Zu Frage 3: Es wird sichergestellt, dass nur solche öffentlichen Aussagen von Mitgliedern oder Beauftragten der Landesregierung zugerechnet werden, die auch aus der jeweiligen Funktion des Mitglieds oder Beauftragten der Landesregierung heraus getätigt wurden oder für diese Relevanz besitzen.
Zu Frage 4: Die Landesregierung hat weder die Evangelische Allianz noch Veranstaltungen der Evangelischen Allianz unterstützt. Danke.
Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Frau Ministerin. Ich schließe die Fragestunde und rufe auf den Tagesordnungspunkt 37
Wahl von Mitgliedern in die Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt gemäß § 45 Abs. 1 des Thüringer Landesmediengesetzes Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU, DIE LINKE und der SPD - Drucksache 5/3379
Dazu ein Hinweis von meiner Seite: Gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 22 des Thüringer Landesmediengesetzes gehören der Versammlung der Landesmedienanstalt u.a. drei Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen an. Die laufende Amtszeit endet im November 2011. Da im Thüringer Landesmediengesetz der Wahlmodus nicht geregelt ist, finden die allgemeinen Verfahrensvorschriften des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung. Danach fallen nach dem d’hondtschen Höchstzahlverfahren auf die Fraktion der CDU, auf die Fraktion DIE LINKE sowie auf die Fraktion der SPD jeweils ein Platz. Der gemeinsame Wahlvorschlag liegt Ihnen in der Drucksache 5/3379 vor. Wortmeldungen zur Aussprache liegen mir nicht vor. Deshalb können wir in die Abstimmung einsteigen. Gemäß § 49 Abs. 2 Geschäftsordnung kann bei Wahlen durch Handzeichen abgestimmt werden, wenn kein Mitglied des Landtags widerspricht. Gibt es Widerspruch? Es gibt keinen Widerspruch, dann wird durch Handzeichen abgestimmt.
Fraktion, den Abgeordneten André Blechschmidt von der Fraktion DIE LINKE und den Abgeordneten Uwe Höhn von der Fraktion der SPD in die Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt entsenden, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe Zustimmung von allen Fraktionen. Ich frage trotzdem, gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit sind alle drei Kollegen gewählt. Ich gratuliere im Namen des Hauses - ich gehe davon aus, dass Sie die Wahl annehmen und schließe den Tagesordnungspunkt.
Thüringer Gesetz zur Neufassung und zur Änderung polizeiorganisatorischer Regelungen Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/1758 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/3385
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat das Gesetz zur Neufassung und zur Änderung polizeiorganisatorischer Regelungen im vergangenen Jahr im November dem Landtag vorgelegt. In dem vorgelegten Gesetz wird der gesetzliche Rahmen für die Neukonzeption der Organisationsstruktur der Thüringer Polizei im geänderten Polizeiorganisationsgesetz geschaffen, worauf sich Folgeänderungen im Polizeiaufgabengesetz und im Thüringer Personalvertretungsgesetz ergeben.
darum, die Plätze aufzusuchen und die Gespräche untereinander wenigstens einigermaßen einzustellen. Herr Gumprecht, fahren Sie fort.
Der Landtag hat am 11. November 2010 den Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen. Der Innenausschuss hat dann diesen Gesetzentwurf in vier Sitzungen beraten. In seiner 17. Sitzung führte der Ausschuss eine schriftliche und mündliche Anhörung durch. Von den neun Anzuhörenden nutzten sechs die Chance des mündlichen Vortrages. In der 30. Sitzung am 7. Oktober 2011 hat dann der Innenausschuss zu dem Gesetzentwurf abschließend beraten. Die Koalitionspartner CDU und SPD haben einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser wurde mehrheitlich angenommen. Der Ausschuss empfiehlt ebenfalls mehrheitlich die Annahme des Gesetzentwurfs einschließlich der angenommenen Änderungen. Vielen Dank.
Danke, Herr Abgeordneter. Ich stelle jetzt noch die Frage: Wünscht die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Begründung ihres Entschließungsantrags? Das ist nicht der Fall. Danke. Dann eröffne ich die Aussprache. Als Erster hat Abgeordneter Adams von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Polizeistrukturreform ist im Jahr 2001 von Innenminister Köckert begonnen worden, sollte eine ganz radikale Reform werden und wird als sehr blasses Papier unserer Meinung nach im Jahr 2011 im Augenblick sein Ende finden.
