Wir haben den Ruhegehaltsanspruch nicht bereits nach zwei Jahren, sondern erst nach fünf Jahren wie bei Beamten und Bundesministern versucht Ihnen schmackhaft zu machen. Wir wollten damit unter anderem auch erreichen, dass Sie eine Konsistenz hinbekommen zwischen diesen Regelungen. Darauf komme ich nachher gleich noch mal zurück, wenn es um das Thema Rückwirkung geht. Gleichzeitig wollten wir analog dieser Regelung einen Anspruch auf Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Mit Verlaub gesagt, die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung sorgt auch für Rentenansprüche, die deutlich über dem liegen, was die meisten anderen Menschen in dieser Zeit für sich erwirtschaften können. Kurze Bemerkung, Herr Barth, wenn Ihre Mutter 45 Jahre gearbeitet hat und jetzt 700 € Rente bekommt, könnte sie Friseurin sein. Das ist ein Beruf, wo so was leider passiert, habe ich mir sagen lassen.
Althaus. Der Regierungsentwurf sichert durch Anrechnungsvorschriften das Ministergehalt in voller Höhe, da ja erst jenseits dieses Betrags eine Anrechnung beim Übergangsgeld einsetzt. Dies widerspricht unserer Ansicht nach dem Sinn und dem Zweck des Übergangsgeldes. Wenn eine neue Beschäftigung da ist und der Übergang erfolgt ist, dann braucht es auch diese Zahlung nicht mehr. An dieser Debatte hatten Sie nachdrücklich kein Interesse. Sie hatten übrigens auch bei der Frage der Wahlbeamten in den Kommunen überhaupt gar kein Interesse, diese Art von Ungerechtigkeit überhaupt mal anzugehen.
Nebenbei bemerkt, das gilt für fast alle Fraktionen. Wir wollten die Kürzung des Zeitraums, in dem Übergangsgeld gezahlt wird, um erstens einen Anreiz zu geben, schnell eine andere Beschäftigung aufzunehmen, und zweitens erfahrungsgemäß dann auch darauf zu verweisen, dass Minister aufgrund ihres umfangreichen Netzwerkes in der Regel gar keine Schwierigkeiten haben, Anschlussbeschäftigungen zu finden, ganz freundlich formuliert. Denn mir ist heute hier im Landtag wieder jemand begegnet, auf den das zutrifft.
Gar nichts, ich habe nur auf einen Zwischenruf geantwortet, Herr Mohring, das darf ich. Aber nett, wenn Sie auch zuhören, vielen Dank. Wir werden also auch unseren Änderungsantrag in die namentliche Abstimmung geben, weil wir schon sehen wollen, wie jeder einzelne von Ihnen zu diesem - unserer Ansicht nach in die Konsistenz hineingehörenden Regelung - Antrag eigentlich abstimmt.
Ich will ganz kurz noch einmal zum Thema Rückwirkung kommen, was hier 80 Prozent der Debatte eingenommen hat. Das ist ja nichts weiter als ein Placebo, das heute Diskutierte, weil alle anderen Regelungen nicht diskutiert werden sollen. Aber wenn wir schon da hineingehen: Wir sind der Ansicht, dass sich die Rückwirkung an der Frage messen lassen muss, wie es im Beamtenrecht geregelt wird, wie es bei sonstigen arbeitsrechtlichen oder auch tarifrechtlichen Maßnahmen geregelt wird. Da halten wir, das wird jetzt möglicherweise alle hier überraschen, im Ergebnis die Haltung der SPD für
richtig. Nicht die Art und Weise und auch nicht den Grund, um es einmal deutlich zu sagen. Ihr Grund ist einer, der bestimmt ist von etwas, was ich hier schon gehört habe, das muss ich nicht wiederholen. Wir halten es inhaltlich, rechtlich nicht für konsistent, eine Rückwirkung zu machen.
Nebenbei bemerkt in einem kurzen Rückblick in die Landtagsverwaltung hinein: Es ist schon schön zu sehen, wie viel Macht wir als Opposition, konkret wir als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, haben, wenn wir dafür herhalten dürfen als Begründung, dass die Damen und Herren Ministerinnen und Minister, die neu dazugekommen sind, seit dem Mai 2010 ahnen konnten, dass sie sich nicht darauf verlassen können, dass sie so hohes Ruhegehalt bekommen, weil wir die Debatte angestoßen haben.
