hoch sind, Strukturfondsmittel für die Durchführung von Wirtschafts- und Arbeitsmarktprojekten können nicht ausgereicht werden, Projekte werden abgebrochen, weil die Finanzierung nicht gesichert ist. Die Verantwortung für diese Misere tragen, wie gesagt, aus unserer Sicht nicht in erster Linie die große Mehrheit der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter, sondern natürlich die Leitung, das Management, das aus unserer Sicht in den vergangenen Jahren hier nicht eine Entwicklung eingeleitet hat, die Besserung verspricht, sondern eigentlich Bürokratie noch weiter ausgebaut hat. Vor diesem Hintergrund muss ich sagen, dass jetzt die GFAW gerettet werden soll, indem in den kommenden Jahren zusätzlich 6 Mio. € für die Umstrukturierung der GFAW in den Haushalt eingestellt werden, und das aus - wie schon, glaube ich, in der Debatte gesagt - Globalen Minderausgaben finanziert, ist für uns der falsche Weg, denn hier wird selbstverständlich an anderen wichtigen Positionen gespart werden müssen. Das halten wir nicht für zulässig.
Zu einem weiteren Punkt: Wir möchten in einem Entschließungsantrag noch einmal zur Stärkung von Thüringen-Invest und Thüringen-Dynamik auffordern. Wir wollen, dass die Darlehensprogramme
wie Thüringen-Invest und Thüringen-Dynamik gestärkt und nicht wie im Haushalt weiter gekürzt werden. Bei beiden Programmen handelt es sich um Förderprogramme, die revolvierende Fonds speisen. Deshalb ist uns dieses jetzige Vorgehen im Haushalt unverständlich und unlogisch. Im Hinblick auf die Reduzierung der EU-Strukturfördermittel in den kommenden Jahren ist das auch aus unserer Sicht wirtschaftlich nicht vertretbar. Im Übrigen sieht unser aktuelles Mittelstandsfördergesetz auch ausdrücklich vor, dass diese Frage der revolvierenden Fonds eine wichtige Rolle spielen muss.
Einige Bemerkungen zur energetischen Sanierung: Im Einzelplan 07 soll ein neuer Titel mit der Bezeichnung „Zuschüsse“ nach unserer Auffassung für energetische Sanierungsmaßnahmen eingeführt werden. Jährlich sollen hierfür 4 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Diese Mittel dienen der Finanzierung von energiesparenden Maßnahmen und zur energetischen Eigenversorgung aus erneuerbaren Energien und sind vorrangig im Denkmalschutz einzusetzen.
Mit unseren Änderungs- und Entschließungsanträgen wollen wir Signale setzen, dass die Prioritätensetzungen im Haushaltsplan an wichtigen Punkten verschoben werden können, verschoben werden müssen. Hierzu will ich nochmals abschließend betonen, dass es uns insbesondere um eine ausgebaute Mittelstandsförderung geht und darum, dass die Energiewende in Thüringen tatsächlich auch mit diesem Doppelhaushalt im Grunde genommen in wichtigen Punkten eingeleitet und zumindest weiter ernsthaft vorangebracht werden kann, denn das sehen wir weder in diesem Haushaltsteil noch im Gesamthaushalt im Verhältnis stehen zu dem, was die Ministerpräsidentin und die Landesregierung zu diesen Fragen häufig verkündet haben. Hier gibt es erheblichen Nachbesserungsbedarf und den fordern wir ein, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, Herr Heym, ich bin zum Beispiel mit Ihnen auch einer Meinung, dass natürlich der Schuldenabbau eingeordnet werden muss und wichtig ist für Landespolitik in Thüringen. Andererseits will ich auch deutlich sagen, Schuldenabbau allein ist auch noch keine Wirtschaftsförderpolitik. Insofern sehe ich auch manche Debatte der Verbände
hier durchaus kritisch. Wieder beieinander sind wir aber sicherlich bei der Gesamteinschätzung dieses Tagesordnungspunkts. Ich könnte natürlich eine Reihe von Zahlen hier noch mal bekräftigen, die der Kollege Heym, der Kollege Lemb schon genannt haben, was die tatsächlichen Erkenntnisse aus der benannten Umfrage betrifft. Aber, ich glaube, darum ist es den Kollegen von der FDP auch nicht wirklich gegangen. Wirtschaftspolitik soll sachlich behandelt werden, aber in dem Titel ist das Wort „Thüringer Wirtschaftspolitik“ das einzig Sachliche, das andere ist weitestgehend Polemik und so war auch Ihr Beitrag hier. Das bringt uns natürlich in der Wirtschaftspolitik in Thüringen überhaupt nicht weiter, die Debatte ist eigentlich überflüssig, meine Damen und Herren.
