Man kann insbesondere bei landesplanerischen Aspekten aus unserer Sicht selbstverständlich das allgemeine Wohl in den Vordergrund der Entscheidung stellen. Ich versuche jetzt einmal zu erläutern, was dazu geführt hat, dass wir heute einen geänderten Gesetzentwurf haben. Es ist nicht an den Haaren herbeigezogen, wenn wir landesplanerische Aspekte mit in diese Diskussion hineinziehen und mit abwägen. Dann stellen wir ja fest, dass sich
diese Koalition in diesem Land einen Vertrag gegeben hat, in dem es heißt, Ziel des neuen Landesentwicklungsprogramms muss es sein, ausgehend von den demographischen Entwicklungen die zentralen Orte zu stärken. Das steht da drin. Das sind, wenn man so will, eindeutig formulierte Leitplanken, die man nicht wegwischen kann, wenn es um die Neugliederung eben jener Gemeindeverbände geht, die im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf herausgelöst worden sind. Die landesplanerischen Aspekte waren eben ausschlaggebend für diese Entscheidung. Zu allen anderen Neugliederungsbestrebungen, so wie sie jetzt im Gesetzentwurf auch vorzufinden sind, gibt es aus unserer Sicht keinen weiteren Erörterungsbedarf. Das betrifft, das sage ich deutlich, auch Ihren Änderungsantrag, Herr Kuschel. An dieser Stelle darf ich, wenn dieser Gesetzentwurf hier unverändert in wenigen Minuten das Hohe Haus passiert und schließlich zu Jahresbeginn in Kraft tritt, den Gemeinden in ihren neuen Strukturen viel Glück und Erfolg wünschen. Zur Finanzierung hat dankenswerterweise mein Vorredner, Herr Fiedler, schon einiges gesagt. Ich weiß, Sie haben eben schon versucht hier darzustellen, Herr Kuschel, dass die Vorgehensweise eine etwas eigenartig anmutende ist und sagen, es ist fernab von all dem, was wir in den letzten Jahren hatten. Gehen Sie davon aus, ich bin mir ganz sicher, dass der hierfür zuständige Minister dazu auch noch das eine oder andere sagen wird, dass es selbstverständlich verfassungskonform ist, was wir hier machen, sonst würde ich ja jetzt nicht hier vorn stehen und um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitten. Genau das tue ich auch.
Sehr geehrter Herr Kollege, ich habe jetzt Ihre Überlegungen wahrgenommen und frage mich, ob ich sie richtig deute. Wenn es heißt, diese vier Kommunen, die jetzt betroffen sind, haben eine Nähe zur Stadt, frage ich, ob zukünftig alle Kommunen, die eine auch nur kurze Grenze mit einer Stadt haben, jeweils in die Stadt eingegliedert werden müssen bzw. dass für diese keine andere Möglichkeit infrage kommt, als sich von dieser Stadt eingemeinden zu lassen?
Das haben Sie etwas falsch verstanden. In den vier vorliegenden Fällen haben wir in den Fragen des Allgemeinwohls abwägend festgestellt, dass Zusammenschlüsse, die die Entwicklung der zentralen Orte entscheidend behindern können, von unseren Überlegungen her im Moment keine allgemeine Zustimmung gefunden haben. Deswegen haben wir hier einen geänderten Gesetzentwurf. Das ist jetzt kein Freibrief, wie Sie es vielleicht annehmen könnten. So eine Nachfrage ist legitim, auch zu sagen, das würde bedeuten, dass jeder Gemeinde, die vor den Toren einer bestimmten Kommune liegt, verwehrt wird, sich zusammenzuschließen. Aber es geht eindeutig, auch hier in diesem Gesetzentwurf, wenn man sich die Paragrafen und die Form der Zusammenschlüsse anschaut, um die Entwicklung in diesen zentralen Orten. Das ist übrigens auch im Vertrag, den wir uns gemeinsam gegeben haben, zwischen unseren beiden Fraktionen, wie ich es eben schon zitiert habe, so geregelt. Da wollen wir ja die Stärkung der zentralen Orte auch weiterhin voranbringen.
Danke schön, Frau Präsidentin. Lieber Kollege Matthias Hey, mich interessiert jetzt einmal, an welcher Stelle man die Entwicklung der Städte, wo die Entwicklung gehemmt wird, festmacht und woher Sie das ableiten.