Super. Wenn das der Fall ist, dass wir einen Antrag nur einbringen müssen und schon bekommen alle so viel Angst, dass sie ihre Rentenversicherung umstellen, weil sie damit rechnen müssen, dass demnächst nicht mehr so viel kommt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werde jetzt nicht alle Namen aufzählen, das ist schon ganz toll. Genau das halten wir u. a., Herr Scherer, auch für angreifbar, wenn es darum geht, rechtliche Bewertungen zum Beispiel der Landesverwaltung einzubeziehen. Nebenbei bemerkt übrigens: Sie haben uns auch, glaube ich, gesagt, wir sollten mal lernen, Opposition zu betreiben. Dieses Erlebnis fehlt Ihnen noch, das bekommen Sie aber auch noch, keine Sorge. Sie können auch noch lernen, in der Opposition zu arbeiten.
Dann haben Sie es auch nicht mehr nötig, so ganz billig andere Oppositionsparteien vorzuschicken, um das zu fordern, was Sie eigentlich möchten, was Sie sich aber nicht trauen in der Koalition.
Da waren Sie in diesem Fall mal der Hund, der mit dem Schwanz ein bisschen gewedelt hat. Aber das ist eben manchmal so.
Das erleben wir außerparlamentarisch? Herr Mohring, ganz ehrlich, darüber würde ich ernsthaft nachdenken, wenn es dem Land dient, dass die CDU in der Opposition wäre, darüber müsste man wirklich mal weitersprechen, wenn das ein Angebot sein sollte. Darauf kommen wir noch zurück.
Sie haben beide, die SPD und die CDU, bei diesem Thema dafür gesorgt, dass eine maximale Verzögerungstaktik für ein ansonsten lächerliches Gesetz in Gang gesetzt worden ist. Wir reden hier von 0,1 Promille des Landeshaushalts, wenn ich richtig
gerechnet habe, das sind viele Nullen, die man da abstreichen muss. Bis Weihnachten hat die CDU blockiert. Ich kann mich noch gut erinnern, wie ich hier vorn gestanden und gesagt habe, können wir nicht langsam im Dezember mal dazu kommen, dieses Gesetz, was wir freundlicherweise nicht im Fachausschuss aufgerufen haben, zu bereden. Da hieß es, das müssen wir jetzt nicht machen, das braucht es nicht. Dann kam ein neuer Minister und ich habe gesagt, sehen Sie, jetzt ist der auch noch in der alten Regelung drin. Ja, ist kein Problem, im Februar wird das Ganze doch beraten. Das sollte der letzte Februar sein. Heute steht es auf der Tagesordnung. Es ist schon wieder Wetter draußen fast wie Februar. Eine Peinlichkeit, die die CDU sich geleistet hat,
allerdings noch getoppt von der Peinlichkeit der SPD, der kurz vor dem Sommer auffiel, wen es denn mehrheitlich treffen könnte, wenn diese eine lächerliche kleine Regelung etwas unschön aussieht und eben nicht nur Menschen mit dem einen Parteihut trifft, sondern auch Menschen mit dem anderen. Das war wirklich schade. Da haben Sie eine richtige Chance vertan. Was da in der SPDFraktion vorgegangen ist, kann ich auch nicht so richtig mehr nachvollziehen, es ist aber die Tatsache, dass insgesamt, das habe ich in der letzten Sitzung hier schon zum Thema kommunale Wahlbeamte gesagt, die Koalition es fertiggebracht hat, sich und der politischen Kultur in diesem Land maximalen Schaden zuzufügen bei minimalem Ertrag.
Was sie bekommen haben ist fast der Bruch Ihrer Koalition. Die Minister müssen freundlich noch einmal in Fraktionen vorbeischneien, damit da noch einmal klargestellt wird, dass sie es nicht so gemeint haben. Das kann ich mir auch nicht vorstellen, dass sie es so gemeint hätten können. Das muss alles noch passieren, weil die Nerven so blank liegen, dass ansonsten die Drohung im Raum steht, dass da an dieser lächerlichen Frage von 0,1 Promille des Landeshaushalts Koalitionsfrieden aufgekündigt wird. Also wer sich hier heute hinstellt und sagt, das ist alles wohl abgewogen und der Regierungsentwurf ist ganz prima, der war so prima, dass Sie noch einen Änderungsantrag einbringen mussten, um noch ein bisschen die Fassade zu wahren. Wer das alles hier vorne erzählt, da kann ich nur sagen, da muss man keine Opposition mehr sein, weil da müssen wir keine Opposition mehr lernen, das machen Sie alles ganz alleine.