Ich will auf Folgendes noch mal zurückkommen, weil das von Kollegin Siegesmund angesprochen wurde: Ja, Wirtschaftspolitik und Arbeitsmarktpolitik sind natürlich zwei Seiten, aber es sind auch zwei Seiten ein und derselben Medaille. Ich wünschte mir auch, dass die Landesregierung und auch der Wirtschaftsminister hier noch viel konsequenter vorgehen würden. Aber ich will doch zunächst noch mal feststellen, dass Wirtschaftspolitik und Arbeitsmarktpolitik überhaupt wieder zusammen dekliniert werden, das haben wir doch erst seit dem Regierungswechsel im Jahr 2009. Dazu hat früher auch die Union nichts beigetragen in den letzten Jahren und die FDP war hier bei uns nicht. Dass sie in Berlin dazu maßgeblich was beigetragen hätte, konnte ich nie feststellen in Sachen Wirtschaftspolitik.
Insofern ist für mich auch bestätigt, dass mehr Rhetorik der Hintergrund für diesen Antrag ist.
Natürlich sehen auch wir wirtschaftspolitische Fragen nicht etwa unkritisch, das gehört einfach zur politischen Einschätzung. Ich sage zum Beispiel, wenn der besagte Verband anmahnt, dass beim Standortmarketing für die Schaffung eines positiven Images der Thüringer Wirtschaft nur knapp 47 Prozent der Befragten der Meinung sind, dass das bes
ser werden muss, dass das ausgebaut werden muss, dann kann man das natürlich unterstreichen. Da sagen auch wir deutlich, da wünschen wir uns vonseiten des Wirtschaftsministeriums oder der Landesregierung insgesamt noch mehr Initiative. In einigen Punkten teilen wir die Kritik der Wirtschaftsunternehmen dahin gehend, dass die von Politik geschaffenen Rahmenbedingungen für das Wachstum der Thüringer Wirtschaft eben nicht in jedem Fall zielführend sind. Auch wir treten dafür ein - das will ich hier noch mal bekräftigen -, dass die kleinen und mittelständischen Unternehmen zukünftig eine höhere Unterstützung erfahren müssen.
Im Übrigen - das werden wir in der Haushaltsdebatte noch miteinander besprechen - haben wir auch in diese Richtung einen Änderungsantrag gestellt für den Doppelhaushalt, der da heißt, jeweils für die Jahre 2013 und 2014 1 Mio. € in diesem Bereich zu erhöhen. Darüber hinaus fordern wir, in der neuen EU-Förderperiode für 2014 bis 2020 als Schwerpunkt in das Operationelle Programm EFRE die Förderung dieser kleinen und mittelständischen Unternehmen in den Fokus zu stellen. Hierzu gehört neben der Stärkung der Forschungs- und Gründungskultur und Innovationsfähigkeit der Unternehmen in Thüringen auch die Bereitstellung und Vergabe von Mikrokrediten oder günstigen Darlehen für die kleinen und mittelständischen Unternehmen. Haben wir, ist ja okay, wir würden uns freuen, wenn das weiter ausgebaut werden könnte.
Aber all das auch Kritische rechtfertigt natürlich nicht wirklich, davon zu reden, meine Damen und Herren von der FDP, dass es ein Misstrauensverhältnis der Thüringer Wirtschaft oder des besagten Verbandes gegenüber der Wirtschaftspolitik des Landes so in Gänze gibt. Ich meine, es gibt positive Beispiele. Wir haben ein Nachhaltigkeitsabkommen in Thüringen. Wir haben eine Initiative „Thüringen braucht dich“, wir haben Qualifizierungsberatungen. Das alles - und das will ich zum Schluss sagen heißt, gemeinsam Wirtschaftspolitik in diesem Land zu konzipieren. Das sollten wir weiter ausbauen. Von diesem gemeinsamen Anliegen habe ich allerdings vonseiten der FDP in dem Saal nichts gehört, meine Damen und Herren. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich befürchte, dass wir heute in dieser Debatte wieder alle Argumente zu hören bekommen - mein Vorredner hat das hier auch getan -, die vorgeblich gegen einen Mindestlohn sprechen. Wenn ich immer höre, die Tarifhoheit und die Tarifgebundenheit - und das auch ausgesprochen von Ihnen, meine Damen und Herren von der FDP -, da muss ich mal sagen, auch da gehen wir doch mal zu den Fakten. Es war dieser Tage nachzulesen, dass immerhin - und man wäre sogar, da sieht man, dass das ein Bundesproblem ist, jetzt beim Bundesstand angekommen -, jedes vierte Unternehmen der Thüringer Metallindustrie tarifgebunden arbeitet, meine Damen und Herren, jedes vierte, und das bei Wirtschaftsaufschwung, der immer wieder konstatiert wird. Was ist aber dann mit den anderen Unternehmen? Das können Sie überall im Land besichtigen. Vor Kurzem war ich im Saale-Orla-Kreis bei einer IGMetall-Aktion bei einem Unternehmen dort, einem Unternehmen der Metallindustrie, bei dem es auch noch haarsträubende Zustände gab im Bereich der technischen Sicherheit und anderer Fragen des Arbeitsschutzes. Dann können Sie sich dort unterhalten, welche Löhne es da gibt, von 5 €, von 6 €. Ich sage das noch einmal, wer nicht endlich prinzipiell sagt, dass er damit Schluss machen will, und zwar mit einem flächendeckenden Mindestlohn für ganz
Deutschland, der hat die soziale und ökonomische Brisanz dieser Situation immer noch nicht verstanden, meine Damen und Herren.
