um sein Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltung? Ich stelle fest, dass die notwendige Mehrheit nicht erreicht ist und rufe den Tagesordnungspunkt 18 auf
Wahl von Mitgliedern und deren Stellvertretern des Landesbehindertenbeirats Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 5/218 -
Gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 des Erlasses des Thüringer Ministeriums für Soziales und Gesundheit vom 15. Januar 1996 zur Bildung eines Beirats zur Beratung der Landesregierung in Fragen der Behindertenpolitik werden zwei Vertreter und deren Stellvertreter, die nicht Abgeordnete sein müssen, vom Landtag in den Beirat gewählt. Das Wahlverfahren ist im Erlass nicht geregelt, deshalb findet die allgemeine Verfahrensvorschrift aus unserer Geschäftsordnung Anwendung. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/218 vor.
Vorgeschlagen wurden durch die Fraktion der CDU Herr Martin Warmuth als Mitglied und Herr Michael Panse als stellvertretendes Mitglied und durch die Fraktion DIE LINKE Frau Abgeordnete Karola Stange als Mitglied und Herr Maik Nothnagel als stellvertretendes Mitglied. Wird die Aussprache gewünscht? Widerspricht ein Abgeordneter der offenen Abstimmung? Das ist auch nicht der Fall.
Dann frage ich Sie: Wer stimmt dem vorliegenden Wahlvorschlag zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Keine. Stimmenthaltungen? Auch keine. Dann stelle ich fest, dass die Mehrheit der abgegebenen Stimmen bei Weitem ausreichend ist. Ich gratuliere den Gewählten, davon ausgehend, dass sie die Wahl annehmen.
Wahl von Mitgliedern des Beirats des Innenministe- riums nach dem Thüringer Liegenschaftsverwertungs- gesetz Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU und DIE LINKE - Drucksache 5/219 -
Gemäß § 4 Abs. 4 des Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetzes gehören dem Beirat zwei Mitglieder des Landtags an, die auf Vorschlag des Landtags vom Innenministerium ernannt werden. Das Wahlverfahren ist im Gesetz nicht geregelt und deshalb finden die allgemeinen Verfahrensvorschriften
unserer Geschäftsordnung Anwendung. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt in der Drucksache 5/219 vor. Vorgeschlagen wurde durch die Fraktion der CDU der Abgeordnete Gustav Bergemann und durch die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Birgit Keller. Wird die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Widerspricht jemand, dass offen abgestimmt wird? Das ist auch nicht der Fall. Dann frage ich Sie: Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Dies ist auch nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass die Mehrheit der notwendigen Stimmen erreicht ist.
Ich gratuliere allen Gewählten und gehe davon aus, dass sie die Wahl annehmen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 19.
Wahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mit- glieds des Stiftungsrats der „Thüringer Stiftung Hilfe für blinde und sehbehinderte Menschen“ Wahlvorschläge der Fraktion der CDU - Drucksache 5/220 -
Gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2 der Stiftungssatzung ist für den Stiftungsrat ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied vom Thüringer Landtag zu berufen, die nicht Abgeordnete sein müssen. Da die Satzung das Wahlverfahren nicht regelt, findet auch hier die allgemeine Verfahrensvorschrift unserer Geschäftsordnung Anwendung. Die Wahlvorschläge liegen in der Drucksache 5/220 vor. Vorgeschlagen wurde Herr Reiner Spring als Mitglied und Herr Michael Panse als stellvertretendes Mitglied. Wird die Aussprache gewünscht? Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann frage ich, gibt es Widerspruch, dass wir offen abstimmen? Das ist auch nicht der Fall.
Dann kommen wir in den Wahlvorgang und ich frage Sie: Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? 2 Stimmenthaltungen aus der Fraktion der FDP. Ich stelle fest, dass die notwendige Anzahl der Stimmen erreicht ist. Ich gratuliere allen Gewählten, davon ausgehend, dass sie die Wahl annehmen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 20.