Das muss ich allerdings auch sagen. Es ist ein bisschen eigenartig, dass mich das ein Kollege aus dem Ausschuss fragt, der bei der Diskussion eigentlich dabei war. Wir können das gern draußen bei einer Tasse Heißgetränk klären. Es ist durchaus so - wir haben ja auch versucht, das im Koalitionsarbeitskreis noch einmal darzulegen -, dass wir die Interessen dieser Orte, die wir als zentrale Orte bezeichnen, bei den vier vorliegenden, wohlgemerkt nicht bei allen, Gemeindezusammenschlüssen als durchaus bedroht sehen. Genau deswegen sind sie heute im Gesetzentwurf nicht enthalten und dem werden Sie, Herr Kollege Kellner, denke ich, nachher auch noch mit zustimmen. Das wird mir dann eine besondere Freude sein. Vielen Dank.
Vielen Dank. Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Dirk Bergner von der FDPFraktion.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den letzten fünf Jahren haben wir freiwillige Gemeindefusionen im Land gefördert mit rund 16 Mio. €. Heute entscheidet der Landtag über den Zusammenschluss wiederum von 72 Gemeinden. Und wenn nach der Thüringer Kommunalordnung das öffentliche Wohl für einen Zusammenschluss im Vordergrund steht, ist allerdings nach meiner Auffassung in dem einen oder anderen Fall mit zweierlei Maß gemessen worden und wir haben es gerade gehört, vier Gemeindefusionen wurden durch die Koalitionsmehrheit im Innenausschuss zurückgestellt und werden noch einmal im Innenausschuss beraten, da dort in der Koalition Diskussionsbedarf besteht. Meine Damen und Herren, wir durften die Seelenlage der Koalition ja gerade noch einmal eindrucksvoll uns vorführen lassen.
Die Namen der Gemeinden, die davon betroffen sind, haben wir alle schon mehrmals gehört. Ich werde es Ihnen also nicht antun, das auch noch zu wiederholen so nach dem Motto „ja, ich weiß es auch“. Aber auf einen Satz möchte ich doch zu sprechen kommen, nämlich was Kollege Fiedler gesagt hat. Die Menschen, die sich in diesen Gemeinden, die heute ausgespart werden, zusammengerauft haben, haben das in langen Prozessen getan mit einer großen Mühe und auch oft unter Hintanstellung eigener Befindlichkeiten, eigener Wünsche und auch eines Stücks eigener Identität. Und diesen Menschen, die diesen Weg gegangen sind, jetzt zu sagen: „Nein, ihr seid noch nicht dran und vielleicht seid ihr nie dran.“ Das halte ich für völlig falsch, meine Damen und Herren.
Wir begrüßen grundsätzlich die Zusammenschlüsse, die aufgrund eigener Entscheidungen in den Gemeinden zustande kommen, denn, meine Damen und Herren, wir sind der festen Überzeugung, einen Zwang von oben braucht es dafür nicht und Zwang führt schon lange nicht dazu, dass die Zusammenschlüsse wirklich funktionieren. Es funktioniert immer nur dann, wenn Menschen freiwillig zueinander finden.
Allerdings sehen wir auch, dass die Landesregierung auf die Kommunen in letzter Zeit etwas ausübt, was man früher „freiwilligen Zwang“ genannt hätte, und dass mancherorts Erosionsbewegungen
initiiert werden, die nicht immer zu besseren Strukturen führen. Insofern, meine Damen und Herren, erscheint mir schon fragwürdig, was für Spielchen offenkundig in manchen Hinterzimmern gespielt werden und warum nicht nach gleichen Maßstäben gemessen wird. Der Umgang mit Straufhain/Gleichamberg ist nicht das einzige Beispiel, meine Damen und Herren.
In der Beschlussempfehlung finden sich darüber hinaus Passagen, mit denen ich nicht einverstanden sein kann. Dies betrifft unter anderem Artikel 2, mit dem § 36 des Gesetzes zum Kommunalen Finanzausgleich geändert werden soll. Die Änderung führt meines Erachtens dazu, dass letztendlich der Weg für die Förderung freiwilliger Zusammenschlüsse nach 2011 finanziell ausgeschlossen wird. Erste Hinweise darauf waren ja in der Ausstattung der Kostenstelle im Haushaltsentwurf 2012 zu finden. Wenn man, meine Damen und Herren, aber nicht mehr mit Geld diese freiwilligen Zusammenschlüsse fördern möchte oder auch kann, dann sollten andere Unterstützungen gerade im Bereich der Beratung viel mehr gestärkt werden.