Es ist auch nicht nur die Frage der Löhne an sich. Wir haben heute einige Stunden über die Haushaltsproblematik debattiert. Wir haben heute hier wieder debattiert und unser Fraktionsvorsitzender hat das noch einmal deutlich gemacht, es geht auch um die Einnahmenfrage bei den öffentlichen Haushalten. Ich muss der Landesregierung konstatieren, dass sie darüber immer noch nicht bereit ist, eine ernsthafte Debatte zu führen.
Da will ich nur mal sagen, ein Mindestlohn von 10 € würde - und das ist eine Rechnung der FriedrichEbert-Stiftung - 12,7 Mrd. € mehr jährliche Einnahmen für die öffentlichen Haushalte der Bundesrepublik Deutschland bringen. Selbst bei 8,50 € wären es noch 7 Mrd. €. Auch dieses Einnahmegewicht stellen wir infrage, wenn wir uns nicht endlich durchringen können zu der Mindestlohnfrage, meine Damen und Herren.
Nun will ich sagen, wir streiten ja - das ist eben nicht einfach so, dass dabei die Betriebe dann pleite gehen, Herr Minister. Das ist auch so ein Argument, Sie sind ja aus Sachsen zu uns gekommen. Ich hoffe manchmal, dass es ein bisschen was Neues gibt. Aber wenn Sie nur das immer wiederholen, was ich schon früher von Herrn Althaus an der Bank gehört habe, muss ich sagen, kann das Neue nicht so toll sein.
Da überzeugen Sie mich nicht.
Im Augenblick nicht, es kann gerne am Schluss passieren, Herr Recknagel.
Ich will noch einmal darauf eingehen. Wir diskutieren nun schon jahrelang über diese Frage hier in diesem Parlament. Ich habe das auch letztens gesagt, ja, der Antrag, den die GRÜNEN gestellt haben und dem wir heute auch zustimmen werden, der hätte in dieser und abgewandelter Form schon viel eher hier beschlossen werden können,
weil allein schon mit unseren Vorschlägen zum Vergabegesetz im Jahr 2009 haben wir diese Dinge auch aufgemacht. Sie fanden keine Mehrheit. Deshalb ist es richtig und gut, darüber erneut zu debattieren. Es ist auch richtig und gut, erneut darüber zu debattieren, weil das Thema offensichtlich immer noch nicht wirklich in der Bundesrepublik durch ist. Insofern ist die Initiative, die die Landesregierung im Bundesrat auf den Weg gebracht hat, eine völlig - das haben wir auch schon deutlich gesagt - vernünftige Alternative. Sie stellt sich endlich der Lage, die ich vorhin noch mal ein Stück weit beschrieben habe.
Da will ich freilich auch nicht verhehlen, dass die CDU-Fraktion - und deshalb finde ich übrigens auch den Antrag der GRÜNEN mittlerweile doppelt gut und richtig - offensichtlich auch nicht in diesem Parlament gerne darüber debattieren möchte, denn das kann ich hier vielleicht mal sagen. Also selbst ein Antrag - wir begrüßen als Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit die Mindestlohninitiative der Landesregierung - wurde von der Regierungskoalition vor allen Dingen aber, wenn ich das richtig verstanden habe, von Ihnen, von der CDU nicht gewünscht, meine Damen und Herren. Ihr öffentliches Bekenntnis als Fraktion, die diese Regierung mitträgt zu diesem Mindestlohn fehlt immer noch, meine Damen und Herren. Das fehlt in diesem Parlament immer noch.
Solange ich das nicht gehört habe, habe ich da Zweifel. Dass die Sache nicht vom Tisch ist, das sagen mir leider auch andere Informationen, die ich aufnehmen musste. Wenn diese zutreffen - und ich gehe mal davon aus, dass diese zutreffen, aber vielleicht werden wir vonseiten der Regierung oder Koalitionsfraktionen dazu noch in dieser Debatte einiges hören -, dann war die Thüringer Mindestlohninitiative diese Woche im Ausschuss für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrats. Wenn meine Informationen weiter zutreffen, dann ist es so gewesen, dass dieser Ausschuss die Mindestlohninitiative Thüringens vertagt hat. Und es soll so sein, dass insbesondere - in dem Zusammenhang wird unter anderem Kurt Beck zitiert,
Kurt Beck, ja - einige SPD-regierte Länder große Vorbehalte haben, ob diese Mindestlohninitiative, meine Damen und Herren, auf der Höhe der Zeit wäre, ob man die jetzt so in Gang setzen könne und deshalb brauche man mehr Zeit. Also dann muss ich schon mal ganz deutlich sagen, wenn dies so zutreffen sollte, ist das ein Affront gegenüber der Initiative der Thüringer Landesregierung in
ihrer Gesamtheit. Vor allen Dingen lässt es aber dann natürlich den Eindruck im Raum stehen, dass man offensichtlich mit Blick auf parteipolitische, mit Blick auf wahlpolitische oder sonstige Überlegungen ein so wichtiges Thema für Millionen Menschen in diesem Land wieder auf der Strecke lassen will, meine Damen und Herren.
