Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/2157 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 5/2526
Das Wort hat Frau Abgeordnete Lehmann als Berichterstatterin aus dem Haushalts- und Finanzausschuss. Bitte schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf wurde in unserer Landtagssitzung am 26. Januar dieses Jahres in erster Lesung beraten und zur Weiterberatung an unseren Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Unser Ausschuss hat den Gesetzentwurf in seinen beiden Sitzungen am 17. Februar und am 7. April beraten. Am 17. Februar hat unser Ausschuss einstimmig eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf beschlossen und dazu den Gemeinde- und Städtebund sowie den Landkreistag als Anzuhörende angeschrieben. Die Anzuhörenden hatten Gelegenheit, ihre Stellungnahmen bis zum 31. März einzureichen. Der Landkreistag hat mitgeteilt, dass nach Beratung in seinen Gremien von einer Stellungnahme abgesehen wird. Der Gemeinde- und Städtebund hat in seiner Stellungnahme den Gesetzentwurf begrüßt. In unserer Beratung am 7. April haben wir die Zuschriften ausgewertet und intensiv zu der Problematik des Winterdienstes, dessen Kosten für die Kommunen und den Kommunalen Finanzausgleich beraten. Unser Ausschuss hat über den Gesetzentwurf abgestimmt und empfiehlt mehrheitlich die Ablehnung. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Erster spricht Abgeordneter Frank Kuschel von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Lehman, Sie haben es relativ formal gemacht, was die Berichterstattung aus dem Ausschuss betrifft; Sie haben bewusst vermieden, die Positionen der Fraktionen auch hier bekannt zu geben. Klar, die Vertreter der Fraktionen haben hier die Möglichkeit, aber sicher hat das etwas damit zu tun, dass es Ihnen schon etwas peinlich ist, wie Sie mit diesem Gesetzentwurf umgehen.
Dabei ist es aus politischen Erwägungen heraus vielleicht verständlich, dass Sie unseren Argumenten nicht beitreten oder diese zurückweisen, aber dass Sie die eindeutige Befürwortung des Gemeinde- und Städtebundes in Thüringen auch so einfach wegwischen, das ist schon bedenklich,
haben doch CDU und SPD eine Vielzahl von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und Sie sollten schon darauf hören. Ich will hier die Gelegenheit nutzen - mit Ihrer Genehmigung, Frau Präsi
dentin - und aus der Stellungnahme des Gemeindeund Städtebundes zitieren, einfach deshalb, weil das für uns überzeugende Argumente sind, die keiner weiteren Ergänzung bedürfen. Der Gemeindeund Städtebund schreibt in seiner Stellungnahme: „Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, den Gemeinden zum Ausgleich für ihre Belastungen durch den Winterdienst bzw. Beseitigung der Winterdienstfolgelasten besondere Ergänzungszuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs in Höhe von 25 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Der Gemeindeund Städtebund begrüßt vor dem Hintergrund der immer dramatischer werdenden Unterfinanzierung der Thüringer Gemeinden und Städte die vorgesehene Initiative. Dies gilt umso mehr, als sowohl die Kosten für den Winterdienst als auch insbesondere die seit mehreren Jahren kumulierten Aufwendungen zur Beseitigung von Winterfolgelasten auf Verkehrsanlagen von den Kommunen aus eigenen Mitteln nicht mehr finanziert werden können.“ Der Gemeinde- und Städtebund hat vergleichbar mit unserer Fraktion auch noch mal eine inhaltliche Begründung dafür gegeben, dass es berechtigt ist, dass das Land jetzt noch mal 25 Mio. € besondere Finanzzuweisung für diesen Bereich zur Verfügung stellt, weil nämlich bei der Ermittlung der Finanzausgleichsmasse in der Folge des Urteils des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2005 das Land gerade in diesem Bereich erneut die Kommunen schlecht- und sich selbst gutgerechnet hat. Die Kosten für den Winterdienst und die Folgekosten wurden bei der Ermittlung der Finanzmasse zuungunsten der Kommunen reduziert und vor allen Dingen völlig losgelöst von der kommunalen Praxis ermittelt. Die Landesregierung hat damals aufgrund der Datensätze aus den Jahren 2003 bis 2005 die tatsächlichen Kosten ermittelt - 26 Mio. € für den Winterdienst -, hat einfach mal 6 Mio. € abgezogen durch die sogenannte Korridoranwendung, also 20 Mio. € werden anerkannt, und Sie haben aber dann gleichzeitig in der Folge noch mal 1,5 Mio. € weggestrichen, die das Land immer freiwillig übernommen hat, um den Schnee aus den Ortslagen herauszutransportieren, und zwar den Schnee von den Landes- und Bundesstraßen, für die die Kommunen de facto gar nicht zuständig sind, so dass der Gemeinde- und Städtebund gesagt hat, hier fehlen schon mal 7,5 Mio. €. Hinzu kommt die Tatsache, dass in den Jahren 2003 bis 2005 die Winterverhältnisse milder waren als in den letzten Jahren. Der Gemeinde- und Städtebund sagt deshalb, die 25 Mio., die wir vorgeschlagen haben, sind eher als Geste zu verstehen, denn sie decken in keinem Fall die gesamten Winterdienstkosten. Die Folgekosten für die Schlaglöcherbeseitigung bestimmt der Gemeinde- und Städtebund mit einem dreistelligen Millionenbetrag. Insofern können wir die Augen nicht verschließen, sondern müssen uns der Auseinandersetzung stellen. Die hat bedauerlicherweise im Ausschuss nicht stattgefunden. CDU und
SPD haben sich einfach der Diskussion verweigert trotz dieser Stellungnahme. Man fragt sich, meine Damen und Herren von CDU und SPD, weshalb machen Sie überhaupt eine Anhörung, wenn Sie derartige Anhörungsergebnisse missachten.
