Protokoll der Sitzung vom 25.03.2011

(Zwischenruf Abg. Bergner, FDP: Jetzt kön- nen Sie aufhören.)

Nur leider haben wir noch nicht so sehr viele hier im Plenum gehabt.

(Beifall SPD)

Deswegen hat sich auch die Zustimmung meiner Fraktion zu den FDP-Anträgen bisher arg in Grenzen gehalten.

(Zwischenruf Abg. Koppe, FDP: Aber sie ar- beiten daran.)

Die vernünftigen Anträge müssen dann von Ihnen kommen, also die Arbeit liegt in dem Sinne bei Ihnen.

Die vorliegende Beschlussempfehlung unterstreicht, dass die Regierung Thüringens einen sehr dringenden und notwendigen Arbeitsauftrag erhält. Wir brauchen ganz dringend die Anerkennung der Abschlüsse oder wenigstens der Teilabschlüsse. Wir brauchen ein einheitliches, transparentes Verfahren, eine effektiv arbeitende Anerkennungsstelle und diese muss auch einen sehr hohen Bekanntheitsgrad haben, damit die betroffenen Migrantinnen und Migranten wissen, wo sie sich hinwenden sollen, und damit Leute, mit denen sie Kontakt haben, wissen, wie sie dies unterstützen können.

Wir haben schon gehört, die Bundesregierung hat einen Kabinettsbeschluss gefasst. Das heißt für mich, sie haben den Bedarf an Veränderungen erkannt und möchten dem gerecht werden. Ich hoffe, dass dieser Entwurf nicht wieder in letzter Minute so frisiert wird, wie wir das bei der Regelung zum Bleiberecht und zur Zwangsheirat vor Kurzem erlebt haben, so dass aus den guten Ansätzen wieder nur Fragmente übrig bleiben.

(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist aber schon pas- siert.)

Den Entwurf eines Anerkennungsgesetzes von Frau Schavan für die im Ausland erworbenen Berufsabschlüsse, diese schneller anzuerkennen und so ca. 10.000 Migrantinnen und Migranten die Aufnahme von Arbeit in qualifizierten Berufen zu ermöglichen, begrüße ich. Dabei soll es nicht nur um die Anerkennung von Hochschulabschlüssen gehen, sondern auch ausländische Berufsausbildungen im Handwerk oder in der Verwaltung sollen an

(Abg. Berninger)

erkannt werden. Das Artikelgesetz soll einen Anspruch auf Bewertung - wir haben es schon gehört, Bewertung ist nicht gleich Anerkennung - der Gleichwertigkeit eines Berufsschulabschlusses festschreiben. Dies ist positiv und den Anspruch auf Bewertung begrüße ich ausdrücklich. Es soll mehr Transparenz und Akzeptanz bringen, aber auf bewährte Strukturen zurückgreifen. Leider, Frau Berninger hat es schon angesprochen, haben wir keine einheitliche Anlaufstelle mit einer Lotsenfunktion. Aber es soll eine Ausweitung der Information zur Anerkennung geben, das ist wenigstens ein kleiner Schritt. Es soll einen klaren Zeitraum von drei Monaten nach Abgabe aller erforderlichen Unterlagen abstecken. Klar muss aber auch vorher sein, was muss ich wo einreichen. Das ist für uns bisher noch zu wenig geklärt. Es soll Qualifizierungspotenziale und Möglichkeiten einer modularen Anerkennung aufzeigen; das ist sehr begrüßenswert, aber damit ist leider kein allgemeiner Anspruch auf Nachqualifizierung vorgesehen. Und es soll allgemeine Regelungen zu den Voraussetzungen der Feststellung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen enthalten, aber auch Regelungen zum Verfahren.

