Protokoll der Sitzung vom 13.10.2011

(Beifall CDU)

Damit kann allenfalls feigem Denunziantentum Vorschub geleistet werden.

(Beifall CDU)

(Unruhe DIE LINKE)

Unser freiheitlicher Rechtsstaat hat ausreichend Möglichkeiten und Institutionen, um die Geltendmachung und Verfolgung aller Rechte und Anliegen der Bürger zu garantieren. Der mündige Bürger hat keinen Anlass, sich zu verstecken und hat auch keinen Grund, sein Anliegen nicht persönlich, namentlich und selbstbewusst vorzutragen. Der Änderungsantrag ist bereits aus diesem Grunde abzulehnen. Die Gründe für die Ablehnung des Entschließungsantrags der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN hatte ich bereits genannt. Ich kann mich mit gutem Gewissen der inhaltlichen Bewertung der Abgeordneten Gentzel und Fiedler insoweit anschließen.

Der Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen wird die vertrauensvolle und sachkritische Begleitung des nunmehr bevorstehenden anspruchsvollen und ambitionierten Umsetzungsprozesses sicherstellen. Dieser nunmehr anstehende Umsetzungsprozess wird unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten einiges abverlangen. Die aus den Statistiken ablesbaren Erfolge und die diese erst ermöglichende hohe Motivation unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und nicht zuletzt die gerade auch jüngst beim Pabstbesuch exemplarisch gezeigte Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft machen mich jedoch absolut sicher, dass wir auch diese - wenn Sie so wollen - letzte Herausforderung der Polizeistrukturreform bewältigen werden.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie um Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Geibert. Auch von dieser Stelle nochmals ein ausdrückliches Beileid der Familie der verunglückten Polizistin.

(Beifall FDP)

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zur Abstimmung und beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3402. Hier wurde getrennte Abstimmung beantragt in allen einzelnen Punkten.

Wir kommen zur Abstimmung über den Punkt 1 des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Diese Stimmen kommen aus den Fraktionen SDP und CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sehe ich nicht. Damit ist der Punkt 1 abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Punkt 2. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen DIE LINKE und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Diese Stimmen kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SDP und der CDU. Damit ist Punkt 2 abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Punkt 3. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Diese Stimmen kommen aus den Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Damit ist Punkt 3 abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Punkt 4. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Diese Stimmen kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der CDU und der SPD. Damit ist Punkt 4 abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Punkt 5. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Diese Stimmen kommen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der CDU. Damit ist Punkt 5 auch abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/3385. Wer sich dieser Beschlussempfehlung anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE und 1 Stimme aus der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/1758 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben erfolgten Abstimmung. Wer für die

(Minister Geibert)

sen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE und 1 Stimme aus der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich jetzt, sich von seinem Platz zu erheben. Vielen Dank. Wer gegen diesen Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung ist, den bitte jetzt, sich von seinem Platz zu erheben. Vielen Dank. Gibt es Stimmenthaltungen, der möge bitte jetzt aufstehen. Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.

(Beifall CDU, SPD)

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/3397. Wer für diesen Entschließungsantrag ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und 1 Stimme …

(Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Nein, falsch.)

Ach, war falsch, gut. Also nur die Stimmen aus der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen FDP, CDU und SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus der Fraktion DIE LINKE. Vielen Dank. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/3406. Wer sich dem anschließen kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus FDP, CDU und SPD. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist der Fall mit 1 Stimmenthaltung. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen worden.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 4

Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/2675 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/3276

ZWEITE BERATUNG

Das Wort hat der Abgeordnete Fiedler aus dem Innenausschuss zur Berichterstattung.

Redezeit so lange ich will.

(Heiterkeit CDU, SPD)

Beschlussempfehlung „Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes“. Durch den Beschluss des Landtags vom 19. Mai 2011 ist der Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 24. Sitzung am 10. Juni 2011 und seiner 28. Sitzung am 9. September 2011 beraten und ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Beschlussempfehlung: Der Gesetzentwurf wird abgelehnt.

Danke, Herr Abgeordneter Fiedler. Es ist tatsächlich so, es gab hier keine Begrenzung, aber es war auch noch nie unendlich.

Wir kommen jetzt zur Aussprache. Ich eröffne die Aussprache und das Wort hat der Abgeordnete Hey für die SPD-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir befassen uns ja heute bereits das zweite Mal im Hause mit diesem Gesetzentwurf der Kollegin und der Kollegen der FDP und werden mit Sicherheit, da bin ich mir ganz sicher, im Verlauf der Debatte auch auf die Auswertung der Anhörung zu diesem Gesetzentwurf, die ja schriftlich im Innenausschuss, wie eben schon Kollege Fiedler geschildert hat, hier noch einmal eingehen. Es ist bei Anhörungen immer so, dass man sich bestimmte Dinge aus den Zuschriften rauspicken kann. Da gab es Zustimmung und auch Ablehnung. Es ist müßig, da jetzt ein allgemeines Stimmungsbild ausmachen zu wollen, zumal eine Anhörung in der Regel immer nur zur Klärung verschiedener Teilaspekte dienen soll. Die grobe politische Richtung, also das Ziel, wo es hingehen soll, ist schließlich bei den Parteien, die wir auch hier im Haus repräsentieren, bei den meisten Sachfragen schon geklärt. Ich bleibe bei meiner Auffassung und der meiner Fraktion, die wir hier bereits in der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs dargelegt haben. Aus unserer Sicht ist es Menschen ab 18 Jahren durchaus möglich mitzugestalten, auch im kommunalen Bereich, aber dass erst ab dem 21. Lebensjahr auch noch weitaus größere Verantwortung übernommen werden kann, halten wir für gut. Wir halten es auch für angemessen. Es gibt in anderen Bundesländern - auch dies ist hier im Hohen Haus schon mal angesprochen worden - noch weitaus größere altersmäßige Hürden. Das sollen in einzel

(Vizepräsidentin Hitzing)

nen Bundesländern 23 sein, teilweise sogar 27. Da, denke ich, bewegen wir uns hier in Thüringen mit 21 Jahren durchaus in einem akzeptablen Bereich.

