Wir haben mit dem neuen Kita-Gesetz die Möglichkeit der Mitwirkung der Eltern deutlich gestärkt und nachhaltig gestärkt. Elternbeiräte können sich jetzt auf kommunaler, auf Kreis- und auf Landesebene zu Gesamtelternvertretungen zusammenschließen. Inzwischen haben sich die ersten Gesamtelternvertretungen gebildet. Ich bin sicher, dass wir in den nächsten Jahren auch in diesem Bereich ein flächendeckendes Netz haben werden. Wir brauchen aktive und kreative Eltern in unseren Kitas. Mitwirkung lässt sich nicht verordnen, aber wir können die Räume dafür gestalten. Wir können die entsprechenden Türen aufstoßen. Das haben wir getan. Unser Kita-Gesetz ist ein voller Erfolg. Das erfahre ich im Übrigen, wenn ich vor Ort bin, immer wieder von den Beteiligten.
Aber eine Sorge begleitet die Debatte. Ich spreche hier von der Finanzsituation. Frau Rothe-Beinlich, Sie haben es angesprochen. Das ist eine wichtige Fragestellung, aber ich habe das bereits vorgestern hier gesagt, das Kita-Gesetz ist entgegen anderslautenden Behauptungen ausfinanziert. Jeder, der in den Haushalt schaut, sieht das auch. Immer wieder höre ich den Vorwurf, die Landesregierung mache Reformen und gebe den Kommunen das notwendige Geld nicht. Das ist falsch. Ich sage es nochmals deutlich. Es ist falsch. Wir haben uns noch einmal die Finanzierung der Thüringer KitaEinrichtungen durchrechnen lassen. Die Rechnung ist simpel. Wir haben einfach nebeneinandergelegt, wie die Förderung nach dem alten Gesetz für dieses Jahr ausgesehen hätte und wie sich die Ist-Situation durch das neue Gesetz heute darstellt. Dort das alte Gesetz und hier das neue Gesetz - unterm Strich stehen 122 Mio. € zusätzlich. Das ist eben nicht eine kleine Summe. Das zeigt, dass wir im Kita-Bereich wirklich tüchtig investieren. Noch etwas: Das ganze Geld geht eins zu eins an die Kommunen.
Auch für 2012 ist das Thüringer Kita-Gesetz ausfinanziert. Wie im Vorjahr werden wir Standards, die wir festgelegt haben, auch finanzieren. Die entsprechenden Mittel sind komplett bereitgestellt. Auch hier genügt zunächst ein Blick in den Haushalt. Das Kabinett hat beschlossen, den Kommunen im kommenden Jahr mehr als eine halbe Milliarde Euro für den Bereich der Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen; mehr als eine halbe Milliarde, ich wiederhole das noch einmal. Das heißt, wir haben gegenüber dem laufenden Jahr im Landeshaushalt noch einmal draufgelegt. Ein Plus von 41 Mio. € für die Betriebskosten, 17 Mio. € gibt es zusätzlich aus der
Nach einem Jahr Kita-Gesetz-Verabschiedung zeigt sich, die gemeinsamen Anstrengungen haben sich ausgezahlt. Die Situation in unseren Kindergärten hat sich deutlich verbessert. Unser Land, unsere Kitas sind einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Das Lob renommierter Bildungsforscher und aktuelle Ländervergleiche zeigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind, und Thüringen kann es. Ich bin sicher, Thüringen wird es schaffen, alsbald Bildungsland Nummer 1 zu sein. Wir haben den Weg in die Zukunft gestaltet. Wir haben die Weichen in die richtige Richtung gestellt. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Ich frage: Wünscht jemand die Aussprache zum Sofortbericht? Sicher die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN? Ja. Dann kommen wir zur Aussprache. Ich erinnere daran, dass wir hier lange Redezeit haben und ich eröffne die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich Abgeordnete Jung von der Fraktion DIE LINKE.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich weiß nicht, wie oft ich hier an diesem Rednerpult zu dem Thema schon geredet habe. Man kann deutlich sagen, wäre die Häufigkeit der Debatte schon ein Beweis für die Qualität von Politik, wie gut sähe es dann im Bereich der thüringischen Kindertagesstättenbetreuung aus. Häufig haben wir hier im Landtag darüber diskutiert. Aber das Thema wird jetzt gerade auch außerhalb des Parlaments sehr zahlreich diskutiert und nicht so, lieber Herr Merten, wie Sie es im Bericht dargestellt haben, weil die Problemstellungen im Land natürlich entsprechend diskutiert werden. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Antrag eingereicht. Nach einem Jahr der Verabschiedung liegen uns leider heute die Zahlen der Statistik von einem Jahr Inkrafttreten überhaupt noch nicht vor. Auch in Ihrem Monitoring-Bericht sind die aktuellen Zahlen vom 1. März 2011 leider immer noch nicht berücksichtigt. Wir sagen klar, das Kindertagesstättengesetz in Thüringen ist ein Gesetz, was uns weit vorangebracht hat. Sie haben ja heute in Ihrem Bericht dargestellt, Herr Merten, was das Gesetz alles kann. Sie haben sehr wohl dargestellt, dass wir aufgrund des Gesetzes an der Spitze in Deutschland stehen, beim Personalschlüssel aber bitte nicht. Da sind wir bei Weitem nicht an der Spitze, da liegen wir im hinteren Mittelfeld, so will ich es mal bezeichnen, und das ist statistisch auch nachweisbar. Aber darauf will ich gar nicht eingehen, weil ich denke,
durch die zusätzlichen Personalstellen, die wir geschaffen haben und die ja auch in Thüringen inzwischen spürbar sind, haben wir schon einen Qualitätssprung im Prinzip erreicht.
