Damit stärken wir auch das, was Herr Bergemann heute kritisiert hat, dass teilweise nicht die Kraft da ist, entsprechende hohe Löhne umzusetzen. Unterstützen wir all diejenigen, unterstützen wir auch die Gewerkschaften, wir geben ihnen damit ein klares politisches Signal. Ich glaube, es ist gut, dass wir das geschafft haben, denn wir haben in Thüringen den größten Niedriglohnsektor im Ländervergleich: 34 Prozent. Ich wiederhole das immer wieder: 34 Prozent der Thüringer verdienen weniger als 8,50 € die Stunde. Bei den jungen Menschen zwischen 20 bis 29 Jahren sind es über 50 Prozent, bei den Frauen sind es über 40 Prozent. Das ist natürlich das, woran wir arbeiten müssen. Wir haben uns dazu verpflichtet, uns offensiv für angemessene Löhne stark zu machen, den Standort zur stärken und das auch als Programm gegen Abwanderung zu sehen. Deshalb werden wir weiterhin in der Landesregierung intensiv darüber diskutieren und sprechen, welche weiteren Initiativen ergriffen werden und politisch umsetzbar sind. Das können Sie uns glauben. Diesbezüglich brauche ich Sie nicht zu überzeugen. Herzlichen Dank.
Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung zu dem Antrag „Für eine aktive Arbeitsmarktpolitik - ökonomisch, effektiv und sozialintegrativ“ von der Fraktion DIE LINKE. Hier wurde zunächst beantragt, die Punkte II und III an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit und den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Das ist richtig? Dann kommen wir jetzt zunächst zum Antrag der Überweisung an den Ausschuss.
Wer der Ausschussüberweisung der Punkte II und III besagten Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir stimmen jetzt über den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit ab. Wer dieser Überweisung folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Vielen herzlichen Dank. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen von SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag. Da gibt es einen Geschäftsordnungsantrag von Ihnen, Herr Blechschmidt. Der wurde aber auch schon von Frau Leukefeld vorgetragen, nämlich über Punkt I in namentlicher Abstimmung abzustimmen. Dann rufen wir zunächst die namentliche Abstimmung über Punkt I des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2997 auf. Die Abstimmung ist eröffnet.
Hatten alle Abgeordneten die Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben? Das ist der Fall. Dann ist die Abstimmung hiermit geschlossen.
Es liegt ein Abstimmungsergebnis vor über Punkt I des Antrags der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/2997, 2. Neufassung. Es wurden 72 Stimmen abgegeben. Mit Ja stimmten 30 Abgeordnete, mit Nein stimmten 42 Abgeordnete. Damit ist der Punkt I des Antrags abgelehnt (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 1).
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Punkte II und III des Antrags der Fraktion DIE LINKE. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.
Ich rufe jetzt auf den Alternativantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/ 2997. Auch hier wurde eine Ausschussüberweisung beantragt, und zwar für den Punkt II.2 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit.
Wir stimmen zunächst ab über den Antrag auf Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen von den Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Die FDP nimmt an der Abstimmung nicht teil. Dann ist diese Überweisung abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur zweiten beantragten Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dieser folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen FDP, CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.
Es wurde in der Folge getrennte Abstimmung zu den einzelnen Punkten beantragt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag und stimmen somit zuerst über den Punkt I des Antrags ab. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen von FDP, CDU und SPD. Gibt es Enthaltungen? Das sind die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. Vielen herzlichen Dank, damit ist Punkt I abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Punkt II.1 des Antrags. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen SPD, CDU und FDP. Gibt es Enthaltungen? Die Fraktion DIE LINKE enthält sich. damit ist auch Punkt II.1 abgelehnt und wir stimmen jetzt ab über Punkt II.2 des Antrags. Wer diesem zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aus den Fraktionen FDP, SPD und CDU. Gibt es Enthaltungen? Die Fraktion DIE LINKE enthält sich. Damit ist dieser Antrag ebenfalls abgelehnt.
Bereitstellung von Fernwasser auch in Zukunft versorgungssicher und bezahlbar! Antrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 5/3040 - Neufassung
Wünscht die Fraktion DIE LINKE das Wort zur Begründung? Ja, das ist der Fall. Dann hat jetzt die Abgeordnete Wolf das Wort, um den Antrag zu begründen.
