breiten, wir haben sie ausgewertet und es ist nicht ein Punkt drin, wo man sagen könnte, das oder die vier Paragrafen, die kommen nicht infrage. Das ist das Ärgerliche. Wenn ich dort einen faktischen Grund gesehen hätte, warum das nicht geht, hätte ich ja noch vieles mitgemacht. Aber, jetzt kommt das Aber, wir haben uns dann geeinigt, und das finde ich gut in der Koalition, die Geldfrage ist geklärt. Es sind die meisten Dinge geklärt. Die vier, die hier noch infrage stehen, davon gehe ich ganz klar aus, dass wir uns bis zur Dezember-Sitzung einig werden, dass die auch noch durchgehen, denn ansonsten kann jeder Einzelne von der SPD vor Ort gehen und kann das jedem erklären. Ich kann es denen nicht erklären, noch dazu, wo ich der festen Überzeugung bin, sie haben einen Rechtsanspruch erworben mittlerweile und können das einklagen.
Deswegen meine herzliche Bitte, dass die Koalition sich findet in weiteren Gesprächen, weiteren Verhandlungen, dass wir im Dezember das Ganze dann abschließend bewerten können. Und die Nächsten, die jetzt kommen, denn die sind ja alle angehört, wir haben sie jetzt quasi im Innenausschuss liegen lassen, die Nächsten, die dann kommen, die werden ja dann über den üblichen Weg kommen. Es wird geprüft, wie auch öffentliches Wohl, steht irgendetwas dagegen? Das wird das Innenministerium prüfen. Sind alle Schritte eingehalten, dann wird das über das Kabinett zweimal gehen, die Anhörung, dann kommt es zu uns. Wir werden wieder eine Anhörung machen. Aber gesichert ist, sie bekommen ihr Geld und das ist wichtig. Dann werden wir sehen, dass wir auch die anderen noch auf den Weg bringen. Wer sich einmal die Karte anschaut im Lande und schaut einmal, was bis jetzt passiert ist, kann man nicht im Geringsten davon sprechen, dass irgendwo das öffentliche Wohl aus der Balance geraten wäre oder irgendetwas, sondern es funktioniert. Ich denke, das ist wichtig für uns alle und deswegen meine Bitte noch mal: Wir müssen uns finden in der Koalition, dass also auch diese vier dazu kommen. Manche hatten die Siegesfeier schon angesetzt und konnten sie nicht halten, aber ich denke, im Dezember, so kurz vor Weihnachten gibt es Weihnachtsgeschenke, bekommen wir das mit der SPD hin, dass wir hier gemeinsam handeln und gemeinsam zeigen, wo es hingeht.
Nicht mit dem Kopf schütteln, Kollegin Doht, das werden wir doch noch gemeinsam schaffen, dass wir das auch noch auf den Weg bringen.
Es gibt noch einen Änderungsantrag von den LINKEN. Da geht es darum, das haben wir im Innenausschuss alles durch, dass das Südeichsfeld noch vorläufig bestätigt werden soll und andere Dinge. Das ist im Innenausschuss schon abgelehnt worden.
