Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch von der Thüringer Polizei, auch Ihnen einen herzlichen guten Tag und einen herzlichen Gruß von dieser Stelle aus. Ich möchte ausdrücklich bestätigen, was Kollege Fiedler gesagt hat, nämlich, dass die Thüringer Polizei eine hervorragende Arbeit leistet, für die es aus meiner Sicht auch allen Grund des Dankes gibt.
Nicht ganz so gut schätzen wir gerade auch in diesem Zusammenhang die Arbeit der Landesregierung ein. Denn seit der ersten Beratung des Gesetzentwurfs am 11.11. - übrigens ein schönes Datum für eine solche Beratung - am 11.11.2010 haben wir als FDP-Fraktion immer wieder auf die Notwendigkeit eines Personalkonzepts der Polizei hingewiesen. Wenn wir diesen Zeitpunkt hernehmen, obwohl ein solches Personalkonzept sicherlich viel eher schon hätte da sein können und da sein müssen, wenn wir also diesen Zeitpunkt hernehmen, dann hatten Sie fast ein Jahr Zeit, um ein solches
Konzept vorzulegen, meine Damen und Herren. Dass dann die Landesregierung ein fast 40-seitiges Konzept mit der Version 1.2 - solche Bezeichnungen geben auch ziemliche Aufschlüsse - kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes an die Ausschussmitglieder übersendet und wenige Tage später im Ausschuss behandeln lassen will und dann im Ausschuss die Version 1.4 als Tischvorlage vorgelegt wird, das zeigt dann doch sehr offenkundig, dass es mit einer ziemlich heißen Nadel gestrickt worden ist.
Meine Damen und Herren, ich frage mich und vielleicht auch etwas zugespitzt, ob es möglich ist und ob es auch möglich sein sollte, in einer solchen Zeit eine vernünftige Kontrolle dieses Konzepts vorzunehmen. Ich sage Nein dazu. Wir alle wissen, dass sich schon mehrere Innenminister an einer solchen Reform versucht haben. Damit sich das Projekt nicht erneut zur Blamage auswächst, wird nun ein Verfahren an den Tag gelegt, was nach unserer Ansicht an Besonnenheit und Vernunft vermissen lässt.
Denn wir sagen, meine Damen und Herren, was schafft man durch einen solchen Verfahrensgang. Man schafft eins ganz gewiss, nämlich eine große Verunsicherung bei den Betroffenen, bei den Damen und Herren, die bei der Polizei ihre Haut für uns zu Markte tragen. Das Motto der Polizeireform lautet: Weniger Stab, mehr Präsenz vor Ort. Die Realisierung dieses Mottos soll hauptsächlich durch eine Straffung der Polizeiabteilung des Thüringer Innenministeriums ermöglicht werden. Ich sage Ihnen, das Motto entspricht durchaus auch unseren Forderungen nach mehr Polizei auf der Straße. Das heißt, Polizei muss von Verwaltungsaufgaben entlastet werden, um wieder mehr originäre Polizeiarbeit wahrnehmen zu können. Dieses Ansinnen, meine Damen und Herren, unterstützen wir ausdrücklich. Wir bezweifeln aber, dass dies wirklich durch die angedachte Reform gelingt. Da die Reform nach unserer Auffassung das Hauptproblem, nämlich die Menge an Verwaltungsarbeiten, die ein Polizist von der originären Polizeiarbeit hält, zu minimieren nicht angeht. Dabei, meine Damen und Herren, hapert es eben oft schon an scheinbar Banalem. Um hier ein Beispiel zu nennen: Die Polizei hat bis heute keine elektronische Arbeitszeiterfassung mit einer Chipkarte, was in anderen Betrieben und Verwaltungen selbstverständlich ist. Ich will nicht behaupten, dass durch eine Chipkarte für die Polizisten alles besser würde. Ich möchte nur aufzeigen, dass eine Vielzahl von Problemen existiert, die diese Reform nicht anpackt, die Polizisten im täglichen Dienst aber durchaus entlasten würden.