Wünschenswert wäre, wenn dies wirklich bundesweit vereinheitlicht werden würde. Die Signale mit dem Beschluss aus Thüringen sind für uns wichtig, denn das Problem bedarf einer bundesweiten Lösung, und das so schnell wie möglich, um den Menschen, die ihre im Ausland erworbenen Abschlüsse hier anerkannt haben möchten, eine Perspektive, und zwar eine berufliche Perspektive zu eröffnen und ihnen somit die Möglichkeit gegeben ist, ihren Lebensunterhalt mit eigenständiger Arbeit möglichst als anerkannte Fachleute zu bestreiten. Die enge Zusammenarbeit zwischen den Ländern und den Berufsvertretern sollte ganz klare und einheitliche Kriterien für die Bewertung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen geben. Wir wünschen uns eine zentrale Anlaufstelle, um ein nachvollziehbares Verfahren zu schaffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf beschränkt sich nur auf Berufe, die auf Bundesebene geregelt werden, wie akademische Heilberufe, Berufe der Pflegekräfte oder Ausbildungsberufe nach der Handwerksordnung. Die Länder müssen sich über die berufsrechtlichen Regelungen z.B. für Lehrer, Ingenieure zu einem eigenen einheitlichen Verfahren abstimmen. Wenigstens Teilanerkennung und gezielte Qualifizierungsmöglichkeiten, die darauf aufbauen, sollten geregelt werden. Als eine Möglichkeit, um vielleicht einen Nachholbedarf abzudecken, sehe ich Praktika oder auch das Probearbeiten. So können eventuelle Qualitätsunterschiede in den Ausbildungen offengelegt und in modularen Ausbildungsinhalten nachgeholt werden.

Das Gesetz, was im Kabinett verabschiedet worden ist, ist für uns ein überfälliges Zeichen, die erworbenen Qualifikationen anzuerkennen für in Deutschland lebende Menschen mit Migrationshintergrund, aber auch ein Zeichen, dass Deutschland offen ist für qualifizierte Zuwanderer. Wir wollen das Land attraktiver machen und natürlich auch dem spürbaren Fachkräftemangel entgegenwirken. Wir stehen dazu, Thüringen soll sich in diesen Prozess aktiv einbringen und die Verbesserung im eigenen Land weiter vorantreiben. So fühlen sich die Migrantinnen und Migranten in der Gesellschaft eher willkommen und anerkannt. Durch eine Erwerbstätigkeit werden soziale Kontakte gefördert - Herr Koppe hat das schon angesprochen -, das Selbstbewusstsein verändert sich ganz positiv und der Weg zur Integration ist ein Stück ebener. Meine Fraktion wird der Beschlussempfehlung aus diesen Gründen zustimmen.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Abgeordnete Astrid Rothe-Beinlich.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe auch nicht vor, meine Rede aus dem Januar noch einmal zu wiederholen.

(Beifall CDU)

Weil es aber offenkundig das Bedürfnis nach bestimmten Zahlen gibt, möchte ich eine Zahl noch einmal nennen, die nämlich bundespolitisch, wie ich meine, durchaus von Bedeutung ist, und wir sind ja auch ein Bundesland. 2,8 Mio. Zuwanderinnen und Zuwanderer leben in der Bundesrepublik mit ausländischem Abschluss, darunter allein 800.000 Akademikerinnen und Akademiker, und jetzt kommt die entscheidende Zahl - nur 16 Prozent von diesen arbeiten auch in dem Beruf, für den sie den Abschluss im Ausland erworben haben. Das hat Gründe und die liegen in der fehlenden Anerkennung der Abschlüsse

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

und auch der fehlenden Anerkennung dieser Menschen hier. Eigentlich wollte ich den Tagesordnungspunkt damit beginnen, mich bei der ursprünglichen Initiative der FDP zu bedanken, weil ich sie durchaus gut, richtig und wichtig fand - das hatte ich auch im Januar ausgeführt. Ich habe bereits im Ausschuss meine begründete Skepsis darüber geäußert, wie der Antrag von Ihnen, der Koalition, entkernt wurde, wenn ich es einmal so nennen darf.

(Abg. Kanis)

Aber es war wohl der kleinste gemeinsame Nenner im Ausschuss und - das fand ich besonders wichtig - es wurde ja immer wieder darauf verwiesen, dass gerade auf Bundesebene dazu verhandelt wird und wir da auch nicht „vorgreifen“ wollen oder können, was auf Bundesebene passiert. Jetzt, Herr Koppe, bin ich schon ein wenig enttäuscht, weil ich Ihre Ursprungsintention in der Tat ernst genommen hatte. Denn meine Einschätzung zu dem, was im Moment auf Bundesebene verhandelt wurde, ist tatsächlich eine ganz andere als die, die Sie hier vorgetragen haben. Da wundert mich ehrlich gesagt auch, wie Frau Kanis hier davor warnen kann, dass Anträge oder Beschlüsse zu etwas verkommen, was sie zumindest in der ursprünglichen Intention nicht verfolgen sollten, denn genau das ist am Mittwoch im Bundeskabinett passiert - jedenfalls aus meiner Sicht.