Sie veralbern die Öffentlichkeit, denn Sie suggerieren demokratische Spielregeln, die aber überhaupt nicht hier in diesem Haus zur Anwendung kommen. Ich betone es noch einmal: Wenn Sie wollen, dass die kommunalen Spitzenverbände unsere Arbeit weiterhin konstruktiv und kritisch begleiten, dann müssen Sie deren Hinweise im Rahmen der Anhörung ernst nehmen. Da appelliere ich auch noch mal an Sie, endlich unsere Form, die wir immer vorschlagen, nämlich die mündliche Anhörung, zu ermöglichen und nicht nur die schriftliche. In der mündlichen Anhörung kann man sich mit den Vertretern auch noch mal auseinandersetzen, über das eine oder andere diskutieren, Rückfragen stellen, das geht alles im Rahmen der schriftlichen Anhörung nicht. Aber Sie machen es formal, eine schriftliche Anhörung können Sie nicht verweigern. Sie würden das vielleicht auch noch tun, denn Ihnen ist das alles lästig. Uns ist es nicht lästig, denn die Kommunen brauchen unsere Hilfe und es ist sicherlich durch den parlamentarischen Geschäftsablauf jetzt etwas unglücklich, denn es wird Sommer und wir reden wieder über den Winter. Aber das ist ja auch nichts Neues hier im Thüringer Landtag. Insofern haben wir ja auch jetzt ein wenig Zeit, über die Probleme des kommenden Winters zu reden und der kommt ja bestimmt. Die Folgen des Winters sind gerade auf den gemeindlichen Straßen noch unübersehbar. Wer sich dort sachkundig machen will, wir haben eine Galerie der besonders gelungenen Schlaglöcher, und da können Sie dann immer mal nachschauen. Die meisten davon sind immer noch vorhanden und werden nicht kleiner, sondern größer.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werbe noch mal für unseren Gesetzentwurf. Stimmen Sie diesem Gesetzentwurf entgegen der Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zu. Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, durch den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE sollen den Kommunen 25 Mio. € für die Aufgabe des Winterdienstes mehr zukommen. Herr Kollege Kuschel, wer hier wen veralbert, ich glaube, das
merken die Leute ganz genau. Sie legen hier solche Gesetzentwürfe vor - wir haben ja dann nachher noch einen -, wohl wissend, dass es nicht kommen wird.
Sie inszenieren hier etwas, wo Sie sagen, wir wollen euch ja etwas Gutes tun, aber die Bösen sitzen in diesen und in jenen Reihen, die wollen das alles nicht. Also, ich weise das ausdrücklich zurück.
