Ich habe Ihnen - und das kann ich in der Beantwortung sagen - die in der ARD abgestimmte MDR-Position zur Kleingartenproblematik dargestellt, die sich im Übrigen nach meinem Dafürhalten mit der Auslegung des § 3 des Rundfunkänderungsstaatsvertrages deckt. Die Begründung, und das war die Problematik, dass der Wortlaut der Begründung zum § 3 etwas anderes vermuten ließ, als der mutmaßliche politische Wille eigentlich beinhalten sollte. Deshalb ist es mir auch noch einmal wichtig. Ich kann jetzt nicht mit einem klaren Ja auf Ihre Frage antworten, das wäre ein bisschen verwegen; ich möchte das ganz gerne morgen auch noch einmal mit den Kollegen in der Rundfunkkommission der CdS-Konferenz protokollarisch dokumentieren. Aber eines ist klar, dass Begründungen sich immer nachrangig zu dem Gesetzestext verhalten, der für meine persönliche Auffassung eigentlich diesen Weg zu § 20 gar nicht anders interpretieren kann. So viel dazu und ich hoffe, dass damit auch ein Punkt zur Klarstellung beigetragen ist. Es war mir sehr wichtig, es war Ihnen sehr wichtig. Ich darf Sie nun herzlich um Ihre Zustimmung zu dem Zustimmungsgesetz bitten. Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin Walsmann. Ich habe jetzt niemanden mehr auf der Rednerliste. Das heißt, wir kommen jetzt zur Abstimmung.
Erstens wird abgestimmt direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/2988 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der CDU und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? Die gibt es nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen kommen aus den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt, sich von seinem Platz zu erheben. Das sind die Damen und Herren der Fraktionen der SPD und CDU. Herzlichen Dank. Wer dagegen ist, den bitte ich jetzt, sich von seinem Platz zu erheben. Wer sich der Stimme enthält, erhebt sich bitte jetzt. Das sind die Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Vielen Dank. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen worden.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/3042. Wer dafür stimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das ist die Fraktion der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Diese kommen aus allen anderen Fraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/3560. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Fraktionen DIE LINKE, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Die kommen aus den Fraktionen der SPD und der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD in der Drucksache 5/3563. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und der FDP. Wir kommen jetzt zu den Gegenstimmen. Bitte Handzeichen. Keine. Gibt es Stimmenthaltungen? Die kommen aus den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen.
Meine Damen und Herren, ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 a, b und rufe auf den Tagesordnungspunkt 7
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmungen über die europäische Amtshilfe gemäß Artikel 28 ff. der Richtlinie 2006/123/EG Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3222 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Technologie und Arbeit - Drucksache 5/3495
Das Wort hat der Abgeordnete Baumann aus dem Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zur Berichterstattung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung „Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Umsetzung der Bestimmungen über die europäische Amtshilfe gemäß Artikel 28 ff. der Richtlinie 2006/123/EG“ in der Drucksache 5/3222 wurde in der 65. Sitzung des Thüringer Landtags der aktuellen Legislaturperiode eingebracht, beraten und an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen. Eine Überweisung an den Justizausschuss wurde abgelehnt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit hat den Gesetzentwurf in seiner 23. Sitzung am 4. Oktober 2011 und auch in seiner 24. Sitzung am 8. November 2011 beraten und eine schriftliche Anhörung durchgeführt. Die Anzuhörenden haben in ihren Stellungnahmen keine Änderungswünsche vorgebracht, so dass der Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit dem Plenum in Drucksache 5/3495 empfiehlt, den Gesetzentwurf ohne Änderung anzunehmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Baumann. Ich eröffne jetzt die Aussprache. Mir liegt eine Wortmeldung vor. Das Wort hat der Abgeordnete Meyer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir stimmen zu.
