Danke, Herr Abgeordneter Barth. Es liegt mir kein Wunsch auf Rede mehr vor. Das heißt, wir kommen zur Abstimmung.
Wir beginnen mit der Abstimmung zum Haushaltsbegleitgesetz 2012 in der Drucksache 5/3221. Hier wurde Ausschussüberweisung beantragt an den Haushalts- und Finanzausschuss, an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, an den Innenausschuss, an den Justiz- und Verfassungsausschuss und an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.
Wir beginnen mit der Abstimmung, wer das Haushaltsbegleitgesetz überweisen möchte an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist die Überweisung abgelehnt.
Wir kommen zur Überweisung an den Innenausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist diese Überweisung abgelehnt.
Wir kommen zur Überweisung an den Justiz- und Verfassungsausschuss. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt.
Wir kommen zur Überweisung an den Ausschuss für Bau, Landesentwicklung und Verkehr. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der CDU und der SPD. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt.
Ich frage nach der Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss. Gibt es hier Befürwortungen, dann bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CDU und FDP. Gibt es Gegenstimmen? Nein. An dieser Stelle
Wir kommen zur Abstimmung zum Haushaltsgesetz 2012 in der Drucksache 5/3224. Hier wurde lediglich die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss beantragt. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Nein. Damit ist diese Überweisung einstimmig erfolgt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Überweisung des Finanzausgleichsgesetzes in der Drucksache 5/3225. Hier wurde neben dem Haushalts- und Finanzausschuss auch die Überweisung an den Innenausschuss beantragt.
Ich beginne mit der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen? Auch nicht. Damit ist diese Überweisung einstimmig erfolgt.
Wer für die Überweisung an den Innenausschuss ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Gibt es Stimmenthaltungen? Entschuldigen Sie, das habe ich nicht nachgefragt. Die gibt es nicht.
Meine Damen und Herren, ich schließe an dieser Stelle den Tagesordnungspunkt 8 a, b und c und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 26
Entwurf einer Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 26 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes für das Jahr 2011 hier: Zustimmung des Landtags gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes Antrag der Landesregierung - Drucksache 5/3206
Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist der Fall. Das Wort hat der Finanzminister Herr Dr. Voß.
Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die aktuelle Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 26 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes war bis zum 31. Dezember 2010
befristet. Dementsprechend bedarf es einer Anschlussregelung und einer neuen Beschlussfassung über eine Auftragskostenpauschale. Damit soll der verfassungsrechtlich gebotene Mehrbelastungsausgleich nach Artikel 93 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen für die Kommunen sichergestellt werden. Die Kommunen erhalten mit der Auftragskostenpauschale einen Ausgleich für die Wahrnehmung ihrer ihnen übertragenen staatlichen Aufgaben. Im vorliegenden Verordnungsentwurf wird eine neue Methodik der Berechnung der Erstattungsbeträge für die einzelnen Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises vorgenommen.
Bisher, das ist Ihnen bekannt, wurden die Erstattungsbeträge hauptsächlich auf Basis der von den Kommunen im Rahmen einer landesweiten Datenerhebung aus dem Jahre 2006 gemeldeten Kosten für Einzelaufgaben ermittelt. Hierbei wurde die Methodik der Korridorbereinigung angewendet. Im Ausgleichsjahr 2011 soll diese Methodik modifiziert und differenziert werden. Anstelle einer Korridorbereinigung und der separaten Betrachtung jeder einzelnen übertragenen Aufgabe wird ein Benchmark eingeführt. Dieser Benchmark bezieht sich auf die Summe aller wahrzunehmenden Aufgaben nach den §§ 1 bis 8 der Verordnung. Das heißt, die jeweils wirtschaftlichsten Kommunen innerhalb des Verwaltungstyps bilden den Maßstab für die jeweilige Vergleichsgruppe. Durch diese Methodendifferenzierung begegnen wir Abgrenzungsproblemen, die vor allen Dingen kleinere Kommunen in den letzten Jahren betrafen. Insofern relativiert die Betrachtung der Summe aller Aufgaben diese Abgrenzungsprobleme, denn es ist bei der neuen Methodik im Gegensatz zur bisherigen Methodik gerade nicht relevant, ob die Eintragung bei der Aufgabe A oder B vorgenommen wurde damals bei der Erfassung 2005.