Wichtig sind freiwillige Zusammenschlüsse. Die Anhörung hat „alles in Ordnung“ ergeben. Wir machen jetzt einen großen Teil. Vier müssen noch im Dezember kommen, der Rest wird dann ordnungsgemäß abgearbeitet. In § 36 Finanzausgleichs- und Neugliederungsgesetz ist die Förderung festgeschrieben und wir haben die Dinge alle so weit offen im Fluss. Ich bitte recht herzlich, dass wir das auch zügig verabschieden.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren. Herr Fiedler, die CDU hatte 20 Jahre für ein Leitbild Zeit. Verstecken Sie sich jetzt bitte nicht hinter Zeitdruck, weil Sie sagen, das würde etwa drei Jahre dauern. Ich stimme Ihnen zu,
wenn man tatsächlich Leitbilder entwickelt, bedarf das seiner Zeit. Aber ich bin mir sicher, dass Ihr Innenminister über ausreichend Schubladen verfügt, in denen derartige Leitbilder sind, denn das hat uns die ganze Zeit hier im Landtag begleitet, dass immer wieder darauf verwiesen wurde, dass es durchaus vernünftige Ideen im Innenministerium gibt, die dort entwickelt werden, sie bleiben eben nur in der Schublade, weil unvernünftige Leute sie zuhalten. Dazu gehört eben leider auch Herr Fiedler.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sicherlich jetzt eine neue Qualität, dass eine Regierungskoalition wesentliche Teile eines Regierungsentwurfs im Ausschuss parkt. Wir sagen, wir können inhaltlich nachvollziehen, was hier geschehen ist. Wenn die Aussagen aus der Koalition stimmen, war es insbesondere die SPD, die gegen diese vier jetzt im Ausschuss geparkten Neugliederungsmaßnahmen Bedenken angemeldet hat. Wir können die SPD dort nur bitten, diese Position nicht dem Koalitionsfrieden zu opfern, weil die Position tatsächlich vernünftig ist. Wir brauchen eine Gemeindestruktur, die nachhaltig ist. Da dürfen nicht Gemeindestrukturen entstehen, die sich gegen städtische Zentren richten. Im Übrigen, Sie wissen das, wir haben im
mer Probleme mit Ihrem Zentrale-Orte-Konzept in der Landesplanung/Raumordnung. Wir folgen eher diesen landesplanerischen/raumordnerischen Vorstellungen der dezentralen Konzentration. Aber auch dieses Konzept bedingt natürlich, dass zentrale Orte entsprechende Entwicklungspotenziale aufweisen. Ein Teil der Gemeindeneugliederungsmaßnahmen - nicht nur jetzt, sondern auch in der Vergangenheit - sind deshalb nur freiwillig zustande gekommen, weil sie der Versuch waren, Strukturen unter Einbeziehung der städtischen Zentren zu verhindern. Da ist jetzt übrigens ein Umdenken eingetreten, auch in der Landesregierung, denn zwei Maßnahmen, die freiwillig auf gemeindlicher Ebene zustande gekommen waren, haben erst gar nicht Eingang in den Gesetzentwurf der Landesregierung gefunden, insofern sind die Landesregierung und die Koalition hier gar nicht so weit auseinander. Aber dieser Vorgang bestätigt noch einmal, wir brauchen zumindest Grundzüge eines Leitbildes für diejenigen, die sich gegenwärtig freiwillig finden. Wir haben vergleichbare Maßnahmen, wo sich jetzt verantwortliche Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sogar unter starker Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger auf den Weg machen, sich freiwillig neu zu gliedern. Bekanntermaßen - ich komme aus Arnstadt - in der Region Arnstadt „legen“ sich die Wachsenburggemeinde und Ichtershausen im Ergebnis einer angedachten Fusion um Arnstadt herum. Sie argumentieren, sie wollen damit Arnstadt vor Erfurt schützen, weil es tatsächlich in Arnstadt welche gibt, die haben vor einer Eingemeindung Arnstadts nach Erfurt Bedenken oder äußern dies und belegen das damit, dass schon mit weiser Voraussicht das Industriegebiet an der A 4 „Erfurter Kreuz“ benannt wurde und nicht „Arnstädter Kreuz“. Das halte ich alles für weit hergeholt, aber Tatsache ist natürlich, dass sich diese Neugliederungsmaßnahme, die dort angedacht ist, Wachsenburggemeinde und Ichtershausen, natürlich voll gegen Arnstadt richtet und dort eine Struktur entstehen würde, die mehr Konfliktpunkte hervorbringt und damit mehr Widersprüche. Das hemmt eine gesamte Region, als dass Entwicklungspotenziale freigesetzt werden. Deshalb brauchen diese Gemeinden jetzt eine Orientierung, weil sie ihre Bürger einbeziehen. In der Wachsenburggemeinde und Ichtershausen gab es eine Bürgerbefragung mit 95-prozentiger Zustimmung. Dann hat der Bürgermeister von Arnstadt eine Bürgerbefragung ohne Einbeziehung des Stadtrates gemacht, die 50.000 € gekostet hat - Demokratie zum Nulltarif gibt es nicht. Es haben wiederum über 85 Prozent der Arnstädter gesagt, dass Ichtershausen und die Wachsenburggemeinde nach Arnstadt gehören. Wie geht man mit solchen Ergebnissen um? Ein Teil der Bürgerschaft wird sich über kurz oder lang fragen, was das soll und wird sich bei anderen wichtigen kommunalen Entscheidungen nicht mehr beteiligen, weil er sagt, entweder
Auch aus demokratietheoretischen Ansätzen heraus plädieren wir hier nochmals dafür, dass die Landesregierung umgehend Eckpunkte für ein Leitbild „Gemeindeneugliederung in der Freiwilligkeitsphase“ vorlegt. Ich wiederhole es auch noch einmal: Die jetzt vier geparkten Maßnahmen halten wir für vernünftig, weil sie tatsächlich gegen die städtischen Zentren gerichtet sind und darüber muss noch einmal grundsätzlich diskutiert werden. Ich gebe zu bedenken, dass Herr Fiedler darauf verweist, bis Weihnachten soll das möglicherweise geschehen sein. Was will man da noch grundsätzlich regeln, außer, dass man wieder ein Koppelungsgeschäft macht zwischen SPD und CDU. Da macht die CDU der SPD wieder ein Zugeständnis und dafür gibt die SPD wieder diese Position frei. Das wäre höchst bedenklich, wenn die SPD sich auf ein solches Spiel einließe.