(Beifall DIE LINKE)

Dazu möchte ich nun noch einmal etwas ausführen. Es ist nämlich mitnichten der große Wurf, was da im Kabinett verabschiedet wurde. Positiv ist zwar ich bin durchaus bereit, auch die positiven Dinge zu erkennen -, dass künftig alle Personen mit ausländischen Berufsabschlüssen unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft und ihrem Wohnsitz Zugang zu Anerkennungsverfahren erhalten werden. Das ist aber viel zu wenig, wenn man sich die eigentlichen Ziele des Gesetzes anschaut, die nämlich lauteten, Chancen von Menschen mit ausländischen Qualifikationen auf Integration in den deutschen Arbeitsmarkt zu verbessern. Auch enthält der Gesetzentwurf - das ist eben schon erwähnt worden - keinen Anspruch auf Beratung und Begleitung der Betroffenen im Verfahren. Er fällt hier weit hinter das Eckpunktepapier der Bundesregierung aus 2009 zurück, in dem die Idee von Erstanlaufstellen erwogen wurde.

(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN)

Die Frage, ob und wie vor Ort Beratungsangebote verstärkt werden, wird damit ganz stark von der jeweiligen Kassenlage abhängen und das kann nicht in unserem Interesse sein. Völlig offen bleibt zudem, wer künftig für Qualitätssicherung, Einheitlichkeit und Fairness der Anerkennungsverfahren und Bewertungskriterien sorgt. Der Gesetzentwurf schafft auch keinen Anspruch auf individuelle Kompetenzfeststellungsverfahren. Dies wäre aber die Voraussetzung dafür, dass bei der Bewertung von Qualifikationen verstärkt die tatsächlich vorhandenen Kompetenzen und berufspraktischen Erfahrungen berücksichtigt werden können. Vorrang vor den getroffenen Regelungen hat laut Entwurf prinzipiell das Fachrecht. Offenbar soll im Gesetzentwurf auch nicht explizit ausgeschlossen werden, dass die einzelnen Bundesländer von den geregelten Verwaltungsverfahren abweichen dürfen. Das kann

zu unterschiedlichen Verfahrensstandards führen und unter Umständen die bundesweite Gültigkeit der Anerkennungsergebnisse ins Trudeln bringen, wenn ich das mal vorsichtig formulieren darf. Wir meinen, für die bessere Integration in den Arbeitsmarkt ist es essenziell, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller bei Teilanerkennungen künftig verbindlich darüber informiert werden, welche Anpassungsqualifizierungen sie für einen voll qualifizierenden Abschluss brauchen. Das wiederum macht aber nur Sinn, wenn auch die Angebote für passgenaue Anpassungsqualifizierungen und berufsbezogenes Deutsch ausgeweitet werden. Darauf sind Bund und Länder aber bis heute ganz offenkundig nicht vorbereitet.

Jetzt komme ich zum Änderungsantrag der LINKEN. Wir sind der Fraktion DIE LINKE sehr dankbar, dass sie eigentlich den FDP-Antrag nahezu wortgleich wieder zur Abstimmung eingebracht hat

(Beifall DIE LINKE)