Wir haben viele Vergleichsgruppen gebildet. Das sind einmal die Landkreise, dann die Gruppe der kreisfreien Städte und die dritte Gruppe bilden die Großen kreisangehörigen Städte und der vierten Vergleichsgruppe gehören die Verwaltungsgemeinschaften, erfüllenden Gemeinden und sonstige selbstständige Gemeinden an. Bei der Gruppe der Landkreise, insgesamt 19, und der kreisfreien Städte, insgesamt sechs, und der Großen kreisangehörigen Städte, das sind fünf, bilden für die Vergleichsgruppe drei der jeweiligen Gruppe hier den Maßstab für die gesamte Gruppe. Das ist auch vernünftig, weil ja doch drei gemessene an einer kleineren Gesamtzahl einen repräsentativen Durchschnitt bilden. Anders ist es bei der großen Gruppe der erfüllenden Gemeinden und sonstigen selbstständigen Gemeinden. Hier wenden wir den Maßstab an 10 Prozent der besten und nicht 3 und wir sind der Meinung, es handelt sich dann um 21 Gemeinden, dass es sich hier um einen repräsentativen Durchschnitt handelt, um eine repräsentative
Gruppe, die diese Gemeindegruppe repräsentiert. Dieses führt zu einer Aufstockung, zu einem etwas höheren Mittelbedarf bei dieser Vergleichsgruppe. Für die Auftragskostenpauschale sind das insgesamt 3,2 Mio. € für das Jahr 2011. Dieses ist eingerechnet. Wir greifen mit dieser Veränderung des Benchmarks für diese kleine Gruppe einen Wunsch der kommunalen Spitzenverbände auf. Im Rahmen der Stellungnahme wurde kritisiert, dass drei von über 300 dann doch eine problematische Größe sein könnten und dem haben wir uns angeschlossen. Wir haben die Rechengänge durchgezogen und insofern haben wir uns doch diesem Wunsch der Spitzenverbände angeschlossen. Ansonsten ist die Berechnungsweise gleich geblieben zur Verordnung 2010 und ich wünsche gute Beratung und wünsche mir eine Beschlussfassung dieser Verordnung in dieser Form. Recht herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Dr. Voß. Mir liegt eine Rednerliste vor und das Wort hat als Erster der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Voß hat zu diesem nicht ganz so schwergewichtigen Thema unseres Haushalts eine Einführung gegeben, der man schwer noch etwas hinzufügen kann. Dass Benchmarks vernünftig sind statt Korridore, ich weiß nicht, ob jemand aus dem Haushalt dagegen noch reden wird. Wir diskutieren die Frage, ob die Benchmarks, so wie sie sind, sinnvoll sind. Das Eingehen darauf, dass der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag Bemerkungen gemacht haben, ist richtig. Wir halten grundsätzlich das Ergebnis dieser Beratung oder dieses Einflusses für das richtige Ergebnis. Wir würden uns also auch wünschen, dass es so in dem weiteren Verfahren behandelt wird. Die Frage, in welcher Form der Gemeinde- und Städtebund sich mal wieder gehört fühlt oder nicht gehört fühlt, ist eine ganz andere. Das diskutiere ich mit Ihnen aber nicht an dieser Stelle. Auch ich kann zeitökonomisch sein. Vielen Dank. Wir werden uns zu diesem Thema enthalten. Sie werden nicht erwarten, dass die Opposition Ihren Vorschlägen mal zustimmt.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es handelt sich hier um einen Antrag der Landesregierung zur Zustimmung über die Verordnung
über die Auftragskostenpauschale des FAG. Nur Gemach, Herr Kuschel. Ich will zunächst noch einmal daran erinnern, dass die Vorgehensweise der Landesregierung bei der Verordnung über die Auftragskostenpauschale 2010 von großer Kritik begleitet war, weil wir hier im Januar 2011 darüber zu befinden hatten, da war aber das Jahr 2010 logischerweise schon rum und die Kritik ist aufgegriffen worden. Wir stellen nun fest, da kehrt mit der Auftragskostenpauschalenverordnung für das Jahr 2011 wieder ein einigermaßen geordnetes Verfahren ein. In diesem Sinne, danke, Herr Voß, das ist gut so.
Die Auftragskostenpauschale wird durch Rechtsverordnungen des mit dem für den Landeshaushalt zuständigen Ministeriums mit Zustimmung des Landtags so bestimmt, dass ein angemessener finanzieller Ausgleich im Wege einer Pauschalabgeltung für die bei der Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben und der Wahrnehmung der Aufgaben der unteren staatlichen Verwaltungsbehörde entstehenden ungedeckten Kosten erfolgt. So heißt es in der reinen Lehre, um es mal so auszudrücken. Wegen der mit dem FAG 2011 vorgesehenen Änderung im Verfahren der Berechnung der Auftragskostenpauschale ist diese im Jahr 2011 ja besonders heftig umstritten gewesen. Vorgesehen war im Rahmen der Berechnungsveränderung eine Reduzierung der Auftragskostenpauschale in Höhe von rund 18 Mio. €. Der Minister ist eben schon darauf eingegangen. Nach Anhörung der kommunalen Spitzenverbände hat das Ministerium das Verfahren nochmals novelliert, so dass die Reduzierung im Jahr 2011 um rund 3,2 Mio. € geringer ausfällt. Geändert wurde das vorgesehene Benchmarkingverfahren. Auch das hat Herr Meyer als mein Vorredner ja bereits angesprochen und Herr Voß auch. Es werden also jetzt im Bereich der kreisangehörigen Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften nicht mehr nur die besten drei Gemeinden und die Gemeindeverbände herangezogen, sondern 10 Prozent der in der Vergleichsgruppe befindlichen Kommunen, die jetzt den Vergleichsmaßstab bilden. Das führt im Ergebnis zu diesem genannten Aufstockungsbetrag. Meine Fraktion - ich will das an dieser Stelle ausdrücklich betonen - sieht das als positiv an, dass der Finanzminister die kommunale Kritik am vorgenommenen Benchmarkingverfahren, wie es vordem war, ernst genommen und dieses bereits für das Jahr 2011 zugunsten der Kommunen verändert hat. Die da
durch erforderlichen Mehrausgaben des Landes in Höhe von 3,2 Mio. € müssen - und so geht natürlich das Spiel - nun wieder durch Einsparungen im Landeshaushalt an anderer Stelle erbracht werden.
