Innenausschuss haben Sie genannt. Vielleicht bekomme ich dann noch mal zum Abstimmen eine Liste, weil ich nicht weiß, ob ich alle jetzt erfasst habe. Wir haben ja noch ein kleines bisschen Zeit.
Frau Vizepräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja heute üblich festzustellen, dass man seine erste Rede in diesem Hohen Haus hält. Das passiert mir auch gerade. Ich freue mich darauf.
Vielen Dank. Bei diesem Thema möchte ich versuchen, Ihnen klarzumachen, dass ich Ihnen zunächst mal eine ganz naive Vorstellung davon präsentiere, wie wir Politik hier anfangen wollen, obwohl, so naiv bin ich gar nicht, da brauchen Sie keine Angst zu haben. Ich gehe mal mit der Unschuldsvermutung rein, dass alle Parteien hier das Beste wollen, wenn sie Gesetzentwürfe vorlegen und auch dazu sprechen.
Das wird hier nicht immer so geteilt, dieses Thema, von vielen Seiten, aber ich fange damit mal an, mal schauen, wie weit ich komme. Das gilt auch für diesen Gesetzentwurf.
Wie Sie wissen, haben DIE GRÜNEN ihre Arbeitsfähigkeit in diesem Hohen Haus noch lange nicht erreicht. Wir haben seit einigen Tagen Büros (auch die Ausstattungen dieser Büros waren, was die Vergabe angeht, durchaus kritisch), und bevor unser juristischer Dienst richtig arbeitet und wir dann in die Feinheiten gehen können, wird es noch ein bisschen dauern. Aber ich erlaube mir trotzdem, schon zu diesem Gesetzentwurf einige Anmerkungen zu machen, die mir aus meiner früheren Tätigkeit aufgefallen sind.
Zunächst einmal halte ich die grundsätzliche Überlegung, das Thema Vergaben in eine Gesetzesform zu bringen, für ausgesprochen richtig und vernünftig und unterstütze in dieser Form dann auch für meine Fraktion den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE.
Andererseits, muss ich sagen, halte ich einige dieser Positionen in diesem Gesetz für durchaus klärungswürdig, unter anderem die Konsistenz innerhalb des Gesetzes, was die unterschiedlichen Bereiche angeht, nach denen vergeben werden soll und auf die geachtet werden soll. Ich komme dann noch im Einzelnen darauf zurück. Ich will dann auch gleich der CDU recht geben; bei der Frage der Klärung des Aufwandes für die Auftragnehmer besteht auch deutlicher Diskussionsbedarf, insofern freue ich mich schon auf die Diskussionen in diversen Fachausschüssen, weil wir da sicherlich einige Bedarfe haben, die wir klären müssen.
Ich erlaube mir mal, in einige Kleinigkeiten zu gehen. Sie haben zum Beispiel in § 3 eine Bemerkung gemacht, dass die Arbeitskräfte bei der Ausführung dieser Leistung nach den jeweils in Thüringen geltenden Entgelttarifen zu entlohnen sind. Das macht wenig Sinn für jemanden, der aus Hessen kommt, und noch viel weniger Sinn für jemanden, der aus Portugal kommt und trotzdem hier arbeiten können, soll und darf. (Das macht auch keinen Sinn, wenn es um den bürokratischen Aufwand geht.) Darüber würde ich gern mit Ihnen sprechen. Sie haben eine Formulierung in § 5, in dem es um die Gleichstellung von Männern und Frauen geht, „weitestgehend zu berücksichtigen“. Diese Art von unbestimmten Rechtsbegriffen wird uns kaum weiterhelfen. Das heißt, ich gehe davon aus, wir müssen auch Ausführungsbestimmungen, Richtlinien und Verordnungen gleich mitdiskutieren, weil so daraus natürlich nur ein Papiertiger wird, der dann auch nur entsprechend ernst genommen wird.
Der Nachweis über einen betrieblichen Frauenförderplan entsprechend den Bestimmungen des Thüringer Gleichstellungsgesetzes, auch dort wieder der Hinweis auf alle Unternehmerinnen, Unternehmer mit ihren Betrieben, die nicht aus Thüringen kommen und diesen Aufwand sicherlich bürokratisch nicht unbedingt so führen können. Was Sie meinen, ist völlig richtig; wie es im Gesetz steht, darüber müssen wir noch einmal sprechen.