Wahl der Vertrauensleute und Vertreter für den Aus- schuss zur Wahl der ehren- amtlichen Richter an den Verwaltungsgerichten Wahlvorschläge der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD - Drucksache 5/214 -
Gemäß § 26 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung wird bei jedem Verwaltungsgericht ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bestellt. Gemäß § 26 Abs. 2 der Verwaltungsgerichtsordnung besteht der Ausschuss unter anderem aus sieben Vertrauensleuten als Beisitzer. Die Vertrauensleute und ihre Stellvertreter werden vom Landtag für fünf Jahre gewählt. Da das Wahlverfahren im Gesetz nicht geregelt ist, findet auch hier die allgemeine Verfahrensvorschrift nach unserer Geschäftsordnung Anwendung. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/214 vor. Da insgesamt 42 Vertrauensleute und deren Vertreter gewählt werden, verzichte ich in diesem Fall auf die Einzelbenennung der Namen. Wird die Aussprache gewünscht? Ich sehe, dass dies nicht der Fall ist. Widerspricht jemand der offenen Abstimmung? Auch das ist nicht der Fall.
Dann frage ich Sie: Wer stimmt dem Wahlvorschlag zu, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Bei 2 Enthaltungen aus der FDP-Fraktion ist das nötige Quorum erreicht. Ich gratuliere allen Gewählten davon ausgehend, dass sie die Wahl annehmen.
Wahl eines stellvertreten- den Mitglieds im Ausschuss der Regionen (AdR) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/221 -
Die Thüringer Landesregierung hat am 24. November 2009 Herrn Justizminister Dr. Poppenhäger als ordentliches Mitglied im Ausschuss der Regionen für die Dauer von zwei Jahren benannt. Die Ministerpräsidentin hat mit Schreiben vom 2. Dezember 2009 dem Landtag angeboten, für das Mandat des stellvertretenden Mitglieds im Ausschuss der Region ein Mitglied des Thüringer Landtags zu benennen. Das vom Landtag zu benennende Mitglied wird gemäß § 9 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung gewählt. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Druck
Wird die Aussprache gewünscht? Gibt es Widerspruch zum Vorhaben einer offenen Wahl? Auch das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Wahlhandlung ein. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Bei mehreren Stimmenthaltungen von FDP und DIE LINKE ist trotzdem das notwendige Quorum erreicht. Ich gratuliere Ihnen, Herr Bergemann, davon ausgehend, dass Sie die Wahl annehmen.
Meine Damen und Herren, ich schließe den Tagesordnungspunkt 22 und rufe auf den Tagesordnungspunkt 23
Wahl eines stellvertreten- den Mitglieds im Kongress der Gemeinden und Regio- nen des Europarates (KGRE) Wahlvorschlag der Fraktion der CDU - Drucksache 5/222 -
Die Thüringer Landesregierung hat am 8. Dezember 2009 Herrn Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten und den Chef der Staatskanzlei Dr. Schöning als Mitglied im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates benannt. Die Ministerpräsidentin hat mit Schreiben vom 8. Dezember 2009 dem Landtag angeboten, für das Mandat des stellvertretenden Mitglieds im Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates ein Mitglied des Thüringer Landtags zu benennen. Das vom Landtag zu benennende Mitglied wird gemäß § 9 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung gewählt. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen in Drucksache 5/222 vor. Vorgeschlagen wurde Herr Abgeordneter Gustav Bergemann.
Wird Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Gibt es Widerspruch, dass offen gewählt wird? Auch das ist nicht der Fall. Dann treten wir in die Wahlhandlung ein. Ich frage Sie: Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Ich frage noch mal: Gibt es Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen aus den Fraktionen der FDP und DIE LINKE. Trotzdem ist das notwendige Quorum erreicht.
Nein, eine Erklärung zum Abstimmverhalten. Ich möchte meine Enthaltung erklären. Ich kenne den Kollegen Bergemann schon lange und auch als europapolitischen Verfechter. Dennoch glaube ich, dass es an dieser Stelle geeignet gewesen wäre, dass die Exekutive beim Abtreten eines Stellvertreters an die Legislative durchaus die Vielfalt des Parlaments hätte berücksichtigen können. Deshalb wünsche ich trotzdem Kollegen Bergemann alles Gute bei seiner Arbeit.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, ich möchte zu dieser Erklärung zur Abstimmung Folgendes bemerken: Die Exekutive hat diesen Vorschlag an das Parlament gerichtet. Es ist nicht unsere Aufgabe, hier eine Vorauswahl zu treffen, so dass ich bei allem Respekt vor Ihrem Beitrag, Herr Abgeordneter, zurückweisen muss, dass hier seitens der Landesregierung eine einseitige Auswahl getroffen worden ist.