Ich habe meine Berichterstattung neutral, fach- und formgerecht hier erarbeitet und vorgetragen anhand dessen, wie das Verfahren gelaufen ist. Ihre Kritik weise ich insofern zurück, Sie können sich ja auch gern selbst als Berichterstatter mal melden im Haushalts- und Finanzausschuss vielleicht auch zu anderen Themen,
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Das habe ich schon mehrfach gemacht, Sie las- sen es nicht zu.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns intensiv und auch ernsthaft mit dem Gesetzentwurf befasst. Eine schriftliche Anhörung ist ein ganz normales Verfahren, was sehr oft hier angewandt wird und ich habe mich auch daran orientiert, was der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme geschrieben hat. Da habe ich als einziges Wort das Wort „begrüßt“ gefunden und es auch genauso übernommen, nichts anderes, und da kann man auch nichts anderes, meine ich, wenn man redlich ist, hineininterpretieren. Das ist doch vollkommen klar, dass der Gemeinde- und Städtebund sagt, okay, wenn ihr uns mehr Geld geben wollt, 25 Mio., dann nehmen wir es natürlich auch. Ich habe auch noch nie etwas anderes gehört, wenn es um solche und ähnliche Fragen ging. Das ist auch vollkommen klar und nachvollziehbar. Wir nehmen die Sorgen unserer Kommunen in Sachen Winterdienst und Straßenschäden natürlich auch ernst. Die Auffassung unserer Fraktion habe ich in der ersten Lesung des Entwurfs an dieser Stelle bereits deutlich gemacht und daran hat sich auch nichts geändert. Im Kommunalen Finanzausgleich sind ca. 22 Mio. € für den Winterdienst berücksichtigt. Ursprünglich waren es einmal 20 Mio. € und durch die entsprechende Preisanpassungsklausel sind es jetzt im Laufe der Jahre 22 Mio. € geworden bzw. sind diese auf 22 Mio. € angestiegen. Diese sind Bestandteil der Schlüsselmasse und die Kommunen müssen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung - ein sehr hohes Gut - dann auch selber festlegen, für was dieses Geld ausgegeben wird. Wir können nicht auf jede Sondersituation in Thüringen mit extra Geld reagieren und die Kommunen
sind gehalten, anhand ihrer Haushaltspläne auch selber zu sagen, okay, wir stellen an dieser Stelle mehr ein, der letzte Winter war ein schwieriger Winter, es musste mehr Geld aufgewandt werden, aber wenn der nächste Winter nicht so ist, dann wird an dieser Haushaltsstelle vermutlich auch Geld übrig bleiben und das wird uns auch keiner wiedergeben. Es kann und soll dann an anderer Stelle verwandt werden. Das ist auch richtig so.
Die Kommunen, das lassen Sie mich an dieser Stelle noch sagen, haben im Jahr 2010 auch Überschüsse erwirtschaftet und Kredite getilgt und gehen auch sorgsam mit ihren Kassenkrediten und ihrer Schuldenlast um. Sie senken ihre Schuldenlast, sie zahlen ihre Zinsen und wirtschaften sorgsam. So sorgsam müssen auch wir hier im Freistaat, im Land wirtschaften, aber zu Kredittilgung langt es bei uns bisher nicht. Das muss man auch mal feststellen. Natürlich haben wir, wie gesagt, auch Verständnis für die schwierige Situation und die meisten von uns hier sind auch in Gemeinde- und Stadträten aktiv und kennen die Diskussion. Aber, meine Damen und Herren, es ist nicht möglich, dass wir auf jede Sondersituation mit weiteren Millionen reagieren können. Das gibt auch die schwierige finanzielle Situation des Freistaats, auf die wir auch sicher in den weiteren Punkten des heutigen Tages noch eingehen werden, nicht her. Ich möchte aber an dieser Stelle nicht versäumen, zu erwähnen, dass es für die Beräumung von Landesstraßen zusätzliche Gelder gab von unserem Landesministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Die Anträge konnten durch die Gemeinden gestellt werden und es wurden diese zusätzlichen Gelder auch ausgegeben. Also in der Gemeinde, aus der ich komme, hat das hervorragend geklappt. Die Landesstraße wurde beräumt. Das Geld wurde erstattet. Wir sind durchaus auch gerüstet für diese schwierigen Fälle, aber wir können nicht pauschal allen einmal im Federstrich 25 Mio. € mehr geben. Über den Kommunalen Finanzausgleich haben wir schon oft gesprochen und der Bedarf der Novellierung ist, glaube ich, allen klar. Darüber werden wir sicherlich in den nächsten Monaten noch dezidierter zu sprechen kommen, vielleicht auch im Zusammenhang schon mit dem Haushalt 2012, aber auf jeden Fall noch in dieser Legislatur. Unsere Fraktion lehnt aus den vorgenannten Gründen den Gesetzentwurf ab. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht Abgeordneter Recknagel von der Fraktion der FDP.
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, nach einem harten Winter fordert DIE LINKE 25 Mio. € für Straßeninstandhaltung und Winterdienst. Ich frage mich, was in einem trockenen Sommer gefordert wird - möglicherweise Freibier.