Also die Peinlichkeiten, die ich hier dieses Jahr erlebt habe, die haben nicht wir Ihnen zugefügt, die
haben Sie selbst organisiert und das hier ist eine von der Spitzenvariante. Ich bin mal gespannt, wie es beim Haushalt dann weitergeht, wenn wir darüber reden, dass wir nicht über 0,1 Promille des Haushalts diskutieren, sondern über 1, 2 oder 10 Prozent des Haushalts und dann auch wirklich Menschen treffen, die dann arm dran sind und nicht, entschuldigen Sie bitte, eineinhalb Dutzend, denen es geht wie mir, die relativ weich fallen, wenn sie dann später mal nicht mehr arbeiten dürfen. Aber ich wünsche Ihnen das nicht, ich wünsche Ihnen allen, dass Sie noch lange tätig sein dürfen, möglichst mit so viel Geld, dass Ruhegehaltsansprüche nicht infrage kommen. Das sorgt nämlich dafür, dass der Landtag oder die Landesverwaltung Ihnen das Geld nicht überweisen muss. Sie müssen ja nicht in der Politik weiterarbeiten, es reicht ja auch, wenn Sie in die freie Wirtschaft gehen.
Dem FDP-Antrag, der ja wortgleich im ersten Bereich ist wie der Regierungsentwurf, das muss man dazusagen, im zweiten Bereich die Rückwirkung, davon habe ich gerade gesprochen, dem werden wir nicht mit zustimmen, weil wir sie für nicht in die Gesetzesnormative der Beamten hineinpassend finden und insofern ablehnen.
Der Änderungsantrag der LINKEN ist in Teilen natürlich sehr vernünftig, abgesehen davon, dass wir Staatssekretäre, glaube ich, nicht meinen. Das müssten wir vielleicht noch einmal kurz rausstreichen aus Ihrem Gesetzentwurf unserer Ansicht nach, aber sehr wohl Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten meinen und nicht nur Minister das nur mal so als Hinweis darauf. Wir halten es nicht für ein Berufsverbot und wir wissen uns auch in der Problematik mit Transparency International und LobbyControl in einer schweren Debatte, weil die Überwachbarkeit und die Kontrollierbarkeit dieser Regel, um die Sie beispielsweise Nummer I 1 b vorschlagen, schlicht und ergreifend unmöglich wird. Wir treiben damit höchstwahrscheinlich all die, die in der freien Wirtschaft arbeiten wollen, in eine Art Halblegalität. Jeder von uns kennt die Fälle von unter der Hand bestehenden Absprachen oder schlimmstenfalls sogar vertraglichen Vereinbarungen, die genau solche Karenzzeiten einhalten und dann doch wieder nach oben gespült werden. Diese Art von Undurchsichtigkeit möchte ich nicht, dann möchte ich es lieber gleich ehrlich haben. Ich kann dann damit umgehen, wie Herr Schröder oder wie Herr Althaus jetzt ihr Leben fristen und damit dann auch wie eine Partei, in der diese Herren gewesen sind - das gilt übrigens auch für einige von uns GRÜNEN -, mit dem Thema umgeht. Insofern halten wir das nicht für eine richtige Lösung, zu sagen, wir geben denen fünf Jahre lang eine deutliche
Einschränkung ihrer Berufswahl, und zwar so deutlich, dass sie eigentlich gar nicht mehr durchgeführt werden kann. Denn das Problem, gerade wenn Minister abgelöst werden, ist ja regelmäßig auch mit einer Übertragung der Macht im Parlament verbunden. Ob das neue Parlament dann mit Mehrheit Änderungen oder Ausnahmen zustimmt, ist dann sehr zweifelhaft. Die anderen Maßnahmen bei dem Vorschlag der LINKEN finden unsere Zustimmung.