Auch deshalb ist es gut, dass wir heute in diesem Parlament über dieses Thema Mindestlohn reden. Ich hatte schon gesagt, wir werden - gerade übrigens auch deshalb, weil er eben die Frage der Vergabe deutlich mit berührt - dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen, weil auch die aktuelle Debatte uns zeigt, dass wir eine Bekräftigung dieser Frage von diesem Haus aus unbedingt weiterhin benötigen, meine Damen und Herren.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Berichterstattung aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zum Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/4044 vom 15.02.2012 „Den wirksamen Schutz der Beschäftigten und ihrer Rechte im Insolvenzverfahren auch in Thüringen sicherstellen!“: Die Plenarberatung zu diesem Antrag fand am 24.02.2012 statt. Es gab einen Bericht und die Aussprache dazu. Den Bericht erstattete Minister Dr. Poppenhäger. Er sprach zum Thema: Die Landesregierung wird aufgefordert, anhand von Beispielfällen aus Thüringen zu berichten, wie sich der Schutz von Arbeitnehmern bzw. Beschäftigten im Konkurs- bzw. Insolvenzverfahren seit 1990 darstellte bzw. verändert hat und welche konkreten Auswirkungen dies auf die Situation der Betroffenen in Thüringen hat; dabei soll insbesondere auf das Problem eingegangen werden, dass Gehaltsforderungen der Arbeitnehmer nach der aktuellen Rechtslage ihren bisherigen Insolvenzschutz verloren haben und zu normalen Forderungen der Insolvenzmasse geworden sind, zum Beispiel die Möglichkeit der Rückforderung durch den Insolvenzverwalter. Das Berichtsersuchen galt durch den Vortrag des Ministers als erfüllt. Die Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss wurde abgelehnt. Es erfolgte die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Die erste Behandlung im Wirtschaftsausschuss am 13.03.2012 wurde durchgeführt und eine schriftliche Anhörung gemäß § 79 Abs. 1 Satz 1 1. Halbsatz der Geschäftsordnung beschlossen. Es folgten Anträge aller Fraktionen zu den Anzuhörenden und den Fragestellungen an die Anzuhörenden. In der 31. Sitzung des Wirtschaftsausschusses wurde die
Landtagsverwaltung beauftragt, die Vorschläge für Anzuhörende zusammenzufassen und die Stellungnahme der Anzuhörenden bis zum 31.05.2012 zu erbitten. Die schriftliche Anhörung sollte in der Sitzung am 12.06.2012 ausgewertet werden. In der 33. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit wurde festgestellt, dass aufgrund zwei wesentlicher Punkte in den Stellungnahmen, die Bewertung der Gewerkschaften und die Position einiger Rechtsanwälte, die interne Beratung in den Fraktionen vorzunehmen sei und der Tagesordnungspunkt in der nächsten AusschussSitzung erneut aufzurufen ist. Die erneute Behandlung der Thematik in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit fand am 10.07.2012 statt. Nach Beratung und Auswertung der Stellungnahmen zu den Anzuhörenden wurde der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem besagten Titel zur Ablehnung empfohlen. Die Beschlussempfehlung liegt dem Haus in der Drucksache 5/4679 vom 10.07.2012 vor. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, bei einem anderen Thema, das wir kürzlich auch im Ausschuss noch einmal debattiert haben, nämlich der Frage des Mindestlohns, hat sich ja die Landesregierung nach langer Zeit aufgemacht und eine Bundesratsinitiative zumindest in die richtige Richtung auf den Weg gebracht. Ich hätte mir gewünscht, meine Damen und Herren der Landesregierung und
natürlich auch der Koalitionsfraktionen, Sie hätten das auch bei diesem Thema so entschieden, aber leider ist das nicht der Fall. Frau Holzapfel, das ist natürlich mit Paragrafen immer so eine Sache. Leider ist das Leben oft etwas anders als die Paragrafen und deshalb muss ich an dieser Stelle schon noch einmal auf einige Probleme, die mit dem Antrag in Zusammenhang stehen, eingehen.
Im ersten Halbjahr 2012 gab es laut Statistischem Landesamt Thüringen insgesamt 1.847 Insolvenzverfahren, wovon 1.736 eröffnet wurden. Gegenüber dem Vorjahreszeitraum sind das immerhin 9,1 Prozent weniger. Das ist zunächst eine erfreuliche Botschaft. Bedenklicher erscheint diese Statistik jedoch unter dem Aspekt, dass in den Unternehmen, welche Insolvenz anmelden mussten, zum Zeitpunkt des Antrags 1.328 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt waren. Von diesen 1.328 Betroffenen waren unter anderem mehr als die Hälfte in 37 Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes tätig, 136 Personen in 51 Unternehmen des Baugewerbes und 217 Beschäftigte in sechs Insolvenzverfahren im Gesundheits- und Sozialwesen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, warum bemühe ich die Statistik? Weil hinter diesen Zahlen Menschen stehen, die unter Umständen ihren Arbeitsplatz verlieren, wenn das Unternehmen, für welches sie meistens über Jahre hinweg gearbeitet haben, Insolvenz angemeldet hat und weil diese Menschen auf ihren meistens sowieso nicht so üppigen Monatslohn angewiesen sind, um sich und ihre Familien zu ernähren, und weil diese 1.328 Menschen unverschuldet im ungünstigsten Fall monatelang auch auf ihren Restmonatslohn warten müssen, meine Damen und Herren. Diese Situation beantragt und verlangt eine besondere Aufmerksamkeit ihrer Lage.