und wir werden diesem selbstverständlich zustimmen, genauso wie wir im Januar unsere Zustimmung zum FDP-Antrag, dem Ursprungsantrag, angedeutet hatten. Einen Großteil der Forderungen des Antrags können wir so ohne Wenn und Aber unterschreiben. Unsere Position dazu habe ich bereits erläutert, denn die Intention des FDP-Antrags war es einmal, beispielsweise angemessene Fristen für Antragstellerinnen und Antragsteller zu gewährleisten, auch dass bei Nichtanerkennung den Antragstellerinnen und Antragstellern mitgeteilt wird, welche Zusatzqualifikationen sie benötigen und wie diese erworben werden können etc. Deshalb werden wir dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE unsere Zustimmung erteilen. Der Beschlussempfehlung aus dem Ausschuss können wir nur mit Enthaltung begegnen, denn das, worauf immer wieder verwiesen wurde, dass es auf Bundesebene eine gute Regelung gibt, hat sich uns jedenfalls bisher noch nicht eröffnet. Unser Ziel ist der individuelle Rechtsanspruch für alle Personen mit im Ausland erworbenen Abschlüssen auf ein leicht zugängliches, transparentes und schnelles Verfahren zur Bewertung und Anerkennung ihrer Leistungen und damit auch echte und ernst gemeinte Integration. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Für die CDU-Fraktion hat Abgeordneter Dr. Mario Voigt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kollegen, für die CDU-Fraktion steht die Integration von denjenigen, die hier leben und arbeiten wollen, ganz im

(Abg. Rothe-Beinlich)

Mittelpunkt. Die CDU hat in der Bundesregierung mit einem Gesetzentwurf eine Initiative gestartet, um gerade auch versierte Fachkräfte auf dem Leistungsniveau, auf dem sie ihre Ausbildung erworben haben, in den Job zu bringen. Dass das in Thüringen in, denke ich, schon sehr beispielhafter Art und Weise der Fall ist, belegt eine Kleine Anfrage des Abgeordnetenkollegen Gerhard Günther aus dem Oktober 2010. Wenn man sich die Zahlen anschaut - und ich zitiere jetzt mal hier im Bereich des Gesundheitswesens -, dann haben wir in dem Zeitraum von 2000 bis 2010 im Bereich der Berufsgruppe Zahnärzte eine Vermittlungsquote von 100 Prozent, im Bereich der Ärzte von 98 Prozent. Das könnte man jetzt bei Apothekern usw. durchgehen. Es gibt einen Bereich, wo die Ablehnung größer ist als die Anerkennung, das ist im Bereich der Masseure und medizinischen Bademeister. Das ist natürlich etwas, das kann man bemängeln, aber gleichzeitig müssen wir natürlich daran arbeiten, dass die Fachkräfte mit ihren Qualifikationen auch in Thüringen in ausreichender Art und Weise anerkannt werden. Ich glaube, da hat Thüringen schon einen wichtigen Beitrag geleistet.

(Beifall CDU)

Das Bundeskabinett hat vorgestern den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen verabschiedet. Es geht im Kern darum, Zuwanderern, die im Ausland ihren Beruf erlernt haben, auch den Weg, in Deutschland einen Job zu finden, leichter zu machen, vor allen Dingen ihrer Qualifikation entsprechend den Job zu bekommen. Schätzungen zufolge können wir von rund 300.000 Menschen ausgehen in Deutschland, die bereits hier leben und von diesem Gesetz profitieren können. Ich will auch ganz klar im Namen unserer Fraktion sagen, das Gesetz ist ein überfälliges Zeichen, dass wir die Qualifikation aus anderen Staaten auch respektieren. Wir bieten hiermit Zuwanderern die Chance, ihren erlernten Beruf auszuüben, aber vor allen Dingen auch eine Existenzgrundlage zu schaffen für sich und ihre Familien. Über die stärkere Integration in den Arbeitsmarkt leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur Integration insgesamt. Natürlich - das ist hier schon von unterschiedlichen Rednern angesprochen worden - geht es auch um die Fragestellung einer Fachkräftesicherung. 80.000 Fachkräfte - davon gehen Studien aus werden uns im Jahr 2015 in Thüringen fehlen. Natürlich befinden wir uns auch im weltweiten Wettbewerb um die besten Köpfe. Deswegen geht es genau darum, diese Potenziale und die Potenziale derer, die bei uns leben, optimal zu nutzen. Deswegen ist die Bundesgesetzinitiative mindestens in drei Bereichen hilfreich.