Schwierig scheint mir zu sein, dass bei dem Thema der Integration oder der Förderung von Frauen in der Erwerbstätigkeit und in der beruflichen Erstausbildung zweimal ein Paragraph vorkommt, der sagt, dass bei sonst gleichwertigen Angeboten genau das Angebot zu bevorzugen ist, was dieser Form dann entspricht. Ich glaube, da gehen wir an der Lebenswirklichkeit vorbei, wenn wir davon ausgehen, dass alle Angebote, die wir einfordern, allen Aspekten, die wir in diesem Gesetz haben, tatsächlich vollständig entsprechen können, rein praktisch entsprechen können. Wir werden dann die Situation haben, dass es Vergaben gibt, in denen gar kein tragfähiges Angebot da sein kann. Das kann im Rahmen der Verwirklichung der Aufgaben der Landesregierung auch nicht sinnvoll sein. Da braucht es also eine Abklärung.
Sie werden sich nicht wundern, dass ich auf den § 7, der umweltverträglichen Beschaffung, deutlichen Wert lege. Selbst wir als GRÜNE, die sicherlich dort mit Ihnen sehr weit beieinander sind, sind uns durchaus in der Fragestellung unklar, was man denn eigentlich mit „niedrigstem technisch machbaren Stand“ meint. Ich weiß, was man damit technisch meint, aber ob wir das tatsächlich so einfordern können, dass wir auch noch Angebote bekommen, die funktionieren, das würde ich auch gern mit Ihnen diskutieren wollen, denn ich will ja, dass es passiert. Also, diese kriti
schen Bemerkungen sind dazu da, um die Ausschussarbeit vorzubereiten. Noch viel schwieriger dürfte es werden, die völlig richtige Bemerkung in Abs. 2 zu § 7 umzusetzen, hinter der ich nachdrücklich stehe und die ich nachdrücklich unterstütze, das heißt, das müssen wir tatsächlich auch versuchen in eine Form zu bringen, die funktioniert, nämlich die Bewertung der Wirtschaftlichkeit auch an den volkswirtschaftlichen Kosten zu messen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden heute im Laufe des Tages vielleicht noch das Glück haben, dazu ein praktisches Beispiel zu erleben, wenn es um unseren Antrag zum Thema der KFZ in diesem Haus geht.
Bei der Mittelstandsförderung ist § 8 Abs. 2 wohl gemeint, aber auch dort wird es viele Diskussionen geben, was das Thema „Aufteilung in Teillose“ angeht, sowohl von der pragmatischen Arbeit in den einzelnen Fachministerien wie auch von der Frage, ob das wirklich dem Mittelstand nutzen kann oder auch nicht, weil ich weiß, was Mittelstand heißt und man da durchaus nicht alles in Teillose aufteilen kann, dafür ist unser Mittelstand viel zu stark.
Insgesamt gesehen, glaube ich, dass der Gesetzentwurf die Notwendigkeit hat, dass man zwischen den einzelnen Kriterien, die genannt sind, die ich alle nach wie vor unterstütze, eine Abstufung machen muss. Wir müssen schon ein Zielerreichungssystem haben, das uns sagt, dieses Ziel ist das Oberziel, andere müssen sich unterordnen. Ich will mal hier einen kleinen Stein ins Wasser werfen, wenn wir wie die Ministerpräsidentin gestern und einige andere in diesem Hohen Haus sagten, wir brauchen eine grüne Wirtschaft, dann ist möglicherweise das Thema „Vertragen sich Ausschreibungen mit dem Thema des Ressourcenschutzes?“ ein Oberthema, dann muss man schon die Frage stellen: Ist dann auch die Mittelstandsförderung, ist dann auch die Förderung von betrieblicher Erstausbildung gleichwertig zu betrachten oder nicht? Denn es hilft uns keine gute betriebliche Ausbildungsförderung, wenn unser Klima schlicht und ergreifend das einfach nicht mehr zulässt in 20 Jahren.
Diese Art von Fragestellung müssen Sie fairerweise angehen und da geht es nicht um technologische Lösungen, sondern da geht es um Grundsatzentscheidungen. Wir freuen uns auf die Debatte in den Fachausschüssen. Vielen Dank.