Ich möchte gern an dieser Stelle auf ein paar Fakten einfach eingehen, die wir bei der Verabschiedung des Gesetzes vor allen Dingen der Landesregierung mit auf den Weg gegeben haben. Ich will erinnern, meine Fraktion hat zur Verabschiedung des Gesetzes noch einen Entschließungsantrag gestellt und da bin ich auch schon beim Hauptproblem nach einem Jahr Inkrafttreten. Wir haben in dem Entschließungsantrag gefordert, dass die Elterngebühren nicht aufgrund des Kita-Gesetzes steigen und aufgrund der Haushaltsarchitektur, so haben wir es bezeichnet, im Prinzip durch die Kommunen diese Gelder, die theoretisch - und da stimme ich Ihnen zu, Herr Merten - bei den Kommunen ankommen, aber eben praktisch nicht für das Kita-Gesetz ankommen, auf die Eltern abgewälzt werden, so dass die Elterngebühren in Thüringen steigen.
Eines der Zielsetzungen des Kita-Gesetzes war es, dass wir die Unterschiede im Land Thüringen zur Qualitätssicherung in den Einrichtungen, zur Qualitätssicherung für die Kinder - also am Ende geht es ja im Kita-Gesetz um die Kinder - im Prinzip erreichen wollen. Das haben wir nicht erreicht. Nach einem Jahr sind die Unterschiede in Thüringen größer geworden. Wir haben Kommunen, die erheben keine Elterngebühren, und wir haben Kommunen, die erheben bis zu 500 € Elterngebühren. Und da, lieber Herr Merten, das muss man ganz deutlich sagen, setzt für mich die Nichtverantwortung, dass Sie sich da überhaupt nicht reinhängen, ein. Sie sagen ganz deutlich bei den Elterngebühren, das ist Sache der Kommune. Wenn wir aber von unserem Standpunkt ausgehen - und den will ich gern hier noch mal sagen -, dass Kindertagesstätten Bildungseinrichtungen sind, dass wir in Thüringen einen Bildungsplan von 0 bis 10 Jahren haben, dann muss man die Kindertagesstätten auch in die Systematik der Bildung einordnen
und damit gehören diese Gelder einfach in den Haushalt Ihres Ministeriums und müssen als Zweckbindung an die Kommunen ausgereicht werden. Ich könnte das an vielen Kommunen darstellen, dass die Gelder, die über die Schlüsselzuweisungen ausgereicht werden - Sie haben jetzt gerade wieder gesagt, 41 Mio. € mehr für Betriebskosten, ich kann Ihnen auch an meiner Kommune darstellen, dass überhaupt keine Betriebskosten mehr weitergereicht werden, weil die Lage der Kommune so ist, wie sie ist, und am Ende Ihr Landesverwaltungsamt Kommunen auch auffordert, Elterngebühren drastisch zu erhöhen. Da sage ich, das kann es am Ende nicht sein.