Meine Damen und Herren, ich möchte wieder auf das Ziel der geplanten Reformen zurückkommen. Ziel der Reform ist die Organisationsoptimierung zur Schaffung einer zukunftsfähigen und effizienten Organisationsstruktur der Thüringer Polizei sowie die Stärkung der Basisdienststellen und Erhöhung der Präsenz vor Ort. Dies soll durch eine Straffung von Führungs- und Stabsstrukturen und durch Errichtung einer zentralen Führungs- und Einsatzdienststelle der Landespolizeidirektion erfolgen. Es sollen die Verkehrspolizeiinspektionen aufgelöst werden und dafür eine API bei Hermsdorf entstehen sowie weitere 3 Autobahnpolizeistationen. Bei der API als spezialisierter Dienststelle soll eine Konzentration der Kontrollkräfte erfolgen. Nun haben wir natürlich das Problem, meine Damen und Herren, dass nicht nur in Hermsdorf Kontrollen stattfinden sollen. Wenn ich das mal etwas salopp sagen darf, als Ostthüringer hoffe ich das auch sehr, dass die nicht nur in Ostthüringen stattfinden. Wie und mit welchem Aufwand solche Kontrollen oder die Bewältigung von Einsatzlagen stattfinden sollen, die nicht in der Nähe von Hermsdorf liegen, ist deshalb, meine Damen und Herren, mehr als fraglich. Aus territorialen und personellen Gesichtspunkten führt die Bildung einer API somit eher nicht zur Verschlankung der Verwaltung, vielmehr wird ein Konstrukt geschaffen, das praktisch keine Anbindung an die übrigen Dienststellen der Polizei hat und somit zusätzlichen Koordinationsaufwand bedeutet. Ich bin überzeugt, meine Damen und Herren, dass wir auf die Bildung der API verzichten sollten.
Eine weitere Kritik am derzeitigen Verfahren ist, dass zwar Grundstrukturen durch die Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes festgelegt werden, aber die endgültige Umsetzung durch die Änderung eben nicht erfolgt. Gerade im Bereich der Landespolizeiinspektionen sollen die wesentlichen Umsetzungen durch Rechtsverordnungen nachträglich erfolgen, z.B. § 5 Abs. 4 des Gesetzentwurfs. Dadurch können Aufgaben sowie der Sitz von Behörden und somit wesentliche Inhalte der Reform durch den nachträglichen Erlass von Rechtsverordnungen am Parlament vorbei umgesetzt werden.
Die Reform des LKA wird verschoben, bis die Landespolizeidirektion ihre Arbeit aufgenommen hat, da noch nicht festgelegt wurde, welcher Aufgabenzuschnitt im Einzelnen besteht.
Auch, meine Damen und Herren, besteht unsererseits ein Kritikpunkt darin, dass vorgesehen ist, dass der Landespolizeidirektor bzw. Präsident ein politischer Beamter werden soll. Das heißt, dadurch kann er jederzeit durch die Ministerpräsidentin mit Zustimmung der Landesregierung ohne Angabe von Gründen in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden. Auf jeden Fall kann das dann doch
eine gewisse politische Abhängigkeit für dieses Amt schaffen, die wir nicht für gut befinden, meine Damen und Herren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch durch das Personalkonzept ist nicht ersichtlich, ob durch die Reform wirklich mehr Polizeipräsenz geschaffen wird. Das Konzept vernachlässigt völlig, dass derzeit 100 Planstellen gar nicht besetzt sind, dass ca. 655 Polizeibeamte nur eingeschränkt dienstfähig sind und dass es jährlich etwa 50 Abgänge aus der Polizei gibt, die nicht altersbedingt sind. Weiterhin, meine Damen und Herren, wissen wir, dass es in der Übergangsphase Doppelstrukturen geben wird, die natürlich zusätzlicher Ressourcen bedürfen und das gestehen wir selbstverständlich auch zu, dass das notwendig ist.