Wenn ein Unternehmen einen Insolvenzantrag stellen muss, sind in den meisten Fällen auch Lohnund Gehaltsrückstände zu verzeichnen. Was passiert in der Regel mit diesen Rückständen? Hinsichtlich der Lohn- und Gehaltsforderungen der Arbeitnehmer wird strikt unterschieden zwischen derzeit vor und nach der Insolvenzeröffnung. Die geltende Insolvenzordnung teilt die Gläubiger, dazu gehören auch die Arbeitnehmer, in zwei Gruppen ein, in die sogenannten Insolvenzgläubiger und Massegläubiger. Da die Insolvenzgläubiger erst dann eine Auszahlung erhalten, wenn alle Massegläubiger bedient sind, gehen die Insolvenzgläubiger oftmals leer aus. Zu welcher Gläubigergruppe aber nun die ehemals Beschäftigten des Unternehmens zählen, ist davon abhängig, ob die in Rede stehenden Lohn- und Gehaltsansprüche vor oder nach der Insolvenzeröffnung entstanden sind, und hinsichtlich der bis zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung entstandenen Lohn- und Gehaltsrückstände ist der Arbeitnehmer nur in diesem Fall Insolvenzgläubiger. Die Rückstände, die vor der Insol
venzeröffnung zu Buche standen, sind damit nur sogenannte einfache Insolvenzforderungen, die der Arbeitnehmer grundsätzlich zur Insolvenztabelle anmelden muss. Da aus der Insolvenzmasse zunächst die Massegläubiger bedient werden, ist die Chance für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, an ihren wohlverdienten Arbeitslohn meist resultierend wie gesagt aus monatelanger Rückhaltung der Unternehmen zu kommen, eben sehr gering, meine Damen und Herren. Hier soll unser Antrag ansetzen. Wir wollen für die Betroffenen Rechtssicherheit und wir wollen, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für ihre geleistete Arbeit gerecht entlohnt werden. Wir fordern, dass die rechtliche Schieflage der Risikoverteilung im Insolvenzverfahren zwischen Beschäftigten und Unternehmen korrigiert wird - nicht mehr und nicht weniger. Im Insolvenzrecht geht es wie im Arbeitsrecht um die Abwägung der Interessen und Rechtspositionen von Arbeitgeber, Insolvenzschuldner und Insolvenzverwalter auf der einen Seite und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auf der anderen Seite. Hinzu kommt im Bereich des Insolvenzrechts, anders als im Arbeitsrecht, gegebenenfalls noch der Interessengegensatz zwischen Insolvenzgläubigern und Insolvenzschuldnern. Das Ergebnis dieser rechtlichen und gesetzlichen Interessenabwägung ist dann auch immer geprägt davon, welche Ausgestaltung der gesellschaftlichen Strukturen samt der gesellschaftlichen Machtverteilung zwischen den beteiligten Akteuren hier der Gesetzgeber, also die parlamentarischen Mehrheiten, gewählt haben. Die Mehrheiten im Bundestag sind, bezogen auf Wirtschafts- und Arbeitsrecht und damit auch bezogen auf das Insolvenzrecht, mehr oder weniger leider immer noch neoliberal ausgerichtet, sprich unternehmer- und insolvenzgläubigerfreundlich. Deshalb ist es auch nicht verwunderlich, dass der in der früheren Konkursordnung bestehende Arbeitnehmerschutz im Insolvenzverfahren mit Einführung der jetzigen Insolvenzordnung demontiert wurde, das bleibt ein Fakt. Aber nicht nur die ganz konkreten Vorgänge, wie zum Beispiel bei den Patrolbeschäftigten hier in Thüringen, speziell in Gera, zeigen, dass die derzeitige Interessenverteilung in der Insolvenzordnung eher unsozial, im Falle solcher Anfechtungsklagen gerade so manchmal aus unserer Sicht asozial ist.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist die Einschätzung der IG Metall in ihrer Stellungnahme im Rahmen der Anhörung aus unserer Sicht zustimmungsfähig, die unter anderem Folgendes fordert zum Insolvenzrecht, die Wiederherstellung der durch Einführung der Insolvenzordnung abgeschafften Rechte und Rechtsstellungen, zum Beispiel der Einordnung von Arbeitnehmerforderungen in die Rangfolge der Gläubigerforderung; die Abschaffung der Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung durch die Insolvenzverwalter, bezogen auf vor der Insolvenz erfolgte Zahlungen des Arbeitgebers
an den Arbeitnehmer; Schutz und rechtliche Absicherung von Abfindungsansprüchen aus Sozialplänen und Abfindungsverträgen, zum Beispiel Schutz vor Verrechnung mit Sozialleistungen wie dem Arbeitslosengeld; eine Reform der Regelung zum Insolvenzgeld; die Stärkung der Beteiligungsrechte von Betriebsrat und Belegschaft, eingeschlossen weiterreichende Auskunftsrechte, bezogen auf die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und im Krisenfall einer Insolvenz.