Da fordern wir Ihre Verantwortung ein, dass diese Unterschiede aufhören. 2.000 neue Stellen sind noch nicht überall geschaffen, aber sollen ja geschaffen werden, das bedeutet vor allem mehr Vorund Nachbereitungszeit. Auch da, muss ich sagen, sieht es sehr unterschiedlich aus. Sie haben eine positive Bilanz gezogen bei der Fachberatung. Ja, ich gebe Ihnen recht, es ist in einzelnen Kommunen, Landkreisen positiv, aber wir haben genauso viele Kommunen, die das Geld momentan noch nicht sach- und fachgerecht ausgeben, so will ich es mal bezeichnen, wo die Fachberatung gar nicht eingerichtet ist, wo im Prinzip Stellen noch nicht einmal ausgeschrieben sind und die ganze Frage der Qualitätssicherung überhaupt noch nicht greift. Da frage ich mich wirklich, wie Sie das mit einem Arbeitskreis, wie Sie es geschildert haben, richten wollen. Der Arbeitskreis wird sich mit den Fachberaterinnen beschäftigen, die da sind. Was passiert in den Kreisen und Städten, wo die Fachberatung überhaupt noch nicht installiert ist.
Ich erinnere sehr gern an die Fragen, die die LIGA stellt. Also die Forderung der LIGA, die wir hier in das Gesetz noch eingebaut haben in letzter Minute, die ist überhaupt nicht umgesetzt, dass freie Träger in den Fragen entscheiden können, wie sie die Fachberatung entsprechend umsetzen können. Wir haben kleine Probleme bei der Umsetzung des Kita-Gesetzes, nur was allein die Gestaltung der Dienstpläne angeht. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass der Thüringer Landeselternverband sich genau da auf den Weg gemacht hat, die Leiterinnen, die Einrichtungen, die Erzieherinnen zu schulen, aber es ist eigentlich nicht Aufgabe des Landeselternverbandes, Schulungen durchzuführen für die Umsetzung des Kita-Gesetzes. Das, glaube ich, ist eigentlich die Aufgabe von Fachberatung.
Der Rechtsanspruch ab einem Jahr ist in vielen Gemeinden und vielen Städten umgesetzt. Das ist etwas ganz Positives, das will ich auch noch einmal ganz deutlich sagen. Da sind wir wirklich Spitzenreiter in Deutschland. Das stellt natürlich einen wichtigen Meilenstein zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf dar. Wir haben natürlich bei der Umsetzung dieser Aufgabe in den einzelnen Kommunen mit Räumlichkeiten Nachholbedarf, aber da sage ich, da haben wir auch noch zwei Jahre Zeit, um das entsprechend umzusetzen, dass wirklich in jeder Gemeinde oder dort, wo es die Eltern wünschen, dieser Rechtsanspruch umgesetzt wird.
Wo wir als LINKE überhaupt nicht zufrieden sind und da widerspreche ich Ihnen ausdrücklich, Herr Merten -, ist die Umsetzung des neuen Kita-Gesetzes, was die Frage der Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung angeht. Da haben wir eine völlig andere Auffassung, was die Frage der
Umsetzung angeht, denn dieser Teil des Kita-Gesetzes wird sehr langsam, will ich mal sagen, umgesetzt und das alte Gesetz hat sich da schon sehr durchgesetzt. Ich will Ihnen das auch an einem Beispiel beweisen: Auf Ihrer eigenen Homepage - und das finde ich nach einem Jahr Kita-Gesetz schon, ich will nicht sagen ein Skandal, aber sehr merkwürdig zumindest - stehen Hinweise zur Bedarfsplanung und zur Umsetzung vom Dezember 2007. Also Sie beschreiben, wenn Eltern sich das anschauen, das alte Kita-Gesetz auf Ihrer Homepage. Da steht zum Beispiel, dass die Bedarfsplanung im Kalenderjahr aufgestellt wird. Das ist alles überhaupt nicht mehr so nach dem neuen Kita-Gesetz. Dort stehen unter anderem auch die Plätze für die integrative Förderung, die wir in dem jetzigen KitaGesetz ganz anders gestaltet haben, dass wirklich behinderte Kinder mit nicht behinderten Kindern in Vorbereitung auf die Schule gemeinsam Bildung erzielen können, gemeinsam lernen und spielen. Das ist bei Weitem in der Frage überhaupt nicht umgesetzt.
Viele Elternvertretungen vor Ort kämpfen mit der Bürokratie, kämpfen damit, dass man eigentlich das überhaupt nicht will. Wie gesagt, die Einschätzung des Ministeriums kann ich nicht teilen, das will ich hier noch einmal deutlich sagen. Ich kann von dieser Stelle in der Frage nur alle Eltern ermuntern, dass sie dieses Gesetz und diese rechtlichen Möglichkeiten, die wir geschaffen haben, auch wirklich in Angriff nehmen und umsetzen.