Im Übrigen, werte Kollegen und Kolleginnen der SPD, haben Sie uns auf Ihrer Seite, da haben wir im Landtag hier auch eine Mehrheit. Sie brauchen nicht unbedingt die „Truppen“ dazu hier. Es geht auch mit anderen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, eine zweite Sache regeln Sie und die ist noch bedenklicher. Sie schaffen jetzt im Finanzausgleichsgesetz einen Rechtsanspruch auf die sogenannte - ich sage es einmal populärwissenschaftlich - Fusionsprämie. Bisher stand diese unter dem Vorbehalt des Landeshaushalts. Wenn das Gesetz weiter gelten würde, sind Sie jetzt in der Situation, dass Sie diesem Haus einen Nachtragshaushalt vorlegen müssten, wenn Sie nicht wieder eklatant gegen Haushaltsrecht verstoßen wollten. Das haben Sie erkannt und Sie wollen im Grunde genommen die Haushaltskompetenz des Landtags beschneiden. Das macht nicht die Landesregierung, sondern das machen die beiden Regierungsfraktionen, indem sie jetzt im Finanzausgleichsgesetz einen Rechtsanspruch für diese Fusionsprämien formulieren. Da kommt die Wirkung des Haushaltsgesetzes zur Geltung, dass alle Mehrausgaben infolge eines Rechtsanspruchs einer gesetzlichen Vorgabe zwingend zu tätigen sind und keines Nachtragshaushalts bedürfen.
Insofern muss ich Ihnen sagen, dass das ganz geschickt gemacht ist, aber Ihr Manöver ist durchschaubar. Das ginge ja noch. Aber wenn Sie einen Rechtsanspruch schaffen und dabei einen Stichtag festlegen, der schon längst abgelaufen ist, nämlich den 15.11., das war bekanntlich gestern, wird es auch verfassungsrechtlich bedenklich.
Also nochmals: Sie schaffen einen Rechtsanspruch, dass Kommunen Geld bekommen, die am 15.11. einen entsprechenden Antrag gestellt haben. Das beschließen wir aber heute, am 16.11., damit
natürlich für einen Teil der Kommunen gar nicht mehr wirksam. Die jetzigen Kommunen mussten sich auf die jetzige Rechtslage beziehen und darin steht etwas anderes. Wie wir unseren Innenminister kennen, hat er das alles verfassungsrechtlich geprüft, da wird nichts schief gehen und das Verfassungsgericht wird ihm dann wieder sagen - wenn Sie dann noch da sind, das weiß ich nicht - „das war doch nicht so ganz sauber“. Wir haben damit Bedenken. Wir sind dafür, dass den Gemeinden ein Rechtsanspruch gewährt wird. Wenn ein Rechtsanspruch für die Gemeinden entstehen soll, müssen auch alle Gemeinden die Chance haben, auf diesen Rechtsanspruch Zugriff zu haben. Da können wir keine gesetzliche Regelung rückwirkend in Kraft setzen. Das müssten auch Sie, Herr Innenminister, als gelernter Jurist, sicherlich nachvollziehen können, dass wir da zumindest verfassungsrechtliche Probleme haben und uns in einem Spannungsfeld befinden, um es vorsichtig zu formulieren. In einer solchen Frage, wenn es unterschiedliche Positionen gibt, muss man sehen, inwieweit das Gericht entscheidet. Ich bedauere es immer, dass wir solche Fragen dem Gericht vorlegen und es nicht hier ausdiskutieren können. Wir hätten gern ausführlich diskutiert, aber nicht einmal den Mut hatten Sie, weder SPD noch CDU. Sie, Herr Innenminister, haben auch dem Ausschuss befohlen, unsere Änderungsanträge dazu nicht entsprechend ausführlich zu diskutieren.
