Greiz, Hildburghausen, Nordhausen, Saale-Holzland-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Saalfeld-Rudolstadt, Schmalkalden-Meiningen, Sonneberg und dem Unstrut-Hainich-Kreis. Die Landesregierung hat dem Landtag die Zusammenfassung der Ergebnisse des schriftlichen Anhörungsverfahrens zum vorliegenden Gesetzentwurf in Form eines Berichts einschließlich der zugehörigen Stellungnahmen zugeleitet. Die Auswertung beruhte dabei ebenfalls auf den Meldungen der Kommunalaufsichtsbehörden.
Für alle 17 - ich betone für alle 17 - im Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden 2011 vorgeschlagenen Neugliederungsmaßnahmen liegen Gründe des öffentlichen Wohls vor, die nach Auffassung der Landesregierung eine Bestätigung durch den Landtag ermöglichen und rechtfertigen. Selbstverständlich gibt es bei der Beurteilung der Gründe des öffentlichen Wohls verschiedene Perspektiven. Dass nach dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD einzelne Paragrafen zunächst zur weiteren Beratung im Innenausschuss zurückgestellt werden sollen, ist einem weiteren Gesprächsbedarf geschuldet, der sich im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens ergeben hat. An den Rechtspositionen der betroffenen Kommunen ändert sich nichts. Alle Voraussetzungen nach der Thüringer Kommunalordnung für die Zusammenschlüsse sind erfüllt. Mit der Änderung des § 36 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und der Aufnahme dieser Rechtsänderung im Neugliederungsgesetz 2011 werden zum einen die erforderlichen Voraussetzungen für die Förderung der im Rahmen des Neugliederungsgesetzes 2011 vorgeschlagenen Regelungsfälle geschaffen. Der Gesetzgeber entscheidet nach dem vorliegenden Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und SPD mit dem diesjährigen Neugliederungsgesetz auch über die Förderung der darin enthaltenen Strukturänderungen. Er ermöglicht damit nicht nur, dass alle davon betroffenen Kommunen Fördermittel erhalten können, sondern auch eine Förderung entsprechend der in § 36 Thüringer Finanzausgleichsgesetz vorgesehenen Höhe.
Darüber hinaus legt der Gesetzgeber mit der Entscheidung über eine Änderung des § 36 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes eindeutige Kriterien fest, in welchen Fällen, in welchem Umfang und bis wann weitere freiwillige Gemeindefusionen im Freistaat Thüringen gefördert werden. Diese Förderung soll auf das Jahr 2011 beschränkt bleiben, letztmalig und nur vorbehaltlich einer tatsächlichen Bestandsänderung im Jahr 2012 erfolgen, über die wiederum der Landtag zu entscheiden hat, so, wie es bereits seit vielen Monaten auch im Land kommuniziert wird.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Landesregierung führt eine Vielzahl von Gesprächen mit kommunalen Vertretern. Nach meiner Einschätzung
würde es zu massiven Irritationen vor Ort kommen, wenn die in Aussicht gestellten und oftmals auch bereits verplanten Fusionsprämien aufgrund der hohen Anzahl der vorgelegten Anträge in diesem Jahr der Maßgabe des Haushalts geopfert werden müssten. Gerade diese Fördermittel haben dem vorgesehen Ziel entsprechend vielerorts die Fusionsbestrebungen angeregt und unterstützt. Gleichwohl ist es vor allem aus finanzpolitischer Sicht ebenso nachvollziehbar und vertretbar, wenn die Förderung freiwilliger Gemeindefusionen mit dem Ende des Jahres 2011 ausläuft. Ich bin überzeugt, dass diese klaren Regelungen bei den Kommunen des Landes großes Verständnis finden werden. Dass sachliche und rechtliche Gründe dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE entgegenstehen, wurde in der Sitzung des Innenausschusses ausführlich diskutiert. Ich möchte mir daher weitere Ausführungen dazu ersparen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Dann beende ich die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung.