Gut sind wir in der garantierten Betreuungszeit von zehn Stunden. Aber, Herr Merten, das ist Theorie. Wenn Sie hier noch nicht einmal ausführen, was die Praxis ist, dann halte ich das für sehr bedenklich, denn durch den Gemeinde- und Städtebund haben wir ein Modell in Thüringen und Sie haben mir das in einer Anfrage und auch in einer Anfrage von Frau Astrid Rothe-Beinlich noch mal so beantwortet, dass Sie das Modell überhaupt nicht schädlich finden. Wir sagen, es ist eine Aushöhlung des Gesetzes, ganz eindeutig. Wenn der Gemeindeund Städtebund mit fünf, sechs und sieben Stunden, zum Teil mit drei Stunden arbeitet, die Kommunen anregt, die Elterngebühren so zu staffeln, um damit zu erreichen, dass die Betreuungszeiten heruntergesetzt werden. Sie müssen mir die eine Stelle im Gesetz zeigen, wo das steht. Im Gesetz ist ganz klar geregelt zwischen Halbtags- und Ganztagsplätzen und es steht überhaupt nichts davon, wenn jemand nur fünf Stunden eine Einrichtung besucht, dass dann der Personalschlüssel abgesenkt wird. Das ist die Sparquelle, die die Kommunen erschlossen haben, und Sie schauen zu bei
der ganzen Geschichte und schreiten da überhaupt nicht ein. Das ist für uns natürlich eine Hauptkritik. Wieso lassen Sie diese Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes wirklich als Anreizmodell hier stehen? Wir finden das nicht in Ordnung und das ist eine Aushöhlung. Das war nicht der Wille, den wir hier im Parlament
gemeinsam bekundet haben. Wir sagen ganz deutlich: Anstatt die Qualität in den Kitas wirklich in ganz Thüringen auf ein gleichermaßen hohes Niveau anzuheben, verschärft das Kita-Gesetz momentan die Situation weiter, weil Sie zulassen, dass es unterschiedlich behandelt wird. Wenn Sie in der Anfrage von Frau Astrid Rothe-Beinlich, Drucksache 5/2573, bei den Elterngebühren antworten, dass ein Kinderkrippenplatz 87,87 €, ein Kindergartenplatz 62,66 €, ein Kinderhortplatz 52,43 € und in einer gemeinschaftlich geführten Einrichtung 77,37 € kostet, dann kann ich Ihnen nur antworten, Sie sind nicht auf der Höhe der Zeit, dann sollten Sie sich mal wirklich
die Elterngebühren von Thüringen geben lassen. Da braucht man sich nur einmal die Gebührenliste von Erfurt anzuschauen. Nichtsdestotrotz kann ich nach einem Jahr Kita-Gesetz sagen, das, was auf den Weg gebracht werden sollte, ist ein gutes Gesetz. Mit dem Gesetz nehmen wir wirklich eine führende Position in Deutschland ein, aber wir sind bei Weitem nicht auf dem richtigen Weg der Umsetzung, weil wir zulassen, dass wir in Thüringen unterschiedliche Bedingungen haben. In diesem Sinne, glaube ich, werden wir uns noch häufig im Plenum mit diesem Thema beschäftigen müssen. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, „Thüringen bei Kindergärten spitze“ so lautete die gestrige Überschrift der Thüringer Allgemeinen. Die Studie der Bertelsmann Stiftung hat es bestätigt, der Freistaat hat sich mit einer Ganztagsbetreuungsquote von 90,7 Prozent weit vor alle anderen Bundesländer gesetzt.
Damit haben wir wieder die Bestätigung, Thüringen ist nicht nur das Land von Friedrich Fröbel, Thüringen ist Kindergartenland Nummer 1 in Deutschland.
Das Besondere ist, meine Damen und Herren, dass die Studie nicht die Auswirkungen des neuen Kindergartengesetzes berücksichtigt, und das zeigt auch, dass wir bereits vor der Novellierung des Kita-Gesetzes hervorragende Bedingungen auch für unsere Kindergärten hatten.
Meine Damen und Herren, der Staatssekretär ist in seinem Sofortbericht schon ausführlich auf die einzelnen Fragen des Antrags eingegangen, deshalb möchte ich an dieser Stelle nur noch einige grundsätzliche Bemerkungen machen. „Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz - Bilanz nach einem Jahr“ ist die Überschrift Ihres heutigen Antrags. Bereits in der Aktuellen Stunde am 18. Mai haben wir über die Umsetzung des Kita-Gesetzes in Thüringen nach einem Jahr einschließlich der Finanzierung durch den Landeshaushalt gesprochen. Sie sehen also, dass uns das Thema in Regelmäßigkeit begleitet und auch den Fraktionen in diesem Hohen Hause besonders am Herzen liegt.