Danke, Herr Abgeordneter Meyer. Ich habe jetzt keine Wortmeldung mehr. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung. Es ist also jetzt die Möglichkeit gegeben, das Stimmverhalten zu dokumentieren. Wir stimmen ab direkt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 5/3222 in zweiter Beratung. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Gibt es nicht. Gibt es Enthaltungen? Die kommen aus der Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich jetzt, sich von seinen Plätzen zu erheben. Vielen Dank. Wer dem nicht zustimmen kann, den bitte ich jetzt, sich von seinen Plätzen zu erheben. Das ist niemand. Wer sich enthält, erhebt sich bitte jetzt. Vielen Dank, damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen.
Gesetz zur Aufhebung des Thüringer Erziehungsgeldgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP - Drucksache 5/3347 ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir sprechen jetzt zum wiederholten Male zum Gesetz zur Abschaffung des Landeserziehungsgeldes. Leider, und in der Tat wieder leider, hat es das Plenum nicht geschafft, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss zu überweisen. Das finde ich schon ein bisschen schwierig.
GRÜNEN intensiver zu der Frage Erziehungsgeld verständigt. Am 1. November hatten wir dazu eine gemeinsame Anhörung durchgeführt und die Ergebnisse bestärken uns durchaus in unserer politischen Haltung.
Der Ausgangspunkt war 2005 die Familienoffensive, sozusagen ein Angriff auf die Familie durch die damalige CDU-Alleinregierung. Herr Zeh, Sie sind bis heute noch ein wackerer Kämpfer für das Erziehungsgeld, da dürfte Ihnen die Entwicklung auf der bundespolitischen Ebene durchaus auch zupasskommen.
Nun aber die Frage: Die Familienoffensive wurde 2005 gestartet. Das Volksbegehren für eine bessere Familienpolitik hat die Familienoffensive aufgehalten und im Bereich der Familienpolitik, was die Kindertagesstätten und die Ausstattung der Kindertagesstätten angeht, eine ganze Menge bewegt. Die über 80.000 Bürgerinnen und Bürger hier aus Thüringen, die unterschrieben haben, haben das nicht ohne Grund getan.
Denn Sie haben uns suggeriert, dass mit der Familienoffensive und mit dem Landeserziehungsgeld eine ganze Reihe familienpolitischer Maßnahmen einhergehen. Unter anderem wollten Sie quasi den demographischen Wandel bekämpfen, indem sie Anreiz schaffen, um Kinder in die Welt zu setzen. Das ist vom Prinzip her gut, allerdings lässt sich durchaus fragen: Wie viele zusätzliche Kinder hat das Landeserziehungsgeld wirklich hervorgebracht, hat es die von Ihnen verkündeten Versprechungen eingehalten? Da haben wir als LINKE Fragezeichen zu setzen. Da müssen wir als LINKE konstatieren: Mehr Kinder gab es durch das Landeserziehungsgeld wohl nicht.
Die zweite Frage, die Sie von der CDU aufgemacht haben, war die der Wahlfreiheit. Sie wollten den Eltern Wahlfreiheit gewähren. Sie wollten ihnen die Möglichkeit geben, zwischen der Erziehung durch die Eltern und der Betreuung in einer Kindertagesstätte zu wählen. Das Argument der Wahlfreiheit ist dahin gehend schwierig, denn eine echte Wahlfreiheit gibt es nicht. Es gibt zum einen ökonomische Zwänge, in denen Familien stehen. Die ökonomischen Zwänge sind so groß, dass viele darauf angewiesen sind, ihre Kinder in die Kita zu bringen. Selbst die 150 € Landeserziehungsgeld, die Sie den Familien überwiesen haben, helfen nicht, die ökonomischen Zwänge auszuhebeln. Deshalb ist hier die Frage, ob die Wahlfreiheit wirklich gewährleistet wurde, aber dazu später mehr.