Für die FDP-Fraktion hat sich der Abgeordnete Bergner zu Wort gemeldet und ich nehme an, danach die Landesregierung? Ja. Bitte, Herr Abgeordneter.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, das hat ja schon einen gewissen Unterhaltungswert, zu sehen, wie die einen Genossen versuchen, mit den anderen Genossen Hase und Igel zu spielen, gerade bei dem Thema Vergabegesetz. Das macht aber die Sache inhaltlich nicht besser. Wenig andere Themen sind bereits derartig reglementiert wie die Vergabe. Das betrifft europäische Vorschriften ebenso wie VOB, VOL, VOF, Entsendegesetz, Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Vergabeverordnung, Antidiskriminierungsgesetz, Vergabemittelstandsrichtlinie und, und, und. Hinzu kommen dann so übersichtliche und handhabbare Werke wie das Handbuch für die Vergabe öffentlicher Aufträge des Bundesministers für Verkehr und dergleichen mehr. All diese Regelwerke mit ihren ständigen Änderungen, mit ständig komplizierteren Regeln, mit ständig neuen Rechtsprechungen wirken sich bereits heute nachteilig auf die Vergabe öffentlicher Aufträge aus. Sie wirken sich bereits heute nachteilig auf die Entwicklung kleiner und mittelständischer Unternehmen aus.
Hier möchte ich ausdrücklich unterstützen, was Kollege Günther bereits gesagt hat. Ich kann Ihnen aus der Praxis des planenden und bauüberwachenden Ingenieurs sagen, dass die Anzahl der Firmen, die sagen, das tue ich mir nicht mehr an, ständig zunimmt. Ich erlebe aus der Praxis des Ingenieurbüros, dass es immer mehr Firmen gibt, die sagen, ich konzentriere mich auf private Aufträge, ich schrumpfe, ich entlasse Leute. Mit dem Zeug haben Sie richtig was gekonnt, meine Damen und Herren.
Denn das kostet Arbeitsplätze. Das mindert die Ertragslage und das trägt zu schlechten Löhnen bei. Nicht zuletzt deshalb ist es meine feste Überzeugung, wer den Menschen im Land helfen will, wer mehr für Arbeitsplätze in der Thüringer Wirtschaft sorgen will, der muss die Menschen entlasten. Entlasten von Bürokratie und von allem, was sie an ihrer eigentlichen Arbeit hindert. Das, meine Damen und Herren, schafft Arbeitsplätze, das schafft den Spielraum für erfolgreiche Unternehmen, die ihren Mitarbeitern angemessene Löhne und Gehälter zahlen können.
Ich würde die Anfragen gern an das Ende meiner Rede stellen, um den Faden hier durchaus rüberbringen zu können und ein bisschen aus der Praxis plaudern zu dürfen.
Anstatt die Menschen zu entlasten, anstatt Verordnungen und Gesetze einfacher, transparenter zu machen oder vielleicht sogar abzuschaffen, fällt Ihnen nichts weiter ein, als noch einen obendrauf zu setzen und den Bürgerinnen und Bürgern noch mehr Paragraphenreiterei zuzumuten. Ihr Gesetzentwurf ist ein einziges Konglomerat des Misstrauens in menschliche Vernunft und Kreativität. Ihre Vorlage strotzt vor Kontrolle, Überwachung, zusätzlicher Bürokratie.
Von der Wiege bis zur Bahre Formulare, Formulare. Meine Damen und Herren. Ihr Gesetzentwurf ist ein gelungenes Beispiel dafür, wenn aus gut gemeint, das Gegenteil von gut wird, meine Damen und Herren. Versetzen Sie sich doch einmal in die Lage eines kleinen Handwerksmeisters, der 80 Stunden die Woche arbeitet, um seine Firma über Wasser zu halten und seinen Mitarbeitern die Existenz zu sichern. Dieser kleine Handwerksmeister muss den Rücken und den Kopf frei haben, um seiner eigentlichen Arbeit nachgehen zu können, anstatt Bürokraten mit Formularen und Statistiken zu bedienen.
Der Gipfel des Gutmenschentums ist es, in diesen Regelungswust noch alles hineinzupacken, was einem gerade so an vermeintlichen Wohltaten einfällt. Das muss man sich mal in der Praxis vorstellen, meine Damen und Herren. Wenn bei körperlich schwerer Arbeit ein Frauenförderplan vorgelegt werden muss, wie z.B. Frauen gleichberechtigt Bordsteine wuchten.
Wer so etwas verfasst - hören Sie ruhig zu -, kann selbst noch nicht wirklich hart gearbeitet haben, mei
Die Aufgabe des Pflasterermeisters ist es, Straßen, Wege und Plätze zu bauen, die Existenz seiner Firma zu sichern, anstatt darüber Formulare auszufüllen, wie Frauen gleichberechtigt auf Knien über das Pflaster rutschen.
Die Aufgabe des Büroausstatters ist es, zu liefern, anstatt dafür zu sorgen, dass Frauen gleichberechtigt schwere Möbel schleppen können und darüber auch noch Buch zu führen.
Um nicht falsch verstanden zu werden, ich bin sehr wohl dafür, dass sich Frauen in technischen Berufen frei entfalten können, wo immer sie das wollen.