Wenn man Bilanz zieht, muss im Vorfeld auch gesagt werden, wie war die Ausgangslage in unserem Freistaat. Ich hatte es eben gesagt, auch vor der Novellierung des Kita-Gesetzes hatten wir gute Bedingungen für unsere Kleinsten geschaffen. Die Bertelsmann-Studie habe ich auch eben erwähnt. Es war auch als Ausgangspunkt so, dass das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik sich dafür eingesetzt hatte, dass eine Neuregelung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes und der damit einhergehenden Anhebung der Standards erfolgt.
Hier nenne ich an dieser Stelle noch einmal den Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr. Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist ein besonderes Anliegen. Dabei unterstützen wir auch die Eltern durch dieses Gesetz. Wir bieten den Eltern Wahlmöglichkeiten, die in unserem Freistaat entsprechend genutzt werden.
Die Zahlen haben wir eben gehört: Eine Steigerung von 4.000 Kindern Ende des vorigen Jahres, die in unseren Kindertagesstätten betreut werden. Auch in meinem Wahlkreis wurde in diesem Jahr ein vor einigen Jahren geschlossener Kindergarten wiedereröffnet.
Natürlich steht das Kind immer im Mittelpunkt unserer Überlegungen. Unsere Kindertageseinrichtungen sind schließlich Orte der frühkindlichen Bildung. Hier leisten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertagesstätten eine hervorragende
Wir haben es gehört, die Standards in den Einrichtungen wurden erhöht. Zusätzliches Personal, die Raumgrößen wurden verbessert, wobei uns das auch in der Praxis vor die eine oder andere Schwierigkeit stellt. Aber hier haben wir Übergangsbestimmungen. Dies müssen wir weiterhin im Auge behalten. Angesprochen wurde die Förderung von Fortbildungs- und Unterstützungsangeboten, die hier besonders wichtig ist.
Es war klar, dass eine Erhöhung der Standards zu entsprechenden Mehrkosten für den Thüringer Landeshaushalt führt. Zu der Frage der Mehrkosten und Finanzierung durch Elternbeiträge können die Zahlen immer wieder nur genannt werden. Der Staatssekretär hat das eben ganz aktuell getan. Der Freistaat gibt für die Kindertagesstätten mehr als eine halbe Milliarde Euro aus. Das sollten wir uns immer wieder vor Augen führen, gerade in der Lage des Landeshaushalts und immer weniger werdender Zuschüsse.
Es muss immer wieder gesagt werden, dass dieser finanzielle Einsatz unseres Freistaats nicht selbstverständlich ist. Schauen wir doch einmal im Vergleich auf andere Länder, dann werden wir sehen, wie komfortabel im finanziellen Sinne unsere Kindergärten ausgestattet sind. Die Bertelsmann-Studie wurde erwähnt, hier gibt es auch genügend Beispiele. Das können Sie entsprechend nachlesen.
Meine Damen und Herren, wenn Parteien dafür plädieren, Kindergartengebühren abzuschaffen, dann müssen sie auch sagen - gerade in der heutigen Haushaltslage -, wie das finanziert werden soll. Nachhaltige Finanzpolitik sollte nicht durch kurzfristige Schlagzeilen infrage gestellt werden. Das ist wenig verantwortungsbewusst gegenüber den Eltern gerade in der heutigen Zeit. Im Kindertagesstättengesetz ist festgeschrieben, dass es verschiedene sozial gestaffelte Möglichkeiten gibt. Die Elternbeiträge sind entsprechend sozialverträglich zu gestalten. Sie sind nach dem Einkommen der Eltern und/oder der Anzahl der Kinder und nach dem vereinbarten Betreuungsumfang zu staffeln. Weiterhin ist Gesetzesbestandteil, dass, soweit den Eltern und dem Kind die Elternbeiträge durch die entstehenden finanziellen Belastungen nicht zuzumuten sind, auf Antrag vollständig oder teilweise diese Beiträge übernommen werden können.
Die Bertelsmann-Studie gibt Thüringen auch gute Noten für die Betreuung von Kindern mit Migrationshintergrund. Unterstützung erhalten die Kitas im Freistaat auch hier durch das Bundesprogramm unter dem Titel „Offensive Frühe Chancen“, mit dem rund 4.000 Einrichtungen bundesweit zu Schwerpunkt-Kitas „Sprache und Integration“ ausgebaut werden sollen. Ich nenne an dieser Stelle auch das Bildungs- und Teilhabepaket, in dem ebenfalls Mit