Wir stimmen als Erstes ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/ 3564. Hier war beantragt, die Punkte 1 und 2 getrennt abzustimmen. Ich rufe deshalb auf den Punkt 1 des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Wer für diesen Punkt 1 ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei der Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? Gegenstimmen bei den Fraktionen der FDP, der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? Keine Enthaltung. Damit ist Punkt 1 des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Ich komme zu Punkt 2. Wer dem Punkt 2 seine Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Das sind die Gegenstimmen bei der SPD, CDU und der FDP. Wer enthält sich? Es enthält sich niemand. Damit ist auch Punkt 2 des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über die Neufassung des Gesetzentwurfs in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/3528 unter Berücksichtigung der Abstimmung über den Änderungsantrag. Wer für die Neufassung des Gesetzentwurfs in der Beschlussempfehlung ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist gegen diese Neufassung des Gesetzentwurfs? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Es enthalten sich die Fraktionen DIE LINKE und die FDP, Entschuldi
gung, und Frau Abgeordnete Meißner. Damit ist die Neufassung des Gesetzentwurfs, die in der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 5/3528 enthalten ist, angenommen.
Wir kommen nun zur Abstimmung über den neu gefassten Gesetzentwurf. Wer für diesen Gesetzentwurf ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Enthaltung bei den Fraktionen DIE LINKE und bei der FDP.
Wir kommen nun zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich, sich jetzt von den Plätzen zu erheben. Zustimmung bei den Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Wer enthält sich? Die Fraktionen DIE LINKE und der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe den Tagesordnungspunkt.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 5/3086 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 5/3529
Wir kommen zur Berichterstattung aus dem Innenausschuss. Die Berichterstattung erfolgt durch den Abgeordneten Gumprecht. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung hat dem Landtag den Gesetzentwurf „Gesetz zur Änderung des Thüringer Datenschutzgesetzes und anderer Vorschriften“ in der Drucksache 5/3086 vorgelegt.
Durch Beschluss des Landtags am 16. September 2011 ist dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 29. Sitzung am 16. September sowie in seiner 31. Sitzung am 11. November beraten und ein sehr umfangreiches schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Die umfangreichste Stellungnahme kam vom Thüringer Datenschutzbeauftragten.
In der 31. Sitzung hat DIE LINKE am 11. November kurzfristig einen eigenen, sehr umfangreichen Antrag, der sich im Wesentlichen der Stellungnahme des Beauftragten für den Datenschutz anschließt, eingebracht. Dieser wurde beraten und mehrheitlich abgelehnt.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 31. Sitzung mehrheitlich angenommen und liegt Ihnen heute zur Entscheidung vor. Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Erster spricht zum vorliegenden Gesetzentwurf aus der Fraktion der FDP der Abgeordnete Dirk Bergner.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben gerade etwas gehört über die Beratungen, die im November zu diesem Gesetzentwurf stattgefunden haben. Ebenfalls im November, nämlich am 29. November, hatten wir Ihnen einen Gesetzentwurf vorgelegt, allerdings vor einem Jahr.
Meine Damen und Herren, vor einem Jahr sagte uns die Koalition: „Wir wollen das alles viel umfangreicher machen, wir wollen viel mehr regeln, deswegen lehnen wir euren Antrag ab und dann bekommen wir ganz schnell ein neues Gesetz.“ Deswegen, meine Damen und Herren, war ich dann schon froh, als wir nach nunmehr fast einem Jahr diesen Gesetzentwurf vorliegen hatten. Aber nach der Lektüre des Gesetzentwurfs und vor allem nach der Lektüre der Anhörungen zu diesem Gesetzentwurf denke ich anders darüber. Heute muss ich sagen, es ist teilweise beschämend, mit welcher Ignoranz das Gesetz ohne inhaltliche Änderungen in die zweite Plenarberatung gekommen ist.