Ein griffiges Konzept dazu sehe ich aber in der Landesregierung derzeit nicht. Vor allem sehe ich die Entkoppelung der Förderung vom Landeshaushalt, wie sie so ohne Weiteres hier durchgezogen werden soll, absolut skeptisch und ich sage Ihnen, meine Damen und Herren, von jedem Bürgermeister der Gemeinden, von denen hier gesprochen wird, wird mehr Sorgfalt im Haushalt erwartet.
Wir haben hier noch den Änderungsantrag der LINKEN vorliegen. Ich habe nach reiflicher Überlegung auch im Ausschuss diesem Änderungsantrag dort nicht zugestimmt und wir werden es auch heute nicht tun. Sie, Herr Kollege Kuschel, haben es gegenüber der Union als Schutzbehauptung bezeichnet. Ich glaube, man muss schon auch mit einem gewissen Respekt sehen, wie in einem solchen Fall - etwa wie dem Südeichsfeld - mit viel Mühe und durchaus konträr diese Namensgebung zustande gekommen ist. Ich glaube, es bringt nicht mehr Frieden in die Gemeinde, wenn man das Fass noch einmal neu aufmacht. Deswegen werden wir dort nicht zustimmen, so wie wir auch dem Argument folgen, was den Wahltermin anbelangt, dass natürlich erst einmal die Hauptsatzungen stehen müssen, bevor man Wahltermine festlegen kann, also können wir auch an der Stelle dem Änderungsantrag nicht folgen.
Meine Damen und Herren, ich fasse zusammen. Wir stehen grundsätzlich freiwilligen Zusammenschlüssen aufgeschlossen gegenüber. Der Beschlussempfehlung können wir aber unter diesen Aspekten trotzdem nicht zustimmen. Wir werden
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Meyer.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ja, der Koalitionsdissens - lassen wir es einmal bei dem Wort - hat schon seine Gründe. Zwei meiner Vorredner haben die Bemerkung gemacht oder die Worte gewählt, die ich eigentlich auch nehmen wollte. Das mache ich trotzdem, Herr Hey, ich hatte auch „Leitplanken“ im Kopf als Bild und nicht so sehr „Leitbild“. Aber das sage ich dann auch noch, dann freut sich Herr Kuschel auch.
Leitplanken deshalb, weil natürlich der Prozess der freiwilligen Zusammenschlüsse ein Teil dessen ist, was man als 15-jähriges Versagen dieses Parlaments - in diesem Fall muss dann auch wieder die CDU sehen - in dem Bereich sehen kann. Das hat Herr Kuschel alles schon einmal gesagt, das werde ich hier nicht noch einmal wiederholen, das langweilt Sie nur.
Freiwilligkeit braucht die Sicherheit, dass sie in übergeordneten, den freiwillig Handelnden nicht zugänglichen Argumenten richtig ist. Wir haben als Parlament die Aufgabe, dafür zu sorgen, dass landesplanerische oder allgemeine Landesprobleme dort auch Berücksichtigung finden. Das haben wir bisher nicht getan. Landesplanerische Berücksichtigung zum Beispiel bei der Frage, wie zentrale Orte leben können, wachsen können oder auch eben nicht leben sollen.
Die Herausnahme von vier Gemeindezusammenschlüssen durch die SPD-Fraktion in Form einer Vollbremsung - anders kann man es ja nicht mehr bezeichnen - oder auch einer Notfallsituation war von der Sache her wahrscheinlich richtig. Darauf will ich kurz eingehen. Ich beziehe mich da einmal auf öffentliches Material, das allen in der Debatte ja scheinbar zugänglich gewesen ist, nämlich den Demographiebericht, Teil 1 der Landesregierung vom 20.09. Ich will auf zwei verschiedene Gemengelagesituationen aufmerksam machen, die die vier konkreten Fälle betreffen.
Um die Stadt Greiz herum wird angenommen, dass die Gebiete dort bis zum Jahr 2030 mit einem Rückgang von 30 Prozent oder mehr ihrer Einwohner zu rechnen haben. Das sollte man auch den Damen und Herren Bürgermeistern und Gemeinderatsmitgliedern deutlich machen, die in diesen Ge
meinden sind, die darauf hoffen, dass, wenn sie ohne Greiz arbeiten, sie eine bessere Zukunft haben. Denn Greiz selbst hat bislang auch einen Rückgang von 10 bis 20 Prozent in der Prognose zu vergegenwärtigen. Wenn die Einwohnerzahl von Greiz eine bestimmte Grenze unterschreitet, besteht dort sofort die Situation, dass auch dort die Frage ist, ob Greiz noch Mittelzentrum beispielsweise sein kann - vielleicht nicht heute, vielleicht 2020, vielleicht 2025. Das kann auch nicht im Sinne der Menschen sein, die 5 oder 10 km von Greiz entfernt wohnen.