Aus Sicht der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag sollten zukünftig aber auch noch einmal die Erhebungsdaten aus den Jahren 2003, 2004 und 2005 hinterfragt werden.
Im Zusammenhang mit der geplanten Novellierung des Kommunalen Finanzausgleichs ist über eine erneute Datenerhebung nachzudenken, so meinen wir, und ich will Ihnen auch gern sagen weshalb. Es hat bei dieser damaligen Datenerhebung insbesondere bei kleineren Gemeinden und Kommunen mit Sicherheit unscharfe Relationen gegeben. Das Verfahren war gänzlich neu. In der einen oder anderen Kämmerei bestanden Unklarheiten über einzelne zu meldende Bemessungsgrundlagen bei dieser Erhebung. Der Gemeinde- und Städtebund unisono auch mit dem Landkreistag haben vor einiger Zeit bereits darauf hingewiesen, dass die Daten, die man damals gewonnen hat, sehr wahrscheinlich keine unbedingt verlässlichen Zahlen sind, auf denen man aufbauen oder, besser gesagt, die man dann immer fortschreiben sollte. Denn wenn man die damalig erhobenen Zahlen nutzt für diese stetigen Fortschreibungen, dann ist es mit Sicherheit kein größeres organisatorisches Problem, eine erneute Erhebung zu veranlassen. Das hilft letzten Endes aus unserer Sicht ja auch, bestehende Zweifel an der Höhe der Ausfinanzierung der bestehenden übernommenen Aufgaben in den einzelnen Kommunen auszuräumen.
Im Zusammenhang mit der Berechnung der Auftragskostenpauschale für das Jahr 2012, Herr Voß, ist es ja nun so, dass wir hier im Landtag auch in der Vergangenheit bestimmte gesetzliche Regelungen verabschiedet haben, die gerade in den Aufgabenbereich der Kommunen wieder eingreifen. Ich sage mal nur ein Gesetz, was uns alle über längere Zeit beschäftigt hat und zum Teil sehr impulsiv, das ist das Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren. Ich denke, dass die eventuell hier verursachten Kosten - die zahlreichen Vertreter der Kommunen hier im Land haben uns mehrfach auch darauf hingewiesen - auch noch einmal im Wege der Durchsetzung dieser neuen Rechtslage, die durch dieses Gesetz entstanden ist, überprüft werden müssen und wir über diese finanziellen Belastungen dann auch gemeinsam miteinander diskutieren müssen.
In diesem Sinne, gehen wir es an. Ich werbe für Zustimmung zur Verordnung dieser Auftragskostenpauschale. Auf uns wartet noch jede Menge Arbeit. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte zunächst für meine Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt betonen und begrüßen, dass der Verordnungsentwurf jetzt im September für das laufende Jahr hier beraten und beschlossen wird.
Ich bedanke mich bei Herrn Minister Dr. Voß für die Vorlage dieser Verordnung, denn auch uns war natürlich klar, dass es wieder in das laufende Verfahren kommen muss, nachdem die für das Jahr 2010 ja erst Anfang 2011 behandelt wurde. Insofern, denke ich, ist es gut so, dass auch die Kommunen im laufenden Haushaltsjahr erfahren, wie viel Auftragskostenpauschale sie denn nun tatsächlich für ihre einzelnen zu erbringenden Leistungen erhalten. Die Rechtsgrundlage für die Auftragskostenpauschale wurde ja vom Minister bereits angesprochen und vorgestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Benchmarkmethode wurde verändert und auch wir finden es gut, dass jetzt 21 Kommunen zugrunde gelegt werden,
und damit auch eine andere, breitere Datenbasis und Grundlage angelegt wird. Herr Kollege Kuschel, Sie können sich gern im Anschluss auch noch zu Wort melden.
Mir ist gesagt worden, er hat die Plakate wieder eingesammelt, aber nichtsdestotrotz war ich natürlich trotzdem in Arnstadt und das wissen Sie doch auch, Herr Kollege Kuschel. Sie brauchen keine Sorge haben, ich bin ein freier Mensch in einem