Fünf Minister haben daran gearbeitet, einer ist darüber sogar gestolpert. Kurz zur Erklärung für die Menschen, die uns zuschauen. Dieses Gesetz beantwortet nicht die Frage, ob nur ein Polizist mehr auf der Straße sein wird, mehr Dienst sein wird. Dieses Gesetz beantwortet nicht die Frage, wie die Landesregierung beurteilt, wie sich die Kriminalität entwickeln wird und welche Herausforderungen stehen in den nächsten Jahren. Dieses Gesetz beantwortet auch nicht die Frage, wie man mit engeren Ressourcen in Zukunft umgehen wird auch in der Thüringer Polizei. Dieses Gesetz ist ein Gerüst, in das man Polizei stärken, Personal stärken, verschiedene Aufgaben hineinsetzen kann. Dennoch ist die Debatte richtig, dass wir, wenn wir über die
ses pure Gerüst dieses Polizeiorganisationsgesetzes sprechen, natürlich über die Wünsche, über die Anforderungen hier parlamentarisch diskutieren.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Frage der personellen Ausstattung hat die Landesregierung ein ganzes Jahr beschäftigt, nachdem sie ein ganzes Jahr das Gerüst vorbereitet hat. An einer Stelle wollen wir GRÜNE ausdrücklich zustimmen und sagen ganz klar, er ist richtig, dass die Landesregierung den Fehler aus dem Jahr 2008 aus der Zeit der CDU-Alleinregierung wieder revidiert, dass man nämlich die Fragen der Polizeiverwaltung an einem Ort zusammenführt, nämlich in der zukünftigen Landespolizeidirektion. Im Jahr 2008 hatte die CDU mit ihrer Kleinreform, die sie damals machen wollte, das Polizeiverwaltungsamt aufgelöst und viele verschiedene Aufgaben über die Polizeidirektionen und auf die Bereitschaftspolizei verteilt. Gerade vor dem Hintergrund, dass wir davon ausgehen müssen, dass es mutmaßlich einige Rechtsverstöße bei der Beschaffung in der Thüringer Polizei gegeben hat, muss man sagen, wir wollen in dieser neuen Struktur einen Ort haben, wo die Nutzer des Beschafften und die Beschaffer voneinander getrennt sind und wo wir sicherstellen können, dass ein hohes Maß an Qualität bei der Rechtssicherheit und der Rechtmäßigkeit der Beschaffung auch wieder gewährleistet werden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was wäre unserer Meinung nach richtig gewesen, in diesem Zusammenhang zu diskutieren? Unserer Meinung nach wäre es wichtig gewesen, die Kriminalitätsphänomene, die wir in Zukunft stärker in den Blick nehmen müssen, ins Auge zu fassen. Wir hätten uns anschauen müssen, ob es denn richtig ist, an den Vorstellungen des Schutzmanns, der Streife geht, festzuhalten oder nicht umzuorientieren auf eine moderne Polizei mit sehr hoch spezialisierten Kriminalisten, die z.B. auch Internetkriminalität bekämpfen können. An der Stelle soll es nur ganz deutlich gesagt werden, Internetkriminalität bekämpfen heißt nicht, als Schnüffelstaat dort unterwegs zu sein. Internetkriminalität heißt in vielen Fällen Kreditkartenbetrug, heißt in vielen Fällen Verleumdung und Ähnliches, meine sehr verehrten Damen und Herren. Für diese Herausforderung ist unsere Thüringer Polizei im Augenblick noch nicht vorbereitet.
Oder ebenso hätte es eine Positionierung geben können der Landesregierung, dass man sagt, wir werden in Zukunft bei einer zunehmenden Motorisierung auch mehr Straßenverkehrsdelikte haben im Ordnungsrecht. Hier müssen wir als Polizei stärker aufgestellt sein. Dann hätte man daraus ableiten können, welche Aufgaben man in Zukunft hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir glauben, dass, und das ist für uns kein Widerspruch, wenn wir auch dieses Bild des Schutzmanns, der Streife geht, für tradiert halten, gerade solche Aufgaben, wie sie die KoBBs wahrnehmen, und die Position der KoBBs außerordentlich wichtig wären, um in der Bevölkerung zusammenzuarbeiten. Das wäre ein zweiter Punkt gewesen, den wir in dieser Debatte hätten führen müssen. Wir hätten darüber nachdenken müssen, wie können wir die Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Polizei stärken.