Wir wollen darauf hinweisen, dass die Anrechnung auf das Ruhegehalt von Einkünften aus entgeltlicher Tätigkeit ohne Weiteres auch prozentual erfolgen könnte, wenn mal einer mit uns darüber reden wollte. Es wollte aber keiner mit uns darüber reden, jedenfalls nicht auf dieser Seite des Parlaments. Dementsprechend gibt es auch dort wieder nur das Problem, dass wir schlicht und ergreifend davon ausgehen müssen, dass hier jetzt ein Kompromiss gefunden ist, der noch nicht einmal ein Formelkompromiss ist, sondern der nur einen Scheinfrieden darstellt. Mal sehen, wie lange er hält. Da bin ich ganz bei Herrn Barth. Schauen wir mal. Danke schön und ich möchte, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen, wie DIE LINKE es auch angekündigt hat, dann hätten wir ein bisschen Schaden vom Parlament und von uns als politischer Kultur gewendet. Ich habe aber wenig Hoffnung. Danke.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, der Gesetzentwurf, den wir heute in zweiter Lesung beraten, ist viel und kontrovers diskutiert worden. Ein paar letzte Wölkchen von Pulverdampf merkt man ja noch. Man kann wirklich über die einzelnen Regelungen trefflich wie über jede gesetzliche Regelung diskutieren. Aber man sollte versuchen, nicht jede Gelegenheit zum Populismus auch zu nutzen. Ein Musterbeispiel an Populismus war der Beitrag von Herrn Korschewsky. Darauf möchte ich überhaupt nicht eingehen, daran möchte ich mich nicht messen.
Wir alle wissen, dass eine Überarbeitung des alten Ministergesetzes fällig war. Eine Vielzahl von Regelungen entsprechen nicht mehr dem heutigen Stand. Mit den vorgenommenen Änderungen sind wir wieder auf der Höhe der Zeit. Der Gesetzentwurf ist in den zuständigen Ausschüssen intensiv
Die Ihnen vorliegenden Regelungen sind ausgewogen und halten einem Vergleich mit den Ministergesetzen des Bundes und der anderen Länder bestens stand. Wir haben insbesondere die Regelaltersgrenzen erhöht und den Höchstsatz beim Ruhegehalt reduziert von 75 auf 71,75 Prozent. Die Mitglieder der Landesregierung unterliegen damit den vergleichbaren Regelungen der anderen Beschäftigten.
Kernpunkt der Novelle war und ist jedoch die Anrechenbarkeit von Erwerbseinkommen auf das Ruhegehalt. Diese Regelung gilt nach dem Inkrafttreten des Gesetzes bereits für amtierende Mitglieder der Landesregierung. Sie gilt für künftige Mitglieder, aber auch für ehemalige Mitglieder der Landesregierung.
Es trifft nicht zu, dass es - wie von mancher Seite behauptet worden ist - zu Kostensteigerungen kommt. Das Gegenteil ist richtig. Mit der Umsetzung des neuen Ministergesetzes werden insgesamt künftig Kosten für das Land eingespart. Es wird für den Freistaat nicht teurer. Im Übrigen erinnere ich mich noch sehr gut an die erste Lesung am 26. Januar 2011, in der der Herr Abgeordnete Recknagel in seiner Rede zur Einbringung des Gesetzentwurfs der Landesregierung zur Änderung des Ministergesetzes sagte, ich zitiere: „Der Entwurf ist gut und richtig, wir werden zustimmen.“ Zutreffend ist, dass es insgesamt lange gedauert hat, die Novelle auf den Weg zu bringen, da müssen wir nicht drum herumreden. Allerdings muss man auch darauf hinweisen, dass die Beratung im Ausschuss mehrfach verschoben werden musste, da noch Beiträge von Gutachtern fehlten.
Bei der inhaltlichen Auswertung der Gutachten kann festgestellt werden, dass der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung von fast allen Gutachtern in den meisten Änderungsvorschlägen begrüßt wurde. Der TBB sprach zum Beispiel von ich zitiere - „zielführendem Gesetzentwurf“. Ein Gutachter von LobbyControl machte zu den Gesetzentwürfen zwar keine direkten Ausführungen, er gab lediglich eine einzige Stellungnahme zu den Forderungen einer Karenzzeit für Ministerpräsidenten und Minister nach ihrem Ausscheiden aus dem Amt ab. Einige Gutachter haben auch Vergleiche zu beamtenrechtlichen Regelungen gezogen. Der TBB hat unter anderem auf die Ungleichbehandlung zwischen Ministern und Thüringer Beamten im Entwurf des Ministergesetzes und dem Entwurf des Thüringer Beamtenversorgungsgesetzes hingewie