Diese oben genannten rechtlichen Änderungen stellen entgegen der Einschätzung von mehr oder weniger neoliberalen Kritikern und Dementierenden keine angeblich auch noch so unzulässige Bevorzugung oder Privilegierung dar. Nein, es geht bei diesen nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE dringend notwendigen Änderungen im Insolvenzrecht um den rechtlichen und sozialen Ausgleich des ökonomischen und strukturellen Machtgefälles zwischen Arbeitgeber bzw. der Unternehmerseite und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wir als LINKE-Fraktion sind überzeugt, dass das Insolvenzrecht unbedingt auch diese soziale Ausgleichsfunktion erfüllen muss.
Entgegen der Beschlussempfehlung des Ausschusses bitte ich also nach wie vor, unserem Antrag als einem wichtigen Anliegen zuzustimmen und die Landesregierung aufzufordern, eine entsprechende Bundesratsinitiative in Gang zu setzen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, selbstverständlich, liebe Kollegen der FDP-Fraktion, ist GRW in gewisser Weise immer ein aktuelles Thema. Sie haben ja, Herr Kemmerich, noch einmal darauf verwiesen, dass die gestrige Veranstaltung Ihnen auch etwas Anlass gewesen ist, nun gut, sei es drum. Ich meine, wir reden hier über doch eine sehr gewichtige Angelegenheit, 2-Jahres-Bilanz im Jahr 2011 hat immerhin 200 Mio. € aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zum Anschub von Investitionen in Thüringen konzipiert, also zur Verfügung gestellt. Das ist natürlich wichtig für Wirtschaftsförderung hier im Land. Wir sind uns auch darüber im Klaren, dass nicht alle Unternehmen, die eine solche Förderung gern in Anspruch nehmen wollen, dies auch erreichen konnten. Trotzdem sind wir allerdings der Auffassung, dass nun die Reduzierung der Problemlagen auf die Frage große oder kleine Unternehmen einfach zu kurz gegriffen ist, wenn nicht sogar fehl am Platze ist aus unserer Sicht. Denn ich muss mal darauf verweisen,
dass wir die kleinteilige Wirtschaftsstruktur haben, dass wir uns um die auch durchaus zuerst immer wieder kümmern müssen, das haben wir hier in vielen Beratungen schon erörtert, aber wir müssen auch davon ausgehen, dass die großen Unternehmungen und die Ansiedlungen letztens immer auch wieder Subaufträge und überhaupt Aufträge an den Thüringer Mittelstand bringen und dass das Wirtschaftsgefüge zusammengehört zwischen diesen größeren und den vielen kleinen. Ich glaube auch, wir wären nicht unglücklich darüber, wenn wir doch einige größere etwas stärken könnten im Land für den Wirtschaftsstandort Thüringen. Deshalb kann ich die einseitige Bewertung große und kleine nicht ganz nachvollziehen an dieser Stelle.
Nun haben wir - auch Kollege Heym hat es getan über die Strukturfragen der Förderung hier gesprochen. Ja, da muss ich sagen, das ist mir auch die wichtigere Seite der ganzen Angelegenheit. In die Richtlinie sind Evaluierungsergebnisse zum Fördermitteleinsatz eingeflossen am Anfang dieses Jahres und da ist genau festgelegt, Beschäftigung und Innovation sollen zentrale Zuschlagskriterien sein und da sage ich mal, das ist unabhängig von der Größe der Unternehmen, wichtig für mehr Arbeitsplätze in diesem Land und deshalb unterstützen wir diese Variante des Herangehens und haben das immer unterstützt. Ich will auch an der Stelle mal
durchaus sagen, darauf haben wir viele Jahre verwiesen, dass wir eine Förderung gerade mit diesen Kriterien brauchen. Ich könnte also auch ein Stück sagen, links wirkt, aber diese Richtlinie geht für uns in die richtige Richtung.
Dann kommen wir noch einmal zu den Größenverhältnissen. Es ist ja auch festgelegt, was die Unternehmensgrößen bei den Subventionswerten betrifft - kleine Unternehmen 50 Prozent, mittlere Unternehmen 40 Prozent und große Unternehmen 30 Prozent. Also die Tatsache, dass es hier keine Differenzierung im Herangehen gibt zwischen den kleinen und mittleren Unternehmen und den größeren, ist also auch insofern nicht relevant, sondern die Richtlinie wirkt geradezu darauf hin. Im Übrigen ist auch bemerkenswert, dass die Einführung des verbindlichen Reportingsystems, welches sicherstellen soll, dass die von einem Unternehmen nicht genutzten Mittel nicht verfallen, sondern für andere Investitionsprojekte und andere Unternehmen eingesetzt werden können, ein Schritt in die richtige Richtung, der meiner Ansicht nach, auch insgesamt im Interesse der Unternehmen und der Wirtschaft in diesem Land ist. Ich glaube, dass auch andere Fragen, Coachingangebote für Existenzgründungen und Neuansiedlungen und ähnliche tangierende Fragen ganz wichtig im Rahmen der GRW-Förderung sind. Ich will überhaupt nicht bestreiten, meine Damen und Herren, dass es bei der Art und Weise der Verteilung der Mittel und in einzelnen Fragen natürlich immer wieder strittig sein kann, ob das alles optimal passiert ist. Da gibt es sicherlich auch kritische Hinweise, aber insgesamt muss ich sagen, geht diese Richtlinie und das Herangehen hier in die richtige Richtung. Wir wissen natürlich, Herr Minister, dass Sie sich das gern alles selbst ans Revers heften. Jawohl, Sie haben das aufgemacht, trotzdem will ich darauf sagen, Sie haben auch etwas in Gang gesetzt, was unsere Fraktion jahrelang in diesem Haus schon diskutiert und früher immer auf taube Ohren gestoßen ist. Insofern sind wir hier einverstanden, dass sich die Sache jetzt geändert hat.