Ich glaube, wenn wir ehrlich die Zahlen betrachten, müssen wir feststellen, dass das ausgerufene Motto so nicht umgesetzt werden kann. Wir meinen, dass dennoch grundsätzlich der Ansatz einer Reform wichtig, richtig und überfällig ist. Ich bin aber der Auffassung, dass durch die Vorgehensweise der Landesregierung in der letzten Woche sowie durch die bestehende Beratungsresistenz auf die Vorschläge der Sachverständigen in den Ausschüssen oder auch im Block des Innenministeriums dem Land Thüringen die Gelegenheit genommen wurde, eine zukunftsfähige Reform auf den Weg zu bringen. Aus den genannten Gründen, meine Damen und Herren, werden wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Gleichwohl, meine Damen und Herren, unterstützen wir den Entschließungsantrag der CDU und SPD, der in wesentlichen Teilen gut ist. Insbesondere begrüße ich ausdrücklich die Frage der Berichterstattung und ich möchte an der Stelle auch eines sagen, es ist eben nicht nur der Job von Oppositionsfraktionen, zu kontrollieren, sondern, Herr Kollege Gentzel, ich betrachte das immer noch, und das ist mein Verständnis von Parlament, als eine gemeinsame Aufgabe aller Fraktionen, unabhängig davon, ob sie die Regierung tragen oder nicht. Ich möchte auch noch einmal eines sagen, wie vorhin so in der einen oder anderen Rede immer mal wieder der Vorwurf schwang, ihr habt ja nichts vorgelegt als Opposition und so weiter und so fort. Eines möchte ich sagen, diejenigen, die ein ganzes Ministerium hinter sich haben, haben viele Jahre keine funktionierende Reform vorgelegt.
Ich glaube, man kann es nicht verlangen von Oppositionsfraktionen, noch dazu, wenn sie keine besonders große personelle Ausstattung haben, dass sie die Arbeit leisten, die Ministerien jahrelang nicht hingekriegt haben.
Für den Antrag der LINKEN beantrage ich namens meiner Fraktion die getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte und damit, meine Damen und Herren, bin ich im wesentlichen am Ende meiner Betrachtung dieses Gesetzes. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, innere Sicherheit wird nicht nur für Menschen gemacht, sondern sie wird auch von Menschen gemacht. Umso trauriger ist es, dass an diesem für die Polizeiorganisation so wichtigen Tag ein Unfallereignis seinen Schatten wirft. Heute morgen kam eine Mitarbeiterin der Thüringer Polizei auf dem Weg zu ihrer Dienststelle bei einem Verkehrsunfall ums Leben. Lassen Sie mich deshalb hier zunächst mein Beileid zum Ausdruck bringen und sowohl den Angehörigen als auch den Kolleginnen und Kollegen versichern, dass wir wissen, was sie derzeit empfinden. Nichtsdestotrotz müssen die Betroffenen vor Ort, aber auch wir hier, die täglich gestellten Aufgaben weiter erledigen. Innere Sicherheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein hohes Gut für die Lebensqualität der Menschen in unserem Land. Ihre Gewährleistung ist zugleich ein Standortfaktor von herausragender Bedeutung. Unmittelbar verantwortlich für die Gewährleistung der inneren Sicherheit ist die Polizei und nicht unmittelbar der Bürger allein. Das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden, ist in Thüringen vergleichsweise gering. Die polizeiliche Aufklärungsquote liegt deutschlandweit auf Spitzenniveau. Unsere Polizistinnen und Polizisten leisten tagtäglich eine hervorragende Arbeit und, Herr Abgeordneter Adams, es ist schade, dass Ihre Zeit es nicht zulässt, der hiesigen Debatte zu folgen, wir haben entgegen Ihrer Wahrnehmung eine moderne und stark aufgestellte Polizei.
Die mit der Polizeistrukturreform vorgesehene und im Gesetzentwurf fixierte Struktur dient insbesondere dazu, die Leistungsfähigkeit der Thüringer Polizei auch für die Zukunft zu sichern. Die Thüringer Polizei wird dadurch in die Lage versetzt, Herausforderungen wie insbesondere die hohe Einsatzbelastung, neue Kriminalitätsformen und -phänomene, steigende qualitative Anforderungen an die Kriminalitätsbekämpfung und eine erhöhte Gefährdungslage durch den internationalen Terrorismus bewältigen zu können. So kann auch zukünftig der hohe Sicherheitsstandard im Freistaat gewährleistet werden. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung sowie schwindender personeller und materieller Ressourcen.
Dass hier Reformbedarf besteht, wurde bereits Mitte des letzten Jahrzehnts erkannt. Ich denke, man kann es vor diesem Hintergrund durchaus als Meilenstein bezeichnen, dass nunmehr die komplette Novelle des Polizeiorganisationsgesetzes zur endgültigen Beschlussfassung steht, die erste umfassende Strukturreform seit zwei Jahrzehnten und die letzte notwendige umfassende Strukturreform für die nächsten Jahrzehnte. Das Modell ist durchaus offen für künftige Entwicklungen in Gesellschaft, Kriminalität und Sicherheitspolitik.