Da bin ich bei der zweiten Altersgrenze, die hier diskutiert wird und die auch vom Gesetzentwurf der Fraktionäre der FDP mit geändert werden soll, es geht um die Altersgrenze mit 65. Auch da sind Sie für ein Abändern dieser gesetzlichen Struktur hier im Freistaat. Dabei ergibt sich eigentlich ein entscheidender Widerspruch. Ich glaube, in einer der schriftlich eingereichten Anhörungen ist dies auch mit zum Tragen gekommen. Sie wollen doch eigentlich mit der Herabsetzung des Wahlalters bei den Jüngeren, also von 21 auf 18 Jahren, erreichen, dass sich auch mehr junge Menschen für ein kommunales Wahlamt interessieren. Aber - und das ist ja der logische Umkehrschluss - die Chancen zur Ausübung dieses Wahlamtes werden doch schon wieder verringert, wenn die andere Altersgrenze, die zweite nämlich, die mit 65 Jahren, keine gesetzliche Begrenzung mehr hat, also noch mehr ältere Entscheidungsträger noch länger im Amt bleiben. Das ist in der Tat ein Widerspruch, der sich auch für mich in der Debatte im Innenausschuss nicht gänzlich aufgeklärt hat. Vielleicht kommen wir im Verlauf der Redebeiträge, die wir jetzt zu diesem Thema auch noch hören werden, dazu.

Ich darf es zusammenfassen und bin deswegen heute, glaube ich, auch mal ganz kurz in meiner Redezeit, dass ich da die Ansicht des Gemeindeund Städtebundes teile, der sich auch an der Anhörung selbstverständlich beteiligt und gesagt hat, dass die derzeitig gängige Praxis in Thüringen so beibehalten werden sollte und sich kein Änderungsbedarf in den Regularien für diese beiden Altersgrenzen hier ergibt. Dieser Meinung sind wir auch, der schließen wir uns an. In diesem Sinne werden wir diesem Gesetzentwurf der FDP nicht zustimmen. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Hey. Das Wort hat jetzt Abgeordneter Bergner für die FDP-Fraktion.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jawohl, es ist richtig, wir halten die Altersgrenzen so, wie wir sie im Kommunalwahlrecht in Thüringen haben, nicht mehr für sachgerecht.

(Beifall DIE LINKE, FDP)

Es sind, wie Sie richtig erkannt haben, genau zwei Punkte, die wir angehen. Das ist einmal das Mindestwahlalter und zum anderen auch das Maximalwahlalter. Ich will das mit dem Mindestwahlalter

noch einmal begründen. Sie können im Kreistag sein mit 18, Sie können - und da war die Aussage des Ministers in der Debatte neulich nicht richtig auch Minister mit 18 werden, übrigens auch Kanzler in Deutschland. Sie können mit 18 als Unteroffizier einen Kampfeinsatz in Afghanistan führen, aber Sie können nicht Bürgermeister einer kleinen Gemeinde in Thüringen sein. Das halten wir nach wie vor nicht für richtig, meine Damen und Herren.

(Beifall FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die eingegangenen Stellungnahmen werfen da durchaus die politischen Vorurteile, die so gelegentlich kursieren, über den Haufen. Während beispielsweise das rot-rot-geführte Brandenburg unseren Gesetzentwurf nicht für richtig hält, ist das CSU-geführte Innenministerium von Bayern der Meinung, genau das tun zu wollen, was wir Ihnen hier vorgeschlagen haben. Auch das ist für uns eine interessante Erfahrung gewesen.

(Beifall FDP)

Insofern gebe ich Herrn Kollegen Hey recht. Es ist kein eindeutiges Stimmungsbild, was sich aus der Anhörung ergeben hat. Das heißt, wir sind also nach wie vor in besonderem Maße gefragt, uns selbst ein Urteil zu bilden und uns nicht nur auf das aus anderen Richtungen zu verlassen.

Besonders spannend fand ich aber dieser Tage, meine Damen und Herren, als ich auf einen Filmstreifen im Internet aufmerksam gemacht wurde, das ist ein Filmstreifen einer Serie, die heißt: „Auf ein Wort, Bürger reden Klartext.“ Jetzt ist er leider gerade nicht da, in diesem Filmstreifen wird der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Kollege Mohring, aus den Reihen der Besucher angesprochen und gefragt, warum es denn nun eigentlich in Thüringen so ist, dass man mit 18 noch nicht Bürgermeister sein darf. Der Kollege Mohring hat in diesem Filmstreifen das als eine interessante Idee bezeichnet, die er gern mit seiner Fraktion besprechen möchte.