Herr Fiedler hat es heute auch nicht getan, als Begründung zu unseren Änderungsanträgen, deswegen will ich das noch einmal kurz darlegen. Wir machen zwei Änderungsanträge. Der eine betrifft also den § 13, das ist die zu bildende Gemeinde Südeichsfeld. Nach uns vorliegenden Informationen haben alle dort beteiligten Gemeinden Gemeinderatsbeschlüsse gefasst, worin stand: „vorläufiger Name Südeichsfeld“. Dann kam die Rechtsaufsichtsbehörde des Unstrut-Hainich-Kreises und hat gesagt, das wollen wir nicht, ihr müsst endgültig beschließen. Aufgrund auch der zeitlichen Abläufe haben das die Gemeinden getan, aber zwei beteiligte Ortsteile gehören auch kulturpolitisch nicht zum Eichsfeld und haben deshalb Bedenken. Wir schlagen ein Verfahren vor, das es schon 1993/94 gab im Zusammenhang mit Gemeindeneugliederungen und Neugliederungen der Landkreise, dass wir sagen, wir legen einen vorläufigen Namen fest und den endgültigen Namen macht das neugewählte Gremium, nämlich der Gemeinderat und wenn der Gemeinderat zuständig ist, legen wir das auch in die Hände der Bürger. Wenn sie es wollen, können die Bürgerinnen und Bürger dann über ein Bürgerbegehren auch eine entsprechende Entscheidung herbeiführen. Da wurde im Ausschuss so ein bisschen ein Szenario entwickelt, das würde zusätzliche Kosten verursachen, weil möglicherweise Geschäftsbriefe geändert werden, Visitenkarten und dergleichen. Solche Erfahrungen gab es
1993/94 nicht, solche Hinweise, also insofern sehen wir das ein bisschen als eine Schutzbehauptung an, weil inhaltliche Argumente da nicht mehr ziehen. Gleichzeitig wollen wir die Vermögensauseinandersetzungen der Verwaltungsgemeinschaft Hildebrandshausen/Lengenfeld eineindeutig geregelt haben. Bekanntlich gibt es eine Mitgliedsgemeinde dieser Verwaltungsgemeinschaft, die nicht mit in die neue Landgemeinde wechselt, da muss es zwingend so eine Vermögensauseinandersetzung geben. Da hat zwar die Landesregierung darauf verwiesen, das wäre im Gesetz etwas verklausuliert formuliert, das reicht uns nicht.
Zweitens schlagen wir vor, dass die Bürgermeisterwahlen in den Gemeinden, die jetzt neu gebildet werden, auch am 22. April stattfinden. Zwischenzeitlich ist im Staatsanzeiger veröffentlicht der 22. April als Wahltermin und es macht einfach nur Sinn dann zu sagen, da finden auch die Bürgermeisterwahlen statt. Das ist kein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung oder dergleichen und liegt auch noch außerhalb der ursprünglichen Dreimonatsfrist. Eigentlich müssen ja innerhalb von drei Monaten Neuwahlen stattfinden. Im Gesetzentwurf steht ja der 30.06. als Endtermin fest und wir konkretisieren das nur. Es gibt eigentlich keinen vernünftigen Grund, wenn Sie das ablehnen, könnte tatsächlich die Situation entstehen, dass innerhalb kürzester Zeit in den neu zu bildenden Gemeinden zweimal zu wählen ist, nämlich einmal der Bürgermeister, Gemeinderat, einmal der Landrat. Das muss nicht sein, wir wollen nicht noch einen Vorschub leisten zur Politikverdrossenheit, zur Wahlverdrossenheit und die Wahlbeteiligung weiter drücken. Wenn solche Wahlen gebündelt werden, dann hat sich immer gezeigt, dass das dann auch positive Auswirkungen hat auf die Wahlbeteiligung. Das dürfte im Interesse aller hier beteiligten Fraktionen und auch der Landesregierung sein.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beantragen, Frau Präsidentin, dass über unsere Änderungsanträge in den Punkten 1 und 2 getrennt abgestimmt wird, weil es zwei unterschiedliche Regelungssachverhalte sind. Wir haben Verständnis, dass sich der eine oder andere Abgeordnete auch unterschiedlich zu den einzelnen Änderungsanträgen positioniert. Sollten unsere Änderungsanträge Eingang in den Gesetzentwurf finden, könnten wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Finden unsere Änderungsanträge keinen Eingang, werden wir uns enthalten, auch hinsichtlich der von mir geäußerten verfassungsrechtlichen Probleme oder Spannungsfelder, was die Neuregelung im Finanzausgleichsgesetz in Bezug auf den Rechtsanspruch für die Fusionsprämie betrifft. Danke.