An dieser Stelle einen herzlichen Dank an alle Fachleute - einige sind heute auf der Besuchertribüne -, die sich in den letzten anderthalb Jahren konstruktiv und mit hohem Arbeitseinsatz an der Diskussion und Erarbeitung beteiligt haben.
Im Mittelpunkt der Strukturreform steht die Errichtung einer Landespolizeidirektion als zentrale, landesweit zuständige Führungs-, Einsatz- und Verwaltungsdienststelle. Neben besonderen Führungsund Einsatzaufgaben übernimmt sie künftig insbesondere eine Vielzahl von administrativen Aufgaben der bisherigen Polizeidirektionen. Kernstück der Landespolizeidirektion ist eine Einsatzzentrale zur landesweiten Koordinierung und Führung der Außendienstkräfte durch die Implementierung eines zentralen Notruf- und Einsatzmanagements. In der Landeseinsatzzentrale erfolgt zukünftig die Annahme aller landesweiten Notrufe, immerhin etwa 1.000 pro Tag, was zweifelsfrei zur Entlastung der Basisdienststellen sowie zu einer deutlichen Verbesserung von Qualität, Schnelligkeit und Leistungsfähigkeit der polizeilichen Einsatzbewältigung vor Ort führt.
Die Landeseinsatzzentrale ersetzt die sieben Einsatzzentralen in den bisherigen Polizeidirektionen. Hierdurch können erhebliche Kosten- und Personaleinsparungen erzielt werden, da mit Einführung des BOS-Digitalfunks alle sieben Einsatzzentralen in technischer und personeller Hinsicht mit hohem finanziellen Aufwand hätten erweitert werden müssen. Die bisherigen Polizeidirektionen werden mit den Polizeiinspektionen am Standort und den Polizeiinspektionen Zentrale Dienste und der Integration von Organisationseinheiten aus den Verkehrspolizeiinspektionen zu leistungsstarken Landespolizeiinspektionen zusammengelegt. Durch die Entlastung von administrativen Aufgaben, die künftig in der Landespolizeidirektion wahrgenommen werden, ist die Konzentration auf das operative Tagesgeschäft möglich. Die Kriminalpolizeiinspektion und die weiteren Polizeiinspektionen werden den Landespolizeiinspektionen nachgeordnet.
aber nicht nur eine solche. Wir haben nicht nur im Ausschuss darüber gesprochen, es lässt sich heute selbst der Tagespresse entnehmen. Es wird daneben drei weitere Autobahnpolizeistationen geben, so dass Ihre Vermutungen leider für mich das Urteil haben, dass ich mich Ihnen nicht verständlich genug ausdrücken konnte, weder in mehreren schriftlichen Vorlagen noch in der mündlichen Erörterung.
Das zeigt, wie gut die Presse ist. Die genannten Kernpunkte belegen die Tiefgründigkeit der Polizeistrukturreform. Denn wir schaffen Neues, Modernes und erhalten gleichzeitig Bewährtes.
Deshalb hat auch die im Innenausschuss durchgeführte Anhörung eine überwiegend positive Resonanz deutlich erkennen lassen. Um hier nur einige Beispiele zu nennen: Die Gewerkschaft der Polizei gab zu Protokoll, dass sie die Polizeistrukturreform - wörtliches Zitat: „mit diesem Weg und diesem Gesetzentwurf“ mitträgt. Vonseiten der Deutschen Polizeigewerkschaft war zu hören, dass die Strukturveränderungen, insbesondere was die Schaffung der Landespolizeiinspektionen angeht, zu Synergieeffekten führe. Und Frau Jürgens vom Bund deutscher Kriminalbeamter sagte etwa, dass die Errichtung der Landeseinsatzzentrale befürwortet werde so nur auszugsweise.