Andersherum Nordhausen: Nordhausen wächst jetzt auch schon. Aber der Landkreis darum herum hat auch wieder 30 Prozent Rückgang zu verzeichnen bis 2030, immer zitiert aus dem Ergebnis der 12. koordinierten Bevölkerungsvorausschätzung für Städte über 10.000 Einwohner.
Bei Sonneberg ist es ähnlich wie bei Greiz, bei Meiningen auch. Das heißt, wenn das Land - weil Frau Meißner gerade mit dem Kopf schüttelt: Nach Ausweisung der offiziellen Zahlen Ihres Ministeriums sinkt in Sonneberg die Einwohnerzahl um 10 bis 20 Prozent, im Landkreis darum herum bis zu 30 Prozent und mehr. Das heißt, die Vorgabe, die Leitplanke hätte geheißen: Wenn ihr ein Zentrum haben wollt in eurer Nachbarschaft, dann darf dieses Zentrum, damit es ein Theater hat, damit es ein Krankenhaus halten kann - das muss ich jetzt nicht weiter fortführen -, eine bestimmte Einwohnerzahl nicht unterschreiten. Wenn man diese vier Beispiele nimmt, stehen alle diese vier Städte in der Gefahr, darin ein Problem zu haben, mit Ausnahme von Nordhausen. Das kann ich sehr gut nachvollziehen bei der SPD. Ich kann auch bei allen anderen 13 Zusammenschlüssen nachvollziehen, warum sie in der Freiwilligkeit vernünftig sind. Dort gibt es meiner Ansicht nach auch landesplanerisch keine Bemerkungen dazu zu machen. Bei den vier Städten gibt es die sehr wohl. Insgesamt fehlt jetzt natürlich tatsächlich für die weitere „vernünftige“, von den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort mitgetragene und von uns auch landesplanerisch gewollte weitere Zusammenlegung von Gemeinden und Gemeindeverbänden, genau das, was Herr Hey „Leitplanken“ und Herr Kuschel „Leitbild“ genannt hat. Das muss schnell kommen. Wenn das nicht bald kommt, dann gibt es ein Problem damit, denn Sie haben jetzt nur noch zwei Möglichkeiten, um weitere Zusammenschlüsse zu forcieren. Sie müssen entweder mehr Geld bieten, dann bekommen Sie den Bürgeraufstand bei allen, die bis jetzt mitgemacht haben, oder Sie müssen die Menschen zwingen, denn freiwillig will ja keiner mehr. Davon können Sie jetzt einmal ausgehen. Das auch endlich einmal zur Kenntnis zu nehmen Richtung CDU, wäre auch einmal angemessen.
Ich will kurz darauf eingehen, dass ich ja einen kleinen Disput mit Herrn Finanzminister darüber habe, ob er nicht einen Nachtragshaushalt erlassen müsste, weil er erkennbar mehr als 4 Mio. € zusätzlich braucht in der Haushaltsstelle, um die es geht.