Frau Präsidentin, mein Damen und Herren, Sie haben dankenswerterweise den Titel schon genannt, es geht uns heute um die Frage des Fernwassers und die Frage der Zukunftssicherheit. Es ist noch ungefähr ein reichliches Jahr Zeit, bis die Fernwasserlieferverträge zwischen der Thüringer Fernwasserversorgung und den öffentlichen Trägern oder den örtlichen Trägern der Wasserversorgung auslaufen. Das heißt, im Moment laufen noch die Verträge zwischen Fernwasserversorgung und zum Beispiel Stadtwerken Erfurt oder den anderen, die auf dieses Fernwasserangebot zurückgreifen. Das Ganze steht natürlich im Zusammenhang mit dem Trinkwasserpreis, der am Ende von den Bürgerinnen und Bürgern in Thüringen zu bezahlen ist und dementsprechend hat das Thema natürlich eine nicht unerhebliche Brisanz. Einiges deutet darauf hin, dass die Fernwasserpreise steigen müssen. Im Untersuchungsausschuss in der letzten Legislatur wurde klar, dass die erarbeiteten Wirtschaftlichkeitsprognosen nicht eingetreten sind. Kostenfaktoren schlugen zu Buche, die im Vorfeld einfach falsch kalkuliert wurden. Auch stehen Investitionen zu Buche, die bisher nicht getätigt wurden und die in Zukunft noch kommen müssen, ich will hier nur an die Frage Leibis und die Anbindung an das Ostthüringer Fernwassernetz hinweisen.
Das Land Thüringen ist mit zwei Dritteln an der Thüringer Fernwasserversorgung beteiligt und hat dementsprechend mit die größte Verantwortung bei der Preisgestaltung. Wir wollen mit unserem Antrag einen Bericht der Landesregierung zum aktuellen Stand, weil wir hier sehen, dass wir umfassend informiert sein müssen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir auch noch einen zweiten Punkt hinzugefügt haben. Ich will das kurz erklären und mein Kollege wird dann noch näher darauf eingehen, es geht uns um die Frage der Pumpspeicherkraftwerke. Hier ist die Diskussion im Moment in vollem Gange. Wir wollen ausdrücklich schon im Vorfeld und gerade zu Beginn der Diskussion darauf hinweisen, dass wir uns nicht prinzipiell dagegenstellen. Das geht gar nicht in der jetzigen Situation erneuerbarer Energien, Speichermengen zu brauchen und erneuerbare Energien ausbauen zu wollen. Aber es geht uns darum, dass die
Pumpspeicherkraftwerke natürlich auch eine Möglichkeit sind, Geld zu verdienen. Wir wollen uns hier als Land die Chance nicht nehmen lassen und das Geld nicht in fremde Hände geben, was hier als Wertschöpfung bleiben kann.
Mein Kollege Hellmann hatte heute früh schon darauf hingewiesen, dass Wertschöpfung möglichst im Land bleibt. Wir sehen hier die Möglichkeit durch die Beteiligung der TFW, dass damit natürlich auch eine Kostenreduktion für Trinkwasserpreise möglich ist. Das würden wir gern hier diskutieren. Ich bin gespannt auf die Diskussion.
Vielen herzlichen Dank für die Begründung. Die Landesregierung hat angekündigt, einen Sofortbericht zu erstatten. Für die Landesregierung darf ich jetzt Herrn Minister Reinholz das Wort erteilen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat die Landesregierung aufgefordert, über den Stand der Vorbereitung zur Sicherung der Fernwasserversorgung ab 2013 zu berichten.
Für die Landesregierung komme ich diesem Anliegen gern nach. Ich möchte aber bereits vorab feststellen, dass ich zu den laufenden Verhandlungen zwischen der Thüringer Fernwasserversorgung und den kommunalen Wasserversorgern über den Abschluss neuer Fernwasserlieferverträge ab 2013 nur sehr allgemein Stellung nehmen kann. Die Landesregierung vermag auch nicht zu erkennen, wie eine Diskussion über Preise und Lieferkonditionen im Thüringer Landtag dem Verhandlungsprozess mit den kommenden Abnehmern förderlich wäre.
Die Fraktion DIE LINKE hatte bereits in der Sitzung des Ausschusses für Landwirtschaft, Forsten, Umwelt und Naturschutz am 10. Juni 2011 versucht, dieses Thema zum Beratungsgegenstand zu machen. Aus gutem Grund hat der Ausschuss den entsprechenden Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist zudem weder Vertragspartei, noch sitzt sie am Verhandlungstisch. Die aus der Drucksache herauszulesende Unterstellung, sie nehme Einfluss auf die Neugestaltung der Fernwasserpreise ab 2013, ist schlichtweg falsch. Richtig ist vielmehr, dass die Vertreter des Landes im Verwaltungsrat der Thüringer Fernwasserversorgung ein persönliches Mandat ausüben. In dieser Eigenschaft haben sie in erster Linie die Interessen der Anstalt zu vertreten. Diese bestehen im Zusammenhang mit Fernwasserverträgen ab 2013 ausschließlich darin, einen
Doch jenseits dieser Erwägungen sehe ich mich heute in der Lage, Ihnen positive Nachrichten zu überbringen. Die Thüringer Wasser GmbH als Versorgerin der Stadt Erfurt hat sich vor wenigen Tagen mit der Thüringer Fernwasserversorgung auf den Abschluss eines langfristigen Vertrages über die Lieferung von Fernwasser ab dem Jahr 2013 verständigt. Beide Seiten haben sich in langen und schwierigen Verhandlungen von zunächst sehr, sehr unterschiedlichen Standpunkten aus angenähert und schließlich einen für beide Partner attraktives Paket geschnürt, das jetzt natürlich noch von den Gremien beider Unternehmen bestätigt werden muss.