Ich darf an dieser Stelle auch einmal darauf hinweisen, dass in der Anhörung mehrfach die gute Kommunikation zwischen Innenministerium und Gewerkschaften sowie Personalvertretungen hervorgehoben wurde. Ich glaube, damit haben wir eine Grundvoraussetzung für die Akzeptanz dieses Reformprojekts und auch dessen Umsetzung geschaffen. Fast alle Anzuhörenden haben eine zentrale Erwartung an die Entwicklung der Thüringer Polizei gerichtet, nämlich die Erwartung, die Thüringer Polizei auch zukünftig personell angemessen auszustatten. Dazu hat mein Haus ein anspruchsvolles Personalkonzept entwickelt, welches den Zeitraum eines Jahrzehnts abbildet. Hier darf ich gleich einmal zur Kritik auch von Ihnen, Herr Abgeordneter Bergner, an diesem Konzept bzw. an dem Zeitpunkt seiner Übersendung an die innenpolitischen Sprecher der Fraktionen dieses Hohen Hauses kommen. Hier offenbart sich ein Missverständnis. Natürlich ist es Aufgabe der Legislative, die Grundstruktur der Verwaltung zu regeln, aber die Personalentwicklung ist nun einmal Sache der Exekutive. Dass wir gleichwohl wie angekündigt auch politisch Rechenschaft darüber ablegen, wie wir die Thüringer Polizei auf der Grundlage dieses Gesetzes personalpolitisch und sächlich umstrukturieren wollen, steht auf einem ganz anderen Blatt. Das haben wir,
wie Sie sich vorstellen können, mit unterschiedlicher Intensität getan. Deshalb ist es ganz und gar nicht verfehlt, diese, wenn Sie so wollen, Serviceleistung der Landesregierung jetzt auch noch zu bemängeln.
Das Konzept legt die Inhalte der Personalbedarfsplanung bis 2021 fest. So trifft es Aussagen zur Personalausstattung der Behörden und Einrichtungen in der Neustruktur sowie zur perspektivischen Personalstärke in der Thüringer Polizei unter Beachtung der Haushaltssituation. Es beinhaltet insbesondere auch einen verbindlichen Einstellungspfad, der heute schon personalwirtschaftliche Stabilität bis 2016 mit den garantierten Übernahmen der Anwärter gibt. Die bedarfsgerechte Personalentwicklung, insbesondere im Vollzugsbereich, ist unverzichtbar dafür, dass die Thüringer Polizei ihre Aufgaben in den neuen Strukturen auf dem bisherigen hohen Niveau erfüllen kann. Das vorliegende Konzept belegt schlüssig, wie die Thüringer Polizei auch im Jahr 2021 noch ihre Aufgaben in zumindest gleich guter Qualität erfüllen kann und das, Herr Abgeordneter Adams, mit sage und schreibe 926 Stellen weniger als der Haushalt 2012 ausweist. Ich denke, das Einsparvolumen ist offenkundig und das bei einem Plus im Basisdienst von deutlich mehr als 300 Polizisten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem hier behandelten Gesetzentwurf wird die Grundlage für eine moderne, zukunftsorientierte Thüringer Polizei im Interesse der Sicherheit der Bürger und der Wirtschaft im Freistaat Thüringen geschaffen. Die anstehende Polizeistrukturreform zielt auf eine deutliche Straffung der Führungs- und Verwaltungsstrukturen. Damit wird die Grundlage geschaffen, die Basisdienststellen personell zu stärken; ca. 400 Polizeivollzugsbeamte können dem Einsatzund Streifendienst der Basisdienststellen zur Verstärkung zugeordnet werden. Durch Umverlagerung innerhalb der Polizei werden dem Präsenzdienst ca. 330 Planstellen mehr zur Verfügung stehen. Frau Abgeordnete Renner, dies geschieht bei gleichzeitiger Reduzierung des Gesamtstellenkontingents um über 900 bis zum Jahr 2021. Der Reformgewinn liegt damit bei weit über 1.200 Stellen. Wenn man dies nicht als Reform bezeichnen will, was soll denn dann noch als Reform bezeichnet werden?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Qualität der polizeilichen Arbeit wird spürbar vor allem im Bereich der Einsatzbewältigung steigen, aber auch im Bereich administrativer Tätigkeiten wird die Reform zu Verbesserungen führen und die Basisdienststellen deutlich entlasten. Da zudem alle Basisstandorte erhalten bleiben, wird die Polizeipräsenz vor Ort sichtbar erhöht. Dies entspricht auch einer Erwartung der Thüringer Bevölkerung, wie wir
Nun noch ein Wort zu dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Es ist keinem Mitarbeiter und keiner Dienststelle der Thüringer Landesverwaltung angemessen, dass eine Beschwerdestelle für anonyme Anschuldigungen geschaffen werden soll.