Frau Präsidentin, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir behandeln heute einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der im Vorfeld vor allem in den Kommunen diskutiert worden ist, die durch die Neugliederung betroffen waren und nicht überall war die Meinung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu diesen jeweiligen Neugliederungen 100-prozentig deckungsgleich. Vorab will ich aber noch einmal betonen, weil diese Debatte ja schon durch meine Vorredner ein bisschen an Fahrt aufgenommen hat, dass die Freiwilligkeit ein maßgeblicher Bestandteil bei der Entscheidungsfindung über die jeweiligen Zusammenschlüsse ist. Sie merken aber an der geänderten Vorlage dieses Gesetzentwurfs hier im Hohen Hause, dass bestimmte geplante Zusammenschlüsse nicht mehr Bestandteil des heutigen Gesetzentwurfs sind. Darauf sind ja meine beiden Vorredner bereits schon eingegangen. Nach langer und inhaltlich sehr intensiver Diskussion ist innerhalb der Koalition klar, dass in vier Fällen keine positive Entscheidung über einen freiwilligen Zusammenschluss gefallen ist. Wenn Sie sich die Einzelfälle anschauen, also jene Paragraphen, die bei dem jetzt vorliegenden und geänderten Gesetzentwurf keine Berücksichtigung gefunden haben, dann stellen Sie fest, dass es sich ausnahmslos um geplante Zusammenschlüsse in direktem, regionalen Bezug zu zentralen Orten handelt. Das sind, es ist schon einmal benannt worden, die Gemeinden Molsdorf, Teichwolframsdorf und die Stadt Berga/Elster im Landkreis Greiz, im Landkreis Nordhausen waren es die Gemeinden Ilfeld und Niedersachswerfen, die Gemeinden Bauerbach, Grabfeld, die VG DolmarSalzbrücke im Landkreis Schmalkalden-Meiningen und im Landkreis Sonneberg dann die Gemeinden Effelder-Rauenstein und Mengersgereuth-Hämmern. Diese Entscheidung ist aber nicht leichtfertig gefallen, auch weil wir wissen, dass insbesondere die Freiwilligkeit ein hohes Gut in Fragen der geplanten Neugliederung ist. Freiwilligkeit hat aber gesetzestechnisch eine einzige Grenze, wenn nämlich die Fragen des Allgemeinwohls tangiert werden. Ich sage das ausdrücklich noch einmal, weil vorhin ja kolportiert wurde, es sei vollkommen unklar, weswegen nun vier der Paragrafen aus dem Gesetz im Moment herausgefallen sind. Ich sage das ausdrücklich, es ist gut so, dass es eine solche Grenze gibt, die diese Freiwilligkeit einschränkt. Wenn das nicht so wäre, und das meine ich gar nicht despektierlich, aber dann könnte man zumindest die Debatte hier im Plenum und die Entscheidung über solche Neugliederungen grundsätzlich abschaffen.
Wenn es also Grenzen der Freiwilligkeit gibt, dann ist für uns auch klar, dass diese Grenzen dort zu ziehen sind, wo zentrale Orte in ihrer Entwicklung womöglich gehemmt werden, wenn es zu den entsprechenden Zusammenschlüssen kommt. Genau da kommt auch die Frage des Allgemeinwohls ins Spiel. Da muss man als Gesetzgeber abwägen. Das ist unsere Auffassung bei diesen vier Zusammenschlüssen, die ich eben aufgezählt habe. Natürlich ist es logisch, dass es jetzt eine Diskussion gibt. Aber die Problemstellung ist, nach unserer Auffassung muss es eigentlich Leitplanken geben für die Neugliederung, eine Art Richtschnur auch und vor allem als Richtschnur für die Kommunen, denn aus deren Sicht ist es wohl nur allzu verständlich, dass sie diese Leitplanken kennen müssen, die wir als Gesetzgeber einziehen, weil ansonsten jede Bestrebung zu einer freiwilligen Neugliederung zu einem Glücksspiel für die betreffenden Verantwortlichen vor Ort wird und für die Bürgerinnen und Bürger in den betreffenden Kommunen auch.