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren!
Widersprüche bei der Vermittlung von Guter Arbeit im Verantwortungsbereich des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Technologie?
Der Fachkräfteservice der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG), die Thüringer Agentur für Fachkräftegewinnung (ThAFF), betreibt eine Stellenbörse. Aufsichtsratsvorsitzender der 100-prozentigen Landestochter LEG ist der Thüringer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie.
In der Zeitschrift „gute arbeit“, deren Herausgeber das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie ist, sind auf Seite 5 der Ausgabe 02/ 2012 mehrere Initiativen des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums für Gute Arbeit beschrieben. Neben der Durchsetzung der Forderung: „Keine öffentlichen Mittel für die Leiharbeit!“ sollen u.a. auch nur solche Arbeitsplätze gefördert werden, die nach Tarif entlohnen oder einen Mindestlohn von 8,33 € zahlen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Ist der Landesregierung bekannt, dass die mit öffentlichen Mitteln finanzierte ThAFF Stellen für eine
Leiharbeitsfirma vermittelt und wie bewertet sie dies?
2. Fällt eine Beschäftigung in der Verwaltung einer Leiharbeitsfirma, die unbefristet ist und nach Tarif oder mit mindestens 8,33 € pro Stunde vergütet wird, nach Auffassung der Landesregierung unter den Begriff der Guten Arbeit und wie wird dies begründet?
3. Wie vereinbart sich die Vermittlung von Stellen mit einem „branchenüblichen Gehalt in Höhe von 6,50 €“ durch die ThAFF (Stellenangebot [Anzahl: 20] Sachbearbeiter Backoffice [m/w] - Kennziffer: thaff-10860]) mit den Aussagen in der Zeitschrift „gute arbeit“?
4. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass mit öffentlichen Mitteln geförderte Stellenvermittler in Thüringen nur noch Gute Arbeit vermitteln?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Verehrter Kollege Voigt, ich muss mich schon sehr stark wundern, dass ich Ihrer Rede entnehmen musste, dass ausgerechnet die CDU neuerdings der Vorreiter für Mindestlohn in der Bundesrepublik und in Thüringen ist.
Es tut mir leid, da habe ich jahrelang anderes gehört. Das, was Sie jetzt in Gang gesetzt haben, dazu komme ich noch im Verlaufe meiner Rede. Aber Ihre ganze Art der Formulierung, Herr Voigt, hat mir natürlich wieder gezeigt, dass es in der CDU immer noch nicht klar ist, warum wir aus ökonomischen, gesellschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten im ganzen Land einen flächendeckenden Mindestlohn brauchen, meine Damen und Herren.
Da muss ich mal gerade in Zeiten der europäischen Debatte etwas auf das eingehen, was Sie hier im Vergleich zu den Ländern gesagt haben, Herr Voigt. Das halte ich für ein ganz besonderes Problem Ihrer Argumentation hinsichtlich der Arbeitslosenzahlen in den südeuropäischen Ländern oder überall dort, wo es einen solchen festgeschriebenen Mindestlohn gibt. Dass es in Spanien und in anderen Ländern eine hohe Arbeitslosigkeit gibt, das hat, meine Damen und Herren von der CDU und Herr Voigt, überhaupt nichts damit zu tun, dass es in diesen Ländern Mindestlohnregelungen gibt. Das hat damit zu tun - und da haben Sie allerdings recht, auch mit Ihrer Kritik an der rot-grünen ehemaligen Koalition -, dass in Deutschland in Größenordnungen Lohndrückerei offizielle Politik ist, meine Damen und Herren.
Ich will Ihnen auch sagen, wie das in diesen europäischen Kontext kommt - Sie gestatten mir ein Zitat aus der Zeitung -, Frau Präsidentin, da schreibt „The Guardian“: „In Deutschland, dessen Arbeitsmarktpolitik oft als Beispiel genannt wird, geschieht das Gegenteil. Die IG Metall hat gerade 4,3 Prozent mehr Lohn ausgehandelt, die höchste Steigerung
seit 20 Jahren. Das sei überfällig, so sagen Experten, denn die niedrige Arbeitslosenquote von 5 bis 7 Prozent sei Folge der deflationären Politik in den vergangenen Jahren. Die Löhne hielten“ in Deutschland sage ich - „nicht Schritt mit der Produktivität, was Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit in der Eurozone steigerte, eine der zentralen Gründe der Währungs- und Schuldenkrise in Europa.“ Das ist, was Frau Merkel mit ihrer Politik verantwortet, meine Damen und Herren.