Danke für den Beifall. Die DDR hatte schließlich auch vier Hauptfeinde: Frühling, Sommer, Herbst und Winter. Für die Unwägbarkeiten des Lebens haben Gemeinden einfach Vorsorge zu tragen. Das ist nicht nur Schnee, sondern auch Hochwasser, Trockenheit, Sturm. Viele tun das. Am Beispiel des Kreises Schmalkalden-Meiningen hat der Landrat verkündet, er sieht keinen zusätzlichen Bedarf. Bekanntermaßen liegen auf dem Gebiet dieses Landkreises sowohl die Rhön als auch der Thüringer Wald mit hinreichend viel Schnee. Die Gemeindefinanzen haben sich im Ganzen in Thüringen deutlich entspannt. Viele Gemeinden wirtschaften vorbildlich, tilgen Kredite. Für das Land sieht das leider noch ganz anders aus.
Offenbar gibt es Ausnahmen bei den Gemeinden. Wenn ich mir zum Beispiel Erfurt anschaue, dort brauchte man in dem vergangenen Winter Polarausrüstung, wenn man sich auf Nebenstraßen bewegt hat. Da noch 25 Mio. € hinterherzuwerfen, das kommt mir einfach nicht in den Kopf.
Wer das Finanzausgleichsgesetz reformieren möchte, der mag das unternehmen. Wer den Winterdienst aber einzeln herausgreift, der springt zu kurz und der handelt bestenfalls populistisch. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag abzulehnen. Danke schön.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Herr Kuschel, wir haben diese Vorlage eines Gesetzentwurfs Ihrer Partei im Innenausschuss, wie ich finde, ausgiebig debattiert. Ich war überrascht über Ihre Einschätzung vorhin, dass das nicht der Fall gewesen sein soll, weil, wenn ich mich recht entsinne, Sie bei dem Tagesordnungspunkt damals im Innenausschuss gar nicht anwesend waren, und ich mich mit Herrn Blechschmidt
Ihr Gesetzentwurf geht davon aus, dass der reale Finanzbedarf der Gemeinden höher ist als die zugewiesenen Mittel und das zunächst einmal als Anmerkung. Sie haben in Ihrer Begründung unter dem Punkt A „Problem und Regelungsbedürfnis“ - Frau Präsidentin, Sie gestatten, dass ich zitiere - geschrieben: „Die Gemeinden sind aufgrund ihrer krisenhaften Haushaltslagen kaum in der Lage, ihre eigenen Aufgaben zu erfüllen;“ - so steht das da drin. Wenn man dieser Argumentation folgt - Herr Kuschel, da werden Sie mir recht geben -, dann müsste es viele Neuregelungen im Finanzausgleichsgesetz geben, also nicht nur auf den Winterdienst beschränkt. Das habe ich hier im Plenum schon einmal festgestellt. Aber zugegeben, der Hintergrund des beantragten Gesetzentwurfs ist auch ein sehr ernster. Es geht um 25 Mio. € mehr - zusätzlich also, wie eben schon angesprochen - für die Aufgaben des Winterdienstes. Das ist damals unter dem Eindruck entstanden, dass wir einen Winter hatten, den wir so in dieser Form seit Langem nicht erlebt haben. Der Gesetzentwurf - wenn man mal auf das Datum schaut - stammt vom 13.01.2011. Da gab es also noch Schneechaos und riesige Probleme mit Glatteis. Mittlerweile ist natürlich jeder Schnee geschmolzen. Das ganze Eis ist getaut. Sie haben es eben schon angesprochen, Herr Kuschel, weil der Frühsommer da ist und wir immer noch über den Winterdienst reden. Das ist aber, da werden Sie mir recht geben, den parlamentarischen Abläufen in diesem Hause hier geschuldet. Dafür kann nun keiner etwas. Es kommt das haben Sie auch eben festgestellt - ein neuer Winter und wir müssen uns diesem Problem deswegen auch im Diskurs stellen. Ich bleibe aber bei meiner Auffassung hier im Parlament und auch bei der im Ausschuss. Das können Sie im Protokoll auch nachlesen. Demnach ist es so - darüber müssen wir gar nicht diskutieren -, dass der Gemeindeund Städtebund selbstverständlich sehr gern und dankend 25 Mio. € zusätzlich angenommen hätte. Es wäre auch ein Wunder, wenn es nicht so ist. Aber ich möchte mal darauf eingehen, dass diese Nachjustierung im Finanzausgleichsgesetz, die hier quasi durch Ihren Gesetzentwurf suggeriert wird, aus aktuellem Anlass