Danke, Frau Präsidentin. Was hemmt Sie, anstelle des Wortes „Leitplanken“ „Leitbild“ zu formulieren?
Sehen Sie, Herr Kuschel, dieses Wort „Leitbild“ hätte ich in den fortfolgenden Worten auch gern noch verwendet. Wenn Sie abwarten und meine Rede bis zum Ende anhören, dann wäre das von geradezu betörender Süße.
Wir sind nämlich genau jetzt bei jener Diskussion, die es an dieser Stelle zwangsläufig zu führen gilt, und auf die zielt Ihre Zwischenfrage auch ab. Es fehlt, ja das ist richtig, ein Leitbild für die Kommunen. Das ist auch immer ein Kritikpunkt gewesen hier im Haus. Das wissen wir. Es ist schon richtig, wenn man so ein Leitbild jetzt erarbeiten will, dann wird das eine Weile dauern. Es sei denn, man nimmt das Leitbild der Enquetekommission der vergangenen Legislatur beispielsweise.
Ihres? Ach, wissen Sie, Herr Kuschel, das begeistert mich eigentlich immer, dass Sie hier den Eindruck erwecken, Sie hätten für eine Funktional-, Gemeinde- und Gebietsreform den Stein der Weisen schon in Thüringen entdeckt.
Ja, wissen Sie, ich will Ihnen auch sagen, warum. Das beschäftigt mich schon eine ganze Weile. Es gibt ein kommunalpolitisches Forum bei den LINKEN. Das wird KOPOFOR genannt. Ich hätte den Namen anders gewählt, denn KOPOFOR klingt eher wie eine paramilitärische Einheit in Nordnamibia, aber es heißt nun einmal KOPOFOR. Wenn Sie einmal auf die Website von KOPOFOR gehen, viele Kolleginnen und Kollegen haben ja hier ihre Notebooks an und können das machen, und klicken da einmal, wenn Sie auf KOPOFOR gegangen sind, auf die linke Seite, wo es um Thesen geht, um Dokumente und Argumente, da öffnet sich eine Seite, da kann man einmal daraufgehen, da steht „Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform“ und da kann man einmal nachlesen, was DIE LINKE dazu meint. Ihr letzter Beitrag bei KOPOFOR stammt vom 20. Juni 2008. Da muss ich Ihnen sagen, das ist schon ein starkes Stück, wenn Sie jetzt sagen, Sie hätten eine wesentlich bessere Auffassung, wesentlich bessere Ideen, viel bessere Leitlinien und Konzepte als die, die hier vorgestellt werden. Das ist so.
(Zwischenruf Abg. Kuschel, DIE LINKE: Wir haben das 2005 in Bad Langensalza be- schlossen unser „…“ und er gilt immer noch.)
Ich bin auch immer unterwegs auf Ihren Webseiten, das nur einmal als kleiner Hinweis. So viel auch zum Thema KOPOFOR.
Diese Diskussion, die wir beide jetzt hier führen, Herr Kuschel, interessiert natürlich nicht die Kommunen, die jetzt beispielsweise durch diesen Gesetzentwurf in diesen vier Paragrafen, die im Moment herausgefallen oder zurückgestellt sind oder wie immer man das auch nennen will, die jetzt betroffen sind.
Man kann insbesondere bei landesplanerischen Aspekten aus unserer Sicht selbstverständlich das allgemeine Wohl in den Vordergrund der Entscheidung stellen. Ich versuche jetzt einmal zu erläutern, was dazu geführt hat, dass wir heute einen geänderten Gesetzentwurf haben. Es ist nicht an den Haaren herbeigezogen, wenn wir landesplanerische Aspekte mit in diese Diskussion hineinziehen und mit abwägen. Dann stellen wir ja fest, dass sich