Ich möchte eine kleine Rechnung aufmachen: Das Jahr hat 8.760 Stunden. Bei angenommenen 230 Werktagen pro Jahr und einer angenommenen Betreuung von 10 Stunden pro Tag sind die Kinder, die in den Kitas betreut werden, rund 2.300 Stun
den betreut. Das sind in etwa 70 Prozent der Zeit des Jahres. Das bedeutet, dass selbst Eltern, die ihre Kinder in die Kitas bringen, 70 Prozent der Zeit mit ihren Kindern verbringen. Hier ist durchaus die Frage zu...
Na klar stimmt das. Wenn ich von 8.760 Stunden im Jahr ausgehe und sie 2.300 Stunden in der Kita betreut werden, dann bleiben immer noch 70 Prozent der Zeit übrig, die das Jahr hat, die durch die Eltern betreut werden. Bitte?
Ich weiß nicht, wie Sie das mit den Kindern gemacht haben, aber ich wurde nachts auch von meinen Eltern betreut. Ich habe meistens zu Hause geschlafen.
Jedenfalls in dem Alter, in dem es noch darum ging, Herr Schröter. Das war dann mit zunehmendem Alter etwas anderes, aber das ist jetzt nicht Thema.
Die Frage ist: Wie wollen Sie eigentlich die Erziehungsleistung von Eltern honorieren? Sie haben argumentiert, dass das Erziehungsgeld durchaus auch als Anerkennung für die Erziehungsleistung der Eltern stattfindet. Allerdings müsste man, wenn man sagt, dass die Kinder immer noch 70 Prozent der Zeit von den Eltern betreut werden, natürlich auch das Erziehungsgeld ein Stück weit hochsetzen, denn die 150 €, die Sie den Eltern zugeben, das ist in der Tat eine Art Demütigung, wenn man das als adäquaten Ersatz für die Erziehungsleistung heranziehen möchte. Echte Wahlfreiheit hätten Sie geschaffen - das gilt auch für Sie, die in der Bundespolitik Verantwortung tragen -, wenn wir zum Beispiel ein Elterngehalt hätten, wenn wir echte Wahlfreiheit hätten und sagen würden, diejenigen, die ihre Kinder zu Hause betreuen sollen, sollen ökonomisch dafür auch einen wertvollen und angemessenen Ersatz bekommen. Das allerdings machen Sie nicht, das ist natürlich auch sehr teuer, das muss man sagen, aber wenn es um die Frage der Wahlfreiheit ginge, müsste man nicht nur die Kitas auf der einen Seite haben, sondern auch einen Wahlmodus, den man auf der anderen Seite wählen könnte. Den haben wir leider nicht.
Die Frage zum Erziehungsgeld, das haben wir auch bei der gemeinsamen Anhörung geklärt, Prof. Eichenhofer war dort und hat das auch ausgeführt, hat also gesagt, die 150 € als Anerkennung der Erziehungsleistung sind wirklich ganz schön demütigend und man kann, wenn man das ein bisschen politisch überspitzt, auch sagen, vielleicht ist es die
Fortsetzung der Niedriglohnpolitik durch die CDU, dass Erziehungsleistung auch nicht so sehr anerkannt wird. Die Frage, die sich daran anschließt, ist diejenige, wie die Erziehung in den Kindertagesstätten organisiert werden kann, und die Frage ist diejenige, was mit den 150 € passiert. Denn de facto ist es eine Prämie dafür, dass staatliche Angebote nicht wahrgenommen werden, und das ist in der Tat ein etwas merkwürdiges politisches Herangehen. Ich bekomme ja auch kein Geld, nur weil ich die Bibliothek oder das Schwimmbad oder den Sportplatz nicht nutze.
Herr Gumprecht, wenn Sie mich etwas fragen möchten, dann lade ich Sie herzlich ein, aber das ist immer schwierig, wenn Sie das von ganz hinten machen, da verstehe ich hier nämlich nichts.
Genau, so machen wir das. Sie können das nicht bestimmen, Herr Abgeordneter, ich bitte Sie einfach, in Ihrer Rede fortzufahren. Danke.