gar nicht möglich ist. Die ist auch rechtlich aus meiner Sicht gar nicht möglich. Ein bisschen verbittert mich, Herr Kuschel, es gibt ein paar Abgeordnete, die sich sehr, sehr genau in diesem fachspezifischen Bereich des FAG und des Kommunalen Finanzausgleichs auskennen. Das ist wirklich ein sehr komplexes Thema. Sie gehören aus meiner Sicht mit zu denen, die sehr, sehr gut Bescheid wissen, und trotzdem gehen Sie hier vor und trotzdem reichen Sie so einen Gesetzentwurf ein, der insoweit schon aufgrund seiner Art und Weise, wie er hier vorgelegt und wie er gestrickt ist, aus meiner Sicht rechtlich gar nicht möglich ist. Ich
will das jetzt nicht Populismus nennen. Das hat sich sicherlich am 13.01., als das eingebracht wurde, noch ganz hübsch angehört. Jetzt sind die Witterungsverhältnisse anders. Beim KFA gibt es immer noch dieselben rechtlichen Voraussetzungen. Ich sage Ihnen, es ist nicht vorgesehen, dass man eine Veränderung des Finanzvolumens des Finanzausgleichsgesetzes unterjährig in irgendeiner Form nivellieren kann. Genau das sagt dieser Gesetzentwurf. Diese Regelung macht insoweit auch Sinn, weil man dann den Kommunen auch zum Beispiel nicht unterjährig eventuelle Mehreinnahmen anrechnen kann. Da kann der Finanzminister - früher noch Innenminister, jetzt Finanzminister, er ist ja gewechselt im Ressort - auch nicht hergehen und sagen, er hat jetzt festgestellt, dass unterjährig die Kommunen - ich sage mal - mehr Hundesteuer oder Gewerbesteuer oder was auch immer eingenommen haben und da gehen wir jetzt auch mal über den KFA mit rein. Das hat schon seinen Sinn. Ich halte es also für rechtlich schwierig, die Bemessungsgrundlage des Finanzausgleichsgesetzes dahin gehend zu ändern. Ich habe damals auch schon ein Problem mit der Deckungsquelle Ihrer vorgeschlagenen Refinanzierung, weil ich von Hause aus, auch als Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses, eigentlich immer heilfroh war, wenn die Zinsbelastung des Landes nicht so groß ist, wie zuvor angenommen. Sie haben sie dann natürlich sofort wieder verfrühstückt und gesagt, die 25 Mio. € reichen wir dann rüber. Aber es ist zumindest eines nicht von der Hand zu weisen, wenn man die Winter 2009 und 2010 als Maßstab nimmt, dann kann das im Kommunalen Finanzausgleich ausgereichte Geld natürlich vielerorts nicht ausgereicht haben. Das ist uns allen klar. Ich bin dafür, darüber nachzudenken, wie man zukünftig damit umgeht und das heißt zusammengefasst, ich bin auch sehr dankbar, dass Frau Lehmann das vorhin noch einmal hier so dargestellt hat, so ein Regulativ, wie Sie es hier vorschlagen, ist beim Kommunalen Finanzausgleich aus unserer Sicht nicht möglich, weil Kommunalfinanzierung in Thüringen eben nicht so funktioniert. Nicht auf diese Weise, dass man da sofort eingreifen und sagen kann, jetzt, wo der Winter besonders hart ist, müssen die 25 Mio. € zusätzlich durch den KFA ausgeschüttet werden, weshalb auch keine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf von unserer Seite erfolgen kann. Das habe ich auch schon dargelegt. Man muss in dieser gesamten Thematik schon darüber nachdenken, wie man gerade im Verfahren der Erstellung auch z.B. des Haushalts 2012 mit diesem Problem umgeht. Oder anders gesagt: Wenn es um die Fortschreibung des Finanzausgleichgesetzes geht, dann sollte man auch überprüfen, wie man mit einer eventuellen Nachjustierung bei diesem Problem umgehen soll. Darüber werden wir in der Koalition sehr offensiv diskutieren und Herr Kuschel, das ist ja auch immerhin schon etwas. Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Carsten Meyer.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Themenkomplex „Geht das überhaupt im KFA unterjährig zu machen?“ werde ich kein weiteres Wort sagen, Herr Hey hat dazu alles gesagt. Das allein wäre schon Grund genug, diesen Antrag abzulehnen.