Insofern, sage ich natürlich, halten wir den Vorstoß der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN selbstverständlich für richtig und gerechtfertigt. Sie gestatten mir aber, Frau Siegesmund, dass Sie damit in diesem Haus Neuland beschreiten, das muss ich Ihnen genauso bestreiten, aus anderer Sicht zwar, aber ähnlich wie Herr Voigt. Wir diskutieren sehr lange - schon viel zu lange aus meiner Sicht - über die Fragen des Mindestlohns. Meine Fraktion hat wiederholt dazu Vorschläge hier in diesem Haus eingebracht,
erst vor Kurzem wieder einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Aktivwerden der Landesregierung auf der Bundesebene. Dass es eine Bundesregelung geben muss, das ist allerdings auch aus unserer Sicht völlig unbestritten. Das ergibt sich im Übrigen auch aus verfassungsrechtlichen Gründen, das will ich hier durchaus mal sagen. Denn das Gebot und das sagt unser Grundgesetz -, dass es annähernd gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Land geben muss, heißt natürlich auch, dass es eine Mindestlohnregelung für die gesamte Bundesrepublik geben muss und nicht nur für einzelne Bundesländer.
Die Fragen, die den öffentlichen Dienst betreffen, insbesondere aber die Auftragsvergabe - darauf muss ich an dieser Stelle auch noch mal hinweisen: Wir haben ein Thüringer Vergabegesetz. Es gab dazu einen eigenständigen Entwurf der Fraktion DIE LINKE. Wir haben dort eine entsprechende, auch machbare Mindestlohnklausel mit eingeführt gehabt. Das fand letzten Endes nicht die Mehrheit in diesem Haus. So bleibt unser Gesetz - auch da stimme ich natürlich überein, dass es Handlungsbedarf gibt - in dieser Frage vage. Aber da muss ich natürlich auch mal deutlich sagen, das ist keine Frage, die wir heute zum ersten Mal diskutieren, das ist auch eine Frage, die dieses Parlament schon lange debattiert hat, wo die Landesregierung und die Mehrheitsfraktionen letzten Endes auch beim Vergabegesetz wieder zögerlich gewesen sind und wir bestenfalls eine halbe Lösung haben. Insofern besteht hier natürlich Handlungsbedarf, aber es ist so, dass wir schon eigentlich ihn lange
miteinander gekannt haben, lediglich die Regierung nicht durchgreifend bereit ist, auf diesem Gebiet zu handeln.
Aber ich will auch deutlich sagen, weil das alles so ist, geben wir natürlich nicht die Hoffnung auf, dass es entsprechende Bewegung geben kann. Wir haben jetzt unseren Gesetzentwurf zum Mindestlohn im Wirtschaftsausschuss. Es ist angekündigt, dass die Koalitionsfraktionen, wie ich bisher immer noch annehme, im Juni - aus ihrer gemeinsamen Arbeitsgruppe resultierend - einen eigenen Vorschlag auf den Tisch legen werden und wir dann diese Fragen im Ausschuss gemeinsam weiter und hoffentlich zielführend debattieren können. In diesem Sinne bin ich auch der Auffassung, dass der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Wirtschaftsausschuss weiterbehandelt werden soll. Ansonsten kann ich nur noch mal bekräftigen - meine Vorrednerin von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat es hier ausgeführt -, es gibt ganz entscheidende Gründe, endlich eine Mindestlohnregelung zu haben. Bei der CDU heißt es jetzt Lohnuntergrenze. Das ist nicht genau dasselbe, aber es ist immerhin eine Bewegung in diese Richtung, weil wir eigentlich immer noch viel zu viele Arbeitsverhältnisse in den beschriebenen Bereichen haben, im Billiglohnbereich, wo Aufstockung notwendig ist. Das sage ich immer wieder an die Reihen der FDP, Sie sind immer gegen Subventionierung, aber was ist es denn - mal abgesehen von dem ganzen unwürdigen Verfahren -, wenn Menschen, die in Vollzeitarbeit sind, letzten Endes noch Stütze vom Staat brauchen. Das ist nichts anderes als eine ungerechtfertigte Subventionierung der Wirtschaft, die billige Löhne vorweist.
Da können wir dann auch mal über die Frage Subventionierung miteinander debattieren. Weil aber viele Menschen davon betroffen sind und weil es, wie der Wirtschaftsminister immer wieder betont und da teile ich seine Auffassung -, Fakt ist, dass Thüringen nach wie vor bei den Löhnen am Ende der Liste ist, wir die rote Laterne in der Bundesrepublik haben, hat das eben auch etwas mit dem sozialen, lebensweltlichen und Wirtschaftsstandort Thüringen zu tun, hier endlich zu Veränderungen zu kommen. Das sage ich insbesondere an die CDU, aber auch an die Koalition insgesamt, bewegen Sie sich deutlicher, meine Damen und Herren, dass wir endlich zu tragfähigen ökonomischen und sozialen Lösungen in dieser Mindestlohnfrage kommen, meine Damen und Herren.