Auch darüber gibt es keine einzige Aussage in diesem Gesetz und auch nicht in Ihrem Personalentwicklungskonzept. Von Ihnen gibt es immer nur wieder die Aussage mehr Blau auf die Straße, aber Sie sagen nicht, was sie auf der Straße sollen. Wir sagen das ganz klar, wir wollen, dass die Polizei als z.B. Kontaktbereichsbeamte dichter an den Bürger herankommt, dass sie auf die Straße gehen, um dem Bürger näher zu sein, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Drittens: Auch in diesem Polizeikonzept, das nach Ansage von CDU und SPD ein Konzept ist, das mehr Sicherheit bringen wird, lässt man vollkommen aus dem Blick, dass der dritte Punkt, den ich hier anführen möchte, eigentlich der Wichtigste ist, die Zivilgesellschaft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wer mündige Bürger fördert und wer auf kommunaler wie auf Landesebene viel Beteiligung ermöglicht, der wird eine verantwortungsbewusste Gesellschaft ernten und diese verantwortungsbewusste Gesellschaft ist im Prinzip der Garant für Sicherheit und nicht die Polizei, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht die Polizei.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist meine Überleitung zum Entschließungsantrag von SPD und CDU. Sie schreiben dort an erster Stelle, ziemlich an prominenter erster Stelle: Unmittelbar verantwortlich für die Gewährleistung der Sicherheit ist die Polizei. Ich habe versucht, das eben deutlich zu machen, dass wir GRÜNE Ihnen hier an dieser Stelle komplett widersprechen. Wir glauben, die Bürgerinnen und Bürger, die sich rechtstreu verhalten wollen, sind die Garanten der Sicherheit und die Polizei ist ein guter Helfer dabei.
ist notwendig“ natürlich im Hinterkopf haben, dass in dieser Legislatur nur noch 150 Stellen abgebaut werden, obwohl der Innenminister den Auftrag hat, insgesamt in seinem Bereich 2.000 abzubauen. Das müssen wir in Relation bringen. Wir dürfen nicht vergessen, dass gerade in dem Bereich, wo noch die 150 abgebaut werden, weitere 400 noch abzubauen sein werden in den nächsten Jahren. Das müssen nachfolgende Regierungen dann für Sie erledigen. Sie sagen an der gleichen Stelle, wenn es um den Stellenabbau geht, dass die Landesregierung aber in Zukunft, wenn wir heute das Gesetz verabschiedet haben - ich zitiere: „Im Gegenzug wird von der Landesregierung erwartet, notwendige Optimierungspotenziale zu erarbeiten, damit die Arbeitsbedingungen der Polizei in der Fläche verbessert werden.“ Ich dachte, das machen wir mit diesem Gesetz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch bei der Frage der Aufgabenkritik fehlt das Konzept des Ministers und fehlt auch die Koalition. Drei Anstriche in dem sogenannten Personalentwicklungskonzept des Ministers führen überhaupt nur in die Richtung einer Aufgabenkritik. Aber eines will ich der Koalition durchaus sagen, da sind wir so ein bisschen Ihrer Meinung. Wenn man sich Ihren Entschließungsantrag durchliest, obwohl Sie unserer Meinung nach eine falsche Ausgangslage beschreiben, stellen wir fest, dass Sie eigentlich zu dem gleichen Ergebnis kommen. Sie misstrauen dem Ministerium und deshalb haben Sie eine Menge Informationspflichten und eine Menge Aufgabenprüfung hier mit reingeschrieben. Donnerwetter, wie viel Misstrauen, wenn Sie doch selbst den Minister stellen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Was ist nun der Kern der Reform, die uns Minister Geibert heute hier nach sieben Jahren am Ende der Kette von fünf Ministern vorstellt und dafür sicherlich werben wird? Es werden Schilder umgeschraubt, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es werden siebenmal die Schilder Polizeidirektion abgeschraubt und dafür kommen sieben neue Schilder an die gleichen Orte mit Landespolizeiinspektion und es wird ein neues Schild geben Landespolizeidirektion. Beim Landeskriminalamt, obwohl man sieht, dass es hier Reformbedarf gibt, wird es keine Änderungen geben. Dazu war die Kraft im Augenblick auch zu schwach. Sie werden sieben Einsatzzentralen abbauen und Sie werden eine neue einrichten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie damit Geld sparen sollen, obwohl Sie ja im Problem und Regelungsbedürfnis zu dem Gesetz extra ausführen, dass es auch um die enger werdenden Ressourcen gehen wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Innenministerium hat den Abgeordneten eine Übersicht gegeben, wie diese Reform Geld sparen wird. Schaut man sich die beiden Summen unten an, kommt man einmal auf 2,7 Mio. € und einmal auf 6,8 Mio. €; auf der einen Spalte, wo mit 2,7 Mio. € nämlich die Kosten stehen und die Einsparungen sollen die 6,8 Mio. € sein. Ganz oben, wo noch einmal 8,439 Mio. € stehen, das ist schraffiert und mit einem kleinen Sternchen versehen, die solle man bitte nicht dazurechnen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die müssen wir mit dazurechnen, denn das sind Kosten, die entstehen werden. Ich sage Ihnen auch ganz klar, wer uns einfach nur Liegenschaften vorrechnet, nachdem wir die ganze Zeit über Personal und Struktur diskutiert haben, der macht diese Reform nicht transparenter. Eine Reform, die auf enger werdende Ressourcen antworten soll, mit nur 12 Zahlen finanziell zu begründen, meine sehr verehrten Damen und Herren, das finden wir unredlich.