Meine Damen und Herren, wenn wir einen Gesetzentwurf vorliegen haben, wobei 15 Stellungnahmen in der Anhörung 11 ein vernichtendes Urteil mit sich bringen, weitere zwei mit deutlicher Kritik verbunden sind, sich dann hinzustellen und auch nicht den leisesten Hauch von Selbstkritik oder Selbstzweifel erkennen zu lassen, dann ist das dem Thema nicht angemessen.
Ich will Ihnen nur einige wenige Punkte nennen, die beispielsweise der Landesbeauftragte für Datenschutz, Herr Stauch, den ich an dieser Stelle herzlich begrüßen möchte, vorgebracht hat. Nebenbei gesagt, eine Stellungnahme, die mehr Punkte oder mehr Änderungsanträge enthält als das ganze Gesetz Paragrafen. Herr Stauch hat nämlich ca. 40 größere und kleinere Änderungen vorgeschlagen. Deswegen meinen wir, da Sie nicht darauf eingehen wollen, dieses eigentlich vernichtende Urteil nicht zur Kenntnis nehmen, sondern weitermachen wollen, dass man zumindest mit einem Änderungsantrag versuchen muss, die richtige Richtung zu bekommen. In unserem Änderungsantrag, den wir Ihnen vorgelegt haben, haben wir deshalb im Wesentlichen die Änderungsvorschläge aufgegriffen, die Herr Stauch Ihnen oder uns allen in der Stellungnahme vorgelegt hat und die unserer Auffassung nach dazu beitragen, genau dieses Ziel, welches sich zumindest nominell auch die Fraktionen der Regierungskoalition auf die Fahne geschrieben haben, in ein modernes Datenschutzgesetz einfließen zu lassen und dieses damit zu erreichen.
Ich will an dieser Stelle auch noch einmal ganz deutlich sagen: Es geht hier nicht um irgendwelche persönlichen Befindlichkeiten beim Datenschutz, sondern es geht darum, dass wir die bestehende Situation in Thüringen vom Europäischen Gerichtshof, gerade was die Unabhängigkeit des privaten Datenschutzes anbelangt, um die Ohren gehauen bekommen haben. Deswegen müssen wir handeln und deswegen finde ich es traurig, dass wir das mit diesem Ergebnis bis jetzt erst geschafft haben.
Um ein paar Beispiele zu nennen: Die FDP-Fraktion hat - ich habe es Ihnen gesagt - am 29.11.2010 einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, der sich im Wesentlichen um zwei Probleme kümmern sollte, erstens die völlige Unabhängigkeit des Datenschutzes zu gewährleisten und zweitens dem Datenschutzbeauftragten das Aufgabenfeld für nicht öffentliche Stellen, was bisher das Landesverwaltungsamt wahrnimmt, zu übertragen. Leider, meine Damen und Herren, wurde auch schon damals gegen die Stellung des Landesbeauftragten als oberste Landesbehörde von Herrn Innenminister Geibert vorgebracht, dass es angeblich nicht im Einklang mit der Verfassung stünde. Eine Auffassung, die wir nebenbei gesagt nicht teilen. Viele der angehörten Personen haben unsere Auffassung aber damals schon bestätigt und haben es auch in dieser Anhörung wieder getan. Hier, meine Damen und Herren, glaube ich, sollten Sie auch die Beratungsresistenz ablegen.
Die völlige Unabhängigkeit ist bei den Datenschutzkontrollstellen nach der Ansicht der Datenschutzbeauftragten der Länder am besten durch die Schaf
fung einer obersten Landesbehörde zu erreichen. Deswegen haben wir auch erneut eine solche Änderung eingebracht.