Da hat er sich bisher erfolgreich darum herum gemogelt. Ich möchte darauf hinweisen, dass ausweislich einer Beantwortung einer Kleinen Anfrage an mich vom 29. August 2011 gesagt wurde, dass die Förderung der Gemeindezusammenschlüsse aus dem Kapitel 03 03 Titel 613 01 - das ist der in Rede stehende Titel - erfolgt, während ausweislich eines nicht autorisierten Protokolls aus dem letzten Innenausschuss die Prämien aus dem Landesausgleichsstock kommen sollen und deshalb kein Nachtragshaushalt erforderlich sei. Ich habe gesagt „nicht autorisiert“, ich muss einmal davon ausgehen, es sind hier Leute im Raum, die wissen, ob das so gefallen ist oder nicht. Daher mag das Geld kommen, aber die Einstellung erfolgt ganz sicher und da bin ich mit Herrn Voß sicherlich einer Meinung - in der von mir genannten Haushaltsstelle. Da finde ich es schon eine kleine Ironie der Geschichte, dass wahrscheinlich die SPD mit ihrer Weigerung, diesen vier Zusammenschlüssen ihren Segen zu geben, wahrscheinlich die Zahl gerade unter die 4 Mio. € gedrückt hat. Jedenfalls komme ich darauf, wenn ich mir ganz grob einmal die Einwohnerzahlen der in Rede stehenden vier abgelehnten Zusammenschlüsse und der anderen 13 vergegenwärtige. Das wäre natürlich eine charmante Variante. Ansonsten bin ich weiterhin der Meinung, trotz des Änderungsantrags in Richtung auf die Frage, dass man das FAG bereits vorzieht mit diesem einen Paragrafen, die sich ansonsten haushaltsmäßig nicht korrekt verhalten, weil Sie davon ausgehen müssen, dass ein Nachtragshaushalt notwendig wird, weil in diesem konkreten Haushalt mehr als 4 Mio. € über den Ansatz hinaus gebraucht werden. Da muss nach unserem Haushaltsgesetz für dieses Jahr, weil auch das Geld aus diesem Jahr fließen soll, der Finanzminister im Dezember einen formellen Nachtragshaushalt wenigstens für diesen einen Punkt einbringen.
Wenn er das nicht tut, haben wir wieder ein Problem, das wir uns in Weimar möglicherweise wieder um die Ohren schlagen. Das finde ich schade, weil das dem ganzen Thema hier nicht gerecht wird, denn inhaltlich sind alle dafür, dass sich die Gemeinden zusammenschließen, und zwar nicht nur freiwillig, sondern auch nicht freiwillig, vor allen Dingen aber sinnvoll und vernünftig für die Bürgerinnen und Bürger, für die Gemeinden und für die Zukunft dieses Landes. Deshalb werden wir auch dem Antrag der Regierungskoalition in der geänderten Form zustimmen. Wir sind auch der Meinung, dass
wir beim Änderungsantrag der LINKEN dem zweiten Teil zustimmen können. Das mit dem Wahltermin ist mehr als vernünftig. Darauf zu hoffen, dass es da auch schon Stichwahlen gibt und man es dann zusammenlegt, ist ein bisschen ulkig in den kleinen Gemeinden. Den ersten Teil können wir auch nicht nachvollziehen, ob das „Südeichsfeld“ nun vorläufig oder endgültig sein soll, das möchten die Bürger doch vor Ort entscheiden. Vielen Dank.
Vielen Dank. Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Es möchten beide Minister der Landesregierung reden. Der Innenminister spricht zuerst. Bitte schön.
Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, der Innenminister kann den Ressortkollegen aus dem Finanzressort dann auch gleich insoweit entlasten, als das Wort „Landesausgleichsstock“ im Zusammenhang mit dieser Diskussion nie gefallen ist. Aber es sind ja immer Unterschiede, was gesprochen und was gehört wird. Ich kann den Irrtum jetzt nicht weiter aufklären.
Der Landtag behandelt heute in zweiter Beratung den Entwurf des Thüringer Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2011. Wie die kommunalen Neugliederungsmaßnahmen der letzten Jahren basieren auch die im Rahmen des Neugliederungsgesetzes 2011 vorgeschlagenen Änderungen kommunaler Verwaltungsstrukturen auf den übereinstimmenden Anträgen der beteiligten Gemeinden zu Gemeindefusionen und zur Erweiterung von Verwaltungsgemeinschaften. Sie stellen ausschließlich freiwillige Neugliederungsmaßnahmen dar. Die hohe Anzahl der beantragten Strukturänderungen, von denen im Rahmen des Neugliederungsgesetzes 2011 insgesamt 98 Gemeinden betroffen sind, zeigt die deutlich gestiegene Bereitschaft der kommunalen Seite, die Möglichkeiten zur Steigerung der Leistungsund Verwaltungskraft im Hinblick auf die gegenwärtigen und sich für die Zukunft abzeichnenden Herausforderungen weitestgehend zu nutzen.
Gemäß dem Beschluss des Innenausschusses vom 8. Juli 2011 wurde vom 1. August bis 9. September 2011 ein förmliches schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Organisation und Durchführung der Anhörung der betroffenen Einwohner der beteiligten Gemeinden sowie der Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften erfolgten durch die jeweils zuständigen Kommunalaufsichten der Landratsämter in den Landkreisen Altenburger Land, Eichsfeld, Gotha,