Ich bin überzeugt, meine Damen und Herren, dass die Einigung der Anstalt mit der Stadt Erfurt als mit Abstand größtem Abnehmer auch nach außen hin wirken wird. Ich gehe davon aus, dass sich die anderen Zweckverbände nunmehr rasch mit der Thüringer Fernwasserversorgung auf neue Lieferverträge einigen werden. Erste Signale dazu wurden bereits ausgesendet.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, diese für alle Beteiligten ganz aktuellen und natürlich auch sehr erfreulichen Entwicklungen fügen sich bestens in das von der Fraktion DIE LINKE erwünschte Resümee der vergangenen acht Jahre Thüringer Fernwasserversorgung ein.
Insgesamt stelle ich fest, dass sich die Erwartungen der Landesregierung an die Optimierung des Gesamtsystems der Fernwasserversorgung in Thüringen weitestgehend erfüllt haben. Durch die Zusammenführung der Aktivitäten der Thüringer Talsperrenverwaltung und des Fernwasserzweckverbandes Nord- und Ostthüringen unter dem Dach der Thüringer Fernwasserversorgung konnten wesentliche Synergieeffekte erzielt werden. Mit der Restrukturierung der technischen Versorgungssysteme und Standortoptimierung in Mittel- und Nordthüringen in den Jahren 2004 und 2005 konnten die Versorgungskapazitäten an den mittel- bzw. langfristigen Bedarf und natürlich auch an den demographischen Trend angepasst werden. Damit war es möglich, eine Reihe nicht mehr betriebsnotwendiger Betriebsstützpunkte, Fahrzeuge und Geräte aufzugeben bzw. zu reduzieren. Gleiches wird mit Umsetzung der derzeitigen Maßnahmen zur Optimierung des Fernwasserversorgungssystems mit einer sich anschließenden Standortoptimierung in Ostthüringen ab 2013 erwartet.
Verfügten im Jahr 2001 beide Unternehmen vor der Gründung der Thüringer Fernwasserversorgung noch über insgesamt 294 Mitarbeiter, beschäftigt die Thüringer Fernwasserversorgung Ende 2010 bei etwa gleichem Aufgabenvolumen insgesamt nur noch 250 Mitarbeiter. Diese Reduzierung konnte
unter konstruktiver Mitarbeit der Belegschaft und der Personalvertretung erreicht und unter Verzicht auf betriebsbedingte Kündigung auch sozialverträglich gestaltet werden.
Der Absatz an Fern- und Rohwasser entwickelte sich positiv und verlief in den letzten Jahren stabil. Die Einspeisung von Strom aus Wasserkraft konnte seit 2003 signifikant gesteigert werden. Die Versorgungsaufgaben wurden durchgehend ohne qualitative Beanstandungen und mit einer hohen Versorgungssicherheit im engen Zusammenwirken mit den Fern- und Rohwasserkunden bewältigt. Nie war die Fernwasserversorgung in Thüringen damit sicherer als jetzt und so bin ich davon überzeugt, dass es sich nicht nur aus Sicht des Landes lohnt, dieses Modell weiter zu verfolgen und zu entwickeln. Die gerade von mir beschriebene aktuelle Entwicklung lässt mich hoffen, dass die kommunale Seite dies erkennt und Verantwortung für das Unternehmen wahrnimmt.
Das Interesse der Landesregierung konzentriert sich, abgesehen natürlich von den Versorgungsaufgaben des Unternehmens, auch auf die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben, die die Thüringer Fernwasserversorgung für das Land wahrnimmt. Auch hier, meine Damen und Herren, kann ich feststellen, dass die Anstalt diese Aufgaben insbesondere im Hochwasserschutz bei Abflussregulierung sowie bei der Führung des Thüringer Talsperren- und gewässerkundlichen Archivs auch im Zusammenwirken mit den anderen Aufgabenträgern mit einer hohen Qualität und mit hoher Professionalität erfüllt. Das Land finanziert die Anstalt in diesem Bereich durch Aufwandsentschädigung und Investitionszuschüsse. In Zeiten knapper Kassen habe ich da Verständnis, wenn auch Sie, meine Damen und Herren der Fraktion DIE LINKE, sich Gedanken über Wechselbeziehungen zwischen Fernwasserversorgung und Landeshaushalt machen.