Erstens, sie entscheidet auf Grundlage von Qualifikation und nicht von Herkunft. Bisher haben nur wenige Menschen, die mit der beruflichen Qualifika

tion nach Deutschland kamen, die Möglichkeit, diese bewerten zu lassen. Das Gesetz weitet diese Möglichkeit deutlich aus. So soll es für die rund 350 nicht reglementierten Berufe künftig einen Rechtsanspruch auf Bewertung geben. Die Staatsangehörigkeit der Antragsteller soll bei der Bewertung der Abschlüsse keine Rolle mehr spielen. Bisher ist bei einer ganzen Reihe von reglementierten Berufen, z.B. bei Ärzten, die Zulassung an die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. an diejenige eines EULandes geknüpft gewesen. In Zukunft wird nur noch die berufliche Qualifikation ausschlaggebend sein, die der Zuwanderer mitbringt. Das ist ein ganz klarer Systemwechsel, weil die Qualifikation und nicht die Herkunft entscheidet. Ich glaube, das ist genau das, was wir wollen. Wir wollen Menschen hier in unserem Land eine Chance geben, basierend auf dem Können, das sie haben, und nicht basierend auf dem Ausweis, den sie mitbringen.

Zweitens, zeitliche Verbindlichkeit wird hergestellt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Entscheidung, ob ein Abschluss anerkannt werden kann, innerhalb von drei Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen erfolgen muss. Wird im Verfahren keine Gleichwertigkeit der Auslandsqualifikation festgestellt, dann werden demjenigen auch die jeweilig fehlenden Berufsqualifikationen im Verhältnis zur deutschen Referenzausbildung dokumentiert. Das ist auch ein wichtiger Punkt und es ist vor allen Dingen auch ein praxisrelevanter Grund, denn das Unternehmen, bei dem sich der Bewerber dann vielleicht auch bewirbt, sieht genau, in welchen Bereichen er zielgenau weiterbilden muss, um denjenigen auf das deutsche Ausbildungsniveau zu bringen. Ich glaube, das ist auch ein sehr praxisnaher Ansatz.

Natürlich kommt ein dritter Punkt hinzu, eine schnellere Erreichbarkeit. Ich kann durchaus zugestehen, dass es sicherlich sinnvoll ist, diejenigen in dem Prozess zu begleiten. Gleichzeitig ist es aber wichtig, dass wir mit dem Inkrafttreten des Gesetzes eine bundeseinheitliche telefonische Ansprechbarkeit freigeschaltet haben, wo die Antragsteller sich auch im Prozess informieren können. Um zusätzliche Bürokratie zu vermeiden, denn darum geht es auch, werden die bestehenden Strukturen zur Bewertung von Auslandsqualifikationen genutzt. Die bereits jetzt für die Anerkennungsverfahren von EU-Bürgern und Spätaussiedlern zuständigen Kammern und Behörden werden also auch die Verfahren nach dem neuen Gesetz umsetzen. So versuchen wir eine schlanke Struktur zu halten, aber gleichzeitig den Erfordernissen, die wir brauchen, auch gerecht zu werden.

(Beifall CDU)

Wie sieht jetzt der weitere Weg aus? Der Gesetzentwurf bezieht sich auf die Berufe, für deren Regelung der Bund zuständig ist. Für den Vollzug sind

allerdings die Länder zuständig. Die Bundesländer sind deshalb aufgefordert, ihren Behörden einheitliche Vollzugskriterien an die Hand zu geben. Hier gilt natürlich unsere Debatte und die wird heute damit auch nicht beendet sein, sondern wird eher begonnen und weitergehen, denn in Bezug auf die landesrechtlich geregelten Berufe, zum Beispiel Lehrer oder Ingenieure, gilt es natürlich auch für die Länder, Regelungen nach dem Muster des Bundesgesetzes einzuführen. Also, das Thema wird uns weiter beschäftigen, aber wir haben, glaube ich, mit der Beschlussempfehlung eine klare Orientierungsmarke gesetzt auch aus dem Ausschuss heraus. Ich werbe um Zustimmung zur Beschlussempfehlung im Namen meiner Fraktion. Recht herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Erneut zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Koppe von der Fraktion der FDP.

Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich werde jetzt inhaltlich nicht noch mal das wiederholen und auch nicht auf das eingehen, was von den Kollegen hier noch mal besprochen worden ist,

(Beifall CDU)

obwohl ich schon bei dem einen oder anderen das Gefühl hatte, wir haben uns bei den Beiträgen mehr auf den Gesetzentwurf im Bund konzentriert als auf das, was wir hier beraten, nämlich den Antrag.