Ein weiterer, für mich auch sehr kritischer Punkt sind die Regelungen in § 25 a für die Zulässigkeit der Videoüberwachung durch öffentliche Stellen, die Beobachtung und Aufzeichnung regeln sollen. In § 25 a sind weder die räumlichen noch sachlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geregelt. Eine Abgrenzung bzw. eine Abwägung zwischen Beobachtung und Speicherung findet nicht statt. Von einem verhältnismäßigen Eingriff, meine Damen und Herren, kann somit meines Erachtens nun wirklich keine Rede sein.
Deswegen frage ich mich, wie man eine solche ausgestaltete Regelung, wenn man den angepriesenen Zweck des vorliegenden Gesetzentwurfs, nämlich Datenvermeidung und Datensparsamkeit, ernst nimmt, aufnehmen konnte. Wir sind in unserem Änderungsantrag der Auffassung des Landesbeauftragten bzw. der Landesbeauftragten, denn es sind nämlich etliche, die dieser Auffassung sind, für Datenschutz gefolgt und haben die Eingriffsschwelle für die Beobachtung und Speicherung hinreichend hochgelegt. Weiterhin haben wir die Speicherfrist gekürzt und die Benutzung von Videoattrappen für unzulässig erklärt.
Wieso eigentlich Videoattrappen? Da will ich sagen, auch wenn das in der ersten Beratung zum Gesetz durchaus an der einen oder anderen Stelle in diesem Hause ein bisschen Heiterkeit mit sich gebracht hat, es ist eben nicht Sinn von Datenschutz, eine gefühlte Sicherheit vorzuspiegeln und dann am Ende den Leuten sagen zu müssen: „Nein, nein, es war nur Spaß.“ Den einen, die nicht beobachtet werden wollen, und den anderen, die sich vielleicht auf die Sicherheit der vermeintlichen Beobachtung verlassen. Deswegen sind wir also auch darauf eingegangen.
Aber um auf einen weiteren Punkt noch einzugehen und das erzeugt bei mir nun wirklich Unverständnis, nämlich dass die meisten die Probleme oder den Änderungsbedarf im Gesetzentwurf kennen und sehen und ihn trotzdem so mittragen, diesen Gesetzentwurf. Ein Beispiel: Frau Kollegin Marx, in der ersten Beratung noch zu unserem Gesetzentwurf hatten Sie über Smart Meter berichtet und wie wichtig es sei, auch Regelungen dafür zu finden. In dem Gesetzentwurf der Landesregierung finde ich dazu nichts und wenn sie es wirklich ernst gemeint hätten, wären Sie mit uns in die Diskussion im Innenausschuss gegangen. Herr Stauch hat auch dafür eine Regelung vorgeschlagen, und zwar hier die Messungen und Beobachtungen in Wohnungen
Ein paar Worte zum Änderungsantrag der LINKEN: Der Änderungsantrag wird grundsätzlich begrüßt. Die Fraktion DIE LINKE hat schon im Innenausschuss einen umfangreichen Änderungsantrag vorgelegt. Leider hatten wir durch das Votum der Koalitionsmehrheit im Ausschuss nicht die Gelegenheit, diesen Antrag ausführlich zu diskutieren, aber das passt, meine Damen und Herren, irgendwo auch zu dem gesamten Verfahren, das beim Datenschutzgesetz an den Tag gelegt wurde.
Der Änderungsantrag übernimmt im Wesentlichen die Änderungsvorschläge des Datenschutzbeauftragten und das erklärt auch, warum wir ihn in wesentlichen Teilen gut finden. In ein paar Punkten weicht der Änderungsantrag aber davon ab und diese sind aus unserer Sicht nicht unerheblich. So soll eine Regelung für den Verfassungsschutz gestrichen werden, zum Beispiel in § 4 und § 10. Dass die LINKE den Verfassungsschutz abschaffen will, ist nichts Neues, aber dass wir hier eine andere Auffassung vertreten, bei aller Kritik die heute auch zum Thema Verfassungsschutz besprochen worden ist, muss ich an dieser Stelle nicht weiter erläutern.