Die Frage ist: Wenn das so wichtig ist, Herr Fraktionsvorsitzender, warum stellen Sie die Frage nicht in der Aussprache?
Ich will mich ausdrücklich bedanken für das beschleunigte Wahlverfahren. Ich glaube, wir haben uns allen damit einen Gefallen getan.
Nachhaltiger Strombezug des Freistaats Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 5/152 -
Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort zur Begründung? Ja. Frau Schubert, Sie haben das Wort zur Begründung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, es spricht sich auch besser, wenn wieder ein bisschen Ruhe in diesem Raum eingekehrt ist.
Wir haben heute schon mal einen Antrag eingebracht, der mit dem großen Thema Klimaschutz zu tun hat. Alles, was wir mit diesen beiden Anträgen wollen, ist, wir müssen vor der eigenen Haustür kehren. Wir möchten mit diesem Antrag Folgendes: Wir möchten den Strombezug der Landesregierung auf nachhaltige Füße stellen, das heißt, bei den Ausschreibungen die Vergabekriterien so zu ändern, dass wir auf Atomkraft komplett verzichten und einen möglichst hohen Anteil an erneuerbaren Energien beziehen.
Wenn wir das machen, dann wären wir in Thüringen leider noch nicht einmal Vorreiter dieser Entwicklung. Ich nenne mal als Beispiel Mecklenburg-Vorpommern, dort haben es SPD und CDU schon 2003 eingeführt.
Sie können dort auch eine Anleihe von Herrn Röttgen nehmen. Der hat nämlich eine Initiative „Buy Smart“ ins Leben gerufen und hat einen Ratgeber entwickelt, wie man das vergaberechtlich sicher hinbekommt. Ein ganzes Ausschreibungsverfahren ist nicht ohne und da sollte man sich tunlichst beraten, damit man die Vergabekriterien auch sauber hinbekommt.
Ich gehe davon aus, dass wir in den Landesimmobilien immer noch einen Mix beziehen, wo fossile Brennstoffe und Atomstrom eine große Rolle spielen und der erneuerbare Energienanteil viel zu klein ist. Jetzt könnte man auf die Idee kommen, dass das vielleicht zu viel Geld kostet. Da möchte ich Ihnen auch gleich sagen, wir haben das in Jena durch. Wir haben in Jena die Stromausschreibung der Stadt mit „Verzicht auf Atomstrom“ und „0,1 Cent pro Kilowattstunde über das erforderliche Maß an erneuerbaren Energien hinaus“ als Kriterien festgelegt. Siehe da, die Mehrkosten waren in dem Rahmen, der nicht mal relevant ist, den man nicht mehr extra, wie das eigentlich gefordert war, im Haushalt aufführen muss.
Ich möchte auch noch mal begründen, warum wir in dem Antrag zwei Teile drin haben. Ich möchte Sie auffordern, diesem Antrag heute so zuzustimmen, sich sozusagen hinter das Kernanliegen zu stellen. Die eigentliche Diskussion der Vergabekriterien, die
muss tatsächlich im Ausschuss passieren. Das ist nichts, was man hier im Plenum diskutieren könnte. Wir fordern außerdem, dass wir in der nächsten Plenarsitzung dann einen Bericht der Landesregierung bekommen, in dem über den Umfang der Stromlieferung, um die es geht, berichtet wird. Wir haben das mal überschlagen und wir kommen darauf, dass wir ungefähr damit 80.000 Tonnen CO2 einsparen können. Das ist doch ein erstrebenswertes Ziel. Ich bitte Sie um Zustimmung.
Danke, Frau Abgeordnete. Wir werden die Bearbeitung dieses Antrags jetzt teilen, weil im Punkt 1 ein Antrag auf Berichterstattung formuliert ist. Die Landesregierung, sprich Frau Ministerin Walsmann, hat signalisiert, den Sofortbericht zu geben. Ich erteile Ihnen das Wort.