Die Mittelzuweisungen, zu denen das Land aufgrund des Thüringer Gesetzes über die Fernwasserversorgung verpflichtet ist, werden im nächsten Haushaltsjahr vom Wertniveau her stagnieren. Durch die bevorstehende Sanierung der Talsperre Weida und die mittelfristig erforderliche Sanierung der Talsperre Schönbrunn, werden sich die Zuführungen in den betroffenen Haushaltsjahren wohl vorübergehend erhöhen. Unabhängig davon wurden mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 28. November 2008 zwischen dem Land und der Thüringer Fernwasserversorgung zur Ertüchtigung der Fernwasserversorgung in Ostthüringen für die Jahre von 2009 bis 2012 jährliche Zuwendungen aus dem Landeshaushalt von je 8 Mio. € vereinbart. Diese Investitionszuschüsse wurden in den Jahren 2009 bis 2011 vertragsgemäß abgerufen und auch investiert. Für das Jahr 2012 plant der Haushaltsentwurf lediglich 3 Mio. € ein, die restliche Summe soll in den Haushaltsjahren 2013 und 2014
Zum Stichwort Sondervermögen: Die Zuführung aus dem Landeshaushalt an das Sondervermögen „Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen“ für Zins und Tilgung, die im Zuge der Bildung der Thüringer Fernwasserversorgung in 2003 vom Land übernommenen Altschulden, beträgt im Jahr 2011 19,1 Mio. €. In den nächsten Haushaltsjahren werden sich die Zuführungen an der Höhe der sich langsam abbauenden Verbindlichkeiten orientieren.
Die versorgungstechnische Restrukturierung des Fernwasserversorgungssystems Ostthüringen wurde im Jahr 2009 begonnen und wird planmäßig im Jahr 2012 mit der vollständigen Versorgungsumstellung auf die Talsperre Leibis-Lichte enden. Ich betone dabei, dass es sich im Gegensatz zu der Formulierung im Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht um einen Lückenschluss handelt, vielmehr geht es bei dem Vorhaben um die Erweiterung der bereits seit jeher bestehenden Verbindung zwischen den Versorgungssystemen Schwarza und Weida-Zeulenroda. Falsch ist in diesem Zusammenhang die Behauptung in der Drucksache 5/3040, aus der Talsperre Leibis-Lichte könne noch keine Versorgung erfolgen. Richtig ist vielmehr, dass bereits seit 2006 Trinkwasser aus der Anlage über das Wasserwerk Zeigerheim in das Ostthüringer Versorgungsnetz eingeschleust wird. Das Gesamtprojekt umfasst 18 Teilprojekte, von denen derzeit 16 realisiert werden bzw. inzwischen abgenommen sind. Die Durchführung der noch notwendigen Baumaßnahmen bewegt sich im geplanten und erwarteten Zeitraum.
Zwei Teilprojekte werden nach der für 2012 geplanten Umstellung des Fernwasserversorgungssystems Ostthüringen realisiert. Dazu gehören die Außerbetriebnahme der Trinkwasseraufbereitungsanlage Dörtendorf in 2012 und deren Rückbau, der voraussichtlich bis 2014 erfolgen wird. Die Sanierung der Bauhülle dieser Trinkwasseraufbereitungsanlage Zeigerheim ist für die Jahre 2012/2013 vorgesehen. Mit der Umstellung der Gesamtversorgung ist beabsichtigt, die Wasserschutzgebiete der Talsperren Weida und Zeulenroda durch das zuständige Landesverwaltungsamt aufzuheben.
Mit dem Wegfall der bisherigen zentralen Aufgabe der Rohwasserbereitstellung für die Trinkwasserversorgung stellt sich für die Thüringer Fernwasserversorgung als Eigentümerin und Betreiberin der Anlage die Frage, welche Funktionen und daraus folgend natürlich welchen Nutzen die Stauanlagen zukünftig haben sollen. Auch das Land hat ein vitales Interesse an einer Antwort, muss es doch von Gesetzes wegen die künftigen Kosten für die Unterhaltung und den Betrieb der Talsperren Weida, Zeulenroda und Lössau tragen. In Anbetracht des
schlechten baulichen Zustandes der Talsperre Weida, einem zentralen Punkt, ist inzwischen geklärt. Die Anstalt hat im Rahmen konzeptioneller Untersuchungen einen Variantenvergleich zum Erhalt oder Rückbau der Anlage durchgeführt. Im Ergebnis dieser Studie wird der Erhalt der Talsperre Weida favorisiert. Dieses Votum hielt auch einer begleitenden Prüfung durch den Thüringer Rechnungshof stand.